Ramona Storm
Wertes Präsidium, werte Damen und Herren! Es geht um die Abschaffung des Islamunterrichts. Soll der Freistaat Bayern einen besonderen Islamunterricht anbieten, oder soll er allen Kindern dieselben Werte vermitteln? – Für unsere Fraktion ist die Antwort eindeutig: Der Staat ist nicht dafür da, den Islam pädagogisch neu zu interpretieren; er ist dafür da, die Grundlagen unserer freiheitlichen Verfassungsordnung zu vermitteln. Genau deshalb ist dieser Gesetzentwurf richtig; denn Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit und die Gleichberechtigung von Mann und Frau gelten nicht nur für Christen, Juden oder Konfessionslose, sondern auch für Muslime; sie gelten für alle. Deshalb brauchen wir keine unterschiedlichen Wertevermittlungskonzepte. Wir brauchen gemeinsamen Unterricht über die Werte unseres Landes. Die Befürworter des Islamischen Unterrichts haben versprochen, er werde Integration fördern und Radikalisierung vorbeugen. Doch die Bilanz ist ernüchternd. Nach offiziellen Angaben entschieden sich zuletzt lediglich rund 2 % aller bayerischen Schüler für dieses Angebot. Gleichzeitig konnte der Unterricht wegen fehlender Lehrkräfte nur an einem Bruchteil der Schulen überhaupt angeboten werden. Ein dauerhaftes Provisorium wird nicht dadurch besser, indem man es jahrelang fortführt. Jetzt kommen wir zu dem Punkt, über den manche in diesem Haus am liebsten schweigen. Wir erleben in Deutschland seit Jahren eine wachsende Herausforderung durch den Islamismus. Das Bundesamt für Verfassungsschutz geht für das Jahr 2025 von rund 28.645 Personen mit islamistischem Potenzial aus. (Toni Schuberl (GRÜNE): Lesen Sie den Bericht mal weiter!) Rund 9.110 davon gelten als gewaltorientiert. Der Bereich Salafismus umfasst nach wie vor über 11.000 Anhänger. Diese Zahlen sind keine Erfindung der AfD; sie stammen von der Sicherheitsbehörde der Bundesrepublik. Der Islamismus ist keine bloße Randerscheinung, sondern eine reale sicherheitspolitische Gefahr. Ebenso Realität ist, dass die islamistischen Ideologien fundamentalen Grundsätzen unseres Gemeinwesens widersprechen. (Beifall bei der AfD) Sie stellen die Gleichberechtigung von Mann und Frau in Frage; sie stellen religiöse Gebote über staatliches Recht; sie lehnen Pluralismus und individuelle Freiheit ab. Genau deshalb muss der Staat unmissverständlich deutlich machen: Maßstab unseres Zusammenlebens ist nicht irgendeine religiöse Auslegung des Islams, sondern ausschließlich das Grundgesetz und die Bayerische Verfassung. Unser Gesetzentwurf richtet sich mitnichten gegen die Religionsfreiheit. Jeder Mensch darf seinen Glauben frei ausleben, jeder darf seine Religion ausüben. Der Staat ist aber nicht verpflichtet, für den Islam eigene Unterrichtsmodelle zu entwickeln, und schon gar nicht dann, wenn dafür weder ein breiter Bedarf noch stabile organisatorische Voraussetzungen bestehen. Ein gemeinsamer Ethikunterricht bedeutet gemeinsames Lernen, gemeinsame Werte, gemeinsame Verantwortung. Genau das stärkt Integration wesentlich besser als immer neue Sonderregelungen. Wer dauerhaft Parallelstrukturen schafft, darf sich am Ende nicht wundern, wenn Parallelgesellschaften entstehen. (Beifall bei der AfD) Integration gelingt dort, wo Menschen Gemeinsamkeiten lernen, nicht dort, wo Unterschiede institutionell verfestigt werden. Deshalb ist dieser Gesetzentwurf das richtige Signal. Er stärkt unsere gemeinsame Werteordnung, und er macht deutlich, dass in Bayern die Regeln unserer freiheitlichen Demokratie für alle gleichermaßen gelten. Wir schulden unseren Kindern Klarheit statt Beliebigkeit, wir schulden ihnen gemeinsame Werte statt gesellschaftlicher Segmentierung, und wir schulden ihnen den Mut, Probleme offen anzusprechen, anstatt sie aus Angst vor politischen Debatten zu verschweigen. Deshalb bitte ich Sie: Stimmen Sie dem Gesetzentwurf zu. – Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
