thueringer-landtag.de ↗

Plenarprotokoll 7/133

24.04.2024 · 142 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: FDP (14)Die Linke (13)CDU (10)GRÜNE (8)AfD (8)SPD (7)fraktionslos (2)

Birgit Pommer

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung und Vertreterinnen und Vertreter der Medien, sehr geehrte Gäste auf der Tribüne, sehr geehrte Damen und Herren am Livestream, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte vor Beginn des Plenums um Ihre Aufmerksamkeit bitten. Wir trauern um eine ehemalige Abgeordnete des Thüringer Landtags. Bärbel Vopel ist am 28. März dieses Jahres verstorben. Sie wurde 1943 geboren und war nach einer Ausbildung als Hebamme als kirchliche Verwaltungsangestellte tätig. Einen ebenso großen Anteil ihrer Kraft und Liebe widmete sie ihrer Familie. Nach der Wiedervereinigung war sie die erste Vorsitzende des Kreistags im Landkreis Weimar. Für die CDU gehörte sie in der 2. und in der 3. Wahlperiode dem Thüringer Landtag an. Hier widmete sie sich unter anderem den Themen „Wirtschaft“, „Arbeit<, Soziales und Gesundheit. Ihrem Wirken werden wir hier im Landtag ein ehrendes Andenken wahren. Unsere Gedanken sind bei ihren Familienangehörigen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Sehr geehrte Damen und Herren, wir können die Sitzung des Thüringer Landtags eröffnen. Mit der Schriftführung ist beauftragt: Herr Abgeordneter Liebscher und Herr Abgeordneter Urbach. Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Herr Abgeordneter Emde, Herr Abgeordneter Henkel, Herr Abgeordneter Hey, Herr Abgeordneter Denny Möller, Herr Abgeordneter Olaf Müller, Frau Abgeordnete Kniese, Herr Abgeordneter Rudy und Frau Ministerin Werner zeitweise. Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich fühle mich aus gegebenem Anlass verpflichtet, Sie über folgenden Sachverhalt hier zu informieren: Die AfD-Fraktion hatte am 21. März 2024 angefragt, ob ein Videodreh der Fraktion im Plenarsaal oder in der Lobby vor dem Plenarsaal am 11. April 2024 im Zeitraum von 16.00 Uhr bis 22.00 Uhr möglich sei. Der AfDFraktion wurde die Nutzung des Plenarsaals und der Lobby, verbunden mit dem Hinweis auf die geltenden Bestimmungen, gestattet. Die AfD-Fraktion veröffentlichte Videoaufnahmen und Fotos aus dem Plenarsaal dazu. Diese begründen die Annahme, dass sie den Plenarsaal in den Abendstunden des 11. April 2024 für eine parteipolitisch motivierte Wahlkampfveranstaltung zweckentfremdet und mich im Vorfeld zum Anlass der Nutzung getäuscht hat. Sie wissen, das ist nicht zulässig. Ich habe das zum Anlass genommen, es im Ältestenrat zu thematisieren und zu rügen. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion hatte zugesagt, die entsprechenden Fotos aus dem Netz nehmen zu lassen, was meines Wissens bisher nicht erfolgte. Ich würde Sie sehr bitten, das nachzuholen. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der Plenarsaal ist ein besonderer Raum, Sie alle wissen das. Er ist wie kaum ein anderer Ort in unserem Freistaat der parlamentarische Raum der Demokratie. Mit Blick auf seine Bedeutung für den Landtag und Thüringen bitte ich um den dafür nötigen Respekt. Ich danke Ihnen. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Hinweise zur Tagesordnung: Zu den Beschlussempfehlungen und zu den Wahlvorschlägen, die nicht bereits in der Tagesordnung genannt werden, wird jeweils bei Aufruf des betroffenen Tagesordnungspunkts entsprechend ausgeführt. Die Tagesordnungspunkte 2 c, 2 d, 4, 8, 57, 59, 62, 63 a, 63 b, 65, 74, 79 a und 80 a werden von der Tagesordnung abgesetzt, nachdem die zuständigen Ausschüsse nicht abschließend beraten haben. Zu den abgesetzten Tagesordnungspunkten 79 a und 80 a wurden Unterrichtungen in den Drucksachen 7/9918 und 7/9919 elektronisch bereitgestellt und verteilt. Daraus geht hervor, dass der Haushalts- und Finanzausschuss von einer Beschlussfassung zu den Anträgen der Landesregierung auf Entlastung der Landesregierung für das Jahr 2020 und für das Haushaltsjahr 2021 bis zum Vorliegen des Abschlussberichts des Untersuchungsausschusses 7/4 absieht. Die Anträge der Landesregierung unterliegen aufgrund der Vorgabe in § 119 Abs. 1 Satz 3 der Geschäftsordnung nicht der Diskontinuität, sodass sie auch vom Landtag der 8. Wahlperiode verhandelt werden können. Zu den Tagesordnungspunkten 45, 46 und 47 liegen keine Wahlvorschläge vor. Ich gehe deshalb davon aus, dass auch diese Punkte als von der Tagesordnung abgesetzt gelten sollen. Ich schaue ins Rund. Kein Widerspruch. Zu dem Tagesordnungspunkt 2 a wird ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/9938 elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt. Zu Tagesordnungspunkt 2 b wird ein Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/9944 elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt. Die Fraktionen und die Parlamentarische Gruppe sind im Ältestenrat übereingekommen, den Gesetzentwurf zu Tagesordnungspunkt 9 in diesen Plenarsitzungen in erster und gegebenenfalls in zweiter Beratung zu behandeln. Ich gehe deshalb davon aus, dass niemand widerspricht, im Anschluss an die erste Beratung die zweite Beratung durchzuführen, sofern keine Ausschussüberweisung beantragt oder beschlossen wurde. Gibt es hierzu Widerspruch? Das kann ich nicht sehen. Innerhalb der Kategorie zwingend aufzurufender Verhandlungsgegenstände aufgrund geschäftsordnungsrechtlicher Regelungen und weiterer Verständigungen im Ältestenrat haben die Fraktionen und die Parlamentarische Gruppe im Ältestenrat Übereinkunft zu folgender spezifischer Abarbeitung der Tagesordnung erzielt: Die Tagesordnungspunkte 5, 7, 14, 16, 17, 20, 21 und 41 sollen in diesen Plenarsitzungen auf jeden Fall aufgerufen werden. Der Tagesordnungspunkt 1 soll in der morgigen Plenarsitzung als erster Punkt aufgerufen werden. Die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 44 und 48 bis 53 sollen in der morgigen Plenarsitzung nach der Mittagspause aufgerufen werden. Daran schließen sich die Fragestunde zu Tagesordnungspunkt 54 und die Bekanntgabe der Wahlergebnisse an. Die Tagesordnungspunkte 6 und 42 sollen in der morgigen Plenarsitzung nach der Bekanntgabe der Wahlergebnisse aufgerufen werden. Die Tagesordnungspunkte 12 und 13 sollen am Vormittag der Plenarsitzung am Freitag aufgerufen werden. Die Tagesordnungspunkte 19 und 18 sollen in dieser Reihenfolge am Nachmittag der Plenarsitzung am Freitag aufgerufen werden. Um die Möglichkeit der Abarbeitung der Tagesordnung zu unterstützen, wurde im Ältestenrat vereinbart, in der heutigen und in der morgigen Plenarsitzung ausnahmsweise jeweils nach 21.00 Uhr keinen neuen Tagesordnungspunkt mehr aufzurufen – also 21.00 Uhr letzter Aufruf. Darüber hinaus wurde die Festlegung getroffen, Plenarsitzungen am 12., 13. und 14. Juni 2024 durchzuführen. Infolgedessen wird der Landtag im Juni in zwei aufeinanderfolgenden Plenarsitzungswochen zusammenkommen. Die Landesregierung hat mitgeteilt, zu den Tagesordnungspunkten 26, 34, 82 und 88 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung Gebrauch zu machen. Gibt es Bemerkungen zur Tagesordnung? Herr Abgeordneter Blechschmidt, bitte.

Diese Rede einzeln zitieren

André Blechschmidt Die Linke

Danke, Frau Präsidentin. Ich beantrage, dass der Tagesordnungspunkt 44, Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Thüringer Verfassungsgerichtshofs, am Freitag als TOP 1 abgearbeitet wird, und gleichzeitig den Tagesordnungspunkt 48, Wahl eines Mitglieds der ParlKK, Freitag als TOP 2 aufzurufen. Das kann also gemeinsam abgearbeitet werden, da es zwei Wahlen sind. Die Verfassungsänderungen, ich nenne nur das Fünfte Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen und folgende, die im Verfassungsausschuss geeint worden sind, beantragen wir zur Behandlung auf die Tagesordnung am Freitag als dritten Tagesordnungspunkt.

Diese Rede einzeln zitieren

Birgit Pommer

Das ist jetzt welcher Tagesordnungspunkt? Bitte gleich mal dazu.

Diese Rede einzeln zitieren

André Blechschmidt Die Linke

Das soll in die Tagesordnung aufgenommen werden und dann als TOP 3 und gleichzeitig zweite und dritte Beratung am Freitag. Dann beantrage ich noch, den TOP 14, Medienänderungsstaatsvertrag, in erster und zweiter Beratung abzuarbeiten, wenn es keine Ausschussüberweisung gibt. Danke.

Diese Rede einzeln zitieren

Birgit Pommer

Dann fange ich zunächst erst mal mit den Tagesordnungspunkten 44 und 48, das sind jeweils zwei Wahlen, an. Das ist der Antrag, diese beiden gemeinsam als Tagesordnungspunkt 1 bzw. 2 am Freitag aufzurufen. Erhebt sich Widerspruch? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Der nächste Antrag lautet, den Tagesordnungspunkt 14 in jedem Fall abzuarbeiten – (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Erste und zweite Beratung!) in erster und zweiter Beratung aufzurufen. Gut. Widerspruch dazu? Sehe ich nicht. Dann gibt es den Antrag, den Tagesordnungspunkt aus dem Verfassungsausschuss am Freitag als dritten Tagesordnungspunkt aufzurufen. Der wird neu in die Tagesordnung aufgenommen. Wird widersprochen, das zu tun? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Dann können wir entsprechend mit einfacher Mehrheit abstimmen. Wer dafür ist, den im Verfassungsausschuss beratenen Tagesordnungspunkt als dritten Tagesordnungspunkt am Freitag aufzurufen, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Mehrheit, also die Koalition, die Gruppe der FDP, die CDU-Fraktion. Wer ist dagegen? Sehe ich keinen. Stimmenthaltungen? Das sind die AfDFraktion und die fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist das mit Mehrheit beschlossen. Ich werde gerade darauf aufmerksam gemacht, dass wir noch über die Fristverkürzung abstimmen müssen. Die Aufnahme in die Tagesordnung zur Verfassungsänderung ist erfolgt. Über die Fristverkürzung ist ebenfalls abzustimmen. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Koalition, der Gruppe der FDP, der CDU-Fraktion. Wer ist gegen die Fristverkürzung? Sehe ich nicht. Wer enthält sich der Stimme zur Fristverkürzung? Das sind ebenfalls die Stimmen aus der AfD-Fraktion und von den fraktionslosen Abgeordneten. Weitere Bemerkungen zur Tagesordnung? Ja, Frau Abgeordnete Henfling, bitte.

Diese Rede einzeln zitieren

Madeleine Henfling GRÜNE

Wir sind uns gerade unsicher, ob wir auch über die zweite und dritte Lesung zu dem Verfassungsbereich abgestimmt haben.

Diese Rede einzeln zitieren

Birgit Pommer

Das haben wir mit der Tagesordnung jetzt eben unter Fristverkürzung, zweite und dritte Lesung. Weitere Bemerkungen? (Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Zweite und dritte Lesung!) Dann rufe ich das noch mal auf. Wer dafür ist, die Verfassungsänderung in zweiter und dritter Lesung aufzurufen, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Koalition, der Gruppe der FDP, der CDU-Fraktion. Wer ist dagegen? Sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? Bei den Enthaltungen der AfD-Fraktion und den fraktionslosen Abgeordneten ist das ebenfalls abgestimmt. Danke für den Hinweis. Weitere Bemerkungen? Herr Abgeordneter Bühl.

Diese Rede einzeln zitieren

Andreas Bühl CDU

Auf der Tagesordnung steht ja TOP 41 als in jedem Fall aufzurufen. Ich würde das gern noch konkretisieren für die Tagesordnung, dass der am Freitag als erster Punkt nach der Fragestunde und den Wahlergebnissen gegebenenfalls aufgerufen wird.

