Anna Rasehorn
Lieber Kollege, dann versuche ich, historisch zu argumentieren. Die historische Auslegung ist durchaus auch üblich. Warum gibt es denn das Verbandsklagerecht? Sie haben uns zu Recht gesagt: Wenn man klagen möchte, braucht es eine subjektive Betroffenheit. Die gibt es oft nicht, zumal auch Tiere oder Pflanzen keinen subjektiven Rechtsschutz beantragen können, weil sie ihr Recht nicht sozusagen vor das Gericht bringen können. Deswegen hatten wir uns für diese Ausnahme ausgesprochen, dass Verbände, die sich mit diesem Thema fachspezifisch auskennen, für diese Pflanzen, Tiere, Flora, Fauna Partei ergreifen können. Wir erleben es doch ehrlicherweise in vielen Bereichen, in denen die Umweltverbände regional mit dabei sind, dass sie da sehr genau hinschauen und dieses Verbandsrecht sehr bewusst einsetzen. Wie gesagt, wir haben gesagt: Wir stehen einer Reform für Fälle, bei denen von irgendwo in NRW ein Naturschutzverband klagt, der nicht lokal vor Ort ist, offen gegenüber. Wir stellen uns aber doch dagegen, dass das Verbandsklagerecht so arg beschnitten oder gar abgeschafft wird, weil wir diese Ausnahme historisch gerecht für unsere Flora und Fauna geschaffen haben, und auch das ist doch ein schützenswertes Gut, über das wir – Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Frau Kollegin Rasehorn.
