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Josef Lausch

FREIE WÄHLER 07.07.2026 Sitzungen 19/84

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Bürgerinnen und Bürger auf den Zuhörerrängen! Die Eingabe richtet sich, wie erwähnt, gegen die erteilte Baugenehmigung für eine Flüchtlingsunterkunft für 270 Menschen im Bereich "Am Eckfeld 10" in Rott am Inn im Landkreis Rosenheim. Der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden hat sich mit dieser Flüchtlingsunterkunft schon mehrfach befasst. Es gab auch schon einen Ortstermin. Mehrere Mitglieder der Staatsregierung besuchten diese Flüchtlingsunterkunft. Bei der heutigen Beratung zu dieser Flüchtlingsunterkunft handelt es sich bereits um den zweiten Hochzieher der Eingabe vom Ausschuss in das Plenum. Die ganze Sachlage war von Anfang an schwierig. Am 09.10.2023 – bekanntermaßen ein Tag nach der Landtagswahl – erfolgte die Bekanntgabe der Flüchtlingsunterkunft ohne vorherige Rücksprache mit der Gemeinde oder den Anliegern. Es folgte ein unglücklicher und tatsächlich auch unsensibler Auftritt der Regierung von Oberbayern bei einem Ortstermin. Die erste Baugenehmigung wurde vom Verwaltungsgericht aufgehoben. Das ist durchaus bemerkenswert. Das hatte zur Folge, dass die Flüchtlingsunterkunft mehrere Monate lang leer stand. Die Mietkosten fielen jedoch weiter an. Inzwischen ist die Unterkunft mit über hundert geflüchteten Menschen belegt. Darunter befinden sich fünfzig Ukrainer, die bereits nach zwei Tagen einen größeren Polizeieinsatz verursachten. Zehn Ukrainer mussten mit Amtshilfe der Polizei verlegt werden. Die Petition richtet sich gegen die zweite Baugenehmigung für die Einrichtung. Die aktuelle Baugenehmigung ist vorbehaltlich einer laufenden Klage am Verwaltungsgericht München gültig. Die Verhandlung darüber ist zeitnah angesetzt. Die Petenten bringen folgende Argumente vor, die aus ihrer Sicht gegen die Flüchtlingsunterkunft "Am Eckfeld 10" sprechen: Ein zugesagtes Sicherheitskonzept vom Innenministerium fehlt nach wie vor. Betriebliche Abläufe der direkt anliegenden Spedition Hein – ein Petent ist der Besitzer dieser Spedition – werden durch Personen auf dem Betriebsgelände, durch den unmotivierten Sicherheitsdienst und durch die Parksituation gestört. Allein 150 Lkw müssen das Speditionsgelände täglich passieren. Die Baugenehmigung sieht tatsächlich 18 Stellplätze auf dem Gelände der Flüchtlingsunterkunft vor. Diese waren bis vor Kurzem nicht vorhanden. Es erfolgte auch ein unbefugtes Befahren des Betriebsgeländes der Spedition durch Busse und Sicherheitsdienste. Es waren Kinder auf dem Betriebsgelände, was bei 150 Lkw-Fahrten durchaus eine Gefährdung darstellt. Die Petenten monieren den unmotivierten Sicherheitsdienst, die Vermüllung der Umgebung, die mit dem unmotivierten Sicherheitsdienst zusammenhängt. Weiter monieren sie eine 30-minütige Blockade beim Wechsel der Containerfahrzeuge, Lärmbelastung für Anwohner usw. Die Petenten fordern eine schriftliche Zusage in Form eines rechtssicheren Vertrages, dass der anscheinend nicht kündbare und überteuerte Mietvertrag nicht über das Jahr 2028 hinaus verlängert werden darf. Meine Damen und Herren, leider muss ich zum wiederholten Mal anmerken, dass die Regierung von Oberbayern und das Landratsamt Rosenheim nicht mit einem glücklichen Händchen vorgegangen sind. Die Kommunikation und das Auftreten der beiden Behörden können nur als suboptimal bezeichnet werden. Mit einem anderen Vorgehen hätte man sich viel Ärger und dem Steuerzahler viele und auch zu hohe Kosten ersparen können. Bemerkenswert ist die Tatsache, dass die jetzigen Bewohner der Einrichtung nicht aus landkreiseigenen Unterkünften oder wenigstens aus anderen bayerischen Landkreisen nach Rosenheim verlegt wurden, sondern aus anderen Bundesländern nach Rott am Inn gekommen sind. Der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden hat deshalb trotz einer anderslautenden Stellungnahme des Innenministeriums in seiner Sitzung am 10.06.2026 – mit den Stimmen der AfD – einstimmig dafür gestimmt, die Eingaben der Staatsregierung zur Würdigung zu überweisen. Damit wurden alle durch die Petenten vorgebrachten Punkte als berechtigt anerkannt. Die Staatsregierung wird damit aufgefordert, die sachlichen und rechtlichen Aspekte der Petitionen nochmals zu überprüfen, ob den Anliegen nicht doch Rechnung getragen werden kann. Der wichtigste Punkt für die Petenten ist eine schriftliche Zusicherung, dass der Mietvertrag über das Jahr 2028 hinaus nicht verlängert werden darf. Dabei geht es darum, der Spedition Hein mit über vierzig Angestellten und einem Gewerbesteueraufkommen von über 500.000 Euro pro Jahr Investitionssicherheit an diesem Standort zu verschaffen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

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