Harald Schwartz
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, Sie haben jetzt völlig zu Recht von einer Menge Statistiken, Zahlen und Übersichten gehört. Ich habe sie auch bekommen und werde sie Ihnen heute weder vorlesen noch im Detail darlegen. Gestatten Sie mir ein paar Anmerkungen zur Arbeit eines Ausschusses, der doch ein ganz besonderer zu sein scheint. Der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden ist ein Ausschuss, in dem es wie überall im Leben Licht und Schatten gibt, in dem es Positives und Negatives gibt. Ich komme zuerst auf das Positive zu sprechen. In den allermeisten Fällen geht es um Sachfragen. Es geht um einzelne Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern, die sich mit großem Vertrauen an uns wenden und Hilfe erwarten. Parteipolitik findet in den meisten Fällen – ich sage bewusst nicht "in allen" – keinen Anklang bzw. spielt keine Rolle. Wir bemühen uns – ich glaube, das sagen zu können – über Parteigrenzen hinweg in den allermeisten Fällen um sachgerechte Lösungen. Interessanterweise, ich darf das auch in Gegenwart der Freunde von den FREIEN WÄHLERN sagen, sind die Herausforderungen bei der Findung des richtigen Ergebnisses im Arbeitskreis manchmal genauso fordernd wie später im Ausschuss. Das zeigt aber auch, dass wir offen in Diskussionen gehen, dass wir uns einem Problem nicht mit einer vorgefassten Meinung, die uns irgendwer vorher mitgegeben hat, nähern, sondern dass es uns wirklich darum geht, die Fragen zu beantworten, die die Bürger an uns richten. Der Artikel 115 der Bayerischen Verfassung geht auf eine rund 200 Jahre alte Regelung zurück. Es sind vielleicht auch 205 Jahre – ich kann die genaue Jahreszahl jetzt nicht benennen. Die Regelung ist zumindest sehr alt und darf uns auch ein Stück weit stolz machen. Wir können im Vergleich mit anderen Bundesländern, im Vergleich mit anderen Ländern und auch mit der Handhabung im Bundestag ein Stück weit stolz sein; denn wir betreiben für die Bearbeitung der Petitionen doch einen ganz gehörigen Aufwand. Während es, wie wir das bei verschiedenen Besuchen und bei Exkursionen und Reisen kennengelernt haben, in anderen Parlamenten durchaus so zu sein scheint, dass von Beamten vorbereitete Abstimmungslisten letztendlich von Abgeordneten nur noch bestätigt werden, ist es bei uns Usus – wie sicherlich jeder hier weiß –, dass einerseits ein Berichterstatter und andererseits ein Mitberichterstatter, wechselnd zwischen Regierungskoalition und Oppositionsparteien, mit der Vorbereitung eines Sachverhalts beauftragt werden, einen Bericht oder Mitbericht abgeben, und wir dann in der Diskussion zu einem Ergebnis finden. Unser Aufwand ist ganz enorm; wir treiben ihn aber gern. Wir geben auch tatsächlich – das ist eine Usance, für deren Fortsetzung ich unserer Vorsitzenden zu Dank verpflichtet bin – allen Petenten die Möglichkeit, sich persönlich zu äußern. Das ist uns nicht vorgeschrieben. Wir könnten auch sagen: Nein, nein, Sie dürfen nur zuhören und nichts selbst sagen. – Aber wir erteilen jedem Petenten das Wort. Das hat sich so eingebürgert, und ich bin sehr dankbar dafür. Jeder Petent, der persönlich in die Sitzung kommt und sein Anliegen vertreten möchte, erhält die Möglichkeit, sein Anliegen zu formulieren. Ich weiß, dass das Ausschussbüro und all diejenigen, die in den Ministerien und Behörden mit der Vorbereitung befasst sind, natürlich noch andere Aufgaben zu erledigen haben und dass der Aufwand, der hier betrieben wird, nicht nur bei uns Abgeordneten – wir werden gut dafür bezahlt –, sondern auch bei all denjenigen, die im Hintergrund das Ganze vorbereiten, ganz erheblich ist. Dieser Aufwand ist es aber auch wert, weil es nicht selbstverständlich ist, dass in einer Zeit, in der viele der Politik kritisch gegenüberstehen, sich viele nicht verstanden fühlen und Herausforderungen zu bewältigen haben, die man so vielleicht in der Vergangenheit nicht kannte oder neu wahrnimmt, ein solches Vertrauen in die Gestaltungskraft der Politik gehegt wird, indem man den Betroffenen bei der Lösung ihrer persönlichen Anliegen hilft. Es ist mir ein Bedürfnis, der Staatsregierung zu danken. Es ist natürlich so, dass wir nicht immer mit der Entscheidung einer Behörde ganz glücklich sind oder auch einmal bei einer Stellungnahme nachfragen. Ich