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Plenarprotokoll 19/84

07.07.2026 · 172 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: GRÜNE (29)CSU (28)AfD (25)FREIE WÄHLER (14)SPD (13)

Ilse Aigner

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 84. Vollsitzung des Bayerischen Landtags. Bevor wir in die Tagesordnung einsteigen, erlauben Sie mir, dass ich noch ein paar Worte zur Reise des Präsidiums nach Bosnien und Herzegowina sage. Ich denke, ich spreche für alle Kolleginnen und Kollegen, die dabei waren, wenn ich sage, dass es Besuchern dort sehr nahegehen kann. Vor genau einem Jahr waren wir in der Ukraine, damals in Kiew und in Butscha, dort, wo heute noch Putins Angriffskrieg mit aller Härte, Brutalität und Unmenschlichkeit wütet. Und nun waren wir in Sarajevo und in Srebrenica, dort, wo Anfang der Neunzigerjahre der grausamste der sogenannten Jugoslawienkriege tobte – rund 100.000 Tote, fast jeder fünfte Einwohner getötet oder vertrieben, ganze Gemeinden wurden ausgelöscht, und Kriegsverbrechen sind auf allen Seiten begangen worden. In Srebrenica ermordeten serbische Soldaten systematisch 8.000 muslimische Männer – ein Genozid. Die Spuren des Krieges und der Verbrechen sind bis heute noch sehr sichtbar, und sie sind auch noch sehr spürbar. Das sind Bilder, und das sind Begegnungen, die man einfach nicht vergisst: etwa die Umarmung von Munira Subasic, der Präsidentin des Vereins "Mütter von Srebrenica". Ich habe auch mit dem Vorsitzenden des Staatspräsidiums Denis Bećirović gesprochen. Wir haben auch Christian Schmidt getroffen, den bisherigen Hohen Repräsentanten der UN, der sich wie kaum ein anderer vor Ort auskennt – im wahrscheinlich "kompliziertesten Regierungssystem der Welt". Es ist eine hochkomplexe, sehr gereizte und unglaublich schwierige gesellschaftliche Lage, geprägt von unendlichen offenen Wunden infolge von Krieg und auch von Hass, offenen Spannungen aufgrund nationalistischer Tendenzen, offenem Misstrauen und autoritären Ansätzen sowie von Partikularinteressen der jeweiligen Volksgruppen – das auch noch religiös unterlegt. Wir haben mit Abgeordneten gesprochen, mit Studierenden, mit Soldatinnen und Soldaten. Es ist schwer, doch die Menschen müssen in diesem Land mitten in Europa irgendwie zueinanderfinden. Ich kann nur sagen: Die Bilder aus dieser Gegend, aus Srebrenica, aus Sarajewo, und auch aus Butscha werde ich nicht vergessen. Ich werde sie auch nicht vergessen können. Ich bin mir sicher, den Kolleginnen und Kollegen geht es ähnlich. Das sind Schicksale, das sind menschliche, moralische und politische Katastrophen, die hier stattgefunden haben. Aber – und das ist das Schöne – zugleich haben wir Menschen kennengelernt, die uns zutiefst beeindruckt haben, die allen Widerständen zum Trotz unermüdlich kämpfen: gegen das Vergessen, für Gerechtigkeit, aber auch für eine Zukunft. Eben diese Murina Subasic, deren Mann, Sohn und insgesamt 22 Verwandte in diesem schrecklichen Genozid ermordet wurden, hat zu mir gesagt: "Wir Mütter von Srebrenica haben unsere Kinder und Enkelkinder ohne Hass erzogen. Sie sind heute Ärzte und Ingenieure." Diese unglaublich starken und klugen Frauen haben größtes Leid, allergrößten Schmerz erfahren. Aber sie lassen nicht zu, dass aus diesem Schicksal wieder neuer Hass erwächst. Das sollte uns allen auch ein Vorbild sein, finde ich. Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Reise war eine große Ermutigung zu beschützen, was dort fehlt und was wir haben: Das heißt Demokratie, das heißt Freiheit, Frieden, Einigkeit und Recht. Bewahren wir das auch für die nächsten Generationen, im Gedenken derer, die es schwer errungen haben. (Allgemeiner Beifall) Ich bitte Sie, sich zum Gedenken an den verstorbenen ehemaligen Abgeordneten Maximilian "Max" Brandl zu erheben, (Die Anwesenden erheben sich) der im Alter von 88 Jahren am 28. Juni verstorben ist. Er gehörte von 1982 bis 2003 dem Bayerischen Landtag an und vertrat die SPD im Wahlkreis Niederbayern. Max Brandl absolvierte zunächst eine Bäckerlehre, wurde dann Polizeivollzugsbeamter im Bundesgrenzschutz und schließlich Bundesbankbeamter bei der Landeszentralbank in Bayern. In der Kommunalpolitik war er Mitglied im Gemeinderat von Büchlberg. Er war Zweiter Bürgermeister, Mitglied des Kreistages des Landkreises Passau, davon 18 Jahre als Fraktionsvorsitzender, sowie Mitglied des Bezirkstags in Niederbayern. Im Bayerischen Landtag war er insbesondere Mitglied in den Ausschüssen für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit sowie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Mehr als vierzig Jahre hat er die Politik in seiner Heimatregion mitgestaltet und geprägt. Für seine politischen und gesellschaftlichen Verdienste wurde er unter anderem mit dem Bayerischen Verdienstorden und dem Bayerischen Verfassungsorden ausgezeichnet. Der Bayerische Landtag trauert mit den Angehörigen und wird dem Verstorbenen ein ehrendes Gedenken bewahren. – Vielen Dank. Sie haben sich zum Gedenken an den verstorbenen Kollegen von den Plätzen erhoben. Ich darf auch noch ein paar freudige Punkte ansprechen: Eine Kollegin und ein Kollege durften Geburtstag feiern: Am 1. Juli konnte der Kollege Karl Straub einen halbrunden Geburtstag begehen, und am 29. Juni durfte Kollegin Kerstin Schreyer einen halbrunden Geburtstag feiern. Zugleich darf ich ihr und weiteren Kolleginnen und Kollegen auch ganz herzlich zur Verleihung des Verdienstordens durch den Bayerischen Ministerpräsidenten gratulieren, den ich auch begrüßen darf. Allen sei im Namen des Hohen Hauses herzlich gratuliert. (Allgemeiner Beifall) Ich gebe noch bekannt, dass die CSU-Fraktion anstelle von Frau Dr. Ute Eiling-Hütig den Kollegen Peter Tomaschko als neues Mitglied im Landesbeirat für Erwachsenenbildung benannt hat. Zudem gebe ich bekannt, dass bei den nachfolgenden Tagesordnungspunkten auf Wunsch der Initiatoren jeweils auf eine Aussprache verzichtet wurde. Das betrifft den Tagesordnungspunkt 14, Antrag der Fraktionen von CSU und FREIEN WÄHLERN. Das betrifft den Tagesordnungspunkt 16, Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Das betrifft den Tagesordnungspunkt 18, Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Jetzt rufe ich den Tagesordnungspunkt 1 auf: Aktuelle Stunde gem. § 65 BayLTGeschO auf Vorschlag der CSU-Fraktion "Für einen schlanken Staat und eine starke Wirtschaft - Bayerns Vorreiterrolle bei der Entbürokratisierung" Sie kennen das Prozedere. Die zehn Minuten nimmt auch gleich der Kollege Walter Nussel für die CSU-Fraktion in Anspruch.

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Walter Nussel CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, Hohes Haus, Herr Ministerpräsident! Ich möchte meine Ausführungen unter die Argumente stellen: Grundversorgung sichern, Verwaltung einfacher machen, Datenschutzspielräume nutzen. Wenn wir heute über Grundversorgung sprechen, dann sprechen wir über etwas sehr Grundsätzliches. Wir sprechen darüber, ob der Staat den Menschen im Alltag noch dient, ob wir funktionieren. Was heißt nun Grundversorgung? – Grundversorgung heißt – ich habe das für mich in zehn Punkten definiert –: öffentliche Sicherheit und Ordnung, Gefahrenabwehr und Rechtsordnung; bezahlbarer, angemessener Wohnraum; Bildung und Betreuung einschließlich Schule, frühkindliche Bildung und berufliche Qualifizierung; Wissenschaft und Forschung; Gesundheits- und Pflegeversorgung; Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung gehört natürlich dazu; Verkehrsinfrastruktur, Mobilität, Erreichbarkeit; digitale Grundversorgung; wohnortnahe Versorgung mit Gütern, Dienstleistungen, Essen und Trinken bereitstellen; grundlegende soziale kommunale Infrastruktur zur Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Das sind die zehn Punkte der Grundversorgung unseres Zusammenlebens, die ich für mich definiert habe. Unsere Präsidentin hat gerade darauf hingewiesen, dass es selbst in Europa andere Länder gibt, in denen es nicht so gut funktioniert wie bei uns. Damit es so bleibt, wie wir es hier gewöhnt sind, müssen wir die Weichen richtig stellen. Vor Ort ist entscheidend, ob eine Familie eine Wohnung findet, ein Betrieb investieren kann, eine Pflegeeinrichtung erweitert werden kann oder Direktvermarktung rechtssicher möglich ist. Es zählt, ob Kommunen ein Vorhaben tatsächlich umsetzen können oder ob Bürgerinnen und Bürger Verwaltung als Hilfe oder als Hürde erleben. Deshalb ist die Sicherung der Grundversorgung ein Prüfstein für die Handlungsfähigkeit unseres Staates. Ein Staat, der die Grundversorgung sichern will, muss nicht alles selbst machen, aber er muss es ermöglichen. Er muss Verfahren so ordnen, dass gute Vorhaben nicht unnötig liegen bleiben. Er muss das geltende Recht so anwenden, dass es schützt, aber nicht blockiert. Genau hier gehört Bürokratieabbau hin. Bürokratieabbau ist kein Sonderthema für Aktenordner. Bürokratieabbau ist Standortpolitik, Familienpolitik, Mittelstandspolitik und Kommunalpolitik. Dabei gibt es viele Hürden, die wir abbauen müssen. Dazu zählt, dass bei zusätzlichen Abstimmungsprozessen keine weiteren Formulare nötig sind. Wir müssen versuchen, parallele Prüfungen und Nachforderungen abzubauen sowie zusätzlichen Gutachten entgegenzutreten. Wir müssen für klare Zuständigkeiten sorgen. Für sich genommen wirkt vieles davon klein, aber in der Summe sind dies echte Hindernisse für unsere Gesellschaft und unsere Leistungsträger, die vor Ort für die Grundversorgung zuständig sind. Der Ministerpräsident und die Staatsregierung haben darauf reagiert. Wir haben bislang vier Modernisierungsgesetze hier im Plenum verabschiedet und bereits in den Vollzug gebracht. Das bedeutet: weniger Genehmigungspflichten, schnellere Verfahren, höhere Wertgrenzen, mehr digitale Möglichkeiten, weniger Berichts- und Evaluationspflichten und mehr Vertrauen in die Bürger. Der Leitgedanke ist richtig: Der Staat muss nicht alles bis ins letzte Detail regeln, sondern Wesentliches sichern, Freiräume eröffnen und Verfahren so gestalten, dass sie im Alltag funktionieren. Entscheidend ist: Erleichterungen müssen in der Praxis ankommen, nicht nur im Gesetzblatt oder in Broschüren, sondern auch in der Bauverwaltung, in Förderverfahren, in der Landesplanung, in den Landratsämtern, in den Gemeinden und in den Entscheidungen vor Ort. Angesichts dieses großen Zieles müssen wir jetzt zu konkreten Umsetzungen kommen. Ein erster Hebel ist das Gutachterwesen: Wir müssen das Gutachterwesen unabdingbar zurückdrängen. Wir müssen alles dafür tun, dass Landratsämter und Gemeinden nicht von der Angst getrieben immer weitere Gutachten verlangen, obwohl schon alles gesetzlich geregelt ist. Ich möchte dafür werben, dass wir übergreifend – auf Landes- und Bundesebene ministeriumsübergreifend, auf EU-Ebene kommissionsübergreifend – Rechtsportale und Plattformen schaffen, auf denen jeder auf Knopfdruck und in einfacher Sprache versteht, was gesetzlich vorgeschrieben ist, wo man sich mit seinem Vorhaben befindet und wo man konkret anpacken muss. Wir müssen solche Rechtsportale mit massivem Druck umsetzen. Dabei sollten wir auch KI nutzen, um komplexe Rechtsfragen in konkrete Lebenslagen zu übersetzen. Wenn wir das schaffen, dann bin ich davon überzeugt, dass wir Bürokratie wesentlich besser und schneller abbauen. Dann geben wir den Menschen, die für die Grundversorgung verantwortlich sind, die Gewähr, dass sie keine weiteren Gutachten benötigen, sich nicht mehr im rechtsunsicheren Raum befinden und Verfahren nicht aus Sorge vor Fehlern immer wieder verschieben und neue Wege suchen müssen. Ich hoffe, dass wir dafür jetzt gemeinsame Lösungen finden. Lassen Sie mich zum Datenschutz kommen: Ich habe vor drei Wochen erfahren, dass die Datenschutz-Grundverordnung der EU vom 25. Mai 2018 70 Öffnungsklauseln enthält. Ich erwarte von unseren Datenschutzbeauftragten auf Landes- und Bundesebene, dass diese Öffnungsklauseln bestmöglich für uns genutzt werden. Wir müssen diese Öffnungsklauseln so nutzen, dass wir das eben Genannte zeitnah umsetzen. Datenschutz muss einerseits Bürger schützen und Vertrauen schaffen. Andererseits müssen wir auch fragen, was uns der Datenschutz an konkreten Vorgängen ermöglicht, die wir dann umsetzen können. Für den Datenschutz ist nicht die Staatsregierung, sondern sind die gewählten Abgeordneten verantwortlich. Wir müssen dem Datenschutz Grenzen setzen und diese 70 Öffnungsklauseln jetzt schnellstens umsetzen. So schaffen wir die nötigen Freiheiten, damit Behörden Daten unkompliziert austauschen können und auch Unternehmen sowie Vereine davon profitieren, indem sie ihre Projekte schneller in die Tat umsetzen können. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Das ist kein Angriff auf den Datenschutz, sondern Ausdruck eines modernen Datenschutzes und Hilfestellung für uns. Wir müssen Datenschutz auch im Wording ganz anders transportieren und klarmachen, was er eigentlich bedeuten soll. Datenschutz heißt nicht, dass wir jedes Detail verklausuliert schützen. Viele Bürger warten darauf, dass wir beim Datenschutz jetzt Antworten finden. Ich möchte dafür werben, Spielräume wesentlich besser zu nutzen. Wir müssen die Prozesse von der Kommunalebene bis zur EU-Ebene so begleiten, dass wir den handelnden Personen die Angst nehmen und den Bürokratieabbau auf einen guten Weg bringen. Die nächsten Schritte werden entscheidend sein. Die Vereinfachungen müssen im Alltag der Bürgerinnen und Bürger, der Unternehmen, in den Kommunen sowie in den Behörden ankommen. Grundversorgung sichern heißt Zukunft ermöglichen. Wer will, dass Menschen in allen Teilen Bayerns gut leben und arbeiten können, muss Verfahren beschleunigen, Verantwortung stärken und Verwaltung einfacher machen. Genau darum geht es: nicht um weniger Staat, sondern um einen besseren Staat, um einen Staat, der schützt, wo Schutz notwendig ist, der ermöglicht, wo Initiative vorhanden ist, und entscheidet, wo entschieden werden muss. Dafür möchten wir uns in dieser Aktuellen Stunde einsetzen. Lassen Sie uns diese Modernisierungsgesetze umsetzen. Das Fünfte wird bereits diskutiert und hoffentlich bald verabschiedet werden. Das Sechste wird ebenfalls vorbereitet. Im Zuge dessen müssen wir auch Verfahren bis weit in den nichtstaatlichen Bereich hinein genau analysieren – ob das der TÜV ist, ob das die Berufsgenossenschaften sind, ob das deutsche Industrienormen oder Vorgaben der Bautechnik sind. Diese Dinge müssen wir jetzt genauer analysieren, daraus die richtigen Schlüsse ziehen und diese hier diskutieren. Wenn wir das zeitnah umsetzen, dann können wir die Bürokratie zurückdrängen und die Demokratie dadurch aufrechterhalten. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ilse Aigner

Vielen Dank, Herr Kollege. – Es gibt ein kleines technisches Problem; die Redezeit wird nicht angezeigt. Ich werde mich daher bemerkbar machen, wenn die Redezeit zu Ende geht. – Als Nächste hat Frau Ebner-Steiner für die AfD-Fraktion das Wort. (Beifall bei der AfD)

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Katrin Ebner-Steiner AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Nussel, es gibt Tage, an denen Politik sehr ernst ist; an anderen gibt es auch einmal etwas zu lachen. Bei der heutigen Aktuellen Stunde stellt sich mir die Frage: Ist das noch Comedy oder schon Kabarett? (Zuruf von den GRÜNEN) Dass ausgerechnet die CSU einen schlanken Staat fordert, ist ein Geniestreich an Wählertäuschung. Kürzlich haben sich alle großen Wirtschaftsverbände in einem Brandbrief an die Regierung gewandt. Sie fordern eine Totalumkehr bei der Wirtschaftspolitik, insbesondere bei der Bürokratisierung. Rund 80 % der Mittelständler beklagen eine überbordende Verwaltungslast. Theodor Weimer, der Ex-Chef der Deutschen Börse, sagt: Gerade bei der Digitalisierung habe die Regierung – so wörtlich – überhaupt gar nichts hingekriegt. In Estland dagegen könne jeder Bürger in fünf Minuten seine Steuererklärung machen und auch alles andere online erledigen. Laut einer Umfrage machen über 40 % die CDU/CSU für die hohe Bürokratiebelastung verantwortlich. Unter der unionsgeführten Großen Koalition haben sich zwischen 2011 und 2022 die Kosten des jährlichen Erfüllungsaufwands vervierzehnfacht. In acht Jahren hat allein die CSU in Bayern mehr als 100.000 Staatsbedienstete zusätzlich eingestellt und faktisch gar nichts dereguliert. Das ist dann wohl auch der Grund dafür, warum der Entbürokratisierungsbeauftragte der CSU, Herr Walter Nussel, seit 2022 keine Jahresberichte mehr veröffentlicht. Anders gesagt, meine Damen und Herren von der CSU: Das Bürokratiemonster, das Sie angeblich bekämpfen, sind Sie doch selbst! (Beifall bei der AfD) Deswegen glaubt Ihnen auf der Unternehmerseite auch keiner mehr ein Wort. Die Unternehmer wissen, dass Sie all Ihre wesentlichen Forderungen von uns, von der AfD, abgeschrieben haben. (Robert Brannekämper (CSU): Ach ja! – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Um Gottes willen!) Das lässt sich übrigens in der Chronologie der Parteiprogramme lückenlos nachweisen. Die Unternehmer wissen, dass Sie keines Ihrer Wahlversprechen einlösen können, und ich sage Ihnen, warum das so ist. Sie machen in Bayern brav und duckmäuserisch all das, was Sie zuvor auf der Bundesebene und auf der EU-Ebene beschlossen haben. Net-Zero Industry Act, Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie, Entgelttransparenzrichtlinie, ESG-Kriterien, Lieferkettengesetz, Bundes-Klimaschutzgesetz, Energieeffizienzgesetz, Hinweisgeberschutzgesetz und Gebäudeenergiegesetz, EU-Taxonomie und Berichtspflichten, die Abwasser- und Trinkwasserrichtlinien, Luftqualitätsrichtlinien, Abfallrahmenrichtlinie und die EU-Vergaberichtlinien, Transparenz, Schwellenwerte und Wettbewerbsregeln, die Bau- und Raumordnung und letztlich die Datenschutz-Grundverordnung: Wird Ihnen da nicht schwindlig? Das alles ist doch der Wahnsinn! All das haben Sie auf den Weg gebracht und damit unserer bayerischen Wirtschaft den Wackerstein um den Hals gelegt. Ihre rot-grünen Klimaschutzmaßnahmen – Verbrenner-Aus, Zerstörung der Kernkraft, CO -Bepreisung, Wassercent, Solardachzwang, das Bayerische Klimaschutzgesetz –, die Liste Ihrer Bürokratie- und Finanzwackersteine ließe sich beliebig fortsetzen. Das IW Köln zeigt die dramatischen Folgen. Durchschnittliche Arbeitnehmer verbringen rund einen Arbeitstag pro Woche mit Dokumentations- und Berichtspflichten und Führungskräfte sogar zwei Tage. Das bedeutet gewaltige Produktivitätsverluste und Bürokratiekosten von 500 Milliarden Euro jährlich; ganz zu schweigen von der millionenfachen Vernichtung von Arbeitsplätzen. All Ihre Ankündigungen und Ihre Behauptungen sind nur Heuchelei. Wir hingegen sind die einzigen, die effizient und weitreichend entbürokratisieren werden – mit einem fundamentalen Staatsrückbau, mit der Kettensäge, nicht mit der Nagelfeile. Wir werden drei Ministerien abschaffen, die Zahl der Bediensteten massiv senken und die KI-basierte Modernisierung (Zuruf der Abgeordneten Gabi Schmidt (FREIE WÄHLER)) der Verwaltung vorantreiben. Wir brauchen endlich Sonderwirtschaftszonen, und die Einführung der "One in, two out" – Regel; das heißt, für jede neue Belastung müssen zwei alte Belastungen gestrichen werden. Wir werden Genehmigungsverfahren durch Fast-Track-Modelle radikal beschleunigen. Sobald die AfD regiert, wird sich die Verwaltung als Dienstleister am Bürger und am Unternehmer und nicht als Dienstleister der Regierung verstehen. So sichern wir unsere Arbeitsplätze in Bayern nachhaltig, denn eine florierende Wirtschaft sichert die soziale Marktwirtschaft und letztlich den sozialen Frieden bei uns im schönen Bayernland. (Beifall bei der AfD)

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Ilse Aigner

Als Nächster spricht für die FREIEN WÄHLER der Kollege Stefan Frühbeißer, und er beansprucht die zehnminütige Redezeit.

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Stefan Frühbeißer FREIE WÄHLER

Verehrte Frau Präsidentin, verehrter Herr Ministerpräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Vorrede zeigt mir ganz deutlich, dass man noch einmal analysieren muss, was Bürokratie eigentlich heißt. Dieses Unwort bedeutet die Summe von Regelungen, von Vorschriften, die das Zusammenleben in einem Staat regelt. Das eine oder andere hat sich jedoch – zugegebenermaßen – in gewisse Extreme entwickelt und bedeutet auch eine gewisse Fehlentwicklung. Man muss aber auch ganz deutlich sagen: Was wir heute wieder gehört haben, ist einerseits eher die Tendenz zu Gewalt – Kettensäge wurde angesprochen –, zu Gewaltherrschaft, (Zuruf der Abgeordneten Katrin Ebner-Steiner (AfD)) und andererseits Anarchie, wo man Regeln auflösen und das vernünftige Miteinander aufheben möchte, wo man das zunichtemachen will, worauf sich die Menschen verlassen können, nämlich klare Regelungen, Rechtsanspruch. Wenn man in der Historie auch international zurückgeht, war der Standort Deutschland deshalb der Standort erster Wahl, weil die Unternehmer gewusst haben: Hier ist es geregelt. Ich kann mich darauf verlassen, dass ich einen Rechtsanspruch habe, wenn ich Regeln einhalte. (Zuruf der Abgeordneten Katrin Ebner-Steiner (AfD)) Wir sind nicht in einer Bananenrepublik oder in einem Land, in dem man nach Gutdünken entscheidet. Deutschland bzw. Bayern ist ein verlässliches Land, wo es funktioniert. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN, der CSU, den GRÜNEN und der SPD) Ich sage: Es war so richtig; es war so die Tendenz. Wir haben natürlich Entwicklungen, Fehlentwicklungen, die man unterschiedlich interpretieren kann. Aber auch das erkennen wir und handeln. Wir sehen dann, ob es EU-Vorgaben sind. An sich waren sie nicht verkehrt; denn die Grundidee war, einheitliche Regelungen zu finden. Die Misere war vielmehr, dass es trotzdem Länder gab, die gemeint haben, immer wieder Einzelregelungen für sich finden zu müssen. Außerdem ist ein Kernproblem – dazu müssen wir auch stehen –, dass der Föderalismus innerhalb Deutschlands dazu führt, dass in Ländern unterschiedliche Vorstellungen herrschen, wie man verschiedene Aufgaben löst oder nicht löst. Das hat zu gewissen Entwicklungen geführt, und diese zurückzudrehen, ist ein Kraftakt, eine gewaltige Aufgabe. Diese Aufgabe sind wir aber angegangen, und diese Aufgabe lösen wir auch. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Ich möchte das an dem Beispiel verdeutlichen, was bereits veranlasst ist. Der Kollege Nussel hat es schon angesprochen. Er ist Entbürokratisierungsbeauftragter und damit die Stelle, die sich um die Einzelfälle kümmert. Außerdem haben wir eine Enquete-Kommission eingerichtet, die in wenigen Monaten einen Bericht mit mehreren Hundert Handlungsempfehlungen vorstellen wird, die allesamt unter Beiziehung von externen Sachverständigen, von Fachleuten erarbeitet wurden und die darauf abzielen, das Funktionierende an diesem Staat weiterzuentwickeln, weiterzuführen und vor allem unser Land weiter voranzubringen. Wenn man von Bürokratie in der Wirtschaft spricht, muss man auch genauer analysieren: Woher kommt das? Wir haben verschiedenste Vorschriften, zum Beispiel aus dem Arbeitsschutz, aus den DIN-Regelungen, die sich auswirken. Das sind Vorgaben, die gar nicht vom Gesetzgeber her entstanden sind, sondern die die Wirtschaft entwickelt hat, um gewisse Standards zu erfüllen und vorzugeben. Auch das ist ein Thema, das sich nicht so leicht durch Gesetzgebung ändert lässt. Allerdings wurden aus einer Vielzahl von Gesetzen und Vorgaben die anerkannten Regeln der Technik bereits herausgenommen, damit genau diese Grundlage nicht mehr da ist und der Auftraggeber frei entscheiden kann: Was sind für mich die Maßstäbe, die ich bei meinem Projekt anlegen will? Worauf lege ich größten Wert? Was ist wichtig? Ich glaube, es ist ein richtiger Weg, hier wieder mehr Entscheidungsfreiheit vorzugeben. Weiter wurde der Punkt angesprochen, der uns letztendlich vor Augen führt, dass wir – ich formuliere es einmal so – eine Entwicklung haben, bei der wir in den letzten Jahrzehnten das Einzelinteresse vor das Gemeinwohl gestellt haben. Jeder Einzelne kann doch gegen alles und was er gerade will klagen. Ich nenne nur das Stichwort Verbandsklagerecht. Dabei werden verschiedenste sinnvolle Projekte lange aufgeschoben oder scheitern eventuell sogar völlig. Auch das sind die Themen, die unsere Wirtschaft zu Recht kritisiert, aber auch da wird es entsprechende Lösungsansätze geben. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Gehen wir aber noch weiter: Was ist noch Bürokratie, die angeblich so belastet? Wenn man mit den Leuten spricht, können viele interessanterweise gar keine konkreten Beispiele nennen, was sie denn so hindert. Das hat sich zu einem Unwort entwickelt: Alle Regelungen, die ich als belastend empfinde, sind für mich Bürokratie. Sicherlich gibt es viele Vorgaben, die man entzerren kann, was bereits auch über die Modernisierungsgesetze erfolgt ist und weiter erfolgt. Ein wichtiger Aspekt ist, dass sich die Regierungskoalition auf die Fahnen geschrieben hat, auch den Staat und Verwaltungsverfahren zu reformieren und völlig neu zu denken. Ich nenne nur ein Beispiel: Warum brauchen wir eine oberste und eine untere Naturschutzbehörde? Warum brauchen wir Fachstellen für Wasserrecht in den Landratsämtern und zusätzlich Wasserwirtschaftsämter? Das sind alles Ansätze, die wir neu denken können, um das Ganze zu straffen. Ein ganz wichtiger Aspekt ist bei dieser Herangehensweise die Chance der Digitalisierung. Estland ist angesprochen worden; wir können genügend Beispiele bringen. Das ist natürlich aus einer ganz anderen Entwicklung heraus entstanden. Die haben diesen Föderalismus wie wir in Deutschland nicht, wo jedes einzelne Land für sich in bestimmten Bereichen – sei es in der Bildung oder in anderen Bereichen – über viele Jahre hinweg Systeme, Software usw. entwickelt hat. Das kann man nicht von heute auf morgen umdrehen, aber genau die Ansätze sind da, dass die Bürgerin und der Bürger künftig mit einer einheitlichen Personen-ID ähnlich wie in Skandinavien ganz normal Aufgaben erledigen kann. Es ist nicht so, dass wir das Ganze nicht in Arbeit haben; das ist alles längst in Vorbereitung. Wir wollen ein Zentralregister, damit Daten, die man bei einer Antragstellung braucht, zentral erfasst sind, und ich nicht bei jeder Fachstelle meine Daten immer wieder neu eingeben muss. Diese ganzen Wege sind natürlich nach dem Vorbild anderer Länder übertragen und in die Überlegungen übernommen worden. Das wird neben den Aufgaben eine ganz große Chance sein: Entbürokratisierung von Vorschriften prüfen, neue Gesetzen nur, wenn wir dadurch andere ersetzen oder zusammenfassen können. Das sind die richtigen Ansätze, um vertrauenswürdig zu agieren und vor allen Dingen nicht darauf zu verfallen, Gesetze aufzulösen. Wir wollen keine Anarchie, wir wollen keinen Unrechtsstaat, sondern wir wollen einen Freistaat Bayern, der unseren jungen Menschen Zukunft bietet, der verlässlich, der zuverlässig für unsere Unternehmen ist. Das werden wir dadurch letztlich auch schaffen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Ich möchte noch ein Beispiel zur Digitalisierung herausgreifen: Alle gesetzlichen Vorgaben werden im Digitalcheck in unserem Digitalministerium überprüft, indem ich sehe und prüfe, wie sich das alles zukunftsweisend umsetzen lässt, ohne dass ich mit Antragsformularen arbeite. Wir haben die Situation, dass eine Förderplattform aufgelegt wird, dass ich von der Antragstellung, von der Frage der Kommune, welche Förderprogramme es überhaupt gibt, über die Antragsstellung, über die Abwicklung bis hin zur Schlussabrechnung alles über diese Förderplattform erledigen kann. Bei diesen Ansätzen ist Bayern mit Sicherheit deutschlandweit führend. Das wird der richtige Weg sein, der unsere Kommunen beim Aufwand dramatisch entlasten wird. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Lassen Sie mich noch einen Punkt aufgreifen: Als letzte Woche die deutsche Nationalmannschaft bei der WM ausgeschieden ist, haben sich am nächsten Tag die Kommentare überschlagen, das sei sinnbildlich für Deutschland. Es mag für den Außenstehenden, der das beobachtet, ja sein, dass sich die Politik die Bälle zuschiebt, um alles abzusichern, dass keiner Verantwortung übernehmen will, dass es keine zielgerichteten Vorstöße gibt: In diese Richtung gehen wir. – Das mag in der Wahrnehmung durchaus sein, dass der eine oder andere meint, das ist beispielhaft, das ist eigentlich prägnant für diese Entwicklung. Jeder von uns weiß aber, dass es nicht so ist. Es mag sein, dass man die Schuld bei Einzelnen sucht, dass man meint, ein Einzelspieler, der vielleicht nicht ganz seine Leistung abgerufen hat, sei schuld. Entscheidend ist aber – das ist das Wichtigste für die Bevölkerung bei uns in Bayern und in Deutschland –, dass wir endlich einmal wieder zu Teamleistungen kommen, dass man die Schuld nicht den anderen zuschiebt, nicht den anderen zuweist, sondern selbst die Ärmel hochkrempelt, selbst Verantwortung übernimmt. Letztlich bringt ein Trainerwechsel überhaupt nichts. Es bringt nur etwas, wenn wir uns insgesamt vernünftig aufstellen. Wenn man die Länder im Baltikum und in Skandinavien nennt, muss man auch sagen: Ein ganz entscheidender Prozess wird sein, dass die Bevölkerung hinter den beabsichtigten Maßnahmen steht, dass man sich nicht auf Datenschutz und nicht auf das Einzelrecht beruft, sondern auf das Gemeinwohl schaut und letztlich auch in Kauf nimmt, dass das eine oder andere vielleicht nicht so geregelt ist, wie sich der Einzelne das vorstellt, weil eben das Gemeinwohl vorgeht. In diesem Sinne arbeiten wir in der Koalition weiter. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Ilse Aigner

Als Nächster spricht ebenfalls zehn Minuten Kollege Johannes Becher für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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Johannes Becher GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf im Rahmen dieser Diskussion zunächst einmal festhalten, dass die demokratischen Fraktionen versuchen, diesen Staat schlanker und effizienter zu machen, und dass eine Fraktion versucht, diesen Staat kaputt zu machen und das Recht des Stärkeren durchzusetzen – Willkür, Bananenrepublik, Verfassungsschutzberichte abschaffen. Wer so agiert, braucht sich auch nicht zu wundern. Das hat nichts mit Entbürokratisierung zu tun, es ist staatszerstörend, wenn man dem folgt, was Sie hier alles vortragen. (Beifall bei den GRÜNEN) Lieber Kollege Stefan Frühbeißer, Entbürokratisierung lädt in Zeiten der FußballWM irgendwie zu Vergleichen ein. Wenn man die Nationalmannschaft nimmt, braucht man halt eine ehrliche Analyse. Wenn man sagt, wir wären Vorreiter, wird es schwierig. Die CSU sagt, sie sei Vorreiter der Entbürokratisierung. Wenn man sich in Europa umschaut, kann man kaum zu dieser Erkenntnis kommen. Estland ist schon angeklungen; da hat man immer gesagt: Estland ist viel kleiner als wir, und die haben neu angefangen. Das kannst du nicht vergleichen. – Dann waren wir in Skandinavien; da hat man gesagt: Skandinavien ist eine andere Kultur. Das alles könne man angeblich nicht vergleichen. Jetzt waren wir mit der Enquete-Kommission in Österreich. Die sind aber doch so ähnlich wie wir, auch vom Staatsaufbau her. Wir stellen fest: Österreich ist uns 15 bis 20 Jahre voraus, insbesondere im Bereich der Verwaltungsdigitalisierung. Die schonungslose Analyse heißt: Bayern ist kein Vorreiter. Wir sind Nachzügler. Wir müssen dringend aufholen. So viel Ehrlichkeit muss am Anfang einer solchen Debatte sein. (Beifall bei den GRÜNEN) Wir bemühen uns im Landtag vielfältig, würde ich sagen. Wir wollen mit der Entbürokratisierung eigentlich Doppelstrukturen abschaffen. Jetzt haben wir einen Bürokratieabbaubeauftragten, wir haben eine Kommission in der Staatskanzlei, weil die Taskforce auf Bundesebene besteht, brauchen wir noch eine bayerische Taskforce. Wir haben einen Normenkontrollrat, der allerdings dem Landtag seine Informationen nicht geben darf, weil man das nicht möchte. Wir haben noch eine Enquete-Kommission im Landtag. So ganz effizient ist unser Aufbau der Entbürokratisierung auch noch nicht. Wohin wollen wir eigentlich? Was ist die Vision? – Unsere Vision ist in der Tat ein moderner Staat, der wettbewerbsfähig ist, der auch die Leistungsfähigkeit der Verwaltung im Blick hat, gemeinwohlorientiert, serviceorientiert – ich glaube, das ist ganz relevant –, transparent, mit digitalen Prozessen, und es geht um Vertrauen. Ich glaube, ich kann das sagen: In der Enquete-Kommission kommt bei jedem Themenfeld in den letzten zwei Jahren – egal wohin wir schauen – dieses Thema "Vertrauen". Wir müssen wegkommen vom Generalverdacht und hin zum Generalzutrauen kommen. Jetzt schaue ich mir aber die letzte Woche auf Bundesebene an. Ihr seid beteiligt, ihr wart im Koalitionsausschuss, der Herr Ministerpräsident war dort. Jetzt macht man eine Regelung, mit der man den Leuten generell misstraut, indem man sagt: Wer einen Tag krank ist, muss sofort zum Doktor gehen, Attestpflicht ab dem ersten Tag. – Das ist das Gegenteil von Vertrauen, das ist das Gegenteil von Entbürokratisierung, das ist Gift für all das. (Beifall bei den GRÜNEN) Wenn ich abgesehen davon in die Praxis schaue: Bei denjenigen, die heute, am Dienstag, zum Doktor gehen, besteht das große Risiko, dass die Ärztin oder der Arzt sagt: "Damit ich dich diese Woche nicht mehr sehe, schreibe ich dich bis Ende der Woche krank", obwohl die vielleicht morgen oder übermorgen schon wieder einsatzfähig wären. Das Ziel erreichen wir also gar nicht. Was das kostet, was das an Bürokratieaufwand ist: Ich erwarte einen Aufschrei von der SPD, aber vor allem von der CSU. Wer sich "Entbürokratisierung" auf die Fahne schreibt, darf die Attestpflicht in dieser Form nicht durchwinken. Da sind Sie gefordert. (Beifall bei den GRÜNEN) Zur Transparenz. Wir haben die Debatte über einen transparenten Staat geführt. Ihre Lösung in den Modernisierungsgesetzen war: Wenn die Staatsregierung nicht mehr so viel berichten muss, hat sie weniger Arbeit. Unsere Lösung wäre gewesen: Wir stellen diese Daten alle online zur Verfügung, nutzen die KI mit Dashboards, die uns aktualisiert eben die Berichte erstellt, die gerade benötigt werden. Das wäre modern. Wir sehen heute im Bund: Das Informationsfreiheitsgesetz, bei dem es darum geht, Informationen bereitzustellen, soll eingeschränkt werden; Punkt 32. Ein bayerisches Informationsfreiheitsgesetz gibt es gleich gar nicht. Das hat also dazu geführt, dass Kommunen in Bayern viele einzelne Informationsfreiheitssatzungen machen mussten. Hätte man ein gescheites Gesetz, würde man einfach die Informationen zur Verfügung stellen; dann wären wir transparent. Transparenz ist wichtig, weil sie die Basis für Vertrauen ist, und das brauchen wir. Wir brauchen doch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger, der Unternehmen in den Staat. Wir müssen selbst ein Staat sein, der Vertrauen hat. Wenn wir das nicht hinbekommen, werden viele Einzelbemühungen leider im Sande verlaufen. Daher werbe ich noch einmal dafür: Transparenz ist kein Gegner der Entbürokratisierung, sondern sie ist die Basis für Vertrauen. (Beifall bei den GRÜNEN) Ich komme zum Datenschutz, der schon angesprochen worden ist. Was haben wir uns aufgeregt – also nicht zwingend wir, aber der konservative Teil, die politische Debatte, der Stammtisch –, als diese Datenschutz-Grundverordnung gekommen ist. Alle haben geschimpft: Was machen die in Brüssel mit uns? – Acht Jahre später stellen wir fest: Eigentlich jedes europäische Nachbarland, in dem wir sind, hat einen ziemlich pragmatischen Umgang mit der Datenschutz-Grundverordnung gefunden. Irgendwie können die lauter Dinge tun, die bei uns angeblich alle nicht gehen. Dann ist doch die klare Erkenntnis: Das ganze Brüssel-Bashing war für den Eimer. Unsere eigenen Regelungen sind das Problem. Diese eigenen Regelungen führen dann dazu, dass innerhalb einer Behörde Daten nicht von einer Abteilung zur anderen getragen werden können. Ich denke mir: Wir brauchen einen Datenschutz. Schon wieder, Herr Dr. Herrmann, kommt das Thema Transparenz, (Zuruf des Staatsministers Dr. Florian Herrmann) weil es ja nicht darum gehen kann, die Daten einfach zu nehmen und zu sagen, der Staat macht irgendetwas damit. Ich glaube, wir müssen dahin kommen, dass, wenn ich meine Daten dem Staat gebe, getrackt wird, wenn irgendeine öffentliche Stelle aus einem bestimmten Grund auf meine Daten zugreift. Bei jedem Packerl weiß ich, wenn es umgeladen wird, im Zwischenlager ist oder sich in der Packstation befindet, wenn aber der Staat auf meine Daten zugreift, sagt man: Das geht alles nicht; das ist nicht möglich. Ich glaube, Datenschutz muss mit den Bürgerinnen und Bürgern gedacht werden. Den Bürgerinnen und Bürgern muss es einen Mehrwert bringen, wenn Daten zur Verfügung gestellt werden. Wenn das passiert, haben wir keine Probleme mehr. Das sind aber unsere eigenen Hausaufgaben. Das sind nicht die Hausaufgaben von Brüssel. Das wären Ihre Hausaufgaben; denn Sie regieren seit Jahrzehnten in diesem Land und beklagen jetzt die Probleme. (Beifall bei den GRÜNEN) Zur Verwaltungsdigitalisierung. Die Dänen haben zum 1. Januar die Post abgeschafft. Kollege Frühbeißer hat zu Recht darauf hingewiesen, wie man es machen muss, wie es alle machen. Wir brauchen eine ID. Die Bayern-ID, der bayerische Sonderweg, ist Käse. Das müssen wir bleiben lassen. Wir brauchen eines bundesweite ID. Die Schnittstellen müssen sauber definiert werden. Dann führen wir meinetwegen einen Wettbewerb um die beste Software durch. Die bayerischen Insellösungen in der Digitalisierung sind Quatsch, selbst wenn sie im ersten Moment nett klingen. Mit Blick auf das Gesamte müssen wir aber damit aufhören. Zum Beispiel gibt es einen eigenen bayerischen Elterngeldantrag, obwohl es ein bundesweites Standardverfahren gibt, das 13 andere Bundesländer anwenden. Damit müssen wir aufhören. So kommen wir nicht weiter. Auch die Kommunen müssen entsprechend mitgenommen werden. Wenn jede einzelne Kommune eine Insellösung bastelt, werden wir die digitale Dividende nicht bekommen. Wir brauchen die Standardisierung; wir brauchen standardisierte Schnittstellen und dann den Wettbewerb um die beste Software. Nur das ist der Weg; alles andere nicht. (Beifall bei den GRÜNEN) Neben der ID, mit der Bürokratie und Verwaltung quasi so einfach wie Online-Banking sind, muss es auch eine Vernetzung der Register geben. Man braucht ein Register, in dem die Daten zusammenlaufen können, und man braucht ein Postfach, damit der digitale Zugang sicher gewährleistet wird, damit klar ist, wann ein Dokument wem zugegangen ist. Wenn man all das hat, wenn alle Prozesse digitalisiert sind, kann man die Post abschaffen. Wir sind hier aber ganz am Anfang, weil wir über Jahre falsch gearbeitet haben. Wir haben immer die Oberfläche digitalisiert, aber nicht den Weg in den Behörden. Das ist falsch. Die komplette Kette, der komplette Prozess muss digitalisiert sein; er muss auch automatisiert sein, damit KI überhaupt vernünftig verwendet werden kann. Wenn wir das machen, haben wir vielleicht die Chance aufzuholen. Von der Vorreiterposition sind wir aber leider meilenweit entfernt. Ich sage "leider"; denn ich hätte das gerne wie in Österreich oder wie in Skandinavien. Da sind wir aber nicht. Das ist bedauerlicherweise Fakt. (Beifall bei den GRÜNEN) Ich möchte das Thema Wirtschaft ansprechen. Schauen wir nach Österreich. Wir haben uns das Unternehmensserviceportal angesehen. Jedes Unternehmen in Österreich arbeitet mit dem Unternehmensserviceportal. Warum? – Weil es gut ist, weil man dort alle Infos, alle Services bekommt. Damit kann ich der Kommune, dem Staat, wem auch immer, eine Rechnung schreiben. Es gibt den Registerzugriff. Zoll, Steuern, Postfach, Genehmigungen, Statistiken – das alles in einem Portal. Das ist keine Rocket Science, wie man so schön sagt. Österreich macht uns vor, wie es geht. Als wir im österreichischen Bundeskanzleramt waren, waren wir angemessen beeindruckt. Wir haben gesehen, dass wir noch einen weiten Weg vor uns haben. Das würde gehen, und das wird auch gelingen, aber wir müssen mit dem Beweihräuchern aufhören und ehrlich arbeiten und versuchen, etwas vorwärtszubringen. Ein letzter Punkt. Ich möchte auch mit einem Fußballvergleich schließen. Wohin man kommt, wenn man die Kettensäge nimmt, wenn man keine Regeln mehr hat, sieht man bei der FIFA. Da ruft dann der amerikanische Präsident an, und plötzlich werden die Regeln ausgehebelt. Das ist Ihr System, das Willkürsystem, das Recht des Stärkeren; das will die AfD. Ich glaube, die Methode Trump ist ein Irrweg. Wir brauchen sie nicht. Wir brauchen vernünftige Entbürokratisierung. Lassen Sie uns daran arbeiten. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Ilse Aigner

Und jetzt spricht die Kollegin Katja Weitzel für die SPD-Fraktion.

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Katja Weitzel SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen! Die Staatsregierung feiert sich gerne als Meisterin der Entbürokratisierung. Wer aber wirklich wissen will, wie es um schlanke, effiziente Verwaltung im Freistaat bestellt ist, muss nur den Bericht des Obersten Rechnungshofes aufschlagen. Der liest sich – um es mit den Worten meines Kollegen Volkmar Halbleib zu sagen – wie eine Dauerdiagnose: Jahr für Jahr dieselben Baustellen und dieselben Defizite. Erstens. Das Förderwesen. Fördersätze werden uneinheitlich ermittelt. Ein wirtschaftlicher und effizienter Einsatz der Mittel ist nicht garantiert, auch wenn es um Milliardenzuweisungen für Schulen und Kindergärten geht. Es besteht ein Förderdickicht, was der Oberste Rechnungshof in bemerkenswertem Umfang kritisiert und beanstandet. In der Enquete-Kommission musste die Staatsregierung einräumen, dass sie keinen genauen Überblick über das Förderwesen im Freistaat hat. Wer aber Bürokratie wirklich abbauen will, würde doch genau hier anfangen und genau da aufräumen, meine Damen und Herren. Zweitens. Die Digitalisierung. Die eigentlich beschlossene Volldigitalisierung der Staatsverwaltung hat schlicht nicht stattgefunden. Bayern inszeniert sich gern als Digitalland, doch die eigene Verwaltung hängt weit hinter der eigenen vollmundigen Ankündigung zurück. Das kostet die Steuerzahler:innen jedes Jahr bares Geld. Digitalisierung – seien wir einmal ehrlich – ist doch der Schlüssel zur Entbürokratisierung. Genau hier versagt die Staatsregierung – wir haben es gerade von meinem Vorredner gehört. Drittens. Der Steuervollzug. Die Kassennachschau ist ein wirksames Instrument gegen Steuerhinterziehung, aber nur, wenn sie auch genutzt wird. Bayern setzt sie viel zu selten ein. Angesichts der enormen Steuerausfallrisiken ist das nicht nachvollziehbar. (Beifall bei der SPD) Was macht die Staatsregierung stattdessen? – Sie legt ein Modernisierungsgesetz nach dem anderen vor und nennt das Bürokratieabbau. Im Wesentlichen wurden bisher Berichts- und Prüfpflichten abgebaut, die eigentlich der Kontrolle und Transparenz dienen sollten. Ein Beispiel ist die Umweltverträglichkeitsprüfung. Unter Missachtung des europäischen Umweltrechts haben Sie im Dritten Modernisierungsgesetz die Schwellenwerte für die zwingende Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung extrem erhöht – mit der Folge, dass zum Beispiel der Neubau von Skipisten oder Seilbahnen ohne Umweltverträglichkeitsprüfung genehmigt wird, wenn die Vorhaben unterhalb dieser Schwellenwerte liegen. Das heißt: keine Prüfung, ob das Bauvorhaben negative Auswirkungen auf Natur und Landschaft hat, keine Beteiligung der Umweltverbände, keine Transparenz betreffend die Auswirkungen des Bauvorhabens auf Umwelt und Klima. Wir leben aber Gott sei Dank in einem funktionierenden Rechtsstaat. Gegen den Neubau der Seilbahn am Fellhorn, die Scheidtobelbahn, hat der Landesbund für Vogelschutz über einen Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht erreicht, dass das Bauvorhaben vorerst gestoppt werden muss. Warum? – Weil das Gericht erhebliche Zweifel daran hat, ob die Genehmigung dieses Bauvorhabens ohne Umweltverträglichkeitsprüfung, wie dies seit dem Dritten Modernisierungsgesetz möglich ist, überhaupt mit EU-Recht vereinbar ist. Das war eine erste Niederlage vor Gericht. Ich bin mir sicher: Weitere Niederlagen werden folgen. Sie haben alle unseren Warnungen, unsere Änderungsanträge hierzu in den Wind geschlagen, und jetzt sehen Sie sich langwierigen Gerichtsverfahren ausgesetzt. Da frage ich: Ist das der Bürokratieabbau auf bayerische Art? (Beifall bei der SPD) Fazit: Was Sie als Bürokratieabbau feiern, dient weniger den Menschen, sondern vielmehr den Lobbyisten, die am lautesten schreien, und der Staatsregierung selbst; denn bisher haben Sie europäische Schutzstandards für den Schutz der Alpen abgebaut und glänzen durch die ersatzlose Streichung von Klimaschutzbericht, von Gleichstellungsbericht oder Psychiatriebericht. Diese Liste könnte ich endlos fortsetzen. Liebe Kolleginnen, das ist aber kein Abbau von Aktenbergen, sondern Abschaffung von Kontrolle; denn echter Bürokratieabbau entlastet die Menschen. Was Sie machen, entlastet vor allen Dingen Sie selbst. Wir als SPD-Fraktion verweigern uns konstruktivem Bürokratieabbau nicht, aber er muss den Menschen dienen und nicht der Staatsregierung, die sich damit von aller Verantwortung und von Kontrolle befreit, ob Gesetzesvorhaben – sei es Digitalisierung, sei es Gleichstellung, sei es Klimaschutz –, die wir hier alle beschlossen haben, auch wirklich umgesetzt werden. Hier begeben Sie sich der Verantwortung, und da machen wir nicht mit. Ansonsten sind wir natürlich zu jeder ordnungsgemäßen Entbürokratisierung, wenn sie Sinn und Verstand hat, bereit. (Beifall bei der SPD)

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Ilse Aigner

Als Nächster spricht der Kollege Steffen Vogel für die CSU-Fraktion.