Diese Rede einzeln zitieren

Birgit Pommer

Der Antrag lautet, Tagesordnungspunkt 41 am Freitag nach der Fragestunde aufzurufen. Erhebt sich Widerspruch? Sehe ich nicht. Dann soll das so sein. Weitere Bemerkungen? Das kann ich nicht sehen. Dann stimmen wir über die geänderte Tagesordnung in der Reihenfolge hier ab. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus dem gesamten Rund. Die Gegenstimmen? Sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch nicht. Dann können wir entsprechend der Tagesordnung verfahren. Damit rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 55 Die Fraktionen Die Linke, der CDU, der AfD und Bündnis 90/Die Grünen haben jeweils ein Thema zur Aktuellen Stunde eingereicht. Jede Fraktion und die Parlamentarische Gruppe haben in der Aussprache eine Redezeit von jeweils 5 Minuten für jedes Thema. Bei fraktionslosen Abgeordneten beträgt die Gesamtredezeit jeweils 5 Minuten, die auf die Themen aufgeteilt werden. Die Redezeit der Landesregierung beträgt grundsätzlich 10 Minuten für jedes Thema. Ich eröffne den ersten Teil der Aktuellen Stunde Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/9825 Das Wort erhält Herr Abgeordneter Zippel für die CDU-Fraktion.

Diese Rede einzeln zitieren

Christoph Zippel CDU

a) auf Antrag der Fraktion der CDU zu dem Thema: „Garantiert gut versorgt in ganz Thüringen – Medikamentenversorgung sichern, Apothekensterben stoppen“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, zunächst einmal darf ich die Chance nutzen, im Namen der CDU-Fraktion ganz besonders die neunten Klassen des Ulf-Merbold-Gymnasiums Greiz hier im Landtag begrüßen zu dürfen. (Beifall CDU, DIE LINKE) Und dann die Frage in das Rund: Waren Sie letzte Woche Mittwoch in Ihrem Wahlkreis unterwegs? Ist Ihnen da vielleicht etwas aufgefallen? Vielleicht rot oder schwarz dekorierte Schaufenster? Vielleicht die fehlenden Apotheken-As? Dunkle Verkaufsräume, kein rotes A mehr vor der Tür, kein Klappendienst am Vormittag – so sah es Mittwoch in vielen Apotheken in Thüringen aus. Mit der Protestaktion wollte der Thüringer Apothekerverband auf das Apothekensterben aufmerksam machen. Ein Apothekensterben, das wie eine Krankheit übers Land zieht und Monat für Monat die Apotheken hinrafft. Licht aus, A abmontiert und das war‘s. Allein in den letzten 15 Monaten hat Thüringen 16 Apotheken verloren – jeden Monat eine. Leider sind genau diese Apotheken die Anlaufstellen, wenn es den Menschen schlecht geht. 2021 gaben in einer repräsentativen Umfrage des Meinungsinstituts IfD Allensbach 45,6 Prozent der Befragten an, sich in einer Apotheke Medikamente zu besorgen, wenn sie sich krank fühlten und glaubten, es sei nicht so schlimm. Demgegenüber gaben aber nur 17,6 Prozent der Befragten an, dass sie den Arzt besuchten, wenn sie sich krank fühlen. Apotheken sind also ein wichtiger Pfeiler in der vorhausärztlichen Versorgung und sie nehmen wichtige Versorgungsund Beratungsaufgaben wahr. Wir als CDU glauben, dass der Thüringenstandard im Gesundheitsbereich ein 20-Minunten-Land sein sollte: in 20 Minuten beim Haus-, Frauen- oder Kinderarzt, in 20 Minuten beim Apotheker. Wir glauben, das ist integraler Bestandteil gleichwertiger Lebensverhältnisse, und deshalb sehen wir für uns den Auftrag, die Vor-Ort-Apotheken zu erhalten. In den letzten Jahren haben wir das Gegenteil erlebt: Zwischen 2011 und dem ersten Halbjahr 2023 sank die Zahl der Apotheken in Thüringen um 13,2 Prozent. Etwa jeder fünfte Apothekenleiter gab seit 2011 seine Selbstständigkeit auf. Diese Entwicklung betrifft vor allem den ländlichen Raum. Dort, wo Wege ohnehin weiter sind, werden sie noch weiter. Im Postleitzahlgebiet 991 liegt die Apothekendichte so zum Beispiel bei einer Apotheke auf 124,9 Quadratkilometern. 124,9 Quadratkilometer für eine Apotheke. Die Landesregierung muss jetzt handeln, um die pharmazeutische Versorgung im Land sicherzustellen: erstens personell, zweitens finanziell und drittens mit ausreichend Arzneimitteln. Wir müssen erstens die Nachwuchsgewinnung stärken. Dazu müssen wir endlich den Neubau des Instituts für Pharmazie in Jena umsetzen, die Landapothekerquote einführen und die Niederlassungsförderung attraktiver machen. Zweitens zu den finanziellen Aspekten: Der Apothekenabschlag gehört abgeschafft. (Zwischenruf Werner, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie: Bundesregelung!) Auch der Apotheker ist seiner Arbeit Lohn wert. Darüber hinaus fordern wir eine Sicherungspauschale für kleine Apotheken auf dem Land, ohne die das 20-Minuten-Versprechen nicht einzuhalten wäre. Und drittens, wir müssen die Arzneimittelversorgung sicherstellen. Dazu liegt im Bundesrat ein Entschließungsantrag der Länder Bayern und Baden-Württemberg vor, für den ich hier ganz intensiv um Zustimmung werbe. Dadurch könnten beispielsweise der Sachverstand und die Eigenverantwortlichkeit der Apotheker gestärkt werden, indem die Austauschmöglichkeiten ausgebaut werden. Ich bitte die Landesregierung daher um ihre Zustimmung zum Antrag im Bundesrat und um die Umsetzung aller vorgeschlagenen Maßnahmen. Und wenn Sie dies nicht tun, dann müssen wir es eben in der nächsten Legislaturperiode selbst machen. Vielen Dank. (Beifall CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Birgit Pommer

a) auf Antrag der Fraktion der CDU zu dem Thema: „Garantiert gut versorgt in ganz Thüringen – Medikamentenversorgung sichern, Apothekensterben stoppen“

Für die Fraktion Die Linke erhält Herr Abgeordneter Plötner das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Ralf Plötner Die Linke

a) auf Antrag der Fraktion der CDU zu dem Thema: „Garantiert gut versorgt in ganz Thüringen – Medikamentenversorgung sichern, Apothekensterben stoppen“

Ja, vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Damen und Herren, werte Anwesende! Beim Thüringen-Monitor 2019 – eine Umfrage, die jedes Jahr erhoben wird, damals mit dem Schwerpunkt „Gesundheit“ – haben 99 Prozent der Menschen in Thüringen angegeben, dass sie mit ihrer Erreichbarkeit der Apotheke sehr zufrieden bzw. zufrieden sind. Wir haben ja leider die Zahlen gehört, nahezu jeden Monat muss eine Apotheke in Thüringen schließen, und es gilt auch für uns alle im politischen Betrieb, hier diesen Trend selbstverständlich zu stoppen. Es ist tatsächlich so, dass allgemein im Gesundheitsbereich – das wissen, ich denke, von den Anwesenden hier alle, weil es auch in der öffentlichen Berichterstattung jedes Mal Thema ist und auch uns hier im Haus intensiv beschäftigt, eben die Frage der nicht lieferbaren Medikamente, wo es aber wichtig ist zu sagen, dass ein Weltmarkt das steuert und eben in den letzten Jahren und Jahrzehnten versäumt worden ist, eigene Produktion von wirksamen Medikamenten zu machen, und das tatsächlich auch eine persönliche Lebensfrage ist für viele. Also wir haben die Tatsache, dass ungefähr in den nächsten zwölf Jahren ca. 50 Prozent der Apothekerinnen und Apotheker oder der pharmazeutischtechnischen Assistentinnen und Assistenten in den wohlverdienten Ruhestand gehen werden, und es gibt einfach das Phänomen, dass gerade Apotheken gerne innerhalb der Familie in ihrer Inhaberschaft dann fortgeführt worden sind. Das ist aber nicht mehr gesellschaftliche Realität. Das ist eine Frage, mit der wir uns politisch und gesellschaftlich intensiv auseinandersetzen müssen, wie wir es denn schaffen, zukünftig auch weiter eine gute flächendeckende Versorgung mit Apotheken zu haben. Denn dort ist die Qualität eben auch der Beratung vorhanden. Das ist absolut wünschenswert und erstrebenswert, dass wir diesen Verlust in Thüringen nicht weiter erleiden, sondern hier zu einer Stabilität kommen in der Apothekenversorgung. Ich möchte aber auch noch gern auf die bundespolitischen Dimensionen und Rahmenbedingungen hinweisen: Also es ist tatsächlich ein auch andauerndes Spardiktat – man muss es einfach so nennen. Auch die Mitfinanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung wurde jetzt durch die Apotheken betrieben, was sicherlich nicht zielführend ist, wenn man um den Erhalt kämpft und eine gute weitere Versorgung macht. Ich möchte aber auch noch daran erinnern, dass die Honorarfrage ein Thema ist, das seit Jahren unangefasst ist und eben auch leider unter CDU-geführten Regierungen keine große Rolle – oder keine Rolle – gespielt hat, und das, Kollege Zippel, gehört sicherlich noch zur Wahrheit dazu. Was ich damit sagen möchte, ist – wir diskutieren es auch in der Krankenhausreform intensiv –: Es fehlen verlässliche Finanzierungszusagen, es fehlen verlässliche Planungsparameter, ein Planungshorizont. Wie soll man Menschen dazu bewegen, eine Apotheke als Inhaberin oder Inhaber zu nehmen und dort die medizinische Versorgung abzusichern, wenn man nicht weiß, wie es in den kommenden Jahren/Jahrzehnten mit der Finanzierung aussieht? Da muss der Bund liefern und wirklich auch gerade bei der Frage des Apothekerhonorars endlich anziehen. Das hat tatsächlich auch etwas mit allgemeinen Preissteigerungen zu tun, es hat auch etwas mit der Inflation zu tun, worunter natürlich auch die Apotheken leiden müssen. Dementsprechend muss es hier unbedingt Anpassungen geben, denn ich will mir nicht jedes Mal erzählen lassen, dass die Leute nicht besser bezahlt werden können, weil sich die Einnahmesituation über die Jahre hinweg so verschlechtert hat. Ich glaube, da müssen wir zwingend nachschärfen. Als Freistaat Thüringen haben wir natürlich auch gehandelt – viele der Beteiligten sind auch hier im Raum –, indem wir die Niederlassungsförderung für Apotheken verdoppelt haben, um hier eben mehr Anreiz zu schaffen, um sich tatsächlich auch mit einer Apotheke niederzulassen. Ich möchte auch noch mal klipp und klar sagen, dass wir als Linke – wir hatten das auch auf unserem Landesparteitag im Wahlprogramm verankert – den Ausbau der Pharmazieplätze an der Friedrich-Schiller-Universität möchten und anstreben. Gleichwohl möchte ich darauf hinweisen, dass es natürlich auch noch andere Rahmenbedingungen gibt, die dort entscheidend sind. Erst mal sollen die Leute idealerweise da sein, die auch in Thüringen Pharmazie studieren und idealerweise auch ihr Studium beenden, denn das tun lediglich 70 Prozent. Ich glaube, da können wir noch mit Unterstützung nachhelfen, dass das wirklich eine höhere Prozentquote wird und sich tatsächlich auch junge Menschen zukünftig gern in eine Apotheke in Thüringen begeben und dort einen wichtigen gesellschaftlichen Gesundheitsdienst tun. Noch schnell zum Abschluss: Auch Entbürokratisierung ist ein wichtiges Thema, das wir vorantreiben müssen. Ich hatte letztes Jahr im November eine Anfrage dazu, das sogenannte securPharm-Verfahren, wo dann in den Apotheken immer noch mal das verschreibungspflichtige Medikament gescannt wird, ob es sich denn um eine Fälschung handelt oder nicht. In den letzten vier Jahren gab es dort drei Meldungen, drei Alarme sozusagen, und alles waren Fehlalarme. Ich glaube, da können wir dann auch alle Praktizierenden gut entlasten, wenn man das stichprobenartig macht und sich hier mehr auf das Wichtige im Apothekergeschäft konzentriert. Also lassen Sie uns die Apotheken stützen und nutzen Sie die Gelegenheit – gerade in dieser krisenhaften Situation –, mit Ihrer Apotheke vor Ort zu reden! Sie haben Ihnen viel zu sagen, was es noch alles zu verbessern gibt. Danke. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Birgit Pommer

a) auf Antrag der Fraktion der CDU zu dem Thema: „Garantiert gut versorgt in ganz Thüringen – Medikamentenversorgung sichern, Apothekensterben stoppen“

Für die Gruppe der FDP hat Herr Abgeordneter Montag das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Robert-Martin Montag FDP

a) auf Antrag der Fraktion der CDU zu dem Thema: „Garantiert gut versorgt in ganz Thüringen – Medikamentenversorgung sichern, Apothekensterben stoppen“

Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, zunächst bin ich der CDU sehr dankbar für die Aktuelle Stunde. Aber, lieber Christoph Zippel, ich muss mich ein bisschen wundern, wie plakativ von hier vorn die Ideen der CDU (Beifall Gruppe der FDP) hier in den Raum gerufen wurden. Denn – ich will das mal vorsichtig formulieren – die Frage der auskömmlichen Finanzierung der Apothekenleistungen ist ja kein neues Thema, sondern im Gegenteil: Gerade CDU-geführte Gesundheitsministerien haben nichts getan, damit sich die Versorgung verbessert. Im Gegenteil: Das letzte Mal, als die Vergütung angehoben wurde, war ein Gesundheitsminister welcher Partei wohl in Verantwortung, der eben langfristig die Finanzierungssicherheit im Blick hatte? Das war natürlich einer von der FDP, das war Daniel Bahr. (Beifall Gruppe der FDP) Und so nimmt es natürlich nicht wunder, dass gerade die Freien Demokraten die Apotheken im Blick haben als zentrale pharmazeutische Anbieter, als zentrales Sicherstellungsnetz für eine gute, wohnortnahe und qualitativ hochwertige Versorgung. Und da habe ich mir schon gewünscht, etwas ausführlicher vielleicht hier vorn Gehör zu finden, was man denn eigentlich vorhat. Ich will mal sagen, was trotz der Komplexität der Situation der Regierung im Bund die FDP bereits erreicht hat für die Apotheken. Denn ich muss jetzt kein BWL-Bullshit-Bingo betreiben, aber man kann ja auf zwei Ebenen ein Betriebsergebnis verbessern, nämlich entweder gebe ich mehr Geld oder ich verringere den Aufwand. Deswegen: Die Abschaffung der Präqualifikation auf apothekenübliche Hilfsmittel ist seit 1. April 2024 in Kraft, hineinverhandelt von den Freien Demokraten im Bund. (Beifall Gruppe der FDP) Dann ein Ärgernis viele Jahrzehnte lang, nämlich: Die Nullretaxation bei Formfehlern ist verboten. Es gibt also da mehr Sicherheit für die Kolleginnen und Kollegen in den Apotheken. Aber nicht nur auf Bundesebene – im Übrigen kamen da auch Vorschläge hier aus dem Land, aus Thüringen natürlich –, auch hier im Land haben wir als FDP einiges auf die Beine gestellt. Ich sage nur: Niederlassungsförderung für Zahnärzte, Ärzte und Apotheker – von der FDP seit diesem Jahr in Kraft. Wir alle kennen die Debatte, ob man es nicht noch hätte besser machen können seitens des Ministeriums. Sei es drum, es gibt es aber. Ausbau von Studienplatzkapazitäten und damit avisierter Neubau der Pharmazie in Jena auf den Weg gebracht – Grundlageantrag der FDP. Die Frage: Was machen wir bis dahin, bis Studienplätze baulich zur Verfügung stehen? Wir wollen Studienplatzkapazitäten von privaten sowie an europäischen Hochschulen nutzen – Antrag der FDP dazu im zuständigen Fachausschuss. (Beifall Gruppe der FDP) Jetzt kommen wir mal zu der Frage: Wie sichern wir eigentlich wirtschaftlich auskömmliche Situationen für Apotheker? Auch da haben wir als Freie Demokraten Thüringen am letzten Freitag eine komplexe Neuaufstellung der Anpassung der Vergütung von Apotheken quasi als Gegenentwurf zu dem, was das BMG aktuell plant, vorgelegt. Ich gehe noch mal kursorisch durch: Anhebung des Fixums auf 10 Euro plus Dynamisierungsfaktor; die kaufmännische Komponente anzupassen; 3 Prozent plus Liquiditätsfragen beim Euribor, das heißt die Kosten von Krediten; Anpassung der Vergütung bei Zubereitungen aus Stoffen, denn auch das ist eine zentrale Frage – unsere Apothekerinnen und Apotheker bereiten ja, Gott sei Dank, auch Medikamente zu und sichern damit Versorgung –, auch hier eine Anhöhung des Fixums und ein Dynamisierungsfaktor. Kassenabschlag – angesprochen, was CDU möchte. Sie wollen es komplett streichen. Es ist immer lustig, wenn Ihr in der Opposition seid, fallen euch manche Dinge ein, worauf Ihr als Regierung nie gekommen seid. (Beifall Gruppe der FDP) Das ist wirklich manchmal doch augenscheinlich. Aber auch hier wollen wir eine Floating-Komponente tatsächlich haben, dass ein Skonto auch ein Skonto ist, nämlich dass ich dann den Nachlass gewähre als Apotheker, wenn ich das Geld innerhalb von 48 Stunden auch auf dem Konto habe. Das ist ein marktübliches Verfahren. Wir wollen es abstaffeln auf nur noch 30 Cent bis zum zehnten Tag, falls dann erst das Geld bei den Apothekerinnen ankommt. Aber, was ganz zentral ist, wo wir auch immer diskutieren, ist: Wie können wir tatsächlich die Versorgungskette verbessern? Das sind die pharmazeutischen Dienstleistungen. Die werden nicht abgerufen, sie werden ja befüllt in einer Vergütungskomponente, 20 Cent für den Notdienstfonds, von 90 auf 120 Euro. Denn diese 120 Euro für den Apotheker braucht es. Jede Meisterstunde in einer Kfz-Werkstatt ist heute teurer als die Stunde eines Apothekers in der Offizin. Das müssen wir lösen. Denn die pharmazeutischen Dienstleistungen sind ja genau die Punkte, die die Versorgung am Patienten verbessern. Das ist nicht nur die Beratung, sondern das sind auch Komplexleistungen wie zum Beispiel die Arzneimitteltherapiesicherheit. Wir müssen, glaube ich, auch an die Notdienstgebühr ran – es blinkt schon rot in der Farbe der Apotheken. Deswegen sage ich auch: Skonti ermöglichen rechtlich, was der Bundesgerichtshof zurzeit anders gesehen hat. Da müssen wir auf Bundesebene noch mal ran. Insofern: Viele Ideen der Freien Demokraten für eine gute pharmazeutische Versorgung sind mehr wert als eine Aktuelle Stunde der geschätzten Kollegen von der CDU. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Birgit Pommer

a) auf Antrag der Fraktion der CDU zu dem Thema: „Garantiert gut versorgt in ganz Thüringen – Medikamentenversorgung sichern, Apothekensterben stoppen“

Ich staune immer wieder, wie lang Sätze sein können. (Heiterkeit im Hause) Für die SPD-Fraktion erhält Frau Abgeordnete Dr. Klisch das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Cornelia Klisch SPD

a) auf Antrag der Fraktion der CDU zu dem Thema: „Garantiert gut versorgt in ganz Thüringen – Medikamentenversorgung sichern, Apothekensterben stoppen“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen, ich hoffe, ich kriege kürzere Sätze hin. Ich versuche es jedenfalls. Ich glaube, ich fange einfach mal von der anderen Seite an, und zwar vielleicht erst mal von der Seite: Es geht um Gesundheitsversorgung, es geht um gute Gesundheitsversorgung. Letztendlich haben wir diese in Deutschland immer noch, das muss man sagen. Wir haben im weltweiten Vergleich eine qualitativ sehr gute Gesundheitsversorgung, aber diese existiert nur im Verbund. Die existiert dadurch, dass wir sehr gute Krankenhausstrukturen haben, dass wir gute Ärzte haben im Pflegesystem und eben auch ein sehr gutes Netz an Apotheken mit hochqualifizierten Mitarbeitern. Die Coronapandemie, die wir gerade in der Vorrunde hatten – ab 12.00 Uhr war das ja hier das Thema –, hat uns natürlich auch genau die Verletzlichkeit unseres Systems vor Augen geführt. Verletzlichkeit dahin gehend, dass wir einfach, glaube ich, in den letzten Jahrzehnten, also Politikergenerationen vor uns, vielleicht einfach zu kurzsichtig gehandelt haben und dass wir geglaubt haben, dass man im Sinne der maximalen Wirtschaftlichkeit – da war damals sicherlich auch die FDP beteiligt, nach dem Motto: Der Markt regelt schon alles – in diesem Rahmen einfach Globalisierung in jede Richtung ausdehnen kann, aber damit letztendlich sehr fragile, kritische Infrastrukturen schafft. Das heißt, wenn in Indien oder in China jetzt einfach die Papierverpackung oder die Produktion einer speziellen Substanz für ein Arzneimittel scheitert, weil irgendeine Fabrik abbrennt oder weil gerade die Coronapandemie sämtliche Leute lahmlegt, dann spüren wir das auch in Europa, dann spüren wir das in Deutschland. Deshalb hat Karl Lauterbach quasi als erste Amtshandlung – und hier sind wir dann wirklich auf Bundesebene und nicht auf Landesebene – damals als allererstes das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz aufgesetzt. (Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Das heißt so, wie er redet!) Das ist jetzt ein sehr langes Wort gewesen. Ein Gesetz, was letztendlich dazu dienen soll, dass wir uns davon lösen, dass immer nur alles Sparkurs ist, und dass wir einerseits sagen, es gibt finanzielle Anreize, um einfach Medikamente herzustellen und ganz speziell Kinderarzneimittel, dass wir Großhändler dazu verpflichten, auch zu bevorraten, also Vorräte anzuschaffen für mindestens vier Wochen, dass es Frühwarnsysteme gibt, dass wir einfach früh erfahren, wenn irgendwo – wie gesagt – in China nicht nur ein Sack Reis umfällt, sondern vielleicht auch eine Fabrik nicht arbeiten kann und – das ist eigentlich mit das Wichtigste – dass wir uns auch wieder mehr lokal orientieren. Lokal bedeutet europalokal, also das bedeutet jetzt nicht thüringenlokal, sondern dass wir einfach Europa wieder als Produktionsstandort stärken. Das sind aber Dinge, die kriegen wir nicht innerhalb von Wochen, nicht innerhalb von Monaten, sondern nur innerhalb von Jahren auf die Schiene gesetzt. Deswegen werden wir diese Effekte wahrscheinlich auch nicht in den nächsten Monaten schon spüren können. So viel zu den Medikamenten. Nichtsdestotrotz schätze ich natürlich im Rahmen einer gelebten Demokratie, dass wir Politiker gerade hier im Land unsere Connections und unseren Einfluss auf Bundesebene zeigen, ausüben und auch wirklich gestalten. Insofern ist es wichtig, dass wir natürlich auch über das Thema „Apotheken“ hier in Thüringen sprechen und gerade für unsere Thüringer Apotheken im Bund auch an jeder Stelle in Berlin kämpfen. Denn es geht natürlich nicht nur um 16 Apotheken, die vielleicht im letzten Jahr hier in Thüringen geschlossen wurden. Das sind keine Einzelschicksale, es ist auch nicht irgendwie ein abstraktes Apothekensterben, sondern hinter jeder Apotheke steht einfach ein professionelles Team, ein Team von engagierten Menschen, die sich da wirklich mit ganzem Herzblut auch reinhängen und damit auch die Stütze unseres Gesundheitssystems sind. Dass die Situation ernst ist, haben Sie schon von meinen Vorrednern gehört. Es ist letztendlich schon so zusammenzufassen, dass die letzten zehn Jahre dazu geführt haben, dass die Kosten fast um 50 Prozent gestiegen sind, das Honorarfixum, das die Apotheken bekommen, eben nicht. Diese Einflüsse – Inflation, Fachkräftemangel, strukturelle Probleme –, all das beschäftigt nicht nur die Apotheken – das möchte ich an dieser Stelle noch mal sagen, meine Vorredner haben es auch schon angedeutet –, es beschäftigt eben viele Versorgungsbereiche in der medizinischen Versorgung, Krankenhäuser, Ärzte, Pfleger, Therapeuten. Insofern müssen wir uns wirklich fragen: Was ist uns Gesundheit wert? Ich bin ja erstaunt, dass ein FDP-Finanzminister auf Bundesebene immer nur sagt: Da gibt es nicht mehr Geld. Aber ich nehme zur Kenntnis, dass es auf jeden Fall schon mal tolle Wörter gibt wie Floating-Komponente – das habe ich mir gerade aufgeschrieben –, also auf jeden Fall tolle Ideen, wie man Dinge irgendwo noch weiter zusammensparen kann. Ich glaube aber, wir müssen uns auch wirklich fragen: Was ist uns Gesundheit wert? Wir werden auch mehr Geld in die Hand nehmen müssen und natürlich werden wir unsere Expertise aus Thüringen nach Berlin tragen müssen. Denn der Referentenentwurf zu dem neuen Apothekenhonorar und zur Apothekenstrukturreform steht ja noch aus. Insofern: Lassen Sie uns da nach Berlin gehen. Unsere SPD-Fraktion steht dafür. In diesem Sinne – meine Redezeit ist abgelaufen – herzlichen Dank. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Birgit Pommer

a) auf Antrag der Fraktion der CDU zu dem Thema: „Garantiert gut versorgt in ganz Thüringen – Medikamentenversorgung sichern, Apothekensterben stoppen“

