Walter Nussel
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Hohes Haus, Herr Ministerpräsident! Ich möchte meine Ausführungen unter die Argumente stellen: Grundversorgung sichern, Verwaltung einfacher machen, Datenschutzspielräume nutzen. Wenn wir heute über Grundversorgung sprechen, dann sprechen wir über etwas sehr Grundsätzliches. Wir sprechen darüber, ob der Staat den Menschen im Alltag noch dient, ob wir funktionieren. Was heißt nun Grundversorgung? – Grundversorgung heißt – ich habe das für mich in zehn Punkten definiert –: öffentliche Sicherheit und Ordnung, Gefahrenabwehr und Rechtsordnung; bezahlbarer, angemessener Wohnraum; Bildung und Betreuung einschließlich Schule, frühkindliche Bildung und berufliche Qualifizierung; Wissenschaft und Forschung; Gesundheits- und Pflegeversorgung; Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung gehört natürlich dazu; Verkehrsinfrastruktur, Mobilität, Erreichbarkeit; digitale Grundversorgung; wohnortnahe Versorgung mit Gütern, Dienstleistungen, Essen und Trinken bereitstellen; grundlegende soziale kommunale Infrastruktur zur Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Das sind die zehn Punkte der Grundversorgung unseres Zusammenlebens, die ich für mich definiert habe. Unsere Präsidentin hat gerade darauf hingewiesen, dass es selbst in Europa andere Länder gibt, in denen es nicht so gut funktioniert wie bei uns. Damit es so bleibt, wie wir es hier gewöhnt sind, müssen wir die Weichen richtig stellen. Vor Ort ist entscheidend, ob eine Familie eine Wohnung findet, ein Betrieb investieren kann, eine Pflegeeinrichtung erweitert werden kann oder Direktvermarktung rechtssicher möglich ist. Es zählt, ob Kommunen ein Vorhaben tatsächlich umsetzen können oder ob Bürgerinnen und Bürger Verwaltung als Hilfe oder als Hürde erleben. Deshalb ist die Sicherung der Grundversorgung ein Prüfstein für die Handlungsfähigkeit unseres Staates. Ein Staat, der die Grundversorgung sichern will, muss nicht alles selbst machen, aber er muss es ermöglichen. Er muss Verfahren so ordnen, dass gute Vorhaben nicht unnötig liegen bleiben. Er muss das geltende Recht so anwenden, dass es schützt, aber nicht blockiert. Genau hier gehört Bürokratieabbau hin. Bürokratieabbau ist kein Sonderthema für Aktenordner. Bürokratieabbau ist Standortpolitik, Familienpolitik, Mittelstandspolitik und Kommunalpolitik. Dabei gibt es viele Hürden, die wir abbauen müssen. Dazu zählt, dass bei zusätzlichen Abstimmungsprozessen keine weiteren Formulare nötig sind. Wir müssen versuchen, parallele Prüfungen und Nachforderungen abzubauen sowie zusätzlichen Gutachten entgegenzutreten. Wir müssen für klare Zuständigkeiten sorgen. Für sich genommen wirkt vieles davon klein, aber in der Summe sind dies echte Hindernisse für unsere Gesellschaft und unsere Leistungsträger, die vor Ort für die Grundversorgung zuständig sind. Der Ministerpräsident und die Staatsregierung haben darauf reagiert. Wir haben bislang vier Modernisierungsgesetze hier im Plenum verabschiedet und bereits in den Vollzug gebracht. Das bedeutet: weniger Genehmigungspflichten, schnellere Verfahren, höhere Wertgrenzen, mehr digitale Möglichkeiten, weniger Berichts- und Evaluationspflichten und mehr Vertrauen in die Bürger. Der Leitgedanke ist richtig: Der Staat muss nicht alles bis ins letzte Detail regeln, sondern Wesentliches sichern, Freiräume eröffnen und Verfahren so gestalten, dass sie im Alltag funktionieren. Entscheidend ist: Erleichterungen müssen in der Praxis ankommen, nicht nur im Gesetzblatt oder in Broschüren, sondern auch in der Bauverwaltung, in Förderverfahren, in der Landesplanung, in den Landratsämtern, in den Gemeinden und in den Entscheidungen vor Ort. Angesichts dieses großen Zieles müssen wir jetzt zu konkreten Umsetzungen kommen. Ein erster Hebel ist das Gutachterwesen: Wir müssen das Gutachterwesen unabdingbar zurückdrängen. Wir müssen alles dafür tun, dass Landratsämter und Gemeinden nicht von der Angst getrieben immer weitere Gutachten verlangen, obwohl schon alles gesetzlich