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Steffen Vogel CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Natürlich ist Bürokratieabbau kein Selbstzweck. Natürlich dient Bürokratieabbau einem höheren Ziel, nämlich einer starken Wirtschaft. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag beziffert die Bürokratiekosten für deutsche Unternehmen mit 147 Milliarden Euro pro Jahr. Das heißt: Das beste Konjunkturprogramm, das wir als Staat, als Bund, als staatliche Ebenen für unsere Wirtschaft auflegen können, ist einfach weniger Bürokratie, sind weniger Kosten und damit mehr Freiraum und Luft; das ist der größte Booster für die Wirtschaft unseres Landes. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Das geht natürlich auch mit einem schlankem Staat einher. Man muss sich einmal überlegen, dass 40 % der Ausgaben unseres Freistaates Bayern ins Personal gehen; das kann man sich bei einem Haushalt von 70 Milliarden ausrechnen. Was das an freiem Spielraum für Investitionen, vielleicht auch an Entlastung und mehr Freiraum für diejenigen, die in unserem Land etwas bewegen wollen, bedeuten würde, wenn wir mit weniger Geld auskommen würden! Deshalb ist Bürokratieabbau auch so wichtig. Selbstverständlich bin ich davon überzeugt, dass Bayern Vorreiter ist. Bayern ist im Bürokratieabbau in Deutschland Vorreiter. Das wurde uns in der Kommissionssitzung auch von den Bundesvertretern bestätigt. Wir sind für andere Bundesländer beispielgebend. Wir hatten die Regierungserklärung des Ministerpräsidenten im Juni 2024, wo er das Thema "Bürokratieabbau und schlanker, moderner Staat" als Leitthema für diese Legislaturperiode letztlich mit dem Blick auf 2030 festgelegt hat. Wir haben fünf Modernisierungsgesetze, das sechste ist im Anmarsch. Wir sind das einzige Bundesland, wo der Landtag selbst eine Kommission einsetzt und sagt: Bürokratieabbau geht doch nicht nur die Regierung, nicht nur die Exekutive, sondern auch die Legislative etwas an. Wir sind das einzige Bundesland, das eine Kommission hat, die sich bewusst auch mit dem Thema Bürokratieabbau auseinandersetzt. Damit sind wir selbstverständlich Vorreiter, weil wir alle, auch alle Parteien und Fraktionen einbinden. Ich sage das auch als Vorsitzender: Ich bin für diesen positiven, diesen guten Geist, den wir in der Enquete-Kommission haben, sehr dankbar. Bei allen Parteien und Fraktionen fühlt und spürt man wirklich den tiefen Willen, dass man unser Land schlanker, moderner, digitaler, ja besser machen will. Ich halte das auch für zwingend notwendig. Die Frage ist: Was können wir tun? – Wir haben in der Enquete-Kommission auch festgestellt – das gehört zur Wahrheit dazu –, dass wir als Freistaat Bayern zu einem großen Teil Vollzugsorgan sind. Wir vollziehen Bundes- und Europarecht. Deshalb ist es eine spannende Frage, Bürokratieabbau weiterzudenken. Das eine ist der Abbau von Vorschriften. Das andere ist die Frage: Können wir auch im Vollzug von Gesetzen besser werden? Deshalb muss man die Frage für die Enquete-Kommission eigentlich neu definieren. Die Frage ist nicht nur, welche Normen wir abschaffen können, sondern letztlich ist die Frage auch, wie wir den Staat leistungsfähiger, moderner, digitaler machen können. Deshalb bearbeiten wir in der Enquete-Kommission fünf Säulen, fünf Schwerpunkte. Erstens. Der Abbau von Normen ist nur ein einziger Bereich. Das heißt: Welche Normen brauchen wir? Können wir auch mit weniger Normen zurechtkommen? Zweitens. Brauchen wir einen besseren Gesetzgebungsprozess? Das heißt: Müssen wir dafür sorgen, dass Bürokratie überhaupt nicht entsteht und deshalb zum Beispiel der Praxischeck nicht nach einem Gesetz, sondern vor einem Gesetz steht? Deshalb keine verpflichtenden Vollzugshinweise mehr, sondern mehr Ermessensspielraum für die jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Behörden, damit diese in eigener Kompetenz freier entscheiden können. Drittens. Wie kann staatliches Handeln durch Einsatz von Digitalisierung, durch Einsatz von Künstlicher Intelligenz effizienter und effektiver werden? Wie kann sich der Staat mit weniger Personal, mit weniger Aufwand organisieren und damit letztlich auch Kosten sparen, insbesondere auch im Hinblick darauf, dass wir zukünftig, wenn die Babyboomer in Rente gehen, damit rechnen müssen, möglicherweise gar nicht mehr so viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Arbeitsmarkt zu finden? Dann kommen zwei Punkte, die mir ganz besonders am Herzen liegen. Viertens. Unternehmensorientierter und bürgerorientierter Service von staatlicher Verwaltung. Wird der Bürger, wird der Unternehmer als Kunde und letztlich als derjenige, der mit seinen Steuern den Staat bezahlt, gesehen? Das heißt: Ein erfolgreicher Unternehmer, der viel Steuern zahlt, ist letztlich der Garant dafür, dass der Staat überhaupt funktioniert – der Unternehmer als Kunde. Fünftens, ganz wichtig. Modernes Personalmanagement, modernes Personalrecruiting, neues Mindset, neue Kultur in öffentlichen Verwaltungen. Vom Verhindern zum Gelingen! Bilden wir Risikovermeider aus oder Erfolgssucher? Ich will eine staatliche Verwaltung, die helfende Hand ist. Ich will eine staatliche Verwaltung, die Freude am Gelingen hat. Ich will eine staatliche Verwaltung, die dem Bürger sagt: Wir sind für dich da. Wir unterstützen dich bei der Umsetzung deiner Visionen und deiner Projekte. Deshalb mein Appell: Lassen Sie uns gemeinsam Bürokratie abbauen. Aber was genauso wichtig ist: Lassen Sie uns den Freistaat Bayern auch zum modernsten, zum digitalsten, zum attraktivsten Verwaltungsstandort in Deutschland machen! – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ilse Aigner

Als nächster Redner spricht für die AfD-Fraktion der Kollege Oskar Lipp. (Beifall bei der AfD)

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Oskar Lipp AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Mit der Aktuellen Stunde – wir haben schon sehr viel darüber diskutiert – nimmt man sich einen schlankeren Staat zum Vorbild. Die CSU hat die heutige Aktuelle Stunde nach Jahrzehnten in Regierungsverantwortung hier in Bayern, in Berlin sowie in Brüssel beantragt. Man könnte sagen, das ist schon sehr mutig. Noch kurz zu den Vorrednern ein, zwei Punkte; zu Herrn Nussel zum Thema Datenschutz: Soweit ich mich erinnern kann, wurde die Datenschutz-Grundverordnung in Brüssel im Jahr 2016 auch mit großer Mehrheit der Union eingeführt; so kann man das im Internet recherchieren, das ist für alle frei zugänglich. Jetzt, viele Jahre später, wird hier in Bayern beklagt, wie schlecht doch diese damalige Verordnung war. Zu den FREIEN WÄHLERN: Ich habe vorher von "Verantwortung für dieses Land übernehmen" gehört. Im Titel steht "für einen schlanken Staat". – Das hätten Sie vor circa einem Jahr im Bundesrat machen können. Vielleicht erinnert sich der eine oder andere, auch wenn er ein Politikergedächtnis hat; da kann man sich oftmals nicht so gut erinnern, was vor vielen Wochen oder Monaten geschehen ist. (Johannes Becher (GRÜNE): Wir erinnern uns an die Aussagen der AfD sehr genau!) Wir hatten damals im Bundesrat eine Abstimmung über das historische, immense, fast billionenschwere Schuldenpaket, das sogenannte Sondervermögen; ein Ausdruck, der das alles sehr verharmlost. Meine Damen und Herren von den FREIEN WÄHLERN, Sie sind wieder einmal eingeknickt, haben damals gemeinsam mit der CSU dieses Schuldenpaket, das im alten Bundestag verabschiedet worden ist, im Bundesrat durchgepeitscht. Da hätten Sie Verantwortung für einen schlankeren Staat zeigen können. Das haben Sie nicht gemacht, und daher brauchen Sie sich ein Jahr später hier und heute auch nicht zu beschweren. (Beifall bei der AfD) Wir haben es vorhin auch schon gehört, noch ein paar Fakten zu Bayern. Schauen wir einmal in die Bilanz: Zwischen dem Jahr 2013 und dem Jahr 2023 ist die Zahl der Staatsbediensteten von knapp 174.000 auf knapp 222.000 stark angestiegen. Das ist eine Steigerung um knapp 50.000 Personen, das sind circa 27 %. Auch die Zahl der Rechtsnormen ist in der letzten Legislaturperiode zwischen 2018 und 2023 um circa 6 % angestiegen. Die CSU redet sehr gern vom schlanken Staat, bläht ihn aber nach wie vor weiter wie einen Luftballon auf. Zu Ihren sogenannten Modernisierungsgesetzen: Wir haben hier schon das Zweite Modernisierungsgesetz gehabt. Hier wurde damals in einer Art Omnibuspaket unter sogenanntem Bürokratieabbau auch der Abbau von Bürgerbeteiligung beim Thema Windkraft mit durchgedrückt. Meine Damen und Herren, das ist doch wirklich der Demokratieabbau, den Sie uns immer vorwerfen, der aber bei uns nicht stattfindet. Die CSU betreibt Entbürokratisierung mit der Nagelschere. Wir dagegen wollen mit der Kettensäge die Vorschriften abschaffen, meine Damen und Herren. Das heißt: nicht Formulare vereinfachen, sondern überflüssige Gesetze streichen, nicht Verfahren beschleunigen, sondern unnötige Verfahren abschaffen, (Toni Schuberl (GRÜNE): Welche denn?) nicht Beauftragte und Räte einsetzen, sondern Behörden und Ministerien zusammenlegen oder abschaffen. (Toni Schuberl (GRÜNE): Welche?) – Das habe ich bereits oftmals gesagt: Das Digitalministerium wird dadurch aufgewertet, indem es in die Staatskanzlei zurückgeführt wird. (Felix Locke (FREIE WÄHLER): Das ist die einzige Idee!) Von daher sage ich: Das sind mehrere Themen. (Felix Locke (FREIE WÄHLER): Das ist die einzige Idee überhaupt! Respekt!) – Sie haben hier in den letzten Monaten anscheinend nicht aufgepasst; sonst würden Sie hier so etwas nicht hereinrufen. Die wirklich großen Bürokratiemonster liegen doch nicht nur in München. Sie liegen in Berlin, sie liegen in Brüssel, meine Damen und Herren. Genau dort waren Sie hier von allen Fraktionen, die doch für den Bürokratieabbau sind, dabei. Sie haben mitgestimmt, Sie haben das alles eingeführt, und jetzt auf einmal sind Sie dagegen. Ich komme zum Thema Staatsquote. Wir haben in diesem Land eine Staatsquote von 50 %, in diesem Jahr voraussichtlich 51, 52 %. Vielleicht kann sich jemand von den älteren Herren oder Damen noch an Helmut Kohl erinnern, der damals gesagt hat: "Bei einer Staatsquote von 50 % beginnt der Sozialismus." Ich komme zum Thema Brüssel. Im Jahr 2024 kamen fast 1.400 EU-Rechtsakte hinzu. Das sind vier Rechtsakte pro Tag. Meine Damen und Herren, ein schlanker Staat bedeutet für uns nicht einfach nur weniger Gesetze. Er bedeutet vor allem niedrigere Steuern, eine Staatsquote von unter einem Drittel, bezahlbare Energie und eine starke innere Sicherheit als echte Standortfaktoren. Genau diese Rahmenbedingungen haben sich doch in den letzten Jahren und Jahrzehnten unter Ihrer Politik verschärft. Wir haben Konzepte. Das haben wir bereits ausgeführt: Abschaffung des Klimaschutzgesetzes, Abschaffung des Lieferkettengesetzes, Abschaffung des EU-Verbrennerverbots, Abschaffung der Nachhaltigkeitsberichterstattung usw. usf. Das wäre eine Liste, da würde ich jetzt (Steffen Vogel (CSU): Bundessache! Landtag! Landtag!) zwei Minuten noch hier vorne stehen. – Ja, Herr Kollege Vogel, Sie sagen: (Steffen Vogel (CSU): Landtag!) Wir sind im Landtag. Ja, was machen Sie denn hier immer? – Sie machen Bundespolitik. Sie könnten eine Bundesratsinitiative starten, (Michael Hofmann (CSU): Die Zeit!) um die Gesetze abzuschaffen. Davon habe ich noch nichts mitbekommen.

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Ilse Aigner

Herr Kollege.

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Oskar Lipp AfD

Genau, die Redezeit ist abgelaufen. (Beifall bei der AfD)

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Ilse Aigner

Als Nächster spricht der Kollege Dr. Stefan Ebner für die CSU-Fraktion.

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Stefan Ebner CSU

Frau Präsidentin, Herr Ministerpräsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, verehrte Gäste im Haus! Es ist gut, dass dieses Thema heute im Rahmen dieser Aktuellen Stunde auf der Tagesordnung steht, weil es wichtig ist, dass die Menschen da draußen hören und auch sehen, dass wir dieses Thema ernst nehmen. In diesem Parlament sind mitnichten alle für Bürokratieabbau. Die einen verstehen Bürokratie nur als etwas Lästiges, das ihnen im Wege steht, um diesen Staat zum Selbstbedienungsstaat zu machen; und die anderen bauen Bürokratie nachweislich auf, weil sie Freude daran haben, die Kontrolle über die Menschen und das einzelne Individuum zu haben. (Johannes Becher (GRÜNE): Die Enquete-Kommission beweist das Gegenteil!) Wir nehmen dieses Thema ernst: durch die Modernisierungsgesetze, durch die Enquete-Kommission, durch die Staatskanzlei in Person von Florian Herrmann, durch den Entbürokratisierungsbeauftragten Walter Nussel. Lieber Kollege von den GRÜNEN, es ist natürlich nicht so: Natürlich ist Bayern vorne dran. Die Bitkom hat in ihrer neuesten Studie belegt: 91 % der kommunalen OZG-Leistungen sind bereits digitalisiert. Bayern ist Nummer eins, Bayern ist Vorreiter, und daran ändert sich auch nichts, wenn Sie es immer wieder in Abrede stellen. (Beifall bei der CSU – Zuruf der Abgeordneten Gülseren Demirel (GRÜNE)) Meine Damen und Herren, Bürokratie ist teuer, und Bürokratie schadet. Jedes Jahr verursacht die Bürokratie – und zwar die direkte Bürokratie – für die Unternehmen Kosten in Höhe von 65 Milliarden Euro: durch das Ausfüllen von Formularen, durch Steuererklärungen, durch das Einholen von Genehmigungen, durch Statistiken, die erstellt werden usw.; aber das ist nur ein Teil. Viel größer ist doch der Teil der indirekten Bürokratiekosten, wenn Unternehmen aus dem Markt ausscheiden, weil sie zu viel Bürokratie haben, die sie erdrückt. Unternehmen verlagern sich ins Ausland, weil es dort weniger Bürokratie gibt. Junge Menschen gründen gar nicht, weil sie vor diesem Bürokratiemonstrum Angst haben, und Unternehmen konzentrieren sich nicht mehr auf das, was sie eigentlich tun sollten, nämlich bestmöglich zu produzieren. Stattdessen konzentrieren sie sich darauf, Regulierungen auszunutzen, und damit sinkt die Wertschöpfung. Wenn man das zusammenzählt – der Kollege Vogel hat es gerade gesagt –, kommen 147 Milliarden Euro pro Jahr an entgangener Wertschöpfung heraus. Wenn man das jetzt einmal ins Verhältnis setzt und einordnet, wäre das ein jährliches Wirtschaftswachstum von 4 %, oder es wäre ein Bruttoinlandsprodukt pro Kopf von zusätzlich 2.000 Euro pro Jahr, oder es ist die gesamte Wirtschaftsleistung der deutschen Automobilindustrie, oder, um es regional zu betrachten, die gesamte Wertschöpfung des Freistaates Sachsen. Es lohnt sich also, Bürokratie abzubauen. Es braucht eine Doppelstrategie: Überflüssige Bürokratie muss grundlegend abgebaut werden. Das machen wir hier in Bayern mit dem Modernisierungsgesetz sehr erfolgreich. Die Bürokratie, die wir unbedingt brauchen, muss strikt und konsequent digitalisiert werden. Auch das machen wir. Ich wiederhole: 91 % aller OZG-Leistungen sind bereits digitalisiert, und deswegen sind wir in Bayern, glaube ich, auf einem guten Weg, wenn auch noch nicht am Ziel. Uns bleibt jetzt nichts anderes übrig, als Verwaltung zu digitalisieren, weil uns der demografische Wandel einholt und die öffentliche Verwaltung der Wirtschaft nicht zu viele Arbeitskräfte entziehen darf. Im Übrigen dauern, wenn in der Verwaltung Personal fehlt, die Verwaltungsvorgänge dann noch länger, als es teilweise ohnehin schon der Fall ist. Es braucht also einen umfassenden Abbau, und es reicht auch nicht, diesen nur in Teilbereichen umzusetzen. Was macht der Bund? – Ich danke dem Ministerpräsidenten, dass er sich in Berlin sehr stark für die Abschaffung von Berichts- und Dokumentationspflichten eingesetzt hat. Mit dem Modernisierungsgesetz in Bayern machen wir das schon. Die Abschaffung betrieblicher Beauftragter treiben wir in Bayern über den Bundestag und den Bundesrat weiter voran, ebenso die Ausweitung der Genehmigungsfiktion. Auch in diesem Bereich sind wir in Bayern schon ganz vorne mit dabei. Was machen wir in Bayern bei der Entbürokratisierung? – Da will ich ein besonderes Beispiel herausgreifen: Wir strengen uns sehr an, das Gründen in 24 Stunden umzusetzen. Das ist kein rein bayerisches Thema, das allein im Handlungsspielraum des Freistaates Bayern liegt. Da müssen wir durch die Registermodernisierung im engen Schulterschluss mit dem Bund arbeiten, sodass wir es schaffen, dass die Gründer – und überhaupt Unternehmer – ihre Daten nicht mehrfach bei verschiedenen Behörden einreichen müssen. Bürokratie ist kein Nischenthema. Es ist nicht nur etwas für Verwaltungsjuristen. Bayern schaut und redet hier nicht nur, sondern Bayern macht. Bei der Bürokratie ist weniger mehr, und genau das machen wir hier in Bayern. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ilse Aigner

Nächster Redner ist der Kollege Michael Hofmann für die CSU-Fraktion.

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Michael Hofmann CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Ministerpräsident! Wenn sich Menschen die Frage stellen, warum das mit der Entbürokratisierung eigentlich nicht schneller, nicht einfacher, nicht effektiver geht, dann ist die Aktuelle Stunde heute ein beredtes Beispiel dafür, warum es nicht schneller geht und warum es nicht effektiver ist. Jetzt will ich an der Stelle erst einmal mit etwas Positivem anfangen, damit wir auch sehen, dass wir nicht nur darüber reden, sondern dass wir auch handeln. Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, seit 2018 haben wir 700 Einzelmaßnahmen auf den Weg gebracht und abgeschafft. Das ist übrigens doppelt so viel, wie Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen zusammen in der Zeit geschafft haben. Wir haben es weiterhin geschafft, das selbstgesteckte Ziel, bis 2024 10 % aller Verwaltungsvorschriften abzuschaffen, zu übertreffen. Es sind 15 % geworden, und deswegen sagt man jetzt: Na gut, dann probieren wir es einmal mit 30 %. Man muss ehrlich sein: Nicht jede Verwaltungsvorschrift, die es gibt, ist Mist, und nicht jede Vorschrift, die vorhanden ist, führt automatisch zu einer Schwierigkeit in der Beantragung. Viele der Vorschriften, die wir haben, geben auch Rechtssicherheit (Johannes Becher (GRÜNE): Stimmt!) und sagen den Menschen, wie es funktioniert; aber wenn wir es ehrlich meinen, dann braucht es gleichzeitig den Mut, den Menschen zu sagen: mehr Eigenverantwortung, mehr Selbstbestimmung, und nicht fragen, ob es vielleicht verboten ist, sondern einfach einmal machen. Das haben wir hier auch getan. Sehr geehrter Fraktionsvorsitzender, dieses "Einfach-mal-machen-Gesetz" gäbe es nicht, wenn Sie es nicht angestoßen hätten, lieber Klaus Holetschek. Wir hätten auch keine Enquete-Kommission hier, wenn sie nicht von der CSU angesprochen und in Szene gesetzt worden wäre, wie es der Fraktionsvorsitzende gemacht hat. Auf einmal finden es alle super. Aber bis man es endlich einmal auf den Weg gebracht hat, das ist eine völlig andere Geschichte. Diejenigen, die als Erste mit dem Kopf durch die Mauer rennen, werden erst einmal belächelt. Aber wenn sie durchgebrochen sind, dann wollen alle hinterherlaufen. Wir sind diejenigen, die durchbrechen, und wir wissen auch, warum wir durchbrechen. (Beifall bei der CSU) Vier Modernisierungsgesetze sind auf den Weg gebracht worden, und ich kann mich an die Diskussionen hier erinnern. Zu jedem einzelnen Gesetz gab es ständig eine Bedenkenträgerei: Warum man diese Vorschrift vielleicht doch noch braucht, warum man aber diese Berichtspflicht jetzt nicht abschaffen sollte, warum man diese Prüfung und diesen Sachverständigen doch noch braucht. Sie tun so, als wäre das eine Entschlackung, die sich der Staat gönnt. Tatsache ist, dass jede einzelne Prüfung, jeder einzelne Bericht und jede einzelne Maßnahme Menschen, die vorwärtskommen wollen, behindern. Sie sagen jetzt: Das Gericht hat aber erklärt, dass es Bedenken gibt, wenn die Umweltverträglichkeitsprüfung in Verbindung mit dem Skilift nicht durchgeführt wird. Dann muss ich sagen: Wo liegt denn der Mehrwert? Hat das Gericht festgestellt, dass die Situation ohne Umweltverträglichkeitsprüfung materiell gesehen schlechter wäre? Oder geht es den Gerichten möglicherweise nur darum, bestimmte Standards einzuhalten, weil es dann insgesamt leichter wird, die Verantwortung abzuschieben? – Dann kann man sagen: Dafür ist der Gesetzgeber zuständig. Wir sprechen nur Recht. Wenn wir einen Mentalitätswechsel wollen, dann geht es nicht allein dadurch, dass wir diesen hier im Parlament beschließen. Vielmehr muss dafür die ganze Gesellschaft mithelfen. Dabei muss der Staat natürlich vorangehen und sagen: Das wünschen wir uns in Zukunft. – Und diese Wünsche wollen wir vorantreiben. Das bedeutet auch gleichzeitig, dass wir einen Mentalitätswechsel in den Behörden brauchen. Ich habe oft genug erlebt, dass man Vorschriften abgeschafft hat, aber manche gesagt haben: Ich weiß es nicht genau, aber am besten halten wir uns an das, was wir schon einmal gemacht haben. So sind wir auf der sicheren Seite. Auf der sicheren Seite sein zu wollen, ist ein völlig verständliches Gefühl; aber es behindert uns allmählich. In einer Zeit, in der man links und rechts an uns vorbeirauscht, dürfen wir nicht allein darüber nachdenken, was denn die sichere Variante ist. Vielmehr ist der alles entscheidende Punkt, wie wir unseren Wohlstand sichern. Herr Kollege Becher, mit Zögern und Zaudern, mit Überlegen, mit Hadern und mit Bedenkenträgerei werden wir diesen Wohlstand nicht sichern. Die Mutigen werden diesen Wohlstand sichern, weil sie vorangehen und sagen: Wir wissen, wie es geht. Wir machen es einfach einmal. (Beifall bei der CSU) In diesem Sinne wünsche ich mir mehr Rückhalt für diese Maßnahmen in diesem Parlament; denn dieser Staat hat es verdient. Wir sind Vorreiter für die Bundesrepublik Deutschland. Die Berichtspflichten haben wir abgeschafft. Wenn wir jetzt auf Bundesebene auch noch die Statistikpflichten einkassieren – das würde ich mir nämlich wünschen –, dann haben wir im ersten Schritt alles erreicht, was wir erreichen wollten. Der zweite Schritt kommt als Nächstes. (Beifall bei der CSU)

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Ilse Aigner

Abschließend spricht für die Staatsregierung Herr Staatsminister Dr. Florian Herrmann. Staatsminister Dr. Florian Herrmann (Staatskanzlei, Bundesangelegenheiten und Medien): Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, dass es eine gute Idee der CSU-Fraktion war, heute für die Aktuelle Stunde das Thema Entbürokratisierung aufzurufen. Dies ist gewissermaßen eine Zwischenbilanz der Bemühungen aller Ebenen auf diesem Gebiet. Dabei handelt es sich um die Bemühungen der Staatsregierung, des Landtags, der Enquete-Kommission und auch um die Bemühungen der Bundesebene. Deshalb ist es gut, dass wir darüber sprechen und eine Standortbestimmung vornehmen. Ich danke insbesondere den Rednern der Regierungsfraktionen, den Kollegen Nussel, Vogel, Dr. Ebner, Hofmann und Herrn Kollegen Frühbeißer für die sehr ausgewogenen und klugen Beiträge. Zu den Ausführungen des Kollegen Becher muss ich sagen: Das ist nicht alles falsch; aber man merkt halt zum einen immer eine gewisse Scheinheiligkeit und zum anderen immer eine gewisse Bayernfeindlichkeit. (Lachen bei den GRÜNEN) Das Scheinheilige – nur um ein Beispiel zu nennen – wurde deutlich, als es um die Frage des Datenschutzes ging. Ich kann mich noch lebhaft erinnern, wie wir im Rechtsausschuss beieinandersaßen. Damals ging es um die Zulassung von Google Street View. An die Beiträge der GRÜNEN zu dieser Diskussion kann ich mich noch erinnern: Google Street View sei ein Teufelswerk, und man müsse das aus den vielen Gründen, die zum Thema Datenschutz immer ins Feld geführt werden, unbedingt verhindern. Derselbe Abgeordnete fordert jetzt, das Steuersystem Norwegens zu übernehmen, bei dem die gesamten Steuerdaten aller Bürgerinnen und Bürger offen abrufbar sind. In welcher Welt leben Sie? – Das ist unrealistisch! (Beifall bei der CSU) Weiter sollten Sie damit aufhören, unser Land immer so leichtfertig schlechtzureden. Natürlich schauen wir nach Österreich und haben Kontakte zur österreichischen Regierung. Die Enquete-Kommission ist dorthin gereist. Wir beobachten, was dort geschieht und was wir vielleicht noch besser machen können. Aber wenn Sie internationale Studien zum Thema Digitalisierung lesen, dann stellen Sie fest, dass auf diesem Feld Bayern und nicht Österreich der Vorreiter ist. In bestimmten Bereichen sind die Österreicher ein Stück weiter vorne, zum Beispiel bei den digitalen Bürgerservices. Im Zusammenhang muss man jedoch berücksichtigen, dass es sich dabei um die Zuständigkeit des Bundes handelt. Wir befinden uns hier in Bayern und nicht auf der Bundesebene. Bei Österreich und dessen Bundesregierung handelt es sich dagegen um die Bundesebene. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin froh, dass bei uns auf der Bundesebene ab dem 1. Januar 2027 zum Beispiel die Digitale Wallet kommen wird. Damit werden diese Services möglich. In den anderen Bereichen sind wir selbstverständlich die Vorreiter, auch bei der Digitalisierung der Verwaltung. Das wird zwar immer schlechtgeredet; aber es entspricht einfach nicht der Realität. Wir sind bei der Digitalisierung der Verwaltung besser aufgestellt als andere, beispielsweise die Österreicher. Für uns als Technologiestandort gilt das sowieso. Deshalb spreche ich noch einmal die Bitte aus, Bayern nicht entgegen der Realität schlechtzureden. Man kann die Politik einfach einmal loben, die hier in den letzten Jahren umgesetzt wurde. Generell sage ich in Richtung der GRÜNEN: Es ist ja schön, wenn Sie die großen Linien zeichnen und zum Ausdruck bringen, was alles wünschenswert wäre und noch besser sein könnte. Vieles davon stimmt ja auch. Das wollen wir jetzt vor allem auf der Bundesebene auch anstreben: Die total durchdigitalisierten Verwaltungsverfahren usw. usf. Ich bitte aber auch darum, dass die Schritte, die wir im Einzelnen gehen, nicht laufend von Ihnen torpediert werden. Das hat auch Herr Kollege Hofmann gerade ausgeführt. Bei den Modernisierungsgesetzen und Ähnlichem ist es ein Kampf, weil Sie überall ein Haar in der Suppe finden und das kritisieren, weil es Ihnen nicht passt. Ich würde Sie einfach bitten, Ihre Ansichten in einem angemessenen Verhältnis zu präsentieren und nicht so polternd aufzutreten. (Beifall bei der CSU) In Richtung der AfD und an Frau Ebner-Steiner gerichtet möchte ich Folgendes anmerken: Sie haben die rhetorische Frage gestellt, ob es sich hier noch um ein Parlament handelt oder ob das schon Satire ist. Ganz ehrlich, diese Frage müssen Sie sich selbst stellen, weil Ihr Beitrag tatsächlich Satire war. Ich gebe einfach einen guten Tipp: Wenn Sie sich schon mit ChatGPT auf diese parlamentarische Diskussion vorbereiten, dann könnten Sie vielleicht noch einen Moment nachdenken und im Zusammenhang die Plausibilitätsfrage stellen, ob die Zahlen, die der Chatbot ausspuckt, wirklich stimmen. (Beifall bei der CSU) Sie haben ausgeführt, wir hätten in den letzten Jahren 100.000 neue Stellen geschaffen. Das ist völlig absurd. Ich frage Sie: Wie viele Stellen haben wir denn überhaupt im bayerischen Staatsdienst? In Bayern gibt es 230.000 Beamtenstellen, davon sind 101.000 Stellen für Lehrkräfte. Nach Ihrer Auffassung haben wir die Zahl der Lehrer in Bayern verdoppelt. (Anna Rasehorn (SPD): Das wäre wünschenswert!) Das ist völliger Unfug! Sie haben natürlich die Einstellungszahlen mit den Planstellen verwechselt. Neue Stellen haben wir vor allem im Bereich der Lehrkräfte und im Bereich der Polizei geschaffen. Dort ist ein Aufwuchs auch sinnvoll, weil das Land wächst, weil die Menschen in Bayern mehr werden und damit auch die Aufgaben wachsen. Im Übrigen gibt es ein Einstellungsmoratorium in den nächsten beiden Jahren und das Ziel, bis zum Jahr 2040 10.000 Stellen abzubauen. Dieses Ziel werden wir auch verfolgen. Frau Ebner-Steiner, Ihr Vorwurf, ob es sich hier noch um ein Parlament handelt oder ob das schon Satire ist, der fällt auf Sie zurück. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD) Abgesehen davon kommt dabei auch immer Ihre Parlamentarismusfeindlichkeit zum Ausdruck. Bei Ihnen muss man sowieso die Frage stellen: Ist es eigentlich noch blau, oder ist es schon braun? (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD – Widerspruch bei der AfD – Christoph Maier (AfD): Was fällt Ihnen überhaupt ein!) Positiv ist auch, dass wir uns größtenteils im Parlament einig sind über die grundsätzliche Ausrichtung. Ich finde immer wichtig, dass man sich klarmacht: Entbürokratisierung – das haben mehrere Kolleginnen und Kollegen auch schon gesagt – ist an sich kein Selbstzweck, sondern hat einen Sinn. Es geht darum, den Staat handlungsfähiger und schlagkräftiger zu machen und die Menschen, die ihre Arbeit machen, möglichst sinnvoll einzusetzen, um den Bürgerinnen und Bürgern und um den Unternehmen in diesem Land die Dinge besser zu ermöglichen. Das erfordert ein ganz grundsätzliches Umdenken, das damit anfangen muss, sich immer die Grundsatzfrage zu stellen: Für was ist eigentlich der Staat da? – Der Staat ist da, um für die Schwachen da zu sein, um für die Infrastruktur zu sorgen, für die Sicherheit und die Bildung. Im Übrigen soll man die Menschen eigentlich machen lassen, die Unternehmerinnen und Unternehmer machen lassen. Die Bürgerinnen und Bürger wissen meistens selber, was für sie gut und richtig ist. Das bedeutet der Ansatz, aus der Freiheit heraus zu denken, aus dem Vertrauen in unsere Gesellschaft zu denken, nicht aus dem Misstrauen und aus Kontrollwillen, aus der Vorstellung, dass jeder immer ein schwarzes Schaf ist. Das bedeutet, nicht alle vom schwarzen Schaf her zu denken, sondern vom Normalfall her, dass jemand rechtschaffen seine Dinge erledigen will. Dort, wo es dann Probleme gibt, gibt es das Strafrecht. Da kann man dem nachgehen und im Einzelfall hart bestrafen und Einzelfallkontrollen machen. Aber es geht sozusagen darum, dieses Gesamtsystem, das sich über die Jahre anders entwickelt hat, wieder vom Kopf auf die Beine zu stellen. Das ist der Grundansatz bei dem Ganzen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Das tun wir auch in den unterschiedlichen Maßnahmen und Elementen. Das heißt, wir haben seit 2018 tatsächlich 700 Einzelmaßnahmen umgesetzt, also gestrichen. Wir haben 15 % der Verwaltungsvorschriften abgebaut und wollen auf 30 % Abbau kommen. Ganz wichtig, ein zentrales Element – Steffen Vogel hat das auch erwähnt – sind die Modernisierungsgesetze, das heißt, diese Methodik des Durchforstens der Rechtsmaterie im Freistaat Bayern, gesetzlich und untergesetzlich, immer mit der Frage, braucht es das noch oder kann das weg, und zwar immer orientiert an dieser Leitfrage, die ich gerade formuliert habe, nämlich: Muss man das als Staat wirklich alles regeln, oder überlässt man das lieber den Menschen selber? Deshalb sind in diesen Modernisierungsgesetzen eine ganze Reihe von Elementen drin, zum Beispiel deutliche Genehmigungsfreistellungen beim Baurecht. Das ist ein ganz wichtiger Schritt. Da merkt man übrigens, dass es im Kopf zum Umdenken kommen muss, indem man sagt: Natürlich muss ein Gebäude nach Recht und Gesetz errichtet sein, nach Statikvorschriften usw., aber ich brauche nicht für alles eine Genehmigung, sondern kann es den Leuten überlassen, das selber zu entscheiden. In die Richtung müssen wir noch deutlich mehr kommen, einfach noch viel mehr genehmigungsfrei stellen. Einfaches Kontrollbeispiel: Wir fahren alle Auto, ohne dass wir jede einzelne Fahrt genehmigen lassen, obwohl das durchaus ein gefährliches Unterfangen ist, im Auto herumzufahren. Da gibt es eine Führerscheinprüfung und einen TÜV, und dann fährt man einfach, anstatt jede Fahrt von irgendeiner Behörde genehmigen lassen zu müssen. Warum gilt dieser Gedanke nicht auch in vielen anderen Bereichen? – Das ist auch der Ansatz, den wir in unserer Kommission verfolgen, der Kommission für Staatsreform. Da geht es nicht mehr ums Durchforsten und Streichen, sondern um prinzipielle Fragen: Wie kann ich Verwaltungsprozesse so gestalten, dass sie diesem Geist in der heutigen Zeit entsprechen? Das Vergaberecht haben wir deutlich entschlackt, das Förderrecht haben wir entschlackt gerade unter dem Gesichtspunkt, nur noch Stichproben zu machen, was beschafft werden darf bis zu bestimmten Grenzen, nicht alles im umfassenden Sinn nachweisen zu müssen. Als das Wichtigste empfinde ich nach wie vor, den "Stand der Technik" aus unseren bayerischen Gesetzen herauszustreichen, weil das die Schwelle deutlich senkt. Das spart Kosten und spart erheblichen Aufwand. Wir machen das mit den Modernisierungsgesetzen, mit Walter Nussel, unserem erfolgreichen Beauftragten für Bürokratieabbau, mit dem Normenkontrollrat, mit den Kolleginnen und Kollegen, die dort sind mit Walter Nussel vorne dran, mit der Enquete von Steffen Vogel und mit der Kommission für Staatsreform, wo etliche tätig sind. Wir freuen uns darüber, dass wir – jetzt kommt es – wirklich Vorreiter sind, weil wir mit vielen konkreten Vorschlägen in die Koalition in Berlin gestartet sind, und zwar nicht nur abstrakt, was man alles tun könnte und irgendwann machen sollte, sondern mit konkreten Gesetzentwürfen, zum Bespiel zum Thema Abschaffung von Statistiken. Das ist ein konkreter Gesetzentwurf in Berlin, überreicht von den Kolleginnen und Kollegen, die jetzt damit arbeiten können. Genauso ist es bei den ganzen Berichtspflichten: Wir sind da in Bayern vorangegangen. Da haben alle wieder aufgeschrien: Berichte, lebensnotwendig! – Das waren aber nur die Berichte, die den Staat betreffen, weil wir für den Rest nicht zuständig sind. Jetzt werden Hunderte von Berichtspflichten gestrichen vonseiten der Bundesregierung und durch den Bundestag, durch die föderale Modernisierungsagenda und durch das, was im Koalitionsausschuss vereinbart wurde. Das sind alles Methodiken nach bayerischem Vorbild. Die fragen, wie macht ihr das, und dann machen sie das auch, genauso wie das auch die anderen Bundesländer tun. Darum sind wir da überall Vorreiter. Da gibt es keinen Grund, das schlechtzureden, ganz im Gegenteil. Das ist wirklich ein guter Ansatz. Wir sollten den auch weiterhin so betreiben, möglichst mit großer Zustimmung hier im ganzen Haus. Wenn die Opposition nicht mitmachen will, weil sie Bürokratie mehr liebt, als sie zugibt, dann machen wir das halt als Regierungsfraktionen und als Koalition in Bayern alleine. Aber wir machen es, weil wir es für richtig halten. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ilse Aigner

Damit ist die Aktuelle Stunde beendet. Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf: Abstimmung Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katrin Ebner-Steiner, Ulrich Singer, Christoph Maier u. a. und Fraktion (AfD) Familien stärken statt Ideologie fördern (Drs. 19/12546) Hierüber konnten wir in der letzten Plenarsitzung am 25. Juni als Zeitgründen nicht mehr abstimmen. Wir kommen direkt zur Abstimmung. Wer dem soeben genannten Dringlichkeitsantrag auf der Drucksache 19/12546 der AfD-Fraktion die Zustimmung geben will, den bitte ich ums Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD. Enthaltungen? – Keine. Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf: Abstimmung über Anträge, die gem. § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. Anlage) Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die endgültige Abstimmliste. (Siehe Anlage) Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion entsprechend der endgültigen Abstimmliste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das scheint mir das ganze Haus zu sein. Gibt es Gegenstimmen? – Sehe ich nicht. Enthaltungen? – Sehe ich auch nicht. Dann hat der Landtag diese Voten übernommen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf: Bericht gem. § 82 BayLTGeschO der Vorsitzenden des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden Gemäß § 82 unserer Geschäftsordnung ist der Vollversammlung über die Behandlung der Petitionen jeweils für die Hälfte der Wahldauer des Landtags mündlich zu berichten. Die Berichterstattung obliegt federführend der Vorsitzenden des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden. Hierzu erteile ich der Vorsitzenden des Ausschusses, der Kollegin Gülseren Demirel von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, das Wort.

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Gülseren Demirel GRÜNE

Verehrtes Präsidium, verehrte Besucher:innen, Kolleginnen und Kollegen! Es ist mir heute eine besondere Ehre, als Vorsitzende des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden den Bericht über das Petitionswesen in der 19. Wahlperiode vorlegen zu dürfen. Wer von außen auf die Arbeit des Parlaments blickt, denkt häufig zuerst an Plenardebatten, Gesetze oder große politische Kontroversen. Doch Demokratie zeigt sich nicht nur in den großen Grundsatzentscheidungen dieses Hauses – Demokratie zeigt sich vor allem dort, wo Menschen mit ihren ganz konkreten Anliegen Gehör finden. Genau dafür steht das Petitionswesen. Bevor ich auf die Zahlen und Entwicklungen des Berichtszeitraums eingehe, möchte ich den vielen Menschen danken, die dieses Grundrecht jeden Tag mit Leben füllen. Vor allen Dingen gilt mein Dank erst mal den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landtagsamts, den Ausschussdiensten, den Beschäftigten in den Ministerien, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fraktionen, aber auch den persönlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abgeordneten. Petitionen erscheinen in unseren Sitzungsunterlagen oft als Aktenzeichen, als Vorgangsnummern. Doch wir wissen, dass hinter jeder Eingabe ein Mensch steht. Hinter jeder Beschwerde steht eine Geschichte, hinter jeder Bitte steht die Hoffnung, gehört zu werden. Dass diese Anliegen sorgfältig geprüft und bearbeitet werden, ist daher keine Selbstverständlichkeit. Es ist das Ergebnis engagierter Arbeit vieler Menschen, die häufig im Hintergrund mitwirken. Mein besonderer Dank gilt außerdem den Bürgerinnen und Bürgern, die ihr Petitionsrecht in Anspruch nehmen; denn das Petitionsrecht, Kolleginnen und Kollegen, ist kein Gnadenrecht, es ist ein Grundrecht. Wer eine Petition einreicht, ist kein Bittsteller. Wer eine Petition einreicht, nimmt ein demokratisches Recht wahr. Gerade in Zeiten, in denen demokratische Institutionen unter Druck geraten, in denen Misstrauen gegenüber Politik wächst, in denen einfache Antworten Hochkonjunktur haben, ist dieses Grundrecht von unschätzbarem Wert. Das Petitionsrecht schafft etwas, was keine Social-Media-Plattform leisten kann: Es schafft Verbindlichkeit und Transparenz; es verpflichtet uns als Politik und Verwaltung dazu, sich mit einem Anliegen auseinanderzusetzen. Kolleginnen und Kollegen, lese ich mir die Petitionen dieses Berichtszeitraums durch, fühlt es sich wie ein politischer Lagebericht Bayerns an. Die Petitionen zeigen uns, welche Themen die Menschen bewegen; sie zeigen uns, wo Gesetze wirken; sie zeigen uns aber auch, wo sie versagen; sie zeigen uns, wo Verwaltung funktioniert; sie zeigen uns ebenso deutlich, wo sich Menschen von staatlichem Handeln nicht ausreichend wahrgenommen fühlen. In diesem Sinne ist das Petitionswesen für mich ein demokratischer Seismograf. Im Berichtszeitraum vom 30. Oktober 2023 bis April 2026 gingen beim Bayerischen Landtag insgesamt 5.528 Einzeleingaben und Beschwerden ein. Das ist eine beachtliche Anzahl. 5.528 Menschen, Familien, Initiativen, Vereine oder Bürgerbewegungen haben sich direkt an ihr Parlament gewandt. Zum Stichtag konnten bereits 4.676 Verfahren abgeschlossen werden. 852 Petitionen sind noch in Bearbeitung. Der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden war erneut der Ausschuss mit dem größten Arbeitsaufkommen. Unserem Ausschuss wurden 1.300 Eingaben zugewiesen. Das entspricht fast einem Viertel aller Petitionen. Es folgte der Verfassungsausschuss mit 736 Eingaben, der Sozialausschuss mit 495 Eingaben und der Gesundheitsausschuss mit 490 Eingaben. Diese Zahlen zeigen zunächst eines: Die Bürgerinnen und Bürger nutzen das Petitionsrecht weiterhin intensiv. Das ist eine gute Nachricht; denn politische Beteiligung endet nicht am Wahltag; sie endet auch nicht bei der Mitgliedschaft in einer Partei. Demokratie lebt davon, dass Menschen ihre Stimme erheben, wenn sie Ungerechtigkeiten erleben oder Veränderung anstoßen wollen. Ein Blick auf die Erledigungsarten zeigt allerdings auch die Grenzen unserer parlamentarischen Einflussmöglichkeiten. Rund 16 % der behandelten Petitionen führten zu einem positiven Votum. Dazu zählen Berücksichtigungen, Würdigungen, Materialbeschlüsse oder positive Erklärungen der Staatsregierung. Mehr als 61 % der Eingaben wurden negativ beschieden. Weitere 23 % der Eingaben wurden unter der Kategorie "sonstige Erledigung" abgeschlossen. Das klingt jetzt alles sehr trocken und nichtssagend. Wenn 16 % der Petitionen positiv und 61 % der Petitionen negativ beschieden werden, kommt man auf die Idee zu sagen: Wirken Petitionen wirklich? – Ich halte diese Sichtweise für falsch. Die Wirkung einer Petition lässt sich nicht allein an statistischen Erfolgsquoten messen. Viele Petitionen führen zu Veränderungen, bevor überhaupt ein Beschluss gefasst wird; manche bringen Ministerien dazu, ihre Verwaltungspraxis zu überdenken; manche schaffen Öffentlichkeit für ein Thema; manche lösen sogar eine politische Debatte aus; manche führen dazu, dass Betroffene erstmals das Gefühl haben, gehört worden zu sein. Kolleginnen und Kollegen, gerade Letzteres sollten wir nicht unterschätzen. Wer eine Petition einreicht, erwartet nicht immer automatisch Zustimmung. Die Petenten erwarten jedoch zu Recht eine ernsthafte Prüfung. Genau diese Prüfung schulden wir den Menschen. Besonders aufschlussreich sind die sogenannten Massen- und Sammelpetitionen. Sie zeigen sehr deutlich, welche Themen die Menschen in Bayern derzeit besonders bewegen. Die größte Sammelpetition des Berichtszeitraums richtete sich gegen die Kürzung bzw. Abschaffung des Familiengeldes und des Kinderstartgelds. Über 144.000 Menschen haben diese Petition unterstützt. Das ist mehr als die Einwohnerzahl vieler bayerischer Städte. Unabhängig von der politischen Bewertung zeigt diese Zahl vor allem eines: Familienpolitik bewegt die Menschen. Auch die Situation in den Kindertageseinrichtungen war Gegenstand mehrerer großer Petitionen. Tausende Beschäftigte, Eltern und Träger machten auf die schwierige Lage in den Kitas aufmerksam. Wer die Petition liest, erkennt schnell, dass es dabei nicht nur um einzelne Einrichtungen geht; es geht um die Zukunft unseres Bildungssystems; es geht um Fachkräftemangel; es geht um Arbeitsbedingungen; es geht um die Frage, welche Priorität wir als Gesellschaft frühkindlicher Bildung einräumen wollen. Weitere große Petitionen beschäftigten sich auch mit dem Bereich Gesundheitsversorgung, wie zum Beispiel mit Klinikstandorten, Notfallversorgung und den Auswirkungen der Krankenhausreform. An dieser Stelle zeigt sich für mich ein Muster, das wir aus vielen Petitionen kennen. Die Menschen sorgen sich weniger um abstrakte Reformkonzepte; sie sorgen sich darum, ob sie im Notfall schnell medizinische Hilfe erhalten; sie sorgen sich darum, ob der ländliche Raum weiter an Infrastruktur verliert. Kolleginnen und Kollegen, ein weiteres Thema zieht sich wie ein roter Faden durch zahlreiche Petitionen dieser Wahlperiode: Das ist das Spannungsfeld zwischen Natur- und Klimaschutz, Energiewende und Flächennutzung. Fast 46.000 Menschen unterstützten die Petition "Rettet die Berge". Mehr als 40.000 Menschen setzten sich für den Schutz des Kiebitzes ein. Rund 10.000 weitere Bürgerinnen und Bürger engagierten sich bei Fragen zu Windkraft, Hochwasserschutz oder Landschaftsschutz und gegen Kiesabbau. Diese Petitionen zeigen deutlich: Die Menschen wollen Klimaschutz; sie wollen eine Energiewende; sie wollen aber vor allem Transparenz; sie wollen beteiligt werden, und sie wollen Entscheidungen, die sie nachvollziehen können. Die Aufgabe von Politik besteht meines Erachtens nicht darin, diese Interessen gegeneinander auszuspielen. Stattdessen sollte die Aufgabe darin bestehen, Lösungen zu entwickeln und beides zu ermöglichen, sowohl den Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen als auch eine erfolgreiche Transformation unserer Wirtschaft. Ein weiteres Thema war die Unterbringung und Integration von Geflüchteten. Zahlreiche Sammelpetitionen beschäftigten sich mit geplanten Flüchtlingsunterkünften in Städten und Gemeinden. Andere Petition setzten sich für das Bleiberecht einzelner Menschen und Familien ein. Diese Eingaben machen deutlich, wie emotional die Debatte häufig geführt wird. Sie zeigen aber auch etwas anderes: Viele Bürgerinnen und Bürger wollen sich einbringen; sie wollen mitreden; sie wollen gehört werden. Genau dafür ist unser Petitionswesen da. Natürlich ersetzen Petitionen keine politische Debatte, aber sie schaffen einen Raum, in dem unterschiedliche Positionen sichtbar werden und parlamentarisch behandelt werden können. Kolleginnen und Kollegen, ich finde, das ist in einer demokratischen Gesellschaft von unschätzbarem Wert. Lassen Sie mich noch kurz auf die einzelnen Fachausschüsse eingehen und damit auf jene Themen, die die Menschen in Bayern in den vergangenen zweieinhalb Jahren besonders beschäftigt haben. Die Themenpalette im Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie war breit. Doch ein Schwerpunkt zog sich durch zahlreiche Petitionen: die Situation von Familien, Kindern und den Beschäftigten in der Kinderbetreuung. Unabhängig davon, wie die einzelnen Fraktionen dieses Instrument bewerten, zeigt die Zahl von 144.000 Unterzeichnern eindrucksvoll, welche Bedeutung familienpolitische Leistungen für viele Menschen haben. Ebenso bemerkenswert ist die Petition "Sichere Finanzierung – Stabile Kitas! Jetzt Vollgas für faire Bildung", die von über 15.000 Menschen unterstützt wurde. Auch dies verweist, wie schon erwähnt, auf Probleme, die uns seit Jahren begleiten: die strukturelle Unterfinanzierung vieler Einrichtungen, der Fachkräftemangel und die zunehmende Belastung von Beschäftigten und Eltern. Wer die Petitionen aus diesem Bereich liest, erkennt schnell, dass die Krise der frühkindlichen Bildung längst keine abstrakte Debatte mehr ist. Sie beschäftigt die Familien, sie beschäftigt die Beschäftigten, und sie beschäftigt die Kommunen. Gerade deshalb sollten wir diese Petitionen nicht als Einzelanliegen betrachten, sondern als deutlichen politischen Handlungsauftrag. Genauso verhält es sich beim Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Prävention mit 490 Eingaben. Besonders auffällig war dort, wie schon erwähnt, das Thema der Gesundheitsversorgung, vor allem auf dem Land, die Angst, dass die Versorgung auf dem Land zurückgehen könnte. Für die Bürgerinnen und Bürger geht es bei vielen Petitionen um Sicherheit. Es geht um die Gewissheit, dass sie im Notfall Hilfe bekommen. Wie schon erwähnt, wird die Diskussion über die Krankenhausstandorte gerade im ländlichen Raum häufig als Symbol für eine grundsätzliche Entwicklung wahrgenommen, nämlich dass öffentliche Infrastruktur Schritt für Schritt verschwindet. Besonders hervorheben möchte ich in diesem Bereich die Petitionen zur Verbesserung der Anerkennung, Versorgung und Forschung bei Post-Covid-Syndrom, aber auch bei Post-Vac-Syndrom und ME/CFS. Diese Eingaben verdeutlichen, wie wichtig das Petitionsrecht für Menschen ist, die sich oft nicht ausreichend wahrgenommen fühlen. Viele Betroffene kämpfen nicht nur mit ihrer Erkrankung, sondern auch mit mangelnder gesellschaftlicher Anerkennung und fehlenden Versorgungsstrukturen. Dass sie sich an den Landtag wenden, zeigt, wie groß der Handlungsbedarf weiterhin ist. Kolleginnen und Kollegen, ein weiterer Bereich ist die Bildung: 352 Eingaben. Die größte Aufmerksamkeit erhielt die Petition zur Abschaffung von Rechenschaftsablagen und Stegreifaufgaben, die von mehr als 52.000 Menschen unterstützt wurde. Eine weitere große Petition beschäftigte sich mit der Verankerung des Themas "Häusliche Gewalt" in der schulischen Bildung; fast 50.000 Menschen unterstützten dieses Anliegen. Diese Zahlen zeigen eindrucksvoll, wie intensiv Bildungspolitik gesellschaftlich diskutiert wird. Schule ist längst nicht mehr nur ein Ort der Wissensvermittlung; sie ist ein Ort gesellschaftlicher Auseinandersetzung; sie ist ein Ort der Persönlichkeitsentwicklung, und sie ist zunehmend auch ein Ort, an dem Fragen psychischer Gesundheit, sozialer Teilhabe und demokratischer Bildung verhandelt werden. Besonders bemerkenswert ist dabei, dass viele Petitionen von Schülern und Schülerinnen, Eltern und Lehrkräften selbst angestoßen wurden. Das zeigt, die Menschen wollen Schule nicht nur konsumieren; sie wollen Schule mitgestalten. Im Bereich Umwelt und Natur gab es 238 Eingaben. Die öffentliche Aufmerksamkeit für viele Verfahren war außerordentlich hoch. Einige Beispiele: Die Petition "Rettet die Berge – kein Rückschritt beim Alpenschutz!" wurde von mehr als 46.000 Menschen unterstützt. Fast ebenso viele Unterstützerinnen und Unterstützer waren es bei der Petition zum Schutz des Kiebitzes; das habe ich erwähnt. Weitere große Petitionen betrafen Windkraftprojekte, Hochwasserschutzmaßnahmen, den Kiesabbau und Fragen des Gewässerschutzes. Diese Eingaben zeigen eindrucksvoll, wie sehr Umweltfragen mittlerweile die Mitte der Gesellschaft erreicht haben. Anders als früher stehen sich dabei oft nicht mehr Umweltschutz und wirtschaftliche Entwicklung gegenüber; vielmehr erleben wir Konflikte zwischen unterschiedlichen legitimen Interessen: zwischen Klimaschutz und Artenschutz, zwischen Energiewende und Landschaftsschutz, zwischen Hochwasserschutz und Flächennutzung. Das Petitionswesen ermöglicht es den Menschen, genau diese Konflikte sichtbar zu machen und in den parlamentarischen Raum zu bringen. Im Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr wurden 397 Eingaben behandelt. Dabei handelte es sich um Themen von der Ortsumgehung über die Bahninfrastruktur bis hin zu Parkraumkonzepten und Fragen des öffentlichen Nahverkehrs. Bemerkenswert ist in diesem Ausschuss die Vielzahl von Petitionen, die sich mit ganz konkreten Infrastrukturprojekten vor Ort beschäftigen. Ob Markt Mantel, Kümmersbruck, Gemünden, Fürth oder Freiham – einige musste ich selbst auf der Karte suchen –: Immer wieder wenden sich Bürgerinnen und Bürger an den Landtag, wenn sie den Eindruck haben, dass ihre Interessen bei Planungsprozessen nicht ausreichend berücksichtigt werden. Besonders hervorheben möchte ich die Petition für ein vergünstigtes Deutschlandticket für Schülerinnen und Schüler. Sie macht deutlich, dass Mobilität heute nicht nur eine Verkehrsfrage ist; sie ist eine Frage der sozialen Teilhabe. Wer sich Mobilität nicht leisten kann, ist in seinen Bildungs- und Lebensmöglichkeiten eingeschränkt. Gerade deshalb sollten wir Verkehrspolitik immer auch als Gesellschaftspolitik verstehen. Im Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport wurden mit einer Bandbreite von Wasserversorgung über Bürgerbegehren bis hin zur öffentlichen Sicherheit wichtige Themen bearbeitet. Ganz interessant ist, dass viele Gemeinden, Vereine und Nachbarschaften Petitionen aus dem kommunalen Bereich in den Innenausschuss einbringen. Das gibt einen Einblick in die konkreten Auswirkungen politischer Entscheidungen auf das tägliche Leben der Menschen. Auch der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst befasste sich mit einer Vielzahl interessanter Eingaben. Ein Beispiel, das mich sehr angesprochen hat, ist die Petition zum Erhalt bzw. zur Behandlung des sogenannten Schnitzer-Stadels in Bernbeuren; sie verdeutlicht exemplarisch, welche emotionale Bedeutung kulturelles Erbe für viele Menschen besitzt. Oft geht es bei solchen Eingaben um weit mehr als einzelne Gebäude; es geht um Identität, es geht um Erinnerung, und es geht um die Frage, wie wir mit unserem kulturellen Erbe umgehen wollen. Kolleginnen und Kollegen, daher – ich komme zum Finanzausschuss – ist auch die Petition zur Aufnahme von Bairisch, Fränkisch und Alemannisch-Schwäbisch in die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen, die von mehr als 22.000 Menschen unterstützt wurde, zu nennen. Sie zeigt, dass Heimat und kulturelle Identität für viele Menschen keineswegs rückwärtsgewandte Themen sind. Im Gegenteil, viele Bürgerinnen und Bürger wünschen sich, dass kulturelle Vielfalt innerhalb Bayerns sichtbar und anerkannt bleibt. Daneben beschäftigten den Ausschuss zahlreiche Eingaben im Zusammenhang mit den Hochwasserereignissen im Jahre 2024. Viele Betroffene machten deutlich, dass Schäden durch Grundwasseranstieg oftmals nicht ausreichend berücksichtigt werden. Auch dies zeigt eine wichtige Funktion des Petitionswesens: Es macht auf Regelungslücken aufmerksam, die in der politischen Debatte ansonsten leicht übersehen werden. Kolleginnen und Kollegen, wenn wir die Arbeit der Fachausschüsse insgesamt betrachten, zeigt sich ein bemerkenswertes Bild: Die Petitionen der vergangenen Jahre haben keine Randthemen behandelt; sie behandelten zentrale Zukunftsfragen unseres Landes: Kinderbetreuung, Gesundheitsversorgung, Bildung, Klimaschutz, Mobilität, Integration, Heimat und Zusammenhalt. Kurz gesagt: Die Petitionen dieses Berichtszeitraums erzählen die politische Geschichte Bayerns der letzten zweieinhalb Jahre aus der Perspektive seiner Bürgerinnen und Bürger. Auf den Ausschuss für Eingaben und Beschwerden sind, wie erwähnt, 1.300 Petitionen entfallen. Knapp ein Viertel aller Petitionen war damit in unserem Ausschuss. Damit bleibt er der Ausschuss mit dem höchsten Eingangsaufkommen im Bayerischen Landtag. Das überrascht mich nicht; denn dort landen all jene Anliegen, die keinem anderen Ausschuss eindeutig zugeordnet werden können oder die besonders häufig den unmittelbaren Kontakt zwischen Bürgerinnen und Bürgern und staatlichem Handeln betreffen. Hier begegnen uns die konkreten Folgen politischer Entscheidungen, und hier begegnen uns die Menschen hinter den Statistiken. Besonders deutlich zeigt sich das weiterhin im Bereich des Aufenthalts- und Asylrechts. Wie bereits in früheren Wahlperioden erreichten uns zahlreiche Eingaben von Menschen, die seit vielen Jahren in Bayern leben, arbeiten, zur Schule gehen oder eine Ausbildung absolvieren und die dennoch um ihren Aufenthaltsstatus kämpfen. Kurz gesagt: Es sind Menschen, die längst ein Teil unserer Gesellschaft sind; dennoch sehen sie sich häufig mit rechtlichen Hürden konfrontiert, die weder sie selbst noch ihre Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nachvollziehen können. Bemerkenswert ist, dass wir Petitionen nicht nur von den Betroffenen selbst, sondern auch von Arbeitgebern, von Nachbarn, von Lehrer:innen, von Vereinsvorständen oder auch ganzen Gemeinden bekommen, wenn sich Menschen aus allen Teilen der Gesellschaft gemeinsam für eine Person oder Familie einsetzen. Das ist für mich ein Beweis, dass Integration nicht allein in Gesetzestexten stattfindet, sondern im Alltag der Menschen. Ein weiterer Schwerpunkt der zahlreichen Petitionen ist, wie schon erwähnt, das Thema Flüchtlingsunterkünfte. Diese Petitionen spiegeln eine gesellschaftliche Debatte wider, die vielerorts emotional geführt wird. Wir als Parlamentarier haben die Aufgabe, die damit verbundenen Sorgen ernst zu nehmen; aber ebenso haben wir die Aufgabe, deutlich zu machen, dass die Unterbringung und die Integration von Geflüchteten staatliche Aufgaben sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen, einen Gedanken möchte ich mit euch noch teilen: Wir können bei Petitionen nicht jede Erwartung erfüllen; aber wir sollten uns immer wieder fragen, ob unsere Verfahren den Ansprüchen einer modernen Demokratie gerecht werden. Das Petitionswesen gehört zu den ältesten demokratischen Rechten überhaupt. Seine institutionelle Ausgestaltung ist vielerorts erstaunlich unverändert geblieben. Während Bürgerinnen und Bürger immer schneller kommunizieren, Verwaltungen digitaler werden, sich die Beteiligungsformen verändern, arbeiten wir mit jahrzehntealten Strukturen. Dabei zeigen einige andere Bundesländer, dass Reformen möglich sind: mehr Transparenz, mehr Bürgernähe, mehr Vermittlung, mehr unabhängige Prüfungen. Ich bin davon überzeugt, dass wir über diese Dinge in Bayern eine Debatte führen müssen; denn Petitionen sollten nicht nur verwaltet werden; sie sollten möglichst häufig zu Lösungen führen. Besonders kritisch sehe ich weiterhin die Tatsache, dass die Sachverhaltsaufklärung in vielen Fällen nahezu ausschließlich über Stellungnahmen der jeweils betroffenen Behörden erfolgt. Das bedeutet vereinfacht gesagt: Wer sich über eine Behörde beschwert, erhält häufig eine Stellungnahme eben genau dieser Behörde als zentrale Entscheidungsgrundlage. Natürlich ist dies aus verwaltungspraktischer Sicht nachvollziehbar; aber aus Sicht vieler Petentinnen und Petenten ist das oftmals schwer verständlich. Vertrauen kann nur dort entstehen, wo Verfahren nachvollziehbar sind und auch unabhängig erscheinen. Deshalb sollten wir offen darüber diskutieren, wie die unabhängige Prüfung von Beschwerden künftig gestärkt werden kann. Andere Bundesländer haben Modelle entwickelt, auf die wir schauen können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Schluss. Neben all den Zahlen, Statistiken und Verfahrensfragen dürfen wir eines niemals vergessen: Hinter jeder Petition steht ein Mensch. Hinter jeder Akte steht eine persönliche Geschichte – ein Schüler, der sich um seine Bildungschancen sorgt, eine Familie, die um ihren Kita-Platz kämpft, eine Pflegekraft, die bessere Arbeitsbedingungen fordert, ein Patient, der um seine medizinische Versorgung bangt, eine Bürgerinitiative, die ihre Heimat schützen möchte, oder eine geflüchtete Familie, die hofft, in Bayern bleiben zu dürfen. Diese Menschen wenden sich nicht an irgendeine Behörde; diese Menschen wenden sich an ihr Parlament. Das dürfen wir niemals vergessen. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Ilse Aigner

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Damit ist die Aussprache eröffnet. Die Gesamtredezeit wurde im Ältestenrat mit vierzig Minuten vereinbart. Als Erstem erteile ich dem Kollegen Dr. Harald Schwartz für die CSU-Fraktion das Wort.

