Harald Schwartz
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal zum Sachverhalt: Es geht um eine Unterkunft für Flüchtlinge, die schon seit geraumer Zeit in der Diskussion steht. Dabei möchte ich vorwegnehmen, dass die meisten der dort vorgetragenen Aspekte doch eher unter dem Stichwort "Verhinderungssorgen" zu subsumieren sind. Man hat sich nämlich zunächst Sorgen gemacht, dass die Schwermetallbelastung in den Räumen zu groß sein könnte. Man hat sich Sorgen gemacht, ob die Wasserversorgung ausreicht. Man hat vorgetragen, die Abwasserversorgung sei nicht gesichert, und Ähnliches mehr. Dort würde es für die Flüchtlinge auch keine entsprechende Infrastruktur geben. Man könne nicht zum Einkaufen gehen, man sei nicht angeschlossen an den öffentlichen Personennahverkehr. All diese Dinge hat man vorgetragen. Ich sage es noch einmal: ganz offensichtlich Verhinderungssorgen. Ich mag das menschlich verstehen, weil derjenige, der unmittelbar betroffen ist und in der Nachbarschaft eine solche Einrichtung gewärtigen muss, möglicherweise sagt: Ich möchte das nicht. – Das kann ich verstehen. Die Argumente haben sich aber schnell als wenig belastbar erwiesen, und die Gemeinde und der Landkreis konnten dartun, dass es Gutachten zur Belastung in den Räumen gab, usw. usf., und diese einzelnen – ich darf es trotzdem so sagen – vorgeschützten Argumente nicht tragen. Dann ging es weiter. Dann hat man gesagt: Aber die Anzahl der dort Unterzubringenden ist zu hoch. Auch hat man sich Sorgen gemacht, ob tatsächlich eingehalten wird, was ursprünglich zugesichert war, nämlich dass bis 2028 die Einrichtung genutzt wird und dann nicht mehr genutzt wird. Auch das wurde dann durch das Innenministerium und die vor Ort Handelnden entsprechend pariert, indem man nämlich fixe Zusicherungen gemacht hat. Man hat bekräftigt, dass es eine Befristung bis 2028 gibt, und man hat die Anzahl der dort Untergebrachten gehörig reduziert. Wir haben dann, ich glaube, zum dritten oder gar vierten Mal die Eingabe wieder im Ausschuss gehabt, dieses Mal mit leicht veränderten Argumenten. Zunächst hieß es, ein Zaun, der dort aufgestellt war und zum Nachbarn abgrenzt, sei zu durchlässig. Kinder seien etwa auf einen benachbarten Parkplatz und auf eine Fläche, wo rangiert wird, gelangt. Dann: Ein Sicherheitsdienst würde dem Ganzen nicht die notwendige Aufmerksamkeit entgegenbringen. Dann hieß es, dass hier die Parksituation schwierig sei, usw. usf. Summa summarum hat sich aber zur allgemeinen Zufriedenheit oder doch glaubwürdig herausgestellt, dass all diese Dinge bereits repariert wurden, dass man jetzt also tatsächlich einen Zaun hat, der nicht mehr durchlässig ist, dass es einen Sicherheitsdienst gibt, der tatsächlich achtgibt. Die Polizei war wiederholt vor Ort, wegen der Parkverstöße wohlgemerkt, um zu kontrollieren, ob dort Autos in rechtmäßiger Weise abgestellt sind. Auch das verstehe ich. Da gibt es einen Gewerbebetrieb, der große Lkw hat. Der kann es natürlich nicht verkraften, wenn er durch eine Parksituation, in der man mit einem Hänger nicht mehr wenden kann und nicht mehr herumfahren kann um die Kurve, in seinem Betrieb behindert wird. Dann kommt von der Polizei die Mitteilung, dass man zwischenzeitlich keine Verstöße mehr ahnden könne. Zwischenzeitlich sei diese Situation bereinigt, was nicht