landtag-bw.de ↗

Elke Zimmer

13.03.2025 Sitzungen 17/118

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass ich heute das Gesetz über Zuständigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung – kurz StVO-Zuständigkeitsgesetz – einbringen kann. Das ist ja doch ein etwas sperriger Name für ein auf den ersten Blick eher unscheinbares Gesetz, das aber im Bereich der Straßenbauverwaltung ein wesentlicher Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung und damit zum Bürokratieabbau genau in diesem Bereich ist. Es ist ein Gesetz, das den Aufwand in den Straßenverkehrsbehörden im Land erheblich reduzieren wird. Warum wird es diesen Aufwand reduzieren? Es wird eine deutliche Verschlankung der anzuwendenden Vorschriften geben, und es wird Verfahrensvereinfachungen für die Verwaltungspraxis geben. Dadurch erleichtern und beschleunigen wir die Arbeit der Behörden vor Ort. Die Verwaltung – das ist ganz klar – ist das Rückgrat unseres demokratischen Staates und ist für unsere Gesellschaft von großer Bedeutung. In Baden-Württemberg sind im Bereich des Straßenbaus 240 Straßenverkehrsbehörden jeden Tag mit ihrer Arbeit für die Verkehrssicherheit im Land unterwegs. Mit dem StVO-Zuständigkeitsgesetz schaffen wir die Grundlage für Verwaltungsvereinfachungen. Das heißt, wir passen die bisherigen Regelungen an die Bedürfnisse der Verwaltungspraxis an, wir machen es übersichtlicher, wir machen es anwendungsfreundlicher und wir machen es praxisnäher. Damit haben wir ein Gesetz, das ein ehrlicher Beitrag zum Bürokratieabbau und ein ehrlicher Beitrag für eine leistungsfähige, zukunftsfähige und moderne Verwaltung ist. Mit diesen Neuregelungen im Gesetz erfüllen wir auch einen expliziten Wunsch der nachgeordneten Behörden, die mit dem Wunsch, dass wir die tägliche Arbeit verschlanken, auf uns zugekommen sind. Denn die bisherigen Vorschriften waren über die Jahre immer zersplitterter und immer unübersichtlicher aufgeteilt. Über viele Jahre hinweg gab es zahlreiche Einzeländerungen, die es für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort unglaublich schwer gemacht haben, immer herauszufinden, wo gerade die passende Norm zu finden ist, die in dem betreffenden Fall anzuwenden ist. Deswegen: Wir haben strukturiert, wir haben aktualisiert, und vor allem haben wir reduziert, damit es auch tatsächlich weniger wird. Die bisherige Regelung, die noch aus dem Innenministerium stammt, hatte über 200 Seiten. Es gab diverse Erlasse, die im Laufe der Jahre dazugekommen waren. Wir bündeln jetzt anwenderfreundlich. Das StVO-Zuständigkeitsgesetz ist Bestandteil eines Pakets zur Novellierung der Zuständigkeitsregelungen im Straßenverkehrsrecht. Neben dem Zuständigkeitsgesetz gibt es dann noch eine Rechtsverordnung und eine Verwaltungsvorschrift, die zeitlich versetzt in Kraft treten. Damit jetzt aber keine Missverständnisse aufkommen – denn ich habe jetzt mehrere Male den Begriff „Straßenverkehrs-Ordnung“ benutzt –: Es geht hier nicht um substanzielle inhaltliche Änderungen der Straßenverkehrs-Ordnung. Vielmehr ist das eine reine Zuständigkeitsverordnung. Es sind hier also keine inhaltlichen Regelungen im Verkehrsrecht betroffen. Das müssen wir dann vielleicht an einer anderen Stelle ange- (Staatssekretärin Elke Zimmer) hen. Hier geht es vielmehr um grundsätzliche Zuständigkeiten der unteren, der örtlichen und der obersten Straßenverkehrsbehörden. Sprich: Hier werden die Fragen geklärt: Welche Behörde macht was? Welche Behörde prüft als Fachaufsicht das Verwaltungshandeln der anderen? Wie kann jetzt dieses Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz das Verfahren konkret vereinfachen und verschlanken? Das klingt jetzt alles erst einmal etwas theoretisch. Da geht es um den Abbau von Prüfpflichten, und es geht um die Vereinfachung von Zuständigkeiten, vor allem bei bezirksübergreifenden Anordnungen, Erlaubnissen oder Genehmigungen. Ich würde das jetzt mal an zwei Beispielen erläutern, damit man sich vorstellen kann, was diese Kleinarbeit in der Vereinfachung von Verwaltungshandeln tatsächlich bedeutet. Beispiel 1 – das Aufstellen von Verkehrszeichen –: Bisher war es in vielen Fällen so, dass eine übergeordnete Behörde erst prüfen musste, ob ein Verkehrszeichen aufgestellt werden darf. Im Rahmen des Novellierungspakets haben wir jetzt bei bestimmten Verkehrszeichen diese Prüfpflichten abgebaut oder an die unteren und örtlichen Behörden delegiert, sodass sie sozusagen gleich selbst