Für die AfD-Fraktion erhält Herr Abgeordneter Dr. Lauerwald das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Lauerwald AfD

a) auf Antrag der Fraktion der CDU zu dem Thema: „Garantiert gut versorgt in ganz Thüringen – Medikamentenversorgung sichern, Apothekensterben stoppen“

Sehr geehrte Frau Vorsitzende, werte Kollegen Abgeordnete, Zuhörer auf der Tribüne und Zuschauer am Livestream, die Wirtschaft, insbesondere der Mittelstand, hatte es unter der Verantwortung der CDU in den letzten 20 Jahren nicht leicht. Doch jetzt wird unter der Ampelregierung zum Todesstoß angesetzt. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Das machen Sie doch!) Davon ist auch die Pharmazie nicht ausgeschlossen. Medikamente in Thüringen werden im Generikabereich zu 80 Prozent von mittelständischen Unternehmen produziert. In Deutschland werden aufgrund der überzogenen, irrsinnigen Umweltauflagen selbst einfache Analgetika wie Paracetamol nicht mehr hergestellt. Das damit verbundene Umweltproblem wird nach China verlagert. Somit können die Grünen in Deutschland wieder selbstgefällig aufatmen. (Beifall AfD) Die großen Pharmahersteller flüchten wegen des wirtschaftsschädlichen Umfelds ins Ausland, speziell nach Fernost. Neben den Pharmaherstellern leiden ebenso die Apotheken in Deutschland wie auch in Thüringen massiv unter den politischen Rahmenbedingungen. Zum Thüringer Apothekertag am 18. April 2024 wurde vom Vorsitzenden des Thüringer Apothekerverbands das größte Problem benannt. Es ist der völlige Vertrauensverlust der Apotheker in die Regierung. Die Politik hat keine Wertschätzung mehr für die Zunft der Apotheker. Statt Vertrauen sind Verunsicherung, Kontrolle und Panikmache die Losung. Gesundheitsminister Lauterbach gab zu, dass die Politik die Preisschraube bei den Medikamenten mittels Discountpreisen überdreht hat. Frau Dr. Rommel und Herr Fink warnten davor: Wenn die Politik die Strukturen erst zerstört hat, dann ist dies irreversibel. Die Folge der abgewanderten Medikamentenproduzenten durften wir während Corona erleben. Die viel gepriesene, vermeintlich vorteilhafte Globalisierung rächte sich abrupt mit dem Zusammenbruch der Lieferketten. Weitere Kritikpunkte der Apotheker sind überbordende bürokratische Regularien, ausufernde Berichtspflichten, unflexible Festbetragsregelungen, die sich zunehmende verschlechternde Honorarsituation und auch die dadurch bedingte Kündigung von Mitarbeitern. Das Apothekensterben geht weiter und den ländlichen Raum trifft es zuerst und am härtesten. Alle dringenden Appelle an die Politik verpufften. Das Resümee des Apothekerverbands über die Politik lautete: Es passiert nichts. Das kennen wir zur Genüge aus den übrigen Medizinbereichen. So sehen auch die Apotheker nur noch den Protest als letztes Mittel der Wahl. Der thüringenweite Streik fand vorige Woche statt. Weitere Proteste wurden angekündigt. Eine wichtige Botschaft des Apothekertags an die Politik lautete: Die Proteste gehen weiter. Hätte man die Situation der Versorgungsengpässe mit Medikamenten und das Apothekensterben voraussehen können und müssen? Absolut. Die Fraktion der AfD hatte zu Beginn der Legislaturperiode am 22. Januar 2020 den Antrag „Die Situation der Apotheken in Thüringen – Apothekensterben im ländlichen Raum verhindern“ in Drucksache 7/157 eingebracht, ebenso mit einem Alternativantrag in Drucksache 7/1064 die Evaluierung unter anderem des Apothekerbedarfs in einem Zeitraum der nächsten 15 Jahre von der Landesregierung gefordert. Beide Anträge wurden von ausnahmslos allen Altparteien abgelehnt. Interessant ist deren Argumentation zu unserem Antrag in der Debatte im Plenum am 6. März 2020. Ich zitiere Frau Dr. Klisch, SPD: „Der Antrag der AfD zum Apothekensterben versucht aber den Eindruck zu erwecken, als stünde die Wüstenlandschaft in Sachen Apothekendichte kurz bevor. Ich halte das für ein unverantwortliches Spiel mit dem Vertrauen der Bürger dieses Landes. Aber Ängste schüren ist in Sachen Publicity ja leider immer en vogue.“ Weitere Schlagworte waren „Polemik“ und „effekthaschende Polemik“. Eine Ausschussüberweisung hat die SPD-Fraktion abgelehnt. Ich zitiere Herrn Plötner, Die Linke: „Es besteht noch kein Apothekenmangel, wir haben allerdings ein Übergangs- und Verteilungsproblem. […] Daher ist dieser vorliegende Antrag überflüssig. Wir plädieren dafür, den abzulehnen.“ Ich zitiere Herrn Zippel, CDU: „Zum Antrag der AfD: Ich muss sagen, ich bin geradezu schockiert.“ (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Nicht bei Ih- nen!) Ich glaube eher, die Bürger dieses Landes sind schockiert, wenn sie erkennen, was Ihre Politik, liebe Kollegen der Altparteien, bewirkt. Ihre ideologischen Brandmauern verhindern eine vernünftige Politik zum Nutzen und zum Wohle des Volkes. Wahltag ist Zahltag – viel Erfolg. Vielen Dank. (Beifall AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Birgit Pommer

a) auf Antrag der Fraktion der CDU zu dem Thema: „Garantiert gut versorgt in ganz Thüringen – Medikamentenversorgung sichern, Apothekensterben stoppen“

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhält Frau Abgeordnete Pfefferlein das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Babette Pfefferlein GRÜNE

a) auf Antrag der Fraktion der CDU zu dem Thema: „Garantiert gut versorgt in ganz Thüringen – Medikamentenversorgung sichern, Apothekensterben stoppen“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste hier im Thüringer Landtag, wir diskutieren hier in der Aktuellen Stunde der CDU-Fraktion zwei Problematiken, einmal das Apothekensterben und einmal den Medikamentenmangel. Das sind zwei wichtige Dinge, die vor allem eines gemeinsam haben: Sie gefährden die Versorgungssicherheit in unserem Gesundheitssystem, vor allem auf dem Land, wo die Wege oft weit sind, um die nächste Apotheke erreichen zu können. Dort ist es eben nicht möglich, zum Beispiel Apotheken-Hopping, wenn die erste Apotheke nicht zu erreichen ist, eine zweite oder dritte zu erreichen. Das ist leider nur noch in den größeren Städten möglich. Wenn Apotheken wegen Personalmangel oder mangels Nachfolge schließen müssen, dann werden noch weitere weiße Flecken entstehen, und das kann so nicht sein. Diese Versorgungsproblematik ist seit einigen Jahren ein diskutiertes Thema auf Bundes- und auf Landesebene. Sie muss aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachtet werden und es braucht vereinte Kraftanstrengungen auf vielen Ebenen, um Lösungen zu finden. Ich glaube, da sind wir auch alle sehr dicht beieinander. Die Versorgungssicherheit mit Medikamenten muss in eine Reihe mit der Versorgungssicherheit mit Trinkwasser oder Elektrizität, und da kommt schon die Politik ins Spiel. Zum Beispiel wird diskutiert, wie Pharmaunternehmen verpflichtet werden können, besonders wichtige Medikamente vorhalten zu müssen. Dass so viele Unternehmen im Ausland, oft in Übersee, produzieren, ist ein weiteres Problem. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Kommt es dann noch zu Produktionsausfällen, fehlen auch die Medikamente. Wir brauchen Maßnahmen, um die Lieferengpässe bei Arzneimitteln angemessen zu reduzieren, das ist Fakt, und nicht alle werden auf Begeisterung treffen. Trotzdem ist es notwendig. Das Apothekensterben ist das zweite Thema, über das wir hier sprechen. Eine ausreichende Anzahl bzw. Erreichbarkeit von Apotheken überall im Land ist essenziell. Das gehört zur funktionierenden medizinischen Infrastruktur ebenso wie ausreichend viele Arztpraxen. In Thüringen wurden in den vergangenen 15 Jahren fast 90 Apotheken geschlossen. Nun hat das Ausdünnen der Apotheken in der Fläche aber auch andere Ursachen als Arzneimittelengpässe. Sie gestatten mir, sehr geehrte Kollegen der CDU, die Bemerkung, dass das nicht alles nur ursprünglich für das eine wie für das andere verantwortlich gemacht werden kann. Die Gründe für die Apothekenschließungen sind oft betriebswirtschaftliche, aber hier bei uns in Thüringen auch personelle Problemlagen. Deshalb ist es einerseits richtig, eine Nachbesserung beim Apothekenhonorar zu fordern. Das wird hoffentlich auch bald kommen. Da höre ich großes Verständnis und gute Signale auch aus unserer bündnisgrünen Bundestagsfraktion. Schwieriger ist es hier in Thüringen mit dem Problem der fehlenden Fachkräfte. Noch liegt die Versorgungsdichte bei uns in Thüringen im bundesweiten Durchschnitt. Eine Apotheke versorgt um die 4.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Aber in den kommenden Jahren möchten viele der noch jetzt selbstständig oder angestellt arbeitenden Apothekerinnen und Apotheker in den Ruhestand gehen. Der Wille junger Menschen, nach einem Pharmaziestudium auch in einer Thüringer Apotheke, vielleicht auch auf dem Land, zu arbeiten, hält sich leider in Grenzen. Wir müssen gemeinsam daran arbeiten, dass der pharmazeutische Berufsnachwuchs die Perspektiven nicht in der Wirtschaft sucht, sondern in den Apotheken vor Ort, ob angestellt oder noch besser in der Selbstständigkeit. Da können finanzielle Anreize oder Vergünstigungen ein wenig helfen. Da haben wir als Koalition schon einiges auf den Weg gebracht, aber es reicht natürlich noch nicht aus. Wir können natürlich auch noch über die Erhöhung der Pharmaziestudienplätze in Jena sprechen und die Zulassung zum Studium auch an andere Kriterien als an den NC binden. Junge Menschen brauchen aber mehr, um sich nach dem Studium auf dem Thüringer Land niederzulassen. Dort möchten sie nämlich auch gute und attraktive Lebensbedingungen vorfinden: gute Infrastruktur, Anbindung der ländlichen Regionen an den ÖPNV, die flächendeckende Versorgung mit schnellem Internet und Familienfreundlichkeit in den Kommunen. Wir müssen als Politik zur Lösung der hier in der Aktuellen Stunde der CDU aufgeworfenen Probleme gemeinsam mit Bund, Land, Uni, Kammern und Verbänden in den Schulterschluss gehen. Aber wir brauchen auch die offene, willkommen heißende Gesellschaft, die es auch für Leute attraktiv macht, die nicht von hier kommen, denn ohne die wird es hier nicht funktionieren, und das liegt in unser aller Händen. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Birgit Pommer

a) auf Antrag der Fraktion der CDU zu dem Thema: „Garantiert gut versorgt in ganz Thüringen – Medikamentenversorgung sichern, Apothekensterben stoppen“

Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Das Wort erhält Frau Ministerin Werner für die Landesregierung.