heißt, dass nicht morgen wieder einer falsch parkt. Das gibt es aber ehrlicherweise doch in vielen Straßen. Ich glaube auch, dass all diese Probleme nicht typisch sind für Flüchtlinge. Das ist in einer Situation, wenn viele Menschen auf engem Raum zusammen untergebracht sind, eine Folge, die man nicht gerne sieht, die man aber möglicherweise hinnehmen muss. Was mich ein bisschen irritiert, ist, dass wir diese Eingabe jetzt schon wieder im Plenum behandeln. Warum? Wir haben den Sachverhalt wiederholt im Ausschuss behandelt. Wir haben ihn sogar bereits hier im Plenum hochgezogen behandelt. Und wir haben zuletzt – ich darf daran erinnern – einstimmig beschlossen, wie wir uns dem Ganzen nähern wollen. Wir haben keine Berücksichtigung beschlossen, allerdings auch keine Erledigung. Wir haben gesagt, wir wollen eine Würdigung sehen. Es geht um die Belange vor Ort, die wir im Einzelnen definiert haben. Der Beschluss ist recht lang. Ich habe ihn sicherheitshalber mal mitgenommen: Wer Ansprechpartner sein soll vor Ort, dass man 2028 festschreibt usw. usf., das soll bitte Beachtung finden, weil wir diese Argumente für beachtlich halten oder für richtig halten und das Anliegen auch unterstützen. Aber jetzt so zu tun, als ob man mit der Behandlung heute die Unterbringung beenden könnte, als ob man da einen großen Missstand beseitigen könnte, so zu tun, als ob das, was wir heute beschließen, irgendwem helfen könnte, ist ein Stück weit unehrlich. Das wissen Sie auch. Sie von der AfD, die das hochgezogen haben, wissen, dass Sie den Leuten damit nicht helfen, sondern ein politisches Schauspiel aufführen, dass man hier – ich möchte die Formulierung doch verwenden – auf dem Rücken von Menschen, die dort untergebracht sind, politisches Kapital schlagen möchte. Dass es vor Ort echte Anstrengungen gibt, um die berechtigten Interessen der Anwohner, der Nachbarn zu berücksichtigen, habe ich bereits ausgeführt. Dass man jetzt aber diesen Anwohnern ein bisschen Sand in die Augen streut, um dann so zu tun, als ob ein Beschluss heute plötzlich diese Unterkunft beseitigen könnte, ist eigentlich nicht akzeptabel. Wir haben uns einstimmig auf das jetzt hier in diesem Beschluss vorgesehene Vorgehen geeinigt, sind übereingekommen, dass wir das so handhaben wollen. Ich gehe davon aus, dass wir auch heute, möglicherweise sogar wieder einstimmig, es sei denn, Sie wollen von dem Votum im Ausschuss abweichen, zu dem Beschluss finden, der da lautet: Erstens. Die Laufzeit des Mietvertrags wird nicht über 2028 hinaus verlängert – was in Ordnung ist, was schon zugestanden war, aber als bekräftigender Beschluss möglich ist. Zweitens. Mit der Beschlussempfehlung wird die Eingabe zur Würdigung überwiesen. Damit bringen wir die Erwartung zum Ausdruck, dass die Beteiligten nunmehr in einen konstruktiven Dialog eintreten. Dazu gehört insbesondere, die Maßnahmen, die ergriffen wurden, noch einmal darzulegen, die Anliegen anzuhören und insbesondere auch eine Ansprechperson im Gemeinderat zu benennen. Das sind Einzelmaßnahmen. Darauf hatten wir uns verständigt. Damit kann man leben. Aber bitte jetzt nicht den Leuten ein X für ein U vormachen. Ich erinnere noch einmal an den Beschluss im Ausschuss. Der war einstimmig. Ich gehe davon aus, heute ist es wieder einstimmig. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
