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Franc Dierl

CSU 07.07.2026 Sitzungen 19/84

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag, den die GRÜNEN heute eingebracht haben, trägt einen Titel, der schon alles sagt – das haben Sie, Herr Kollege Hierneis, durch Ihre Rede auch bestätigt –: "Finger weg vom Verbandsklagerecht" als Imperativ. Kein Argument, keine Abwägung, keine Anerkennung der Wirklichkeit. Das haben Sie soeben eindrucksvoll bestätigt. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Genau das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist das Problem in diesem Antrag. Er meißelt einen Status quo in Stein. Er fordert den Stillstand. Er will, dass sich nichts verändert – in einer Zeit, in der wir eigentlich alles verändern müssten. Ich sage das ohne Polemik. Ich sage das, weil ich glaube, dass wir eine sachliche – wohl gemerkt: eine sachliche – Debatte über ein Instrument führen müssen, das ursprünglich einem guten Zweck diente, das aber in seiner heutigen Ausformung leider zu einem ernsthaften Problem für unser Land geworden ist. Das Verbandsklagerecht ist kein bayerisches Eigengewächs. Es ist in der Aarhus-Konvention angelegt, einem internationalen Übereinkommen aus dem Jahr 1998, das Bürgern und Verbänden Zugang zu Umweltinformationen und zu Gerichten sichern wollte. Das war ein richtiger Gedanke: Beteiligung, Transparenz, Kontrolle. Das gehört auch zu einem funktionierenden Rechtsstaat. Schauen wir aber, was daraus geworden ist. Durch die extensive Auslegung des Europäischen Gerichtshofes und des Compliance Comittee der Aarhus-Konvention ist dieses Recht immer weiter ausgedehnt worden. Die ursprünglichen Hürden, die eine gewisse Steuerungswirkung hatten, wurden sukzessive abgetragen. Heute kann eine zum Beispiel in Hamburg ansässige Organisation in einem Verfahren klagen, das ein Projekt in Niederbayern betrifft – ohne jeden regionalen Bezug, ohne nachgewiesene Betroffenheit, ohne spürbares Risiko für die eigene Organisation. Das ist keine Beteiligung mehr; das ist strukturelle Verzögerung. (Beifall bei der CSU) Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich rede hier nicht von Theorie; ich rede von konkreten Projekten quer durch alle Bereiche unserer Daseinsvorsorge und vor allem unserer Infrastruktur. Ich rede von Brücken und Straßen, deren Planung jahrelang durch Verbandsklagen blockiert wird, während Pendlerinnen und Pendler täglich im Stau stehen oder Umwege in Kauf nehmen müssen. Ich rede von Wohnbauprojekten, übrigens auch im sozialen Wohnungsbau, die durch Klagen aufgehalten werden, obwohl die Genehmigungen vorliegen, obwohl Gemeinden verzweifelt Wohnraum schaffen wollen, obwohl Menschen auf Wartelisten stehen. Ich rede von Gewerbe- und Industrieansiedlungen, bei denen Investoren nach jahrelangem Rechtsstreit resigniert abziehen und die Arbeitsplätze dann nicht in Bayern, sondern irgendwo anders entstehen lassen. Ich rede von Bahntrassen und ÖPNV-Projekten, also genau jener Infrastruktur, die wir für eine klimafreundliche Mobilität dringend bräuchten, die aber durch Klagewellen auf Eis gelegt werden, häufig nicht wegen sachlich begründeter Umweltschäden, sondern wegen prozessualer Möglichkeiten, die ein – ich sage das deutlich – überdehntes Rechtssystem an dieser Stelle bietet. Ich rede von Energieerzeugungsanlagen, von Stromtrassen und Leitungsinfrastruktur, von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, ja selbst von kommunalen Kläranlagen und Wasserversorgungsprojekten, die durch Verbandsklagen verzögert werden. In all diesen Fällen gilt: Am Ende zahlt nicht der klagende Verband; am Ende zahlen die Bürgerinnen und Bürger mit längeren Wartezeiten, höheren Kosten und natürlich den fehlenden Einrichtungen. Wir alle wollen lebenswerte Städte und Gemeinden, moderne Infrastruktur und wirtschaftliche Stärke dieses Landes. Man kann aber nicht gleichzeitig Beschleunigung fordern und jedes Instrument blockieren, das Beschleunigung erst möglich macht. Das passt nicht zusammen. Diesen Widerspruch löst der Antrag der GRÜNEN mit keiner einzigen Zeile. Lassen Sie mich ganz klar sagen, worum es uns geht und worum es uns nicht geht. Uns geht es hier nicht darum, Umweltschutz auszuhebeln. Uns geht es nicht darum, Bürgerbeteiligung zu beschneiden. Uns