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Harald Schwartz CSU

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, Sie haben jetzt völlig zu Recht von einer Menge Statistiken, Zahlen und Übersichten gehört. Ich habe sie auch bekommen und werde sie Ihnen heute weder vorlesen noch im Detail darlegen. Gestatten Sie mir ein paar Anmerkungen zur Arbeit eines Ausschusses, der doch ein ganz besonderer zu sein scheint. Der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden ist ein Ausschuss, in dem es wie überall im Leben Licht und Schatten gibt, in dem es Positives und Negatives gibt. Ich komme zuerst auf das Positive zu sprechen. In den allermeisten Fällen geht es um Sachfragen. Es geht um einzelne Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern, die sich mit großem Vertrauen an uns wenden und Hilfe erwarten. Parteipolitik findet in den meisten Fällen – ich sage bewusst nicht "in allen" – keinen Anklang bzw. spielt keine Rolle. Wir bemühen uns – ich glaube, das sagen zu können – über Parteigrenzen hinweg in den allermeisten Fällen um sachgerechte Lösungen. Interessanterweise, ich darf das auch in Gegenwart der Freunde von den FREIEN WÄHLERN sagen, sind die Herausforderungen bei der Findung des richtigen Ergebnisses im Arbeitskreis manchmal genauso fordernd wie später im Ausschuss. Das zeigt aber auch, dass wir offen in Diskussionen gehen, dass wir uns einem Problem nicht mit einer vorgefassten Meinung, die uns irgendwer vorher mitgegeben hat, nähern, sondern dass es uns wirklich darum geht, die Fragen zu beantworten, die die Bürger an uns richten. Der Artikel 115 der Bayerischen Verfassung geht auf eine rund 200 Jahre alte Regelung zurück. Es sind vielleicht auch 205 Jahre – ich kann die genaue Jahreszahl jetzt nicht benennen. Die Regelung ist zumindest sehr alt und darf uns auch ein Stück weit stolz machen. Wir können im Vergleich mit anderen Bundesländern, im Vergleich mit anderen Ländern und auch mit der Handhabung im Bundestag ein Stück weit stolz sein; denn wir betreiben für die Bearbeitung der Petitionen doch einen ganz gehörigen Aufwand. Während es, wie wir das bei verschiedenen Besuchen und bei Exkursionen und Reisen kennengelernt haben, in anderen Parlamenten durchaus so zu sein scheint, dass von Beamten vorbereitete Abstimmungslisten letztendlich von Abgeordneten nur noch bestätigt werden, ist es bei uns Usus – wie sicherlich jeder hier weiß –, dass einerseits ein Berichterstatter und andererseits ein Mitberichterstatter, wechselnd zwischen Regierungskoalition und Oppositionsparteien, mit der Vorbereitung eines Sachverhalts beauftragt werden, einen Bericht oder Mitbericht abgeben, und wir dann in der Diskussion zu einem Ergebnis finden. Unser Aufwand ist ganz enorm; wir treiben ihn aber gern. Wir geben auch tatsächlich – das ist eine Usance, für deren Fortsetzung ich unserer Vorsitzenden zu Dank verpflichtet bin – allen Petenten die Möglichkeit, sich persönlich zu äußern. Das ist uns nicht vorgeschrieben. Wir könnten auch sagen: Nein, nein, Sie dürfen nur zuhören und nichts selbst sagen. – Aber wir erteilen jedem Petenten das Wort. Das hat sich so eingebürgert, und ich bin sehr dankbar dafür. Jeder Petent, der persönlich in die Sitzung kommt und sein Anliegen vertreten möchte, erhält die Möglichkeit, sein Anliegen zu formulieren. Ich weiß, dass das Ausschussbüro und all diejenigen, die in den Ministerien und Behörden mit der Vorbereitung befasst sind, natürlich noch andere Aufgaben zu erledigen haben und dass der Aufwand, der hier betrieben wird, nicht nur bei uns Abgeordneten – wir werden gut dafür bezahlt –, sondern auch bei all denjenigen, die im Hintergrund das Ganze vorbereiten, ganz erheblich ist. Dieser Aufwand ist es aber auch wert, weil es nicht selbstverständlich ist, dass in einer Zeit, in der viele der Politik kritisch gegenüberstehen, sich viele nicht verstanden fühlen und Herausforderungen zu bewältigen haben, die man so vielleicht in der Vergangenheit nicht kannte oder neu wahrnimmt, ein solches Vertrauen in die Gestaltungskraft der Politik gehegt wird, indem man den Betroffenen bei der Lösung ihrer persönlichen Anliegen hilft. Es ist mir ein Bedürfnis, der Staatsregierung zu danken. Es ist natürlich so, dass wir nicht immer mit der Entscheidung einer Behörde ganz glücklich sind oder auch einmal bei einer Stellungnahme nachfragen. Ich habe das jetzt nicht in der Statistik nachgeschaut, Frau Vorsitzende, aber das ist meine eigene Schätzung: In gefühlt 99,9 % der Fälle ist das Miteinander und die Zusammenarbeit der Gewalten der Legislative, der Exekutive und manchmal auch der Judikative mustergültig. Ich habe es ja schon gesagt: Frau Dr. Thomsen und Herrn Pirzer kann ich es heute nicht ersparen, ihnen auch persönlich zu danken, nachdem sie die Meistbelasteten, glaube ich sagen zu können, im Ausschuss sind. Man findet immer wieder Wege, um rechtlich korrekt, aber im Rahmen des Ermessens entgegenkommend, verständlich und menschlich Entscheidungen zu treffen, die dann auch verstanden werden. Auf eines kommt es mir noch an, es wurde schon gesagt: Wir haben oft nur eingeschränkte Möglichkeiten. Wir können also in Bausachen der Planungsbehörde vor Ort nicht aufgeben, was sie nun zu planen hat. Wir können in juristischen Verfahren, in Gerichtsverfahren, dem Gericht nicht sagen, wie das Urteil auszusehen hat. Wir tun gut daran, wenn wir diese Grenzen auch entsprechend berücksichtigen. Gleichzeitig ist es aber schon sehr wohltuend zu sehen, dass diese Achtung der Gewalten voreinander auch einen Ausdruck darin findet, dass man, auch wenn juristisch keine Hemmung, keine aufschiebende Wirkung mit einer Petition verbunden ist, gegenseitig zuwartet, dass man sich bemüht, die Sichtweise des jeweils anderen zu verstehen, um dann eben auch – wenn es sein muss – zu einem Kompromiss zu kommen, mit dem alle leben können, und für den Petenten zumindest eines zu tun, nämlich Transparenz zu schaffen. Wie oft haben wir die Situation, dass wir beschließen: § 80 Nummer 4. Für die allermeisten hier drinnen ist das ein bekannter Terminus, für die Zuhörerinnen und Zuhörer möglicherweise nicht. Er deutet darauf hin, dass wir sagen, dass das Ganze mit der Erklärung der Exekutive, sprich der Staatsregierung, für uns als erledigt zu betrachten ist; weil man vielleicht nichts machen kann, weil wir die Entscheidung vielleicht für richtig halten, weil sich die Sache vielleicht schon positiv erledigt hat. Aber auch dann, wenn wir dem Petenten nicht recht geben können, nicht im Einzelfall helfen können, so schafft das doch zumindest Transparenz, weil wir regelmäßig auch beschließen: mit Text, mit Protokoll. – Übersetzt heißt das nichts anderes, als dass wir demjenigen, der sich an uns gewandt hat, das Schriftstück, die Stellungnahme, die Zusammenfassung der Staatsregierung zur Kenntnis geben, um damit vielleicht auch das Verständnis zu befördern, warum das eine oder andere so entschieden wurde oder entschieden werden musste. Das ist ganz wichtig. Ich glaube, dass viele Bürgerinnen und Bürger durchaus auch mit einer negativen Entscheidung leben können – wenn sie sie verstehen, wenn sie die Gründe kennen, wenn sie auch merken, dass man sich ernsthaft damit auseinandergesetzt hat, dass man gehört wurde. Es geht oft auch darum, dass man einem Staatswesen nicht ohnmächtig gegenübersteht und nicht meint, darin keine Stimme zu haben; sondern dass man hier dokumentiert, unter Beweis stellt und zeigt: In Bayern hat jeder Stimme. Den Dank an die Vertreter der Exekutive darf ich ausweiten auf unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ausschussbüro, die hier teilweise auch ein bisschen was aushalten müssen. So ist das im Leben. Ich bin jedenfalls stolz – und jetzt mag ich den negativen Aufschrei aus den verschiedenen Fraktionen gar nicht hören –, dass ich im besten aller Ausschüsse, möglicherweise im König der Ausschüsse im Landtag, tätig sein darf (Anna Rasehorn (SPD): Das ist der Umweltausschuss!) – es gibt einzelne Beifallsbekundungen –, um Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern ernst zu nehmen und mich ihnen zu widmen. Frau Vorsitzende, da Sie erwähnt hatten, wie viele Petitionen mit § 80 Nummer 4 verbeschieden werden, lassen Sie uns vielleicht gemeinsam feststellen: Eigentlich ist das ein gutes Zeichen, ein wirklich gutes Zeichen, weil es doch zeigt, dass in Bayern die Behörden und die dort Tätigen Entscheidungen treffen, mit denen wir alle leben können, die wir für richtig halten, über die wir sagen, dass wir daran nichts ändern müssen. In diesem Sinne: Auf eine weitere gute Zusammenarbeit im Petitionsausschuss! (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ludwig Hartmann

Danke schön. – Nächster Redner ist der Abgeordnete Daniel Halemba für die AfD-Fraktion. Bitte schön, Sie haben das Wort. (Beifall bei der AfD)

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Daniel Halemba AfD

Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, es ist recht und billig, die Eingaben und Beschwerden, die in diesem Haus eingehen, zur Mitte und am Ende jeder Legislaturperiode hier im Plenum zu debattieren. Immerhin wird ja der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden auch als Seismograf des Landtags bezeichnet. Ich weiß zwar nicht, wer diese Bezeichnung erfunden oder vielleicht zuerst gebraucht hat, aber derjenige hat von Politik mehr verstanden als so mancher selbstgefällige Kollege vielleicht hier im Saal oder auch auf der Ministerbank. (Zuruf des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD)) Also wollen wir, Herr von Brunn von der SPD, auch jetzt zur Mitte der Legislatur mal kurz innehalten, um zu sehen, welche Erschütterungen uns dieser Seismograf so erahnen lässt. Eine bürgerferne Verwaltung und überbordende Bürokratie sind und bleiben Gegenstand vieler Beschwerden. Bedauerlicherweise sind die allermeisten Entbürokratisierungsmaßnahmen der Staatsregierung von zu vernachlässigender Bedeutung. Das gilt gerade im Bauwesen. Man denke nur daran, wie schwerfällig das Pilotprojekt des Gebäudetyps E vorankommt. Wenn nämlich irgendwo Genehmigungsverfahren vereinfacht werden, dann doch häufig bei der Errichtung von Solar- und Windenergieanlagen. Gerade gegen solche Anlagen aber richten sich viele Petitionen, weil heute noch niemand weiß, welche Langzeitfolgen solche Anlagen für die Gesundheit der Anwohner, das Mikroklima oder die Tierwelt haben. Von den Folgen für die Energiesicherheit und für die Standortsicherheit braucht man hier gar nicht zu sprechen; die sind eindeutig. (Beifall bei der AfD) Es mutet auch ein wenig absurd an, wenn dann Herr Staatsminister Aiwanger den Bau von Windanlagen im windarmen Süden fördern will. (Zuruf des Abgeordneten Josef Lausch (FREIE WÄHLER)) Das erinnert irgendwie an Robert Habeck und Patrick Graichen, die ja bekanntlich die Wählergunst nachhaltig verloren haben, weil sie gegen den Bürger und gegen die Realität gehandelt haben. Jedenfalls schlägt unser Seismograf auch hier aus. Beschwerden über das Verwaltungshandeln von Ämtern und Behörden beziehen sich aber nicht nur auf Baugenehmigungsverfahren. Ziemlich zu Beginn der Legislaturperiode haben uns Beschwerden zweier Waffenbesitzer erreicht, denen die Behörden völlig unverhältnismäßige Nachweispflichten auferlegt haben. In einem Fall hat die Behörde einen Petenten zu eben jenem Verhalten aufgefordert, das hinterher Anlass für den Entzug sämtlicher waffenrechtlicher Erlaubnisse war. (Zuruf des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD)) Beide Eingaben mussten zweimal im Petitionsausschuss behandelt werden, ehe sich auch die Abgeordneten der Regierungsparteien zu einer Weisung an die fehlbaren Beamten herablassen konnten. Dabei war das Unrecht des behördlichen Handelns an dieser Stelle völlig offensichtlich. Ein gehöriges Maß an Bürgerferne der Regierungsparteien kommt auch bei der Behandlung jener zahlreichen Petitionen ungeschminkt ans Tageslicht, die sich gegen die Errichtung oder den Betrieb von Flüchtlingsunterkünften wehren. Am Anfang dieser Legislaturperiode wurden solche Petitionen von den Regierungsparteien, eigentlich von allen Parteien außer der AfD, im Ausschuss eiskalt niedergestimmt. Ich denke da auch gerade an zwei betagte Herrschaften aus dem Regensburger Land, die ihr ganzes Leben hart für ein Eigenheim gearbeitet haben und nun ihren Lebensabend im Müll der Asylanten und in dem Haus, in dem die Ersparnisse ihres ganzen Lebens stecken, so verbringen müssen und dieses Haus nicht einmal mehr verkauft bekommen. Wir von der AfD haben es aber nicht geduldet, dass der einfache Bürger so billig abgespeist wird, und diese Petition deshalb ins Plenum und somit auch in die Öffentlichkeit gezogen. (Beifall bei der AfD) Nur deshalb sind auch die Regierungsparteien dazu übergegangen, diese Petitionen zu vertagen, Ortstermine durchzuführen, nach Kompromissen zu suchen, weitere Stellungnahmen anzufordern und überhaupt alles zu tun, um sich nicht den erbärmlichen Folgen ihrer desaströsen und zerstörerischen Migrationspolitik stellen zu müssen. Das ist erst die eine Seite der Angelegenheit. Auf der anderen Seite steht aber jene Flut an Petitionen, die nur eingereicht werden, damit sich der bayerische Steuerzahler noch länger des illegalen Aufenthaltes irgendwelcher Gestalten aus irgendwelchen gescheiterten Staaten erfreuen darf – kostenpflichtig natürlich, das versteht sich ja von selbst. Trauriger Höhepunkt dieser Art war gewiss der Fall eines Mannes, der behauptet hat, aus Bhutan geflohen zu sein, dabei nicht einmal wusste, dass Bhutan ein Königreich ist, und dem es damit gelungen ist, die deutschen Behörden dreißig Jahre lang zum Narren zu halten. Er war dreißig Jahre lang illegal, vollziehbar ausreisepflichtig, in diesem Land. Ich glaube, es ist überflüssig zu erwähnen, dass er keinen einzigen Tag in diesen dreißig Jahren hier in unserem Land gearbeitet hat. (Zuruf des Abgeordneten Josef Lausch (FREIE WÄHLER)) Ironischerweise wurde diese Petition genau einen Tag, nachdem wir einen einschlägigen Gesetzentwurf hier im Plenum eingebracht haben, im Ausschuss behandelt. Wir wollten mit diesem Gesetzentwurf verhindern, dass abgelehnte Asylbewerber das Petitionsrecht missbrauchen, um ihren illegalen Aufenthalt zu verlängern. Da etliche Betroffene schon untergetaucht waren, haben wir unter anderem die Angabe einer ladungsfähigen Anschrift gefordert. Die Damen und Herren von SPD und GRÜNEN haben hier ja Rotz und Wasser geheult, weil wir von Asylbewerbern und Leistungsbeziehern das verlangt haben, was der Freistaat Bayern von jedem ehrlichen Steuerzahler verlangt, der bei Gericht oder bei einer Behörde vorstellig wird. (Zuruf des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD)) Vorstellig wurde bei uns auch ein angeblicher tunesischer Profiboxer, der zwar Asyl bei uns wollte, aber doch keinen Asylgrund angeben konnte, um hierzubleiben, sondern nur seine angestrebte Boxerkarriere. Fast seine gesamte Schulklasse saß im Ausschuss, hielt sogar gemeinsame Fotos mit ihm hoch und beklagte die möglicherweise drohende Abschiebung. Nur einer fehlte an diesem Tag, und zwar der tunesische Boxer selbst. Er ist untergetaucht, entzieht sich dem Zugriff des Staates und setzt somit seinen illegalen Aufenthalt in Deutschland fort. Hoffen wir, dass er sich nicht auch noch als Freizeitboxer auf unseren Straßen betätigt. Frau Vorsitzende Demirel, ich weiß, dass das möglicherweise nicht in Ihr Weltbild passt, (Gülseren Demirel (GRÜNE): Ganz sicher nicht!) so wie damals, als eine verschleierte Anwältin dem Petitionsausschuss ein mutmaßlich gefälschtes ärztliches Gutachten vorlegte, um ihren Mandanten aus der Abschiebehaft zu holen. Sie wollten damals jegliche Diskussion über dieses Gutachten unterbrechen. Es war nämlich in sehr abenteuerlichem Deutsch verfasst. Es war nach Form und Inhalt nicht vorstellbar, dass es von einem promovierten Arzt verfasst worden sein soll. Es strotzte nur so vor Rechtschreib-, Grammatik- und Zeichensetzungsfehlern. Es ging darin nicht einmal um Medizinisches, sondern um irgendwelche Bettwanzen und Ungeziefer in türkischen Gefängnissen. Apropos Türkisch: Ich bin froh, dass Ihr Bericht heute ausschließlich auf Deutsch vorgetragen wurde. (Felix Locke (FREIE WÄHLER): Ach komm!) Im Ausschuss war das nämlich nicht immer so. (Zuruf der Abgeordneten Sanne Kurz (GRÜNE) – Zurufe von den GRÜNEN) Zum Glück gibt es noch klar denkende Juristen, die wissen, wenn 15 Abgeordnete eine qualifizierte Entscheidung treffen sollen – –

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Ludwig Hartmann

Herr Kollege, Ihre Redezeit ist abgelaufen. (Zuruf der Abgeordneten Gülseren Demirel (GRÜNE))

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Daniel Halemba AfD

Seismografen kündigen Erdbeben an. (Zurufe von den GRÜNEN – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Ihre Redezeit ist abgelaufen!) Der Seismograf des Landtags kündigt ein Wahlbeben an, –

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Ludwig Hartmann

Ihre Redezeit ist um.

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Daniel Halemba AfD

– und das wird auch kommen. (Beifall bei der AfD – Zurufe von den GRÜNEN und der SPD)

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Ludwig Hartmann

Mir liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Kollegen Joachim Konrad von der CSU-Fraktion vor. Herr Abgeordneter Halemba, ich bitte Sie, am Rednerpult zu bleiben.

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Joachim Konrad CSU

Sehr geehrter Kollege Halemba, Ihre gerade losgelassenen Tiraden sind einfach nur widerwärtig. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD – Zuruf von der AfD) Es ist eine Falschbehauptung, dass es der von Ihrer Fraktion ins Plenum hochgezogenen Eingaben bedürfe, damit sich die Regierungsfraktionen sorgfältig mit Asylbewerberheimen beschäftigten. Wir beschäftigen uns auch ohne die von Ihnen ins Plenum hochgezogenen Eingaben sehr sorgfältig mit den Sachverhalten. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD – Zuruf von der AfD) Jetzt zu meiner Frage: Wie lange wollen Sie dem Petitionsausschuss eigentlich noch beiwohnen, wenn Sie alles nur schlechtmachen und keine konstruktiven Lösungen suchen? (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD)

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Daniel Halemba AfD

Herr Konrad von der CSU, ich sehe die Realität, wie sie ist, und verleugne sie nicht. Dazu gehört zum Beispiel auch, auf den Fall Husseini zu verweisen, der Ende letzten Jahres im Petitionsausschuss behandelt wurde und immer noch nicht aufgearbeitet wurde. Wir hatten es mit der Petition eines vollziehbar ausreisepflichtigen und untergetauchten Aserbaidschaners zu tun, (Sanne Kurz (GRÜNE): Sie sind noch nie untergetaucht, oder?) der auf einmal im Petitionsausschuss aufgetaucht ist. Im Nachhinein kam sogar noch heraus, dass dieser Mann mit einem Haftbefehl gesucht wurde. (Zurufe der Abgeordneten Tanja Schorer-Dremel (CSU) und Gülseren Demirel (GRÜNE) – Zurufe von der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD) Ich habe das im Ausschuss angesprochen. Was haben Sie gesagt? – Sie wollten nichts unternehmen. Das Staatsministerium des Inneren wusste, dass dieser Mann mit Haftbefehl gesucht wurde. (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Trotzdem konnte er unbehelligt in den Bayerischen Landtag hinein- und hinausspazieren, ohne dass er festgenommen wurde. (Gülseren Demirel (GRÜNE): Sie erzählen Ihre eigene Geschichte!) Dann brauchen Sie sich nicht zu wundern, wenn Ihre Migrationspolitik nicht funktioniert. Das ist kein Versagen mehr, sondern Vorsatz. (Beifall bei der AfD – Zurufe von den GRÜNEN und der SPD – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Untertauchen können Sie auch!)

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Ludwig Hartmann

Die nächste Rednerin ist Frau Kollegin Jutta Widmann für die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Bitte schön, Sie haben das Wort.

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Jutta Widmann FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Jetzt muss ich doch ein paar Worte an Herrn Kollegen Halemba richten. Ich bin ein Stück weit enttäuscht und entrüstet, (Felix Locke (FREIE WÄHLER): Echt?) weil Sie im Ausschuss eigentlich eine sehr sachliche Arbeit leisten sowie zur Sache, zu den Personen und zu den Anliegen sprechen. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Da hört es ja keiner!) Jetzt muss ich aber sagen: Sie haben sich selbst und den Petitionsausschuss beschämt. Das finde ich tragisch; denn das Petitionsrecht ist ein wirklich großes Recht. Es soll den Menschen und den Bürgern zugutekommen und nicht politisiert und polemisiert werden. Ich möchte dazu nur sagen: Jeder blamiert sich, so gut er kann. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN, der CSU, den GRÜNEN und der SPD) Das Petitionsrecht hat in unserer Demokratie einen ganz besonderen Stellenwert. Es ist eines der unmittelbaren Rechte, die unsere Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem Parlament besitzen. Jeder kann sich mit seinem Anliegen an uns wenden – kostenlos, wenig bürokratisch und ohne einen Anwalt einzuschalten. Genau das macht dieses Recht so wertvoll. Es schafft einen direkten Draht zwischen den Menschen in Bayern und unserem Parlament. In Bayern kann sich jeder, der ein Anliegen hat, an den Petitionsausschuss des Bayerischen Landtags wenden, egal ob er hier geboren wurde oder nicht. Jeder kann sich sicher sein, dass sein Anliegen ernsthaft geprüft wird und er, wenn er das möchte, selbst zu Wort kommt. Davon wird oft Gebrauch gemacht. Jeder darf das bei uns im Petitionsausschuss in seinem Dialekt tun. Manche Petenten schildern den Sachverhalt mit einfachen Worten, aber treffen damit oft den Nerv der Bürger. Auch wenn die Beschäftigung mit den Anliegen manchmal viel Zeit in Anspruch nimmt – mit so manchen Petenten pflegen ich und andere Ausschussmitglieder mittlerweile schon Brieffreundschaften und führen sehr lange Telefonate –, ist dieser direkte Draht der Bürgerinnen und Bürger zum Parlament unverzichtbar. Ich persönlich arbeite sehr gerne in unserem Petitionsausschuss. Dort begegnet uns eine enorme Vielfalt an Themen: alltägliche Probleme, Nachbarstreitigkeiten, tragische Schicksale und manchmal auch Belange, die die Existenz bedrohen. Dazu kommen Anliegen bezüglich des Baurechts, des Asylrechts, der Schulwegkosten, des BAföGs, der Arbeitserlaubnis, der Verfahrensbeschleunigung sowie Gnadengesuche. Es sind alle Themen mit dabei. Manche Bereiche werden häufig behandelt, wie zum Beispiel das Baurecht oder Asylrecht, andere Themen weniger. Es gibt immer wieder neue Probleme. Das macht das Arbeiten im Petitionsausschuss auch so spannend. Man merkt, welche Bereiche in Bayern gut laufen und in welchen Bereichen es mehr Probleme gibt. Das macht die Arbeit spannend und abwechslungsreich und regt zum politischen Handeln an. Vor allem aber kommen wir direkt mit den Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch. Wir hören ihre Sorgen, ihre Erfahrungen und ihre Anliegen. Anschließend sprechen wir mit den zuständigen Behörden, prüfen die Sachlage sorgfältig und sehen uns manche Fälle im Zuge einer Ortsbesichtigung direkt vor Ort an. Der Petitionsausschuss ist der Ort, an dem wir direkt erfahren, wie unsere Gesetze in der Praxis wirken. Wir überprüfen Verwaltungshandeln, ob alles richtig abgelaufen und staatliches Handeln nach Recht und Gesetz umgesetzt worden ist. Meist ist das, Gott sei Dank, auch der Fall. Es gibt aber auch Ausnahmen, denen wir konsequent nachgehen müssen. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Ich würde mir wünschen, dass es auch auf kommunaler Ebene, in den Städten und Gemeinden, eine Art Petitionsausschuss gäbe. Die direkte Ansprache und der Austausch über die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger sind wichtig. Natürlich können wir nicht jedes Problem lösen. Das zu behaupten wäre nicht ehrlich. Aber manchmal reicht es auch, wenn die Bürger verstehen, wie und warum ihr Anliegen so entschieden worden ist. Wir nehmen die Anliegen ernst und versuchen im Rahmen unserer Möglichkeiten zu helfen. Der Petitionsausschuss verfügt dabei über verschiedene Handlungsmöglichkeiten nach § 80 der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag. Dazu gehören auch die Verweisung an die Härtefallkommission sowie die Übersendung der Stellungnahme der Staatsregierung sowie eines Protokollauszugs. Ich schätze besonders die Arbeitsweise im Petitionsausschuss. Wir arbeiten dort sachlich und konstruktiv über die Fraktionsgrenzen hinweg zusammen. Uns eint, dass wir gemeinsam helfen wollen. Wenn dies nicht möglich ist, möchten wir den Bürgerinnen und Bürgern zumindest erklären, warum dies der Fall ist. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie wir dem Anliegen der Bürgerinnen und Bürger gerecht werden können und sollen. Das ist gelebte Demokratie. Das Petitionsrecht gibt den Menschen eine Stimme. Es ist unsere Aufgabe, dieser Stimme aufmerksam zuzuhören. An dieser Stelle möchte ich unserer Vorsitzenden Frau Demirel und ihrem Stellvertreter Herrn Dr. Schwartz sowie allen Kolleginnen und Kollegen des Petitionsausschusses für die gute und angenehme Zusammenarbeit meinen Dank aussprechen. Bedanken möchte ich mich auch bei den Vertretern der unterschiedlichen Ministerien, die uns unterstützen, sei es in Präsenz im Ausschuss selbst, was ich sehr schön finde, oder auch bei Ortsterminen. Ein ganz besonderer Dank gilt unserem Ausschussbüro, insbesondere Frau Fiebig sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Fraktionen und Abgeordnetenbüros, die oftmals bereits im Vorfeld mit den Petenten sprechen und das Material aufbereiten. Herr Dr. Schwartz, ja, der Petitionsausschuss ist der beste aller Ausschüsse. Ich stimme diesbezüglich mit Ihnen überein. Ich halte das bayerische Petitionsrecht übrigens ebenfalls für das beste. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Ludwig Hartmann

Vielen Dank. – Die nächste Rednerin ist die Kollegin Gülseren Demirel für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön, Sie haben das Wort.

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Gülseren Demirel GRÜNE

Verehrtes Präsidium, Kolleginnen und Kollegen! Ich habe bereits eine halbe Stunde hier gestanden und versucht, in dieser halben Stunde ein Bild vom Petitionswesen zu entwerfen. Jetzt versuche ich, noch ein paar Punkte außerhalb des Berichts anzusprechen. Herr Halemba, Ihr Auftritt hier ist, was das Petitionswesen angeht, nichts Neues; Sie versuchen das ja immer wieder. Heute war es aber sehr bemerkenswert. Als Sie den Fall dieses Geflüchteten geschildert haben, der untergetaucht ist, mit Haftbefehl gesucht wurde und im Landtag nicht anzutreffen ist, (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Da kennen wir andere!) dachte ich: Erzählt der gerade seine eigene Geschichte? (Heiterkeit) Ich kenne diese Geschichte doch. Sie kommt mir so bekannt vor. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Genau!) Also, fassen Sie sich bitte erst einmal an die eigene Nase, (Zuruf: Ja, genau!) bevor Sie hier mit Verleumdungen arbeiten. (Beifall bei den GRÜNEN, der CSU, den FREIEN WÄHLERN und der SPD) Dann will ich doch auf das Thema "außer Deutsch eine andere Sprache im Ausschuss sprechen" eingehen, weil es nämlich genau Ihre Strategie ist, so mit Lügen zu arbeiten. Wenn man das ohne Kontext, ohne Hintergrund hört, dann entwickelt man Fantasien, die überhaupt nichts mit der Realität zu tun haben. (Daniel Halemba (AfD): Ja stimmt es, oder stimmt es nicht?) Der Hintergrund ist aber folgender: Im Petitionsausschuss hatte eine Geflüchtetenfamilie aus der Türkei ein kleines Kind dabei, das hätte übersetzen müssen. Wir wollten diesem Kind diesen psychischen Druck nicht zumuten, (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Sind wir froh, dass wir viele Sprachen sprechen!) dass es uns diese Leidensgeschichte der Eltern übersetzen muss. Ich weiß es aus meiner eigenen Kindheit. Bei Übersetzungen gibt es einen wahnsinnigen psychologischen Druck auf die Kinder, weil sie hinterher das Gefühl haben, etwas falsch gemacht zu haben und es deshalb nicht geklappt hat. Das war der Hintergrund, warum ich als Vorsitzende eingesprungen bin – das Kind sollte entlastet werden –, und Sie sollten sich wirklich schämen. (Beifall bei den GRÜNEN, der CSU, den FREIEN WÄHLERN und der SPD – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Absolut!) Ein weiterer Punkt ist: Wenn Sie den Petitionsausschuss, der in meinen Augen eigentlich ein Bürger:innenausschuss ist, so verachten, wie Sie das mit Ihren Ausführungen auch permanent zeigen, dann verstehe ich nicht – da gebe ich dem Kollegen Konrad recht –, was Sie in diesem Ausschuss suchen. Was ist da Ihr Auftrag? Ist Ihr Auftrag, irgendwelche Einzelfälle herauszuziehen und aus ihnen dann auch noch mit Lügenerzählungen im Plenum eine Show zu machen? Das verdienen die Bürger draußen nicht. Dafür sollten Sie sich auch schämen. Entscheiden Sie sich, ob Sie nicht lieber rausgehen; denn Sie kann man den Bürgerinnen und Bürgern nicht zumuten, (Andreas Winhart (AfD): Oh!) und das ist, finde ich, eine erschreckende Realität. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD – Andreas Winhart (AfD): Jetzt reicht es aber!) Zum Schluss möchte ich noch feststellen, dass dieser Ausschuss von seinen Themen her sehr vielfältig ist und der direkte Kontakt und Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern immer sehr wertvoll ist. Dafür, dass das funktionieren kann und stattfindet, möchte ich mich bei meinem Stellvertreter Dr. Schwartz für die Zusammenarbeit bedanken. Außerdem möchte ich mich bei den Kolleg:innen der FREIEN WÄHLER, der CSU und der SPD und natürlich bei meinen Kollegen von den GRÜNEN bedanken. Vielen Dank für die kollegiale Zusammenarbeit. Ich wünsche uns auch weiterhin ein konstruktives, demokratisches Miteinander. (Beifall bei den GRÜNEN sowie des Abgeordneten Felix Freiherr von Zobel (FREIE WÄHLER))

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Ludwig Hartmann

Bitte bleiben Sie am Rednerpult, Frau Kollegin. Es gibt die Meldung zu einer Zwischenbemerkung vom Abgeordneten Daniel Halemba von der AfD-Fraktion. Bitte schön, Sie haben das Wort.

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Daniel Halemba AfD

Frau Kollegin Demirel von den GRÜNEN, Ihre Hinhalteparolen und billigen Phrasen können Sie sich hier sparen. (Gabi Schmidt (FREIE WÄHLER): Oh!) Uns geht es darum, den Bürgern wirklich zu helfen, wie ich es anhand einiger Beispiele aufgeführt habe. Die beiden Waffenbesitzer, die vielen Bürger, die sich gegen Asylbewerberheime in ihrer Nachbarschaft wenden: –

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Gülseren Demirel GRÜNE

Ja, Waffen: Das verstehe ich; bekämpfen!

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Daniel Halemba AfD

– Da kämpfen wir ehrlich. Da bringen wir keine Hinhalteparolen. Da täuschen wir die Bürger nicht oder gaukeln ihnen nicht wie Sie vor, ihnen helfen zu wollen. Dafür, für dieses Verhalten sollten Sie sich schämen. (Zuruf von den FREIEN WÄHLERN) Aber zurück zu dem Vorfall im Ausschuss, als Sie mit den Petenten auf Türkisch gesprochen haben: Da ging es eben nicht rein um eine Übersetzung, sondern Sie haben mit diesen Petenten minutenlang auf Türkisch hin und her diskutiert. (Zuruf der Abgeordneten Gabi Schmidt (FREIE WÄHLER)) Da frage ich Sie als Ausschussvorsitzende: Sie müssen doch dafür Sorge tragen, dass wir 15 Abgeordnete auf einer belastbaren Entscheidungsgrundlage –

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Gülseren Demirel GRÜNE

Hey, was soll das denn?

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Daniel Halemba AfD

– über die Petition entscheiden können. Wie wollen Sie das sicherstellen, (Michael Hofmann (CSU): Häh?) wenn Ihre minutenlangen Konversationen auf Türkisch weder ein Protokollant noch wir Abgeordnete verstehen können? (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Genau so ist es! – Zuruf des Abgeordneten Benjamin Adjei (GRÜNE))

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Gülseren Demirel GRÜNE

Wir warten einmal ab, damit Sie Ihren Beifall genießen. – Ich finde es schon witzig. Ihre Kollegin, die Russisch spricht, war kürzlich mit einer Besuchergruppe hier. Weder der Besucherdienst hat verstanden – – (Daniel Halemba (AfD): War das im Ausschuss? Ist sie Ausschussvorsitzende? – Weitere Zurufe)

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Ludwig Hartmann

Jetzt hat die Kollegin am Rednerpult das Wort.

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Gülseren Demirel GRÜNE

Also, jetzt bin ich einmal dran. – Ich finde das schon sehr befremdlich. Außerdem wollte ich sagen, weil Sie sich um die Sorgen der Bürger kümmern: Sie haben heute wieder eine Petition hochgezogen; Rott am Inn. Wissen Sie, was die Bürger von Rott am Inn, mit denen ich und der Kollege Lausch seit einem Jahr im Austausch stehen, seit einem Jahr sagen? Sie als Abgeordnete von dort wissen das doch am besten. (Zuruf von der AfD) Sie haben gesagt: Tun Sie bitte alles, damit sich die AfD nicht auf dieses Thema (Zurufe von der AfD) setzt. (Zurufe der Abgeordneten Daniel Halemba (AfD) und Andreas Winhart (AfD)) Wir haben das geschafft, weil sich die Bürger dort von Ihnen distanziert haben. (Beifall bei den GRÜNEN und den FREIEN WÄHLERN – Zuruf des Abgeordneten Andreas Winhart (AfD))

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Ludwig Hartmann

Frau Kollegin, die Redezeit!

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Gülseren Demirel GRÜNE

Aber das können Sie nicht verdauen. (Zurufe von der AfD) Deshalb müssen Sie schauen – –

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Ludwig Hartmann

Frau Kollegin, die Redezeit, die Minute, ist um.

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Gülseren Demirel GRÜNE

Von daher: Von wegen Bürgersorgen; Sie haben nicht einmal Respekt –

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Ludwig Hartmann

Frau Kollegin, die Redezeit ist um!

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Gülseren Demirel GRÜNE

– vor Bürgeranliegen. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Ludwig Hartmann

Die nächste Rednerin ist die Kollegin Martina Fehlner für die Fraktion der SPD. Bitte schön, Sie haben das Wort.

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Martina Fehlner SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Vorsitzende, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich der Vorsitzenden des Petitionsausschusses Gülseren Demirel sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Ausschussbüros für die umfassende Vorlage des Jahresberichts herzlich danken. Der Bericht zeigt einmal mehr, wie wichtig das Petitionsrecht für die Menschen in Bayern ist. Es ist eines der unmittelbarsten demokratischen Rechte. Bürgerinnen und Bürger wenden sich an uns, wenn sie das Gefühl haben, von Behörden nicht ausreichend gehört zu werden, wenn Regelungen ungerecht wirken oder wenn ihr Einzelfall durch das große Raster fällt. Deshalb sind Petitionen auch mehr als nur Aktenvorgänge. Ein Thema, das uns in diesem Jahr wieder besonders beschäftigt hat, waren Petitionen von Menschen, denen die Abschiebung droht, obwohl sie sich nachweislich um Arbeit, Ausbildung und Integration bemüht haben. Hinter diesen Eingaben stehen Menschen, die Deutsch gelernt und einen Arbeitsplatz gefunden haben oder deren Arbeitgeber dringend auf ihre Mitarbeit angewiesen ist. Sie wollen ihren Beitrag leisten, Steuern zahlen und Teil unserer Gesellschaft sein. Natürlich ist bei allem zu beachten, dass das Aufenthaltsrecht gilt. Wenn wir aber immer wieder mit Fällen konfrontiert werden, bei denen Menschen trotz erkennbarer Integrationsleistungen um ihre Zukunft fürchten müssen, sollten wir uns fragen, ob unsere Regelungen ausreichend praktikabel und gerecht sind. Gerade in Zeiten des Arbeits- und Fachkräftemangels ist es schwer vermittelbar, wenn Betriebe händeringend Personal suchen und gleichzeitig Menschen abgeschoben werden, die genau die benötigten Arbeiten übernehmen wollen. Die Vielzahl solcher Petitionen bei uns im Ausschuss zeigt: Hier gibt es politischen Handlungsbedarf. Besonders bitter wird es, wenn Familien mit Kindern betroffen sind. Auch die sollten wir anders in den Blick nehmen. Die mitgeschickten Unterstützerschreiben der Mitschülerinnen und Mitschüler oder auch der Mannschaftskollegen im Fußballverein sind oft bemerkenswert und mitunter sehr berührend. Ein zweites großes Thema für Petitionen sind die Schulwegkosten in Bayern. Jahr für Jahr erreichen uns Eingaben von Eltern sowie Schülerinnen und Schülern, die sich über komplizierte Zuständigkeiten, unterschiedliche Regelungen und finanzielle Belastungen beklagen. Auch hier sollten wir den Mut haben, einfachere Verfahren zu ermöglichen. Andere Bundesländer zeigen hier längst, dass es pragmatischer geht. Mit dem Deutschlandticket stehen Instrumente zur Verfügung, die Mobilität vereinfachen und Bürokratie abbauen können. Viele Beschwerden, die uns erreichen, würden sich erübrigen, wenn Schülerinnen und Schüler unkompliziert und landesweit einheitlich öffentliche Verkehrsmittel nutzen könnten. Statt komplizierter Anträge, Erstattungen und Einzelfallprüfungen brauchen Familien einfache und verlässliche Lösungen. Die wiederkehrenden Petitionen sind ein deutlicher Hinweis darauf, dass die bestehende Praxis nicht befriedigend ist. Ein weiterer Bereich im Jahresbericht sind Eingaben von Menschen im Strafvollzug. Gerade bei Häftlingen zeigt sich die besondere Bedeutung des Petitionsrechts. Wer inhaftiert ist, verfügt nur über eingeschränkte Möglichkeiten, seine Anliegen vorzubringen. Umso wichtiger ist es, dass vorhandene Kontroll- und Beteiligungsstrukturen funktionieren. Dabei fällt auf, dass uns Petitionen erreichen, die zunächst eigentlich Gegenstand der Arbeit der Gefängnisbeiräte hätten sein können oder sogar müssen. Das wirft Fragen auf. Sind die Gefangenen ausreichend über die Möglichkeiten der Gefängnisbeiräte informiert? Werden Anliegen rechtzeitig aufgenommen? Gibt es klare Zugänge und direkt erreichbare, kompetente Ansprechpartner? Wo Menschen den Weg direkt zum Petitionsausschuss wählen, obwohl es vor Ort vorgesehene Gremien gibt, sollten wir noch genauer hinsehen; denn eine funktionierende Kontrolle und Begleitung des Strafvollzugs liegt im Interesse aller – der Inhaftierten, der Beschäftigten in den Justizvollzugsanstalten und unserer Gesellschaft insgesamt. Wir können im Petitionsausschuss keine Urteile von Gerichten verändern oder Gesetze beugen, aber wir können – so sehen wir es auch beispielsweise in vielen Baustreitigkeiten – häufig bei Ortsterminen alle beteiligten Ämter, Behörden und Institutionen zusammenbringen und möglicherweise gangbare Lösungen aufzeigen. Allein dadurch, dass alle die Möglichkeit haben, uns ihre Sicht der Dinge zu schildern, werden Kompromisse leichter gefunden. Das erlebe ich im Ausschuss immer wieder. Das ist gut, und das ist konstruktiv. (Beifall bei der SPD sowie der Abgeordneten Gülseren Demirel (GRÜNE)) Der Jahresbericht zeigt einmal mehr: Petitionen sind keine Randnotiz parlamentarischer Arbeit. Sie machen sichtbar, wo Gesetze und Verwaltungspraxis an Grenzen stoßen. Sie zeigen uns, wo Menschen Unterstützung benötigen und wo politische Entscheidungen nachjustiert werden müssen. Deshalb sollten wir sie nicht nur zur Kenntnis nehmen, sondern als Auftrag verstehen. Wer Petitionen ernst nimmt, nimmt die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger ernst. Genau das ist die verpflichtende Aufgabe aller Mitglieder dieses Parlaments. (Beifall bei der SPD sowie der Abgeordneten Gülseren Demirel (GRÜNE))

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Ludwig Hartmann

Mir liegt eine erneute Wortmeldung von Herrn Dr. Schwartz von der CSU-Fraktion vor. Bitte schön, Sie haben noch drei Minuten.

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Harald Schwartz CSU

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Abhängig davon, wie gut ich ausgeschlafen bin, bin ich auch einmal in der Lage, krassere Wertungen hinzunehmen. Wenn Herr Halemba Dinge erzählt, die mit der Wirklichkeit schlicht nicht in Einklang zu bringen sind, will ich das nicht hinnehmen. Wir sind hier im Landtag, und Dinge sind überprüfbar. Landtagsdrucksachen kann man einsehen. Sie erzählen schlicht – ich will das Wort "Unsinn" vermeiden – Dinge, die eben nicht zutreffend sind. Wenn Sie hier etwa die Behauptung aufstellen, dass der Petent, der angabegemäß aus Bhutan kam, was zuletzt wirklich nicht beweisbar war, nicht gearbeitet hat, ist das schlicht falsch. Tatsächlich ist es so, dass die Deutsche Rentenversicherung in dem Fall – und ich erinnere mich an viele Fälle, an den ganz konkreten noch recht gut – einen Rentenanspruch errechnet hat, (Michael Hofmann (CSU): Hört, hört!) der bei 1.070 Euro pro Monat lag, zumindest nach dem Bescheid der Deutschen Rentenversicherung, (Michael Hofmann (CSU): Hört, hört!) was für jemanden, der in der Pflege tätig ist wie besagter Herr, der zunächst ein schwerstbehindertes Kind seiner Lebensgefährtin über – ich glaube – fast zwei Jahrzehnte gepflegt hat und im Anschluss in einem Pflegeheim tätig war, gar nicht so wenig ist. Das mag nicht die Höhen erreichen, die Sie sich vorstellen oder die Sie selbst für sich in Anspruch nehmen, aber das allein zeigt – ich habe mir den Rentenversicherungsverlauf gerade noch einmal angeschaut –, dass schon diese Tatsachenbehauptung schlicht falsch ist. Das ist aber durchaus ein Muster, das wir immer wieder erkennen: Es werden Dinge, die zum Teil richtig sind – tatsächlich konnte die Staatsbürgerschaft Bhutan nicht nachgewiesen werden –, herausgezogen und mit Dingen vermengt, die schlicht falsch sind. Dann gibt es Wertungen, die so extrem sind, dass sie auf allgemeine Ablehnung stoßen. Wir werden aber nicht müde, falschen Vortrag zu berichtigen. Ich würde mich wirklich freuen, wenn wir zumindest vom selben Sachverhalt ausgehen könnten. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Michael Hofmann (CSU): Es stellt sich die Frage, ob der Kollege gelogen hat!)

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Ludwig Hartmann

Mir liegt noch eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Abgeordneten Daniel Halemba für die AfD-Fraktion vor, bitte schön.

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Daniel Halemba AfD

Vielen Dank, Herr Dr. Schwartz von der CSU. Ich bin auch sehr dafür, wenn wir beim tatsächlichen Sachverhalt bleiben, wie er im Ausschuss vorgetragen worden ist. Deshalb hat es mich doch sehr gewundert, dass Sie sich hier ziemlich über meine Äußerung echauffiert haben, dass Frau Demirel häufiger oder auch einmal Türkisch im Ausschuss spricht. (Michael Hofmann (CSU): Haben Sie jetzt gelogen oder nicht? Haben Sie die Wahrheit gesagt oder nicht?) – Damals im Ausschuss, meine ich, waren Sie und Ihre Fraktion genauso entrüstet wie ich, als ich darauf hingewiesen habe, dass das doch kein Zustand ist. Warum versuchen Sie jetzt, das an dieser Stelle anders darzustellen, und bleiben diesbezüglich nicht bei der Wahrheit? Viel interessanter ist eben dieser Fall Husseini, bei dem ich angesprochen habe, dass wir einen untergetauchten Petenten im Ausschuss sitzen haben, dessen Aufenthaltsort jetzt klar ist und der jetzt an dieser Stelle auch festgenommen werden könnte. Darauf haben Sie noch entgegnet: Seine Identität sei doch völlig unklar. Wir wissen nicht, ob es überhaupt der Richtige ist, der hier sitzt. – Im Nachhinein hat sich das zwar als falsch herausgestellt – die Identität war geklärt –, aber was wären das denn für Zustände, von denen Sie ausgehen, wenn in den Landtag Personen mit ungeklärter Identität gehen könnten?

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Ludwig Hartmann

Herr Kollege, die Minute ist um. – Bitte schön.

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Harald Schwartz CSU

Es wäre schön gewesen, wenn Sie eingeräumt hätten, dass Ihr Sachvortrag schlicht unzutreffend ist. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Allerdings stirbt die Hoffnung zuletzt; vielleicht wird es beim nächsten Mal. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ludwig Hartmann

Danke schön. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt erledigt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte Sie noch darauf hinweisen, dass unter den Tagesordnungspunkten 6, 7 und 8 e drei Wahlen mit Namenskarte und Stimmzettel stattfinden. Ich bitte Sie, Ihre Stimmkartentasche rechtzeitig aus dem Postfach vor dem Plenarsaal abzuholen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf: Gesetzentwurf der Abgeordneten Peter Tomaschko, Holger Dremel, Thomas Huber u. a. und Fraktion (CSU), Florian Streibl, Felix Locke, Martin Rosenberger u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER), Katharina Schulze, Johannes Becher, Gabriele Triebel u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Holger Grießhammer, Nicole Bäumler, Volkmar Halbleib u. a. und Fraktion (SPD) zur Änderung des Bayerischen Erwachsenenbildungsförderungsgesetzes (Drs. 19/12649) - Erste Lesung - Begründung und Aussprache werden miteinander verbunden, damit 14 Minuten Redezeit für die CSU-Fraktion. Ich eröffne zugleich die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich an der Redezeit der stärksten Fraktion. Ich erteile als erstem Redner dem Kollegen Peter Tomaschko für die CSU-Fraktion das Wort, bitte schön.

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Peter Tomaschko CSU

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, Hohes Haus! Ich darf heute zu einem Gesetzentwurf sprechen, der schon etwas Besonderes ist. Ich darf Ihnen einen Entwurf vorstellen, der gemeinsam von CSU, FREIEN WÄHLERN, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD eingebracht wurde, entsprungen aus der interfraktionellen Arbeitsgruppe Erwachsenenbildung. Ich sage ganz offen: Es tut gut. Ich glaube, das könnte auch ein Beispiel für die Zukunft sein, dass wir als demokratische Parteien zusammenarbeiten und darstellen, dass es uns um die Sache geht. Genau das ist heute der Fall. Wir bringen für diesen wichtigen Bereich diese gemeinsame Initiative, diesen gemeinsamen Gesetzentwurf ein. Es geht um die Erwachsenenbildung in Bayern. Ich behaupte, das ist einer der am meisten unterschätzten Bereiche unserer Bildungslandschaft. Wir reden viel über Schulen, Kitas, Hochschulen und viele andere Dinge – natürlich zu Recht. Wir wissen aber auch, wie wichtig die Erwachsenenbildung bei uns in Bayern ist, ein Bereich, der nie aufhört. Mir gefällt ein Zitat ganz besonders: Lernen ist wie Rudern gegen den Strom. Hört man damit auf, treibt man zurück. – Das ist vom chinesischen Philosophen Laotse Laozi. Genau hier leistet die Erwachsenenbildung einen unschätzbaren Wert für unsere Gesellschaft. Erwachsenenbildung, das ist die Volkshochschule im Landkreis, das ist die Alphabetisierung für den, der als Erwachsener endlich Lesen lernt, das ist der Computerkurs für die Seniorin, die im Alter noch digital sein möchte, und das ist der Italienischkurs desjenigen, der im Urlaub in Italien, vielleicht in Jesolo, sein Essen auf Italienisch bestellen möchte. Wir sehen, Sprache, Teilhabe, Integration und gesellschaftlicher Zusammenhalt finden hier statt. Deswegen ist das eben kein Nischenthema, nicht etwas, das irgendwo am Rand steht, sondern das ist das Fundament unserer Demokratie. Ich habe beim vorherigen Tagesordnungspunkt gut zugehört; manchen hier würde es auch nicht schaden, den einen oder anderen Kurs zu belegen. Wir in Bayern nehmen das ernst, und zwar nicht seit gestern. Unser Auftrag zur Förderung der Erwachsenenbildung steht in Artikel 139 unserer Bayerischen Verfassung. Wir kommen diesem Auftrag mit einem eigenen Gesetz nach: dem Bayerischen Erwachsenenbildungsförderungsgesetz. Wir sprechen hier immerhin über rund 44 Millionen Euro allein für die institutionelle Förderung im laufenden Jahr. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, dieses Gesetz haben wir 2018 und auch damals schon interfraktionell auf ein modernes Fundament gestellt. Freiheitlichkeit, Pluralität, Kooperation – das sind die drei Prinzipien, auf denen es beruht. Ich darf sagen: Das System hat sich bewährt. Das System steht, und das System funktioniert sehr gut. Jetzt kommen wir aber zum Kern. Ein gutes Gesetz erkennt man auch daran, dass man es nachjustiert, wenn das die Praxis verlangt. Genau das tun wir heute. Es waren nämlich nicht wir Politiker, die uns das ausgedacht haben – es waren die Träger selbst, die Arbeitsgemeinschaften der Erwachsenenbildung, die Ende letzten Jahres auf uns zugekommen sind und gesagt haben: Ja, es funktioniert gut, aber passt auf: An drei Stellen müssen wir nachschärfen. Wir haben zugehört; wir haben das gemeinsam mit dem Kultusministerium aufgegriffen. Das Ergebnis liegt Ihnen heute vor. Lassen Sie mich in aller Kürze – ich versuche das ohne Paragrafenreiterei – auf die drei wichtigsten Punkte eingehen. Das erste und, ich glaube, das Wesentliche ist die sogenannte Stabilisierungskomponente. Seit Anfang dieses Jahres verteilen wir die Fördermittel nach einem neuen Schlüssel. 40 % gehen nach Doppelstunden, 30 % nach Teilnehmenden und 30 % nach Veranstaltungen. Das haben sich die Träger im Jahr 2022 auch so gewünscht, natürlich auch noch von der Corona-Pandemie geprägt. Nun zeigt sich in der Praxis: Dieser Schlüssel ist grundsätzlich gut, aber er kann von Jahr zu Jahr natürlich auch zu Verschiebungen führen, die keiner, weder wir als Gesetzgeber noch die Träger, so möchte. Stellen wir uns das einmal praktisch vor. Ein Bildungsträger plant sein Personal, seine Kurse, seine Standorte und weiß von Jahr zu Jahr nicht, ob ihm vielleicht ein größerer Batzen seiner Förderung wegbricht. So kann niemand vernünftig planen. Deshalb bauen wir eine Sicherung ein. Wir sagen und schreiben hier im Gesetz fest: Kein Träger darf von einem Jahr auf das nächste Jahr mehr als 1 % seines Anteils an der Gesamtförderung verlieren. – Ein einfacher Satz, aber, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, mit sehr, sehr großer Wirkung. Das ist ein sogenanntes Sicherheitsnetz. Der Wettbewerb bleibt, die Entwicklung bleibt möglich, aber niemand stürzt ab. Wir schützen damit die Kleinen, und wir schützen die Großen. Und das Beste daran ist: Wir können das auch absolut innerhalb unseres Haushaltsrahmens abbilden. Der zweite Punkt ist weniger Bürokratie. Hier haben wir wirklich konkrete Ansatzpunkte. Wir sprechen ja so oft, auch heute in der Aktuellen Stunde, über den Bürokratieabbau. Hier können wir ihn einfach machen. Wir haben bisher Mittel aus zwei Fördertöpfen über ein eigenes Projektförderverfahren ausgereicht: einmal für die Bildungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderung und einmal für ein gesellschaftlich besonders wichtiges Schwerpunktthema, das wir im Landtag immer festsetzen, aktuell die Digitalisierung und die Medienkompetenz. Das Problem ist: Es sind immer dieselben Empfänger, die schon längst eine institutionelle Förderung erhalten. Sie müssen also für die gleiche Arbeit immer mindestens zwei Anträge stellen, zweimal die Abrechnung erstellen und zweimal die Verwaltungen bemühen. Das ist eine Doppelbelastung. Wir möchten mit diesem Gesetzentwurf damit Schluss machen. Wir wandeln die beiden Projekttöpfe in Zuschläge zur institutionellen Förderung um. Das heißt, wir haben künftig nur noch ein Verfahren anstatt zwei Verfahren, und wir im Landtag haben auch weiterhin das Steuerungsrecht. Wir können weiterhin die gesellschaftlichen Schwerpunkte setzen, aber ein Verfahren entfällt, und der jeweilige Träger hat den Antrag nur noch einmal zu stellen. Ich glaube, das ist ein ganz wesentlicher und ganz klarer Punkt. Der dritte Punkt – ich will es ganz kurz machen – ist: Bei Artikel 8 geht es um die Überlassung von Räumen und Lehrmittel durch Staat und Kommunen. Wir machen es hier ganz einfach, weil bisher der Begriff "angemessenes Entgelt" manchmal zu Fragen und zu Schwierigkeiten geführt hat. Wir stellen jetzt klar: Es gilt das, was eigentlich schon immer gelten musste, nämlich das Haushalts- und das Kommunalrecht. Damit haben wir draußen Klarheit geschaffen. Von den Kommunen kann das einfach so bearbeitet werden, und die Träger wissen immer, woran sie sind. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, zusammenfassend gesagt: Wir sorgen für Stabilität, wir sorgen für Planbarkeit, wir vermeiden Verwerfungen, die keiner will und keiner wollte, und – ganz wesentlich – wir bauen Bürokratie ab. Wir schaffen damit Klarheit. Wir können das alles auch im aktuellen Haushalt abbilden. Mich freut besonders, dass wir diesen Gesetzentwurf interfraktionell so einbringen können. Ich darf mich bei allen Kolleginnen und Kollegen noch einmal für die hervorragende Zusammenarbeit bedanken. Ganz, ganz wichtig ist: Die Träger unterstützen das ganz, ganz nachhaltig. Alle vier Träger, vom großen Volkshochschulverband über die katholische und die evangelische Erwachsenenbildung bis hin zum Bildungswerk des Bauernverbandes sagen: Ja, genau so wollen wir das. Ich glaube, wenn wir hier im Parlament und draußen bei den Trägern diese breite Zustimmung haben und auch wissen, dass das bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommt, können wir auch sagen: Wir haben es richtig gemacht. Lassen Sie mich zum Schluss noch einmal betonen: Heute geht es eben nicht um Fördersätze oder Prozentsätze und Förderschlüssel – es geht darum, dass die Erwachsenenbildung ein stabiler Partner bleibt, ein Partner für Bildung, für Demokratie und damit für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Gerade in einer Zeit, in der die Gräben in unserer Gesellschaft tiefer werden oder es zumindest so scheint, brauchen wir Orte, an denen Menschen zusammenkommen, dazulernen, mitreden und teilhaben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, genau diese Orte stärken wir heute. Meine sehr geehrten Damen und Herren, deshalb freue ich mich, dass wir diesen Weg gemeinsam über die Fraktionsgrenzen hinweg gehen konnten. Ich bitte Sie alle um Unterstützung für diesen guten, für diesen bürgernahen und für diesen bayerischen Weg: für diesen Gesetzentwurf. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ludwig Hartmann

Danke schön. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Gabriele Triebel für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön, Sie haben das Wort.

