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Jutta Widmann

FREIE WÄHLER 07.07.2026 Sitzungen 19/84

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Jetzt muss ich doch ein paar Worte an Herrn Kollegen Halemba richten. Ich bin ein Stück weit enttäuscht und entrüstet, (Felix Locke (FREIE WÄHLER): Echt?) weil Sie im Ausschuss eigentlich eine sehr sachliche Arbeit leisten sowie zur Sache, zu den Personen und zu den Anliegen sprechen. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Da hört es ja keiner!) Jetzt muss ich aber sagen: Sie haben sich selbst und den Petitionsausschuss beschämt. Das finde ich tragisch; denn das Petitionsrecht ist ein wirklich großes Recht. Es soll den Menschen und den Bürgern zugutekommen und nicht politisiert und polemisiert werden. Ich möchte dazu nur sagen: Jeder blamiert sich, so gut er kann. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN, der CSU, den GRÜNEN und der SPD) Das Petitionsrecht hat in unserer Demokratie einen ganz besonderen Stellenwert. Es ist eines der unmittelbaren Rechte, die unsere Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem Parlament besitzen. Jeder kann sich mit seinem Anliegen an uns wenden – kostenlos, wenig bürokratisch und ohne einen Anwalt einzuschalten. Genau das macht dieses Recht so wertvoll. Es schafft einen direkten Draht zwischen den Menschen in Bayern und unserem Parlament. In Bayern kann sich jeder, der ein Anliegen hat, an den Petitionsausschuss des Bayerischen Landtags wenden, egal ob er hier geboren wurde oder nicht. Jeder kann sich sicher sein, dass sein Anliegen ernsthaft geprüft wird und er, wenn er das möchte, selbst zu Wort kommt. Davon wird oft Gebrauch gemacht. Jeder darf das bei uns im Petitionsausschuss in seinem Dialekt tun. Manche Petenten schildern den Sachverhalt mit einfachen Worten, aber treffen damit oft den Nerv der Bürger. Auch wenn die Beschäftigung mit den Anliegen manchmal viel Zeit in Anspruch nimmt – mit so manchen Petenten pflegen ich und andere Ausschussmitglieder mittlerweile schon Brieffreundschaften und führen sehr lange Telefonate –, ist dieser direkte Draht der Bürgerinnen und Bürger zum Parlament unverzichtbar. Ich persönlich arbeite sehr gerne in unserem Petitionsausschuss. Dort begegnet uns eine enorme Vielfalt an Themen: alltägliche Probleme, Nachbarstreitigkeiten, tragische Schicksale und manchmal auch Belange, die die Existenz bedrohen. Dazu kommen Anliegen bezüglich des Baurechts, des Asylrechts, der Schulwegkosten, des BAföGs, der Arbeitserlaubnis, der Verfahrensbeschleunigung sowie Gnadengesuche. Es sind alle Themen mit dabei. Manche Bereiche werden häufig behandelt, wie zum Beispiel das Baurecht oder Asylrecht, andere Themen weniger. Es gibt immer wieder neue Probleme. Das macht das Arbeiten im Petitionsausschuss auch so spannend. Man merkt, welche Bereiche in Bayern gut laufen und in welchen Bereichen es mehr Probleme gibt. Das macht die Arbeit spannend und abwechslungsreich und regt zum politischen Handeln an. Vor allem aber kommen wir direkt mit den Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch. Wir hören ihre Sorgen, ihre Erfahrungen und ihre Anliegen. Anschließend sprechen wir mit den zuständigen Behörden, prüfen die Sachlage sorgfältig und sehen uns manche Fälle im Zuge einer Ortsbesichtigung direkt vor Ort an. Der Petitionsausschuss ist der Ort, an dem wir direkt erfahren, wie unsere Gesetze in der Praxis wirken. Wir überprüfen Verwaltungshandeln, ob alles richtig abgelaufen und staatliches Handeln nach Recht und Gesetz umgesetzt worden ist. Meist ist das, Gott sei Dank, auch der Fall. Es gibt aber auch Ausnahmen, denen wir konsequent nachgehen müssen. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Ich würde mir wünschen, dass es auch auf kommunaler Ebene, in den Städten und Gemeinden, eine Art Petitionsausschuss gäbe. Die direkte Ansprache und der Austausch über die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger sind wichtig. Natürlich können wir nicht jedes Problem lösen. Das zu behaupten wäre nicht ehrlich. Aber manchmal reicht es auch, wenn die Bürger verstehen, wie und warum ihr Anliegen so entschieden worden ist. Wir nehmen die Anliegen ernst und versuchen im Rahmen unserer Möglichkeiten zu helfen. Der Petitionsausschuss verfügt dabei über verschiedene Handlungsmöglichkeiten nach § 80 der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag. Dazu gehören auch die Verweisung an die Härtefallkommission sowie die Übersendung der Stellungnahme der Staatsregierung sowie eines Protokollauszugs. Ich schätze besonders die Arbeitsweise im Petitionsausschuss. Wir arbeiten dort sachlich und konstruktiv über die Fraktionsgrenzen hinweg zusammen. Uns eint, dass wir gemeinsam helfen wollen. Wenn dies nicht möglich ist, möchten wir den Bürgerinnen und Bürgern zumindest erklären, warum dies der Fall ist. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie wir dem Anliegen der Bürgerinnen und Bürger gerecht werden können und sollen. Das ist gelebte Demokratie. Das Petitionsrecht gibt den Menschen eine Stimme. Es ist unsere Aufgabe, dieser Stimme aufmerksam zuzuhören. An dieser Stelle möchte ich unserer Vorsitzenden Frau Demirel und ihrem Stellvertreter Herrn Dr. Schwartz sowie allen Kolleginnen und Kollegen des Petitionsausschusses für die gute und angenehme Zusammenarbeit meinen Dank aussprechen. Bedanken möchte ich mich auch bei den Vertretern der unterschiedlichen Ministerien, die uns unterstützen, sei es in Präsenz im Ausschuss selbst, was ich sehr schön finde, oder auch bei Ortsterminen. Ein ganz besonderer Dank gilt unserem Ausschussbüro, insbesondere Frau Fiebig sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Fraktionen und Abgeordnetenbüros, die oftmals bereits im Vorfeld mit den Petenten sprechen und das Material aufbereiten. Herr Dr. Schwartz, ja, der Petitionsausschuss ist der beste aller Ausschüsse. Ich stimme diesbezüglich mit Ihnen überein. Ich halte das bayerische Petitionsrecht übrigens ebenfalls für das beste. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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