Matthias Miller
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ein interessanter Titel für die heutige Aktuelle Debatte: „Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs – Klatsche für den Innenminister! Anleitung für eine Wahlrechtsreform?“ Ich werde die nächsten paar Minuten nutzen, um diesen Titel etwas näher zu untersuchen, ihn zu sezieren, unter die Lupe zu nehmen und ihn vielleicht auch zu bewerten. Fangen wir mal an. Der Titel der Aktuellen Debatte fängt an mit „Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs“. Herr Rülke, Sie wissen es ganz genau: Am 28. Februar 2025 sind zwei Urteile ergangen. (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Sehr richtig!) Ich möchte Ihnen gern beide Urteile kurz vorstellen. Vor allem das erste Urteil ist eigentlich ganz interessant gewesen. Da haben die FDP und ihr Rechtsbeistand gezeigt, dass man sich schon bei einfachster Gesetzeslektüre und Subsumtion des Gesetzes nicht ganz sicher war; denn es ging darum, ob Sie Antragsteller sind. In § 29 des Volksabstimmungsgesetzes steht über die Zulassung des Volksantrags: Wird der Antrag abgelehnt, so können die Vertrauensleute der Antragsteller binnen zwei Wochen ... den Verfassungsgerichtshof anrufen. Jetzt haben Sie in Ihrem ursprünglichen Antrag aber gar keine Vertrauensleute bestellt. (Oh-Rufe – Abg. Ulli Hockenberger CDU: Was? – Zuruf: Das gibt’s doch nicht!) Jetzt sagt aber das Gesetz, weil es weiß, dass es nicht so schlimm ist, wenn man mal keine Vertrauensleute bestellt, in § 27 Absatz 5: (Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD) Sind keine Vertrauensleute benannt, gelten die beiden ersten Unterzeichner des Antrags als Vertrauensleute. (Dr. Matthias Miller) So weit, so gut. Die FDP/DVP hat aber gemeint, dass wir hier keine Vertrauensleute bestellen müssen und mussten. Sie haben dann – ganz interessant – mit dem Schreiben vom 20. November 2023 bei der FDP-Partei einfach mal Vertrauensleute bestimmt, ohne dass diese jeweils mit den Unterzeichnern abgestimmt waren. Das ist schon eine sehr interessante Gesetzesauslegung. Und was hat dann das Verfassungsgericht, der Verfassungsrichter dazu gesagt? „Der Antrag ist unzulässig.“ (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Eine Klatsche für die FDP!) Jeder Jurist, der mal zehn Minuten in einer Vorlesung saß, weiß, dass, wenn man einen Antrag als unzulässig einschätzt, dies dann offensichtlich eine Klatsche ist. (Beifall bei der CDU und den Grünen sowie Abge- ordneten der SPD) Aber schauen wir uns mal die andere Entscheidung an, auf die Sie vielleicht eingehen wollten, bei der sich der Verfassungsgerichtshof inhaltlich zu den Fragen geäußert hat. Artikel 28 Absatz 1 der Landesverfassung sagt: Die Abgeordneten werden nach einem Verfahren gewählt, das die Persönlichkeitswahl mit den Grundsätzen der Verhältniswahl verbindet. Das Innenministerium hat hier, meine ich, mit ganz guten Argumenten dem Persönlichkeitswahlelement – – (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Bindet das Verfassungsgericht nicht?) – Sie haben doch gerade eben eine Klatsche bekommen, wie ich Ihnen vorgestellt habe. Und jetzt kommen Sie hier mit Ihrem Geschwätz. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen) Das sind offensichtlich Elemente der Persönlichkeitswahl und der Verhältniswahl. Herr Rülke, ich habe gerade bei Ihnen zugehört. Ich habe das Gefühl, Sie haben sich die Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs gar nicht durchgelesen. Was Sie hier von sich gegeben haben, hat vorn und hinten nicht gestimmt. (Abg. Julia Goll FDP/DVP: Sie haben sie nicht ver- standen! – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Guter Witz!) – Ich habe Sie nicht verstanden, Frau Goll. „Guter Witz“. (Heiterkeit – Vereinzelt Beifall) Artikel 28 der Landesverfassung: die Persönlichkeitswahl mit der Verhältniswahl verbinden. Das Element der Persönlichkeitswahl ist nach Ansicht des Innenministeriums und auch des Landtags, wenn Sie das Protokoll der Anhörung und unsere Stellungnahme gelesen haben, ein sehr wichtiges Element. Herr Rülke, die FDP/DVP-Fraktion hat ja schon seit der Verfassunggebenden Versammlung 1953 ein sehr verstörtes Verhältnis zur Persönlichkeitswahl. ode – 118. Sitzung – Donnerstag, 13. März 2025 (Zuruf des Abg. Andreas Deuschle CDU) Damals schon hat sich Ihr Kollege Dr. Gönnenwein mit allem, was er hatte, gegen den Begriff „Persönlichkeitswahl“ in der Landesverfassung gewehrt. Wir haben es dann damals mit Stimmen der SPD trotzdem geschafft, das hineinzuschreiben, weil die Persönlichkeitswahl sehr wichtig ist. Wir finden es sehr wichtig, dass sich Leute vor Ort durchsetzen müssen und nicht in den Parteizentralen im Hinterzimmer bestimmt wird, wer in den Landtag einzieht. (Beifall bei der CDU und des Abg. Thomas Hentschel GRÜNE – Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Gehen Sie irgendwann noch mal auf den Inhalt ein?) – Ja, ich gehe gerade auf Ihren Antrag ein, auf den Inhalt Ihres Antrags. Der Verfassungsgerichtshof – wir müssen uns mal anschauen, was der Verfassungsgerichtshof entschieden hat – hat wörtlich gesagt – weil Sie ja meinen, ... (Unruhe)