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Gabriele Triebel GRÜNE

Sehr geehrtes Präsidium, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Lebenslanges Lernen ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass Menschen mit den Veränderungen unserer Zeit Schritt halten können – beruflich, gesellschaftlich und persönlich. Deshalb ist die Erwachsenenbildung eine tragende Säule unseres Bildungssystems und ein unverzichtbarer Beitrag für Demokratie, Teilhabe und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Der heute vorliegende Gesetzentwurf verfolgt genau dieses Ziel. Er entwickelt das Bayerische Erwachsenenbildungsförderungsgesetz sinnvoll weiter und garantiert eine vielfältige Trägerlandschaft, die die soziale Wirklichkeit in unserem Land widerspiegelt. Der erste Punkt der Gesetzesänderung betrifft die Verteilung der Fördermittel. Mit der Reform von 2023 wurde ein modernes Finanzierungssystem geschaffen, das sich an Leistungen, Angeboten und Teilnehmenden orientiert. Dieser Schritt war richtig. Inzwischen hat sich aber gezeigt, dass dieses System zu unerwartet starken Schwankungen bei der Mittelverteilung führen kann. Das schafft Unsicherheit gerade für Träger, die langfristig planen und Personal beschäftigen müssen. Die nun vorgesehene Stabilisierungskomponente ist deshalb ein vernünftiger Ausgleich. Sie verhindert drastische Einbrüche von einem Jahr auf das andere und lässt gleichzeitig Raum für Weiterentwicklung und Wettbewerb. Das schafft Planungssicherheit, ohne die notwendige Dynamik aus dem System zu nehmen. Ebenso zu begrüßen ist der Abbau von Bürokratie. Die bisherigen zusätzlichen Förderverfahren für Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen oder für die jeweiligen Schwerpunktthemen werden künftig einfacher ausgestaltet. (Unruhe)

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Ludwig Hartmann

Entschuldigung, ganz kurz. – Bitte die Zwischengespräche einstellen.

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Gabriele Triebel GRÜNE

Die Mittel fließen weiterhin dorthin, wo sie gebraucht werden, aber mit deutlich weniger Bürokratieaufwand. Auch die Klarstellung bei der Nutzung öffentlicher Räume ist sinnvoll. Volkshochschulen und andere Bildungsträger sind häufig auf Räume in Schulen oder kommunalen Einrichtungen angewiesen. Klare gesetzliche Regelungen schaffen hier Rechtssicherheit und vermeiden unnötige Diskussionen über Gebühren oder Zuständigkeiten. Das hilft allen Beteiligten. Meine Damen und Herren, besonders hervorheben möchte ich auch, wie dieses Gesetz entstanden ist; dazu hat Kollege Tomaschko ja schon einiges gesagt, aber nun auch von mir. Es ist das Ergebnis eines konstruktiven Austausches mit den Trägern der Erwachsenenbildung und dem Kultusministerium und einer guten Zusammenarbeit der demokratischen Fraktionen dieses Hauses. Genau so sollte Politik arbeiten: Probleme erkennen, denjenigen zuhören, die täglich damit arbeiten, unterschiedliche Perspektiven zusammenführen und gemeinsam nach der besten Lösung suchen. Gerade in einer Zeit, in der Politik häufig pauschal Handlungsunfähigkeit vorgeworfen wird, zeigen wir, dass wir handlungsfähig und bereit sind, Gesetze nachzuschärfen, wenn die Praxis dies erforderlich macht, und dass wir über Fraktionsgrenzen hinweg zusammenarbeiten können, wenn es um gute Lösungen für die Menschen geht. Kolleginnen und Kollegen, die Herausforderungen unserer Zeit werden nicht kleiner. Digitalisierung, Fachkräftemangel, Integration, gesellschaftlicher Zusammenhalt und die Stärkung unserer Demokratie verlangen nach starken Bildungsangeboten – und zwar nicht nur für die Kinder und Jugendlichen, sondern für Menschen jeden Alters. Der vorliegende Gesetzentwurf ist keine spektakuläre Reform, aber er ist ein gutes Beispiel dafür, wie verantwortungsvolle Politik funktioniert: gemeinsam, pragmatisch und lösungsorientiert. Deshalb stimmen wir diesem Gesetzentwurf sehr gerne zu. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Ludwig Hartmann

Danke schön. – Die nächste Rednerin ist die Kollegin Nicole Bäumler für die Fraktion der SPD. Bitte schön, Sie haben das Wort.

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Nicole Bäumler SPD

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich beginne mit einem Namen, den man in einer Debatte über Kontingentierungsformeln eher nicht erwartet: Adolf Reichwein. Reichwein war Sozialdemokrat, war Pädagoge, und er war der Leiter der Volkshochschule in Jena. Reichwein glaubte fest daran, dass eine Demokratie nur Bestand haben kann, wenn erwachsene Personen niemals aufhören zu lernen. Als Mitglied des Kreisauer Kreises war er als Kultusminister für die Zeit nach einem geglückten Hitlersturz vorgesehen. Wegen seiner Beteiligung am Widerstand wurde er verhaftet. Er wurde vom Volksgerichtshof unter Roland Freisler zum Tode verurteilt. Er wurde schließlich am 20. Oktober 1944 in Plötzensee hingerichtet. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich erzähle das alles nicht, um die Debatte größer zu machen, als sie eigentlich ist. Nein, ich erzähle das Ganze, weil es eben erklärt, worum es bei diesem vielleicht zunächst eher trocken klingenden Gesetzentwurf eigentlich geht. Es geht nämlich um die Frage, ob ein Staat es den Menschen ermöglicht, ein Leben lang zu lernen –, (Unruhe)

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Ludwig Hartmann

Noch einmal ganz kurz: Ich bitte wirklich, die Zwischengespräche einzustellen. Das ist sehr unhöflich gegenüber der Rednerin vorne.

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Nicole Bäumler SPD

– und zwar unabhängig vom Alter, unabhängig vom Geldbeutel und auch unabhängig vom bisherigen Bildungsweg. Was der vorliegende Gesetzentwurf konkret regelt, haben die Kolleginnen und Kollegen bereits ausführlich dargelegt. Deswegen nur noch einmal ganz kurz: Zum einen gibt es eine Stabilisierungskomponente, die eine Art Sicherheitsgurt für die Trägerinnen und Träger der Erwachsenenbildung darstellt. Zum anderen sieht der Gesetzentwurf den Abbau von Bürokratie vor. Das ist ganz entscheidend, weil dadurch Ressourcen für das frei werden, worauf es eigentlich ankommt: die Kurse, den Unterricht. Drittens schafft dieser Gesetzentwurf Rechtsklarheit bei der Raumnutzung in Schulen oder beispielsweise auch in Hochschulen, damit am Ende vor Ort nicht darüber debattiert oder im schlimmsten Fall sogar darüber gestritten werden muss, wie die Verhältnisse vor Ort sein sollen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, was an diesem Gesetzentwurf besonders ist und was mich auch besonders freut – auch das haben die Kolleginnen und Kollegen bereits erwähnt –, ist der Weg, den wir gegangen sind. Vier demokratische Fraktionen haben in der interfraktionellen Arbeitsgruppe Erwachsenenbildung diesen Gesetzentwurf gemeinsam auf den Weg gebracht. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, keine Schlagzeilen, kein Streit, sondern handfeste Ergebnisse – und zwar handfeste Ergebnisse, die vielen, vielen Menschen hier in Bayern dienen werden. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) In Zeiten, in denen manche lautstark behaupten, Demokratie könne nichts mehr liefern, ist doch genau das die beste Antwort. Wir liefern leise, aber eben wirkungsvoll. Wir als SPD sehen hier einen wirklich wichtigen Schritt, der mit diesem Gesetzentwurf gegangen wird. Das darf aber eben nicht der letzte Schritt im Bereich der Erwachsenenbildung sein. Wir als SPD wollen die Erwachsenenbildung endlich auch als die vierte Säule unseres Bildungssystems verankert sehen, beispielsweise mit einem Recht auf bezahlte Bildungsfreistellung und mit echten digitalen Angeboten für alle Generationen. Diesen Weg würden wir gerne auch so weitergehen, wie wir diesen Weg jetzt gegangen sind, nämlich gemeinsam. Adolf Reichwein hat sein Leben für die Überzeugung gegeben, dass Bildung und Demokratie, dass diese zwei Komponenten ganz eng zusammengehören. Mit dem Gesetz bauen wir – jede und jeder von uns – ein kleines Stück an dem weiter, für das Adolf Reichwein stand. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

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Ludwig Hartmann

Vielen Dank. – Nächster Redner für die AfD-Fraktion ist der Abgeordnete Markus Walbrunn. Bitte schön, Sie haben das Wort. (Beifall bei der AfD)

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Markus Walbrunn AfD

Herr Vizepräsident, meine Damen und Herren! Erwachsenenbildung ist und bleibt ein wichtiger Bestandteil unserer Bildungslandschaft. Das zeigt insbesondere die rasche Erholung der Teilnehmerzahlen seit Ende der Corona-Maßnahmen; sie spricht hier eine doch sehr deutliche Sprache. Mittlerweile besuchen landauf, landab wieder mehrere Millionen Menschen in ganz Bayern die umfangreichen Angebote des Volkshochschulverbands, der konfessionellen Arbeitsgemeinschaften sowie des Bildungswerks des Bayerischen Bauernverbands. Allein bei den Volkshochschulen sind es ja wieder gut zwei Millionen Menschen jährlich. Das heißt aber natürlich nicht, dass es nicht auch einmal an der einen oder anderen Ecke knirscht. Der vorliegende Gesetzentwurf greift diesbezüglich mehrere Punkte auf, und es ist sicherlich auch ganz gut, dass Sie da an die verschiedenen Verbände herangetreten sind. Konkret – das wurde hier ja schon aufgeführt – werden im Wesentlichen drei Punkte adressiert: So sollen die Verfahren zur Gewährung zusätzlicher Leistungen für Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen sowie das durch den Landtag festzulegende Schwerpunktthema bürokratisch entschlackt und Verwaltungslasten reduziert werden. Weniger Verwaltung, mehr Wirkung vor Ort – das ist sicherlich eine gute Sache, könnte aus unserer Sicht aber gerne noch unkomplizierter sein, zum Beispiel, indem man das politisch gesetzte Schwerpunktthema einfach gleich ganz streicht. Ich denke, die Träger wissen ganz gut um die Bedarfe und Wünsche der Kunden vor Ort. Dafür brauchen die nicht unsere Nachhilfe. Dann enthält der Gesetzentwurf noch eine rechtliche Klarstellung zur Nutzung staatlicher und kommunaler Räume und Lehrmittel. Das ist natürlich ebenfalls sinnvoll und nicht zu beanstanden. So unspektakulär bleibt es auch, viel kontroverser wird es im Gesetzentwurf nicht. Das Kernelement – auch das haben wir schon gehört – ist die Einführung einer Stabilisierungskomponente bei der Mittelvergabe. Grundsätzlich werden die staatlichen Mittel zu 40 % nach gegebenen Doppelstunden sowie zu jeweils 30 % nach Veranstaltung und Teilnehmern vergeben. Neu ist lediglich, dass künftig kein Fördermittelempfänger von einem Jahr auf das nächste mehr als 1 % des Vorjahresanteils verlieren können soll. Das Ziel ist klar – das wurde auch genannt –, es geht hier um die Planbarkeit für die Bildungseinrichtungen. Aber diese Regelung – so verständlich sie aus Sicht der Träger ist – ist natürlich ein zweischneidiges Schwert; denn sie untergräbt auf der anderen Seite natürlich den Wettbewerb zwischen den Institutionen. Wer Verluste deckelt, begrenzt automatisch auch mögliche Zugewinne; denn was der eine nicht verlieren kann, kann der andere auch nicht gewinnen. Als AfD würden wir dann doch deutlich mehr dazu tendieren, hier mehr Wettbewerb zuzulassen, und ehrlicherweise sind wir auch über dieses 1 % gestolpert. Wo kommt das her? Das wirkt etwas willkürlich, jedenfalls so lange, bis man sich damit auseinandersetzt, wie die Entwicklungen in den letzten vier Jahren waren; dann stellt man nämlich schnell fest, dass Sie hier im Prinzip nur den Status quo zementieren; denn tatsächlich ist es auch jetzt schon ziemlich statistisch. Starke Schwankungen oder mehr als 1 % innerhalb eines Jahres ist seit Corona zwischen den Trägern nicht vorgekommen. (Unruhe) Es ist also mitnichten so, (Katrin Ebner-Steiner (AfD): So laut hier!) dass die Träger der bayerischen Erwachsenenbildung durch massiv schwankende – –

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Ludwig Hartmann

Entschuldigung, ich bitte die Zwischengespräche einzustellen. Es ist extrem laut im Plenarsaal. Danke.

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Markus Walbrunn AfD

Es ist also mitnichten so, dass die Träger der bayerischen Erwachsenenbildung durch massiv schwankende Leistungen aus dem Staatshaushalt gefährdet wären, schon allein deswegen nicht, weil die Einnahmen des Bayerischen Volkshochschulverbands nur etwa zu 10 % aus staatlichen Fördermitteln bestehen. Ein wirkliches Defizit in der Erwachsenenbildung wird hier aus Sicht der AfD nicht adressiert. Defizite gibt es aber natürlich auch. Da müssten wir uns allerdings mit anderen Themen auseinandersetzen, zum Beispiel mit der Frage, warum die Programme der VHS & Co. offenbar für Männer weniger attraktiv sind – drei Viertel aller Kursteilnehmer sind nämlich weiblich –, oder wir müssten auch darüber reden, dass dem beruflichen Fortkommen gerade einmal kümmerliche 4,6 % aller VHS-Veranstaltungen gewidmet sind. Das ist viermal weniger als im Bereich politisch-gesellschaftlicher Bildung. Da stimmt der Mix aus unserer Sicht definitiv nicht. (Beifall bei der AfD) Ein bisschen weniger Haltung zeigen und dafür etwas mehr die Köpfe rauchen lassen für unseren wirtschaftlichen Erfolg – das wäre nicht nur gut für die Erwachsenenbildung, das wäre tatsächlich auch ganz gut für die Demokratie in unserem Land. Ich denke, dazu wird die AfD in Zukunft auch noch den einen oder anderen Antrag einbringen. Ihren Gesetzentwurf werden wir im Ausschuss jedenfalls kritisch-konstruktiv begleiten und freuen uns auf die Beratungen. – In diesem Sinne vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)

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Ludwig Hartmann

Nächster Redner ist der Kollege Martin Rosenberger für die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Bitte schön.

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Martin Rosenberger FREIE WÄHLER

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Erwachsenenbildung ist weit mehr als die Fortsetzung schulischen Lernens; sie ist ein wesentlicher Baustein einer lebendigen Demokratie, einer leistungsfähigen Wirtschaft und eines starken gesellschaftlichen Zusammenhalts. In einer Zeit, in der sich Arbeitswelt, Technologie und gesellschaftliche Anforderungen rasant verändern, gewinnt das lebenslange Lernen immer mehr an Bedeutung. Erwachsenenbildung eröffnet Menschen jeden Alters die Möglichkeit, sich beruflich weiterzuqualifizieren, neue Kompetenzen zu erwerben oder sich persönlich weiterzuentwickeln. Sie umfasst die berufliche Weiterbildung ebenso wie Sprachkurse, politische Bildung, Gesundheitsbildung oder den zweiten Bildungsweg. Gerade die Vielfalt der Angebote macht ihre besondere Stärke aus. Sie ermöglicht gesellschaftliche Teilhabe, stärkt die Eigenverantwortung und trägt dazu bei, dass Menschen den Wandel aktiv gestalten können. Deshalb ist die Erwachsenenbildung eine Investition in die Zukunft unseres Landes, und deshalb ist es unsere Aufgabe, ihr verlässliche und praxisgerechte Rahmenbedingungen zu geben. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Genau dieses Ziel verfolgt der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Erwachsenenbildungsförderungsgesetzes. Bereits mit der Reform im Jahr 2023 wurde eine neue Verteilungssystematik der Fördermittel beschlossen. Die Mittel werden seit diesem Jahr zu 40 % nach den geleisteten Doppelstunden sowie zu jeweils 30 % nach Teilnehmenden und Veranstaltungen verteilt. Damit wurde ein modernes leistungs- und angebotsorientiertes Fördersystem geschaffen, das die unterschiedlichen Profile der anerkannten Träger besser berücksichtigt. Inzwischen zeigt sich jedoch, dass diese neue Systematik in der Praxis zu deutlich stärkeren Verschiebungen zwischen den einzelnen Trägern führen kann, als ursprünglich erwartet wurde. Solche sprunghaften Veränderungen erschweren Planungssicherheit und gefährden im schlimmsten Fall bewährte Bildungsangebote vor Ort. Der Gesetzentwurf reagiert darauf mit Augenmaß. Die Grundstruktur der Förderung bleibt ausdrücklich erhalten. Gleichzeitig wird eine sinnvolle Stabilisierungskomponente eingeführt. Künftig soll kein Träger von einem Jahr auf das nächste mehr als 1 % seines bisherigen Förderanteils verlieren können. Das ist ein ausgewogener Ansatz. Er schafft Verlässlichkeit, ohne notwendige Entwicklungen zu verhindern. Leistungsanreize bleiben bestehen. Gleichzeitig erhalten die Träger die notwendige Planungssicherheit, um Personal zu halten, Kurse anzubieten und langfristig zu investieren. Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Bürokratieabbau. Bislang mussten zusätzliche Förderungen, etwa für Bildungsangebote für Menschen mit Behinderungen oder für die vom Landtag festgelegten Schwerpunktthemen, in gesonderten Verwaltungsverfahren beantragt und abgewickelt werden. Das verursachte unnötigen Aufwand sowohl bei den Trägern als auch in der Verwaltung. Künftig werden diese Förderungen als Zuschläge auf die bestehenden Grundförderungen ausgezahlt. Das reduziert Verwaltungsaufwand, vereinfacht die Verfahren und sorgt dafür, dass mehr Zeit und Ressourcen dort eingesetzt werden können, wo sie gebraucht werden: in der Bildungsarbeit selbst. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Besonders begrüßenswert ist dabei, dass der Landtag weiterhin die Möglichkeit behält, gesellschaftlich besonders wichtige Themen gezielt zu fördern und entsprechende bildungspolitische Schwerpunkte zu setzen. Schließlich sorgt der Gesetzentwurf auch bei der Nutzung öffentlicher Räume für mehr Rechtssicherheit. Viele Einrichtungen der Erwachsenenbildung sind auf Klassenräume, Hörsäle oder andere öffentliche Gebäude angewiesen. Die bisherige Formulierung eines angemessenen Entgelts hat in der Praxis immer wieder zu unterschiedlichen Auslegungen geführt. Künftig verweist das Gesetz unmittelbar auf die bereits geltenden haushalts- und kommunalrechtlichen Vorschriften. Damit wird keine neue Rechtslage geschaffen, sondern bestehendes Recht eindeutig und transparent im Gesetz verankert. Das schafft Klarheit für alle Beteiligten und vermeidet unnötige Rechtsunsicherheiten. Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf ist kein grundlegender Systemwechsel; er ist vielmehr eine sachgerechte Weiterentwicklung eines bewährten Förderrechts; er reduziert Bürokratie und schafft mehr Rechtssicherheit, und das alles ohne zusätzliche Belastungen für den Staatshaushalt. Damit stärken wir die Träger der Erwachsenenbildung, sichern ein vielfältiges Bildungsangebot in allen Regionen Bayerns und leisten einen wichtigen Beitrag zur Chancengleichheit, zur Fachkräftesicherung und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die Erwachsenenbildung begleitet Menschen ein Leben lang, sie eröffnet neue Perspektiven, stärkt die persönliche Entwicklung und befähigt dazu, Verantwortung für sich selbst und für unsere Gesellschaft zu übernehmen. Dafür verdient sie verlässliche politische Unterstützung. Ich bitte Sie deshalb um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

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Ludwig Hartmann

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Bildung und Kultus als federführendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das sehe ich nicht. Dann ist das so beschlossen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Hinblick auf die Tagesordnungspunkte 6 und 7 – Wahl eines Vizepräsidenten bzw. Wahl eines Schriftführers des Bayerischen Landtags – hat die AfD-Fraktion eine Begründung der Wahlvorschläge sowie eine gemeinsame Aussprache beantragt. Hierüber soll auf Antrag der AfD-Fraktion gemäß § 42 Absatz 2 Satz 2 unserer Geschäftsordnung in der Vollversammlung eine Entscheidung herbeigeführt werden. Ich lasse daher über diesen Antrag abstimmen. Wer dem Antrag der AfD-Fraktion auf Begründung und gemeinsame Aussprache zu den Wahlvorschlägen eines Vizepräsidenten und eines Schriftführers im Hinblick auf die Tagesordnungspunkte 6 und 7 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – CSU, FREIE WÄHLER, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die SPD. Enthaltungen? – Keine. Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf: Wahl einer Vizepräsidentin oder eines Vizepräsidenten des Bayerischen Landtags Die AfD-Fraktion hat Herrn Abgeordneten Benjamin Nolte als Kandidaten vorgeschlagen. Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Die Wahl selbst wird in geheimer Form auf dem blauen Stimmzettel durchgeführt. Das Prozedere ist Ihnen mittlerweile bestens bekannt. Für den Wahlvorgang stehen vier Minuten zur Verfügung. Wir beginnen mit der Wahl. (Stimmabgabe von 17:11 bis 17:15 Uhr) Hatten alle Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben? – Wenn dem so ist, ist der Wahlgang damit beendet. Das Wahlergebnis wird außerhalb des Plenarsaals festgestellt und später bekannt gegeben. Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf: Wahl einer Schriftführerin oder eines Schriftführers des Bayerischen Landtags Die AfD-Fraktion hat Herrn Abgeordneten Harald Meußgeier als Kandidaten vorgeschlagen. Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Die Wahl selbst wird in geheimer Form auf dem gelben Stimmzettel durchgeführt. Das Prozedere ist Ihnen bestens bekannt. Für den Wahlvorgang stehen Ihnen zwei Minuten zur Verfügung. Wir beginnen mit der Wahl. (Stimmabgabe von 17:16 bis 17:18 Uhr) Haben alle Mitglieder des Hauses ihre Stimmabgabe beendet? – Die Wahl ist damit beendet. (Unruhe) Ich bitte Sie, wieder Platz zu nehmen, damit wir in der Tagesordnung fortfahren können. (Anhaltende Unruhe) Die Aufforderung gilt auch für die Abgeordneten, die sich am rechten Ausgang aufhalten. Nehmen Sie bitte Platz, oder verlassen Sie den Plenarsaal. (Unruhe) Auch dieses Wahlergebnis wird außerhalb des Plenarsaals festgestellt und später bekannt gegeben. Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 a auf: Bestellung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds der Datenschutzkommission Auf Wunsch der CSU-Fraktion soll anstelle des Kollegen Peter Tomaschko der Kollege Thorsten Schwab, der bislang stellvertretendes Mitglied war, zum Mitglied der Datenschutzkommission bestellt werden. In der Folge soll anstelle des Kollegen Thorsten Schwab der Kollege Andreas Lorenz zum neuen stellvertretenden Mitglied bestellt werden. Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Wir kommen daher gleich zu den beiden Bestellungen durch den Landtag. Wer mit der Bestellung des Abgeordneten Thorsten Schwab zum Mitglied der Datenschutzkommission einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER, der AfD, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD. Gegenstimmen? – Liegen nicht vor. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist das so beschlossen. Wer mit der Bestellung des Abgeordneten Andreas Lorenz zum stellvertretenden Mitglied der Datenschutzkommission einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER, der AfD, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD. Gegenstimmen? – Liegen nicht vor. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist das so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 b auf: Wahl der bzw. des stellvertretenden Vorsitzenden des Anstaltsbeirats bei der Justizvollzugsanstalt Landshut Anstelle von Herrn Tobias Beck, der mit Ablauf des 30. April 2026 aus dem Landtag ausgeschieden ist, schlägt die Fraktion der FREIEN WÄHLER Frau Kollegin Johanna Schramm zur Wahl zur stellvertretenden Vorsitzenden des Anstaltsbeirats bei der JVA Landshut vor. Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Im Ältestenrat wurde vereinbart, dass gemäß § 42 Absatz 2 unserer Geschäftsordnung von geheimer Wahl Abstand genommen und diese stattdessen offen per Handzeichen durchgeführt wird. Wir führen die Wahl daher in dieser Form durch. Wer der Wahl der Abgeordneten Johanna Schramm zur stellvertretenden Vorsitzenden des Anstaltsbeirats bei der JVA Landshut seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER, der AfD, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD. Gegenstimmen? – Liegen nicht vor. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist Frau Abgeordnete Johanna Schramm zur stellvertretenden Vorsitzenden des Anstaltsbeirats bei der JVA Landshut gewählt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 c auf: Wahl der bzw. des stellvertretenden Vorsitzenden des Anstaltsbeirats bei der Justizvollzugsanstalt Straubing Anstelle von Herrn Tobias Beck schlägt die Fraktion der FREIEN WÄHLER Herrn Kollegen Christian Lindinger zur Wahl zum stellvertretenden Vorsitzenden des Anstaltsbeirats bei der JVA Straubing vor. Auch hierzu findet keine Aussprache statt. Im Ältestenrat wurde wiederum vereinbart, von geheimer Wahl Abstand zu nehmen und diese stattdessen offen per Handzeichen durchzuführen. Wir kommen daher zur offenen Wahl. Wer der Wahl des Abgeordneten Christian Lindinger zum stellvertretenden Vorsitzenden des Anstaltsbeirats bei der JVA Straubing seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER, der AfD, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD. Gegenstimmen? – Liegen nicht vor. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist Herr Abgeordneter Christian Lindinger zum stellvertretenden Vorsitzenden des Anstaltsbeirats bei der JVA Straubing gewählt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 d auf: Wahl der bzw. des stellvertretenden Vorsitzenden des Maßregelvollzugsbeirats beim Bezirkskrankenhaus Straubing, Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie, Straubing Auf Vorschlag der Fraktion der FREIEN WÄHLER soll Herr Kollege Christian Lindinger als Nachfolger für Herrn Tobias Beck zum stellvertretenden Vorsitzenden des Maßregelvollzugsbeirats beim Bezirkskrankenhaus Straubing gewählt werden. Eine Aussprache hierzu findet wiederum nicht statt. Im Ältestenrat wurde auch zu diesem Tagesordnungspunkt vereinbart, dass von geheimer Wahl Abstand genommen und diese stattdessen offen per Handzeichen durchgeführt wird. Wir kommen damit erneut zur offenen Wahl. Wer der Wahl des Abgeordneten Christian Lindinger zum stellvertretenden Vorsitzenden des Maßregelvollzugsbeirats beim Bezirkskrankenhaus Straubing seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER, der AfD, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD. Gegenstimmen? – Liegen nicht vor. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist Herr Abgeordneter Christian Lindinger zum stellvertretenden Vorsitzenden des Maßregelvollzugsbeirats beim Bezirkskrankenhaus Straubing, Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie, Straubing gewählt. Ich rufe noch Tagesordnungspunkt 8 e auf: Wahl einer Vertreterin bzw. eines Vertreters des Landtags in den Verwaltungsrat für die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit Nachdem Frau Dr. Ute Eiling-Hütig mit Ablauf des 18. Mai 2026 aus dem Landtag ausgeschieden ist, schlägt die CSU-Fraktion vor, als Nachfolgerin die Kollegin Dr. Petra Loibl als Vertreterin des Landtags in den Verwaltungsrat für die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit zu wählen. Eine Aussprache findet hierzu nicht statt. Wir kommen daher gleich zur Wahl. Diese erfolgt in geheimer Form auf dem weißen Stimmzettel. Nach Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Gesetzes über die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit muss die Wahl mit einer absoluten Mehrheit erfolgen. Gewählt ist, wer mindestens 102 Ja-Stimmen auf sich vereinen kann. Das Prozedere ist Ihnen mittlerweile bekannt. Für den Wahlvorgang stehen Ihnen vier Minuten zur Verfügung. Die Wahl ist eröffnet. (Stimmabgabe von 17:24 bis 17:28 Uhr) Hatten alle Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben? – Wenn dem so ist, ist die Wahl beendet, und ich bitte Sie, wieder Platz zu nehmen. Das Wahlergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt und später bekannt gegeben. (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Bitte die Zwischengespräche einstellen und wieder Platz nehmen! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, auf der Ehrentribüne darf ich zu den Tagesordnungspunkten 9 und 10 die Präsidentin des Obersten Rechnungshofes, Frau Heidrun Piwernetz, begrüßen. Sehr geehrte Frau Präsidentin, herzlich willkommen im Bayerischen Landtag! (Allgemeiner Beifall) Zur gemeinsamen Beratung rufe ich die Tagesordnungspunkte 9 und 10 auf: Antrag der Staatsregierung Entlastung der Staatsregierung aufgrund der Haushaltsrechnung des Freistaates Bayern für das Haushaltsjahr 2024 (Drs. 19/8432) und Antrag des Bayerischen Obersten Rechnungshofes Entlastung aufgrund des Beitrags zur Haushaltsrechnung 2024 für den Epl. 11 (Drs. 19/12008) Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 51 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Ich erteile als erstem Redner dem Kollegen Maximilian Böltl für die CSU-Fraktion das Wort. Bitte schön.

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Maximilian Böltl CSU

Verehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Schon die alten Griechen wussten in der Antike, dass es einen aufmerksamen Wächter braucht, der exakt hinschaut und genau aufpasst. Was damals Argos Panoptes mit seinen hundert Augen war, ist heute bei uns der Oberste Rechnungshof, Argusaugen sozusagen, denen nichts entgeht, unser hausinternes Controlling, wenn Sie so wollen, unsere Unternehmensberatung des Freistaats. Lassen Sie mich gleich zu Beginn ganz gerne der Präsidentin und allen Mitarbeitern des Obersten Rechnungshofs herzlich für ihre Arbeit danken. (Allgemeiner Beifall) Auch heuer kann man klar sagen: Die Hinweise, Vorschläge, Kritikpunkte sind ein sehr wertvoller Baustein für unsere Arbeit hier im Parlament. Letztendlich sind sie sogar ein Baustein für funktionierende Demokratie und deshalb unverzichtbar. Es waren 322 Seiten, 38 Empfehlungen, 157 Wortmeldungen im Haushaltsausschuss. Drei Aspekte will ich kurz herausgreifen: die Investitionen, die Sparmaßnahmen und die Förderprogramme. Im Haushaltsjahr 2024, über das wir heute sprechen, lag die Investitionsquote des Freistaats bei 14,6 %. Der Bereich, der Zukunft schafft, ist also noch mal angewachsen. Für das Übermorgen investieren wir in Bildung, in Infrastruktur und in Innovation. Wir tun das übrigens zusammen mit unseren Kommunen. Deren Investitionsquote lag im selben Jahr bei 23,1 %. Das sind zehn Prozentpunkte mehr als der Durchschnitt zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen. Heuer reichen wir an die Kommunen vier Milliarden Euro aus dem sogenannten Sondervermögen des Bundes aus. Wenn wir jetzt über das Wort "zusätzlich" diskutieren, dann ist unser Weg auch ganz klar: Maßnahmen, die ab 1. Januar 2025 begonnen wurden, können von diesen Mitteln profitieren. Anders wird es auch überhaupt keinen Sinn machen; denn wie sollen diese Mittel jetzt wirken und die Wirtschaft ankurbeln, wenn die Projekte erst jetzt angestoßen werden? Wer Kommunalpolitik macht, der weiß das ganz genau: Es gibt die Konzeption, die Mehrheitsfindung und die Planungsphase. Das sind alles Vorläufe. Wenn wir jetzt rein zusätzliche Maßnahmen hätten, dann würden die erst 2028 und später kommen; dann würde es vielleicht sogar nicht nur die wirklich notwendigen Projekte, sondern vermehrt auch die wünschenswerten Projekte geben. Deshalb ist unser bayerischer Weg für das Sondervermögen kommunalfreundlich und pragmatisch zugleich. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Um den Haushalt ausgleichen zu können, brauchen wir jetzt auch im neuen Doppelhaushalt Entnahmen aus der Rücklage. Das hat der Oberste Rechnungshof auch angesprochen. Die Rücklage ist genau für solche schwachen Phasen ohne Wachstum, wie wir sie jetzt haben, da. Die Tendenz bei den Entnahmen ist auch schon rückläufig. Im Jahr 2024 war die Rücklage mit 10,3 Milliarden Euro am Ende sogar höher als Ende des Jahres 2023, weil vorsichtig gerechnet und gespart wird. Wenn die Steuereinnahmen mangels Wachstums ausbleiben, können wir darauf zurückgreifen. Sparen ist das Stichwort. Sparen ist sozusagen die heilige Kuh, auf die der Argos mit seinen hundert Augen besonders aufpasst. Der ORH schreibt völlig zu Recht in seinem Bericht, dass wir die Ausgaben wieder stärker den Einnahmen anpassen müssen. Hauptausgabe ist und bleibt mit 40 % das Personal. Wir sind sehr froh, dass wir eine sehr engagierte und erfahrene Belegschaft beim Freistaat haben. Trotzdem muss klar sein: Jeder Euro für Gehälter fehlt uns wiederum bei den Investitionen und bei den Kommunen. Deshalb hat der Ministerpräsident das klare Ziel, 10.000 Stellen abzubauen. Eine riesige Chance bieten dabei die Digitalisierung und die Künstliche Intelligenz. Es stimmt, wenn der Oberste Rechnungshof sagt: Wir müssen Vollgas bei der Volldigitalisierung geben. Ein Drittel der offenen ORH-Fälle befasst sich mit Digitalisierung. Deshalb danke ich an dieser Stelle Albert Füracker und seinem Staatssekretär Martin Schöffel. Sie verwalten und verantworten einen 70 Milliarden Euro großen Etat. Das ist übrigens die Größe eines internationalen DAX-Konzerns. Nebenbei ist Albert Füracker noch Chef-Digitalisierer für mehr Breitbandversorgung, für mehr Bündelung kommunaler IT-Infrastruktur und für klare Standards. Albert Füracker und Martin Schöffel – dafür ein ganz herzliches Dankeschön. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Es ist auch nicht sinnvoll, wenn jeder Bürgermeister weiterhin sein eigenes digitales Einwohnermeldeamt strickt. Die Kommunen wollen das auch gar nicht. Wenn sie am Ende vor der Wahl zwischen Subsidiarität und Effizienz stehen, entscheiden sie sich für das Zweite. Die Digitalisierung ist am Ende auch erst die Grundlage für die Nutzung von Künstlicher Intelligenz. Ohne sie geht es gar nicht. Das Automatisieren von Behördengängen muss einfach die Regel werden und darf nicht die Ausnahme bleiben. KI – jetzt kürze ich ab, sonst habe ich wieder einen Zungenbrecher – hilft, Schwachstellen in Prozessen zu identifizieren, und behebt sie im Idealfall dann auch gleich selber. Wir haben in Bayern wunderbare Start-ups, die das können, beispielsweise Celonis. Was herauskommt, wenn man KI richtig einsetzt, hat man beispielsweise bei IKEA gesehen. IKEA macht das schon ziemlich lang. Wer schon einmal einen PAX-Schrank aufgebaut hat, hat sicherlich auch den Kundenservice unmittelbar kennengelernt. Fast die Hälfte aller Kundenanfragen bei IKEA werden mittlerweile automatisiert mit KI abgewickelt. IKEA hat jetzt 18 Millionen Euro eingespart und – darauf will ich jetzt eigentlich hinaus – 8.500 Mitarbeiter umgeschult. Da IKEA jetzt mehr verkauft hat, ist der Umsatz um 1,3 Milliarden Euro gewachsen. Wenn wir das jetzt einmal auf Staat übertragen, muss das doch die Fantasie wecken, an welchen Stellen unsere Mitarbeiter künftig tätig werden können, wenn Routineaufgaben wegfallen. Viele könnten dann wieder näher am Menschen sein, komplexe Fälle lösen, soziale Arbeit leisten oder einfach da sein. Ein weiterer Bereich, den ich ansprechen will, sind die Förderverfahren. Der Oberste Rechnungshof stellt fest, dass es über 400 Förderprogramme in Bayern gibt. Das ist ein Indiz dafür, dass der Freistaat Bayern in sehr vielen Lebensbereichen engagiert ist. Ich war gestern selbst beim DLR in Oberpfaffenhofen. Dort lösen 60 Millionen Euro an Investitionen des Freistaats Bayern 600 Millionen Euro an Investitionen des Bundes aus. Das sind ebenfalls Effekte, die wir sehen müssen, wenn es um Fördermittel, Förderprogramme und um Investitionen geht. Für die Kommunen kann diese Fülle an Förderungen aber auch manchmal eine Last sein. Umso wichtiger ist es, dass wir eine volldigitale Förderplattform haben. Von A bis Z, von Antrag bis Zahlung, soll alles komplett abgewickelt werden können. Vielleicht schaffen wir es, dass die volldigitale Förderplattform noch vor Ende des nächsten Jahres kommt, aber sie kommt. Der Wegfall des Verwendungsnachweises hat uns jetzt schon geholfen. Dies ist für Projekte bis 100.000 Euro der Fall. Wir sind somit eingestiegen in den Ausstieg aus dem Verwendungsnachweis. Wir wollen das weiter ausbauen. Wer vom Förderdschungel spricht, muss sich aber auch die Mischfinanzierungen anschauen. Auch darauf weist der Oberste Rechnungshof immer wieder hin. Probleme entstehen oft, wenn aus drei oder sogar aus vier Töpfen ausgeschüttet wird. An dieser Stelle kann die anstehende Staatsreform konkrete Ideen bringen. Stichwort Staatsreform – auch da ist der Oberste Rechnungshof aktiv als fester Teil der Kommission. In den letzten zehn Jahren haben sich über 30 % der Feststellungen des Obersten Rechnungshofs mit dieser Fragestellung und mit Bürokratie beschäftigt. Das ist ein Wissensschatz für konkrete Antworten auf die Fragen, die sich in der Kommission stellen. Zum Schluss möchte ich allen Kolleginnen und Kollegen aus dem Haushaltsausschuss ein ganz herzliches Dankeschön sagen. Wir haben es uns und wir haben es uns gegenseitig nicht einfach gemacht. Der Oberste Rechnungshof hat sehr gründlich vorgelegt. Deshalb empfehlen wir gerne die Entlastung für die Staatsregierung und auch für den Obersten Rechnungshof. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ludwig Hartmann

Nächster Redner ist der Abgeordnete Andreas Winhart für die AfD-Fraktion. Bitte schön. (Beifall bei der AfD)

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Andreas Winhart AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Präsidentin! Wir haben wieder Hinweise vom ORH bekommen, das Steuergeld besser einzusetzen. Diesmal hat es sogar zwei Tage gedauert, um den ORH-Bericht im Ausschuss abzuarbeiten. Daran merkt man, dass sich leider etwas angehäuft hat. Grundsätzlich stimmen wir der Empfehlung, den ORH zu entlasten, natürlich zu. Bei der Staatsregierung sieht es leider etwas anders aus. Wie sieht es im Konkreten aus, wenn wir über die Inhalte sprechen? – Als größten Punkt wollen wir die Haushaltsüberschreitungen im Bereich Asyl bzw. bei der Unterbringung von Asylbewerbern ansprechen. Meine Damen und Herren, an dieser Stelle haben wir tatsächlich einen sehr großen Block an überplanmäßigen Ausgaben. Es handelt sich um Ausgaben, die im Jahr 2024 im Bereich von 430 Millionen Euro lagen, und zwar überplanmäßig. Das heißt, wir lagen mit dem, was wir hier beschlossen hatten, daneben, und die Realität hat uns dann eingeholt. Sie sehen, meine Damen und Herren, 430 Millionen Euro sind ein ganz schöner Batzen. Das muss man ganz klar sagen. Man hätte hier natürlich auch anders veranschlagen können. Man hätte das Geld vor allem an anderer Stelle brauchen können. Wie teilt sich das Ganze auf? Wie funktioniert das Ganze? – Natürlich haben wir in den Asylunterkünften in vielen Fällen hohe Kosten für Security, für Catering, für die ganze Einrichtung solcher Anlagen. Mir ist es einmal aufgefallen, und ich habe das auch einmal bei der Staatsregierung angefragt: Es ist schon sehenswert, was hier beispielsweise an Maschinen oder Haushaltsgeräten zur Verfügung gestellt wird, meistens das Neueste von der besten Sorte. Da kann man sicherlich in Zukunft ein paar Abstriche machen. Wir haben zu teure Asylunterkünfte. Das ist auch ein Bereich, den meine Fraktion bekannterweise seit langer Zeit bemängelt. Wir haben Anmietungen für Unterkünfte, die deutlich über dem Preisniveau der Kommunen liegen und sich damit logischerweise auch negativ auf den Wohnungsmarkt auswirken. Auch die Container, die benötigt werden, sind oftmals einfach viel zu teuer angemietet. Dazu kommt noch, dass oft Renovierungskosten übernommen werden, bevor die Asylbewerber einziehen, und dann, wenn die Asylbewerber wieder ausziehen. Das läppert sich einfach. Im Gegenzug dazu wird der Wohnungsmarkt für Normalmietende ein bisschen schwieriger. Dann haben wir Kapazitäten, die aufgebaut wurden. Wir sprechen nachher noch über Rott am Inn, wo man bis zu 500 Personen unterbringen wollte. Man hat hier jetzt schon reduziert. Nichtsdestoweniger sprießen die Asylbewerberheime immer noch wie Pilze aus dem Boden, obwohl man diese Kapazitäten gar nicht mehr braucht. Das neueste Beispiel ist jetzt, dass Warngau wieder aufgegeben wird, auch eine große Unterkunft mit 500 Personen. Wir werden sehen, wie sich das Ganze weiterentwickelt. Nichtsdestoweniger haben wir zahlreiche Beispiele, wo man besser hätte planen und auch die Ausgaben besser hätte umsetzen können. Dann haben wir das Thema Digitalisierung der Verwaltung, meine Damen und Herren. Wir haben dieses Thema immer wieder hier. Auch hier sieht der ORH Einsparpotenzial in Milliardenhöhe, wenn wir endlich so weit wären wie andere Nationen und die Digitalisierung vollumfänglich funktionieren würde. Wir sind Lichtjahre davon entfernt. Unser Haushaltsausschuss war letzte Woche in Norwegen. Wir haben uns da einiges angehört, wie Norwegen damit umgeht. Was wir in Oslo gesehen haben, lässt einem die Augen übergehen. Jeder Bürger hat eine digitale ID, mit der er sich einloggen kann. Er kann sämtliche Behördengänge online machen. Davon sind viele Behörden in Deutschland Lichtjahre entfernt. Vollkommen klar: Das Digitalisierungsministerium, das Ministerium für Digitales, das diese Querschnittsaufgabe übernehmen sollte, hat hier voll versagt. Wir sind Lichtjahre hinterher. Machen wir weiter mit dem Bereich Förderungen, vor allem mit der Tourismusförderung. Hier wurden beispielsweise 28,5 Millionen Euro bereitgestellt. 15,1 Millionen Euro wurden tatsächlich ausgezahlt. Aber die Abwicklung dieses Förderprogramms hat 6,4 Millionen Euro verschlungen. Das ist Geld, das man an anderer Stelle besser hätte einsetzen können, vor allem weil die Strukturen bereits vorhanden waren, meine Damen und Herren. Ganz ehrlich, das klingt danach, dass man nach der Landtagswahl 2023 vielleicht dem einen oder anderen Verband oder diesen Lobbyistenverbänden mit einem Förderprogramm einen Gefallen tun wollte und etwas aufgesetzt hat. Eine Wirkung hat es leider nicht entfaltet, wie uns auch der ORH hier bestätigt hat. Wir haben dann noch ein weiteres Thema: Mieten bei staatlichen Wohnungsbaugesellschaften. Es ist natürlich ein sehr sozialer Punkt zu sagen: Ja, wir machen einen Mieterhöhungsstopp. Nichtsdestoweniger betragen die Mieteinnahmen, die uns damit entgangen sind, 28,7 Millionen Euro. Für 28,7 Millionen Euro können Sie ungefähr 300 neue Wohnungen errichten und 300 Familien mit einem Dach über dem Kopf versorgen; denn die Sozialleistung für höhere Mieten träfe ja nicht den bayerischen Haushalt, sondern käme vorrangig vom Bund. Wir haben das Thema "Wirtschaftlichkeitsnachweis bei Anmietungen". Da geht es vor allem um die größeren Anmietungen und Fälle, in denen der Freistaat Bayern für über 1 Million Euro der Laufzeitmiete keine Wirtschaftlichkeitsnachweise hat, meine Damen und Herren. Das hat sich gehäuft. Hier geht es um 148 Millionen Euro. Man muss ganz ehrlich sagen: Wir sind eigentlich schon verpflichtet, dass wir auch die Wirtschaftlichkeit besser nachweisen. Das Vertrauen in den Staat und vor allem in die Verwendung der Steuermittel, die die Bürgerinnen und Bürger zahlen, muss bewahrt bleiben. Deswegen ist es wichtig für unseren Staat, dass wir in Bezug auf die Verwendung der Steuermittel achtsam sind und die Verwendung entsprechend nachweisen. Schauen wir uns jetzt einmal die ganze Historie an. Es geht ja nicht nur um dieses Jahr, sondern wir haben auch die berühmten Altfälle. Fast schon historisch – seit dem Haushaltsjahr 2009, also seit 17 Jahren, meine Damen und Herren, seit dem ORH-Bericht von 2011 – ist der Fall der bayerischen Polizei auf Bundeswasserstraßen. Man hat es nicht geschafft, ein Abkommen mit dem Bund hinzubekommen, um diese Bundesaufgabe, die von der bayerischen Landespolizei erfüllt wird, entsprechend zu kompensieren. Wir haben auch bereits bemängelt, dass das Gleiche bei der Bayerischen Grenzpolizei der Fall ist, wo man nur dieses Memorandum of Understanding hat. Da müsste man aus unserer Sicht definitiv nachschärfen. Ich denke mal, wir müssen jetzt noch ein bisschen warten, bis die AfD im Bund und hier in Bayern regiert. Wir machen das dann für Sie, meine Damen und Herren. (Widerspruch bei den GRÜNEN) Dann haben wir weitere Altfälle aus dem Haushaltsjahr 2017, ORH-Bericht 2019, beispielsweise die Fortschreibung des Schienennahverkehrs usw. Das kann man sich einmal durchrechnen. Aus dem ORH-Bericht 2022 sind noch zwei Altfälle offen, aus dem ORH-Bericht 2023 vier, aus dem ORH-Bericht 2024 acht. Jetzt können Sie die Linie entsprechend fortsetzen. – Nein, meine Damen und Herren, das ist die gute Nachricht zum Schluss: Aus dem ORH-Bericht 2025 sind nur 11, nicht 16 Altfälle offen. Insofern ist Besserung in Sicht, und die AfD wird konstruktiv dazu beitragen. (Beifall bei der AfD)

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Ludwig Hartmann

Nächster Redner ist der Kollege Bernard Pohl für die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Bitte schön.

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Bernhard Pohl FREIE WÄHLER

Herr Präsident, Herr Staatsminister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin nicht so umfassend gebildet wie der Kollege Böltl und kann deswegen jetzt keinen Transfer in die Antike zu den Griechen herstellen. Ich bin nur einfacher Jurist, und wir Juristen denken in Begrifflichkeiten und Kategorien, also zum Beispiel in der Kategorie "formell und materiell". Diese Kategorie passt hier in der Tat; denn der Oberste Rechnungshof muss den formellen Teil des Haushaltsrechts überprüfen, nämlich die Frage, wie die Ministerien mit den Mitteln, die wir als Gesetzgeber freigeben, umgehen. Der ORH hat nicht die Aufgabe zu entscheiden, ob etwas politisch opportun und sinnvoll ist, sondern er muss schauen, dass das, was wir uns als politische Agenda vorgenommen haben, tatsächlich effizient erledigt wird. Das tut der Oberste Rechnungshof seit vielen Jahren in besonderer Qualität, Frau Präsidentin. Dafür darf ich Ihnen stellvertretend für Ihr gesamtes Haus namens meiner Fraktion ganz herzlich Danke sagen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Auch der Staatsregierung darf ich danken; denn der Mitteleinsatz ist – das zeigen die Kritikpunkte, die hier aufgeworfen werden – tatsächlich vorbildlich. Natürlich gibt es immer wieder ein paar Punkte zu verbessern, ein paar Punkte aufzugreifen, und das muss dann auch Anlass für das betroffene Ministerium sein, Abhilfe und Besserung zu schaffen. Aber ich kann feststellen, dass die Wirkung des Obersten Rechnungshofs in allererster Linie präventiv ist. Das heißt, weil es den Obersten Rechnungshof gibt und weil er so professionell und genau prüft, wagt es kein Ministerium, verschwenderisch mit Geld umzugehen. Damit erfüllt der ORH seine Aufgabe gewissermaßen im Wesentlichen im präventiven Bereich. Deswegen – und das nehme ich jetzt vorweg – wird unsere Fraktion sowohl die Staatsregierung als auch den Obersten Rechnungshof entlasten, und das zu Recht. Wir führen im Bayerischen Landtag keine Diskussionen darüber, ob Mittel aus dem Sondervermögen so verwendet werden, wie das im Grundgesetz festgeschrieben ist. Wir kommen unseren Aufgaben nach – und das ist gut so. Dennoch möchte ich an dieser Stelle anmerken: Das Bessere ist der Feind des Guten, wir müssen schauen, dass wir noch besser werden. Effektiver Mitteleinsatz bedeutet zum einen, dass wir unsere Vorhaben im Bereich des Bauens mit den zur Verfügung stehenden Mitteln günstiger umsetzen. Deswegen war und ist es richtig, dass die Staatsregierung und auch wir im Haushaltsausschuss uns neue Richtlinien gegeben haben, wie wir kostengünstiger und effizienter bauen. Wir denken zum anderen aber auch darüber nach, ob es immer richtig ist zu bauen oder ob es nicht vielleicht besser ist, unseren Bedarf an Flächen auch extern zu decken – Stichwort "Mieten statt Bauen". (Claudia Köhler (GRÜNE): Falsches Thema!) Wir sind konstruktiv unterwegs; aber es ist auch wichtig, dass wir in dieser Zeit, in der die Mittel immer knapper werden, den Mitteleinsatz effektivieren. Deswegen ist es gut, dass wir uns, von der Staatskanzlei angeführt, über die Entbürokratisierung Gedanken machen. Wir haben in den vergangenen Jahren zu viel des Guten getan. Ich kann das zumindest für die beiden Regierungsfraktionen deutlich sagen: Wir trauen den Menschen und den Kommunen mehr zu. Deswegen können und müssen wir auch Vorschriften einsparen bzw. reduzieren. (Harry Scheuenstuhl (SPD): Ach was!) Ich weiß, dass das nicht die Agenda von Rot-Grün ist. Frau Kollegin Köhler braucht dabei gar nicht abzuwinken. Ich erinnere an das Vierte Modernisierungsgesetz Bayern. Frau Kollegin Köhler, das hat mich jetzt eher belustigt; Sie sollte das eher betrübt stimmen. Es gab 71 Änderungsvorschläge der Staatsregierung, in denen es wirklich nur um Berichtspflichten ging. (Claudia Köhler (GRÜNE): Das ist ein anderes Thema! Das hat nichts mit dem heutigen Tagesordnungspunkt zu tun!) Allein die GRÜNEN haben 40 Änderungsanträge eingebracht, 15 waren von der SPD und 5 von der AfD. Lediglich 11 der 71 Änderungsvorschläge haben Sie gnädig durchgewunken, weil das nicht Ihre Klientel betroffen hat. (Claudia Köhler (GRÜNE): Das ist das völlig falsche Thema!) Ich glaube, wenn wir so arbeiten, dann werden wir unserer Aufgabe, diesen Staat modern und zukunftsfähig zu gestalten, nicht gerecht. Aber es ist ja auch richtig so: Wir regieren, während Sie in der Opposition sind. Der Wähler hat uns die Rollen ganz richtig und klug zugeteilt. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU) Effektivierung bzw. besser zu werden, heißt natürlich auch eine stärkere Konzentration auf das Wesentliche. Das ist immer die Herausforderung, wenn man aus einer Zeit kommt, in der die Zuwächse bei den Einnahmen so hoch waren, dass man sehr viele Wünsche befriedigen konnte, und dann in eine Phase einbiegt, in der es enger wird. Dann wird es in der Regel schwierig. Diese Transformationsprozesse gibt es auch in der Politik. Wir stehen jetzt an einem solchen Punkt. Es wird nicht mehr so sein, dass man sagt: A und B wollen etwas, also kriegen beide etwas. Vielmehr wird man sich zugunsten von A oder B entscheiden müssen: Wollen wir etwas für A? Wollen wir etwas für B? Wir werden Diskussionen führen müssen. Diese Diskussionen führen wir natürlich leichter, wenn wir mit den vorhandenen Mitteln effizient und effektiv umgehen und wir nur wenige Fälle haben, in denen Geld überflüssig oder unnütz ausgegeben wird. Deswegen muss man die Quote immer auch monetär anschauen. Das ist die Quote der Dinge, die nicht optimal gelaufen sind. Wenn man die Beträge zusammenrechnet, dann betrifft das einen Promillebereich des Gesamthaushalts. Auch das sollte man abstellen, aber man sieht doch, dass wir professionell und sehr gut unterwegs sind. Abschließend möchte ich mich auch bei den Kolleginnen und Kollegen im Haushaltsausschuss bedanken, auch wenn sich die Kollegin Köhler jetzt ob des Lobes, das sie bekommen hat, bekreuzigt. (Claudia Köhler (GRÜNE): Nein, Sie sollten zum Ende kommen!) Also bekreuzigen braucht man sich im Plenarsaal, glaube ich, nicht, wenn man gelobt wird. Ich sage es aber deutlich: Die Arbeit war konstruktiv. Wir haben gemeinsam gute Lösungen gefunden. Auch wenn wir nicht immer den Vorgaben des Obersten Rechnungshofes gefolgt sind, haben wir doch in den allermeisten Fällen das geteilt, was er grundsätzlich angemerkt hat. Ich glaube, es ist ein gutes Zeichen, wenn die Parlamentarier im Haushaltsausschuss den Geist dessen, was Sie vom ORH uns hier mitgeben, verinnerlichen und die Staatsregierung mitzieht. Es besteht auch für das Jahr 2024 ein guter Gleichklang zwischen Parlament, Staatsregierung und Oberstem Rechnungshof. Deswegen lautet unsere Empfehlung, sowohl die Staatsregierung als auch den Obersten Rechnungshof zu entlasten. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU)

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Ludwig Hartmann

Als nächste Rednerin rufe ich die Kollegin Claudia Köhler für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf. Bitte schön, Sie haben das Wort.