prüfen können. Außerdem entfallen in diesem Bereich Zustimmungsvorbehalte. Das heißt, Straßenverkehrsbehörden können damit z. B. auch außerhalb geschlossener Ortschaften ein Verbot zum Überholen von Motor- und Fahrrädern anordnen – wer sich auskennt: das ist das Verkehrszeichen 277.1 –, ohne dass es dazu die Zustimmung des Verkehrsministeriums braucht. Man fragt sich schon: Wer kam überhaupt auf die Idee, dass das Verkehrsministerium zustimmen muss, wenn außerorts ein Überholverbot für Fahrräder angeordnet werden muss? Aber vermutlich ist es einfach so, dass heute die Verkehrssicherheit auch von Fahrradfahrenden eine viel größere Rolle spielt. Wir holen also die Kompetenz zurück vor Ort, wo auch die höchste Kompetenz für die Fälle und die Betrachtungsweise, was tatsächlich vor Ort nötig ist, direkt vorhanden ist, und wir machen das Ganze vor allem schneller, weil wir uns eine Schleife sparen. Wichtig ist in diesem Fall, dass dieser Zustimmungsvorbehalt auf die Fälle beschränkt bleibt, bei denen es keine Netzwirkung gibt. Das heißt, sobald ich eine Anordnung habe, die eine Netzwirkung entfaltet, muss sich die übergeordnete Behörde das Ganze noch einmal anschauen. Das kann z. B. bei Durchfahrtsverboten für Lkws der Fall sein. Hier dürfen natürlich keine Sackgassen entstehen, wenn eine Kommune sagt: „Bei mir gibt es ein Durchgangsverbot“, und die Lkws dann davor stehen bleiben und nicht weiterkommen. Das sind Fälle, bei denen dann auch weiterhin eine übergeordnete Behörde prüft. Beispiel 2 – bezirksübergreifende Genehmigungen –: Als Bürgerin oder als Veranstalterin fragt man sich manchmal, warum man einzelne Genehmigungen von verschiedenen Behörden braucht, obwohl es um den gleichen Fall geht. Klar ist: Die Grundlage, auf der unsere Straßenverkehrsbehörden weiter arbeiten, sind Verkehrssicherheit und Klimaschutz. Dafür braucht es einheitliche Regeln. Diese einheitlichen Regeln enden aber nicht an den Bezirksgrenzen, sondern sie gelten für alle Kommunen in unserem Land, und die Kommunen müssen eng zusammenarbeiten. riode – 118. Sitzung – Donnerstag, 13. März 2025 Bei bezirksübergreifenden Regelungen gab es bisher häufig parallele Arbeitsweisen. Jede Behörde hat für sich geprüft, und man musste, wenn man beispielsweise eine Sternfahrt veranstaltet hat, zwei- oder dreimal nachfragen, bis man die passenden Genehmigungen hatte. Stattdessen erfolgen jetzt mit dem neuen Gesetz Genehmigungen aus einer Hand bei der federführenden Behörde. Das senkt den Verwaltungsaufwand, beispielsweise wenn Baustellen an der Grenze zwischen zwei Landkreisen eingerichtet sind. Das senkt den Verwaltungsaufwand etwa bei Sternfahrten mit unterschiedlichen Startpunkten. Darunter fallen beispielsweise viele große Radevents oder auch gemeinsame Oldtimerausfahrten. Um es auf den Punkt zu bringen: Das StVO-Zuständigkeitsgesetz und das dazugehörige Novellierungspaket werden die Verwaltungspraxis der Behörden vor Ort spürbar erleichtern. Gerade in Zeiten von Personalknappheit und zunehmenden Aufgaben vereinfachen wir hier die Verwaltungsabläufe, sodass sich die Verwaltungsmitarbeitenden vor Ort um die wichtigen Themen kümmern können, beispielsweise um die Verkehrssicherheit. Das heißt, die Ressourcen können zielgenau für das eingesetzt werden, was uns wirklich wichtig ist, anstatt immer noch mal eine Verwaltungsschleife einzuführen. Diese Änderungen zu erarbeiten, war lohnenswert. Die Erarbeitung war aber auch sehr mühevoll und sehr kleinteilig. Daher danke ich den Fachleuten im Verkehrsministerium sehr herzlich, die diese Überarbeitung mit Sachkunde, mit Überblick und vor allem auch mit Akribie – denn da geht man ganz tief rein ins Verwaltungshandeln – geleistet haben und sich in einer Anhörung auch noch konstruktiv mit den Vorschlägen auseinandergesetzt haben, die dabei gemacht wurden. Mit diesem Gesetzentwurf ist es uns gelungen, ein großes Projekt zur Verwaltungsvereinfachung auf den Weg zu bringen. Verwaltungsvereinfachung, Bürokratieabbau, das sind Leitlinien, denen sich diese Landesregierung verschrieben hat. Ich möchte Sie deshalb bitten, diese Novellierungsvorhaben positiv zu unterstützen; denn mit dem Beschluss des StVO-Zuständigkeitsgesetzes tragen wir hier zu einer modernen, effizienten Straßenverkehrsverwaltung und zu einer sicheren Mobilität in unserem Land bei. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Thomas Dörf- linger und August Schuler CDU)

Alle Reden von Elke Zimmer Protokoll ↗