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Tobias Reiß

07.07.2026 Sitzungen 19/84

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Bildung und Kultus empfiehlt den Gesetzentwurf zur Ablehnung. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt ebenfalls Ablehnung. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion auf Drucksache 19/11080 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der AfD. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER, der GRÜNEN und der SPD. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt. Zur gemeinsamen Beratung rufe ich die Tagesordnungspunkte 12 und 13 auf: Eingabe Einwände gegen die Fortsetzung des Betriebs der Flüchtlingsunterkunft im Gewerbegebiet in Rott am Inn (EB.0795.19) und Eingabe Einwände gegen geplante Ankunftseinrichtung im Gewerbegebiet in Rott am Inn (EB.0791.19) Der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden hat sich in seiner 39. Sitzung am 10. Juni 2026 mit beiden Eingaben befasst und beschlossen, diese jeweils gemäß § 80 Nummer 3 der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag der Staatsregierung inklusive verschiedener Maßgaben zur Würdigung zu überweisen. Die AfD-Fraktion hat gemäß Artikel 5 Absatz 2 Satz 2 des Bayerischen Petitionsgesetzes fristgerecht beantragt, die beiden Eingaben auf die Tagesordnung des Plenums zu setzen und über die Entscheidung des Ausschusses in der Vollversammlung zu beraten und zu beschließen. Zur Berichterstattung erteile ich zunächst Herrn Kollegen Josef Lausch das Wort.

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