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Claudia Köhler GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn es unangenehm wird, dann redet man einfach über etwas ganz anderes, oder wie? Ich werde Ihnen trotzdem ein paar Zahlen sagen, weil diese um diese Uhrzeit zu diesem Punkt der Debatte schon längst hätten genannt werden sollen. Die Steuereinnahmen haben 2024 im Ist um 1,05 Milliarden Euro über dem Soll gelegen, und die Haushaltsrücklage lag Ende 2024 bei 10,354 Milliarden Euro. (Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Das ist doch ein Erfolg, oder nicht?) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf daran erinnern, dass wir fast zwei Jahre lang auf diese hohe Rücklage in Höhe von über 10 Milliarden Euro hingewiesen und gefordert hatten, den Kommunen schnell zu helfen. Sie haben die Kommunen trotzdem fast zwei Jahre lang hängen und zappeln lassen, bevor Sie endlich unsere Forderung nach einer Kommunalmilliarde mit 846 Millionen Euro umgesetzt haben. (Beifall bei den GRÜNEN sowie Abgeordneten der SPD) Bis auf die Schulden der Landesbank und die Corona-Schulden finden sich auch in der Jahresrechnung 2024 wieder keine Schuldentilgungen, obwohl das eigentlich als Ersatz für die Zuführungen an den Versorgungsfonds ausgemacht und angekündigt war. Die Schuldentilgungen sind dann aber sogar rückwirkend ab dem Jahr 2019 eingestellt worden. Das Geld fehlt jetzt nicht nur dort, sondern auch im Pensionsfonds, wo wir ja steigende Versorgungsausgaben haben und das Geld dringend brauchen. Auch die Corona-Schulden sind nicht so bedient worden, wie es ursprünglich ausgemacht war: 500 Millionen Euro sollten pro Jahr gezahlt werden, damit sie in 20 Jahren vollständig getilgt sind. 2024 wurden zwar 200 Millionen Euro zurückgezahlt. Das ist ein bisschen mehr als geplant; mit einer jährlichen Zahlung von 200 Millionen Euro dauert die komplette Tilgung dann aber 50 Jahre. Wir alle sehen, wie die Krisen unser Wirtschafts- und unser Steuerwachstum bremsen: der Angriffskrieg gegen die Ukraine, der Krieg im Nahen Osten, die unplanbare Handelspolitik der USA, die Versäumnisse in der Energiepolitik und eine veraltete Infrastruktur. (Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Und die Ampel-Regierung!) Das zeigt uns doch – und das hat ja inzwischen auch der Bundeskanzler verstanden –, dass das alte Konzept der Schuldenbremse nicht trägt; denn wir haben es hier nicht mit den üblichen konjunkturellen Schwankungen zu tun. Trotzdem legt diese Staatsregierung keinen Plan vor. Eine Reform der Schuldenbremse und Steuerreformen wären dringend notwendig. Denn das aktuelle Sondervermögen des Bundes, eine halbe Billion Euro – vorher nie dagewesen –, deckt die aktuellen Finanzierungsprobleme bloß zu. Dieses Sondervermögen kann aber noch nicht einmal seine volle Wirkung entfalten, wenn es für Projekte eingesetzt wird, die längst schon auf dem Zettel gestanden haben – für Investitionen in Hochschulen, Investitionen in Hochschulsanierungen, die schon längst im Plan waren, für lange beschlossene Bauvorhaben, Straßen –, und es dafür dann Kürzungen im normalen Etat gibt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, neue Projekte sollten die Konjunktur ankurbeln. Das war das Versprechen, und für Bayern ist diese Staatsregierung hier dafür in der Verantwortung. (Beifall bei den GRÜNEN) Die angekündigte Steuerreform im Bund ist bis jetzt nicht mehr als eine Tarifanpassung. Eine dringend notwendige Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen leistet sie angesichts steigender Sozialabgaben nicht. Aber für eine wirksame Kontrolle, leider erst im Nachhinein, und für Transparenz gibt es den ORH-Bericht. Ich greife die drei größten Verbesserungspotenziale auf: Personalpolitik. Der planlose Aufwuchs vorher, in den letzten Jahren, und der pauschale Abbau nachher, diese 10.000 Stellen, quer überall drüber, sind zwei Seiten derselben Fehlsteuerung. Damit ist kein Staat zu machen. Die staatlichen Stellen sind in den letzten zwölf Jahren auf rund 330.000 gestiegen. Jetzt mit dem Rasenmäher wieder einzusparen, ohne vorherige Aufgabenkritik und Priorisierung, das wird nicht gelingen. Bayern braucht eine ehrliche Bestandsaufnahme: Wo brauchen wir mehr Personal? – Zum Beispiel an den Schulen. Wo kann effizienter gearbeitet werden? Die milliardenschweren Ausgabereste sind ein Evergreen dieser Söder-Regierung. Es ist schon klar, dass es immer Ausgabereste braucht und geben wird, weil ja nicht alle Projekte und Finanzierungen schlagartig Ende Dezember abgeschlossen sind. Aber das hier geht seit Jahren über das normale Maß hinaus. Es sind über 10 Milliarden Euro bei 80 Milliarden Euro Haushaltsumfang. Das kommt vom großspurigen Ankündigen riesiger Summen durch die Staatsregierung. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Herr Minister, dann muss man das auch umsetzen; denn sonst bringen die hohen Summen nichts. (Beifall bei den GRÜNEN) Von den 10 Milliarden Euro sind mehr als 4 Milliarden Euro Reste aus Investitionsförderungen. Gerade Investitionen, die wir so dringend brauchen! Der größte Anteil der Ausgabereste ist wieder beim Wirtschaftsministerium zu finden. Eigentlich ist es logisch, denn im Wirtschaftsministerium hat man immer noch keinen Überblick über die mindestens 400 Förderprogramme, keinen Überblick, wie sie abgerufen werden, und damit auch keinen Überblick über die Wirksamkeit; und digital sowieso nicht. Das probiert man hier vergeblich seit 1998. (Beifall bei den GRÜNEN) Bei der Nicht-Digitalisierung ist der Wirtschaftsminister aber nicht alleine. Die Staatsregierung hat 2020 herausposaunt, bis 2025 vollständig zu digitalisieren. Das Ziel wurde nicht erreicht. Und – halten Sie sich fest – diese Regierung ist sich noch nicht einmal untereinander einig, was man unter Volldigitalisierung überhaupt versteht. – Das ist alles in den Stellungnahmen zum ORH-Bericht nachzulesen. Das Digitalministerium will Koordinierungs- und Steuerungsstelle sein, hat aber keinerlei Überblick über den aktuellen Stand in den Ministerien und sieht die Verantwortung dann doch wieder bei den anderen. Peinlich! Es ist leider niemand da, aber ich habe in unzähligen Haushaltsberatungen immer das Plädoyer gehalten, dem Digitalministerium endlich mehr Geld und mehr Kompetenz zu geben. Sonst kann es nicht wirken. Aber so wie es ausschaut, nach dem Bericht und dieser Stellungnahme, ist auch dieses wenige Geld umsonst ausgegeben. Das Personalsoll hat sich in den letzten sechs Jahren verdreifacht, und es geht einfach nichts vorwärts. Ich sage voraus: Solange die Zuständigkeit und die Ämter für Digitalisierung im Finanzministerium bleiben, wird sich an dieser Wirkungslosigkeit auch nichts ändern. (Beifall bei den GRÜNEN) In über der Hälfte der Feststellungen im aktuellen Jahresbericht geht es um unnötige Kosten wegen mangelnder Digitalisierung: 17.000 an sich online gestellte Anträge zum Krippengeld werden ausgedruckt. Digitalisierte, automatisierte Geschäftsprozesse: Fehlanzeige. E-Rechnungen: Der Anteil liegt unter 3 %, obwohl es pro Rechnung bis zu acht Euro Ersparnis bringen könnte; insgesamt ist es ein Potenzial von dreieinhalb Millionen Euro. Service-Verbesserungen für die Bürger und Bürgerinnen hinten gelassen. Bürokratie für die Unternehmen verursacht. Viel Personal mit Scannen beschäftigt, und Einsparpotenzial in Milliardenhöhe verschenkt. Was echt schade ist: Normalerweise greifen wir die konstruktiven Vorschläge des ORH relativ einstimmig auf und lassen uns dann über die Umsetzung wieder berichten. Heuer nicht. Ganz oft forderten CSU und FREIE WÄHLER nur Kenntnisnahme. Passt schon. Warum denn? Dem ORH selbst danken wir. Sehr geehrte Frau Präsidentin, Ihrem ganzen Haus herzlichen Dank! Sie schaffen Transparenz, und sie liefern Verbesserungsvorschläge. Natürlich Entlastung für den ORH, aber keine Entlastung für diese Staatsregierung, die den dramatischen Herausforderungen noch immer nicht mit gebotener Verantwortung begegnet. Diese Staatsregierung scheitert an zentralen Aufgaben der Landespolitik, die in ihrer Verantwortung lägen. (Beifall bei den GRÜNEN – Widerspruch der Abgeordneten Petra Högl (CSU) und Tanja Schorer-Dremel (CSU)) Die Milliarden an Steuergeldern, die diese Staatsregierung Jahr für Jahr aufruft, –

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Tobias Reiß

Frau Kollegin!

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Claudia Köhler GRÜNE

– müssen endlich zu Verbesserungen bei den Bürgern und Bürgerinnen führen. (Beifall bei den GRÜNEN – Zurufe der Abgeordneten Petra Högl (CSU) und Tanja Schorer-Dremel (CSU))

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Tobias Reiß

Nächster Redner ist Kollege Harry Scheuenstuhl für die SPD-Fraktion.

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Harry Scheuenstuhl SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Minister, Herr Staatssekretär! Zunächst möchte ich mich im Namen der SPD-Landtagsfraktion sehr herzlich bei der Präsidentin des Obersten Rechnungshofes, Frau Heidrun Piwernetz, bedanken sowie bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Das ist eine sehr gute Arbeit, die Sie da abgeliefert haben. Sie sind unabhängig, sorgfältig und vor allem eines: unbequem. Das freut uns als Opposition natürlich, dass Sie hier Ihren Auftrag wahrnehmen und den Finger in die Wunde legen, aber auch loben. Auch das gehört dazu. Wenn Alternativen aufgezeigt werden, freuen wir uns noch viel mehr. Der Freistaat Bayern steht finanziell nach wie vor auf einem soliden Fundament. Die Steuereinnahmen sind im Jahr 2024 erneut auf 57,3 Milliarden Euro gestiegen. Die bereinigten Einnahmen beliefen sich auf 74,2 Milliarden Euro. Die Haushaltssicherungsrücklage wuchs auf 10,4 Milliarden Euro an, und der haushaltsmäßige Schuldenstand konnte sogar leicht reduziert werden. Eine Nettoneuverschuldung war erneut nicht erforderlich. Diese Zahlen zeigen: Bayern verfügt über die finanziellen Möglichkeiten, seine Zukunft aktiv zu gestalten, und genau deshalb wiegen die Feststellungen des ORH umso schwerer. Denn während Bayern steigende Steuereinnahmen verzeichnet und Rücklagen bildet, kämpfen Kommunen vielerorts um ihr finanzielles Überleben. Das Gerücht von nicht genehmigten Haushalten geht um. Ich habe für heute eine Anfrage zum Plenum gestellt. Der Widerspruch könnte kaum größer sein: Ein finanziell starker Freistaat trifft auf finanziell ausgehungerte Kommunen. Umso wichtiger ist deshalb die Frage, wie mit den vorhandenen Steuermitteln umgegangen wird. (Zuruf des Abgeordneten Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU)) Genau hier liefert der ORH im diesjährigen Jahresbericht wieder unbequeme Wahrheiten. Ein Beispiel, das uns bereits im vergangenen Jahr beschäftigt hat, ist die Bayerische Grenzpolizei. Der ORH hat schon 2024 deutlich kritisiert, dass der Freistaat Aufgaben übernimmt, für die eigentlich der Bund zuständig ist, und die Kosten hierfür bis heute nicht konsequent geltend macht. Inzwischen geht es um mehr als 100 Millionen Euro, die Bayern einfach vorstreckt. Die Kassen sind ja voll, das können wir uns leisten. (Zuruf des Abgeordneten Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU)) Die anderen schauen, wo sie bleiben. Bleibt die Staatsregierung untätig, kommen weitere rund 33 Millionen Euro jährlich hinzu. Auch bei der Wasserschutzpolizei werden Leistungen erbracht, ohne dass sie gegenüber dem Bund spitz abgerechnet werden. Ich frage mich schon: Wie passt das zusammen? – Auf der einen Seite predigt die Staatsregierung Haushaltsdisziplin, spart beim Familien- und Krippengeld, verweist auf leere Kassen und fordert von den Kommunen größte Sparsamkeit. Auf der anderen Seite wird auf Geld verzichtet, das dem Freistaat Bayern zusteht, bloß weil man zu bequem ist, eine Rechnung zu schreiben. So geht es nicht. (Beifall bei der SPD) Weil wir gerade beim Innenministerium sind: Dieser ORH-Bericht liefert noch ein kleines Schmankerl. Dieses zu referieren, gehört einfach dazu bei einer solchen Rede. Wir haben Überwurfjacken gekauft. (Zuruf des Abgeordneten Felix Freiherr von Zobel (FREIE WÄHLER)) Zwischen 2021 und 2024 wurden mehr als 66.000 Erkennbarkeitswesten für die Polizei beschafft. Nach Auffassung des ORH war die Beschaffung deutlich zu groß bemessen. Allein hier hätte über 1 Million Euro eingespart werden können. (Anna Rasehorn (SPD): Hört, hört!) Besonders bemerkenswert ist der Lagerbestand. Im Sommer 2024 waren noch 13.000 dieser Westen auf Lager. Davon entfielen 10.000 Stück auf die Größen S und M – also auf meine Größe. (Zuruf der Abgeordneten Anna Rasehorn (SPD) – Gegenruf des Abgeordneten Felix Locke (FREIE WÄHLER)) Ich weiß nicht, welches Bild man im Innenministerium von unseren Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten hat, aber für viele gestandene Kolleginnen und Kollegen dürfte diese Größe eher selten die erste Wahl sein. Der ORH bringt es auf den Punkt: Eine realistische Bedarfsanalyse wäre notwendig gewesen. Wertes Hohes Haus, die Staatsregierung hat 2020 vollmundig angekündigt, die gesamte Staatsverwaltung bis 2025 vollständig zu digitalisieren. Der ORH hat sich angesehen, was daraus geworden ist: Der Freistaat hat sein eigenes Ziel wieder einmal verfehlt. 10 von 13 Ressorts selbst halten den Termin für unrealistisch. Es gab nicht einmal eine verbindliche Definition, was unter einer Volldigitalisierung überhaupt zu verstehen ist. Die vom Ministerrat beschlossene zentrale Koordinierungsstelle wurde nie eingerichtet. Das Digitalministerium wusste nach eigenen Aussagen nicht einmal, wie weit die einzelnen Ressorts tatsächlich sind. (Felix Freiherr von Zobel (FREIE WÄHLER): Das stimmt nicht!) Dieses Muster kennen wir leider inzwischen. Es wurde versprochen, Bayern bis 2023 vollständig barrierefrei zu machen. Außerdem wurde das Klimaschutzziel auf 2040 festgelegt. Das sind alles große Visionen, aber letztendlich steckt wenig bis nichts dahinter. Das Geld liegt eigentlich auf der Straße. Wir brauchen es nur abzuholen, machen es jedoch nicht. Bei der Volldigitalisierung wären laut ORH übrigens Milliarden einzusparen, die wir dringend woanders brauchen würden. (Anna Rasehorn (SPD): Hört, hört!) Der Offenbarungseid folgt dann mit dem Bericht zum Thema Förderprogramme. Alles, was ich hier sage, steht im ORH-Bericht. Die Präsidentin des ORH sagt klipp und klar: Förderprogramme gehen am Bedarf vorbei, sind zu kleinteilig, nicht aufeinander abgestimmt und verursachen einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungs- und Personalaufwand. (Anna Rasehorn (SPD): Hört, hört!) Dann folgt der Satz, der eigentlich alles sagt: "Der Freistaat selbst hat keinen vollständigen Überblick über seine Förderprogramme." Dem ORH sind inzwischen mehr als 400 staatliche Förderprogramme bekannt. Es könnten auch mehr sein oder weniger. (Zuruf des Abgeordneten Kristan Freiherr von Waldenfels (CSU)) Wir Abgeordnete können den Kommunalpolitikern vor Ort nicht mehr erklären, welche Programme wann einschlägig sind und an wen sie sich bittend wenden müssen. Es ist zu vermuten, dass für unseren Ministerpräsidenten, wie er schon bei der Wahl angedeutet hat, Parteizugehörigkeit wichtiger ist als kommunale Selbstverwaltung. Die Kommunen werden am Nasenring durch den Förderdschungel geführt. So darf es nicht weitergehen. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Viele Bürgermeisterinnen und Bürgermeister haben längst den Eindruck, dass es nicht mehr darauf ankommt, die beste Idee zu haben, sondern darauf, den richtigen Ansprechpartner zu kennen. (Zuruf des Abgeordneten Kristan Freiherr von Waldenfels (CSU)) Manche fragen sich sogar, bei welchem Abgeordneten sie demnächst einen Bückling machen müssen, lieber bei den FREIEN WÄHLERN oder bei der CSU. Was ist besser? – Das müsst ihr beantworten; das kann ich nicht sagen. (Zuruf von der CSU) – Die Bundesregierung wird nicht vom Bayerischen ORH geprüft. Was soll das? – So ein Quatsch, diese Zwischenbemerkung. (Zuruf von der CSU) Lesen Sie sich den Bericht doch erst einmal durch, bevor Sie einen solchen Zwischenruf machen. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Entspannen Sie sich einmal! – Zurufe von der SPD) Bürokratieabbau wäre wichtig für uns. (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Ich bin jetzt fertig. Es ist alles gesagt. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Gott sei Dank ist es vorbei!)

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Tobias Reiß

Der nächste Redner ist Herr Kollege Michael Hofmann für die CSU-Fraktion.

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Michael Hofmann CSU

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Minister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man dem Beitrag des Kollegen Scheuenstuhl zugehört hat, muss man denken: Verflixt und zugenäht, im Freistaat Bayern schaut es echt übel aus. (Harry Scheuenstuhl (SPD): Ja, schaut es auch!) Das Problem ist nur: So ist es gar nicht. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Richtig!) Was Herr Kollege Scheuenstuhl hier gerade aufgeführt hat, war einfach nur eine schöne Show. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Zuruf des Abgeordneten Harry Scheuenstuhl (SPD)) Er hat es noch einmal ausdrücklich gezeigt, indem er zum Schluss lächelnd am Rednerpult stand, wohl wissend, dass seine Wortwahl die Gemüter erhitzt und viele zum Ausflippen gebracht hat. Aber am Ende des Tages ging es ihm nicht um die Sache, sondern einfach nur darum, eine billige Show abzuziehen. (Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Hört, hört!) Herr Kollege Scheuenstuhl, wir sind hier kein Kabarett. Wir sind ein ernst zu nehmendes Parlament. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Zuruf des Abgeordneten Harry Scheuenstuhl (SPD)) Sie tun der Demokratie dadurch keinen Gefallen. (Zuruf des Abgeordneten Harry Scheuenstuhl (SPD)) – Auch mit Ihrem ständigen Zwischengeschrei tun Sie dem Parlament keinen Gefallen. Drücken Sie auf den entsprechenden Knopf, dann können Sie mir eine Frage stellen. (Harry Scheuenstuhl (SPD): Es steht mir zu dazwischenzurufen! – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Aber kein Dauergeschrei!) Immer wieder schreien Sie dazwischen, ohne zuzuhören. (Claudia Köhler (GRÜNE): Sie sitzen doch auch immer da vorne und schreien die ganze Zeit dazwischen! – Unruhe – Glocke des Präsidenten) Herr Kollege Scheuenstuhl, Sie haben jetzt die Möglichkeit zuzuhören, nachdem Sie Ihren Emotionen freien Lauf gelassen haben. Ich stelle fest, wir reden hier über das Jahr 2024. Die Hälfte der Beiträge, die die Opposition vorgebracht hat, betrafen den Ist-Zustand in den Jahren 2025 und 2026. Im Nachhinein über bestimmte Sachen zu schwadronieren, über die man vorher nicht gesprochen hat, ist leicht, aber nicht der Sinn und Zweck der Sache. Wir reden über den Abschluss des Haushalts 2024. Der Oberste Rechnungshof hat dem Freistaat Bayern eine ordnungsgemäße Haushalts- und Wirtschaftsführung bescheinigt. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Hört, hört!) Als ob das nicht schon genügen würde, ist der Freistaat Bayern nach wie vor das Bundesland, das von den Ratingagenturen mit der Bestnote AAA bewertet wird, wenn es um die wirtschaftliche und finanzielle Lage geht. Auch davon können sich andere eine Scheibe abschneiden, insbesondere jene Bundesländer, in denen die Parteien der Kollegen regieren, die hier gerade so lautstark den Mund aufgemacht haben. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie es so viel besser können und so viel bessere Ideen haben, frage ich mich, warum es in 15 von 16 Bundesländern schlechter aussieht als im Freistaat Bayern. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Zuruf des Abgeordneten Harry Scheuenstuhl (SPD)) Es ist schon lächerlich, wenn Sie dann auch noch Punkte ansprechen, wie zum Beispiel die Frage, inwieweit die Staatsregierung Rücklagen bilde. Liebe Kolleginnen und Kollegen, versetzen Sie sich in das Jahr 2024, unmittelbar nach den schwersten Auswirkungen der Corona-Krise, zurück. Kein Mensch hat damals gewusst, wie sich die Wirtschaft entwickelt. Ich sage Ihnen an dieser Stelle klipp und klar: Mir ist ein Finanzminister, der auf kommende Situationen vorbereitet sein will und eine Rücklage bildet, die dann vielleicht nicht gebraucht wird, lieber als jemand, der das Geld mit beiden Händen ausgibt und dann mit leeren Taschen dasteht. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Dass das die Opposition kritisiert, wundert mich nicht; denn in den Bundesländern, in denen Sie das Sagen haben, läuft das in der Regel so. (Zuruf des Abgeordneten Harry Scheuenstuhl (SPD)) Wir nehmen diese Kritik, ich will nicht sagen stoisch, denn das passt nicht zu meinem Naturell, (Heiterkeit bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) aber doch eher entspannt entgegen, weil sie keine Substanz hat. Noch etwas hat keine Substanz: Liebe Frau Kollegin Köhler, wenn Sie sich hierhinstellen und sagen, dass wir in den meisten Fällen keine Einigung erzielt hätten, weil wir der Empfehlung des ORH nicht gefolgt seien, dann ist das schlicht und ergreifend nicht wahr. Es gab 38 Einzelberatungsfälle, von denen wir sechs zur Kenntnis genommen haben, und zwar aus dem gewichtigen Grund, weil wir strikt darauf achten, ob eine Weiterentwicklung dem Freistaat Bayern und den Steuerzahlern am Ende weiterhilft oder nicht. (Zuruf des Abgeordneten Tim Pargent (GRÜNE)) Leider Gottes liegen uns hier Berichte über vergangene Förderprogramme vor, die längst nicht mehr existieren. Es ist völlig unklar, ob solche Programme je wieder aufgelegt werden – und trotzdem will man noch einmal einen Bericht. Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben in der heutigen Aktuellen Stunde über das Thema Bürokratieabbau diskutiert. (Claudia Köhler (GRÜNE): Ach kommen Sie!) Die Frage, inwieweit wir beim Bürokratieabbau weiterkommen, müssen wir in den Verwaltungen diskutieren. Wir brauchen einen Mentalitätswechsel. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Richtig!) Liebe Frau Präsidentin des ORH, das Folgende ist kein Vorwurf, sondern gereicht dem ORH zur Ehre: Die Tatsache, dass unsere Beamtinnen und Beamten den ORH so ernst nehmen, dass sie sich eher drei- und viermal überlegen, was sie mit dem Geld machen und wie sie es ausgeben, führt leider Gottes auch dazu, dass wir in vielen Fällen nicht die PS auf die Straße bekommen, die wir gerne hätten. In diesem Zusammenhang müssen wir auch einen Mentalitätswechsel in diesem Parlament vollziehen, wenn der ORH bestimmte Kritikpunkte anspricht. Wir sagen nicht, dass der ORH falschliegt, sondern wir sind nur bei der Schlussfolgerung unterschiedlicher Meinung. Es geht nämlich nicht um die Frage, ob wir mit endlosen Berichten eine Situation verbessern, sondern wir wollen, dass die Menschen für uns die Verwaltung erledigen. Der Staatsminister hat es vorhin gesagt: Wir haben 200.000 Bedienstete, die im öffentlichen Dienst im Freistaat Bayern stehen. Dass da mitunter Schwierigkeiten entstehen oder falsche Entscheidungen getroffen werden, braucht einen nicht zu wundern. Das ist nicht immer automatisch ein Problem des Ministers oder der Staatsregierung, sondern es sind manchmal einfach Fehler in dem, wie verwaltet wird. Wenn ich beispielsweise die Straßenbauverwaltung anschaue, kann ich feststellen, dass bestimmte Prüfverfahren nicht durchgeführt wurden. (Harry Scheuenstuhl (SPD): Genau!) Das hängt aber oft genug an den Einzelfällen, die die Personen direkt vor Ort entscheiden. Wollen wir deswegen den Stab über ihnen brechen? Sie hatten die Möglichkeit, die einzelnen Maßnahmen zu treffen, die einzelnen Kontrollen durchzuführen. Sie wurden angewiesen, sie wurden geschult. Dennoch hat es nicht funktioniert. Deswegen brechen wir nicht den Stab, sondern wir sagen: Wir wollen, dass ihr es in Zukunft besser macht. Nur Endlosberichte werden uns nicht weiterbringen. Bei 32 Tätigkeitspunkten haben wir gesagt: Jawohl, das wollen wir in Zukunft berichtet haben. Bei sechs Tätigkeitspunkten haben wir gesagt: Da sind wir nicht der Meinung. Liebe Frau Präsidentin, ich glaube, das ist eine ordentliche Quote. Wir bedanken uns noch einmal herzlich für Ihre Arbeit. Leiten Sie das bitte auch an Ihr Team weiter. Wir danken auch der Staatsregierung, die heute zu Recht eine Entlastung erhält, ebenso wie der ORH. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Tobias Reiß

Für die Staatsregierung hat sich Herr Staatsminister Albert Füracker zu Wort gemeldet. Herr Staatsminister, bitte schön. Staatsminister Albert Füracker (Finanzen und Heimat): Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Natürlich sollte man bei dem Rechnungshofbericht über 2024 vorrangig auch über 2024 sprechen. Dennoch ist es so, dass logischerweise viele aktuelle Entwicklungen das Ganze auch überlagern. Wir sind jetzt zwei Jahre über 2024 hinaus, aber eines hat sich seither leider nicht geändert: Man kann Haushalte nicht so kalkulieren, wie man sich das als Minister oder als Staatsregierung vorstellt, weil man nicht weiß, was in einem halben Jahr oder in einem Jahr ist. Die Zeit ist nicht sicherer geworden, und die Menschen sagen zu mir: Wir brauchen Planungssicherheit. Ich antworte dann manchmal: Das bräuchte ich auch. Denn es ist tatsächlich so, und das sage ich allen, egal, wer diese Haushalte plant und wer das macht: Wenn mir heute einer sagen kann, dass er genau weiß, was in einem halben Jahr ist, dann wäre es vielleicht tatsächlich besser, er würde den Finanzminister machen und nicht ich. Ich bin in den letzten Jahren von Krise zu Krise geeilt, und als eigentlich jemand, der nie Selbstzufriedenheit ausstrahlen will und nicht gleich glaubt, dass alles richtig ist, muss ich feststellen: Im Verhältnis dazu, was wir an Unsicherheit auf der ganzen Welt und auch bei uns in Deutschland hatten – mangelndes Wirtschaftswachstum, fehlende Entwicklungen in wirtschaftlicher Hinsicht – haben wir das in den letzten Jahren ganz ordentlich hinbekommen. Das bescheinigt uns auch für 2024 der Oberste Rechnungshof. Frau Präsidentin, ich danke für die Bestätigung, dass wir bei uns eine geordnete Haushaltsführung haben und wir unserer Aufgabe gerecht werden. Dass es zudem eine fundierte Feststellung, eine konstruktive Kritik gibt, betrachte ich jedoch nicht als Majestätsbeleidigung. Denn es ist die Arbeit des Obersten Rechnungshofs, im Auftrag des Bayerischen Landtags zu schauen, ob die Staatsregierung das, was im Landtag beschlossen wird, auch so umsetzt, wie es gedacht war. Natürlich kann man – ich glaube, Bernhard Pohl hat es bereits gesagt – Politikkritik formulieren. Für mich ist aber entscheidend, ob ich das, wozu mich der Landtag ermächtigt hat, als Staatsregierung ordentlich gemacht habe oder nicht. Wenn allerdings die politischen Entscheidungen nicht passen, dann muss ich auch ganz offen sagen, dass ich jetzt, zwei Jahre später, nicht in der Lage bin, wieder das zu diskutieren, was wir damals im Landtag beschlossen haben. Alles, was hier beschlossen wurde, wurde in der Staatsregierung korrekt umgesetzt. Wir haben weder Geld verschwendet noch irgendetwas unkorrekt gemacht noch eine Haushaltsführung an den Tag gelegt, die den Freistaat Bayern oder die Menschen im Freistaat Bayern benachteiligt. Deswegen sage ich ganz ehrlich: Ich danke allen, die guten Willens sind und die das unterstützen, was wir auch in der Umsetzung tun. Außerdem danke ich dem Obersten Rechnungshof für die ordentliche Zusammenarbeit und für die konstruktive Kritik. Ich nehme das gerne an. Ich will auch in Zukunft einen Haushalt führen in Ihrem Auftrag, im Auftrag der Menschen in Bayern, der sich von anderen in der Republik abhebt, und das tut er, meine sehr verehrten Damen und Herren, sogar signifikant. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ich war schon fast geneigt, mich darüber zu amüsieren, dass zum Beispiel vonseiten der Opposition vorgeworfen wurde, wir würden Aufgaben des Bundes übernehmen, für die wir eigentlich gar nicht zahlen müssten. Wenn ich jedoch sage, das müsste der Bund zahlen, dann ist meistens der Vorwurf: Das ist wieder typisch Freistaat Bayern. Da verweisen sie wieder auf den Bund. Nur, meine Damen und Herren, wir übernehmen noch viel mehr Aufgaben, für die wir gar nicht zuständig sind. Wir bezahlen zum Beispiel die kostenlose U-Bahn in Berlin. Wir zahlen den kostenlosen Kindergarten in Berlin. (Zuruf von den FREIEN WÄHLERN: Sehr richtig!) Wir zahlen in diesem Jahr, und das war auch 2024 so, einen zweistelligen Milliardenbetrag an andere Bundesländer. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Meine Damen und Herren, wenn ich dann über den Finanzkraftausgleich spreche, heißt es wieder: Ja, das ist eben die Gerechtigkeit auf der Welt. Wir haben unseren Haushalt ohne Schulden. Wir zahlen den Finanzkraftausgleich für andere Bundesländer. (Zuruf von den GRÜNEN) Außerdem zahlen wir zum Beispiel in diesem Jahr – 2024 war es noch nicht so viel, aber fast so viel – über 30 % unseres Haushalts direkt auf unterschiedlichen Wegen an die Kommunen. Ich muss mich immer wieder wundern, wenn man hier über die Finanzausstattung der bayerischen Kommunen spricht. Man kann immer beklagen, dass es zu wenig ist; das ist das Monosynaptischste, was man überhaupt tun kann. Es ist zu wenig: Ja selbstverständlich. Das weiß ich auch. Ich stelle fest, die bayerischen Kommunen hatten in den letzten Jahren Investitionsquoten von 22 %, 23 %, und sie haben sie voraussichtlich in diesem Jahr wieder. Der Bundesdurchschnitt in Westdeutschland 2025 war eine Investitionsquote von 15,3 %. Nordrhein-Westfalen hatte eine Investitionsquote von 12,7 %. Ich habe es in dem Zusammenhang schon oft erklärt: Hätten die bayerischen Kommunen auch nur eine Investitionsquote von 12,7 % wie die nordrhein-westfälischen Kommunen, dann hätten die bayerischen Kommunen keinen negativen Finanzierungssaldo, sondern einen positiven. Man muss sich so etwas einmal vorstellen. In dieser Situation müssen wir uns ständig anhören, wir würden gleichsam den bayerischen Kommunen einen schrecklichen Schaden zufügen. Wir tun jedoch alles, was wir können. In der Fraktion der CSU und in der Fraktion der FREIEN WÄHLER ist kaum jemand, der nicht Kommunalpolitiker ist, und das meistens schon länger, als manche vermuten möchten. Sogar der Finanzminister ist seit 36 Jahren Kommunalpolitiker. Ein bisschen kennen wir uns da schon aus. In diesem Jahr sind es sogar rund 33 % unseres Haushalts, die wir für die Kommunen eingeplant haben, und ich stelle fest: Auch wenn Bayern kein Schlaraffenland ist – das ist mir bekannt –, ist kein anderes Bundesland so kommunalfreundlich wie der Freistaat Bayern, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Natürlich haben wir immer wieder die gleiche Diskussion. Immer, wenn wir einen Haushalt aufstellen, wird mir vorgeworfen, wir würden aus der Rücklage Geld verplanen. Das ist ja geradezu skandalös. Selbst der Oberste Rechnungshof weist immer zart darauf hin, man solle Haushalte nicht mit Rücklagenentnahmen planen. (Claudia Köhler (GRÜNE): Das stimmt doch überhaupt nicht! – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Na ja!) Das muss ich akzeptieren. (Zuruf) Mein Gott, was haben wir hier schon diskutiert, dass wir die Rücklage plündern würden. (Zuruf) – Ich habe doch nicht gesagt, dass Sie das gesagt hätten. Warum fühlen Sie sich eigentlich angesprochen? (Zuruf der Abgeordneten Claudia Köhler (GRÜNE)) – Frau Köhler fühlt sich angesprochen. Das könnte ein Indiz sein, meine Damen und Herren. Immer, wenn wir über den Haushaltsvollzug reden, muss ich mich rechtfertigen, dass die Rücklage zu hoch ist. Manchmal weiß ich gar nicht mehr, wofür ich mich rechtfertigen muss. Ich weiß nur, dass die Investitionsquoten auf der Landesebene und auf der kommunalen Ebene auf einem Rekordniveau sind. Wenn Haushaltsreste aufgrund nicht durchgeführter Investitionen in diesem Jahr entstehen, dann liegt das möglicherweise an Dingen, die ich jetzt auf die Schnelle nicht beurteilen kann. Es liegt jedenfalls nicht an der schlechten Haushaltsführung des Finanzministers oder der Ressorts; es wurde halt etwas nicht gebaut, das geplant war. Frau Köhler, wenn Sie es wünschen, dann ziehen wir die Reste ein. Wenn Sie es für sinnvoll erachten, dass man den Ressorts das Geld für Baumaßnahmen wegnimmt, die noch nicht abgeschlossen sind, um es ihnen dann bei der nächsten Haushaltsberatung wieder zu geben, weil man ja nicht das halbe Gebäude stehen lassen kann, dann erachten Sie es eben für sinnvoll. Ich glaube nicht, dass das eine kluge Arbeit wäre, sondern da würde man viel Bürokratie verursachen. Deshalb lassen wir die Reste für das nächste Jahr da, und es kann klug weiterfinanziert werden. Ich glaube nicht, dass man mit diesen Dingen wirklich beweisen kann, dass die Haushaltsführung in Bayern so schlecht wäre, dass man dieser Staatsregierung keine Entlastung erteilen kann. Da muss man schon lange suchen, um dieser Staatsregierung für diese Haushaltsführung keine Entlastung zu erteilen. Dazu fällt mir fast nichts mehr ein; denn dann dürfte nämlich in ganz Deutschland keiner anderen Regierung auch nur annähernd Entlastung erteilt werden. (Zuruf von den GRÜNEN) Wenn ich sehe, wie manche SPD-Mitglieder, die Finanzminister in dieser Republik sind, Vorschläge für den Haushalt machen, was die Schulden anbelangt, muss ich ganz ehrlich sagen: Da wäre ich ein bisschen zurückhaltend. Mein Lieblingssatz war heute folgender: Herr Scheuenstuhl hat gesagt: Das Geld liegt auf der Straße. – Ist das nicht schön? Herr Scheuenstuhl, wo ist das denn? Ich komme, laden Sie mich ein. Ich nehme das Geld gerne mit. (Zuruf des Abgeordneten Harry Scheuenstuhl (SPD)) Ich finde das wirklich schön. Das Geld, hat er gesagt, liegt auf der Straße. Wie generös, dass Herr Scheuenstuhl uns erklärt, wie man zu Geld kommt. (Zuruf des Abgeordneten Harry Scheuenstuhl (SPD)) In Bayern liegt das Geld nicht auf der Straße; in Bayern wird es durch fleißige Menschen erarbeitet, durch Unternehmer, durch Steuerzahler. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Auch der Umgang mit dem Geld des Bundes ist natürlich korrekt. (Zuruf von den GRÜNEN) Die Definition der Zusätzlichkeit befindet sich ausdrücklich nicht in dem Teil der 100 Milliarden Euro des Sondervermögens, die an die Länder gehen. Das ist einfach ein Gerücht, das immer wieder perpetuiert wird. Dieses Argument gibt es im Gesetz nicht; es wird nicht richtiger durch Wiederholung. Umgekehrt ist es so, dass jede Maßnahme, die mit diesem Geld durchgeführt wird, natürlich zusätzlich ist, weil es sie nicht gäbe, wenn wir dieses Geld nicht hätten. Insofern ist es eine zusätzliche Maßnahme. Man kann nicht immer so tun, als würde man das nicht verstehen; das widerspricht eigentlich der intellektuellen Redlichkeit. Der Zusammenhang ist so einfach, dass man sich als Abgeordneter gar nicht herausreden kann, dass man es nicht verstehen würde. Insofern glaube ich, dass wir bei aller Leidenschaft und bei aller Ritualisierung derartiger Debatten feststellen können, dass es zum einen gut ist, dass wir im Freistaat Bayern politisch tätig sein dürfen, und dass zum anderen allen, die sich hier anstrengen, gute Politik zu machen, niemand unterstellen kann, dass sie hier etwas bösartigerweise machen, etwas vorenthalten oder das Geld, das angeblich auf der Straße herumliegt, nicht aufsammeln würden. Das würde ich alles tun, ich könnte mich sogar bücken. Wir müssen aber die Dinge seriös weiterplanen. Insofern, glaube ich, haben wir das in den letzten Jahren gut geschafft. Wir haben die Rücklagen stabil gehalten, wir haben höchste Investitionsquoten gehabt, wir haben den Kommunen immer mehr Geld gegeben, und wir haben sogar allen darbenden Bundesländern dieser Republik immer noch mehr überwiesen. Trotzdem haben wir es geschafft, dass wir in Bayern keine zusätzlichen neuen Schulden machen. Auch darauf bin ich stolz; denn wäre ich all denen gefolgt, die immer gesagt haben: Mach halt auch Schulden, alle machen Schulden – – Mein Ehrgeiz ist es eigentlich immer, ein bisschen besser zu wirtschaften, als das andere tun. Mein Ehrgeiz war es nie, mich an denen zu orientieren, die Haushaltspolitik betreiben, die auf Höchstverschuldung setzt. Die Rechnungen werden unabhängig davon kommen, ob man tilgt oder nicht. Die Zinsen werden bezahlt werden müssen. Die Zinsen werden natürlich bei derartigen Staatsverschuldungen, die rund um uns herum organisiert werden, nur steigen können. Ich bin kein Volkswirt, aber das verstehe sogar ich. Wenn man jedes Jahr überall Hunderte Milliarden Euro Schulden machen will, kann das letztlich nur zu steigenden Zinsen führen. Deswegen bin ich froh und stolz, dass wir mit unserer Zinsausgabenlast entsprechend der Verschuldung, die wir eben nicht haben, noch zurechtkommen, von unter 1 %, von 1 %, etwa in dem Bereich. Deswegen werden wir weiter Empfehlungen des Rechnungshofs annehmen; konstruktive Kritik ist willkommen. Wir werden uns anstrengen, aber die Zusage an die Menschen im Freistaat Bayern gilt, dass wir darauf achten, dass ihr Geld sachgerecht eingesetzt wird, dass wir den Staat nicht überschulden, dass wir trotzdem eine hohe Aufgabenerledigung haben. Wenn wir den anderen Bundesländern nebenbei auch noch helfen müssen, hoffe ich, dass das Verfassungsgericht wenigstens dafür sorgt, dass es nicht ganz so viel sein wird; denn das Geld, das ich anderen gebe, das die dort ausgeben, könnten wir in Bayern zusätzlich brauchen; da hätte ich kein Problem. Sie haben uns aber bislang immer eher den Eindruck vermittelt, Sie finden es gut, wenn wir anderen Bundesländern viel Geld geben. Ich sehe das ein bisschen differenzierter. In diesem Sinne danke ich für die Debatte. Ich werbe leidenschaftlich dafür, dass auch Sie von der SPD, den GRÜNEN und der AfD sich heute einen Ruck geben und die Staatsregierung entlasten. (Zuruf des Abgeordneten Harry Scheuenstuhl (SPD)) Sie hätten allen Grund dazu, das zu tun. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Tobias Reiß

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Damit ist die Aussprache geschlossen. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Tagesordnungspunkte wieder getrennt. Ich lasse zunächst über Tagesordnungspunkt 9 abstimmen: Antrag der Staatsregierung auf "Entlastung der Staatsregierung aufgrund der Haushaltsrechnung des Freistaates Bayern für das Haushaltsjahr 2024". Der Abstimmung liegt die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf Drucksache 19/12522 zugrunde. Wie in der Vergangenheit üblich, wird über die einzelnen Nummern der Beschlussempfehlung getrennt abgestimmt. Nach Nummer 1 der Beschlussempfehlung soll der Staatsregierung aufgrund der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2024 und des Jahresberichts 2026 des Bayerischen Obersten Rechnungshofes gemäß Artikel 80 der Verfassung des Freistaates Bayern und Artikel 114 Absatz 2 der Bayerischen Haushaltsordnung für das Haushaltsjahr 2024 Entlastung erteilt werden. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion der FREIEN WÄHLER und die CSU-Fraktion. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Bei Gegenstimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD-Fraktion und der AfD-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Dann ist das so beschlossen. Nach Nummer 2 der Beschlussempfehlung soll die Staatsregierung gemäß Artikel 114 Absätze 3 und 4 der Bayerischen Haushaltsordnung ersucht werden, entsprechend den Buchstaben a bis s eine Reihe von Maßnahmen zu veranlassen und dem Landtag zu berichten. Im Einzelnen verweise ich auf die Drucksache 19/12522. Ich lasse zunächst über die Buchstaben j, k und m einzeln abstimmen, da hierzu jeweils kein einstimmiges Ausschussvotum vorliegt. Wir beginnen mit der Abstimmung über Buchstabe j. Wer dem Buchstaben j zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der FREIEN WÄHLER, der CSU und der AfD. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltung der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Dann ist das so beschlossen. Als Nächstes kommen wir zur Abstimmung über Buchstabe k. Wer dem Buchstaben k seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Fraktion der FREIEN WÄHLER, die CSU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – Keine. Stimmenthaltungen! – Bei Stimmenthaltung der SPD-Fraktion. Dann ist das so beschlossen. Jetzt lasse ich noch über Buchstabe m abstimmen. Wer dem Buchstaben m zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Fraktion der FREIEN WÄHLER, die CSU-Fraktion und die SPD-Fraktion. Gegenstimmen! – Bei Gegenstimmen der AfD-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist das beschlossen. Nun lasse ich gemeinsam über die Buchstaben abstimmen, zu denen ein einstimmiges Votum des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen vorliegt. Es handelt sich um die Buchstabe a bis i, l und n bis s. Wer Nummer 2 insoweit zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FREIE WÄHLER, CSU und AfD. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist das so beschlossen. Nummer 2 der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf Drucksache 19/12522 ist damit in allen Punkten zugestimmt worden. Damit ist der Staatsregierung nach Maßgabe der soeben beschlossenen Ersuchen Entlastung für das Haushaltsjahr 2024 gemäß Artikel 80 der Verfassung des Freistaates Bayern und Artikel 114 Absatz 2 der Bayerischen Haushaltsordnung erteilt worden. Ich lasse nun über den Tagesordnungspunkt 10 abstimmen: Antrag des Bayerischen Obersten Rechnungshofes auf "Entlastung aufgrund des Beitrags zur Haushaltsrechnung 2024 für den Epl. 11". Nach der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf Drucksache 19/12552 soll dem Bayerischen Obersten Rechnungshof für das Haushaltsjahr 2024 gemäß Artikel 101 der Bayerischen Haushaltsordnung Entlastung erteilt werden. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die SPD-Fraktion, die Fraktion der FREIEN WÄHLER, die CSU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist das so beschlossen. Dem Bayerischen Obersten Rechnungshof ist für das Haushaltsjahr 2024 gemäß Artikel 101 der Bayerischen Haushaltsordnung Entlastung erteilt worden. Die Tagesordnungspunkte 9 und 10 sind damit erledigt. Ich gebe nun das Ergebnis der vorher durchgeführten Wahl eines Vizepräsidenten des Bayerischen Landtags, Tagesordnungspunkt 6, bekannt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Bei der Ermittlung der erforderlichen Mehrheit werden Stimmenthaltungen nicht berücksichtigt. An der Wahl haben 157 Abgeordnete teilgenommen. Ungültig war eine Stimme. Auf Herrn Abgeordneten Benjamin Nolte entfielen 26 Ja-Stimmen und 128 Nein-Stimmen. Der Stimme enthalten haben sich zwei Abgeordnete. Damit hat der Abgeordnete Benjamin Nolte nicht die erforderliche Mehrheit der Stimmen erreicht. Der Tagesordnungspunkt 6 ist damit erledigt. Ich gebe das Ergebnis der vorher durchgeführten Wahl eines Schriftführers des Bayerischen Landtags, Tagesordnungspunkt 7, bekannt. Auch hier ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Bei der Ermittlung der erforderlichen Mehrheit werden Enthaltungen nicht berücksichtigt. An der Wahl haben 158 Abgeordnete teilgenommen. Ungültig war eine Stimme. Auf Herrn Abgeordneten Harald Meußgeier entfielen 27 Ja-Stimmen und 128 Nein-Stimmen. Der Stimme enthalten haben sich zwei Abgeordnete. Damit hat Herr Abgeordneter Harald Meußgeier nicht die erforderliche Mehrheit der Stimmen erhalten. Der Tagesordnungspunkt 7 ist damit erledigt. Bevor ich in der Tagesordnung fortfahre, gebe ich noch das Ergebnis der vorher durchgeführten Wahl einer Vertreterin des Landtags in den Verwaltungsrat für die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit, Tagesordnungspunkt 8 e, bekannt: Nach Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Gesetzes über die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit muss die Wahl mit absoluter Mehrheit erfolgen. Gewählt ist also, wer mindestens 102 Ja-Stimmen auf sich vereint. An der Wahl haben 158 Abgeordnete teilgenommen. Ungültig war eine Stimme. Auf Frau Abgeordnete Dr. Petra Loibl entfielen 138 Ja-Stimmen und 15 Nein-Stimmen. Der Stimme enthalten haben sich 4 Abgeordnete. Ich stelle fest, dass Frau Dr. Petra Loibl zur Vertreterin des Landtags im Verwaltungsrat für die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit gewählt worden ist. Herzliche Gratulation! (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD) Tagesordnungspunkt 8 e ist damit erledigt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 11: Gesetzentwurf der Abgeordneten Katrin Ebner-Steiner, Christoph Maier, Martin Böhm u. a. und Fraktion (AfD) zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen hier: Abschaffung des Islamischen Unterrichts in Bayern (Drs. 19/11080) - Zweite Lesung - Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Ich eröffne die Aussprache. Erste Rednerin ist Frau Kollegin Ramona Storm für die AfD-Fraktion. Bitte schön. (Beifall bei der AfD)

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Ramona Storm AfD

Wertes Präsidium, werte Damen und Herren! Es geht um die Abschaffung des Islamunterrichts. Soll der Freistaat Bayern einen besonderen Islamunterricht anbieten, oder soll er allen Kindern dieselben Werte vermitteln? – Für unsere Fraktion ist die Antwort eindeutig: Der Staat ist nicht dafür da, den Islam pädagogisch neu zu interpretieren; er ist dafür da, die Grundlagen unserer freiheitlichen Verfassungsordnung zu vermitteln. Genau deshalb ist dieser Gesetzentwurf richtig; denn Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit und die Gleichberechtigung von Mann und Frau gelten nicht nur für Christen, Juden oder Konfessionslose, sondern auch für Muslime; sie gelten für alle. Deshalb brauchen wir keine unterschiedlichen Wertevermittlungskonzepte. Wir brauchen gemeinsamen Unterricht über die Werte unseres Landes. Die Befürworter des Islamischen Unterrichts haben versprochen, er werde Integration fördern und Radikalisierung vorbeugen. Doch die Bilanz ist ernüchternd. Nach offiziellen Angaben entschieden sich zuletzt lediglich rund 2 % aller bayerischen Schüler für dieses Angebot. Gleichzeitig konnte der Unterricht wegen fehlender Lehrkräfte nur an einem Bruchteil der Schulen überhaupt angeboten werden. Ein dauerhaftes Provisorium wird nicht dadurch besser, indem man es jahrelang fortführt. Jetzt kommen wir zu dem Punkt, über den manche in diesem Haus am liebsten schweigen. Wir erleben in Deutschland seit Jahren eine wachsende Herausforderung durch den Islamismus. Das Bundesamt für Verfassungsschutz geht für das Jahr 2025 von rund 28.645 Personen mit islamistischem Potenzial aus. (Toni Schuberl (GRÜNE): Lesen Sie den Bericht mal weiter!) Rund 9.110 davon gelten als gewaltorientiert. Der Bereich Salafismus umfasst nach wie vor über 11.000 Anhänger. Diese Zahlen sind keine Erfindung der AfD; sie stammen von der Sicherheitsbehörde der Bundesrepublik. Der Islamismus ist keine bloße Randerscheinung, sondern eine reale sicherheitspolitische Gefahr. Ebenso Realität ist, dass die islamistischen Ideologien fundamentalen Grundsätzen unseres Gemeinwesens widersprechen. (Beifall bei der AfD) Sie stellen die Gleichberechtigung von Mann und Frau in Frage; sie stellen religiöse Gebote über staatliches Recht; sie lehnen Pluralismus und individuelle Freiheit ab. Genau deshalb muss der Staat unmissverständlich deutlich machen: Maßstab unseres Zusammenlebens ist nicht irgendeine religiöse Auslegung des Islams, sondern ausschließlich das Grundgesetz und die Bayerische Verfassung. Unser Gesetzentwurf richtet sich mitnichten gegen die Religionsfreiheit. Jeder Mensch darf seinen Glauben frei ausleben, jeder darf seine Religion ausüben. Der Staat ist aber nicht verpflichtet, für den Islam eigene Unterrichtsmodelle zu entwickeln, und schon gar nicht dann, wenn dafür weder ein breiter Bedarf noch stabile organisatorische Voraussetzungen bestehen. Ein gemeinsamer Ethikunterricht bedeutet gemeinsames Lernen, gemeinsame Werte, gemeinsame Verantwortung. Genau das stärkt Integration wesentlich besser als immer neue Sonderregelungen. Wer dauerhaft Parallelstrukturen schafft, darf sich am Ende nicht wundern, wenn Parallelgesellschaften entstehen. (Beifall bei der AfD) Integration gelingt dort, wo Menschen Gemeinsamkeiten lernen, nicht dort, wo Unterschiede institutionell verfestigt werden. Deshalb ist dieser Gesetzentwurf das richtige Signal. Er stärkt unsere gemeinsame Werteordnung, und er macht deutlich, dass in Bayern die Regeln unserer freiheitlichen Demokratie für alle gleichermaßen gelten. Wir schulden unseren Kindern Klarheit statt Beliebigkeit, wir schulden ihnen gemeinsame Werte statt gesellschaftlicher Segmentierung, und wir schulden ihnen den Mut, Probleme offen anzusprechen, anstatt sie aus Angst vor politischen Debatten zu verschweigen. Deshalb bitte ich Sie: Stimmen Sie dem Gesetzentwurf zu. – Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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Tobias Reiß

Es gibt noch eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung, Frau Kollegin. – Kollege Schuberl, bitte.

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Toni Schuberl GRÜNE

Frau Storm, Ihre Rede zeigt sehr deutlich, was die Extremisten eint, von den Islamisten bis zu Ihnen als Rechtsextreme. (Widerspruch bei der AfD – Zuruf von der AfD: Unmöglich!) Sie vermischen – so wie es die Islamisten tun, so wie es die Taliban tun – Islam mit Islamismus, und das tun Sie ganz bewusst. Sie tun so, als könnte Islam nicht anders sein als islamistisch. Das zeigt Ihre gesamte Rede. Sie haben da eine große Gemeinsamkeit mit all den Taliban und Islamisten, mit denen Sie in einer Ideologie vereint sind: Das ist nämlich die Ablehnung unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung, die Ablehnung von Religionsfreiheit. (Beifall bei den GRÜNEN – Zurufe von der AfD)

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Tobias Reiß

Frau Kollegin.

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Ramona Storm AfD

Im Gegensatz zu Ihnen vertreten wir hier die demokratische Freiheit und auch die Religionsfreiheit. Ich habe in meiner Rede nicht einmal vom Islam, sondern von Islamismus und Salafisten gesprochen. (Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) Dass das ein Unterschied ist, sollten Sie aber wissen. (Beifall bei der AfD – Toni Schuberl (GRÜNE): Es geht nicht um Islamismusunterricht, sondern um Islamunterricht!)