Diese Rede einzeln zitieren

Heike Werner

a) auf Antrag der Fraktion der CDU zu dem Thema: „Garantiert gut versorgt in ganz Thüringen – Medikamentenversorgung sichern, Apothekensterben stoppen“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauende, Zuhörende! Ja, es haben, glaube ich, alle jetzt schon gesagt, dass der Antrag der CDU-Fraktion ein Thema befasst, das uns allen hier sehr wichtig ist und das wir heute auch nicht zum allerersten Mal diskutieren. Arzneimittelversorgung ist für die Bevölkerung essenziell. Es gehört zur Daseinsvorsorge, insofern ist es wichtig und notwendig, sich immer wieder damit auseinanderzusetzen, wo liegen hier Lücken, welche Bedarfe gibt es und was sind die Gründe dafür, dass die Herausforderungen für Apothekerinnen und Apotheker in den letzten Jahren immer größer geworden sind, und – das haben wir letzte Woche gehört – dass das natürlich auch immer wieder in der Öffentlichkeit dargelegt und präsentiert wird und um Veränderungen gerungen wird. Ja, die Anforderungen und Aufgaben verändern sich, das wurde hier jetzt schon viele Male angesprochen. Das sind zum einen die Vergütungsregelungen in den Apotheken, die problematisch sind, die fehlenden personellen Ressourcen, der demografische Wandel wurde schon angesprochen. Aber was vielen Apotheken auch im Moment Angst macht, sind die aktuellen Reformpläne des Bundesgesundheitsministers. Jetzt wurden die ja noch mal zurückgezogen. Wir können nur ahnen, woran das liegt. Meine Erfahrung in den letzten Monaten ist gewesen, dass es dann oft daran liegt, dass der Bundesfinanzminister kein Geld geben will, aber das werden wir ja demnächst sehen, welche Veränderungen jetzt dort vorgenommen wurden. Aber wir müssen konstatieren: Die Apotheken arbeiten personell und wirtschaftlich am Limit – etwas, was die Landesregierung natürlich seit vielen Jahren nicht nur beobachtet, sondern auch gemeinsam versucht, mit den Apotheken hier Lösungen zu finden. Aber man muss an der Stelle eben auch sagen: Die Lösungen sind zum überwiegenden Teil auf Bundesebene zu finden. (Beifall DIE LINKE) Insofern hat die Landesregierung hier die verschiedensten Anträge natürlich auch eingebracht, sowohl bei der GMK, bei der MPK, im Bundesrat auch unterstützt und wir werden natürlich auch die Bundesratsinitiative von Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bayern mit unterstützen, aber wie gesagt, auch wir haben hier schon eigene Dinge eingebracht. Ja, es ist nicht nur eine hoheitliche Aufgabe, die Apothekenversorgung, sondern eben auch eine bundesrechtliche Aufgabe. Hier hat leider das Land aufgrund der konkurrierenden Gesetzgebung nicht die Möglichkeit, selber Entscheidungen treffen zu können, die sich eben auf die Arzneimittelversorgung auswirken. Die Rahmenbedingungen für das Apotheken- und Arzneimittelwesen müssen auf Bundesebene festgelegt werden. Und man muss auch noch mit erwähnen, dass der Bundesgesetzgeber durch Erlass der Arzneimittelpreisverordnung gemäß § 78 Arzneimittelgesetz dafür Sorge zu tragen hat, dass eine wirtschaftlich angemessene Vergütung der Apotheken erfolgt, damit sie die ihnen übertragene hoheitliche Aufgabe der Sicherstellung der Arzneimittelversorgung auch ordnungsgemäß ausführen können. Und hier kann ich es mir jetzt auch nicht versagen, die CDU noch mal anzusprechen: Das 20-MinutenVersprechen ist ein spannendes Versprechen. Ihnen haben ja auch schon verschiedene Akteure, nicht hier aus dem Landtag, sondern von der Landesärztekammer – da weiß ich es ganz genau –, gesagt, dass man nichts versprechen kann, was man nicht halten kann. (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Wir werden das halten!) Aber um tatsächlich das 20-Minuten-Versprechen halten zu können, müssen sich Veränderungen auf Bundesebene ergeben. Und die Kritik müssen Sie sich schon anhören, dass von 2013 bis 2021 die CDU den Bundesgesundheitsminister gestellt hat, und Herr Gröhe und Herr Spahn hätten in ihrer Amtszeit sicherlich ausreichend Möglichkeiten gehabt, die Rahmenbedingungen für Vor-Ort-Apotheken und die generelle Arzneimittelversorgung auch so zu gestalten, dass eben eine wohnortnahe Versorgung zukünftig auch möglich ist und dass beispielsweise die Einflussnahme von Versandhandelsapotheken in die deutsche Arzneimittelversorgung besser reguliert wird. Stattdessen aber sehen wir, dass die letzte Anpassung des Apothekenhonorars im Jahr 2013 war. Wir wissen, wie sich die Preise in den letzten Jahren entwickelt haben, und die Versandhandelsapotheken haben sich in Windeseile auf dem deutschen Arzneimittelmarkt – und eben zeitweise unter ungleichen Wettbewerbsbedingungen im Vergleich zu den gesetzlichen Regelungen für die Vor-Ort-Apotheken – ausbreiten können. Ich will noch mal erläutern, warum das so wichtig ist, dass wir als Land Thüringen uns gegen den Versandhandel für rezeptpflichtige Medikamente auch ausgesprochen haben: Die Apotheken hier vor Ort sollen Bereitschaftsdienst machen, die sollen Notdienst machen, sie sollen die Patientinnen und Patienten in der Apotheke beraten, sie sollen, wenn es Arzneimittelengpässe gibt, kompensieren, indem entweder ein anderes Medikament zur Verfügung gestellt wird oder eben entsprechend eine Kompensation möglich ist, sie sollen personalisierte Arzneimittel herstellen, aber wenn es um den anderen Teil des Geschäfts geht, sind sie eben zum Teil mit ungleichen Wettbewerbsbedingungen konfrontiert. Damit Apotheken gut finanziell wirtschaften können, braucht es genau diesen Mix. Dafür hat sich aus meiner Sicht wohl seitens der Bundesregierung zu wenig getan, um diesen Mix zu ermöglichen. Die CDU hat da selbst eine klare Verantwortung. Das hat aber – das habe ich natürlich jetzt hier rausgehört – nicht überrascht, dass die Apotheken auf die Straße gehen. Das ist, denke ich, richtig und wichtig und notwendig. Wir haben beim Apothekerempfang ja auch gemeinsam über verschiedene Dinge, die notwendig sind, gesprochen. Ich habe da auch eine kleine Enttäuschung herausgehört, wo es beispielsweise um die erhöhten Abschläge ging, also die Frage GKV-Finanzierungsgesetz. Da war es ja, soweit ich gehört habe – Herr Montag, Sie können mich eines Besseren belehren –, der FDP-Bundesfinanzminister, der da einen Riegel vorgeschoben hat, weshalb sich die Situation wieder verschlechtert hat. Ich habe jetzt auch sehr gespannt Ihren Maßnahmenplan gehört. Aber an der Stelle muss ich auch sagen: Die Koalition hat einiges versprochen auf Bundesebene. Wenn manche Dinge nicht umgesetzt wurden – ich sage mal Kindergrundsicherung –, dann war es nicht die Schuld von SPD und Grünen. Insofern bin ich gespannt, wie die FDP hier mit diesen hehren Zielen tatsächlich dann auch umgeht. Dass die Gründe für Apothekenschließungen viel finanzieller Art sind, darüber habe ich jetzt schon gesprochen. Natürlich Lieferengpässe, auch das ist etwas, was die Apotheken an der Stelle sehr belastet. Darüber wurde hier aber auch schon gesprochen. Vielleicht noch mal zu den Fragen – Rechtsgrundlage: Ja, es ist leider so, dass es auch hier in Thüringen nicht möglich ist, Niederlassungen in unterversorgten Gebieten zu begleiten, Anreize zu setzen, sondern es gibt eine Niederlassungsfreiheit nach den apothekenrechtlichen Bestimmungen. Das hängt damit zusammen, dass jede Apotheke schauen muss, dass sie auch wirtschaftlich tragfähig betrieben werden kann. Das ist natürlich ein Grund, warum Apotheken dann eher im Städtischen sind, weil es mit den derzeitigen finanziellen Rahmenbedingungen in den ländlichen Räumen immer schwieriger wird. Es gibt jetzt die eine oder andere Möglichkeit, bei Notstand mit Zweigapotheken, Notapotheken und Ähnlichem zu hantieren. Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz würde dieses immer genehmigen. Ja, zum Thema „Apothekenhonorar“ – das habe ich schon angesprochen –: letzte Honoraranpassung 2013, auch die entsprechenden Anpassungen, was die Arzneimittelpreisverordnung angeht, die stehen auch noch aus. Die sind eben notwendig, damit Apotheken tatsächlich die erhöhten Lohnkosten in den Apotheken finanzieren können. Das ist mit der derzeitigen Arzneimittelpreisverordnung nicht möglich und auch hier muss sich dringend etwas auf Bundesebene tun. Wie gesagt, wir werden uns dem nicht verschließen. Zur demografischen Entwicklung wurde jetzt schon sehr viel gesagt. Es gibt den Landtagsbeschluss mit den entsprechenden Niederlassungsförderungen. Es gibt auch Anträge. Ich bin gespannt, inwiefern das zukünftig auch genutzt wird. Denn – wie gesagt – die Niederlassungsförderung ist ein gutes Anreizsystem, aber ohne eine entsprechende finanzielle Ausstattung werden die Apotheken dann trotzdem nicht in den ländlichen Raum gehen. Für die Landesregierung kann ich noch zum Thema des Nachwuchses sagen: Wir setzen uns dafür ein, dass mit dem Neubau des Instituts Pharmazie am zukünftigen Wissenschaftscampus in Jena eine gute Grundlage geschaffen wird, wie ich finde, auch eine entscheidende Grundlage dafür, dass dann Apothekerinnen und Apotheker unter modernsten und qualitativ hochwertigen Bedingungen arbeiten können. Auch das ist ein wichtiger Schritt, um nach Abschluss des Studiums auch in Thüringen tätig zu werden. Ich denke, ich konnte deutlich machen, Thüringen wird sich natürlich sowohl auf Bundesebene als auch auf GMK-Ebene dafür einsetzen, die Situation der Apotheken zu verbessern. Ich bin jetzt gespannt auf die Unterstützung von FDP und CDU auf Bundesebene an der Stelle und will meine Unterstützung an der Stelle sehr gerne zusichern. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Birgit Pommer

a) auf Antrag der Fraktion der CDU zu dem Thema: „Garantiert gut versorgt in ganz Thüringen – Medikamentenversorgung sichern, Apothekensterben stoppen“

Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit schließe ich den ersten Teil der Aktuellen Stunde und rufe auf den zweiten Teil Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/9826 Das Wort erhält Herr Abgeordneter Mühlmann für die AfD-Fraktion.

Diese Rede einzeln zitieren

Ringo Mühlmann AfD

b) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Ausländerkriminalität in Thüringen auf neuem Höchststand: Der Trend muss endlich gestoppt werden“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, als ich 2020 die damals noch 16-prozentige Beteiligung nicht deutscher Tatverdächtiger am jährlichen Kriminalitätsgeschehen durch eine Bevölkerungsgruppe, die lediglich 5 Prozent ausmacht, bereits überproportional nannte, hat mich unser Innenminister eher in die Ecke von Ausländerfeinden gestellt. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Aber da hat er ja recht gehabt!) Nur ein oder zwei Jahre später hat er dann selbst in der Pressekonferenz bei vergleichbaren, aber leicht höheren Zahlen von einer Überproportionalität gesprochen, ohne sich selbst jedoch auch als Ausländerfeind zu bezeichnen. Sehen wir vielleicht wenigstens ein Ergebnis dieser Läuterung? Nein, sehen wir nicht, und mittlerweile sind wir bei fast einem Viertel aller Tatverdächtigen, die keinen deutschen Pass mehr haben. Und es ist im Großen wie im Kleinen und egal, ob jemand von der AfD oder jemand außerhalb der Politik es wagt, dieses Problem auch anzusprechen, sei es zum Beispiel, weil man sich Sorge um die öffentlichen Wege und Plätze im Land macht, sei es, weil man sich Sorge um das Ansehen Thüringens macht, oder einfach – auch das gibt es mittlerweile –, weil Frauen sich abends einfach nicht mehr auf bestimmte Straßen im Land trauen. (Beifall AfD) Also wenn es jemand anspricht, dann kann man sicher sein, dass es umgehend Politiker der etablierten Parteien gibt, die denjenigen dann ganz schnell als ausländerfeindlich hinstellen. In einigen Fällen übernimmt dieses Verhalten auch gern ein Mitglied der Landesregierung, beispielsweise wenn der Ministerpräsident mal wieder in einer Bierlaune twittert. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Der trinkt gar kein Bier!) Und weil das alles noch nicht in jedem Fall reicht, hat diese Landesregierung zahlreiche Vereine und Institutionen gegründet, die jedes Jahr mit Millionen von Steuergeldern versehen einzig die Aufgabe haben, all das öffentlich anzuprangern, was diese Landesregierung aus Neutralitätsgründen nicht selbst ansprechen darf. Das alles zusammengefasst ist das Gegenteil dessen, was nötig ist, um endlich konstruktiv mit der jährlich ansteigenden Ausländerkriminalität umzugehen. (Beifall AfD) Und wenn dann tatsächlich mal Politiker der Altparteien versuchen, sich dem Problem zu nähern und sich damit auseinanderzusetzen, dann kommt so was raus, wie wir es vor ca. einem Jahr vom innenpolitischen Sprecher der Linksfraktion erlebt haben. Er freut sich doch tatsächlich darüber, dass mitten in Deutschland, mitten in Thüringen an einem zentralen Platz der Thüringer Landeshauptstadt bei einem Bevölkerungsanteil von gerade mal 9-KommaProzent in der Stadt über 35 Prozent aller Straftaten einer einzelnen Deliktsgruppe von Ausländern begangen wurden. Schließlich bedeutet das ja, dass immer noch über 65 Prozent der Delikte von Deutschen begangen wurden. Das ist so daneben, ganz ehrlich. Ich habe auch zu dem Zeitpunkt – heute ist das schon fast ein bisschen anders – nicht damit gerechnet, dass die Mehrzahl der Diebstahlsdelikte von Ausländern in Erfurt auf dem Anger begangen wird, mitten in Deutschland. Aber 35 Prozent in diesem Deliktsfeld – und 2022 schon ein Drittel aller Tatverdächtigen in Erfurt über alle Delikte –, dass die schon nicht mehr durch Deutsche verübt wurden, das ist ein Indiz für ein echtes Problem in diesem Land. (Beifall AfD) Statt das Aufdecken derartiger Zustände ein Eigentor für die AfD zu nennen, sollten sich die Regierungsparteien – wie sie alle sitzen – lieber um Lösungen und nicht um Beschimpfungen bemühen. Das wäre mal angesagt. Aber klar, wie soll das auch gehen, wenn sogar der Innenminister in der Pressekonferenz vor wenigen Tagen lieber die Aussagekraft der eigenen, der selbst verantworteten Statistik anzweifelt, anstatt das zentrale Problem der Ausländerkriminalität endlich mal anzupacken? (Beifall AfD) Herr Maier, das wäre Ihre Aufgabe. Fangen Sie endlich an, hier ernst gemeinte Lösungsvorschläge zu offerieren, die darüber hinausgehen, das Erlangen der deutschen Staatsbürgerschaft zu erleichtern! Fangen Sie als Innenminister endlich damit an, im großen Stil abzuschieben, wer nicht nach Thüringen gehört! (Beifall AfD) Benennen und lösen Sie die Probleme im eigenen Land, die jedes Kind sieht und selbst sogar klar benennt, aber Sie einfach nicht wahrhaben wollen! Echt mal, fangen Sie an und packen Sie es an und tun Sie nicht so, als ob sich die echten Probleme der Thüringer von allein lösen! Dann klappt es vielleicht auch wieder mit den Wahl- und Umfrageergebnissen. Dann klappt es vielleicht auch wieder mit einer Mehrheitsregierung, und ich muss nicht mehr hier vorn stehen und mich aufregen. (Beifall AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Birgit Pommer

b) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Ausländerkriminalität in Thüringen auf neuem Höchststand: Der Trend muss endlich gestoppt werden“

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhält Frau Abgeordnete Henfling das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Madeleine Henfling GRÜNE

b) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Ausländerkriminalität in Thüringen auf neuem Höchststand: Der Trend muss endlich gestoppt werden“

Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ein Thema, das in den letzten Wochen in der bundesweiten Presse hoch und runter diskutiert wurde, bei dem alles gesagt wurde und auch die kruden Thesen der AfD mehrfach unter anderem von Polizeiwissenschaftlerinnen widerlegt worden sind. Aber nichtsdestotrotz, da es dem Herrn Mühlmann ja nicht darum geht, dass wir uns hier ernsthaft mit dem Thema „Polizeiliche Kriminalstatistik“ beschäftigen, sondern Herr Mühlmann wahrscheinlich gerade ein TikTok- – oder was auch immer – Video hat drehen lassen oder es im Nachgang rausschnippelt, in dem er mit der Überschrift „Mühlmann zerlegt den Innenminister“ wirbt, müssen wir leider auf dieses Zeug hier reagieren. Das ist schade, aber jetzt auch keine große Herausforderung. In der vorliegenden Aktuellen Stunde reden wir also wieder mal über das Thema, was eigentlich schon ausdiskutiert ist, aber die AfD nutzt es, um gegen migrantisierte Personen wieder mal hetzen zu können, beschwert sich dann – was ein bisschen niedlich ist –, dass sie als ausländerfeindlich bezeichnet wird. Ja, sorry, aber Ihre Partei ist ausländerfeindlich. Sie sind es. Da können Sie so viel auf vOpfer machen, wie Sie wollen. Es ist eine Tatsache. (Beifall DIE LINKE) Die Polizei veröffentlicht einmal im Jahr die PKS und dabei auch die sogenannte Ausländerkriminalität. Und ja, davon sind bereinigt um aufenthaltsrechtliche Verstöße, also Verstöße, die nur Ausländer überhaupt begehen können, tatsächlich etwa 12.000 Tatverdächtige ermittelt worden, Tatverdächtige übrigens – just saying. Daraus den Schluss zu ziehen, dass Ausländer krimineller wären oder überhaupt eine Aussage über die Kriminalität von Menschen ohne deutschen Pass zu ziehen, ist ein Fehler, und zwar ein Fehler, der nebenbei bemerkt eine Scheindebatte öffnet, die uns hindert, die tatsächlichen Herausforderungen anzugehen. Es gibt verschiedene statistische Effekte, die diese Zahlen erklären. Dafür zunächst ein Blick nach Österreich: Die Deutschen führen das kriminelle Ausländerranking hier an, wie die „Kronen Zeitung“ schreibt. Das gelte für mehrere Kreise wie beispielsweise Salzburg oder Vorarlberg. Wenn also beispielsweise AfD-Politiker zugedröhnt in Restaurants in Thailand randalieren, dann zählt das in der dortigen Statistik und nicht in Deutschland. Wenn hingegen die französische Verwandtschaft in Thüringen mit Drogen erwischt wird, treibt das hier die Ausländerkriminalität in die Höhe. Das verzerrt das Verhältnis und die AfD erzeugt ungerechtfertigt den Eindruck, Ausländer oder Geflüchtete wären krimineller als Deutsche. Und da hören die statistischen Effekte aber nicht auf, denn in jeder wissenschaftlichen Studie müsste man von einem manipulierten Forschungsdesign ausgehen. Menschen, die als fremd wahrgenommen werden – das werden Geflüchtete leider aktuell nun mal –, werden öfter angezeigt oder kontrolliert als die Personen, die wir seit Jahren als die netten Nachbarinnen oder von mir aus auch als die unartigen Jugendlichen kennen. Dabei gilt: Kriminalität kennt keine Nation, sondern ist nach allen kriminologischen Erkenntnissen durch soziale Ursachen bedingt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Würde man Personen mit nicht deutschem Pass einer ihnen im sozioökonomischen Verhältnis entsprechenden deutschen Vergleichsgruppe gegenüberstellen, so würde ihre vermeintliche Höherbelastung weitgehend reduziert. (Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Machen Sie das doch mal!) Das ist voll kompliziert für Sie, Herr Mühlmann. Ich weiß, das übersteigt die Kompetenzen. Armut, Arbeitslosigkeit und soziale Ausgrenzung, Suchterkrankungen oder frühere Gewalt- und Missbrauchserfahrungen sind Risikofaktoren für kriminelles Verhalten, die Menschen aller Nationen betreffen können. Seit Jahren sagen doch alle Kriminologen und die Polizei übrigens auch selber, dass die Erfassungsgrundlagen der PKS gar nicht geeignet sind, um daraus Kriminalitätsentwicklungen abzuleiten. Da ist übrigens auch nicht der Innenminister schuld, sondern das muss man an die IMK adressieren. Denn da braucht es endlich eine Reform für die bundeseinheitlichen Statistiken, und die müssen dort auf den Weg gebracht werden. Auch da gibt es übrigens schon zu der Form, wie das veröffentlicht wird, Vorschläge von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Ich empfehle Ihnen da einen sehr guten Podcast, „Lage der Nation“, mit Martin Thüne, der übrigens auch sehr lange hier an der Polizeihochschule war. Der macht da gute Vorschläge. Vielleicht hören Sie sich das mal an. Ich glaube, Sie kennen sich ja auch persönlich. Schlussendlich ist die PKS eine Hellfeldstatistik, die nicht mehr oder weniger als die Tätigkeit der Polizei beschreibt. Wer sich ehrlich für Kriminalitätsentwicklung interessiert, der schaut insbesondere auf die Dunkelfelderhebungen, die viel zu selten durchgeführt werden. Die Dunkelfelderhebungen zeigen auch auf, wie sich die Viktimisierungserfahrung bei bestimmter Kriminalität tatsächlich darstellt, also die Qualität der Verbrechen. Kein Supermarktleiter würde wahrscheinlich nachts wach liegen wegen drei Ladendiebstählen, aber die Oma könnte zum Beispiel nach dem Onlinebetrug Angst haben, weiter digital an der Gesellschaft teilzuhaben, und diese Straftat aus Scham möglicherweise noch nicht mal anzeigen. Wenn wir also aus der diesjährigen PKS etwas lernen wollen, dann, dass die Polizei im Bereich „Onlinebetrug“, „Kindesmissbrauch“ oder auch „Organisierte Kriminalität“ aktuell besonders gefordert ist und wir dort Ressourcen bereitstellen müssen, statt uns von rassistischen Debatten durch die AfD ablenken zu lassen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Birgit Pommer

b) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Ausländerkriminalität in Thüringen auf neuem Höchststand: Der Trend muss endlich gestoppt werden“

Für die Gruppe der FDP erhält Herr Abgeordneter Bergner das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Dirk Bergner FDP

b) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Ausländerkriminalität in Thüringen auf neuem Höchststand: Der Trend muss endlich gestoppt werden“

Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich möchte mit einer Selbstverständlichkeit anfangen: Jeder hat sich an Recht und Gesetz zu halten, und zwar unabhängig von seiner Nationalität und von seinem Wohnort. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Und seinem Parteibuch!) Wer das nicht tut, der wird in einem Rechtsstaat, wenn ihm diese Tat nachgewiesen wird, bestraft, so auch in Deutschland. (Zwischenruf Abg. Dr. Hartung, SPD: Hört das Herr Höcke jetzt?) Und wer nach Deutschland kommt, der hat sich an die Gesetze hier zu halten. Und wer das nicht will, muss in aller Konsequenz die daraus resultierenden Folgen spüren. Man könnte jetzt über die hohe Quote an ausländischen Tatverdächtigen schimpfen, so wie es die AfD gerade vorgeführt hat, und man könnte auch über die in den letzten Wochen viel diskutierten Mechanismen sprechen, die dafür sorgen, dass an der Aussagekraft der Polizeilichen Kriminalstatistiken im Punkt „Ausländerkriminalität“ gezweifelt wird. Ich könnte hier auch anführen, dass es nicht nur überproportional nicht deutsche Tatverdächtige in der Kriminalitätsstatistik gibt, sondern dass man der PKS des Bundes auch entnehmen kann, dass Menschen ohne deutschen Pass auch überproportional häufig Opfer von Straftaten werden. (Beifall Gruppe der FDP) Man könnte auch darauf hinweisen, dass die Anstiege der Kriminalität auch etwas mit dem Ende der Coronapandemie oder der wirtschaftlichen Entwicklung zu tun haben. Aber all das, meine Damen und Herren, will ich an dieser Stelle gar nicht tun. Natürlich werden in der Bevölkerung die Zahlen mit Besorgnis wahrgenommen und natürlich ist es auch richtig, darüber zu reden und nicht den Eindruck zuzulassen, als würde etwas verdeckt. Aber diese Aktuelle Stunde, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, stellt in unseren Augen auch einen Blick in die Vergangenheit dar. Vor ein paar Wochen erst wurde das Asylsystem der Europäischen Union reformiert. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Na ja, „reformiert“!) Es werden künftig weniger Menschen ohne Bleibeperspektive kommen, also weniger von denjenigen, die aktuell die Zahlen durch Verstöße gegen das Asyl- und Aufenthaltsrecht nach oben treiben. Und die Menschen, die kommen, haben durch dann bereits festgestellte Bleibeperspektive viel bessere Möglichkeiten, sich zu integrieren, zu arbeiten und eben nicht straffällig zu werden. (Beifall Gruppe der FDP) Natürlich muss das jetzt auch noch konsequent umgesetzt werden, aber wir halten dies für einen Fortschritt in der Regulierung der Migration, und dies wird sich natürlich auch auf die Straftaten auswirken, die von nicht deutschen Tatverdächtigen begangen werden. Auch dann wird immer noch gelten: Wer sich nicht an die Gesetze hält, muss eben wieder gehen. Dafür hat die Ampelkoalition im Januar einen Gesetzentwurf beschlossen, der es erleichtert, Intensivtäter aus Deutschland abzuschieben. Und da haben wir als Freie Demokraten natürlich auch die Erwartung, dass das die Landesregierung konsequent umsetzt. (Beifall Gruppe der FDP) Und an die Herren der AfD: Meine Damen und Herren, wir brauchen Arbeitskräfte aus dem Ausland. In Thüringen gibt es Städte, die vom demografischen Wandel so stark betroffen sind wie bundesweit nur wenige. Jedes Mal, wenn Sie Ressentiments gegen Ausländer per se schüren, schaden Sie damit auch Thüringen ein gutes Stück mehr. (Beifall Gruppe der FDP) Denn diejenigen, von denen wir wollen, dass sie sich in Thüringen niederlassen, Facharbeiter, Ärzte, Informatiker, die haben eine Wahl, die sind nicht darauf angewiesen, hierher zu kommen. Ich will das auch aus der ganz persönlichen Beobachtung schildern: Ich bin in den letzten Wochen des Öfteren in Krankenhäusern unterwegs gewesen, weil ich meine Mutter nach einer Operation dort besucht habe. Die könnten zumachen, wenn die keine Ärzte hätten, die aus Syrien, aus dem Libanon, aus dem Iran, aus Palästina oder von sonst woher zu uns gekommen sind. Die könnten aufhören. Wir hätten keine Leute, meine Damen und Herren! (Beifall Gruppe der FDP) (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Die sind in Teilen über das Landesaufnahmeprogramm gekommen, was die CDU abschaffen wollte!) Und deswegen will ich Ihnen auch ganz klar und deutlich sagen: Wir dürfen nicht per se Menschen, die zu uns gekommen sind, in irgendeinen Winkel stellen und als kriminell darstellen. Ich würde auch nicht in ein Bundesland ziehen wollen, in dem ich von einer Parlamentsfraktion so in ein verächtliches Licht gestellt werde. Deswegen, meine Damen und Herren, sagen wir Freien Demokraten, wir müssen Lösungen anpacken, anstatt per se Zugewanderte in eine Ecke zu stellen. Das ist unser Ziel. Danke schön. (Beifall DIE LINKE, SPD, Gruppe der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Birgit Pommer

b) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Ausländerkriminalität in Thüringen auf neuem Höchststand: Der Trend muss endlich gestoppt werden“