geregelt ist. Ich möchte dafür werben, dass wir übergreifend – auf Landes- und Bundesebene ministeriumsübergreifend, auf EU-Ebene kommissionsübergreifend – Rechtsportale und Plattformen schaffen, auf denen jeder auf Knopfdruck und in einfacher Sprache versteht, was gesetzlich vorgeschrieben ist, wo man sich mit seinem Vorhaben befindet und wo man konkret anpacken muss. Wir müssen solche Rechtsportale mit massivem Druck umsetzen. Dabei sollten wir auch KI nutzen, um komplexe Rechtsfragen in konkrete Lebenslagen zu übersetzen. Wenn wir das schaffen, dann bin ich davon überzeugt, dass wir Bürokratie wesentlich besser und schneller abbauen. Dann geben wir den Menschen, die für die Grundversorgung verantwortlich sind, die Gewähr, dass sie keine weiteren Gutachten benötigen, sich nicht mehr im rechtsunsicheren Raum befinden und Verfahren nicht aus Sorge vor Fehlern immer wieder verschieben und neue Wege suchen müssen. Ich hoffe, dass wir dafür jetzt gemeinsame Lösungen finden. Lassen Sie mich zum Datenschutz kommen: Ich habe vor drei Wochen erfahren, dass die Datenschutz-Grundverordnung der EU vom 25. Mai 2018 70 Öffnungsklauseln enthält. Ich erwarte von unseren Datenschutzbeauftragten auf Landes- und Bundesebene, dass diese Öffnungsklauseln bestmöglich für uns genutzt werden. Wir müssen diese Öffnungsklauseln so nutzen, dass wir das eben Genannte zeitnah umsetzen. Datenschutz muss einerseits Bürger schützen und Vertrauen schaffen. Andererseits müssen wir auch fragen, was uns der Datenschutz an konkreten Vorgängen ermöglicht, die wir dann umsetzen können. Für den Datenschutz ist nicht die Staatsregierung, sondern sind die gewählten Abgeordneten verantwortlich. Wir müssen dem Datenschutz Grenzen setzen und diese 70 Öffnungsklauseln jetzt schnellstens umsetzen. So schaffen wir die nötigen Freiheiten, damit Behörden Daten unkompliziert austauschen können und auch Unternehmen sowie Vereine davon profitieren, indem sie ihre Projekte schneller in die Tat umsetzen können. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Das ist kein Angriff auf den Datenschutz, sondern Ausdruck eines modernen Datenschutzes und Hilfestellung für uns. Wir müssen Datenschutz auch im Wording ganz anders transportieren und klarmachen, was er eigentlich bedeuten soll. Datenschutz heißt nicht, dass wir jedes Detail verklausuliert schützen. Viele Bürger warten darauf, dass wir beim Datenschutz jetzt Antworten finden. Ich möchte dafür werben, Spielräume wesentlich besser zu nutzen. Wir müssen die Prozesse von der Kommunalebene bis zur EU-Ebene so begleiten, dass wir den handelnden Personen die Angst nehmen und den Bürokratieabbau auf einen guten Weg bringen. Die nächsten Schritte werden entscheidend sein. Die Vereinfachungen müssen im Alltag der Bürgerinnen und Bürger, der Unternehmen, in den Kommunen sowie in den Behörden ankommen. Grundversorgung sichern heißt Zukunft ermöglichen. Wer will, dass Menschen in allen Teilen Bayerns gut leben und arbeiten können, muss Verfahren beschleunigen, Verantwortung stärken und Verwaltung einfacher machen. Genau darum geht es: nicht um weniger Staat, sondern um einen besseren Staat, um einen Staat, der schützt, wo Schutz notwendig ist, der ermöglicht, wo Initiative vorhanden ist, und entscheidet, wo entschieden werden muss. Dafür möchten wir uns in dieser Aktuellen Stunde einsetzen. Lassen Sie uns diese Modernisierungsgesetze umsetzen. Das Fünfte wird bereits diskutiert und hoffentlich bald verabschiedet werden. Das Sechste wird ebenfalls vorbereitet. Im Zuge dessen müssen wir auch Verfahren bis weit in den nichtstaatlichen Bereich hinein genau analysieren – ob das der TÜV ist, ob das die Berufsgenossenschaften sind, ob das deutsche Industrienormen oder Vorgaben der Bautechnik sind. Diese Dinge müssen wir jetzt genauer analysieren, daraus die richtigen Schlüsse ziehen und diese hier diskutieren. Wenn wir das zeitnah umsetzen, dann können wir die Bürokratie zurückdrängen und die Demokratie dadurch aufrechterhalten. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