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Tobias Reiß

Nächster Redner für die CSU-Fraktion: Kollege Kristan Freiherr von Waldenfels. Bitte.

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Kristan Freiherr von Waldenfels CSU

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der hier vorliegende Gesetzentwurf mit dem Ziel der Abschaffung des Islamischen Unterrichts an den bayerischen Schulen hätte – ich muss es so deutlich sagen – das Gegenteil von dem zur Folge, was Sie, Frau Storm, hier gerade als Ziel Ihres Gesetzentwurfes vorgegeben haben. Sie haben drei Argumente, die Sie gegen den Islamischen Unterricht ins Feld führen wollen. Das erste Argument, das Sie nennen, ist, dieser Unterricht werde an den bayerischen Schulen nicht angenommen. – Das ist falsch. Etwas mehr als 10 % der bayerischen Schülerinnen und Schüler sind muslimisch, haben muslimischen Glauben. Von diesen haben sich seit den vier Jahren, in denen es dieses islamische Unterrichtsangebot gibt, 11 % dafür entschieden, diesen Islamischen Unterricht anzunehmen. (Zuruf von der AfD: Falsche Zahlen!) Das ist der höchste prozentuale Wert aller Bundesländer. Das Angebot des Islamischen Unterrichts wird in Bayern also in absoluten und relativen Zahlen am meisten angenommen. In den letzten vier Jahren sind weitere 40 Schulen hinzugekommen, die diesen Unterricht anbieten. Insgesamt sind es jetzt über 140 Schulen in Bayern. Die erste Begründung für diesen Gesetzentwurf ist also falsch. Das zweite Argument, das Sie hier ins Feld führen, ist, dass dieser Islamische Unterricht zusätzliche Ressourcen binde, also Aufwand erzeuge. – Tatsächlich ist es so: In den letzten vier Jahren wurden zusätzlich zu den ursprünglich dafür fortgebildeten Lehrkräften 80 Lehrkräfte in Bayern fortgebildet, diesen islamkundlichen Unterricht anzubieten. Dort, wo der islamkundliche Unterricht stattfindet, findet dann kein Ethikunterricht statt. Fortbildungen müssen sowieso gemacht werden und finden dann eben in diesem Bereich statt. Die zweite Begründung für Ihren Gesetzentwurf ist also ebenfalls falsch. Die dritte Begründung – womöglich die Begründung, bei der Sie am meisten fehlgehen – ist die Konstatierung, dass jedwede Form des Islams und der Ausübung des islamischen Glaubens nicht mit den Werten, die wir insbesondere in diesem Hause hier hochhalten, der Bayerischen Verfassung, des Grundgesetzes, unserer liberalen demokratischen Grundordnung, vereinbar sei. – Ich will es so deutlich sagen: Ja, wir haben ein Problem mit islamischem Extremismus. Der Freistaat Bayern hat bereits im Jahr 2017 – das ist nur eine Maßnahme – die Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus bei der Generalstaatsanwaltschaft München eingeführt. Wir haben den zusätzlichen Stellenaufbau bei der Polizei, auf den ich hier nicht noch einmal – das habe ich bereits bei der ersten Behandlung des Gesetzentwurfs dargestellt – eingehen möchte. Wir haben zuletzt 2024 die Islamische Vereinigung Bayern – IVB – verboten, weil unsere Polizeibehörden dort eben festgestellt haben, hier handeln Extremisten in Nennung des islamischen Glaubens tatsächlich gegen unsere Grundordnung. Aber die weit überwiegende Mehrzahl der Musliminnen und Muslime in Bayern und auch der muslimischen Schülerinnen und Schüler leben einen islamischen Glauben, der sehr wohl von einer Trennung zwischen Staat und Religion ausgeht, der sehr wohl auch von der Gleichberechtigung der Geschlechter ausgeht, der sich sehr wohl zu den Menschenrechten bekennt. Sie sind zum überwiegenden Teil auch tragende Säulen unseres Landes. Sie gehen arbeiten, erwirtschaften Geld und Steuern und leisten einen Beitrag in diesem Land. Wenn Sie sich in diesem Hause hinstellen und sagen – das haben Sie heute und das hat bei der letzten Behandlung dieses Gesetzesentwurfs Ihr Kollege Oskar Atzinger genau in diesen Worten gesagt –, es gebe keinen Islam, der mit unseren Werten vereinbar sei, wissen Sie, was Sie dann tun? – Sie spielen den Extremisten in die Karten. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD) Sie wiederholen die Narrative derer, die von Muslimen und Musliminnen, die in unserem Land im Einklang mit unseren Werten leben, als Ungläubigen sprechen. Insofern, meine sehr verehrten Damen und Herren, will ich zusammenfassen: Dieser Gesetzentwurf geht von falschen Tatsachen aus; er zieht die falschen Schlüsse. Wir müssen es aufzeigen, und das tun wir: Es ist kein normaler Religionsunterricht, es ist ein islamkundlicher Unterricht. Wir holen die Musliminnen und Muslime also dort ab, wo sie sind, und zeigen ihnen, dass man in unserer Gesellschaft leben und einen Beitrag leisten kann, nicht gegen Grundgesetz oder den islamischen Glauben, sondern, wie das die allermeisten tun, im Einklang mit eben diesen beiden. Insofern plädiere ich auf Ablehnung dieses Gesetzentwurfs. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Martin Huber (AfD): Sie träumen doch! Diese Welt gibt es nicht!)

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Tobias Reiß

Herr Kollege Atzinger hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet.

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Oskar Atzinger AfD

Verehrter Kollege Waldenfels, auch wenn ich es vielleicht schon einmal gesagt habe: Der Koran ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, und somit kann kein Muslim auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Aber jetzt noch ein bisschen Nachhilfe im Prozentrechnen: Wenn Sie sagen, 10 % der Schüler sind Moslems – das ist aus meiner Sicht ein bisschen euphemistisch – und 11 % von diesen Schülern bekommen den Islamunterricht: Also, 11 % von 10 %, das sind dann 1,1 %, also aufgerundet rund 2 %. (Lachen bei den FREIEN WÄHLERN – Dr. Martin Brunnhuber (FREIE WÄHLER): 1,1 % sind aufgerundet 2 %? – Das ist auch nicht besser!)

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Kristan Freiherr von Waldenfels CSU

Mit Ihrer Zwischenbemerkung haben Sie jetzt das wiederholt, was Ihre Kollegen gerade noch negiert und verleugnet haben. Das will ich zunächst einmal feststellen. Darüber hinaus habe ich nicht die Zahlen selbst infrage gestellt, sondern die Einordnung derselben, die Ihre Kollegin vorgenommen hat. Wenn wir die Entwicklung betrachten, dann sehen wir, dass dieser islamkundliche Unterricht in den letzten Jahren verstärkt angenommen wird. Sie werden kein Programm finden, das von Anfang bis Ende ab dem ersten Tag 100 % Durchdringung hat. Das ist auch gar nicht unser Ziel, sondern eben das vernünftig aufbauen zu lassen und in dem Prozess auch zu lernen. Herr Atzinger, wenn Sie sich aber hierhinstellen und sagen, Sie wollen diesen Unterricht nicht fortführen, dann werden diese Musliminnen und Muslime morgen nicht plötzlich aufhören, Muslime zu sein. Stecken Sie insofern Ihren Kopf nicht in den Sand, sondern leisten Sie einen Beitrag zur Integration. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN)

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Tobias Reiß

Nächste Rednerin für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Frau Kollegin Gabriele Triebel.

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Gabriele Triebel GRÜNE

Sehr geehrtes Präsidium, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Bei diesem Gesetzentwurf "Abschaffung des Islamischen Unterrichts" geht es angeblich um Unterricht. Tatsächlich geht es der AfD aber um etwas ganz anderes. Kein einziges Mal haben wir von der AfD gehört, wie muslimische Kinder und Jugendliche besser über ihre Religion lernen können. Kein einziges Mal ging es um Bildung, kein einziges Mal um die Wertschätzung muslimischer Menschen, die bei uns leben, arbeiten, sich in Vereinen engagieren, ihre Familien gründen und deren Kinder hier in die Schule gehen. Stattdessen wird wieder einmal eine ganze Religionsgemeinschaft unter Generalverdacht gestellt. Dabei verschweigt die AfD bewusst: Der Islamische Unterricht findet in staatlicher Verantwortung statt. Er vermittelt demokratische Werte und den Dialog mit anderen Religionen. Kolleginnen und Kollegen, wer diesen Unterricht abschaffen will, betreibt im Grunde auch das Geschäft von islamistischen Kräften. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD) Denn wenn es kein Angebot in der Schule gibt, zu wem schicken die Eltern dann ihre Kinder hin, damit sie dann überhaupt vertieft etwas über die eigene Religion lernen können? Wohin denn überhaupt? Da gibt es diese viel zitierten Hinterhofmoscheen, die sich jeder Kontrolle entziehen. Genau dahin treiben Sie die Kinder und Jugendlichen, wenn es kein schulisches Angebot gibt. Mit einer Abschaffung des Islamischen Unterrichts betreibt die AfD genau das Geschäft von Islamisten. (Beifall bei den GRÜNEN) Das dürfen wir zum Schutz der muslimischen Kinder und Jugendlichen nicht zulassen, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Dann kommt noch die Grundhaltung der AfD hinzu, mit der die islamische Religion als Ganzes in Frage gestellt wird. Sie unterscheiden nicht zwischen Islamisten und Millionen friedlicher Musliminnen und Muslime. (Zuruf von der AfD) Sie sprechen nicht über einzelne Straftäter, sondern diffamieren eine ganze Bevölkerungsgruppe. Das ist keine Bildungspolitik auf der Basis der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, das ist eine Politik der Ausgrenzung. (Beifall bei den GRÜNEN) Wer Menschen allein aufgrund ihrer Religion pauschal ausgrenzt und ihnen Rechte verwehren will, verlässt den Boden einer offenen Gesellschaft. Die AfD schürt einmal mehr rassistische und antimuslimische Ressentiments, statt Lösungen für ein gutes, friedliches Zusammenleben anzubieten. Wir, die demokratischen Fraktionen, (Lachen bei der AfD) stehen für eine Schule, die verbindet statt spaltet, für Bildung statt Vorurteile und für eine Demokratie, die alle Kinder im Blick hat, unabhängig von ihrer Hautfarbe, ihrem Glauben und ihrer Herkunft. Deshalb lehnen wir diesen Gesetzentwurf entschieden ab. (Beifall bei den GRÜNEN sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

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Tobias Reiß

Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER spricht Kollege Dr. Martin Brunnhuber.

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Martin Brunnhuber FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf basiert auf falschen Tatsachen – das hat der Kollege von Waldenfels schon dargestellt –, er löst kein Problem, er würde vielmehr ein funktionierendes Angebot abschaffen. Deshalb lehnen wir den Gesetzentwurf ab, und nicht nur deshalb, sondern auch aus dem Grund, weil dieser Gesetzentwurf ein totaler Schmarrn und Käse ist. Deswegen lehnen wir ihn ab. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU) Der Mär, der Islamunterricht würde dann wirklich – zum Beispiel der katholischen Religion oder der evangelischen Religion – gleichgestellt werden, darf man nicht aufsitzen. (Zuruf des Abgeordneten Daniel Halemba (AfD)) Islamischer Unterricht ist kein Religionsunterricht, und das muss man wissen. Zur Klarstellung: Das derzeitige Angebot ist kein Unterricht im Auftrag des Kultusministeriums oder einer Religionsgemeinschaft, sondern stellt eine sinnvolle Ergänzung des bestehenden Systems dar, und zwar Ethikunterricht mit islamischen Schwerpunkten. Er basiert auf der Grundlage des bayerischen Schulrechts, der Lehrpläne, er ist den Werten des Grundgesetzes und der Bayerischen Verfassung verhaftet. Somit basiert er nicht auf einer religiösen Unterweisung, sondern ist Wertebildung und Wissensvermittlung, keine Islamisierung unserer Kinder, meine Damen und Herren. Zweitens. Wir setzen auf Integration statt Ausgrenzung durch unser bestehendes Angebot mit den Zielen Beheimatung, Teilhabe und Integration. Gerade muslimische Schülerinnen und Schüler müssen unsere Werte lernen, sich mit anderen Religionen auseinandersetzen und ein Verständnis für unsere freiheitliche Grundordnung entwickeln, (Zuruf) und das, meine Herrschaften, ist die Kernaussage. Es ist wichtig, weil wir so mehr Toleranz und mehr Verständnis schaffen und somit für eine Teilhabe und Integration dieser Schülerinnen und Schüler sorgen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Interreligiöser Dialog komme nicht vor. – Das ist auch totaler Käse; denn Fakt ist: Der Islam ist in allen Lehrplänen verankert und stellt einen eigenen Lernbereich mit den Bereichen Religionen, Weltanschauung, Dialog und Toleranz dar. Außerdem werden die Themen Gleichberechtigung, Rolle der Frau, Partnerschaft, Familie und Selbstbestimmung ausdrücklich behandelt. Auch diese Behauptung hält keiner sachlichen Diskussion stand. Außerdem sprechen die Zahlen eine klare Sprache: Seit der Einführung 2021 haben sie sich wie folgt entwickelt: Die Zahl der teilnehmenden Schulen hat sich von 370 auf 412 gesteigert, die Zahl der Schülerinnen und Schüler von 17.700 auf 23.100, und die Zahl der Lehrkräfte, die extra dafür ausgebildet sind, von 110 auf 180. Das zeigt: Es gibt eine steigende Nachfrage, es ist eine hohe Akzeptanz ersichtlich, und es erfolgt ein erfolgreicher Ausbau eines guten und bestehenden Systems. Von einem gescheiterten Modell kann hier keine Rede sein. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Zu guter Letzt: Der Islamische Unterricht stärkt Integration, die Wertebildung und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Er ist staatlich verantwortet, verfassungskonform, pädagogisch sinnvoll und in der Praxis erfolgreich. Deshalb lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab. Nicht Ideologie, sondern Fakten sprechen für den Erhalt des Islamischen Unterrichts. Also: Beim nächsten Mal genauer recherchieren und vielleicht ein bisschen mehr Substanz in die Diskussion bringen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

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Tobias Reiß

Bleiben Sie bitte am Rednerpult, Herr Kollege. Die Frau Kollegin Roon hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet.

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Elena Roon AfD

Lieber Kollege von den FREIEN WÄHLERN, was sagen Sie dazu? Bei uns in Nürnberg hat der Rektor der Mittelschule St. Leonhard zwei Männer aus einer Moschee für den Religionsunterricht eingeladen. Die haben monatelang Islamunterricht in den Schulen durchgeführt. Die Eltern haben extra freigenommen, um die Kinder für diese Stunde abzuholen, und dann nach dem Islamunterricht wurden sie wieder in die Schule gebracht. Was sagen Sie dazu? Die Eltern sind nicht damit einverstanden, dass in dieser Nürnberger Schule monatelang Islamunterricht durchgeführt wurde. Zwei Männer aus einer Moschee wurden eingeladen, um Islamunterricht durchzuführen. Die Eltern haben ihre Kinder extra für diese Schulstunde abgeholt, und Sie erzählen, das ist alles gut und schön. Haben Sie die Eltern da draußen überhaupt gefragt, ob sie damit einverstanden sind oder nicht? (Felix Locke (FREIE WÄHLER): Was ist denn das für eine Logik?)

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Martin Brunnhuber FREIE WÄHLER

Ich sage Ihnen dazu: Ihre Reaktion ist vollkommen verständlich. Wir haben Ihren Gesetzentwurf ganz sachlich zerlegt, und Sie können nichts anderes machen, als auf Emotionen abzustellen und irgendwelche Unwahrheiten zu verbreiten. Das sage ich dazu. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Bleiben Sie in Ihrem Schema, das tut uns allen gut. (Elena Roon (AfD): Ich habe Ihnen die konkrete Schule genannt! Sie wollen nichts wissen und nichts verstehen!)

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Tobias Reiß

Frau Kollegin Roon, bitte. – Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Bäumler für die SPD-Fraktion.

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Nicole Bäumler SPD

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe als Lehrerin viele Jahre im Klassenzimmer gestanden. Ich habe junge Menschen im Fach Deutsch als Zweitsprache unterrichtet. Das waren Jugendliche, die geflüchtet waren, die neu waren, die einfach dazugehören wollten. All diese jungen Menschen sind unsere bayerischen Schülerinnen und Schüler, und genau um diese jungen Menschen geht es heute hier in diesen Reden. Denn auf dem Papier steht eigentlich: Änderung eines Schulgesetzes. In Wahrheit halten wir aber etwas ganz anderes in unseren Händen. Es geht Ihnen, Frau Storm, und Ihren Kolleginnen und Kollegen von der AfD-Fraktion nicht um Lehrpläne, es geht Ihnen nicht um Ressourcen und es geht Ihnen schon dreimal nicht um die Bayerische Verfassung. Es geht um Ihr immer gleiches Muster, das da lautet: Wir hier, und dort die anderen. Dieses Muster bin ich einfach leid. (Beifall bei der SPD – Doris Rauscher (SPD): So ist es!) Sie stellen muslimische Kinder und Jugendliche unter Generalverdacht und deren Familien an den Pranger. Das ist doch keine Sorge um Bildung, das ist Ausgrenzung, und dieses Hohe Haus stellt sich ganz klar gegen diese Ausgrenzung. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER und der GRÜNEN) Ich muss Ihren Antrag überhaupt nicht Satz für Satz zerlegen. Eigentlich ist jeder Satz zu diesem Antrag zu viel gesagt; aber drei Aspekte möchte ich doch aufgreifen und nicht unkommentiert stehen lassen. Wie der Kollege Toni Schuberl gerade schon erklärt hat, verwechseln Sie – und zwar mit voller Absicht – Islam und Islamismus. Der Islamische Unterricht ist ein staatlich verantwortetes Angebot: auf dem Boden unserer Verfassung, in deutscher Sprache und von ausgebildeten Lehrkräften. Der Islamische Unterricht ist nämlich genau das Gegenteil von Radikalisierung. Der Islamische Unterricht holt religiöse Bildung weg von extremistischen Social-Media-Videos und -Posts und bringt sie in den demokratischen Raum unserer Schulen. (Beifall bei der SPD) Wer also den Islamismus – und ich meine wirklich den Islamismus – fürchtet, der müsste sich eigentlich dafür einsetzen, dass der Islamische Unterricht an den Schulen noch weiter ausgebaut und eben nicht abgeschafft wird; denn fundiertes Wissen über die eigene Religion, sehr geehrte Frau Storm, ist doch der beste Schutz für unsere Kinder und für unsere Jugendlichen vor Extremismus und vor Radikalisierung. Das würden Sie wissen, wenn Sie sich ein paar Minuten mit dem Thema wirklich auseinandergesetzt hätten und eben nicht nur eine Rede vorgelesen hätten, die Ihnen irgendeine Redenschreiberin oder ein Redenschreiber vorgelegt hat. (Beifall bei der SPD und den FREIEN WÄHLERN – Doris Rauscher (SPD): Bravo!) Sie behaupten, niemand wolle das Fach. Herr Kollege von Waldenfels hat das bereits mit konkreten Zahlen widerlegt. Das Fach ist nicht gescheitert, sondern es ist ein voller Erfolg. Ihre verfassungsrechtlichen Bedenken, die Sie angeblich haben, sind doch auch längst erledigt. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat Ihren Eilantrag gegen dieses Fach bereits abgewiesen und das Fach für zulässig erklärt. (Beifall bei der SPD) Lassen Sie mich als Lehrerin zum Schluss noch etwas sagen: Unsere bayerischen Schulen sind Orte der Begegnung. Die Schule ist ein Ort, an dem Kinder und Jugendliche lernen, miteinander zu leben, und zwar egal, woher sie kommen, und egal, an was oder wen sie glauben. Das ist doch die Stärke unseres bayerischen Bildungssystems. Das ist die Stärke, die wir hier verteidigen. Diese Stärke versuchen Sie, kaputt zu machen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, heute geht es eigentlich nicht um ein Schulfach. (Widerspruch bei der AfD) Es geht um die Frage, ob alle Kinder und Jugendlichen in Bayern dazugehören. Und unsere Antwort als SPD ist natürlich: Ja, alle Kinder und Jugendlichen gehören dazu, ohne Wenn und Aber. Deshalb plädiere ich für eine klare Ablehnung. (Beifall bei der SPD – Widerspruch bei der AfD)

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Tobias Reiß

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Bildung und Kultus empfiehlt den Gesetzentwurf zur Ablehnung. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt ebenfalls Ablehnung. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion auf Drucksache 19/11080 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der AfD. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER, der GRÜNEN und der SPD. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt. Zur gemeinsamen Beratung rufe ich die Tagesordnungspunkte 12 und 13 auf: Eingabe Einwände gegen die Fortsetzung des Betriebs der Flüchtlingsunterkunft im Gewerbegebiet in Rott am Inn (EB.0795.19) und Eingabe Einwände gegen geplante Ankunftseinrichtung im Gewerbegebiet in Rott am Inn (EB.0791.19) Der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden hat sich in seiner 39. Sitzung am 10. Juni 2026 mit beiden Eingaben befasst und beschlossen, diese jeweils gemäß § 80 Nummer 3 der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag der Staatsregierung inklusive verschiedener Maßgaben zur Würdigung zu überweisen. Die AfD-Fraktion hat gemäß Artikel 5 Absatz 2 Satz 2 des Bayerischen Petitionsgesetzes fristgerecht beantragt, die beiden Eingaben auf die Tagesordnung des Plenums zu setzen und über die Entscheidung des Ausschusses in der Vollversammlung zu beraten und zu beschließen. Zur Berichterstattung erteile ich zunächst Herrn Kollegen Josef Lausch das Wort.

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Josef Lausch FREIE WÄHLER

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Bürgerinnen und Bürger auf den Zuhörerrängen! Die Eingabe richtet sich, wie erwähnt, gegen die erteilte Baugenehmigung für eine Flüchtlingsunterkunft für 270 Menschen im Bereich "Am Eckfeld 10" in Rott am Inn im Landkreis Rosenheim. Der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden hat sich mit dieser Flüchtlingsunterkunft schon mehrfach befasst. Es gab auch schon einen Ortstermin. Mehrere Mitglieder der Staatsregierung besuchten diese Flüchtlingsunterkunft. Bei der heutigen Beratung zu dieser Flüchtlingsunterkunft handelt es sich bereits um den zweiten Hochzieher der Eingabe vom Ausschuss in das Plenum. Die ganze Sachlage war von Anfang an schwierig. Am 09.10.2023 – bekanntermaßen ein Tag nach der Landtagswahl – erfolgte die Bekanntgabe der Flüchtlingsunterkunft ohne vorherige Rücksprache mit der Gemeinde oder den Anliegern. Es folgte ein unglücklicher und tatsächlich auch unsensibler Auftritt der Regierung von Oberbayern bei einem Ortstermin. Die erste Baugenehmigung wurde vom Verwaltungsgericht aufgehoben. Das ist durchaus bemerkenswert. Das hatte zur Folge, dass die Flüchtlingsunterkunft mehrere Monate lang leer stand. Die Mietkosten fielen jedoch weiter an. Inzwischen ist die Unterkunft mit über hundert geflüchteten Menschen belegt. Darunter befinden sich fünfzig Ukrainer, die bereits nach zwei Tagen einen größeren Polizeieinsatz verursachten. Zehn Ukrainer mussten mit Amtshilfe der Polizei verlegt werden. Die Petition richtet sich gegen die zweite Baugenehmigung für die Einrichtung. Die aktuelle Baugenehmigung ist vorbehaltlich einer laufenden Klage am Verwaltungsgericht München gültig. Die Verhandlung darüber ist zeitnah angesetzt. Die Petenten bringen folgende Argumente vor, die aus ihrer Sicht gegen die Flüchtlingsunterkunft "Am Eckfeld 10" sprechen: Ein zugesagtes Sicherheitskonzept vom Innenministerium fehlt nach wie vor. Betriebliche Abläufe der direkt anliegenden Spedition Hein – ein Petent ist der Besitzer dieser Spedition – werden durch Personen auf dem Betriebsgelände, durch den unmotivierten Sicherheitsdienst und durch die Parksituation gestört. Allein 150 Lkw müssen das Speditionsgelände täglich passieren. Die Baugenehmigung sieht tatsächlich 18 Stellplätze auf dem Gelände der Flüchtlingsunterkunft vor. Diese waren bis vor Kurzem nicht vorhanden. Es erfolgte auch ein unbefugtes Befahren des Betriebsgeländes der Spedition durch Busse und Sicherheitsdienste. Es waren Kinder auf dem Betriebsgelände, was bei 150 Lkw-Fahrten durchaus eine Gefährdung darstellt. Die Petenten monieren den unmotivierten Sicherheitsdienst, die Vermüllung der Umgebung, die mit dem unmotivierten Sicherheitsdienst zusammenhängt. Weiter monieren sie eine 30-minütige Blockade beim Wechsel der Containerfahrzeuge, Lärmbelastung für Anwohner usw. Die Petenten fordern eine schriftliche Zusage in Form eines rechtssicheren Vertrages, dass der anscheinend nicht kündbare und überteuerte Mietvertrag nicht über das Jahr 2028 hinaus verlängert werden darf. Meine Damen und Herren, leider muss ich zum wiederholten Mal anmerken, dass die Regierung von Oberbayern und das Landratsamt Rosenheim nicht mit einem glücklichen Händchen vorgegangen sind. Die Kommunikation und das Auftreten der beiden Behörden können nur als suboptimal bezeichnet werden. Mit einem anderen Vorgehen hätte man sich viel Ärger und dem Steuerzahler viele und auch zu hohe Kosten ersparen können. Bemerkenswert ist die Tatsache, dass die jetzigen Bewohner der Einrichtung nicht aus landkreiseigenen Unterkünften oder wenigstens aus anderen bayerischen Landkreisen nach Rosenheim verlegt wurden, sondern aus anderen Bundesländern nach Rott am Inn gekommen sind. Der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden hat deshalb trotz einer anderslautenden Stellungnahme des Innenministeriums in seiner Sitzung am 10.06.2026 – mit den Stimmen der AfD – einstimmig dafür gestimmt, die Eingaben der Staatsregierung zur Würdigung zu überweisen. Damit wurden alle durch die Petenten vorgebrachten Punkte als berechtigt anerkannt. Die Staatsregierung wird damit aufgefordert, die sachlichen und rechtlichen Aspekte der Petitionen nochmals zu überprüfen, ob den Anliegen nicht doch Rechnung getragen werden kann. Der wichtigste Punkt für die Petenten ist eine schriftliche Zusicherung, dass der Mietvertrag über das Jahr 2028 hinaus nicht verlängert werden darf. Dabei geht es darum, der Spedition Hein mit über vierzig Angestellten und einem Gewerbesteueraufkommen von über 500.000 Euro pro Jahr Investitionssicherheit an diesem Standort zu verschaffen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

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Tobias Reiß

Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Als erstem Redner erteile ich Herrn Kollegen Dr. Harald Schwartz für die CSU-Fraktion das Wort. Bitte schön.

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Harald Schwartz CSU

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal zum Sachverhalt: Es geht um eine Unterkunft für Flüchtlinge, die schon seit geraumer Zeit in der Diskussion steht. Dabei möchte ich vorwegnehmen, dass die meisten der dort vorgetragenen Aspekte doch eher unter dem Stichwort "Verhinderungssorgen" zu subsumieren sind. Man hat sich nämlich zunächst Sorgen gemacht, dass die Schwermetallbelastung in den Räumen zu groß sein könnte. Man hat sich Sorgen gemacht, ob die Wasserversorgung ausreicht. Man hat vorgetragen, die Abwasserversorgung sei nicht gesichert, und Ähnliches mehr. Dort würde es für die Flüchtlinge auch keine entsprechende Infrastruktur geben. Man könne nicht zum Einkaufen gehen, man sei nicht angeschlossen an den öffentlichen Personennahverkehr. All diese Dinge hat man vorgetragen. Ich sage es noch einmal: ganz offensichtlich Verhinderungssorgen. Ich mag das menschlich verstehen, weil derjenige, der unmittelbar betroffen ist und in der Nachbarschaft eine solche Einrichtung gewärtigen muss, möglicherweise sagt: Ich möchte das nicht. – Das kann ich verstehen. Die Argumente haben sich aber schnell als wenig belastbar erwiesen, und die Gemeinde und der Landkreis konnten dartun, dass es Gutachten zur Belastung in den Räumen gab, usw. usf., und diese einzelnen – ich darf es trotzdem so sagen – vorgeschützten Argumente nicht tragen. Dann ging es weiter. Dann hat man gesagt: Aber die Anzahl der dort Unterzubringenden ist zu hoch. Auch hat man sich Sorgen gemacht, ob tatsächlich eingehalten wird, was ursprünglich zugesichert war, nämlich dass bis 2028 die Einrichtung genutzt wird und dann nicht mehr genutzt wird. Auch das wurde dann durch das Innenministerium und die vor Ort Handelnden entsprechend pariert, indem man nämlich fixe Zusicherungen gemacht hat. Man hat bekräftigt, dass es eine Befristung bis 2028 gibt, und man hat die Anzahl der dort Untergebrachten gehörig reduziert. Wir haben dann, ich glaube, zum dritten oder gar vierten Mal die Eingabe wieder im Ausschuss gehabt, dieses Mal mit leicht veränderten Argumenten. Zunächst hieß es, ein Zaun, der dort aufgestellt war und zum Nachbarn abgrenzt, sei zu durchlässig. Kinder seien etwa auf einen benachbarten Parkplatz und auf eine Fläche, wo rangiert wird, gelangt. Dann: Ein Sicherheitsdienst würde dem Ganzen nicht die notwendige Aufmerksamkeit entgegenbringen. Dann hieß es, dass hier die Parksituation schwierig sei, usw. usf. Summa summarum hat sich aber zur allgemeinen Zufriedenheit oder doch glaubwürdig herausgestellt, dass all diese Dinge bereits repariert wurden, dass man jetzt also tatsächlich einen Zaun hat, der nicht mehr durchlässig ist, dass es einen Sicherheitsdienst gibt, der tatsächlich achtgibt. Die Polizei war wiederholt vor Ort, wegen der Parkverstöße wohlgemerkt, um zu kontrollieren, ob dort Autos in rechtmäßiger Weise abgestellt sind. Auch das verstehe ich. Da gibt es einen Gewerbebetrieb, der große Lkw hat. Der kann es natürlich nicht verkraften, wenn er durch eine Parksituation, in der man mit einem Hänger nicht mehr wenden kann und nicht mehr herumfahren kann um die Kurve, in seinem Betrieb behindert wird. Dann kommt von der Polizei die Mitteilung, dass man zwischenzeitlich keine Verstöße mehr ahnden könne. Zwischenzeitlich sei diese Situation bereinigt, was nicht heißt, dass nicht morgen wieder einer falsch parkt. Das gibt es aber ehrlicherweise doch in vielen Straßen. Ich glaube auch, dass all diese Probleme nicht typisch sind für Flüchtlinge. Das ist in einer Situation, wenn viele Menschen auf engem Raum zusammen untergebracht sind, eine Folge, die man nicht gerne sieht, die man aber möglicherweise hinnehmen muss. Was mich ein bisschen irritiert, ist, dass wir diese Eingabe jetzt schon wieder im Plenum behandeln. Warum? Wir haben den Sachverhalt wiederholt im Ausschuss behandelt. Wir haben ihn sogar bereits hier im Plenum hochgezogen behandelt. Und wir haben zuletzt – ich darf daran erinnern – einstimmig beschlossen, wie wir uns dem Ganzen nähern wollen. Wir haben keine Berücksichtigung beschlossen, allerdings auch keine Erledigung. Wir haben gesagt, wir wollen eine Würdigung sehen. Es geht um die Belange vor Ort, die wir im Einzelnen definiert haben. Der Beschluss ist recht lang. Ich habe ihn sicherheitshalber mal mitgenommen: Wer Ansprechpartner sein soll vor Ort, dass man 2028 festschreibt usw. usf., das soll bitte Beachtung finden, weil wir diese Argumente für beachtlich halten oder für richtig halten und das Anliegen auch unterstützen. Aber jetzt so zu tun, als ob man mit der Behandlung heute die Unterbringung beenden könnte, als ob man da einen großen Missstand beseitigen könnte, so zu tun, als ob das, was wir heute beschließen, irgendwem helfen könnte, ist ein Stück weit unehrlich. Das wissen Sie auch. Sie von der AfD, die das hochgezogen haben, wissen, dass Sie den Leuten damit nicht helfen, sondern ein politisches Schauspiel aufführen, dass man hier – ich möchte die Formulierung doch verwenden – auf dem Rücken von Menschen, die dort untergebracht sind, politisches Kapital schlagen möchte. Dass es vor Ort echte Anstrengungen gibt, um die berechtigten Interessen der Anwohner, der Nachbarn zu berücksichtigen, habe ich bereits ausgeführt. Dass man jetzt aber diesen Anwohnern ein bisschen Sand in die Augen streut, um dann so zu tun, als ob ein Beschluss heute plötzlich diese Unterkunft beseitigen könnte, ist eigentlich nicht akzeptabel. Wir haben uns einstimmig auf das jetzt hier in diesem Beschluss vorgesehene Vorgehen geeinigt, sind übereingekommen, dass wir das so handhaben wollen. Ich gehe davon aus, dass wir auch heute, möglicherweise sogar wieder einstimmig, es sei denn, Sie wollen von dem Votum im Ausschuss abweichen, zu dem Beschluss finden, der da lautet: Erstens. Die Laufzeit des Mietvertrags wird nicht über 2028 hinaus verlängert – was in Ordnung ist, was schon zugestanden war, aber als bekräftigender Beschluss möglich ist. Zweitens. Mit der Beschlussempfehlung wird die Eingabe zur Würdigung überwiesen. Damit bringen wir die Erwartung zum Ausdruck, dass die Beteiligten nunmehr in einen konstruktiven Dialog eintreten. Dazu gehört insbesondere, die Maßnahmen, die ergriffen wurden, noch einmal darzulegen, die Anliegen anzuhören und insbesondere auch eine Ansprechperson im Gemeinderat zu benennen. Das sind Einzelmaßnahmen. Darauf hatten wir uns verständigt. Damit kann man leben. Aber bitte jetzt nicht den Leuten ein X für ein U vormachen. Ich erinnere noch einmal an den Beschluss im Ausschuss. Der war einstimmig. Ich gehe davon aus, heute ist es wieder einstimmig. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Tobias Reiß

Vielen Dank. – Nächster Redner: Kollege Halemba für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD)

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Daniel Halemba AfD

Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete! Flüchtlingsunterkünfte in der eigenen Nachbarschaft sind immer ein hochsensibles Thema. Deshalb sind bei solchen Vorhaben auch Bürgerbeteiligung und Transparenz von Anfang an eminent wichtig, eigentlich unverzichtbar. Das war hier in Rott am Inn allerdings nicht der Fall. Da gab es große Defizite. Was auch ganz wichtig ist: Wenn wir so eine Petition im Ausschuss haben, dann ist es ganz wichtig, darauf zu achten, wie wir uns hier als Volksvertreter äußern und dass wir unsere Glaubwürdigkeit bewahren, Herr Kollege Lausch. Die Petition war schon vor etwa einem Jahr bei uns im Ausschuss, auch im Plenum, wie es der Kollege Dr. Schwartz ausgeführt hat. Das ist richtig. Allerdings ist das Problem, dass sich mit dem damaligen Votum – es war, meine ich, eine Erledigung gemäß § 80 Nummer 4, auch mit Maßgaben – nichts geändert hat. Wir waren schon damals für die Berücksichtigung dieses Anliegens. Wir stehen weiterhin auf dem Standpunkt, dass dies die beste Lösung wäre. Denn die damaligen Probleme, die Spedition in der Nachbarschaft, wo wirklich Flüchtlinge auf deren Grundstück rumlaufen und den Betriebsablauf stören, aber auch einfach die engen Kurven, die Parksituation im Dorf ohne Gehwege und die vielen, auch Hunderte Lkw, die dort durchfahren, sind ein erhebliches Sicherheitsrisiko für die Bewohner. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Hunderte Lkw?) Ansonsten gab es auch noch weitere Probleme: die Nutzung des WLAN, Vermüllung auf dem Speditionsgelände, mit Quecksilber belastete Räume, die zwar abgesperrt waren, aber dann doch durch Bewohner genutzt wurden. Wir können hier wirklich nicht davon sprechen, dass diese Probleme nicht mehr vorhanden oder gelöst sind. Deswegen waren wir alle im Ausschuss positiv überrascht, als der Herr Lausch als Berichterstatter, als diese Petition dann im Ausschuss behandelt wurde, ganz klar gesagt hat: Wenn diese Probleme jetzt nicht gelöst werden – er gibt dem Landratsamt nämlich noch mal eine Frist –, dann wird er eindeutig für Berücksichtigung stimmen bei dieser Petition. Dann hält er diese Petition sozusagen im vollen Umfang für berechtigt und will das Anliegen der Petenten umsetzen. – Das war schon unser damaliges Votum. Wir hätten das sehr gerne auch mitgetragen. Aber wir waren dann umso schockierter, als bei der abschließenden Beratung im Ausschuss der Kollege Lausch dann von diesem Votum abgerückt ist, sein Wort gebrochen hat und dann nur noch von einer Würdigung die Rede war. Aber was ist denn eine Würdigung? – Eine Würdigung bedeutet nach dem Wortlaut, dass dieser Sachverhalt der Staatsregierung nochmals vorgelegt wird zur erneuten Prüfung – mehr nicht. Ja, wir haben auch Maßgaben mit beschlossen. Diese sind auch insoweit in Ordnung. Aber sie ersetzen nicht die Berücksichtigung, weil es eben nicht das Anliegen der Petenten erfüllt. Gerade durch die Nachreichung der Petenten hat sich noch einmal besonders gezeigt, dass die Missstände weiterhin bestehen und sich eigentlich nochmals verstärkt haben. Deshalb haben wir stattdessen das Votum Berücksichtigung im Ausschuss vorgeschlagen. Aber dieses Votum fand nur die Zustimmung der AfD. Als es dann abgelehnt wurde, haben wir auch eine Würdigung mitgetragen, weil Würdigung immer noch besser ist als nichts, auch für die Petenten, wenn zumindest der Vertrag nicht über 2028 hinaus verlängert wird. Warum ziehen wir die Petition hier heute hoch? – Ganz einfach: das Thema Glaubwürdigkeit. Wir wollen dem Berichterstatter Herrn Lausch und, ja, auch der Mitberichterstatterin Frau Fehlner – Sie haben sich damals nämlich auch dem Votum von Herrn Lausch, dem Votenvorschlag auf Berücksichtigung, angeschlossen und hätten das mitgetragen – noch mal eine Chance geben, hier ihr Votum zu ändern und sich ihre Glaubwürdigkeit zu bewahren. (Beifall bei der AfD)

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Tobias Reiß

Als Nächster spricht Herr Kollege Lausch für die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Sie haben das Wort, Herr Kollege.

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Josef Lausch FREIE WÄHLER

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, liebe Bürgerinnen und Bürger! Noch ein paar persönliche Worte zu Herrn Halemba. Einige Punkte der Sitzung im Februar, auf die Sie sich beziehen, wurden tatsächlich vom Landratsamt erledigt. Einige neue kamen hinzu. Das berechtigt nicht, mich hier des Wortbruchs zu bezichtigen. Ich war mit dieser Sache, mit dieser Causa Rott, von Anfang an intensiv beschäftigt. Tatsächlich ist auch die Informationspolitik des Landratsamts – ich wiederhole mich – zu kritisieren. Wenn man auf mehrfache Anfrage nach den tatsächlichen Unterkunftszahlen in den einzelnen Gemeinden nur eine lose Prozentzahl von 82 % genannt bekommt, ist das durchaus bemerkenswert, noch dazu, wenn man weiß, dass neu errichtete Containeranlagen in Feldkirchen-Westerham und Großkarolinenfeld leer stehen. Dazu passt auch, dass erst kürzlich vonseiten des Landratsamts in der Causa Rott von Fake News gesprochen wurde. Diese Behauptung entbehrt – darauf lege ich Wert – jeglicher Grundlage. Genauso bemerkenswert ist die Tatsache, dass ich trotz meines Mandats als Berichterstatter keinen Einblick in den Mietvertrag bekommen habe. Hier könnte man durchaus das Kräfteverhältnis zwischen Legislative und Exekutive hinterfragen. Ich möchte deshalb noch einmal meinen Vorschlag ins Spiel bringen, eine Lagernutzung für den Katastrophenschutz und/oder die Bundeswehr für die Immobilie in Betracht zu ziehen, sodass kein weiteres Steuergeld verschwendet wird, sollte die Nutzung als Flüchtlingsunterkunft wider Erwarten beendet werden. Das ist mit dem Votum § 80 Nummer 3, Würdigung, tatsächlich nicht ausgeschlossen. Herr Halemba, wenn Sie so ein schlechtes Gedächtnis haben, sage ich Ihnen, dass auch die erste Petition mit § 80 Nummer 3, Würdigung, beschlossen wurde. Ich möchte aber auch eine positive Seite an dieser problematischen Einrichtung hervorheben. Es ging und geht immer nur um den unglücklichen Standort und den Umgang mit dieser Problematik. Ich war von Anfang an im engsten Austausch mit den Anliegern und der Bürgerinitiative und habe immer betont, dass ich, wenn es um Rassismus und plumpe Hetze geht, jeglichen Kontakt sofort abbreche. Das Gegenteil war der Fall. Sowohl die BI als auch die Gemeinde mit Bürgermeister Daniel Wendrock an der Spitze, aber auch größtenteils die Bürger und Bürgerinnen der Gemeinde Rott, gingen den strammen Rechtsauslegern, die wir alle kennen, nicht auf den Leim. Ich möchte hier nur als Beweislage die Ergebnisse der Kommunalwahl vom 8. März dieses Jahres in der Gemeinde Rott und im Landkreis Rosenheim erläutern. Bei der Wahl zum Ersten Bürgermeister erreichte Daniel Wendrock, nominiert von FREIEN WÄHLERN, CSU und einer offenen Liste, 94 %, der Kandidat der AfD 6 %. Bei der Wahl zum Landrat erreichte der Landtagskollege Winhart von der AfD landkreisweit nur ein Ergebnis von 13 %. Im Gemeinderat der Gemeinde Rott erlangte die AfD nur zwei Sitze. Mir ging und geht es immer um die Sache. Meine rein pragmatische Herangehensweise ist, sich eben nicht wegzuducken und immer offen die Probleme anzusprechen nach dem Motto "Durch Reden kommen die Leute zusammen". Diese Vorgehensweise – dessen bin ich mir sicher – ist einer der Gründe, warum wir gerade am Hotspot Rott keine AfD-Hochburg bekommen haben. Kein Platz für Hetzer: Auch das ist bayerische Lebensart, die den anderen einfach abgeht. Es geht immer um Menschen und darum, menschlich zu bleiben. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD)

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Tobias Reiß

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht jetzt Frau Kollegin Demirel.

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Gülseren Demirel GRÜNE

Verehrtes Präsidium, Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorredner haben schon ausführlich zum Sachverhalt Stellung bezogen. Ich will nur noch einmal kurz den Aspekt erläutern, wie ich als Vorsitzende des Ausschusses den Austausch mit den Petentinnen und Petenten erlebt habe und wie die Sitzungen zu der Petition abgelaufen sind. Das Thema ist, wie schon erwähnt, seit einem Jahr bei uns im Ausschuss. Bei der Ortsbegehung hatten wir einen Riesenauflauf mit dem Landratsamt, mit dem Regierungspräsidenten von Oberbayern, mit mir als Vorsitzender und den beratenden Kollegen Abgeordneten. Wir haben uns das Ganze vor Ort noch einmal angeschaut, sind mit den Petenten ins Gespräch gekommen und haben versucht, uns noch einmal ein Bild zu machen. Nachdem es, wie Kollege Schwartz schon erwähnt hat, mehrere Kritikpunkte gab, haben wir uns alle miteinander bemüht, erst einmal diese Kritikpunkte auszuräumen. Das ist über Gutachter passiert. Das waren nicht wir, sondern es waren externe Gutachter, die noch einmal deutlich gemacht haben, dass da keine gesundheitsschädlichen Vorfälle sind, was aber hätte passieren können. Was von Anfang an nicht so optimal gelaufen ist, habe ich auch bei der letzten Behandlung der Petition noch einmal deutlich zum Ausdruck gebracht. Die Kommunikation hätte von Anfang an anders laufen müssen. Das ist mit der Gemeinde so nicht passiert. Das hat natürlich dazu geführt, dass die Fronten sehr verhärtet waren und das Vertrauen der Petentinnen und Petenten gegenüber den Behörden immer weniger wurde. Wir wissen es aus Verhandlungen, die wir auch selbst führen: Sobald das Vertrauen anfängt zu leiden, funktioniert auch die Kommunikation nicht mehr so richtig; man hat immer Angst, dass die Verbindlichkeit der Zusagen fehlt. Deshalb haben wir bei der letzten Behandlung der Petition auch die Würdigung beschlossen, einstimmig mit der Maßgabe, dass wir Punkt für Punkt festgelegt haben, was wir als Ausschuss erwarten: In der Zukunft sollen gemeinsam mit den Petent:innen und in Kooperation die offenen Fragen ausgeräumt werden; denn es kann nicht sein – um ein Beispiel zu nennen –, dass ein Unternehmen darunter leidet und sich wegen der Unterkunft um seine Existenz Sorgen machen muss, nur weil man nicht ins Gespräch geht. Das ist ausgeräumt. Ich hoffe, dass dieser einstimmige Beschluss mit der Maßgabe dazu führt, dass der Dialog anders geführt wird. Aber da ist, glaube ich, Kollege Lausch vor Ort, und die Petenten sind jetzt auch keine Gruppe von Menschen, die nicht schnell zum Telefon greifen oder eine Mail schreiben; sie informieren uns kontinuierlich, wenn etwas sein sollte. Daher werden wir auch weiterhin an dem Thema dranbleiben. Für mich und auch die anderen Kolleg:innen war es wichtig, von Anfang an deutlich zu machen, dass wir die Sorgen ernst nehmen und bereit sind, uns mit den Fragen, die die Petent:innen haben, auseinanderzusetzen und gegebenenfalls Hilfestellung zu geben. Ich glaube, das haben wir in dem einen Jahr richtig gut hingekriegt. Ich hatte bei der letzten Sitzung des Petitionsausschusses auch den Eindruck, dass der Kompromiss bei den Petent:innen angekommen ist, dass sie sich sehr freundlich verabschiedet haben und vor der Tür sofort mit dem Vertreter des Innenministeriums ins Gespräch gekommen sind. Das ist doch auch ein gutes Zeichen. Daher bin ich eigentlich, nachdem der Beschluss einstimmig war, davon ausgegangen – wenn ich in einem Ausschuss einer Sache zustimme, weil das, was ich vorher eingefordert habe, keine Mehrheit findet, aber ich danach doch zustimme –, dass es politisch erledigt ist. Aber für die AfD scheint es nicht so zu sein. Sie stimmen zu, aber denken sich dann: Ach, was schert mich denn meine Stimme, die ich im Ausschuss für die Sache abgegeben habe. Jetzt ziehe ich das Thema wieder hoch, ob die Petent:innen darüber glücklich sind oder nicht. Glücklich sind sie nicht. Ich bin Herrn Lausch auch dankbar für den letzten Teil seiner Rede; denn genau das habe ich auch von den Petent:innen gehört. Daher denke ich, dass wir jetzt, solange keine neuen Tatsachen auftauchen, auf einem guten Weg sind. 2028 ist auch eine Tatsache. (Beifall bei den GRÜNEN und den FREIEN WÄHLERN)

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Tobias Reiß

Als Nächste spricht die Kollegin Martina Fehlner für die SPD-Fraktion.

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Martina Fehlner SPD

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei den vorliegenden Petitionen – das haben wir schon gehört – geht es um die Flüchtlingsunterkunft im Gewerbegebiet in Rott am Inn im Landkreis Rosenheim. Die Petenten wenden sich gegen die Fortsetzung des Betriebs der Unterkunft. Wir haben im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden intensiv beraten und uns ausführlich mit dem Fall befasst. Es gab auch einen Ortstermin. Dazu ist zu sagen: Die Lage in Rott am Inn ist besonders, weil die Unterkunft in einem Gewerbegebiet liegt. In direkter Nachbarschaft befindet sich die Spedition des Petenten. Hier verkehren täglich mehr als 150 Lkw. Die Petenten berichten von Konflikten zwischen Fußgängern, dem Schwerlastverkehr, falsch geparkten Fahrzeugen, Einschränkungen für betriebliche Abläufe, Lärm, Vermüllung und offenen Fragen zum Sicherheitskonzept der Unterkunft. Auch die Themen Wasser, Abwasser und Stellplätze haben wir im Ausschuss angesprochen. Die Unterkunft war zuletzt mit rund hundert Menschen belegt. Kollege Lausch hat es schon thematisiert: Es kamen auch Geflüchtete aus anderen Bundesländern hier an. Es zeigt sich ganz klar, dass es eben nicht um eine abstrakte Debatte geht, sondern um konkrete Probleme vor Ort. Die Gemeinde, die betroffenen Betriebe und die Bürgerinnen und Bürger hätten früher und transparenter benachrichtigt und eingebunden werden müssen. Die Kommunikation war nicht ideal und hätte besser sein müssen. Gleichzeitig gilt aber auch: Die Unterbringung von Geflüchteten ist eine staatliche Aufgabe. Sie darf nicht grundsätzlich infrage gestellt werden; aber gerade deshalb, weil diese Aufgabe vor Ort gelingen muss, braucht es eine gute Kommunikation im Vorfeld, klare Verantwortlichkeiten und verlässliche Ansprechpartner. Wir haben auch die rechtliche Lage im Rahmen der Ausschussdiskussion berücksichtigt. Für die Unterkunft besteht ein Mietverhältnis bis zum Jahr 2028. Nach der Darstellung der Staatsregierung hätte eine vorzeitige Beendigung auch rechtliche und finanzielle Folgen, da keine Kündigungsklausel vereinbart wurde. Aber trotz dieser vielen Herausforderungen und unterschiedlichen Interessen konnten wir einen Kompromiss finden. Der Ausschuss hat einstimmig beschlossen, die Petitionen der Staatsregierung zur Würdigung zu überweisen. Das bedeutet, die vorgetragenen Probleme werden sehr ernst genommen. Jetzt muss sich die Staatsregierung erneut mit den Petitionen befassen und prüfen, was konkret noch verbessert und verändert werden kann. Unser Beschluss enthält klare Vorgaben: Erstens. Keine Verlängerung des Mietvertrages über 2028 hinaus. Dies hat das Innenministerium ausdrücklich zugesagt. Die Zusage wurde auch in den Beschluss aufgenommen. Zweitens. Alle Beteiligten sollen jetzt in einen weiteren konstruktiven Dialog eintreten. Dazu gehört, transparent darzulegen, welche Maßnahmen bereits ergriffen wurden und was noch zu tun ist. Dazu gehört auch, die Anliegen der anderen Seite anzuhören und in die weiteren Überlegungen aufzunehmen. Drittens. Es soll eine feste Ansprechperson im Gemeinderat benannt werden, die für die Betroffenen verlässlich erreichbar ist. Der Ausschuss hat in diesem Zusammenhang auf das sogenannte Bamberger Modell verwiesen, bei dem ein kontinuierlicher Austausch zwischen Stadtrat und den Verantwortlichen der Unterkunft stattfindet. Wichtig ist uns: Die Würdigung nimmt die Anliegen der Petenten ernst, verlangt konkrete Verbesserungen und setzt ein klares Ende bis 2028. Zugleich vermeidet sie eine Entscheidung, die rechtlich und finanziell nicht tragfähig gewesen wäre. Deshalb bleiben wir bei unserem Votum gemäß § 80 Nummer 3; die Eingabe ist der Staatsregierung zur Würdigung zu überweisen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der GRÜNEN und der FREIEN WÄHLER)

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Tobias Reiß

Als Nächster spricht der Kollege Andreas Winhart für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD)

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Andreas Winhart AfD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute wieder das Thema "Flüchtlingsunterkunft in Rott am Inn". Ich kann eines dazu sagen: Lieber Sepp Lausch, am 08.10.2023 waren Landtagswahlen. Am 09.10.2023 hat das Landratsamt Rosenheim unter der Führung der CSU bekannt gegeben, dass eine Massenunterkunft mit 500 Personen nach Rott am Inn kommt. Am 10.10.2023 um 9 Uhr war ich vor Ort und habe sie mir angeschaut. Ich habe mit Personen vor Ort gesprochen – mit den Anliegern, die damals auch nicht besonders begeistert waren. Was ist seitdem passiert? – Dass man den Leuten jetzt sagt, man tritt jetzt in einen "konstruktiven Dialog" ein, ist einfach zu spät. (Beifall bei der AfD) Der längste Teil der Mietzeit ist vorbei. Wollt ihr die Leute dort verarschen? Das muss man in aller Deutlichkeit fragen. Wir haben jetzt noch die Auflage, dass der Mietvertrag bis 2028 läuft. Lieber Sepp, wenn du dich hierherstellst und sagst: Man könnte es auch für die Bundeswehr oder den Katastrophenschutz nutzen, dann sprich bitte mit deinen Koalitionskollegen. Mach dich dafür stark. Die Leute in Rott am Inn wollen diese Unterkunft nicht. Und sie macht an diesem Standort auch keinen Sinn, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD)

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Tobias Reiß

Dann noch eine weitere Wortmeldung des Kollegen Dr. Harald Schwartz von der CSU-Fraktion.

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Harald Schwartz CSU

Zurück zur Sache. Herr Winhart, Sie waren nicht dabei – das will ich Ihnen verzeihen. Allerdings, man stand im Dialog, und man hat Ergebnisse gefunden. (Zuruf des Abgeordneten Andreas Winhart (AfD)) Man hat die Personenzahl reduziert. Man hat 2028 als festes Ende verbindlich festgelegt. Man hat ein Prozedere für den weiteren Austausch gefunden. Man hat einen Sicherheitsdienst eingestellt. Man hat den Bauzaun aufgestellt. Man hat die falsch geparkten Fahrzeuge beseitigt. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Schau nur an!) Man hat sehr viel getan. Das alles einfach auszublenden und zu sagen, man hat das Maximalziel erreicht, mag in Ihrer Welt möglich sein. Wir leben in der Wirklichkeit. Hier gibt es Kompromisse. Hier muss man aufeinander zugehen, und hier muss man Lösungen finden, die tragfähig sind. Das hat man hier getan. Das Thema mit dem Quecksilber, das gerade noch einmal angesprochen wurde, ist mit Verlaub ein ganz schwieriger Vortrag. Es gibt ein Gutachten – weil das am Anfang ein großes Thema war –, das ausdrücklich darlegt, dass dort keine Belastung vorhanden ist. Man hat dann gesagt: Sicherheitshalber sperren wir diese wenigen betroffenen Räume ab usw. Auf jeden dieser Aspekte wurde eingegangen. Irgendwann geht es halt auch nicht mehr. Also ich bin ganz im Gegenteil der Ansicht, dass man hier alles getan hat, um die Menschen vor Ort mitzunehmen. Möglicherweise würde sich jeder beeinträchtigt fühlen, eine Einrichtung mit mehreren Hundert Personen in seiner unmittelbaren Nachbarschaft zu haben. Aber die Darstellung, wie Sie sie da gerade dargetan haben, kann man nicht so stehen lassen. Eines ist mir noch wichtig, weil das vorhin mal so gesagt und vielleicht nicht in den Protokollen festgehalten wurde. Es hieß, mit einem Polizeieinsatz seien zehn Personen weggebracht worden. Ich stelle klar: Keineswegs hatte jemand den Notruf gewählt – wie man denken könnte –, sondern die Ausländerbehörde hat gebeten, dass man dort weniger Leute unterbringt. Sie wurden dann tatsächlich im Rahmen der Amtshilfe, ohne dass sich jemand gewehrt hätte, ohne dass es einen Vorfall gegeben hätte, in eine andere Einrichtung weggefahren. Das ist etwas anderes, als wenn man sagt: Mit einem Polizeieinsatz mussten die Leute weggebracht werden. Als ich das gehört habe, habe ich gleich nachgefragt, was dort passiert ist. Haben die was angestellt? Ist da irgendwo was rundgegangen? Ich hatte ganz komische Bilder im Kopf. Aber so, wie die komischen Bilder im Kopf, war es in der Realität gar nicht. Es ist viel, viel entspannter, als Sie es darstellen – wie man es halt immer wieder bei Ihnen von der AfD wahrnehmen muss. (Beifall bei der CSU)

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Tobias Reiß

Herr Kollege, bitte bleiben Sie noch am Rednerpult. Es gibt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vom Kollegen Winhart.

