Kristan Freiherr von Waldenfels
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der hier vorliegende Gesetzentwurf mit dem Ziel der Abschaffung des Islamischen Unterrichts an den bayerischen Schulen hätte – ich muss es so deutlich sagen – das Gegenteil von dem zur Folge, was Sie, Frau Storm, hier gerade als Ziel Ihres Gesetzentwurfes vorgegeben haben. Sie haben drei Argumente, die Sie gegen den Islamischen Unterricht ins Feld führen wollen. Das erste Argument, das Sie nennen, ist, dieser Unterricht werde an den bayerischen Schulen nicht angenommen. – Das ist falsch. Etwas mehr als 10 % der bayerischen Schülerinnen und Schüler sind muslimisch, haben muslimischen Glauben. Von diesen haben sich seit den vier Jahren, in denen es dieses islamische Unterrichtsangebot gibt, 11 % dafür entschieden, diesen Islamischen Unterricht anzunehmen. (Zuruf von der AfD: Falsche Zahlen!) Das ist der höchste prozentuale Wert aller Bundesländer. Das Angebot des Islamischen Unterrichts wird in Bayern also in absoluten und relativen Zahlen am meisten angenommen. In den letzten vier Jahren sind weitere 40 Schulen hinzugekommen, die diesen Unterricht anbieten. Insgesamt sind es jetzt über 140 Schulen in Bayern. Die erste Begründung für diesen Gesetzentwurf ist also falsch. Das zweite Argument, das Sie hier ins Feld führen, ist, dass dieser Islamische Unterricht zusätzliche Ressourcen binde, also Aufwand erzeuge. – Tatsächlich ist es so: In den letzten vier Jahren wurden zusätzlich zu den ursprünglich dafür fortgebildeten Lehrkräften 80 Lehrkräfte in Bayern fortgebildet, diesen islamkundlichen Unterricht anzubieten. Dort, wo der islamkundliche Unterricht stattfindet, findet dann kein Ethikunterricht statt. Fortbildungen müssen sowieso gemacht werden und finden dann eben in diesem Bereich statt. Die zweite Begründung für Ihren Gesetzentwurf ist also ebenfalls falsch. Die dritte Begründung – womöglich die Begründung, bei der Sie am meisten fehlgehen – ist die Konstatierung, dass jedwede Form des Islams und der Ausübung des islamischen Glaubens nicht mit den Werten, die wir insbesondere in diesem Hause hier hochhalten, der Bayerischen Verfassung, des Grundgesetzes, unserer liberalen demokratischen Grundordnung, vereinbar sei. – Ich will es so deutlich sagen: Ja, wir haben ein Problem mit islamischem Extremismus. Der Freistaat Bayern hat bereits im Jahr 2017 – das ist nur eine Maßnahme – die Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus bei der Generalstaatsanwaltschaft München eingeführt. Wir haben den zusätzlichen Stellenaufbau bei der Polizei, auf den ich hier nicht noch einmal – das habe ich bereits bei der ersten Behandlung des Gesetzentwurfs dargestellt – eingehen möchte. Wir haben zuletzt 2024 die Islamische Vereinigung Bayern – IVB – verboten, weil unsere Polizeibehörden dort eben festgestellt haben, hier handeln Extremisten in Nennung des islamischen Glaubens tatsächlich gegen unsere Grundordnung. Aber die weit überwiegende Mehrzahl der Musliminnen und Muslime in Bayern und auch der muslimischen Schülerinnen und Schüler leben einen islamischen Glauben, der sehr wohl von einer Trennung zwischen Staat und Religion ausgeht, der sehr wohl auch von der Gleichberechtigung der Geschlechter ausgeht, der sich sehr wohl zu den Menschenrechten bekennt. Sie sind zum überwiegenden Teil auch tragende Säulen unseres Landes. Sie gehen arbeiten, erwirtschaften Geld und Steuern und leisten einen Beitrag in diesem Land. Wenn Sie sich in diesem Hause hinstellen und sagen – das haben Sie heute und das hat bei der letzten Behandlung dieses Gesetzesentwurfs Ihr Kollege Oskar Atzinger genau in diesen Worten gesagt –, es gebe keinen Islam, der mit unseren Werten vereinbar sei, wissen Sie, was Sie dann tun? – Sie spielen den Extremisten in die Karten. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD) Sie wiederholen die Narrative derer, die von Muslimen und Musliminnen, die in unserem Land im Einklang mit unseren Werten leben, als Ungläubigen sprechen. Insofern, meine sehr verehrten Damen und Herren, will ich zusammenfassen: Dieser Gesetzentwurf geht von falschen Tatsachen aus; er zieht die falschen Schlüsse. Wir müssen es aufzeigen, und das tun wir: Es ist kein normaler Religionsunterricht, es ist ein islamkundlicher Unterricht. Wir holen die Musliminnen und Muslime also dort ab, wo sie sind, und zeigen ihnen, dass man in unserer Gesellschaft leben und einen Beitrag leisten kann, nicht gegen Grundgesetz oder den islamischen Glauben, sondern, wie das die allermeisten tun, im Einklang mit eben diesen beiden. Insofern plädiere ich auf Ablehnung dieses Gesetzentwurfs. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Martin Huber (AfD): Sie träumen doch! Diese Welt gibt es nicht!)
