bayern.landtag.de ↗

Peter Tomaschko

CSU 07.07.2026 Sitzungen 19/84

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, Hohes Haus! Ich darf heute zu einem Gesetzentwurf sprechen, der schon etwas Besonderes ist. Ich darf Ihnen einen Entwurf vorstellen, der gemeinsam von CSU, FREIEN WÄHLERN, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD eingebracht wurde, entsprungen aus der interfraktionellen Arbeitsgruppe Erwachsenenbildung. Ich sage ganz offen: Es tut gut. Ich glaube, das könnte auch ein Beispiel für die Zukunft sein, dass wir als demokratische Parteien zusammenarbeiten und darstellen, dass es uns um die Sache geht. Genau das ist heute der Fall. Wir bringen für diesen wichtigen Bereich diese gemeinsame Initiative, diesen gemeinsamen Gesetzentwurf ein. Es geht um die Erwachsenenbildung in Bayern. Ich behaupte, das ist einer der am meisten unterschätzten Bereiche unserer Bildungslandschaft. Wir reden viel über Schulen, Kitas, Hochschulen und viele andere Dinge – natürlich zu Recht. Wir wissen aber auch, wie wichtig die Erwachsenenbildung bei uns in Bayern ist, ein Bereich, der nie aufhört. Mir gefällt ein Zitat ganz besonders: Lernen ist wie Rudern gegen den Strom. Hört man damit auf, treibt man zurück. – Das ist vom chinesischen Philosophen Laotse Laozi. Genau hier leistet die Erwachsenenbildung einen unschätzbaren Wert für unsere Gesellschaft. Erwachsenenbildung, das ist die Volkshochschule im Landkreis, das ist die Alphabetisierung für den, der als Erwachsener endlich Lesen lernt, das ist der Computerkurs für die Seniorin, die im Alter noch digital sein möchte, und das ist der Italienischkurs desjenigen, der im Urlaub in Italien, vielleicht in Jesolo, sein Essen auf Italienisch bestellen möchte. Wir sehen, Sprache, Teilhabe, Integration und gesellschaftlicher Zusammenhalt finden hier statt. Deswegen ist das eben kein Nischenthema, nicht etwas, das irgendwo am Rand steht, sondern das ist das Fundament unserer Demokratie. Ich habe beim vorherigen Tagesordnungspunkt gut zugehört; manchen hier würde es auch nicht schaden, den einen oder anderen Kurs zu belegen. Wir in Bayern nehmen das ernst, und zwar nicht seit gestern. Unser Auftrag zur Förderung der Erwachsenenbildung steht in Artikel 139 unserer Bayerischen Verfassung. Wir kommen diesem Auftrag mit einem eigenen Gesetz nach: dem Bayerischen Erwachsenenbildungsförderungsgesetz. Wir sprechen hier immerhin über rund 44 Millionen Euro allein für die institutionelle Förderung im laufenden Jahr. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, dieses Gesetz haben wir 2018 und auch damals schon interfraktionell auf ein modernes Fundament gestellt. Freiheitlichkeit, Pluralität, Kooperation – das sind die drei Prinzipien, auf denen es beruht. Ich darf sagen: Das System hat sich bewährt. Das System steht, und das System funktioniert sehr gut. Jetzt kommen wir aber zum Kern. Ein gutes Gesetz erkennt man auch daran, dass man es nachjustiert, wenn das die Praxis verlangt. Genau das tun wir heute. Es waren nämlich nicht wir Politiker, die uns das ausgedacht haben – es waren die Träger selbst, die Arbeitsgemeinschaften der Erwachsenenbildung, die Ende letzten Jahres auf uns zugekommen sind und gesagt haben: Ja, es funktioniert gut, aber passt auf: An drei Stellen müssen wir nachschärfen. Wir haben zugehört; wir haben das gemeinsam mit dem Kultusministerium aufgegriffen. Das Ergebnis liegt Ihnen heute vor. Lassen Sie mich in aller Kürze – ich versuche das ohne Paragrafenreiterei – auf die drei wichtigsten Punkte eingehen. Das erste und, ich glaube, das Wesentliche ist die sogenannte Stabilisierungskomponente. Seit Anfang dieses Jahres verteilen wir die Fördermittel nach einem neuen Schlüssel. 40 % gehen nach Doppelstunden, 30 % nach Teilnehmenden und 30 % nach Veranstaltungen. Das haben sich die Träger im Jahr 2022 auch so gewünscht, natürlich auch noch von der Corona-Pandemie geprägt. Nun zeigt sich in der Praxis: Dieser Schlüssel ist grundsätzlich gut, aber er kann von Jahr zu Jahr natürlich auch zu Verschiebungen führen, die keiner, weder wir als Gesetzgeber noch die Träger, so möchte. Stellen wir uns das einmal praktisch vor. Ein Bildungsträger plant sein Personal, seine Kurse, seine Standorte und weiß von Jahr zu Jahr nicht, ob ihm vielleicht ein größerer Batzen seiner Förderung wegbricht. So kann niemand vernünftig planen. Deshalb bauen wir eine Sicherung ein. Wir sagen und schreiben