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Andreas Winhart AfD

Werter Kollege Schwartz, wo ist das Sicherheitskonzept? Wo ist der Sicherheitsdienst, der auch diese Sicherheitsanweisungen umsetzt, damit es zu keiner Vermüllung kommt? (Zuruf von der CSU: Typisch AfD!) Alles das, was Sie an Hinweisen bekommen haben, haben Sie von der Bürgerinitiative bekommen. Das Landratsamt hat von sich aus überhaupt nicht gehandelt. Wir können uns auch noch an den Arroganzauftritt des Regierungspräsidenten beim Ortstermin erinnern, der einfach gesagt hat: Es ist jetzt einfach so, also lebt damit! Um es auf den Punkt zu bringen: Wir brauchen diese Unterkunft nicht mehr. Wir haben keinen Bedarf mehr. Es entsteht etwas in Kolbermoor. Es entsteht etwas in Feldkirchen-Westerham. Es entsteht etwas in Stephanskirchen. Wir haben viele Leerstände in den bestehenden Unterkünften. Wir brauchen diese Unterkunft in Rott am Inn ab heute nicht mehr. Deswegen folgen Sie bitte dem Vorschlag des Kollegen Lausch. Macht das Ding zu! Lasst die Nachbarschaft endlich in Frieden! (Beifall bei der AfD)

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Harald Schwartz CSU

Herr Winhart, es freut mich, dass Sie die grandiosen Leistungen des Bundesinnenministers auf diese Weise anerkennen, der mit dazu beigetragen und dafür gesorgt hat, dass sich die Situation bei uns entspannt. Vielen Dank für dieses Anerkenntnis der Arbeit der CSU. Gleichzeitig sage ich aber auch, dass der Landkreis, um den es hier geht, immer noch eine Quote von, ich glaube, 82 % Deckung hat. Sie können mich vielleicht verbessern, sollten es nur 81 % oder so sein. Wir haben in anderen Landkreisen eine deutliche Übererfüllung bei der Aufnahme von Geflüchteten. (Andreas Winhart (AfD): Wenn die die Geflüchteten haben wollen, dann ist das ja okay!) In Rosenheim ist das nicht der Fall. Nein, so geht es auch nicht, dass man sagt: Die anderen sollen sie halt nehmen. Rosenheim muss sich beteiligen. Das tut es jetzt, und so gehört sich das auch. (Beifall bei der CSU)

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Tobias Reiß

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen, und wir kommen zur Abstimmung. Hierzu werden die Tagesordnungspunkte wieder getrennt. Nach dem Bayerischen Petitionsgesetz und der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag ist der Abstimmung die Entscheidung des die Eingabe behandelnden Ausschusses zugrunde zu legen. Der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden hat zu beiden Eingaben beschlossen, sie jeweils gemäß § 80 Nummer 3 unserer Geschäftsordnung der Staatsregierung zur Würdigung zu überweisen mit folgenden Maßgaben: Erstens. Die Laufzeit des Mietvertrags wird nicht über 2028 hinaus verlängert. Zweitens. Mit dem Beschluss, die Eingabe der Staatsregierung zur Würdigung zu überweisen, bringt der Ausschuss die Erwartung zum Ausdruck, dass die Beteiligten nunmehr in einen konstruktiven Dialog eintreten. Dazu gehört insbesondere, transparent darzulegen, welche Maßnahmen bereits ergriffen wurden, die Anliegen und Positionen der jeweils anderen Seite anzuhören sowie diese nach Möglichkeit in die weiteren Überlegungen und Entscheidungen einzubeziehen. Zudem erscheint es sinnvoll, eine feste Ansprechperson im Gemeinderat zu benennen, die den Betroffenen als verlässliche Ansprechpartnerin bzw. verlässlicher Ansprechpartner zur Verfügung steht und bei Gesprächsbedarf den Austausch unterstützt. Der Ausschuss verweist in diesem Zusammenhang auf das sogenannte Bamberger Modell, bei dem zwischen Stadtrat und Unterkunft ein kontinuierlicher und vertrauensvoller Austausch gepflegt wird. Den Petenten sind die Stellungnahme der Staatsregierung sowie ein Protokollauszug zu übersenden. So weit der Beschluss. Zuerst lasse ich abstimmen über die Eingabe betreffend "Einwände gegen die Fortsetzung des Betriebs der Flüchtlingsunterkunft im Gewerbegebiet in Rott am Inn", EB.0795.19. Wer zu dieser Petition der Entscheidung des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die SPD-Fraktion, die Fraktion der FREIEN WÄHLER, die CSU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Keine. Enthaltungen? – Ebenso keine. Damit ist der Entscheidung des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden einstimmig entsprochen worden. Als Nächstes kommen wir zur Abstimmung über die Eingabe betreffend "Einwände gegen geplante Ankunftseinrichtung im Gewerbegebiet in Rott am Inn", EB.0791.19. Wer auch in diesem Fall der Entscheidung des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FREIEN WÄHLERN, CSU und AfD. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Keine. Enthaltungen? – Keine. Damit ist der Entscheidung des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden auch in diesem Fall entsprochen worden. Die Tagesordnungspunkte 12 und 13 sind erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 14 auf: Antrag der Abgeordneten Petra Högl, Tanja Schorer-Dremel, Leo Dietz u. a. (CSU), Florian Streibl, Felix Locke, Marina Jakob u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Kein gesonderter Sachkundenachweis für Landwirte bei der Ausbringung von Biozidprodukten (Drs. 19/9838) Auf eine Aussprache wurde auf Wunsch der Initiatoren zwischenzeitlich verzichtet. Wir kommen daher direkt zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus empfiehlt Zustimmung. Wer dem Antrag von Abgeordneten der CSU-Fraktion und der Fraktion FREIE WÄHLER zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FREIEN WÄHLERN, CSU und AfD. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Enthaltungen? – Jeweils keine. Damit ist dem Antrag zugestimmt worden. Ich rufe Tagesordnungspunkt 15 auf: Antrag der Abgeordneten Alexander Flierl, Petra Högl, Tanja Schorer-Dremel u. a. (CSU), Florian Streibl, Felix Locke, Marina Jakob u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Chancen der Neuen Genomischen Techniken (NGT) erkennen und nutzen (Drs. 19/9891) Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Erste Rednerin ist Frau Kollegin Tanja Schorer-Dremel. Bitte schön, Frau Kollegin.

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Tanja Schorer-Dremel CSU

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, Hohes Haus! Es ist kurz vor acht Uhr am Abend, und viele Menschen in Bayern sitzen jetzt vielleicht noch im Garten, genießen ihren Garten. Landwirtinnen und Landwirte schauen auf ihre Felder. Sie hoffen auf Regen, und sie fragen sich, wie die nächste Ernte ausfallen wird. Darüber sprechen wir heute: über unsere Ernährung, über unsere Landwirtschaft und über die Frage, ob wir den Herausforderungen des Klimawandels mit den Werkzeugen von gestern begegnen wollen oder mit den Möglichkeiten von heute und morgen. Denn eines ist klar: Unsere Pflanzen stehen unter Druck. Trockenheit, Hitze, neue Schädlinge und Krankheiten stellen unsere Landwirtschaft jedes Jahr vor größere Herausforderungen. Gleichzeitig erwarten wir zu Recht weniger Pflanzenschutzmittel, mehr Nachhaltigkeit und hochwertige Lebensmittel. All das zusammen geht nicht von allein. Dazu brauchen wir auch Innovationen. Genau deshalb sprechen wir heute über die Neuen Genomischen Techniken. Seit unserer letzten Debatte im April hat sich Entscheidendes getan. Am 17. Juni hat das Europäische Parlament dem Trilog-Kompromiss zur neuen NGT-Verordnung zugestimmt. Mit der Veröffentlichung der Verordnung in dieser Woche im EU-Amtsblatt steht der neue europäische Rechtsrahmen fest. Nach Jahren intensiver Diskussionen ist damit endlich der Weg frei für einen modernen europäischen Rechtsrahmen. Ich halte das für eine gute Nachricht. Denn Europa hat weder den einfachen noch den lauten Weg gewählt. Europa hat den vernünftigen Weg gewählt, einen Weg, der wissenschaftliche Erkenntnisse ernst nimmt und gleichzeitig hohe Sicherheitsstandards bewahrt. Genau dafür stand Bayern von Anfang an. Was ist das Neue? – Der europäische Rechtsrahmen unterscheidet künftig klar zwischen zwei Kategorien: NGT-1 umfasst Pflanzen, deren genetische Veränderungen auch auf natürlichem Wege oder durch klassische Züchtung, Mutagenese, hätten entstehen können. Sie unterscheiden sich genetisch nicht von konventionell gezüchteten Sorten. Deshalb werden sie künftig auch einfacher zugelassen. NGT-2 hingegen betrifft weitergehende Eingriffe, die sogenannte Cis- oder Transgenese. Hier gelten auch künftig die strengen Regeln des europäischen Gentechnikrechts, und das zu Recht. Das ist keine Beliebigkeit, das ist Augenmaß. Genau dieses Augenmaß hat der Debatte viele Jahre lang gefehlt. Nun könnte man sagen: Europa hat entschieden. Warum brauchen wir dann überhaupt noch unseren Antrag? – Weil mit einer europäischen Verordnung die politische Arbeit eben nicht endet, sie beginnt erst; denn jetzt geht es um die Umsetzung. Es geht darum, welche Spielräume genutzt werden. Es geht darum, wie praxisnah die Regeln tatsächlich ausgestaltet werden, und genau dafür setzen wir heute ein Signal. Wir wollen keine zusätzliche Bürokratie dort, wo sie keinen Mehrwert schafft. Eine Pflanze, die sich genetisch nicht von einer konventionell gezüchteten Sorte unterscheidet, braucht keine Sonderkennzeichnung, die Verbraucher eher verunsichert als informiert. Wir wollen außerdem verhindern, dass Patente den Zugang zu Saatgut einschränken. Innovation darf nicht dazu führen, dass wenige Unternehmen bestimmen, wer künftig züchten darf und wer nicht. Wir brauchen Vielfalt, wir brauchen Wettbewerb, und wir brauchen starke mittelständische Pflanzenzüchter, genauso wie unsere bäuerlichen Familienbetriebe. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Deshalb sprechen wir uns gegen Patente für NGT-1-Pflanzen aus, soweit dies rechtlich möglich ist, und wir setzen klare Grenzen. Herbizidtoleranzen oder Pflanzen, die selbst insektizide Stoffe bilden, sollen nicht unter die erleichterten Regelungen fallen. Denn Fortschritt braucht Vertrauen, und Vertrauen entsteht nur durch klare Regeln. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich weiß, dass dieses Thema viele Menschen bewegt. Denn neue Technologien wecken Hoffnungen, aber sie lösen auch Sorgen aus. Manche fragen: Wer kontrolliert künftig unser Saatgut? Wer profitiert wirtschaftlich? Bleibt Nachhaltigkeit wirklich das oberste Ziel? Diese Fragen verdienen unser aller Respekt. Aber sie verdienen auch ehrliche Antworten. Die Antwort kann nicht sein, jede neue Technologie grundsätzlich abzulehnen. Denn der Klimawandel wartet nicht auf politische Grundsatzdebatten. Unsere Böden warten nicht, unsere Pflanzen warten nicht, und unsere Landwirte schon gar nicht. Sie brauchen Lösungen – nicht irgendwann, sondern jetzt. Wer heute Landwirtschaft zukunftsfähig machen will, muss Wissenschaft und Praxis zusammenbringen. Genau das leisten die Neuen Genomischen Techniken. Sie können helfen, Pflanzen widerstandsfähiger gegen Trockenheit zu machen, sie können den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln reduzieren, Erträge sichern und dazu beitragen, Ernährungssicherheit mit Klima- und Umweltschutz zu verbinden. Das alles ersetzt keine verantwortungsvolle Landwirtschaft, aber es erweitert den Werkzeugkasten, nicht mehr, aber auch nicht weniger. Dabei dürfen wir eines nicht vergessen: Andere Länder handeln längst. Die USA, Brasilien, Argentinien und viele asiatische Staaten investieren massiv in moderne Pflanzenzüchtung. Wenn Europa diesbezüglich dauerhaft zurückbleibt, verlieren wir nicht nur den Anschluss in der Forschung. Wir verlieren Wertschöpfung, Innovation und Arbeitsplätze. Gerade Bayern mit seinen starken Universitäten, seinen Forschungseinrichtungen und seiner mittelständischen Pflanzenzüchtung darf sich das nicht leisten. Deshalb danke ich ausdrücklich allen Kolleginnen und Kollegen der CSU und der FREIEN WÄHLER sowie den Mitunterzeichnern unseres Antrags. Wir senden heute ein wichtiges Signal: ein Signal für Wissenschaft, für Verantwortung und für unsere Landwirtschaft. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Politik muss Chancen erkennen, bevor andere sie nutzen, Risiken begrenzen, ohne Fortschritt zu verhindern, und den Mut haben, neue Wege zu gehen, wenn die alten nicht mehr ausreichen. Genau darum geht es heute. Europa hat entschieden. Jetzt liegt es an uns, diesen Weg verantwortungsvoll zu begleiten. Deshalb bitte ich Sie herzlich um Zustimmung zu unserem Antrag; denn wir wollen Bayern zu einem Standort machen, an dem Forschung, Landwirtschaft und Nachhaltigkeit gemeinsam Zukunft gestaltet. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Frau Kollegin Schorer-Dremel. – Für die AfD hat Herr Abgeordneter Harald Meußgeier das Wort. (Beifall bei der AfD)

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Harald Meußgeier AfD

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Am Anfang meiner Rede möchte ich Folgendes ansprechen: Die Opposition wird von den Regierenden immer kritisiert, wenn sie Anträge zur Beratung im Plenum hochzieht, die im Ausschuss bereits beraten und beschlossen wurden. Die AfD-Fraktion hat den Antrag mitgetragen. Vielleicht gelten für die Regierungsfraktionen andere Regeln als für eine Oppositionspartei. Aber nun zum Thema: Neue Genomische Techniken sind nicht automatisch dasselbe wie klassische Gentechnik. Diese Differenzierung ist entscheidend. Die AfD sagt klar: Wir erkennen die Chancen und wollen sie auch nutzen, und zwar mit Augenmaß, Verantwortung und auf wissenschaftlicher Grundlage. Wenn mit Neuen Genomischen Techniken eine Veränderung erzielt wird, die auch durch klassische Züchtung erreicht und erzielt werden kann, müssen wir darüber anders sprechen als über Pflanzen, in die fremdes Erbgut eingebracht wird. Ein paar unterschiedliche Merkmale ein und derselben Pflanzen etwas stärker herauszuarbeiten, ist etwas fundamental anderes, als Affen mit Wölfen zu kreuzen. Liebe Abgeordnete der GRÜNEN und der SPD, wer auf Kosten unserer Landwirte bewusst Angst schürt, handelt nicht verantwortungsvoll. Unsere Landwirte haben schon genügend Herausforderungen zu stemmen wie Trockenheit, neue Schädlinge und steigende Anforderungen beim Pflanzenschutz. Hinzu kommt der Druck auf Erträge, Flächen und die gesamte Wertschöpfungskette. Wir dürfen international nicht abgehängt werden. Andere Agrarländer sind längst weiter. Dort wird pragmatischer und innovationsfreundlicher mit diesen Technologien umgegangen. Wenn Europa und Deutschland dauerhaft blockieren, schwächen wir unsere eigenen Bäuerinnen und Bauern. Aber wir haben mittlerweile gehört, dass Europa diesbezüglich eingelenkt hat. Schauen wir einmal, wie es weitergeht. Zudem verlieren wir Forschung, Züchtungskompetenz und Wettbewerbsfähigkeit. Am Ende kaufen wir möglicherweise Produkte aus Ländern, die genau diese Technologie nutzen, während wir unseren eigenen Betrieben den Zugang dazu verwehren. Wir wollen keine unkontrollierte Ausbreitung und auch keine pauschale Öffnung für alles, was technisch möglich ist. Deshalb ist die Unterscheidung zwischen NGT-1 und NGT-2 so wichtig. Ich möchte zu den beiden Varianten ausführen: NGT-1-Pflanzen, bei denen Veränderungen entstehen, die auch durch natürliche Mutationen oder klassische Züchtungen möglich wären, müssen anders bewertet werden als Pflanzen mit komplexen Eingriffen. NGT-2-Pflanzen, bei denen fremde Genetik eingebracht wird – genau hier liegt der Knackpunkt – oder bei denen deutlich weitergehende Veränderungen vorgenommen werden, lehnen wir konsequent und strikt ab. (Beifall bei der AfD) Wir sagen Ja zu Forschung und Erfahrungen unter kontrollierten Bedingungen. Aber wir sagen Nein zu einer ideologischen Blockade. Wir dürfen nicht länger zulassen, dass moderne Züchtung am Ende nur den großen Konzernen nutzt. Wenn wir die Neuen Genomischen Techniken 1 zulassen, dann so, dass mittelständische Züchter, bäuerliche Betriebe und regionale Strukturen eine echte Chance haben. Bayern braucht Vielfalt, Wettbewerb und Wahlfreiheit. Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch bei der Kennzeichnung müssen wir ehrlich bleiben. Eine zusätzliche Kennzeichnungspflicht für Produkte aus NGT-1-Pflanzen bringt keinen echten Mehrwert. Sie schafft zusätzliche Bürokratie und mehr Kosten. Bürokratie ist kein Beitrag zu mehr Sicherheit. Aber eine Frage steht noch im Raum: Wollen wir Forschung in Bayern ermöglichen und im Land halten oder sie ins Ausland treiben? – Aus unserer Sicht haben wir Zweiteres schon zu oft getan, als dass wir uns das noch leisten könnten. Deshalb stimmen wir dem Antrag zu. (Beifall bei der AfD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Die nächste Rednerin ist Frau Kollegin Laura Weber für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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Laura Weber GRÜNE

Sehr geehrtes Präsidium, Kolleginnen und Kollegen! Zu den Ausführungen meines Vorredners: Man wundert sich schon. Auf der einen Seite soll die Wahlfreiheit erhalten bleiben, aber Transparenz und Kennzeichnung will man auf der anderen Seite auf gar keinen Fall. Das widerspricht sich von vorne bis hinten. Außerdem tun Sie so, als ob sich NGT-1 von NGT-2 grundlegend unterscheiden würde. Der einzige große Unterschied besteht darin, dass bei NGT-1 nur 20 Basen verändert werden dürfen. Das ist vollkommen willkürlich. Es gibt keinerlei wissenschaftliche Grundlage dafür, dass das am Ende überhaupt einen Unterschied macht. 94 % der Pflanzen fallen unter NGT-1. Damit fällt ein Großteil der Nutzpflanzen und auch der Wildpflanzen unter NGT-1. Ich frage mich, warum dieser Antrag gerade jetzt behandelt und warum hier von Chancen gesprochen wird. Die CSU zeigt dadurch wieder einmal, dass ihr Transparenz und Verbraucherschutz nicht wirklich wichtig sind; denn es geht in diesem Antrag nicht um die Frage: Neue Gentechniken – ja oder nein. Das Kind ist in den Brunnen gefallen und das Ganze bereits auf EU-Ebene beschlossen. Es geht um die Frage, wie transparent wir Informationen weitergeben. Können wir die Wahlfreiheit der Menschen überhaupt noch gewährleisten, wenn sie im Supermarkt vor dem Regal stehen, beispielweise eine Packung Mais in die Hand nehmen und am Ende völlig ratlos sind, weil sie keine Ahnung haben, ob dieses Produkt nun mit Neuen Genomischen Techniken hergestellt wurde oder nicht? – Sie wollen keinerlei zusätzliche Kennzeichnung. Das ist kein Verbraucherschutz. (Beifall bei den GRÜNEN) Transparenz, Risikoprüfung und Nachverfolgbarkeit sind keine Sonderwünsche, sondern Grundvoraussetzungen für eine informierte Gesellschaft und auch für das bereits angesprochene Vertrauen. Aber Vertrauen schafft man, indem man informiert und Transparenz herstellt, gerade wenn es um Nahrung geht; denn die Menschen in Bayern wollen wissen, was sie essen, und zeigen das auch durch ihr Kaufverhalten. Das Label "ohne Gentechnik" ist ein absoluter Verkaufsschlager. Das ist ein milliardenschwerer Markt. Der Fortbestand des Labels ist nicht mehr gewährleistet. Vom Bioanbau will ich erst gar nicht sprechen. Am Ende können die Verbraucherinnen und Verbraucher in Bayern nur noch in den Bioladen gehen, um einigermaßen sichergehen zu können, dass sie gentechnikfreie Produkte kaufen. (Beifall bei den GRÜNEN) Das erst einmal zur Transparenz. Dann ist natürlich die Patentfrage ein Riesenthema und besonders brisant. Sie sprechen halbherzig davon: Ja, wenn es rechtlich irgendwie möglich ist, sollten Patente verhindert werden. – Ihre Parteikollegen auf EU-Ebene haben jetzt entschieden, dass Patente auf Saatgut möglich sind. Warum jetzt? Darüber brauchen wir nicht mehr zu reden. Es ist jetzt genau so entschieden worden, und genau diese Patentfrage ist unwahrscheinlich brisant; denn das heißt auch, dass traditionelle Züchtungen, kleine Züchter Probleme bekommen, wenn große Saatguthersteller den Markt überfluten und diktieren können. Eines frage ich mich auch: Wenn Sie, wenn Ihre Fraktion und die FREIEN WÄHLER immer davon sprechen, dass bei dieser neuen Gentechnik diese NGT-1- Pflanzen überhaupt nicht mehr von konventionellen Pflanzen zu unterscheiden seien und mit konventionellen Mutationen, mit konventioneller Züchtung genau das gleiche Produkt hergestellt werden könne, warum gibt es dann überhaupt Patente darauf? Warum ist das dann überhaupt möglich? Bitte beantworten Sie diese Frage gerne. Dann möchte ich noch ein paar Stimmen vom Bauernverband wiedergeben: Damit drohen Nachteile für mittelständische Züchter, Sortenvielfalt und Innovationsfreiheit. Große Konzerne sind im Vorteil. Es heißt: "Patente bergen das Risiko, Innovationen wenigen großen Akteuren zu überlassen und die mittelständische Pflanzenzüchtung zu erschweren." Ich habe noch verschiedene andere Stimmen, aber zum Schluss möchte ich erwähnen: Bioland-Präsident Jan Plagge spricht von Verrat von CDU und CSU an der Landwirtschaft und an der Züchtung. Vor allem die Regelungen zu den Patenten würden zu einem Ausverkauf europäischen geistigen Eigentums nach China und in die USA führen, warnt er. Das müssen Sie erklären. Dieser Antrag bringt jetzt nichts mehr. Wir stimmen dagegen – ganz klar – und bitten noch um Auskunft. (Beifall von den GRÜNEN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Frau Kollegin Weber. – Es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung der Frau Kollegin Tanja Schorer-Dremel, CSU, vor.

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Tanja Schorer-Dremel CSU

Frau Weber, Sie haben wieder eindeutig gezeigt, dass Ideologie vor wissenschaftlicher Grundlage steht.

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Laura Weber GRÜNE

Es geht mir um Transparenz.

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Tanja Schorer-Dremel CSU

Sie unterscheiden weder NGT-1 von NGT-2 noch verwenden Sie die richtigen Fachbegriffe. Sie pauschalieren mit Gentechnik, anstatt –

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Laura Weber GRÜNE

Ach, was denn? Bitte deutlicher, das sind jetzt nur Vorwürfe.

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Tanja Schorer-Dremel CSU

– das Thema "Neue Genomische Techniken" – –

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Laura Weber GRÜNE

Können Sie das bitte deutlicher – – (Unruhe – Michael Hofmann (CSU): Sie wissen schon, wer gerade das Wort hat?) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Frau Weber, Sie sind gleich dran. Jetzt hat Frau Schorer-Dremel das Wort.

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Laura Weber GRÜNE

Also, das ist ja Wahnsinn!

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Tanja Schorer-Dremel CSU

Das ist für mich jetzt schon entscheidend, und ich darf noch einmal, wie bereits im Ausschuss, Ihre Kollegin Dr. Andrea Lübcke, Bundestagsabgeordnete der GRÜNEN, aus "AGRA Europe" vom 30. Januar zitieren. "Die Reform des europäischen Gentechnikrechts bietet die Chance, eine lange emotional geführte Debatte auf eine sachlichere Grundlage zu stellen. Dabei geht es um eine differenzierte, wissenschaftsgeleitete Bewertung von Pflanzen, die aufgrund ihrer Eigenschaften der Kategorie NGT-1 zugeordnet werden." Im Übrigen wiederholt sie das, was die Leopoldina gesagt hat. Was sagen Sie zu den Aussagen der Leopoldina? Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Frau Weber, bitte.

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Laura Weber GRÜNE

Ich muss es noch einmal wiederholen. Sie haben mir jetzt vorgeworfen, ich würde irgendwelche Fachtermini falsch benennen. Sie haben das aber nicht ausgeführt; also kann ich darauf gar nicht antworten. Sie haben einfach pauschal gesagt, ich würde irgendetwas falsch einordnen. Wenn ich NGT-1, NGT-2 sage: Ich habe von NGT-1 gesprochen. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Schauen Sie ins Protokoll!) Das sind die 20 Basen, die ausgetauscht werden. Genau darum geht es. Es ist wissenschaftlich auch in keiner Weise belegt, dass gerade das einen großen Unterschied macht, (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Leopoldina!) wenn man jetzt 21 Basen oder 22 oder 10 Basen austauscht. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Zur Leopoldina war meine Frage!) – Na ja, wie gesagt: Mir geht es nicht um die Gentechnik, auch jetzt nicht in diesem Vortrag. Mir geht es um die Transparenz, um die Kennzeichnungspflicht, um die Risikoprüfung und um die Sicherheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Leopoldina!) 90 % der Menschen in Deutschland wollen wissen, was sie essen, und sie wollen, dass Gentechnik gekennzeichnet ist, wenn Gentechnik enthalten ist. (Beifall bei den GRÜNEN) Auch NGT-1 ist und bleibt Gentechnik. Das können Sie definieren, wie Sie wollen. (Beifall bei den GRÜNEN – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Sie haben meine Frage nicht beantwortet! – Michael Hofmann (CSU): Sie wissen nicht einmal, was die Leopoldina sagt! – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Ganz genau! Sie weiß es nicht! Die Leopoldina schreibt nämlich genau das Gegenteil von dem, was sie sagt!) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Frau Kollegin Weber. – Die nächste Rednerin ist Frau Kollegin Anna Rasehorn für die SPD-Fraktion.

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Anna Rasehorn SPD

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleg:innen der demokratischen Fraktionen! Neue Genomische Techniken können Chancen bieten. Das bestreiten wir, die SPD, auch überhaupt nicht – weder hier noch im Europaparlament. Wenn neue Züchtungsmethoden dazu beitragen können, Pflanzen widerstandsfähiger gegen Trockenheit, Hitze oder Krankheiten zu machen, dann müssen wir uns zu Recht damit beschäftigen. Gerade in Zeiten des Klimawandels wäre es fatal, neue Entwicklungen von vornherein abzulehnen und ideologisch zu diskutieren. Falsch ist aber auch, bei jeder Technologie nur die Chancen aufzuzählen und die offenen Fragen beiseitezulassen. Genau bei den Fragen hatten wir auch im Ausschuss noch ein großes Fragezeichen; denn es geht nicht darum, ob wir Innovationen wollen. Es geht darum, unter welchen Bedingungen wir die Innovationen nutzen. Wer entscheidet? Wer trägt das Risiko? Wer profitiert vor allem am Ende? Die neue europäische Regelung ist inzwischen beschlossen, und viele Pflanzen aus Neuen Genomischen Techniken – die NGT-1 – werden künftig weitgehend wie konventionell gezüchtete Pflanzen behandelt. Die Kennzeichnung bleibt zwar beim Saatgut und Landwirtinnen wissen auch, ob es NGT-1 oder NGT-2 ist, allerdings werden Verbraucherinnen und Verbraucher im Supermarkt bei vielen Produkten nicht mehr erkennen können, ob sie konventionelles oder neues Genmaterial kaufen. Da ist für uns als SPD klar: Ohne Kennzeichnung gibt es für Verbraucher:innen keine echte Wahlfreiheit. Wahlfreiheit funktioniert nur mit Transparenz. Man kann sich nur für oder gegen etwas entscheiden, wenn man weiß, was man kauft. Für Landwirt:innen stellt sich eine andere Frage. Wie sichern wir dauerhaft gentechnikfreie und ökologische Wertschöpfungsketten? Laura Weber hat das gerade angesprochen. Wie stellen wir sicher, dass diejenigen, die bewusst ohne NGT wirtschaften wollen, das weiterhin verlässlich tun können, ohne dass ihnen zusätzliche Kosten und Risiken aufgebürdet werden? Genau diese Linie vertritt auch die Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament. Dort sagen wir ausdrücklich Ja zu Innovationen und Nein, wenn wenige große Konzerne die Kontrolle über Saatgut und Pflanzeneigenschaften bekommen. Damit sind wir bei der Patentfrage. Hier sind wir uns im Haus erstaunlich einig: Wir wollen keine neuen großen Abhängigkeiten von großen Agrarkonzernen. Wir wollen das nicht. Der Bauernverband möchte das auch nicht. Dann muss man aber auch ehrlich sagen, dass genau diese Frage auf der europäischen Ebene nicht zufriedenstellend gelöst wurde. Im endgültigen Kompromiss ist nur ein blasses Patentrecht übrig geblieben. Genau deshalb können wir nicht so tun, als wäre jetzt alles gut. Es reicht nicht zu sagen: Wir müssen nur die Chancen von NGT erkennen und nutzen. Ja, wir müssen diese Chancen nutzen. Wir müssen aber die Patentfrage und vor allem die Transparenzfrage klären, damit wir gentechnikfreie wirtschaftliche Betriebe schützen können. Die Frage ist also nicht, ob wir Fortschritt wollen. Die Frage lautet, welche Regeln wir für diesen Fortschritt haben wollen, und das ist uns im vorliegenden Antrag zu dünn und nicht ordentlich geklärt. Deshalb lehnen wir den Antrag ab. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Frau Kollegin Rasehorn. – Nun hat Frau Kollegin Marina Jakob für die FREIEN WÄHLER das Wort.

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Marina Jakob FREIE WÄHLER

Liebes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Was sind NGTs überhaupt? Diese Frage muss man sich immer wieder stellen. Was passiert hier eigentlich? Es ist eine Genschere, die einzelne Gene präzise verändert, die sie ausschaltet oder anpasst. Das ist das Gleiche wie bei der herkömmlichen Züchtung, nur einfach um Jahre schneller. Der Unterschied zur herkömmlichen Gentechnik ist, dass eben keine Gene von anderen Arten in diese Pflanze eingesetzt werden; bei den neuen NGTs gibt es kein fremdes Erbgut. Das macht für uns den ganz massiven Unterschied. Wir haben keine Zeit mehr, um zu warten, bis Pflanzenzüchtungen über Jahre Anpassungen erbringen, um sich an den Klimawandel anzupassen. Wir haben jetzt die Herausforderung: Wir haben Hitze, wir haben Trockenheit, wir haben Nässe. Wir müssen unsere Landwirte mit Pflanzen ausstatten, die sie auch weiterhin ein gutes Einkommen erwirtschaften lassen und die uns mit gesunden Lebensmitteln versorgen. Wir haben letzte Woche über den Klimawandel gesprochen, und wir haben über die Klimaanpassung gesprochen. Für mich gehört die Zulassung von NGTs ganz klar dazu. Mit NGTs kann der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln reduziert werden. Das ist unser aller Ansinnen: weniger Pflanzenschutzmitteleinsatz. Die Erträge der Pflanzen können stabilisiert werden. Sie haben den Bauernverband angesprochen, Kollegin Weber. Der Bauernverband hat sich nach ganz vielen Runden und wirklich intensivem Austausch ganz klar für die Neuen Genomischen Techniken ausgesprochen. Die Bauern wollen diese Chance nutzen, wie auch die bayerischen Regierungsfraktionen sie nutzen wollen; das ist gar keine Frage. Wir FREIEN WÄHLER sehen ein großes Problem in der Patentierung; das gebe ich ganz ehrlich zu. Darum hat auch unsere Europaabgeordnete Christine Singer dagegen gestimmt. Wir sagen ganz klar Ja zu den Chancen der NGTs, wir wollen sie nutzen, aber wir wollen darauf keine Patentierung. Das steht auch in unserem Antrag; das ist auch Konsens zwischen CSU und FREIEN WÄHLERN. Wir hätten es alle gern anders gehabt. Wir würden uns wünschen, dass die EU-Kommission hier einfach deutlich im Sinne unserer Landwirte und auch im Sinne unserer Züchter nachbessert. Wir wollen eben kein Monopol auf die Pflanzen haben, die unsere Ernährung zukünftig sichern werden. Wir haben eigentlich schon alles zu dem Thema gesagt; darum will ich es jetzt gar nicht unnötig in die Länge ziehen, sondern vielleicht noch einen Satz zum Schluss sagen: Wir wollen Bayern zukunftsfähig machen. Das machen wir natürlich mit Hightech, das machen wir mit KI und ganz vielen Wirtschaftsthemen, aber das machen wir auch, indem wir die Landwirtschaft unterstützen und ihr das Handwerkszeug zur Seite stellen, das sie braucht, um auch zukünftig in unserem Land zu wirtschaften. Da werden wir um die Neuen Genomischen Techniken einfach nicht herumkommen. Deswegen abschließend noch einmal ein ganz klares Ja zu NGTs und ein klares Nein zur Patentierung. Hier muss definitiv nachgebessert werden. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Frau Kollegin Jakob. – Es gibt zwei Meldungen zu einer Zwischenbemerkung, die erste von Frau Kollegin Laura Weber, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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Laura Weber GRÜNE

Sehr geehrte Kollegin Jakob, in Ihrer Rede war nicht die Rede vom Verbraucherschutz. Es geht darum anzupflanzen; was Sie gesagt haben, ist das eine. Das andere ist, was in den Supermarkt kommt bzw. was die Verbraucher sehen oder wählen können. Wie stehen Sie dazu? Sind Sie dafür, dass die Menschen wissen, was sie kaufen, das heißt, eine transparente Entscheidung im Supermarkt treffen können? Sind Sie für eine Kennzeichnungspflicht oder dagegen, sodass man nicht mehr erkennen kann, ob das Lebensmittel gentechnisch verändert wurde?

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Marina Jakob FREIE WÄHLER

Sehen Sie, Kollegin Laura Weber, das Problem ist, dass man im veränderten Saatgut oder auch in den Produkten nicht nachweisen kann, dass gentechnisch verändert wurde. Wenn ich das nicht nachweisen kann, kann ich weder kontrollieren noch anzeigen, dass es mit den Neuen Genomischen Techniken hergestellt wurde. Wir wollen weniger Bürokratie, wir wollen es einfach für die Bürger haben. Wir lehnen die klassische Gentechnik ganz klar ab. Da ist es auch gut, dass wir ein Siegel haben. Mit den Neuen Genomischen Techniken – ich sage es noch einmal – kommt kein fremdes Erbgut hinein. Das ist nur eine herkömmliche Züchtungsmethode, die beschleunigt wird, nichts anderes. Dann müsste man auch die klassische Züchtung verbieten, weil ich keine andere Version habe. (Zuruf der Abgeordneten Laura Weber (GRÜNE)) Im Sinne des Bürokratieabbaus und weil man es weder nachweisen noch kontrollieren kann, ist die Kennzeichnung einfach nicht machbar. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Die zweite Zwischenbemerkung kommt von Frau Kollegin Tanja Schorer-Dremel, CSU.

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Tanja Schorer-Dremel CSU

Frau Kollegin, herzlichen Dank für Ihre Ausführungen. Wir haben uns im Ausschuss schon sehr intensiv ausgetauscht. Ich habe eine ähnliche Frage wie die Kollegin Weber zum Verbraucherschutz: Sind Sie auch unserer Meinung, dass man bereits jetzt im Supermarkt aufzufindende Lebensmittel, die durch Gamma- oder Röntgenstrahlen oder durch eine chemische Mutagenese wie die Braugerste in dem Bier, das wir anschließend vielleicht genießen werden, behandelt worden sind, auch nicht erkennen kann?

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Marina Jakob FREIE WÄHLER

Sie haben es ausgeführt; es ist jetzt schon nicht erkennbar und nicht nachweisbar. Deswegen lassen Sie uns nichts verkomplizieren. Verbraucherschutz ist wichtig und richtig, aber in diesem Fall geht er einfach einen Schritt zu weit. Die Kennzeichnung ist einfach nicht machbar und durchführbar. Deswegen geht es den Verbrauchern nicht schlechter, sie haben auch kein schlechteres Essen auf ihrem Tisch, sondern weiterhin hervorragende von unseren bayerischen Landwirten produzierte Lebensmittel. Deswegen freuen wir uns auf die Einführung. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Frau Kollegin Jakob. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz empfiehlt Zustimmung. Wer dem Antrag von Abgeordneten der CSU und der Fraktion der FREIEN WÄHLER zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CSU, die FREIEN WÄHLER sowie die AfD. Gegenstimmen! – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Enthaltungen? – Keine. Damit ist dem Antrag zugestimmt worden. Ich rufe Tagesordnungspunkt 16 auf: Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Mia Goller u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Keine Schwächung des Kompetenzstandorts für Schweinehaltung Niederbayern - Staatsgut Kringell als Ausbildungs- und Bildungsort für tierwohlgerechte und ökologische Schweinehaltung dauerhaft erhalten! (Drs. 19/9332) Auf eine Aussprache wurde auf Wunsch der Initiatoren zwischenzeitlich verzichtet. Wir kommen daher direkt zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die SPD. Gegenstimmen! – CSU, FREIE WÄHLER und AfD. – Stimmenthaltungen? – Keine. Der Antrag ist abgelehnt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 17 auf: Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Patrick Friedl u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Finger weg vom Verbandsklagerecht - Gegen eine Einschränkung des Umweltverbandsklagerechts in Bayern (Drs. 19/9684) Ich eröffne die Aussprache. Erster Redner ist Herr Kollege Christian Hierneis von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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Christian Hierneis GRÜNE

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Seit wir diesen Antrag im Umweltausschuss behandelt haben, gehen die Angriffe auf unsere Natur und damit auf unsere Lebensgrundlagen und die Schönheit unserer bayerischen Heimat unverändert weiter – insbesondere dank der CSU. Die Bewahrung der Schöpfung ist Ihnen offenbar nichts mehr wert. Nicht nur, dass die CSU unsere Natur nicht wiederherstellen will und damit ihre weitere Zerstörung billigend in Kauf nimmt – siehe CSU-Antrag der letzten Plenarsitzung –, die CSU-Landesgruppe im Bundestag und die bayerische Ministerriege wollen auch die Verbandsklagerechte abschaffen und außerdem die Transparenz- und Informationsfreiheitspolitik zurückfahren. – Ich habe zitiert. Transparenz und Informationsfreiheit schleifen Sie auch gerade. Damit schleifen Sie die Beteiligung der Menschen in unserem Land, und damit schleifen Sie die Demokratie. (Beifall bei den GRÜNEN) Umweltverbandsklagen, die ebenfalls die Beteiligung der Menschen an der Demokratie sichern, wollen Sie ganz abschaffen und setzen das gerade schon mit dem neuen Infrastruktur-Zukunftsgesetz um, weil die Klagen angeblich Verkehrsprojekte verzögern. Was Sie nicht verstanden haben oder nicht verstehen wollen: Verbandsklagen richten sich niemals gegen ein bestimmtes Projekt; Verbandsklagen richten sich ausschließlich gegen Rechtsverstöße. Zum Vergleich: Durchschnittlich werden gerade einmal 12 % aller verwaltungsgerichtlichen Klagen von den Klägern gewonnen. Bei den Umweltverbandsklagen sind es dagegen über 50 %. Das sind offensichtlich ganz schön viele Rechtsverstöße, und zwar Rechtsverstöße zulasten unserer Natur. Die Klagen sind bei dieser Erfolgsquote offensichtlich berechtigt. (Beifall bei den GRÜNEN) Sie, die Sie sich immer als Partei des Rechtsstaats und des Grundgesetzes aufmandeln, müssten die Überprüfung und die Korrektur von Rechtsverstößen doch eigentlich begrüßen. (Michael Hofmann (CSU): Wir mandeln uns überhaupt nicht auf, Herr Kollege! Das ist unverschämt!) – Aufmandeln. – Im Gegenteil, Sie wollen, dass Rechtsverstöße zulasten unserer Natur nicht mehr durch Gerichte aufgedeckt und korrigiert werden. (Beifall bei den GRÜNEN) Die Novellierungen des Informationsfreiheitsgesetzes und des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes, das Infrastruktur-Zukunftsgesetz und einzelne Teile Ihrer Modernisierungsgesetze sind Maßnahmen, die die Rechte von Menschen in unserem Land beschneiden. Damit sind sie ein Schlag gegen die Zivilgesellschaft und gegen die Natur. Das hat nichts mit Bürokratieabbau zu tun, das ist Demokratieabbau. (Beifall bei den GRÜNEN – Zuruf) Die Einschränkung von begründeten Klagen gegen staatliches Handeln ist zugleich ein Schleifen der Rechtsstaatlichkeit. (Zuruf) – Wenn Sie sich so aufregen, habe ich Sie offensichtlich genau getroffen. (Beifall bei den GRÜNEN – Zuruf) Das schadet am Ende der Natur, weil diejenigen, die sich für den Erhalt der Natur einsetzen, mundtot gemacht werden. (Michael Hofmann (CSU): So ein Quatsch!) Zu Ihrem Vorwurf, Klagen verzögern Projekte: Gerade einmal 0,1 % aller Klagen vor Verwaltungsgerichten sind Klagen von Umweltverbänden. Zwischen 2010 und 2019 wurden von insgesamt 239 Klagen gegen Bundesautobahnprojekte nur 20 von Umweltverbänden eingereicht. Der Bau der zweiten Stammstrecke in München verzögert sich um mindestens zwanzig Jahre, obwohl es keine einzige Verbandsklage gegen die zweite Stammstrecke gegeben hat. Dass bei der Verkehrsinfrastruktur nichts weitergeht, hat also offensichtlich ganz andere Gründe. Die Gründe sind bekannt: überlastete Behörden, Personalmangel, mangelnde Digitalisierung und unzureichende Planungsunterlagen. Daran sollten Sie arbeiten und nicht irgendeinen Sündenbock für das suchen, was Sie selbst verbockt haben. (Beifall bei den GRÜNEN) Wissen Sie, wie Sie es ganz einfach schaffen könnten, dass es keine Verbandsklagen mehr gibt? – Indem einfach alle Projekte rechtskonform geplant werden. (Zuruf) Dann gibt es auch keinen Klagegrund mehr. (Beifall bei den GRÜNEN) Hören Sie endlich auf, gegen die Natur und damit gegen die Schöpfung, gegen unsere Lebensgrundlagen und damit auch gegen die Schönheit unserer Heimat zu agitieren. (Michael Hofmann (CSU): Wo die GRÜNEN regieren, gibt es keine Klagen und keine verlorenen Verfahren? Hören Sie doch mit dem Käse auf!) Der Angriff auf das Verbandsklagerecht ist ein weiterer Angriff auf den Schutz unserer Natur. (Zuruf) Wir GRÜNE stehen zum Rechtsstaat, zur demokratischen Beteiligung und zum Schutz unserer schönen bayerischen Natur. (Beifall bei den GRÜNEN – Zuruf) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Herr Hierneis, es gibt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung von Herrn Abgeordneten Mannes, AfD.

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Gerd Mannes AfD

Herr Hierneis, es geht Ihnen gar nicht um Naturschutz, es geht Ihnen darum, Lobbyismus für Ihre Organisation, für Ihre Verbände zu machen, um Steuergeld einzutreiben. Sie wollen Ihre grüne Vorfeldorganisation finanzieren; das ist der Punkt. Ich habe eine Frage: Sie haben gesagt, Sie wollen die Umwelt schützen. Warum haben Sie dafür gesorgt, dass es praktisch unmöglich ist, gegen den Bau von Windrädern zu klagen? Das ist doch auch eine Zerstörung der Umwelt. Da haben Sie dafür gesorgt, dass das nicht möglich ist. Da frage ich Sie, warum. (Beifall bei der AfD)

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Christian Hierneis GRÜNE

Beim ersten Punkt liegen Sie völlig falsch. Klagen kosten Geld, und für Klagen bekommen die Umweltverbände keine Steuergelder. Mich würde interessieren, wie Sie auf diesen Irrsinn kommen. (Gerd Mannes (AfD): Das ist doch falsch, was Sie sagen!) Steuergeld für Klagen? Steuerfinanziert klagen? – Überhaupt nicht. Wir sind auch nicht steuerfinanziert. Ich bin rein ehrenamtlich tätig. Für das, was ich mache, bekomme ich keinen Cent. Der andere Punkt ist: Da Sie dagegen sind, dass Umweltverbände klagen, sind Sie auch dagegen, dass der VLAB in Zukunft gegen Windräder klagt. Das müssten Sie Ihrer Wählerschaft einmal erklären. Damit sind nämlich Klagen gegen Windräder auch ausgeschlossen. Vielen Dank dafür, Herr Mannes. (Beifall bei den GRÜNEN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Hierneis. – Nächster Redner ist Herr Kollege Franc Dierl für die CSU-Fraktion.

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Franc Dierl CSU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag, den die GRÜNEN heute eingebracht haben, trägt einen Titel, der schon alles sagt – das haben Sie, Herr Kollege Hierneis, durch Ihre Rede auch bestätigt –: "Finger weg vom Verbandsklagerecht" als Imperativ. Kein Argument, keine Abwägung, keine Anerkennung der Wirklichkeit. Das haben Sie soeben eindrucksvoll bestätigt. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Genau das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist das Problem in diesem Antrag. Er meißelt einen Status quo in Stein. Er fordert den Stillstand. Er will, dass sich nichts verändert – in einer Zeit, in der wir eigentlich alles verändern müssten. Ich sage das ohne Polemik. Ich sage das, weil ich glaube, dass wir eine sachliche – wohl gemerkt: eine sachliche – Debatte über ein Instrument führen müssen, das ursprünglich einem guten Zweck diente, das aber in seiner heutigen Ausformung leider zu einem ernsthaften Problem für unser Land geworden ist. Das Verbandsklagerecht ist kein bayerisches Eigengewächs. Es ist in der Aarhus-Konvention angelegt, einem internationalen Übereinkommen aus dem Jahr 1998, das Bürgern und Verbänden Zugang zu Umweltinformationen und zu Gerichten sichern wollte. Das war ein richtiger Gedanke: Beteiligung, Transparenz, Kontrolle. Das gehört auch zu einem funktionierenden Rechtsstaat. Schauen wir aber, was daraus geworden ist. Durch die extensive Auslegung des Europäischen Gerichtshofes und des Compliance Comittee der Aarhus-Konvention ist dieses Recht immer weiter ausgedehnt worden. Die ursprünglichen Hürden, die eine gewisse Steuerungswirkung hatten, wurden sukzessive abgetragen. Heute kann eine zum Beispiel in Hamburg ansässige Organisation in einem Verfahren klagen, das ein Projekt in Niederbayern betrifft – ohne jeden regionalen Bezug, ohne nachgewiesene Betroffenheit, ohne spürbares Risiko für die eigene Organisation. Das ist keine Beteiligung mehr; das ist strukturelle Verzögerung. (Beifall bei der CSU) Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich rede hier nicht von Theorie; ich rede von konkreten Projekten quer durch alle Bereiche unserer Daseinsvorsorge und vor allem unserer Infrastruktur. Ich rede von Brücken und Straßen, deren Planung jahrelang durch Verbandsklagen blockiert wird, während Pendlerinnen und Pendler täglich im Stau stehen oder Umwege in Kauf nehmen müssen. Ich rede von Wohnbauprojekten, übrigens auch im sozialen Wohnungsbau, die durch Klagen aufgehalten werden, obwohl die Genehmigungen vorliegen, obwohl Gemeinden verzweifelt Wohnraum schaffen wollen, obwohl Menschen auf Wartelisten stehen. Ich rede von Gewerbe- und Industrieansiedlungen, bei denen Investoren nach jahrelangem Rechtsstreit resigniert abziehen und die Arbeitsplätze dann nicht in Bayern, sondern irgendwo anders entstehen lassen. Ich rede von Bahntrassen und ÖPNV-Projekten, also genau jener Infrastruktur, die wir für eine klimafreundliche Mobilität dringend bräuchten, die aber durch Klagewellen auf Eis gelegt werden, häufig nicht wegen sachlich begründeter Umweltschäden, sondern wegen prozessualer Möglichkeiten, die ein – ich sage das deutlich – überdehntes Rechtssystem an dieser Stelle bietet. Ich rede von Energieerzeugungsanlagen, von Stromtrassen und Leitungsinfrastruktur, von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, ja selbst von kommunalen Kläranlagen und Wasserversorgungsprojekten, die durch Verbandsklagen verzögert werden. In all diesen Fällen gilt: Am Ende zahlt nicht der klagende Verband; am Ende zahlen die Bürgerinnen und Bürger mit längeren Wartezeiten, höheren Kosten und natürlich den fehlenden Einrichtungen. Wir alle wollen lebenswerte Städte und Gemeinden, moderne Infrastruktur und wirtschaftliche Stärke dieses Landes. Man kann aber nicht gleichzeitig Beschleunigung fordern und jedes Instrument blockieren, das Beschleunigung erst möglich macht. Das passt nicht zusammen. Diesen Widerspruch löst der Antrag der GRÜNEN mit keiner einzigen Zeile. Lassen Sie mich ganz klar sagen, worum es uns geht und worum es uns nicht geht. Uns geht es hier nicht darum, Umweltschutz auszuhebeln. Uns geht es nicht darum, Bürgerbeteiligung zu beschneiden. Uns geht es nicht darum, berechtigte Einwände gegen Infrastrukturprojekte aus dem Verfahren zu drängen. All das sind Unterstellungen, lieber Herr Kollege Hierneis, die in der politischen Debatte zu schnell erhoben werden und die einer ehrlichen – ich sage noch einmal: einer ehrlichen – Auseinandersetzung überhaupt nicht standhalten. Uns geht es darum, das Verbandsklagerecht auf das zurückzuführen, was es eigentlich sein soll: ein rechtsstaatliches Instrument mit regionaler Verankerung, mit tatsächlicher Betroffenheit als Voraussetzung und mit klaren Grenzen für Klagen, die ausschließlich zur Verzögerung eingesetzt werden – kurz gesagt: Reform statt Blockade, Steuerung statt Beliebigkeit. Dieser Landtag hat sich nicht zum ersten Mal mit dem Thema befasst. Am 27. Februar 2025 haben wir hier gemeinsam den Beschluss gefasst: "Ausbau der Energieinfrastruktur beschleunigen und Grundversorgung sichern: Verbandsklagerecht einschränken". Das war ein klares Signal dieses Hohen Hauses, ein Signal, das noch heute gilt. Erst vor Kurzem haben CSU und FREIE WÄHLER nachgelegt: "Verbandsklagerecht reformieren, Betroffenheiten regionalisieren!". Wir fordern in dem Antrag, dass anerkannte Umweltverbände künftig nur dann klagen dürfen, wenn sie in dem Bundesland ihren Sitz und Schwerpunkt haben, in dem das Projekt realisiert werden soll. Das ist kein Angriff auf den Rechtsstaat – das ist Augenmaß. Bayern hat diese Position auch auf europäischer Ebene eingebracht und mit einem gemeinsamen Schreiben der Staatskanzlei und des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 23. Dezember 2025 EU-Umweltkommissarin Jessika Roswall direkt angesprochen und eine Reform der Aarhus-Konvention gefordert. Das ist keine Ankündigung – das ist Handeln. Im Koalitionsvertrag von CSU und FREIEN WÄHLERN für diese Legislaturperiode ist die Einschränkung zu weitgehender Verbandsklagerechte als erklärtes Ziel der Regierungskoalition verankert. Das haben wir den Wählerinnen und Wählern gesagt, und das setzen wir auch um. Auch auf Bundesebene ist dieser Kurs beschlossen. Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD legt fest, das Verbandsklagerecht zu reformieren, zu straffen und auf das europäische Mindestmaß abzusenken. Die Bundesregierung will zudem durch eigene Initiativen auf eine weitere internationale Reduzierung hinwirken. Unser Weg ist kein bayerischer Sonderweg – das ist eine breite politische Linie auf Landes- und Bundesebene. Vor diesem Hintergrund möchte ich ganz klar benennen, was der Antrag der GRÜNEN inhaltlich bedeutet. Er fordert, dass sich der Landtag gegen jede – ich betone: jede – Einschränkung ausspricht; nicht gegen unzumutbare, nicht gegen unverhältnismäßige, nicht gegen willkürliche Einschränkungen, sondern gegen jede Einschränkung. Er fordert, dass die Staatsregierung keinerlei Initiativen ergreift, und er fordert, Bayern solle sich im Bundesrat dafür einsetzen, das bestehende Recht uneingeschränkt zu bewahren. Das ist nicht Schutz des Umweltrechts – das ist Lähmung der Politik. Das ist der Versuch, auf dem Weg des Parlamentsbeschlusses ein Instrument einzufrieren, das längst reformbedürftig ist und welches die demokratisch legitimierten Institutionen auf zwei Regierungsebenen bereits reformieren wollen. Dem können und werden wir nicht folgen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. Wer ein modernes, leistungsfähiges Bayern will, muss Brücken bauen, Wohnraum schaffen, Betriebe ansiedeln und Infrastruktur genehmigen können – und zwar in angemessener Zeit. Wer die Handlungsfähigkeit des Staates ernst nimmt, muss Verfahren so gestalten, dass am Ende nicht derjenige gewinnt, der am längsten klagen kann, sondern derjenige, der das bessere Argument hat. Das ist keine Frage von Umwelt gegen Wirtschaft. Das ist eine Frage, ob wir als Gesetzgeber unsere Verantwortung wahrnehmen oder ob wir zusehen, wie ein ausuferndes Klagerecht die Handlungsfähigkeit dieses Staates aushöhlt. Wir nehmen diese Verantwortung mit Sachverstand, mit Augenmaß und mit klarem Willen zur Reform wahr. Aus diesem Grund lehnen wir Ihren Antrag ab. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung von Herrn Kollegen Christian Hierneis, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vor.

