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Martin Rosenberger

FREIE WÄHLER 07.07.2026 Sitzungen 19/84

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Erwachsenenbildung ist weit mehr als die Fortsetzung schulischen Lernens; sie ist ein wesentlicher Baustein einer lebendigen Demokratie, einer leistungsfähigen Wirtschaft und eines starken gesellschaftlichen Zusammenhalts. In einer Zeit, in der sich Arbeitswelt, Technologie und gesellschaftliche Anforderungen rasant verändern, gewinnt das lebenslange Lernen immer mehr an Bedeutung. Erwachsenenbildung eröffnet Menschen jeden Alters die Möglichkeit, sich beruflich weiterzuqualifizieren, neue Kompetenzen zu erwerben oder sich persönlich weiterzuentwickeln. Sie umfasst die berufliche Weiterbildung ebenso wie Sprachkurse, politische Bildung, Gesundheitsbildung oder den zweiten Bildungsweg. Gerade die Vielfalt der Angebote macht ihre besondere Stärke aus. Sie ermöglicht gesellschaftliche Teilhabe, stärkt die Eigenverantwortung und trägt dazu bei, dass Menschen den Wandel aktiv gestalten können. Deshalb ist die Erwachsenenbildung eine Investition in die Zukunft unseres Landes, und deshalb ist es unsere Aufgabe, ihr verlässliche und praxisgerechte Rahmenbedingungen zu geben. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Genau dieses Ziel verfolgt der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Erwachsenenbildungsförderungsgesetzes. Bereits mit der Reform im Jahr 2023 wurde eine neue Verteilungssystematik der Fördermittel beschlossen. Die Mittel werden seit diesem Jahr zu 40 % nach den geleisteten Doppelstunden sowie zu jeweils 30 % nach Teilnehmenden und Veranstaltungen verteilt. Damit wurde ein modernes leistungs- und angebotsorientiertes Fördersystem geschaffen, das die unterschiedlichen Profile der anerkannten Träger besser berücksichtigt. Inzwischen zeigt sich jedoch, dass diese neue Systematik in der Praxis zu deutlich stärkeren Verschiebungen zwischen den einzelnen Trägern führen kann, als ursprünglich erwartet wurde. Solche sprunghaften Veränderungen erschweren Planungssicherheit und gefährden im schlimmsten Fall bewährte Bildungsangebote vor Ort. Der Gesetzentwurf reagiert darauf mit Augenmaß. Die Grundstruktur der Förderung bleibt ausdrücklich erhalten. Gleichzeitig wird eine sinnvolle Stabilisierungskomponente eingeführt. Künftig soll kein Träger von einem Jahr auf das nächste mehr als 1 % seines bisherigen Förderanteils verlieren können. Das ist ein ausgewogener Ansatz. Er schafft Verlässlichkeit, ohne notwendige Entwicklungen zu verhindern. Leistungsanreize bleiben bestehen. Gleichzeitig erhalten die Träger die notwendige Planungssicherheit, um Personal zu halten, Kurse anzubieten und langfristig zu investieren. Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Bürokratieabbau. Bislang mussten zusätzliche Förderungen, etwa für Bildungsangebote für Menschen mit Behinderungen oder für die vom Landtag festgelegten Schwerpunktthemen, in gesonderten Verwaltungsverfahren beantragt und abgewickelt werden. Das verursachte unnötigen Aufwand sowohl bei den Trägern als auch in der Verwaltung. Künftig werden diese Förderungen als Zuschläge auf die bestehenden Grundförderungen ausgezahlt. Das reduziert Verwaltungsaufwand, vereinfacht die Verfahren und sorgt dafür, dass mehr Zeit und Ressourcen dort eingesetzt werden können, wo sie gebraucht werden: in der Bildungsarbeit selbst. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Besonders begrüßenswert ist dabei, dass der Landtag weiterhin die Möglichkeit behält, gesellschaftlich besonders wichtige Themen gezielt zu fördern und entsprechende bildungspolitische Schwerpunkte zu setzen. Schließlich sorgt der Gesetzentwurf auch bei der Nutzung öffentlicher Räume für mehr Rechtssicherheit. Viele Einrichtungen der Erwachsenenbildung sind auf Klassenräume, Hörsäle oder andere öffentliche Gebäude angewiesen. Die bisherige Formulierung eines angemessenen Entgelts hat in der Praxis immer wieder zu unterschiedlichen Auslegungen geführt. Künftig verweist das Gesetz unmittelbar auf die bereits geltenden haushalts- und kommunalrechtlichen Vorschriften. Damit wird keine neue Rechtslage geschaffen, sondern bestehendes Recht eindeutig und transparent im Gesetz verankert. Das schafft Klarheit für alle Beteiligten und vermeidet unnötige Rechtsunsicherheiten. Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf ist kein grundlegender Systemwechsel; er ist vielmehr eine sachgerechte Weiterentwicklung eines bewährten Förderrechts; er reduziert Bürokratie und schafft mehr Rechtssicherheit, und das alles ohne zusätzliche Belastungen für den Staatshaushalt. Damit stärken wir die Träger der Erwachsenenbildung, sichern ein vielfältiges Bildungsangebot in allen Regionen Bayerns und leisten einen wichtigen Beitrag zur Chancengleichheit, zur Fachkräftesicherung und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die Erwachsenenbildung begleitet Menschen ein Leben lang, sie eröffnet neue Perspektiven, stärkt die persönliche Entwicklung und befähigt dazu, Verantwortung für sich selbst und für unsere Gesellschaft zu übernehmen. Dafür verdient sie verlässliche politische Unterstützung. Ich bitte Sie deshalb um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

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