Für die Fraktion Die Linke erhält Herr Abgeordneter Bilay das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Sascha Bilay Die Linke

b) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Ausländerkriminalität in Thüringen auf neuem Höchststand: Der Trend muss endlich gestoppt werden“

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die AfD-Fraktion hat ja hier versucht, wieder mal ihre klassischen Erzählungen zu transportieren, nämlich dass alle Ausländer kriminell sind, und die müssen raus usw. usf. Herr Mühlmann, ich mache mir wirklich Angst, ich mache mir wirklich Angst darüber, welches Bild auch die Menschen von der Thüringer Polizei haben, wenn (Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: Reden Sie einfach zur Sache!) Sie als ehemaliger Polizist im Landeskriminalamt solche Reden halten. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Da kann ich nachvollziehen, dass insbesondere Migrantinnen und Migranten Angst haben, zur Polizei zu gehen und Straftaten zur Anzeige zu bringen, (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) wenn da solche Kolleginnen und Kollegen wie Sie vor ihnen sitzen. Und ich will noch mal eines deutlich machen: Wenn Frauen Angst haben, nachts sich auf Wegen, Straßen und Plätzen zu bewegen – die CDU thematisiert das ja bedauerlicherweise auch kampagnenartig hier in Erfurt –, will ich noch mal darauf hinweisen, das Problem ist nicht, dass Frauen unterwegs sind, die von ihrem Recht Gebrauch machen wollen, sich nachts irgendwo frei zu bewegen. Das Problem sind die Männer in diesem Land. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Problem sind Männer in diesem Land. Und 84 Prozent der Sexualdelikte werden im Übrigen von Männern deutscher Staatsbürgerschaft begangen. Das dürfen Sie nicht außen vor lassen. Ich will auch gar keine wissenschaftliche Debatte mit Ihnen führen zu einer Interpretation von der Erfassung von polizeilichen Statistiken. Aber ich will Ihnen eines deutlich sagen, das haben auch viele Studien belegt: Es ist nicht die Frage der Herkunft oder des Passes ausschlaggebend für die Kriminalität. Sondern die Frage ist: Welchen sozioökonomischen Status haben die Menschen? Welche Chancen auf Bildungsgerechtigkeit können die Menschen wahrnehmen und welche eigenen Gewalterlebnisse hat man vielleicht auch auf einer Fluchtroute erlebt? Das gehört mit dazu. Und wenn Sie sich die Entwicklung der Zahlen anschauen, da will ich noch mal darauf hinweisen: Es gibt einen spürbaren Anstieg, insbesondere bei Diebstahl, auch Wohnungseinbruchsdiebstählen. Da haben wir drastische Zunahmen. Aber auch da: 85 Prozent der Tatverdächtigen sind Deutsche, keine Ausländer, sind Deutsche. Und wenn Sie sich hier hinstellen und sagen, wir haben einen Anstieg in der Kriminalität und Ausländer sind schuld, dann ist das falsch. Ich will Ihnen aber auch noch eines sagen, dass man natürlich so eine Statistik auch – erstens muss man sie lesen können, und Sie als Polizist können das mit Sicherheit lesen, aber man muss sie auch interpretieren. Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine Ausgangsstatistik. Das heißt, es wird der Zeitpunkt in der Jahresstatistik veröffentlicht zu dem Zeitpunkt, wo die Polizei es ausermittelt hat und an die Staatsanwaltschaften abgibt. Da wird aber gar nicht erfasst oder es gibt keine Aussagekraft darüber, wann diese Straftat begangen wurde. Das ist ein Problem, auch in der öffentlichen Kommunikation. Und wer als Tatverdächtiger ermittelt wurde, ist noch lange nicht schuldig, denn darüber entscheidet am Ende die Justiz. Ja, Sie können ja vieles an Zusammenhang herstellen. Wenn Sie sich die Statistik anschauen, werden Sie auch feststellen, dass gerade im Bereich der LPI in Erfurt die Straftaten besonders auffällig und überproportional hoch sind. Da könnte man jetzt auch mutmaßen, das liegt vielleicht am Sitz des Landtags und an der AfD-Fraktion in Erfurt. Könnte man jetzt einfach so behaupten. (Beifall SPD) Das ist genauso unseriös, wie Sie das sagen. Ich will auch noch mal eines deutlich machen, wenn wir über Ausländerinnen und Ausländer und über Kriminalität reden: Die Statistik unterscheidet nicht, ob das ein EU-Ausländer ist, ob das Drittstaatenangehörige sind, ob das vielleicht Touristen sind oder ob das Lkw-Fahrer sind, die einen Unfall mit verursacht haben, beteiligt gewesen sind und einfach Unfallflucht begehen. Das ist eine Straftat. Das werfen Sie aber alles in einen Topf. Wer sich die Zahlen genau anschaut, stellt eines fest: Die Mehrheit der Tatverdächtigen in Thüringen ist volljährig, unter 65, männlich, weiß und deutscher Staatsbürger. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Das sind die Probleme, über die wir reden müssen. Frau Henfling hat es angesprochen: Ich habe mir mal die Polizeiliche Kriminalstatistik von Österreich angeschaut. Da rangiert bei der Ausländerkriminalität oder bei den nicht österreichischen Straftätern/Verdächtigen, wie es da heißt, auf Platz 1 Rumänien und kurz dahinter Deutschland. Natürlich deutsche Männer wieder, das ist irgendwie so ein Klassiker. Weit abgeschlagen folgen dann andere Länder, auf Platz 3 liegt dann erst Serbien. Frau Henfling hat auch Deutsche, die im Ausland saufen, pöbeln, randalieren und dann von der thailändischen Polizei festgenommen werden müssen, erwähnt. An zwei Abenden hintereinander musste die Polizei in Thailand ausrücken. Das ist ein Kommunalpolitiker der AfD aus Stuttgart gewesen. Meine Kollegin König-Preuss macht ja regelmäßig Anfragen auch zur Frage „Antisemitische Überfälle, Leugnung des Holocaust und andere Straftaten“. Wer sich da mal die Zahlen von 2019 anguckt: 93 Fälle registriert. Die letzte Zahl ist von 2022 – die Zahlen für 2023 werden gerade noch erarbeitet –, 175 Fälle. Das heißt, innerhalb des Zeitraums dieser Legislaturperiode dieses Landtags haben sich die Zahlen antisemitischer Straftaten verdoppelt. Da sage ich: Die Anzahl dieser Straftaten im Bereich „Antisemitismus“ hat einen Zusammenhang mit dem Agieren der AfD in diesem Landtag. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Birgit Pommer

b) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Ausländerkriminalität in Thüringen auf neuem Höchststand: Der Trend muss endlich gestoppt werden“

Für die CDU-Fraktion erhält Herr Abgeordneter Schard das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Stefan Schard CDU

b) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Ausländerkriminalität in Thüringen auf neuem Höchststand: Der Trend muss endlich gestoppt werden“

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle allen voran denen danken, die sich tagtäglich in unserem Land für die Sicherheit der Menschen einsetzen und für eine sehr hohe Aufklärungsrate in Thüringen sorgen. Das sind insbesondere Polizei- und Justizbehörden. Und wenn aus der Kriminalitätsstatistik verschiedene Handlungsfelder ausgewiesen werden, so folgt daraus auch, dass es unsere Pflicht ist, hier als Politik gerade diese Behörden in unserem Freistaat zu stärken und dafür Sorge zu tragen, dass die vielen unbesetzten Stellen letztlich besetzt werden. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Meine Damen und Herren, ja, die Realität lässt sich nicht leugnen, und oft genug liegt auch die Wahrheit in der Mitte. Die Realität heißt, dass in diesem Land und auch in Thüringen ein Problem mit hohen Kriminalitätszahlen zugewanderter Menschen besteht. Die Realität heißt aber auch, dass es falsch ist, jeden Ausländer unter einen pauschalen Verdacht zu stellen. Ja, natürlich gibt es Asylbewerber und auch Zuwanderer, die sich der deutschen Gesellschaft mit ihren Anforderungen, mit ihren Werten und ihrem Gesellschaftsbild anpassen wollen. Auf der anderen Seite gibt es aber auch diejenigen, die weder das deutsche Rechts- noch Wertesystem oder auch religiöse Mäßigung akzeptieren wollen. Diese zwei Seiten der Medaille existieren. 2,2 Millionen Tatverdächtige im Jahr 2023 in Deutschland mit über 900.000, die keinen deutschen Pass hatten, sind nun mal Realität. Das sind letztlich 40 Prozent bei einem Ausländeranteil von insgesamt 15 Prozent. Da sind die Menschen gar nicht mitgerechnet, die mit doppelter Staatsbürgerschaft versehen sind, oder auch diejenigen mit den jüngeren Einbürgerungsgeschichten. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LIN- KE: Eine Unterscheidung zwischen Passdeutschen und Blutsdeutschen, oder was?) Kommen wir zu Thüringen. In Thüringen leben etwas über 2,1 Millionen Menschen, der gemeldete Ausländeranteil mit mehr als 161.000 beträgt demnach 7,6 Prozent. Insgesamt wurden hier 150.500 Straftaten erfasst, ein Anstieg von über 10 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, mitunter auch die größte Steigerung der letzten fünf Jahre. Auf der Seite der ermittelten Tatverdächtigen beträgt der Anteil nicht deutscher Tatverdächtiger über 27 Prozent und bereinigt durch die Taten, die nur Ausländer begehen können, dann 22,5 Prozent. In den Hauptkriminalitätsfeldern sind wir bei: Diebstahl 30 Prozent, Körperverletzungsdelikte knapp 24 Prozent und unter dem Summenschlüssel Gewaltkriminalität insgesamt fast 31 Prozent. Meine Damen und Herren, da können wir hier noch so viel schreien, das sind Tatsachen, die sich weder leugnen noch schönreden lassen. Oft genug hören wir, so auch jetzt wieder in diese Debatte, Erklärungsversuche, aber Erklärungen sind keine Rechtfertigung. Ich sage es an dieser Stelle auch nicht zum ersten Mal: Politik beginnt mit der Realität. Und die Realität heißt, dass es auf vielfache Weise unsicherer geworden ist. Zur Konsequenz hieraus, meine Damen und Herren, gehört, sich zwingend auch mit der irrregulären Migration auseinanderzusetzen. Dazu gehört, die limitierte Integrationsfähigkeit unseres Landes und unseres Freistaats nicht ständig zu leugnen. Ich habe das in der Vergangenheit oft gesagt und so nehme ich das auch weiter wahr, dass das insbesondere bei unserer rot-rot-grünen Landesregierung des Öfteren der Fall ist. Zur Konsequenz, meine Damen und Herren, gehört auch, zu realisieren, dass ein großer Anteil der zugewanderten jungen Männer zur Gewalt neigt. Das sagen auch die Zahlen. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Bitte was?) Zur Konsequenz gehört dann auch, über Ursachen und Folgen zu reden und unausweichliche Schritte zu unternehmen, damit sich dieser Trend nicht weiter verfestigt. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Alles, was Sie bis jetzt in Ihrer Rede gesagt haben, können Sie in die Tonne treten!) Ein wesentlicher Anteil muss dabei natürlich die konsequente Abschiebung straffälliger Ausländer sein. Dazu gehört natürlich auch, sich beim Bund dafür einzusetzen, dass dort alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden. Und dazu gehört natürlich auch – insbesondere hier in Thüringen –, die Frage der sicheren Drittstaaten und sicheren Herkunftsländer immer wieder zu beleuchten und dementsprechend auch vernünftig auszuweiten. Meine Damen und Herren, man kann nicht ständig über die Rechte der Täter reden, man muss auch über die Rechte der Bevölkerung auf Schutz reden. Es ist keine Lösung, meine Damen und Herren von der AfD, in gewohnter Manier den Kübel über alle auszugießen und eigentlich nur das Problem kultivieren zu wollen, damit es bei den Wahlergebnissen besser aussieht. Wir haben es ja erlebt: Bei dem Abstimmungsverhalten in der Vergangenheit, als es um konkrete Vorstellungen ging, war das ja ganz anders. Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Die Realität heißt, dass das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung gravierend beschädigt ist und dass die dauernden Relativierungsversuche, die wir auch heute wieder gehört haben, und die Negierung der Realität die Menschen in die Arme von Extremisten treiben. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Hier hat niemand relativiert, hier hat niemand negiert!) Bei einer Regierung aber, meine Damen und Herren, die die Probleme weder sehen noch hören will, weil es einfach nicht in das vorgefertigte Weltbild passt, sehe ich schwarz und bin pessimistisch. Eine solche Regierung, meine Damen und Herren, und eine solche Politik sind nichts anderes als ein Sicherheitsrisiko für unseren Freistaat. Es wird Zeit, meine Damen und Herren, dass diese Regierung abgelöst wird und Menschen mit Verantwortungsbewusstsein und dementsprechendem Rüstzeug hier die Geschäfte übernehmen. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Die Rassismus verbreiten!) Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Birgit Pommer

b) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Ausländerkriminalität in Thüringen auf neuem Höchststand: Der Trend muss endlich gestoppt werden“