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Christian Hierneis GRÜNE

Sehr geehrter Herr Kollege Dierl, wenn Umweltverbandsklagen aus Ihrer Sicht so ein riesiges Problem darstellen, weil sie so wahnsinnig viele Projekte verzögern, dann können Sie uns doch sicher problemlos fünf konkrete Beispiele aus Bayern nennen, wo Umweltverbandsklagen unberechtigterweise – also ohne Aussicht auf Erfolg, ohne Rechtsgrund – Projekte massiv verzögert haben. Fünf konkrete Beispiele, bitte, fünf Stück. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Franc Dierl CSU

Lieber Herr Kollege Hierneis, Sie wollen jetzt unterstellen, dass Verbandsklagen ohne Sinn und Zweck erhoben werden. (Zurufe) – Lassen Sie mich ausreden. Ich kann Ihnen die Beispiele nennen. (Staatsminister Dr. Florian Herrmann: Fischotter, Wolf!) Sie wissen aus dem Umweltausschuss genauso gut wie ich, wo wir Verbandsklagen haben. Zum Beispiel sind die Verbandsklagen hinsichtlich des Fischotters vollkommen sinnfremd. Die Fischzüchter bei uns hier haben die Sorge, dass unsere Teiche leer sind. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Die wissen nicht mehr, wie wir die Menschen mit heimischem Speisefisch versorgen sollen. Da kommen dann Verbandsklagen wegen dieses possierlichen Tierchens Fischotter. Das wird in der Öffentlichkeit rauf und runter gedroschen, lieber Herr Hierneis. (Christian Hierneis (GRÜNE): Ein Beispiel!) Sie wissen ganz genau, dass es noch andere Bereiche gibt, wo das genauso erfolgt und wo man das einfach ausnutzt. Da sind wir wieder bei dem Punkt, wo mit solchen Klagen Geld gemacht wird, lieber Herr Hierneis. Sie wissen es an dieser Stelle ganz genau. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Michael Hofmann (CSU): Wir sind immer schuld! Hör doch auf!) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Dierl. – Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mannes für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD)

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Gerd Mannes AfD

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren! Grüne radikale NGOs haben unser Land in politische Geiselhaft genommen. Fanatiker ohne beruflichen Ehrgeiz haben unsere Leistungsgesellschaft zum Feindbild erklärt, und der Steuerzahler, der muss diesen Wahnsinn auch noch bezahlen. Hier im Landtag – Herr Hierneis, Sie haben es gerade vorgetragen – sitzen Abgeordnete – Sie gehören dazu –, die diesen selbsternannten Weltenrettern möglichst viel Geld und Einfluss zukommen lassen wollen. (Christian Hierneis (GRÜNE): So ein Schmarrn!) Das Ergebnis dieser Dummheit ist vernichtend. Wertschöpfung wird zerstört, Infrastruktur lahmgelegt. Sie, die Ökosektierer, terrorisieren die Leistungsträger aus Industrie und Handwerk. Das ist einfach die Wahrheit. Und noch etwas: Teilweise wurde von ausländischen Organisationen und Unternehmen subventioniert, Beispiel Toyota; ich habe das im Ausschuss schon angeführt. In der Vergangenheit war Toyota ein Hauptsponsor der sogenannten Umwelthilfe. Die Umwelthilfe ist ein Hauptakteur bei der Zerstörung der deutschen Automobilindustrie. Absolut inakzeptabel! (Beifall bei der AfD) Diese militanten linken NGOs werden von Regierungen regelrecht mit Steuergeld gemästet. (Christian Hierneis (GRÜNE): Lüge!) Wissen Sie, was die machen, statt sich für Klimaschutz einzusetzen? – Ihre grüne Vorfeldorganisation setzt sich auf Staatskosten für ein AfD-Verbot ein. Die Bundesregierung hat seit 2020 über 300 Millionen Euro an fragwürdige Organisationen gezahlt. Und was haben die gemacht? – Diese demokratiefeindliche Demo gegen den AfD-Parteitag in Erfurt. Das war eine absolute Entgleisung. Das hat das gezeigt. Absolut inakzeptabel! Mit Umweltschutz hat das Ganze nichts zu tun. Sie haben gesagt, das sei ein Angriff auf die Umwelt. – Nein, das ist ein Angriff auf unseren Wohlstand, Herr Hierneis. So schaut es aus. Deshalb ist für die AfD ganz klar: Dieses Verbandsklagerecht muss massiv eingeschränkt werden. Die Vergangenheit hat es gezeigt: Diese zerstörerischen Klagewellen gegen die Industrie und gegen Infrastrukturprojekte sind einfach inakzeptabel. Vom Kollegen wurde schon richtig ausgeführt, dass es auch juristische Angriffe aus anderen Bundesländern gibt, also von Leuten, die das gar nicht betrifft. Also, noch einmal: Das Verbandsklagerecht darf kein Machtinstrument für steueralimentierte NGOs sein. (Beifall bei der AfD) Wir brauchen diese bürokratischen Zerstörungswerkzeuge nicht. Das Gegenteil ist der Fall: Bayern muss schneller und effizienter werden. Demokratie heißt, dass Parlamente, also wir, im Interesse der Bürger entscheiden. Da brauchen wir keine Aktivisten, die unser ganzes Land lahmlegen. Naturschutz ist wichtig – das stimmt –, aber natürlich insbesondere für persönlich Betroffene; die müssen das Recht haben, gegen Planungsfehler juristisch vorzugehen. Das ist wichtig. Darum geht es den GRÜNEN aber nicht. (Christian Hierneis (GRÜNE): Doch, genau darum!) – Nein, Sie, die Ökosozialisten, betreiben Lobbyarbeit für das Eintreiben von Steuergeld zur Finanzierung Ihrer politischen Vorfeldstrukturen. So sieht‘s aus – und das zum Leid von Pendlern, von Unternehmen und im Grunde genommen von allen Deutschen, die hier die Wertschöpfung voranbringen wollen. Das Ziel der AfD ist also klar: Wir brauchen hier eine 180-Grad-Wende. Diese politisch motivierten Förderstrukturen müssen trockengelegt werden. Deutschland braucht mehr Investitionen, mehr Unternehmensgründungen und weniger Aktivisten ohne Mehrwert. Leistung muss sich wieder lohnen und darf nicht behindert werden. Diese Deindustrialisierung, die Sie auf den Weg gebracht haben, muss gestoppt werden. Ein Land, in dem jede Straße und jedes Kraftwerk jahrelang durch Klagen verschleppt werden kann, ist kein handlungsfähiger Industriestaat. Diese Angriffe auf ganze Industrien und Wertschöpfungsketten müssen aufhören. Das hat jetzt auch die Bundesregierung verstanden. Die Reform des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes sieht Einschnitte vor. Das ist richtig. Uns gehen sie nicht weit genug. Da müssen wir einmal gucken. Man müsste gucken, ob die Aarhus-Konvention überprüft und geändert werden kann. Diese übertriebenen Vorschriften der Klagemöglichkeiten müssen also einfach weg. Deutschland braucht einen radikalen Bürokratieabbau – und zwar mit der Motorsäge. Das Verbandsklagerecht muss einfach – ich habe es vorhin schon gesagt – auf ein absolutes Minimum zurückgeschnitten werden. Wir haben hier keine Umweltkrise, wir haben eine Wirtschaftskrise. Darauf müssen sich die politischen Aktivitäten ausrichten. Ziel muss die Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit sein. Wir lehnen den Antrag der GRÜNEN ab. (Beifall bei der AfD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Danke schön. – Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Marina Jakob für die FREIEN WÄHLER.

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Marina Jakob FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Verbandsklagerecht beschäftigt uns schon seit geraumer Zeit. Tatsächlich wird es, wie der Kollege ausgeführt hat, nicht besser, es wird nur schlechter. Kollege Hierneis, ich wollte meine Rede damit beginnen, ganz konkrete Beispiele zu nennen, damit man auch an Beispielen sehen kann, was das Problem des Verbandsklagerechtes ist. Ich fange mit meinem Lieblingsthema an, das ist die Fischotterverordnung. Die Fischotterverordnung wurde zweimal von einem Verband beklagt, der nicht einmal in Bayern ansässig ist. Das ist eine Frechheit sondergleichen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Er kennt die Zustände nicht. Er weiß nicht, wie wir in Bayern arbeiten, wie wir handeln. Er hat sich nicht einmal mit dem örtlichen BUND Naturschutz abgesprochen, der in dem Fall tatsächlich auf eine Klage verzichtet hat, weil man die Notwendigkeit erkannt hat und weiß, wie es vor Ort ist und dass eine Klage hier total überflüssig ist. Wir müssen unseren Fischwirten helfen. Machen wir das nicht bald, dann werden wir in Bayern keine Teichwirtschaft mehr haben. Dadurch verlieren wir einen ganz großen und wichtigen Teil an Natur- und Artenvielfalt. Wir haben schon über zwei Millionen Euro Entschädigung ausgezahlt. Wo soll das hinführen? Wer hat das Geld? Wir müssen hier wirklich massiv entnehmen. Dazu sind wir jetzt wieder auf einem guten Weg. Genau dieser Punkt zeigt: Örtliche Betroffenheit muss das Mindeste sein, damit man gegen eine Verordnung klagen kann. Das nächste Beispiel stammt aus meiner Heimatregion. Hier ist zwar örtliche Betroffenheit vorhanden, aber die Klage selbst ist genauso Schwachsinn. Der örtliche BUND Naturschutz klagt gegen eine Monoverbrennungsanlage, die dort gebaut werden soll; sie verzögert sich um mittlerweile drei Jahre. Warum baut man eine Monoverbrennungsanlage? – Weil es gesetzlich vorgeschrieben ist, ab 2029 ab 100.000 Einwohner eine Phosphorrückgewinnung zu gewährleisten. Was ist die Folge, wenn wir die Anlage dort – in einem Gebiet, wo Wärme und Strom vorhanden sind, wo es einfach nur Sinn macht, sie dort hinzusetzen, weil hier die ganzen umliegenden Kommunen ihren Klärschlamm bringen – nicht bauen? – Die Folge ist: Wir fahren Hunderte, Tausende von Kilometern in den Osten, wo die nächste freie Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage ist, nur weil dem örtlichen BUND Naturschutz das Verfahren, das das Unternehmen gewählt hat, nicht passt. Ein weiteres Beispiel ist das Pumpspeicherkraftwerk Riedl. Der örtliche BUND Naturschutz hat dagegen geklagt. Gegen den Frankenschnellweg wurde geklagt. Gegen die Bayerische Wolfsverordnung wurde geklagt. Gegen den A94-Ausbau Isental wurde geklagt. Gegen den SuedLink wurde geklagt. Ein Großteil der Projekte, die mittlerweile umgesetzt worden sind, wurden einfach nur massiv nach hinten verzögert. Wem schaden wir denn damit? – Wir verzögern Projekte, wir schaden denjenigen, die das bezahlen, und das sind die Steuerzahler und Steuerzahlerinnen. Das ist unsere Bevölkerung, um die wir uns hier kümmern müssen. Darum sagen wir ganz klar: Das Verbandsklagerecht gehört massiv eingeschränkt, auf ein Mindestmaß heruntergebrochen – im Sinne unserer Bürgerinnen und Bürger, in dem Sinne, dass es weitergeht, in dem Sinne, dass wir ohne eine Klage Krankenhäuser bauen können. Wir müssen einfach einmal anerkennen: Wir leben in einem Rechtsstaat, wir haben rechtliche Regelungen, die den Umwelt-, den Natur- und den Artenschutz betreffen. Die werden immer untersucht, die werden immer eingehalten. Es gibt in so vielen Fällen überhaupt keinen Grund, gegen irgendwelche Vorhaben, die den Menschen vor Ort dienen, zu klagen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, deshalb müssen wir das Verbandsklagerecht reformieren, wir müssen es einschränken, und deswegen lehnen wir den Antrag ab. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung von Herrn Kollegen Christian Hierneis von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor.

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Christian Hierneis GRÜNE

Liebe Frau Kollegin Jakob, die Gerichte lassen die Klagen nur zu, wenn sie zum Ersten zulässig sind und zum Zweiten Aussicht auf Begründetheit besteht. (Zuruf: So ein Schmarrn! – Zuruf des Abgeordneten Sebastian Friesinger (CSU)) – Sie haben beide das Beispiel des Fischotters genannt. Dass ich über diese Klage nicht glücklich bin, wissen Sie, und ich habe auch nichts gegen eine Regionalisierung der Verbandsklage; aber die Ministerriege hat im Ministerratsbeschluss die Abschaffung der Verbandsklage gefordert, und dagegen habe ich mich gewendet, nicht gegen eine Veränderung oder Regionalisierung. Dass niedersächsische Vereine in Bayern herumklagen, finde ich auch nicht witzig; aber vor allem finde ich die Abschaffung nicht witzig. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Dann hätte er es so schreiben sollen!)

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Marina Jakob FREIE WÄHLER

Na ja, aber in Ihrem Antrag steht drin, Sie wollen alles so beibehalten, wie es jetzt ist, und Sie wollen nicht, dass wir es reformieren. Wir hätten uns bestimmt auf einen gemeinsamen Reformantrag einigen können, (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Vielleicht!) in dem wir es gemeinsam vielleicht auf ein Mindestmaß hätten herunterfahren können; aber im Antrag steht drin: Wir lassen alles so, wie es ist. (Christian Hierneis (GRÜNE): Abschaffung!) Deswegen kann ich das jetzt nicht nachvollziehen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Frau Kollegin Jakob. – Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Anna Rasehorn für die SPD. (Zuruf von der AfD: Demokratische Parteien!)

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Anna Rasehorn SPD

Sehr geehrtes Präsidium und – die rechte Seite hat es wieder erkannt – liebe Kolleg:innen der demokratischen Fraktionen! In Bayern gibt es gerade einen politischen Trend: Wir diskutieren ganz viel über Bürokratieabbau, und wenn man hier genau hinschaut, stellt man fest, es ist immer ein schmaler Grat zwischen weniger Naturschutz, weniger Bürger:innenbeteiligung, (Lachen bei der AfD) weniger Kontrolle und eventuell auch weniger Rechtsstaat; denn wer das Verbandsklagerecht angreift, baut hier keine Bürokratie ab. Er baut Kontrolle ab. Das ist ein gewaltiger Unterschied. Liebe Kolleginnen und Kollegen, für alles, was beim Planen und beim Bauen schiefläuft, wird leider ganz oft nach Schuldigen gesucht: Mal sind es die Umweltauflagen, mal ist es Europa, mal sind es die Naturschutzverbände, und jetzt soll das Verbandsklagerecht schuld daran sein, dass man in Bayern nicht vorankommt. Nur hält diese Geschichte den Fakten nicht stand. Herr Hierneis hat es gerade schon gesagt: Verbandsklagen machen gerade einmal 0,1 % aller Verfahren bei den Verwaltungsgerichten aus. Wer ernsthaft behauptet, das sei der Grund für langsame Planungen und Investitionsstau in Bayern, lässt vieles aus. Die eigentlichen Probleme kennen wir doch: zu wenig Personal in den Genehmigungsbehörden, zu wenig Digitalisierung, schlechte Planung und immer neue Planänderungen, bei denen Bürger:innen zum Teil nicht mitgenommen werden. Das Dritte Modernisierungsgesetz Bayern lässt grüßen. Und – auch eine Zahl spricht für sich – über 50 % der Verbandsklagen sind erfolgreich. Das heißt: Gerichte stellen fest, dass gegen geltendes Recht verstoßen wurde oder Genehmigungen fehlerhaft waren. Und was ist die Konsequenz daraus? – Nicht bessere Planung, nicht mehr Qualität, nicht mehr Personal. Man will diejenigen schwächen, die diese Fehler überhaupt erst ans Licht bringen. Das ist ungefähr so, als würde man den Rauchmelder abschrauben, weil einem der Alarm nicht gefällt. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Na ja!) Das Problem verschwindet dadurch auch nicht, es wird nicht mehr sichtbar, oder es taucht erst viel später, wie es bei uns in Augsburg ist, im Verfahren auf. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Na ja!) Das ist ein Recht, und wir wollen auch, dass geltendes Recht eingehalten wird. Weil ich weiß, dass es jetzt gleich von der anderen Seite kommt, sage ich es selbst: Ja, auf Bundesebene haben wir nach sehr langem Ringen in der SPD einer Reform zugestimmt, weil wir für eine Reform des Verbandsklagerechts sind, wenn die Punkte, über die wir diskutieren können, für uns passabel sind. Wir haben aber nicht irgendwie für die Abschaffung des Verbandsklagerechts votiert. Sowohl in unserem Parteiprogramm als auch in unserem Grundsatzprogramm steht, dass wir hinter dem Verbandsklagerecht stehen, dass wir in einigen Punkten darüber diskutieren können, es aber auf gar keinen Fall abschaffen wollen. Das ist die Sorge der GRÜNEN, und deswegen können wir sagen: Ja, wir stehen hinter dem Verbandsklagerecht. Wir wollen, dass Bürgerinnen und Bürger mitgenommen werden. Wir können einer Reform aufgeschlossen gegenüberstehen – da haben wir uns auch offen gezeigt –, aber die GRÜNEN haben die Sorge, dass es abgeschafft wird, und wir wollen auch nicht, dass es abgeschafft wird. Deswegen stimmen wir dem Antrag zu. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Es gibt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung von Herrn Kollegen Prof. Dr. Winfried Bausback von der CSU.

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Winfried Bausback CSU

Sehr verehrte Frau Kollegin, Sie haben eben in Ihrer Rede davon gesprochen, dass es weniger Rechtsstaat geben würde. Finden Sie nicht, dass man für eine ehrliche Debatte auch einmal differenziert herangehen muss und dass unser Rechtsstaat, vor allem den subjektiven Rechtsschutz im Blick hat, und das ist überhaupt nicht Thema bei Verbandsklagen? Sie argumentieren mit Prozentzahlen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit; aber in der Verwaltungsgerichtsbarkeit gibt es ein ganz weites Feld.

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Anna Rasehorn SPD

Ich weiß.

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Winfried Bausback CSU

Es ist nicht die Frage, ob 0,1 % der Verfahren die Verbandsklage betreffen, sondern die Frage ist: Welche Gegenstände sind davon betroffen? Welche Großprojekte sind davon betroffen? Geht es um individuelle Rechte, die verletzt werden, oder geht es um ein institutionell objektiviertes Interesse, das in unserem Rechtsstaat auch noch anders geschützt und kontrolliert wird? Ich finde, Sie nützen eine sehr vereinfachende und unzutreffende Darstellung. Sie haben versucht, numerisch zu begründen, dass diese Verbandsklagen, die hier vorgebracht werden, zum einen marginal seien, und zum anderen tun Sie so, als ob der Rechtsstaat zusammenbricht, wenn Verbandsklagen eingereicht werden. Das ist mitnichten der Fall. Unsere Tradition im Rechtsstaat ist zunächst einmal – Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Prof. Dr. Bausback.

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Winfried Bausback CSU

– der Schutz von Betroffenen, die in eigenen Rechten verletzt sind, und da ist die Verbandsklage eine große Ausnahme und unserem Rechtssystem eigentlich systemfremd. (Beifall bei der CSU) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Frau Kollegin Rasehorn, bitte.

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Anna Rasehorn SPD

Lieber Kollege, dann versuche ich, historisch zu argumentieren. Die historische Auslegung ist durchaus auch üblich. Warum gibt es denn das Verbandsklagerecht? Sie haben uns zu Recht gesagt: Wenn man klagen möchte, braucht es eine subjektive Betroffenheit. Die gibt es oft nicht, zumal auch Tiere oder Pflanzen keinen subjektiven Rechtsschutz beantragen können, weil sie ihr Recht nicht sozusagen vor das Gericht bringen können. Deswegen hatten wir uns für diese Ausnahme ausgesprochen, dass Verbände, die sich mit diesem Thema fachspezifisch auskennen, für diese Pflanzen, Tiere, Flora, Fauna Partei ergreifen können. Wir erleben es doch ehrlicherweise in vielen Bereichen, in denen die Umweltverbände regional mit dabei sind, dass sie da sehr genau hinschauen und dieses Verbandsrecht sehr bewusst einsetzen. Wie gesagt, wir haben gesagt: Wir stehen einer Reform für Fälle, bei denen von irgendwo in NRW ein Naturschutzverband klagt, der nicht lokal vor Ort ist, offen gegenüber. Wir stellen uns aber doch dagegen, dass das Verbandsklagerecht so arg beschnitten oder gar abgeschafft wird, weil wir diese Ausnahme historisch gerecht für unsere Flora und Fauna geschaffen haben, und auch das ist doch ein schützenswertes Gut, über das wir – Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Frau Kollegin Rasehorn.

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Anna Rasehorn SPD

– diskutieren müssen. (Beifall bei der SPD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Frau Kollegin Rasehorn. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen, und wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Gegenstimmen! – CSU, FREIE WÄHLER und AfD. Enthaltungen? – Keine. Der Antrag ist abgelehnt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 18 auf: Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Patrick Friedl u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mehr Geld für den kooperativen Naturschutz! (Drs. 19/9856) Auf eine Aussprache wurde auf Wunsch der Initiatoren zwischenzeitlich verzichtet. Wir kommen daher direkt zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz empfiehlt die Ablehnung des Dringlichkeitsantrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Dringlichkeitsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Gegenstimmen! – CSU, FREIE WÄHLER und AfD. Enthaltungen? – Keine. Der Dringlichkeitsantrag ist abgelehnt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 19 auf: Antrag der Abgeordneten Sabine Gross, Holger Grießhammer, Volkmar Halbleib u. a. (SPD) Ermäßigtes Deutschlandticket für alle Schülerinnen und Schüler in Bayern (Drs. 19/9980) Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Erste Rednerin ist für die SPD-Fraktion Frau Kollegin Sabine Gross.

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Sabine Gross SPD

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Einführung eines ermäßigten Deutschlandtickets im Rahmen der Schulwegkostenfreiheit für Schülerinnen und Schüler ist längst überfällig. Es gibt bereits ein ermäßigtes Deutschlandticket für Auszubildende, Studierende und Freiwilligendienstleistende zum Preis von 43 Euro pro Monat, von dem Schülerinnen und Schüler bislang ausgeschlossen sind. Mit unserem Antrag verfolgen wir daher eigentlich nur die Gleichstellung der Schülerinnen und Schüler mit den Vorgenannten. Ja, der Freistaat gewährt schon Schulwegkostenfreiheit, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Schülerinnen und Schüler von Grundschulen müssen mindestens zwei Kilometer, Schülerinnen und Schüler weiterführender Schulen mindestens drei Kilometer von der Schule entfernt leben. Darüber hinaus wird die Schulwegkostenfreiheit nur bis zur nächstgelegenen Schule gewährt. Die Freiheit der Schulwahl wird daher in einem Elternhaus mit beschränkten finanziellen Mitteln eingeschränkt. Hinzu kommt, dass ab der 11. Jahrgangsstufe eine Eigenbeteiligung von 490 Euro pro Jahr besteht. In einigen Verkehrsverbünden wird für Schülerinnen und Schüler ein 365-Euro-Jahresticket angeboten. Dieses Angebot besteht aber längst nicht bayernweit. Mit der Einführung des von uns geforderten ermäßigten Deutschlandtickets würde es für alle viel einfacher, unbürokratischer und vor allem gerechter zugehen. Bei dem bisherigen System kann es dazu kommen, dass in einer Familie das eine Kind dieses Ticket und das nächste Kind ein anderes Ticket braucht oder dass das Grundschulkind den Schulweg noch bezahlt bekommt, aber das Geschwisterkind, das auf die weiterführende Schule geht, leer ausgeht. Ein rabattiertes Deutschlandticket würde jungen Menschen über den Schulweg hinaus eine umweltfreundliche Mobilität und damit gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe ermöglichen. (Beifall bei der SPD) Zugleich werden junge Menschen an die Nutzung von Bus und Bahn herangeführt. Damit wird gleichzeitig ein Beitrag zur Verkehrswende weg von fossilen, emissionsreichen Verkehrsmitteln hin zu einer nachhaltigen, klimafreundlichen und vernetzten Mobilität geleistet. Denn wer in jungen Jahren positive Erfahrungen mit Bus und Bahn macht, dem fällt das Umsteigen vom Auto auf die öffentlichen Verkehrsmittel viel leichter. Die Einführung eines verbilligten Deutschlandtickets für Schülerinnen und Schüler ist daher ein logischer und überfälliger Schritt. (Beifall bei der SPD) Es werden hier bestehende und bewährte Modelle wie das 365-Euro-Ticket in ein bundesweit gültiges, sozial gerechtes System überführt, das auch zu mehr Planungssicherheit und Kostenentlastung für die Familien führt. Gerade aktuell ist eine Kostenentlastung für Familien notwendiger denn je. Deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung. (Beifall bei der SPD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Frau Kollegin Gross. – Nächster Redner ist für die CSU-Fraktion Herr Kollege Thorsten Schwab.

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Thorsten Schwab CSU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen des Bayerischen Landtags! Die SPD beantragt ein verbilligtes Deutschlandticket für alle Schülerinnen und Schüler in Bayern. Das klingt gut. Man könnte auch gleich kostenlose Tickets für alle fordern. Aber, liebe Frau Kollegin und liebe SPD-Fraktion, irgendjemand muss die Zeche am Ende ja bezahlen, weil die Busfahrer und die Busunternehmen am Ende ihr Geld wollen. (Beifall bei der CSU) Wenn wir hier ein verbilligtes Ticket beschließen, dann würde der Freistaat Bayern einspringen. Die allgemeine Regelung lautet aber, dass für den Schülerverkehr und den ÖPNV die Landkreise zuständig sind. Wenn wir hier etwas beschließen und der Landkreis am Ende bezahlen muss, dann greift das Konnexitätsprinzip, und der Freistaat Bayern muss einspringen. Fakt ist jedoch, dass die Schülertickets bis zur zehnten Klasse komplett übernommen werden. Wir reden also nicht darüber, dass wir von der ersten bis zur zehnten Klasse ein Problem haben. Im Gegensatz dazu haben wir ein Problem, wenn die Schulwegbeförderungspflicht ausfällt. In diesem Fall besteht ein ungerechtes System: Manche leben in einem Verbundraum und können das 365-Euro-Ticket nutzen. Diejenigen Schülerinnen und Schüler über der zehnten Jahrgangsstufe, die nicht in einem Verbundraum leben, können ein Deutschlandticket kaufen. Das bedeutet, dass die einen 30 Euro und die anderen 63 Euro pro Monat bezahlen. Der Ministerrat hat beschlossen, dass diese Ungerechtigkeit beseitigt werden soll. Herr Christian Bernreiter hat als unser zuständiger Minister den Auftrag, das Ganze auszuhandeln. Das ist aber nicht so einfach, wie die SPD sich das vorstellt, weil es sich bei der Schülerbeförderung und beim 365-Euro-Ticket um eine Maßnahme handelt, die mit über 60 % vom Freistaat Bayern gefördert wird. Am Ende muss also mit dem Gemeindetag, mit dem Städtetag und dem Landkreistag neu verhandelt werden. Der kommunale Finanzausgleich muss ebenfalls noch einmal neu aufgemacht werden, um das Ganze neu zu sortieren. Ziel ist es, dass am Ende das 365-Euro-Ticket abgeschafft und ein vergünstigtes Deutschlandticket angeboten wird. Das muss mit vielen Beteiligten besprochen werden: mit dem Kultusministerium, dem Verkehrsministerium, dem Finanzministerium und den kommunalen Spitzenverbänden. Es ist also nicht so einfach, dass wir hier ein vergünstigtes Ticket beschließen und der Freistaat Bayern es bezahlt. So einfach kann man es sich nicht machen. Wenn Herr Lars Klingbeil als SPD-Finanzminister das Geld übrig hat, ist das vielleicht möglich. Er wird das Geld aber auch nicht haben. Deswegen müssen wir die Struktur neu beraten und verhandeln, um ein gerechteres System in Bayern zu schaffen. Alle Beteiligten arbeiten bereits daran: Herr Christian Bernreiter mit seinem Team im Ministerium, aber auch Frau Anna Stolz im Kultusministerium. Alle haben angekündigt, dass man ab dem Schuljahr 2027/2028 etwas Neues auf die Beine stellen will, und das 365-Euro-Ticket gilt bis zum Ende des Schuljahres 2027. Einen Antrag zu stellen und damit zu fordern, ein vergünstigtes Ticket für alle einzuführen, ist nicht zielführend. Das können wir so nicht umsetzen. Das ist auch nicht leistbar. Im Ausschuss haben wir den Antrag bereits abgelehnt und werden den Antrag hier ebenfalls ablehnen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CSU) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Schwab. – Nächster Redner ist für die AfD-Fraktion Herr Abgeordneter Striedl. (Beifall bei der AfD)

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Markus Striedl AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wer den Antrag der SPD liest – ein paar sind zumindest noch anwesend heute Abend –, merkt schnell die bittere Realität altbekannter Strukturen in der Partei. Dieses vermeintliche Angebot eines ermäßigten Deutschlandtickets für ausnahmslos alle Schülerinnen und Schüler in Bayern täuscht hier niemanden mehr. Das haben die Bürger in diesem Land nämlich längst durchschaut. Im Bauausschuss wird gefühlt alle zwei Wochen irgendein SPD-Antrag eingebracht, mit dem für Schüler, für Studenten, für Rentner, für Landschaftsgärtner, für Kindergärtner oder für sonst irgendwen wieder ein Gratis-Deutschlandticket gefordert wird. Dieser Unsinn wird alle zwei Wochen verlässlich und folgerichtig abgelehnt, da es sich um nichts anderes als blanken, unüberlegten Klientelsozialismus nach dem Gießkannenprinzip handelt. (Beifall bei der AfD) Sie von der SPD versuchen, mit dem Geld der bayerischen Steuerzahler wieder einmal billigen Stimmenfang zu betreiben. Die Menschen lassen sich aber nicht mehr für dumm verkaufen. Sie glauben doch nicht im Ernst, dass Sie die Bürger nur mit Gratis-Fahrkarten bewerfen müssen, um damit Ihre chronisch im Sinkflug befindlichen Umfragewerte künstlich wieder aufzupumpen. Wer so verzweifelt taktiert, hat den Bezug zur Realität komplett verloren. Niemand in Bayern will diese planlose Politik (Beifall bei der AfD) – ich war noch nicht fertig, liebe Kollegen –, außer vielleicht ein schrumpfender Teil Ihrer verbliebenen 6 % SPD-Wähler. (Beifall bei der AfD – Volkmar Halbleib (SPD): Phrasendrescher!) Schauen wir uns doch die nackten Zahlen an. Woher kommen denn Ihre desaströsen, unterirdischen Wahlergebnisse in Bayern? Sie sind das folgenschwere Quittungsergebnis einer Politik, die an der Lebensrealität der arbeitenden Bevölkerung komplett vorbeigeht. Während Sie sich in Ihren urbanen Milieus bewegen (Sabine Gross (SPD): Thema!) und glauben, die Welt wird gerettet, wenn jeder ein subventioniertes Ticket in der Tasche hat, schüttelt die arbeitende Bevölkerung immer mehr fassungslos den Kopf. (Volkmar Halbleib (SPD): Zum Thema haben Sie nichts zu sagen?) – Über das Thema reden wir doch alle zwei Wochen mit Ihnen! Da brauche ich doch nicht auch noch auf das Thema einzugehen. (Volkmar Halbleib (SPD): Sie müssen zum Thema reden!) – Was sagen Sie denn dem Maurer, dem Landschaftsgärtner, dem Handwerker, die mit ihren Steuern den ganzen Verteilungsschwindel finanzieren sollen? (Volkmar Halbleib (SPD): Das ist Phrasendrescherei, nichts anderes!) Glauben Sie, die fahren morgens mit ihrem Deutschlandticket mit dem Bus auf Baustellen? – Mit Sicherheit nicht! (Beifall bei der AfD) Und was nutzt einem Schüler im ländlichen Raum ein ermäßigtes Ticket, wenn dort außer dem Schulbus gar kein Bus fährt? Und woran liegt es, wenn dort auch zukünftig keiner fahren wird? – Weil Sie genau mit solchen Anträgen die kommunalen Finanzen völlig gegen die Wand fahren. Letzte Woche sind Ihre Kollegen richtigerweise – selten kommt mal etwas Richtiges von der SPD – dagestanden mit Schildern "SOS Kommunalpolitik" vor den Landratsämtern in ganz Bayern. Was machen Sie heute? – Sie gehen her, packen die große Schaufel wieder aus und werfen das Geld aus dem Fenster. Herzlichen Glückwunsch. Die Wahrheit ist aber doch: Mit dieser Politik wird sich Bayern den ÖPNV schlichtweg gar nicht mehr leisten können. Sie bedienen hier ausschließlich eine eng begrenzte städtische Wählerklientel und lassen die bayerische Fläche mal wieder eiskalt links liegen. (Beifall bei der AfD – Volkmar Halbleib (SPD): Es ist doch genau umgekehrt!) Das ist Sozialismus der alten Schule. Hauptsache, man hat Steuergeld hinausgeworfen ohne Sinn und Verstand, ohne strukturelle Nachhaltigkeit. (Zuruf des Abgeordneten Volkmar Halbleib (SPD)) Genau für diese ideologische Verblendung bekommen Sie vom bayerischen Wähler regelmäßig die Quittung an der Wahlurne. Solide Haushaltspolitik bedeutet, Prioritäten zu setzen, die Handlungsfähigkeit der Kommunen zu sichern und dort zu investieren, wo die Infrastruktur tatsächlich gestärkt werden muss, in Qualität, in Zuverlässigkeit und den realen Ausbau des Netzes anstatt in populistische Wahlgeschenke einer schrumpfenden Splitterpartei. Wer glaubt, strukturelle Defizite mit sozialistischen Träumereien zukleistern zu können, der hat mittlerweile jede Bodenhaftung verloren. Ich sage: Herzlich willkommen im "Klub 4,9"! Wir lehnen diesen Antrag ab. (Beifall bei der AfD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Nächster Redner ist Herr Kollege Martin Behringer für die Fraktion der FREIEN WÄHLER.

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Martin Behringer FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich würde sagen, wir kehren wieder zur Sachlichkeit zurück und zum Thema. (Lachen bei Abgeordneten der AfD) Liebe Kollegin Gross, in dem Punkt muss ich Ihnen recht geben, dass Mobilität für junge Menschen einfach wichtig ist. Wenn man mit Jugendlichen und mit jungen Leuten diskutiert, wird immer wieder gesagt, dass Mobilität eine ganz große Rolle spielt. Aber eines muss man halt auch sagen: Es geht nicht nur um den Ticketpreis, es geht nicht nur um Ermäßigungen, sondern wir brauchen auch ein gutes und attraktives Angebot und einen leistungsfähigen ÖPNV vor Ort. Dann kann man auch über Ermäßigungen diskutieren. Sie haben erwähnt, dass es für Studierende, für Auszubildende und für FSJler das ermäßigte Ticket mit 43 Euro gibt, und gleichzeitig gesagt, dass dann Schüler ausgeschlossen sind, vor allem die, die zwei bzw. drei Kilometer von der Schule entfernt wohnen. Da gibt es aber Ausnahmen – das müssten Sie eigentlich wissen –, vor allem wenn es ein gefährlicher Schulweg ist, sodass dann diese Schüler mit dem Bus mitfahren dürfen, wenn eine Verkehrsschau feststellt, dass der Verkehrsweg oder der Schulweg gefährlich ist. Ich sehe den Antrag ein bisschen als Ausdruck des Übereifers der SPD, weil ihr genau gewusst habt, dass der Ministerrat am 10. Februar beschlossen hat – der Kollege Schwab hat das schon ausgeführt – und einen klaren Auftrag erteilt hat, dass ein Gesamtkonzept für die ÖPNV-Tickets junger Menschen ab dem Schuljahr 2027/2028 erstellt werden soll. Da ist wirklich absolut wichtig, dass man alle Ressorts einbindet, von Wohnen, Bau und Verkehr über Kultus und Wissenschaft bis hin zu Finanzen – vor allem die Finanzen; denn wenn es viel Geld kostet, dann müssen alle mitreden und mitarbeiten. Diese Arbeiten laufen bereits. Ich glaube, es wäre absolut falsch, jetzt einzugreifen, bevor die ganzen Prüfungen abgeschlossen sind. Bis zum Schuljahr 2027/2028 können wir abwarten, dass da etwas vorgelegt wird. Wenn man sieht, was da in dem ganzen Bereich wichtig ist, die Schulwegkostenfreiheit, Deutschlandticket, Finanzierung, Auswirkungen auf die Kommunen und den Freistaat, stellt man fest, das sind alles Aspekte, auf die man eingehen muss und die man entsprechend beachten muss. Natürlich – der Kollege Schwab hat das auch gesagt – sind die Finanzen ein absolut wichtiges Thema. Auch da sind Schnellschüsse nicht angesagt. Die haben wir schon einmal gehabt. Die brauchen wir nicht, sondern es muss sauber und ordentlich vorbereitet werden. Dann kann man eine saubere Lösung präsentieren. Das kann zum Schuljahr 2027/2028 geschehen. Dann, glaube ich, kann man den Schülerinnen und Schülern eventuell ein ermäßigtes Ticket zur Verfügung stellen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Behringer. – Nächster Redner ist Herr Kollege Dr. Markus Büchler für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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Markus Büchler GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die bayerischen Regelungen zur Schülerbeförderung sind unnötig bürokratisch, nicht familienfreundlich und auch nicht wirklich gerecht. Es gibt Familien, in denen die verschiedenen Kinder jeweils ein anderes Ticket zur Schülerbeförderung bekommen, das eine Kind ein Deutschlandticket, das andere ein 365-Euro-Ticket, das nächste vielleicht einen Streckenfahrschein zur Berufsschule und das vierte Kind gar nichts, weil es zu nahe dran wohnt oder weil es in der Oberstufe ist. Das ist ein komplizierter Dschungel, der zu Rechtsstreitigkeiten führt, weil es auch noch Regelungen gibt, dass die Schülerbeförderungskosten nur bezahlt werden, wenn es die nächstgelegene geeignete Schule ist. Da fragt man sich: Was ist eine geeignete Schule, und was ist eine nicht geeignete Schule? Was heißt eigentlich "nächstgelegen"? – Luftlinie, auf der Straße oder beim ÖPNV, oder wie ist das zu rechnen? Da gibt es immer wieder Streit und Ärger. Das Ganze ist bürokratisch, unnötig kompliziert und kostet Geld in der Verwaltung. Deswegen wäre eine einfache Regelung, ein ermäßigtes Deutschlandticket für alle Schülerinnen und Schüler gleichermaßen, eine deutliche Entbürokratisierung, eine Vereinfachung für die Familien, aber auch eine Vereinfachung im Schulbetrieb. Man denke bloß an einen Klassenausflug, wenn die eine Hälfte dieses Ticket hat, die andere Hälfte jenes, die nächsten gar nichts. Das wäre dann wesentlich einfacher. Dass das etwas kostet, ist klar. Dass es nicht ganz einfach ist, den Wechsel von dem einen System in das andere hinzubekommen, ist auch klar. Das ist ja gerade ausgeführt worden. Aber von einem "Schnellschuss", lieber Kollege Behringer, kann man wirklich nicht sprechen. Ihr habt das auch im Koalitionsvertrag festgehalten. Ich habe gerade nachgeschaut, damit ich mich nicht täusche. Auf Seite 12 Mitte steht, dass ihr das ändern wollt und eine vereinfachte Regelung einführen wollt. Das war aber 2023. Jetzt ist die Rede von einer Einführung 2027/2028. Das ist wirklich kein Schnellschuss, wenn das vier Jahre dauert, das Ticketing für die Schülerinnen und Schüler abzuändern. Ich bin froh, dass ihr erkannt habt, dass man da etwas verbessern muss. Ich hoffe, dass da jetzt eine gute, einfache, praktikable Lösung kommt, die gerecht ist und familienfreundlich, am gescheitesten halt ein Deutschlandticket für alle Schülerinnen und Schüler. (Beifall bei den GRÜNEN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Büchler. – Für die Staatsregierung hat Herr Staatsminister Christian Bernreiter das Wort. Staatsminister Christian Bernreiter (Wohnen, Bau und Verkehr): Wertes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Büchler, so einfach, wie Sie das jetzt vorgestellt haben, ist das nicht. Ich spreche hier zwar nicht als ehemaliger Landrat, aber ich habe das zwanzig Jahre lang sehr erfolgreich mitgemacht, wie ich glaube. Da hängen schon noch andere Themen dran. Darum sind da so viele Ministerien beteiligt; denn wenn man diese Regelung der Schülerbeförderung nicht hätte, müsste man vielleicht einen Schulsprengel bei den weiterführenden Schulen einführen. Ich habe das alles mitgemacht, alle Personalräte vor mir sitzen gehabt. Es heißt: Wenn ich das so mache, dann werden bei uns die Lehrer versetzt, meine Schule wird zu klein. – Im ländlichen Raum ist das überall gang und gäbe. Zum anderen: Das Deutschlandticket ist noch nicht so lange safe. Darum hat man abwarten müssen, wie die ganzen Dinge laufen. Die wesentlichen Dinge sind ausgeführt. Wir wollen natürlich, wenn es geht, einen sehr attraktiven ÖPNV. Er soll aber auch noch bezahlbar sein. Da haben wir momentan insgesamt deutschlandweit schon unsere Probleme. Ich möchte aber darauf zurückkommen: Wir haben das 365-Euro-Ticket schon im Jahr 2020 eingeführt. Es ist ein großer Erfolg geworden. Alle Schülerinnen und Schüler in den Verbundarten, die wir haben, fahren für einen Euro am Tag. Wir finanzieren das 365-Euro-Ticket gemeinsam mit den Landkreisen und Städten. Das kostet uns 120 Millionen Euro, das sind zwei Drittel der Kosten. Das andere Drittel zahlen die Kommunen. Da geht es jetzt auch darum: Zahlen die Kommunen weiterhin diese Summe mit, oder machen wir weiter Freibier für alle? Das muss man schon alles klar sagen. Darum muss man sich da mit allen unterhalten. Wir sind da dabei. Wir haben in den letzten Jahren auch Verbundraumerweiterungen vorangebracht. In den sechs großen Verbünden leben mittlerweile rund zehn Millionen Menschen, also drei Viertel der Einwohnerinnen und Einwohner Bayerns. Das 365-Euro-Ticket steht dort aktuell 845.000 Schülerinnen und Schülern zur Verfügung, und circa 370.000 junge Menschen nehmen es in Anspruch. In anderen Bereichen – das ist auch angesprochen worden, Kollege Schwab und Kollege Behringer haben es gesagt –, in den verbundfreien Kommunen mit den Landkreisen als Aufgabenträgern, wird das Deutschlandticket ohnehin ganz bezahlt, weil es das günstigste Ticket für die Schülerbeförderung ist. Ich möchte noch einmal in Erinnerung rufen, wir haben 2023 bis 2025 für das Deutschlandticket jährlich 317,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Im Doppelhaushalt ist es neu verteilt worden. Wir müssen nicht mehr ganz so viel zahlen, kriegen dafür aber auch nicht mehr ganz so viel. Im Doppelhaushalt sind jeweils 300 Millionen Euro für das Deutschlandticket verankert. Dann haben wir seit September 2023 on top das Ermäßigungsticket draufgesetzt. Dafür stehen jährlich 85 Millionen Euro zur Verfügung. Es ist vorher angesprochen worden: Wir haben heuer im Februar im Kabinett, im Ministerrat beschlossen, dass wir das 365-Euro-Ticket für alle Schülerinnen und Schüler bis zum Schuljahresende 2027 verlängern. Also haben alle die Rechtssicherheit, dass das entsprechend funktioniert. Damit kann es weitergehen. Parallel dazu haben wir als Bau- und Verkehrsministerium den Auftrag bekommen, ein beschlussfähiges Gesamtkonzept für eine Neuordnung der ÖPNV-Tickets für junge Menschen in Bayern zu erarbeiten. Da sind wir dabei. Das ist eine ergebnisoffene Prüfung. Wir werden alle Belange der Schülerinnen und Schüler, die unterschiedlichen Voraussetzungen von Stadt und Land, die Bedürfnisse der Freizeitmobilität und natürlich einen Vergleich der Situation von Auszubildenden und Studierenden einbeziehen. Mit dabei sind, wie gesagt, unser Finanzministerium, das Kultusministerium und auch das Wissenschaftsministerium, weil es auch um die Studentenermäßigungstickets geht; das wird in anderen Bundesländern ganz anders gehandhabt, das müssen wir sagen. Ich glaube und hoffe – ich weiß nicht, wo alle leben –, dass die Appelle des Bundesfinanzministers überall ankommen, dass wir insgesamt sparen müssen. Jetzt kommen wieder neue Vorschläge. Jetzt frage ich schon einmal die SPD: Haben Sie mich jetzt schon unterstützt? Frau Gross, Sie schreiben jetzt ständig Anträge. Haben Sie schon einmal Ihrem Bundesfinanzminister einen Brief geschrieben, und hat er Ihnen geantwortet? – Also mir noch nicht. Jetzt müssen wir schon einmal die Wahrheit auspacken: Was ist mit dem Deutschlandticket? – Die mittelfristige Finanzplanung des Bundesfinanzministers ist, dass er jedes Jahr 100 Millionen Euro aus dem Deutschlandticket herausnimmt. Das soll der Verkehrsminister aus Investitionen bezahlen. So ist der Plan. Jetzt müssen wir schon einmal Tacheles reden. Zu den Regionalisierungsmitteln hat die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern jetzt einen Antrag in der Ministerpräsidentenkonferenz gestellt. Es ist einstimmig beschlossen worden – das kann man nachlesen –, dass der Bundesfinanzminister und die Bundesregierung, so wie es auch im Grundgesetz verankert ist, uns die notwendigen Mittel und Regionalisierungsmittel geben, damit wir den öffentlichen Nahverkehr überhaupt aufrechterhalten können. Uns fehlen bis zum Jahr 2031 14 Milliarden Euro, um den Status quo zu erhalten. Und dann sollen wir noch immer etwas Neues obendraufpacken! Gerade im Büro habe ich erneut einen Antrag von Ihnen bekommen. Ich soll mich für die Franken-Sachsen-Magistrale einsetzen. Ich weiß nicht, was ich die letzten viereinhalb Jahre gemacht habe und ob außer mir noch jemand so gekämpft hat. Da geht nichts weiter. Ich soll mich einsetzen, dass der Bundesverkehrsminister das und das macht. Der ist nicht zuständig. Auf dem Geld sitzt der Bundesfinanzminister, der das Sonderinvestitionsvermögen verwaltet. (Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Hört, hört!) Wir schreiben die ganze Zeit. Wir schreiben, und ich habe ihn selber angesprochen. Wir haben alles geliefert. Wir, alle Bundesländer – ich bin nach wie vor der VMK-Vorsitzende –, haben alles hingelegt, nachrechenbar. Der Oberste Rechnungshof und die Rechnungshöfe aller Länder haben geprüft, was wir ausgeben. Wir geben das Geld für die Regionalisierungsmittel gesetzeskonform aus. Alles klar. Man redet nicht mit uns. Dazu gibt es keine Veränderung. Wir haben am Freitag im Bundesrat auch noch das Thema Trassenpreise auf der Tagesordnung. Auch das hat gewaltige Auswirkungen. Wenn wir nachzahlen müssen, kostet das den Freistaat Bayern für die letzten beiden Jahre 165 Millionen Euro. Das geht in Zukunft noch einmal von unseren Regionalisierungsmitteln ab. Das ist die Wahrheit. Wie gesagt, darum nervt mich allmählich schon, dass Sie mir immer Forderungen stellen. Ich sage das sowieso. Ich weiß nicht, ob Sie alle die Tageszeitungen lesen. Ich bin da schon voll dabei, und wir könnten das gemeinsam hinbringen. Die A-Ländersprecherin, die Kollegin aus dem Saarland, hat – ich habe es schon mehrfach gesagt – den Bundesfinanzminister aufgefordert, er solle sich mit den Ländersprechern hinsetzen, wir müssten einmal darüber reden. – Es kommt nichts. Das ist die Wahrheit. Darum müssen wir schauen, wie es weitergeht. Am Schluss stehen die Fragen: Haben wir ein günstiges Ticket? Weitet man das aus? Oder können wir überhaupt noch einen Schienenpersonennahverkehr und ÖPNV so fahren lassen, wie wir es uns wünschen? – Das sind die großen Fragen. Wenn jetzt alles auf dem Tisch liegt, werden wir entscheiden. Wir nehmen das sehr ernst. Die Wünsche sind mir alle klar. Das ist alles schön. Wenn wir es uns leisten können, können wir es machen, wenn nicht, müssen wir uns etwas anderes einfallen lassen. Jetzt warten wir das einmal ab. Ich muss auch mit meinen Kolleginnen und Kollegen darüber reden. Dann unterbreiten wir einen Vorschlag. Dann kann man darüber diskutieren. Es ist noch rechtzeitig, damit alle Klarheit haben, wie es ab dem Schuljahr 2027/2028 funktioniert und wie wir das bezahlen. – Ihr Antrag heute ist abzulehnen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Staatsminister Bernreiter. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen, und wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag der SPD zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – CSU, FREIE WÄHLER und AfD. Enthaltungen? – Keine. Damit ist der Antrag abgelehnt. Die Sitzung ist geschlossen. (Schluss: 21:26 Uhr) Anlage zum Protokoll 19/84 Beschlussempfehlungen der Ausschüsse, die der Abstimmung über die nicht einzeln zu beratenden Anträge zugrunde gelegt wurden (Tagesordnungspunkt 3) Es bedeuten: (E) einstimmige Zustimmungsempfehlung des Ausschusses (G) Zustimmungsempfehlung des Ausschusses mit Gegenstimmen (ENTH) Zustimmungsempfehlung des Ausschusses mit Enthaltungen oder Enthaltung einer Fraktion im Ausschuss (A) Ablehnungsempfehlung des Ausschusses oder Ablehnung einer Fraktion im Ausschuss (Z) Zustimmung einer Fraktion im Ausschuss 1. Antrag der Abgeordneten Markus Striedl, Katrin Ebner-Steiner, Benjamin Nolte u.a. und Fraktion (AfD) Investitionsschutz für Bayerns Steuerzahler – Verbindliche Standards und Mobilitätsgarantien bei Aufzugsausfällen Drs. 19/9837, 19/12506 (A) Über den Antrag wird gesondert beraten. 2. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Laura Weber u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gut Essen in Bayern I: Strategie für ökologische Ernährungssicherheit und Selbstversorgung Drs. 19/11210, 19/12528 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z Z Protokoll 19/84 3. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Laura Weber u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gut Essen in Bayern II: Preismacht der Handelsketten begrenzen, aber auch nutzen Drs. 19/11211, 19/11841 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z Z 4. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Laura Weber u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gut Essen in Bayern III: Sozial, nachhaltig, gesund – Mehrwertsteuer für Bio-Obst und Gemüse runter! Drs. 19/11212, 19/12213 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z ENTH 5. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Laura Weber u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gut Essen in Bayern IV: Lebensmittelverschwendung wirksam eindämmen. Ein Maßnahmenpaket für Bayern. Drs. 19/11213, 19/12529 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z Z Protokoll 19/84 6. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Laura Weber u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gut Essen in Bayern V: Was isst Bayern? Erkenntnisse der Ernährungsstudie in gesundheitsfördernde Maßnahmen übersetzen Drs. 19/11214, 19/12530 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z Z 7. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Laura Weber u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gut Essen in Bayern VI: Bayerisches Fortbildungszentrum Kochen Drs. 19/11215, 19/12531 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z Z 8. Antrag der Abgeordneten Petra Högl, Tanja Schorer-Dremel, Leo Dietz u.a. CSU, Florian Streibl, Felix Locke, Ulrike Müller u.a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Fachgespräch zum Thema Digitalisierung in der Landwirtschaft Drs. 19/11312, 19/12532 (E) Votum des federführenden Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z Z Z Z Protokoll 19/84 9. Antrag der Abgeordneten Florian Streibl, Felix Locke, Roland Weigert u.a. und Fraktion (FREIE WÄHLER), Holger Dremel, Prof. Dr. Winfried Bausback, Norbert Dünkel u.a. CSU Sicherheit durch Information II: Kommunale Mandatsträger und Beamte für Planungen und Herausforderungen im aktuellen sicherheitspolitischen Kontext sensibilisieren Drs. 19/11317, 19/12482 (E) Votum des federführenden Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z Z Z Z 10. Antrag der Abgeordneten Andreas Jurca, Andreas Winhart, Johann Müller und Fraktion (AfD) Kostenloses Parken für E-Fahrzeuge aufheben – Öffentlichen Parkraum fair bewirtschaften Drs. 19/11407, 19/12507 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Wohnen, Bau und Verkehr CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A Z A A 11. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Jürgen Mistol u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Klimaschutzprogramm 2026: Richtung stimmt – doch die Bauwende braucht mehr Drs. 19/11576, 19/12508 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Wohnen, Bau und Verkehr CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z ENTH Protokoll 19/84 12. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Andreas Hanna-Krahl u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Fachgespräch zum Handlungsbedarf: Long COVID bei schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen Drs. 19/11670, 19/12479 (G) Votum des federführenden Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Prävention CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z A Z Z 13. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Julia Post u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Frauen müssen übrigens auch mal – Änderung der Versammlungsstättenverordnung Drs. 19/11684, 19/12509 (E) Votum des federführenden Ausschusses für Wohnen, Bau und Verkehr CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z Z Z Z 14. Antrag der Abgeordneten Markus Striedl, Katrin Ebner-Steiner, Benjamin Nolte u.a. und Fraktion (AfD) Bericht zur Übernachtung von rund 500 Passagieren in Flugzeugen am 19. Februar 2026 und zur Servicequalität am Flughafen München Drs. 19/11710, 19/12510 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Wohnen, Bau und Verkehr CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A Z A A 15. Antrag der Abgeordneten Markus Striedl, Katrin Ebner-Steiner, Benjamin Nolte u.a. und Fraktion (AfD) Bayerische Transitwege schützen – Konsequentes Vorgehen gegen illegale Kabotage durch ausländische Frachtführer nach französischem Vorbild Drs. 19/11712, 19/12511 (A) Über den Antrag wird gesondert beraten. Protokoll 19/84 16. Antrag der Abgeordneten Markus Striedl, Katrin Ebner-Steiner, Benjamin Nolte u.a. und Fraktion (AfD) Abschaffung der Luftverkehrsteuer – Wettbewerbsfähigkeit der deutschen und bayerischen Luftfahrt sichern Drs. 19/11713, 19/12512 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Wohnen, Bau und Verkehr CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A Z A A 17. Antrag der Abgeordneten Florian Streibl, Felix Locke, Wolfgang Hauber u.a. und Fraktion (FREIE WÄHLER), Holger Dremel, Prof. Dr. Winfried Bausback, Norbert Dünkel u.a. CSU Logistikzentrum der Bayerischen Polizei in Hof: Bericht über Fortschritt und aktuellen Sachstand Drs. 19/11755, 19/12483 (E) Votum des federführenden Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z Z Z Z 18. Antrag der Abgeordneten Bernhard Seidenath, Tanja Schorer-Dremel, Dr. Andrea Behr u.a. und Fraktion (CSU), Florian Streibl, Felix Locke, Thomas Zöller u.a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Belastung von Pflegebedürftigen durch Minderauslastungszuschläge beenden – faire Finanzierung stationärer Pflege sicherstellen Drs. 19/11804, 19/12523 (ENTH) Votum des federführenden Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Prävention CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z Z ENTH Z Protokoll 19/84 19. Antrag der Abgeordneten Florian Streibl, Felix Locke, Dr. Martin Brunnhuber u.a. und Fraktion (FREIE WÄHLER), Holger Dremel, Kerstin Schreyer, Prof. Dr. Winfried Bausback u.a. CSU Elektronische Datenübermittlung für die Leichenschau Drs. 19/11859, 19/12524 (ENTH) Votum des federführenden Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Prävention CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z Z ENTH ENTH 20. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Andreas Hanna-Krahl u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Digitalisierung, KI und neue Technologien in der Pflege – Berichtsantrag zur Strategie in Bayern Drs. 19/11932, 19/12525 (G) Votum des federführenden Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Prävention CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z A Z Z 21. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Florian Siekmann u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Jetzt Investitionsplan für den Ausgabenrest der Feuerschutzsteuer vorlegen Drs. 19/11933, 19/12485 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z Z Protokoll 19/84 22. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Andreas Birzele u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vorgaben zur Unvereinbarkeit von Amt und Mandat auf kommunaler Ebene überprüfen Drs. 19/11971, 19/12486 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z Z 23. Antrag der Abgeordneten Roland Magerl, Andreas Winhart, Matthias Vogler u.a. und Fraktion (AfD) Psychische Beanspruchung und Präventionsmaßnahmen für Ärzte und Pflegepersonal in Bayern Drs. 19/11972, 19/12526 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Prävention CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A Z A A 24. Antrag der Abgeordneten Rene Dierkes, Martin Böhm, Dieter Arnold u.a. und Fraktion (AfD) Linksextremistischen Verein Rote Hilfe e.V. verbieten Drs. 19/12016, 19/12484 (A) Über den Antrag wird gesondert beraten.

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