habe das jetzt nicht in der Statistik nachgeschaut, Frau Vorsitzende, aber das ist meine eigene Schätzung: In gefühlt 99,9 % der Fälle ist das Miteinander und die Zusammenarbeit der Gewalten der Legislative, der Exekutive und manchmal auch der Judikative mustergültig. Ich habe es ja schon gesagt: Frau Dr. Thomsen und Herrn Pirzer kann ich es heute nicht ersparen, ihnen auch persönlich zu danken, nachdem sie die Meistbelasteten, glaube ich sagen zu können, im Ausschuss sind. Man findet immer wieder Wege, um rechtlich korrekt, aber im Rahmen des Ermessens entgegenkommend, verständlich und menschlich Entscheidungen zu treffen, die dann auch verstanden werden. Auf eines kommt es mir noch an, es wurde schon gesagt: Wir haben oft nur eingeschränkte Möglichkeiten. Wir können also in Bausachen der Planungsbehörde vor Ort nicht aufgeben, was sie nun zu planen hat. Wir können in juristischen Verfahren, in Gerichtsverfahren, dem Gericht nicht sagen, wie das Urteil auszusehen hat. Wir tun gut daran, wenn wir diese Grenzen auch entsprechend berücksichtigen. Gleichzeitig ist es aber schon sehr wohltuend zu sehen, dass diese Achtung der Gewalten voreinander auch einen Ausdruck darin findet, dass man, auch wenn juristisch keine Hemmung, keine aufschiebende Wirkung mit einer Petition verbunden ist, gegenseitig zuwartet, dass man sich bemüht, die Sichtweise des jeweils anderen zu verstehen, um dann eben auch – wenn es sein muss – zu einem Kompromiss zu kommen, mit dem alle leben können, und für den Petenten zumindest eines zu tun, nämlich Transparenz zu schaffen. Wie oft haben wir die Situation, dass wir beschließen: § 80 Nummer 4. Für die allermeisten hier drinnen ist das ein bekannter Terminus, für die Zuhörerinnen und Zuhörer möglicherweise nicht. Er deutet darauf hin, dass wir sagen, dass das Ganze mit der Erklärung der Exekutive, sprich der Staatsregierung, für uns als erledigt zu betrachten ist; weil man vielleicht nichts machen kann, weil wir die Entscheidung vielleicht für richtig halten, weil sich die Sache vielleicht schon positiv erledigt hat. Aber auch dann, wenn wir dem Petenten nicht recht geben können, nicht im Einzelfall helfen können, so schafft das doch zumindest Transparenz, weil wir regelmäßig auch beschließen: mit Text, mit Protokoll. – Übersetzt heißt das nichts anderes, als dass wir demjenigen, der sich an uns gewandt hat, das Schriftstück, die Stellungnahme, die Zusammenfassung der Staatsregierung zur Kenntnis geben, um damit vielleicht auch das Verständnis zu befördern, warum das eine oder andere so entschieden wurde oder entschieden werden musste. Das ist ganz wichtig. Ich glaube, dass viele Bürgerinnen und Bürger durchaus auch mit einer negativen Entscheidung leben können – wenn sie sie verstehen, wenn sie die Gründe kennen, wenn sie auch merken, dass man sich ernsthaft damit auseinandergesetzt hat, dass man gehört wurde. Es geht oft auch darum, dass man einem Staatswesen nicht ohnmächtig gegenübersteht und nicht meint, darin keine Stimme zu haben; sondern dass man hier dokumentiert, unter Beweis stellt und zeigt: In Bayern hat jeder Stimme. Den Dank an die Vertreter der Exekutive darf ich ausweiten auf unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ausschussbüro, die hier teilweise auch ein bisschen was aushalten müssen. So ist das im Leben. Ich bin jedenfalls stolz – und jetzt mag ich den negativen Aufschrei aus den verschiedenen Fraktionen gar nicht hören –, dass ich im besten aller Ausschüsse, möglicherweise im König der Ausschüsse im Landtag, tätig sein darf (Anna Rasehorn (SPD): Das ist der Umweltausschuss!) – es gibt einzelne Beifallsbekundungen –, um Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern ernst zu nehmen und mich ihnen zu widmen. Frau Vorsitzende, da Sie erwähnt hatten, wie viele Petitionen mit § 80 Nummer 4 verbeschieden werden, lassen Sie uns vielleicht gemeinsam feststellen: Eigentlich ist das ein gutes Zeichen, ein wirklich gutes Zeichen, weil es doch zeigt, dass in Bayern die Behörden und die dort Tätigen Entscheidungen treffen, mit denen wir alle leben können, die wir für richtig halten, über die wir sagen, dass wir daran nichts ändern müssen. In diesem Sinne: Auf eine weitere gute Zusammenarbeit im Petitionsausschuss! (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
