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Winfried Bausback

CSU 07.07.2026 Sitzungen 19/84

Es ist nicht die Frage, ob 0,1 % der Verfahren die Verbandsklage betreffen, sondern die Frage ist: Welche Gegenstände sind davon betroffen? Welche Großprojekte sind davon betroffen? Geht es um individuelle Rechte, die verletzt werden, oder geht es um ein institutionell objektiviertes Interesse, das in unserem Rechtsstaat auch noch anders geschützt und kontrolliert wird? Ich finde, Sie nützen eine sehr vereinfachende und unzutreffende Darstellung. Sie haben versucht, numerisch zu begründen, dass diese Verbandsklagen, die hier vorgebracht werden, zum einen marginal seien, und zum anderen tun Sie so, als ob der Rechtsstaat zusammenbricht, wenn Verbandsklagen eingereicht werden. Das ist mitnichten der Fall. Unsere Tradition im Rechtsstaat ist zunächst einmal – Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Prof. Dr. Bausback.

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