Martina Fehlner
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Vorsitzende, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich der Vorsitzenden des Petitionsausschusses Gülseren Demirel sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Ausschussbüros für die umfassende Vorlage des Jahresberichts herzlich danken. Der Bericht zeigt einmal mehr, wie wichtig das Petitionsrecht für die Menschen in Bayern ist. Es ist eines der unmittelbarsten demokratischen Rechte. Bürgerinnen und Bürger wenden sich an uns, wenn sie das Gefühl haben, von Behörden nicht ausreichend gehört zu werden, wenn Regelungen ungerecht wirken oder wenn ihr Einzelfall durch das große Raster fällt. Deshalb sind Petitionen auch mehr als nur Aktenvorgänge. Ein Thema, das uns in diesem Jahr wieder besonders beschäftigt hat, waren Petitionen von Menschen, denen die Abschiebung droht, obwohl sie sich nachweislich um Arbeit, Ausbildung und Integration bemüht haben. Hinter diesen Eingaben stehen Menschen, die Deutsch gelernt und einen Arbeitsplatz gefunden haben oder deren Arbeitgeber dringend auf ihre Mitarbeit angewiesen ist. Sie wollen ihren Beitrag leisten, Steuern zahlen und Teil unserer Gesellschaft sein. Natürlich ist bei allem zu beachten, dass das Aufenthaltsrecht gilt. Wenn wir aber immer wieder mit Fällen konfrontiert werden, bei denen Menschen trotz erkennbarer Integrationsleistungen um ihre Zukunft fürchten müssen, sollten wir uns fragen, ob unsere Regelungen ausreichend praktikabel und gerecht sind. Gerade in Zeiten des Arbeits- und Fachkräftemangels ist es schwer vermittelbar, wenn Betriebe händeringend Personal suchen und gleichzeitig Menschen abgeschoben werden, die genau die benötigten Arbeiten übernehmen wollen. Die Vielzahl solcher Petitionen bei uns im Ausschuss zeigt: Hier gibt es politischen Handlungsbedarf. Besonders bitter wird es, wenn Familien mit Kindern betroffen sind. Auch die sollten wir anders in den Blick nehmen. Die mitgeschickten Unterstützerschreiben der Mitschülerinnen und Mitschüler oder auch der Mannschaftskollegen im Fußballverein sind oft bemerkenswert und mitunter sehr berührend. Ein zweites großes Thema für Petitionen sind die Schulwegkosten in Bayern. Jahr für Jahr erreichen uns Eingaben von Eltern sowie Schülerinnen und Schülern, die sich über komplizierte Zuständigkeiten, unterschiedliche Regelungen und finanzielle Belastungen beklagen. Auch hier sollten wir den Mut haben, einfachere Verfahren zu ermöglichen. Andere Bundesländer zeigen hier längst, dass es pragmatischer geht. Mit dem Deutschlandticket stehen Instrumente zur Verfügung, die Mobilität vereinfachen und Bürokratie abbauen können. Viele Beschwerden, die uns erreichen, würden sich erübrigen, wenn Schülerinnen und Schüler unkompliziert und landesweit einheitlich öffentliche Verkehrsmittel nutzen könnten. Statt komplizierter Anträge, Erstattungen und Einzelfallprüfungen brauchen Familien einfache und verlässliche Lösungen. Die wiederkehrenden Petitionen sind ein deutlicher Hinweis darauf, dass die bestehende Praxis nicht befriedigend ist. Ein weiterer Bereich im Jahresbericht sind Eingaben von Menschen im Strafvollzug. Gerade bei Häftlingen zeigt sich die besondere Bedeutung des Petitionsrechts. Wer inhaftiert ist, verfügt nur über eingeschränkte Möglichkeiten, seine Anliegen vorzubringen. Umso wichtiger ist es, dass vorhandene Kontroll- und Beteiligungsstrukturen funktionieren. Dabei fällt auf, dass uns Petitionen erreichen, die zunächst eigentlich Gegenstand der Arbeit der Gefängnisbeiräte hätten sein können oder sogar müssen. Das wirft Fragen auf. Sind die Gefangenen ausreichend über die Möglichkeiten der Gefängnisbeiräte informiert? Werden Anliegen rechtzeitig aufgenommen? Gibt es klare Zugänge und direkt erreichbare, kompetente Ansprechpartner? Wo Menschen den Weg direkt zum Petitionsausschuss wählen, obwohl es vor Ort vorgesehene Gremien gibt, sollten wir noch genauer hinsehen; denn eine funktionierende Kontrolle und Begleitung des Strafvollzugs liegt im Interesse aller – der Inhaftierten, der Beschäftigten in den Justizvollzugsanstalten und unserer Gesellschaft insgesamt. Wir können im Petitionsausschuss keine Urteile von Gerichten verändern oder Gesetze beugen, aber wir können – so sehen wir es auch beispielsweise in vielen Baustreitigkeiten – häufig bei Ortsterminen alle beteiligten Ämter, Behörden und Institutionen zusammenbringen und möglicherweise gangbare Lösungen aufzeigen. Allein dadurch, dass alle die Möglichkeit haben, uns ihre Sicht der Dinge zu schildern, werden Kompromisse leichter gefunden. Das erlebe ich im Ausschuss immer wieder. Das ist gut, und das ist konstruktiv. (Beifall bei der SPD sowie der Abgeordneten Gülseren Demirel (GRÜNE)) Der Jahresbericht zeigt einmal mehr: Petitionen sind keine Randnotiz parlamentarischer Arbeit. Sie machen sichtbar, wo Gesetze und Verwaltungspraxis an Grenzen stoßen. Sie zeigen uns, wo Menschen Unterstützung benötigen und wo politische Entscheidungen nachjustiert werden müssen. Deshalb sollten wir sie nicht nur zur Kenntnis nehmen, sondern als Auftrag verstehen. Wer Petitionen ernst nimmt, nimmt die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger ernst. Genau das ist die verpflichtende Aufgabe aller Mitglieder dieses Parlaments. (Beifall bei der SPD sowie der Abgeordneten Gülseren Demirel (GRÜNE))