geht es nicht darum, berechtigte Einwände gegen Infrastrukturprojekte aus dem Verfahren zu drängen. All das sind Unterstellungen, lieber Herr Kollege Hierneis, die in der politischen Debatte zu schnell erhoben werden und die einer ehrlichen – ich sage noch einmal: einer ehrlichen – Auseinandersetzung überhaupt nicht standhalten. Uns geht es darum, das Verbandsklagerecht auf das zurückzuführen, was es eigentlich sein soll: ein rechtsstaatliches Instrument mit regionaler Verankerung, mit tatsächlicher Betroffenheit als Voraussetzung und mit klaren Grenzen für Klagen, die ausschließlich zur Verzögerung eingesetzt werden – kurz gesagt: Reform statt Blockade, Steuerung statt Beliebigkeit. Dieser Landtag hat sich nicht zum ersten Mal mit dem Thema befasst. Am 27. Februar 2025 haben wir hier gemeinsam den Beschluss gefasst: "Ausbau der Energieinfrastruktur beschleunigen und Grundversorgung sichern: Verbandsklagerecht einschränken". Das war ein klares Signal dieses Hohen Hauses, ein Signal, das noch heute gilt. Erst vor Kurzem haben CSU und FREIE WÄHLER nachgelegt: "Verbandsklagerecht reformieren, Betroffenheiten regionalisieren!". Wir fordern in dem Antrag, dass anerkannte Umweltverbände künftig nur dann klagen dürfen, wenn sie in dem Bundesland ihren Sitz und Schwerpunkt haben, in dem das Projekt realisiert werden soll. Das ist kein Angriff auf den Rechtsstaat – das ist Augenmaß. Bayern hat diese Position auch auf europäischer Ebene eingebracht und mit einem gemeinsamen Schreiben der Staatskanzlei und des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 23. Dezember 2025 EU-Umweltkommissarin Jessika Roswall direkt angesprochen und eine Reform der Aarhus-Konvention gefordert. Das ist keine Ankündigung – das ist Handeln. Im Koalitionsvertrag von CSU und FREIEN WÄHLERN für diese Legislaturperiode ist die Einschränkung zu weitgehender Verbandsklagerechte als erklärtes Ziel der Regierungskoalition verankert. Das haben wir den Wählerinnen und Wählern gesagt, und das setzen wir auch um. Auch auf Bundesebene ist dieser Kurs beschlossen. Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD legt fest, das Verbandsklagerecht zu reformieren, zu straffen und auf das europäische Mindestmaß abzusenken. Die Bundesregierung will zudem durch eigene Initiativen auf eine weitere internationale Reduzierung hinwirken. Unser Weg ist kein bayerischer Sonderweg – das ist eine breite politische Linie auf Landes- und Bundesebene. Vor diesem Hintergrund möchte ich ganz klar benennen, was der Antrag der GRÜNEN inhaltlich bedeutet. Er fordert, dass sich der Landtag gegen jede – ich betone: jede – Einschränkung ausspricht; nicht gegen unzumutbare, nicht gegen unverhältnismäßige, nicht gegen willkürliche Einschränkungen, sondern gegen jede Einschränkung. Er fordert, dass die Staatsregierung keinerlei Initiativen ergreift, und er fordert, Bayern solle sich im Bundesrat dafür einsetzen, das bestehende Recht uneingeschränkt zu bewahren. Das ist nicht Schutz des Umweltrechts – das ist Lähmung der Politik. Das ist der Versuch, auf dem Weg des Parlamentsbeschlusses ein Instrument einzufrieren, das längst reformbedürftig ist und welches die demokratisch legitimierten Institutionen auf zwei Regierungsebenen bereits reformieren wollen. Dem können und werden wir nicht folgen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. Wer ein modernes, leistungsfähiges Bayern will, muss Brücken bauen, Wohnraum schaffen, Betriebe ansiedeln und Infrastruktur genehmigen können – und zwar in angemessener Zeit. Wer die Handlungsfähigkeit des Staates ernst nimmt, muss Verfahren so gestalten, dass am Ende nicht derjenige gewinnt, der am längsten klagen kann, sondern derjenige, der das bessere Argument hat. Das ist keine Frage von Umwelt gegen Wirtschaft. Das ist eine Frage, ob wir als Gesetzgeber unsere Verantwortung wahrnehmen oder ob wir zusehen, wie ein ausuferndes Klagerecht die Handlungsfähigkeit dieses Staates aushöhlt. Wir nehmen diese Verantwortung mit Sachverstand, mit Augenmaß und mit klarem Willen zur Reform wahr. Aus diesem Grund lehnen wir Ihren Antrag ab. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung von Herrn Kollegen Christian Hierneis, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vor.

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