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Marina Jakob

FREIE WÄHLER 07.07.2026 Sitzungen 19/84

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Verbandsklagerecht beschäftigt uns schon seit geraumer Zeit. Tatsächlich wird es, wie der Kollege ausgeführt hat, nicht besser, es wird nur schlechter. Kollege Hierneis, ich wollte meine Rede damit beginnen, ganz konkrete Beispiele zu nennen, damit man auch an Beispielen sehen kann, was das Problem des Verbandsklagerechtes ist. Ich fange mit meinem Lieblingsthema an, das ist die Fischotterverordnung. Die Fischotterverordnung wurde zweimal von einem Verband beklagt, der nicht einmal in Bayern ansässig ist. Das ist eine Frechheit sondergleichen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Er kennt die Zustände nicht. Er weiß nicht, wie wir in Bayern arbeiten, wie wir handeln. Er hat sich nicht einmal mit dem örtlichen BUND Naturschutz abgesprochen, der in dem Fall tatsächlich auf eine Klage verzichtet hat, weil man die Notwendigkeit erkannt hat und weiß, wie es vor Ort ist und dass eine Klage hier total überflüssig ist. Wir müssen unseren Fischwirten helfen. Machen wir das nicht bald, dann werden wir in Bayern keine Teichwirtschaft mehr haben. Dadurch verlieren wir einen ganz großen und wichtigen Teil an Natur- und Artenvielfalt. Wir haben schon über zwei Millionen Euro Entschädigung ausgezahlt. Wo soll das hinführen? Wer hat das Geld? Wir müssen hier wirklich massiv entnehmen. Dazu sind wir jetzt wieder auf einem guten Weg. Genau dieser Punkt zeigt: Örtliche Betroffenheit muss das Mindeste sein, damit man gegen eine Verordnung klagen kann. Das nächste Beispiel stammt aus meiner Heimatregion. Hier ist zwar örtliche Betroffenheit vorhanden, aber die Klage selbst ist genauso Schwachsinn. Der örtliche BUND Naturschutz klagt gegen eine Monoverbrennungsanlage, die dort gebaut werden soll; sie verzögert sich um mittlerweile drei Jahre. Warum baut man eine Monoverbrennungsanlage? – Weil es gesetzlich vorgeschrieben ist, ab 2029 ab 100.000 Einwohner eine Phosphorrückgewinnung zu gewährleisten. Was ist die Folge, wenn wir die Anlage dort – in einem Gebiet, wo Wärme und Strom vorhanden sind, wo es einfach nur Sinn macht, sie dort hinzusetzen, weil hier die ganzen umliegenden Kommunen ihren Klärschlamm bringen – nicht bauen? – Die Folge ist: Wir fahren Hunderte, Tausende von Kilometern in den Osten, wo die nächste freie Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage ist, nur weil dem örtlichen BUND Naturschutz das Verfahren, das das Unternehmen gewählt hat, nicht passt. Ein weiteres Beispiel ist das Pumpspeicherkraftwerk Riedl. Der örtliche BUND Naturschutz hat dagegen geklagt. Gegen den Frankenschnellweg wurde geklagt. Gegen die Bayerische Wolfsverordnung wurde geklagt. Gegen den A94-Ausbau Isental wurde geklagt. Gegen den SuedLink wurde geklagt. Ein Großteil der Projekte, die mittlerweile umgesetzt worden sind, wurden einfach nur massiv nach hinten verzögert. Wem schaden wir denn damit? – Wir verzögern Projekte, wir schaden denjenigen, die das bezahlen, und das sind die Steuerzahler und Steuerzahlerinnen. Das ist unsere Bevölkerung, um die wir uns hier kümmern müssen. Darum sagen wir ganz klar: Das Verbandsklagerecht gehört massiv eingeschränkt, auf ein Mindestmaß heruntergebrochen – im Sinne unserer Bürgerinnen und Bürger, in dem Sinne, dass es weitergeht, in dem Sinne, dass wir ohne eine Klage Krankenhäuser bauen können. Wir müssen einfach einmal anerkennen: Wir leben in einem Rechtsstaat, wir haben rechtliche Regelungen, die den Umwelt-, den Natur- und den Artenschutz betreffen. Die werden immer untersucht, die werden immer eingehalten. Es gibt in so vielen Fällen überhaupt keinen Grund, gegen irgendwelche Vorhaben, die den Menschen vor Ort dienen, zu klagen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, deshalb müssen wir das Verbandsklagerecht reformieren, wir müssen es einschränken, und deswegen lehnen wir den Antrag ab. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung von Herrn Kollegen Christian Hierneis von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor.

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