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Gabriele Triebel

GRÜNE 07.07.2026 Sitzungen 19/84

Die Mittel fließen weiterhin dorthin, wo sie gebraucht werden, aber mit deutlich weniger Bürokratieaufwand. Auch die Klarstellung bei der Nutzung öffentlicher Räume ist sinnvoll. Volkshochschulen und andere Bildungsträger sind häufig auf Räume in Schulen oder kommunalen Einrichtungen angewiesen. Klare gesetzliche Regelungen schaffen hier Rechtssicherheit und vermeiden unnötige Diskussionen über Gebühren oder Zuständigkeiten. Das hilft allen Beteiligten. Meine Damen und Herren, besonders hervorheben möchte ich auch, wie dieses Gesetz entstanden ist; dazu hat Kollege Tomaschko ja schon einiges gesagt, aber nun auch von mir. Es ist das Ergebnis eines konstruktiven Austausches mit den Trägern der Erwachsenenbildung und dem Kultusministerium und einer guten Zusammenarbeit der demokratischen Fraktionen dieses Hauses. Genau so sollte Politik arbeiten: Probleme erkennen, denjenigen zuhören, die täglich damit arbeiten, unterschiedliche Perspektiven zusammenführen und gemeinsam nach der besten Lösung suchen. Gerade in einer Zeit, in der Politik häufig pauschal Handlungsunfähigkeit vorgeworfen wird, zeigen wir, dass wir handlungsfähig und bereit sind, Gesetze nachzuschärfen, wenn die Praxis dies erforderlich macht, und dass wir über Fraktionsgrenzen hinweg zusammenarbeiten können, wenn es um gute Lösungen für die Menschen geht. Kolleginnen und Kollegen, die Herausforderungen unserer Zeit werden nicht kleiner. Digitalisierung, Fachkräftemangel, Integration, gesellschaftlicher Zusammenhalt und die Stärkung unserer Demokratie verlangen nach starken Bildungsangeboten – und zwar nicht nur für die Kinder und Jugendlichen, sondern für Menschen jeden Alters. Der vorliegende Gesetzentwurf ist keine spektakuläre Reform, aber er ist ein gutes Beispiel dafür, wie verantwortungsvolle Politik funktioniert: gemeinsam, pragmatisch und lösungsorientiert. Deshalb stimmen wir diesem Gesetzentwurf sehr gerne zu. (Beifall bei den GRÜNEN)

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