hier im Gesetz fest: Kein Träger darf von einem Jahr auf das nächste Jahr mehr als 1 % seines Anteils an der Gesamtförderung verlieren. – Ein einfacher Satz, aber, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, mit sehr, sehr großer Wirkung. Das ist ein sogenanntes Sicherheitsnetz. Der Wettbewerb bleibt, die Entwicklung bleibt möglich, aber niemand stürzt ab. Wir schützen damit die Kleinen, und wir schützen die Großen. Und das Beste daran ist: Wir können das auch absolut innerhalb unseres Haushaltsrahmens abbilden. Der zweite Punkt ist weniger Bürokratie. Hier haben wir wirklich konkrete Ansatzpunkte. Wir sprechen ja so oft, auch heute in der Aktuellen Stunde, über den Bürokratieabbau. Hier können wir ihn einfach machen. Wir haben bisher Mittel aus zwei Fördertöpfen über ein eigenes Projektförderverfahren ausgereicht: einmal für die Bildungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderung und einmal für ein gesellschaftlich besonders wichtiges Schwerpunktthema, das wir im Landtag immer festsetzen, aktuell die Digitalisierung und die Medienkompetenz. Das Problem ist: Es sind immer dieselben Empfänger, die schon längst eine institutionelle Förderung erhalten. Sie müssen also für die gleiche Arbeit immer mindestens zwei Anträge stellen, zweimal die Abrechnung erstellen und zweimal die Verwaltungen bemühen. Das ist eine Doppelbelastung. Wir möchten mit diesem Gesetzentwurf damit Schluss machen. Wir wandeln die beiden Projekttöpfe in Zuschläge zur institutionellen Förderung um. Das heißt, wir haben künftig nur noch ein Verfahren anstatt zwei Verfahren, und wir im Landtag haben auch weiterhin das Steuerungsrecht. Wir können weiterhin die gesellschaftlichen Schwerpunkte setzen, aber ein Verfahren entfällt, und der jeweilige Träger hat den Antrag nur noch einmal zu stellen. Ich glaube, das ist ein ganz wesentlicher und ganz klarer Punkt. Der dritte Punkt – ich will es ganz kurz machen – ist: Bei Artikel 8 geht es um die Überlassung von Räumen und Lehrmittel durch Staat und Kommunen. Wir machen es hier ganz einfach, weil bisher der Begriff "angemessenes Entgelt" manchmal zu Fragen und zu Schwierigkeiten geführt hat. Wir stellen jetzt klar: Es gilt das, was eigentlich schon immer gelten musste, nämlich das Haushalts- und das Kommunalrecht. Damit haben wir draußen Klarheit geschaffen. Von den Kommunen kann das einfach so bearbeitet werden, und die Träger wissen immer, woran sie sind. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, zusammenfassend gesagt: Wir sorgen für Stabilität, wir sorgen für Planbarkeit, wir vermeiden Verwerfungen, die keiner will und keiner wollte, und – ganz wesentlich – wir bauen Bürokratie ab. Wir schaffen damit Klarheit. Wir können das alles auch im aktuellen Haushalt abbilden. Mich freut besonders, dass wir diesen Gesetzentwurf interfraktionell so einbringen können. Ich darf mich bei allen Kolleginnen und Kollegen noch einmal für die hervorragende Zusammenarbeit bedanken. Ganz, ganz wichtig ist: Die Träger unterstützen das ganz, ganz nachhaltig. Alle vier Träger, vom großen Volkshochschulverband über die katholische und die evangelische Erwachsenenbildung bis hin zum Bildungswerk des Bauernverbandes sagen: Ja, genau so wollen wir das. Ich glaube, wenn wir hier im Parlament und draußen bei den Trägern diese breite Zustimmung haben und auch wissen, dass das bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommt, können wir auch sagen: Wir haben es richtig gemacht. Lassen Sie mich zum Schluss noch einmal betonen: Heute geht es eben nicht um Fördersätze oder Prozentsätze und Förderschlüssel – es geht darum, dass die Erwachsenenbildung ein stabiler Partner bleibt, ein Partner für Bildung, für Demokratie und damit für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Gerade in einer Zeit, in der die Gräben in unserer Gesellschaft tiefer werden oder es zumindest so scheint, brauchen wir Orte, an denen Menschen zusammenkommen, dazulernen, mitreden und teilhaben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, genau diese Orte stärken wir heute. Meine sehr geehrten Damen und Herren, deshalb freue ich mich, dass wir diesen Weg gemeinsam über die Fraktionsgrenzen hinweg gehen konnten. Ich bitte Sie alle um Unterstützung für diesen guten, für diesen bürgernahen und für diesen bayerischen Weg: für diesen Gesetzentwurf. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Alle Reden von Peter Tomaschko Protokoll ↗