Daniel Halemba
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete! Flüchtlingsunterkünfte in der eigenen Nachbarschaft sind immer ein hochsensibles Thema. Deshalb sind bei solchen Vorhaben auch Bürgerbeteiligung und Transparenz von Anfang an eminent wichtig, eigentlich unverzichtbar. Das war hier in Rott am Inn allerdings nicht der Fall. Da gab es große Defizite. Was auch ganz wichtig ist: Wenn wir so eine Petition im Ausschuss haben, dann ist es ganz wichtig, darauf zu achten, wie wir uns hier als Volksvertreter äußern und dass wir unsere Glaubwürdigkeit bewahren, Herr Kollege Lausch. Die Petition war schon vor etwa einem Jahr bei uns im Ausschuss, auch im Plenum, wie es der Kollege Dr. Schwartz ausgeführt hat. Das ist richtig. Allerdings ist das Problem, dass sich mit dem damaligen Votum – es war, meine ich, eine Erledigung gemäß § 80 Nummer 4, auch mit Maßgaben – nichts geändert hat. Wir waren schon damals für die Berücksichtigung dieses Anliegens. Wir stehen weiterhin auf dem Standpunkt, dass dies die beste Lösung wäre. Denn die damaligen Probleme, die Spedition in der Nachbarschaft, wo wirklich Flüchtlinge auf deren Grundstück rumlaufen und den Betriebsablauf stören, aber auch einfach die engen Kurven, die Parksituation im Dorf ohne Gehwege und die vielen, auch Hunderte Lkw, die dort durchfahren, sind ein erhebliches Sicherheitsrisiko für die Bewohner. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Hunderte Lkw?) Ansonsten gab es auch noch weitere Probleme: die Nutzung des WLAN, Vermüllung auf dem Speditionsgelände, mit Quecksilber belastete Räume, die zwar abgesperrt waren, aber dann doch durch Bewohner genutzt wurden. Wir können hier wirklich nicht davon sprechen, dass diese Probleme nicht mehr vorhanden oder gelöst sind. Deswegen waren wir alle im Ausschuss positiv überrascht, als der Herr Lausch als Berichterstatter, als diese Petition dann im Ausschuss behandelt wurde, ganz klar gesagt hat: Wenn diese Probleme jetzt nicht gelöst werden – er gibt dem Landratsamt nämlich noch mal eine Frist –, dann wird er eindeutig für Berücksichtigung stimmen bei dieser Petition. Dann hält er diese Petition sozusagen im vollen Umfang für berechtigt und will das Anliegen der Petenten umsetzen. – Das war schon unser damaliges Votum. Wir hätten das sehr gerne auch mitgetragen. Aber wir waren dann umso schockierter, als bei der abschließenden Beratung im Ausschuss der Kollege Lausch dann von diesem Votum abgerückt ist, sein Wort gebrochen hat und dann nur noch von einer Würdigung die Rede war. Aber was ist denn eine Würdigung? – Eine Würdigung bedeutet nach dem Wortlaut, dass dieser Sachverhalt der Staatsregierung nochmals vorgelegt wird zur erneuten Prüfung – mehr nicht. Ja, wir haben auch Maßgaben mit beschlossen. Diese sind auch insoweit in Ordnung. Aber sie ersetzen nicht die Berücksichtigung, weil es eben nicht das Anliegen der Petenten erfüllt. Gerade durch die Nachreichung der Petenten hat sich noch einmal besonders gezeigt, dass die Missstände weiterhin bestehen und sich eigentlich nochmals verstärkt haben. Deshalb haben wir stattdessen das Votum Berücksichtigung im Ausschuss vorgeschlagen. Aber dieses Votum fand nur die Zustimmung der AfD. Als es dann abgelehnt wurde, haben wir auch eine Würdigung mitgetragen, weil Würdigung immer noch besser ist als nichts, auch für die Petenten, wenn zumindest der Vertrag nicht über 2028 hinaus verlängert wird. Warum ziehen wir die Petition hier heute hoch? – Ganz einfach: das Thema Glaubwürdigkeit. Wir wollen dem Berichterstatter Herrn Lausch und, ja, auch der Mitberichterstatterin Frau Fehlner – Sie haben sich damals nämlich auch dem Votum von Herrn Lausch, dem Votenvorschlag auf Berücksichtigung, angeschlossen und hätten das mitgetragen – noch mal eine Chance geben, hier ihr Votum zu ändern und sich ihre Glaubwürdigkeit zu bewahren. (Beifall bei der AfD)
