Markus Walbrunn
Herr Vizepräsident, meine Damen und Herren! Erwachsenenbildung ist und bleibt ein wichtiger Bestandteil unserer Bildungslandschaft. Das zeigt insbesondere die rasche Erholung der Teilnehmerzahlen seit Ende der Corona-Maßnahmen; sie spricht hier eine doch sehr deutliche Sprache. Mittlerweile besuchen landauf, landab wieder mehrere Millionen Menschen in ganz Bayern die umfangreichen Angebote des Volkshochschulverbands, der konfessionellen Arbeitsgemeinschaften sowie des Bildungswerks des Bayerischen Bauernverbands. Allein bei den Volkshochschulen sind es ja wieder gut zwei Millionen Menschen jährlich. Das heißt aber natürlich nicht, dass es nicht auch einmal an der einen oder anderen Ecke knirscht. Der vorliegende Gesetzentwurf greift diesbezüglich mehrere Punkte auf, und es ist sicherlich auch ganz gut, dass Sie da an die verschiedenen Verbände herangetreten sind. Konkret – das wurde hier ja schon aufgeführt – werden im Wesentlichen drei Punkte adressiert: So sollen die Verfahren zur Gewährung zusätzlicher Leistungen für Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen sowie das durch den Landtag festzulegende Schwerpunktthema bürokratisch entschlackt und Verwaltungslasten reduziert werden. Weniger Verwaltung, mehr Wirkung vor Ort – das ist sicherlich eine gute Sache, könnte aus unserer Sicht aber gerne noch unkomplizierter sein, zum Beispiel, indem man das politisch gesetzte Schwerpunktthema einfach gleich ganz streicht. Ich denke, die Träger wissen ganz gut um die Bedarfe und Wünsche der Kunden vor Ort. Dafür brauchen die nicht unsere Nachhilfe. Dann enthält der Gesetzentwurf noch eine rechtliche Klarstellung zur Nutzung staatlicher und kommunaler Räume und Lehrmittel. Das ist natürlich ebenfalls sinnvoll und nicht zu beanstanden. So unspektakulär bleibt es auch, viel kontroverser wird es im Gesetzentwurf nicht. Das Kernelement – auch das haben wir schon gehört – ist die Einführung einer Stabilisierungskomponente bei der Mittelvergabe. Grundsätzlich werden die staatlichen Mittel zu 40 % nach gegebenen Doppelstunden sowie zu jeweils 30 % nach Veranstaltung und Teilnehmern vergeben. Neu ist lediglich, dass künftig kein Fördermittelempfänger von einem Jahr auf das nächste mehr als 1 % des Vorjahresanteils verlieren können soll. Das Ziel ist klar – das wurde auch genannt –, es geht hier um die Planbarkeit für die Bildungseinrichtungen. Aber diese Regelung – so verständlich sie aus Sicht der Träger ist – ist natürlich ein zweischneidiges Schwert; denn sie untergräbt auf der anderen Seite natürlich den Wettbewerb zwischen den Institutionen. Wer Verluste deckelt, begrenzt automatisch auch mögliche Zugewinne; denn was der eine nicht verlieren kann, kann der andere auch nicht gewinnen. Als AfD würden wir dann doch deutlich mehr dazu tendieren, hier mehr Wettbewerb zuzulassen, und ehrlicherweise sind wir auch über dieses 1 % gestolpert. Wo kommt das her? Das wirkt etwas willkürlich, jedenfalls so lange, bis man sich damit auseinandersetzt, wie die Entwicklungen in den letzten vier Jahren waren; dann stellt man nämlich schnell fest, dass Sie hier im Prinzip nur den Status quo zementieren; denn tatsächlich ist es auch jetzt schon ziemlich statistisch. Starke Schwankungen oder mehr als 1 % innerhalb eines Jahres ist seit Corona zwischen den Trägern nicht vorgekommen. (Unruhe) Es ist also mitnichten so, (Katrin Ebner-Steiner (AfD): So laut hier!) dass die Träger der bayerischen Erwachsenenbildung durch massiv schwankende – –
