bayern.landtag.de ↗

Martina Fehlner

SPD 07.07.2026 Sitzungen 19/84

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei den vorliegenden Petitionen – das haben wir schon gehört – geht es um die Flüchtlingsunterkunft im Gewerbegebiet in Rott am Inn im Landkreis Rosenheim. Die Petenten wenden sich gegen die Fortsetzung des Betriebs der Unterkunft. Wir haben im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden intensiv beraten und uns ausführlich mit dem Fall befasst. Es gab auch einen Ortstermin. Dazu ist zu sagen: Die Lage in Rott am Inn ist besonders, weil die Unterkunft in einem Gewerbegebiet liegt. In direkter Nachbarschaft befindet sich die Spedition des Petenten. Hier verkehren täglich mehr als 150 Lkw. Die Petenten berichten von Konflikten zwischen Fußgängern, dem Schwerlastverkehr, falsch geparkten Fahrzeugen, Einschränkungen für betriebliche Abläufe, Lärm, Vermüllung und offenen Fragen zum Sicherheitskonzept der Unterkunft. Auch die Themen Wasser, Abwasser und Stellplätze haben wir im Ausschuss angesprochen. Die Unterkunft war zuletzt mit rund hundert Menschen belegt. Kollege Lausch hat es schon thematisiert: Es kamen auch Geflüchtete aus anderen Bundesländern hier an. Es zeigt sich ganz klar, dass es eben nicht um eine abstrakte Debatte geht, sondern um konkrete Probleme vor Ort. Die Gemeinde, die betroffenen Betriebe und die Bürgerinnen und Bürger hätten früher und transparenter benachrichtigt und eingebunden werden müssen. Die Kommunikation war nicht ideal und hätte besser sein müssen. Gleichzeitig gilt aber auch: Die Unterbringung von Geflüchteten ist eine staatliche Aufgabe. Sie darf nicht grundsätzlich infrage gestellt werden; aber gerade deshalb, weil diese Aufgabe vor Ort gelingen muss, braucht es eine gute Kommunikation im Vorfeld, klare Verantwortlichkeiten und verlässliche Ansprechpartner. Wir haben auch die rechtliche Lage im Rahmen der Ausschussdiskussion berücksichtigt. Für die Unterkunft besteht ein Mietverhältnis bis zum Jahr 2028. Nach der Darstellung der Staatsregierung hätte eine vorzeitige Beendigung auch rechtliche und finanzielle Folgen, da keine Kündigungsklausel vereinbart wurde. Aber trotz dieser vielen Herausforderungen und unterschiedlichen Interessen konnten wir einen Kompromiss finden. Der Ausschuss hat einstimmig beschlossen, die Petitionen der Staatsregierung zur Würdigung zu überweisen. Das bedeutet, die vorgetragenen Probleme werden sehr ernst genommen. Jetzt muss sich die Staatsregierung erneut mit den Petitionen befassen und prüfen, was konkret noch verbessert und verändert werden kann. Unser Beschluss enthält klare Vorgaben: Erstens. Keine Verlängerung des Mietvertrages über 2028 hinaus. Dies hat das Innenministerium ausdrücklich zugesagt. Die Zusage wurde auch in den Beschluss aufgenommen. Zweitens. Alle Beteiligten sollen jetzt in einen weiteren konstruktiven Dialog eintreten. Dazu gehört, transparent darzulegen, welche Maßnahmen bereits ergriffen wurden und was noch zu tun ist. Dazu gehört auch, die Anliegen der anderen Seite anzuhören und in die weiteren Überlegungen aufzunehmen. Drittens. Es soll eine feste Ansprechperson im Gemeinderat benannt werden, die für die Betroffenen verlässlich erreichbar ist. Der Ausschuss hat in diesem Zusammenhang auf das sogenannte Bamberger Modell verwiesen, bei dem ein kontinuierlicher Austausch zwischen Stadtrat und den Verantwortlichen der Unterkunft stattfindet. Wichtig ist uns: Die Würdigung nimmt die Anliegen der Petenten ernst, verlangt konkrete Verbesserungen und setzt ein klares Ende bis 2028. Zugleich vermeidet sie eine Entscheidung, die rechtlich und finanziell nicht tragfähig gewesen wäre. Deshalb bleiben wir bei unserem Votum gemäß § 80 Nummer 3; die Eingabe ist der Staatsregierung zur Würdigung zu überweisen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der GRÜNEN und der FREIEN WÄHLER)

Alle Reden von Martina Fehlner Protokoll ↗