Für die SPD-Fraktion erhält Frau Abgeordnete Marx das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Dorothea Marx SPD

b) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Ausländerkriminalität in Thüringen auf neuem Höchststand: Der Trend muss endlich gestoppt werden“

Verehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Schard, Sie haben nicht nur schwarz gesehen, Sie haben vor allen Dingen ziemlich schwarz geredet. Sie haben wirklich vorhin, also eben gerade, hier gesagt: junge ausländische Männer, die vermehrt zu Kriminalität neigen. Finden Sie nichts dabei, eine ethnische Zuordnung zu machen, dass Männer ausländischer Herkunft vermehrt zu Kriminalität neigen? (Unruhe CDU) So definiert man doch Rassismus – also sorry, tut mir leid. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es gehört selbstverständlich zu gründlicher Ermittlungsarbeit und Polizeipolitik, sich bestimmte Gruppen von Tätern anzuschauen. Das machen auch wir. Und da kann es auch um soziale Merkmale gehen. Ein ganz drängendes Beispiel sind männliche Tatverdächtige. Schauen Sie sich die PKS vom letzten Jahr an, die zeigt, dass nahezu ausnahmslos alle Arten von Straftaten in Thüringen eher von Männern als von Frauen begangen werden. Von 218 ausgewerteten Straftatenschlüsseln hat die Polizei bei nur zwei PKS-Straftatenschlüsseln öfter Frauen verdächtigt. Ob Mord oder Fahrraddiebstahl, die Tatverdächtigen sind nahezu immer eher männlich. Und gerade wenn es zum Beispiel um Partnerschaftsgewalt geht, muss das benannt und behandelt werden. Jetzt könnte ich mich hier hinstellen und sagen: Männerkriminalität, und die müssen an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden. Aber das ist mit uns nicht zu machen. Genauso verhält es sich beim Thema der Ausländerkriminalität. Die Bevölkerung erwartet, dass der Staat sie schützt. Dieses Versprechen müssen die Politik und die Polizei natürlich auch einlösen. Was heißt das konkret? Dass man natürlich alle Straftaten verhindern muss und dass man alle Opfer schützen muss, zum Beispiel auch Menschen mit Migrationshintergrund, wenn diese rassistisch angefeindet werden, oder wenn Frauen durch Männer deutscher Nationalität belästigt werden. Und was machen wir hier, wo Menschen im öffentlichen Raum erleben, dass sie oder ihre Mitmenschen Opfer von Straftaten werden? Da brauchen wir sichtbare Polizeipräsenz. Wir haben als RotRot-Grün dafür die Voraussetzungen verbessert. Sie von der AfD hetzen hier, Herr Schard stimmt leider zu. Wir stellen jedes Jahr rund 300 Polizeianwärter ein. Allein im letzten Haushalt haben wir 60 neue Polizeistellen geschaffen und damit können wir natürlich auch mehr zur Bekämpfung von Straftaten tun. Dann ist auch schon ein bisschen darauf hingewiesen worden, wer hier eigentlich so ein Thema einbringt. Die Polizeiliche Kriminalstatistik behandelt ja, wie wir wissen, erst mal den Straftatverdacht. Herr Höcke ist jetzt leider nicht da. Er ist ja gerade die personifizierte Unschuld und nach eigener Aussage einer von insgesamt drei Statistikverstopfungsfällen; er ist ja komplett unschuldig. (Beifall SPD) Er wird verdächtigt, eine Straftat begangen zu haben. Er streitet das ab. Ein weiteres Mitglied des Landtags sitzt noch hier, Herr Czuppon, der immer noch den Rechtsweg bestreitet. Bei zwei anderen Kollegen Ihrer Partei sind wir schon weiter. Iven Görbig, Kreistagsmitglied im Unstrut-Hainich-Kreis, wurde wegen einem tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte rechtskräftig verurteilt. Herr Mühlmann, tun Sie mal was für Ihre ehemaligen Kollegen! Und Frau Wiebke Muhsal, die sich eines Betrugs strafbar gemacht hat, die hat hier in die Kasse des Landtags gegriffen, die wird hier demnächst wieder belohnt mit dem dritten Platz auf der Landesliste Ihrer Fraktion und kann hier als lebhaftes Beispiel der Resozialisierung wieder in den Landtag einziehen. Und wenn solche Menschen uns hier sagen, was wir hier gegen Kriminalität tun müssen, dann haben Sie doch hier ein eigenes Problem zu verdecken und – wie gesagt – der Statistikverstopfer, Ihr Landesvorsitzender, ist jetzt gerade nicht anwesend, aber der sollte sich dann mal an die eigene Nase fassen. Sie haben in Ihrer Partei nicht nur eine Doppelmoral, Sie haben auch einen Ächtungsunmut in Ihren eigenen Reihen. In diesen Tagen kriegen wir wieder viel zu hören. Herr Krah ist heute gerade Bestandteil der Weltpresse. Er hat sich da hingestellt und hat gesagt: Was kann ich denn dafür, wenn mein Mitarbeiter spioniert? – Ich will mal sagen, Politik, Prävention und Straftatenverhinderung hat auch was mit Achtung von Werten zu tun, und ich will Ihnen mal was sagen: (Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Was kann Herr Scholz dafür, dass er sich nicht mehr erinnert?) Wenn der Herr Krah heute gesagt hat, mein Mitarbeiter, wenn der spioniert, was geht mich das an, dann darf ich mal an Herrn Günther Guillaume erinnern. Das war ein Mensch, der hat den Bundeskanzler Brandt ausspioniert. (Beifall Gruppe der FDP) Und der Bundeskanzler Brandt ist zwei Wochen später zurückgetreten. Und warum? Weil er als Dienstherr es verantwortet hat oder die Verantwortung dafür übernommen hat, dass er einen Menschen in eine Position gebracht hat, bei der er Geheimnisse hat ausspionieren können. So was machen Sie nicht, weil Sie keine Haltung haben, sondern sagen: Och nee, mimimi. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Und der Herr Krah, der stellt sich heute vor die Mikrofone – und Sie lenken hier mit irgendwelchen Pseudostunden ab – und sagt, ich möchte aber doch weiter Spitzenkandidat bleiben, und da macht er dann schön weiter Werbung, wahrscheinlich, wie man als deutscher Mann das angemessene Frauchen findet. Aber ich will Ihnen mal sagen: Selbst das, wenn er jemals auf diesem Level hätte unterwegs sein sollen, hätte Willy Brandt besser gekonnt. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Birgit Pommer

b) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Ausländerkriminalität in Thüringen auf neuem Höchststand: Der Trend muss endlich gestoppt werden“

Mir liegen aus den Reihen der Abgeordneten keine weiteren Wortmeldungen vor. Dann hat Herr Minister Maier für die Landesregierung das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Georg Maier

b) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Ausländerkriminalität in Thüringen auf neuem Höchststand: Der Trend muss endlich gestoppt werden“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die AfD hat heute hier die Aktuelle Stunde beantragt, um einen Trend aus der PKS herauszugreifen. Die Absichten sind natürlich ganz offensichtlich, das haben wir ja jetzt auch schon ausführlich diskutiert. Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen: In der PKS und auch in der Statistik für politisch motivierte Kriminalität gibt es noch viele andere Trends, durchaus auch positive. Zum Beispiel haben die schweren Straftaten gegen das Leben, also Mord und Totschlag, deutlich abgenommen. Auch der Schusswaffeneinsatz hat deutlich abgenommen. Es gibt aber auch negative Trends. Wir stellen fest, bei der politisch motivierten Kriminalität hat das Thema „Spionage“ deutlich zugenommen. Da sind Sie ja nicht ganz unbeteiligt, würde ich jetzt mal sagen. Auch Propagandadelikte haben überproportional zugenommen, (Beifall SPD) und da geht es zum Beispiel auch um die Verwendung verbotener Formulierungen, die allseits bekannt sein dürften, insbesondere wenn man sich in der Politik bewegt und noch dazu ausgebildeter Geschichtslehrer ist. (Beifall SPD) (Zwischenruf Abg. Dr. Hartung, SPD: Kein guter!) Also da gibt es ganz viele Trends, die man sich angucken könnte, um darüber eine Aktuelle Stunde zu machen. Es ist vieles schon gesagt worden. Ich versuche das, was schon gesagt wurde, weitestgehend nicht noch mal zu erwähnen. Das Thema „Ausgangsstatistik“ – ich habe im Übrigen das Thema „Statistik“ und was da für Herausforderungen liegen schon öfter mal angesprochen. Gerade auch bei der politisch motivierten Kriminalität, da geht es nicht um Relativierung der Statistik, sondern ich habe deutlich gemacht, da gibt es ein breites Feld „nicht zuordenbar“. Das ist natürlich für eine Statistik nicht wirklich hilfreich. Es gibt andere Themen wie zum Beispiel die richtige Erfassung von antisemitischen Straftaten, ausländerfeindlichen Straftaten, da hilft uns manchmal die Statistik nicht wirklich weiter und muss weiterentwickelt werden. Es ist schon gesagt worden, dass hier auch Straftaten erfasst werden, die nur Nichtdeutsche begehen können. Es ist auch so – was man an dieser Stelle auch deutlich machen muss, das ist sehr unerfreulich –: Auch die Straftaten von deutschen Straftätern haben deutlich zugenommen. Und die Alterskohorte, um die es ja jetzt vorwiegend geht, also die Nichtdeutschen, die sind deutlich jünger und männlicher als die Durchschnittsbevölkerung in Deutschland. Insofern vergleicht man auch Äpfel und Birnen. Man vermischt das, und das muss relativiert werden, das muss eingeordnet werden, und das geschieht ja dann auch durch mich und durch andere hier im politischen Raum. Ich will aber jetzt nicht Folgendes tun: signifikante statistische Veränderungen wegdiskutieren. Es gibt hier eine signifikante statistische Veränderung, und mit der müssen wir natürlich erst mal umgehen. Da stellt sich die Frage, die Ursachen von Kriminalität noch mal in den Blick zu nehmen. Es sind natürlich insbesondere soziale Themen, die da eine Rolle spielen. Nichtdeutsche gehören in der Regel eben nicht zu den Reichsten, sozial Benachteiligte sind gerade in Krisenzeiten natürlich von der Krise besonders betroffen, und das bildet sich in der Statistik im Übrigen auch ab, wenn wir feststellen müssen, dass Ladendiebstähle zugenommen haben, Eigentumsdelikte zugenommen haben. Das geschieht immer in Zeiten der Krise, weil es dann oft eben auch ein Anlass ist, die schiere Armut und soziale Probleme, dass solche Delikte häufiger geschehen. Da müssen wir ansetzen – Sie haben ja nach Maßnahmen gefragt. Aber auch die Situation in den Unterkünften, in der Erstaufnahmeeinrichtung, aber auch in den Gemeinschaftsunterkünften, ist nicht so, wie sie sein sollte. Die Enge und die Verhältnisse dort führen dazu, dass es zu Konflikten kommt. Die Straftaten, insbesondere wenn es um Gewaltdelikte geht, werden oft auch untereinander begangen, weil die Verhältnisse so sind, wie sie sind. Und auch da müssen wir – und das tun wir ja auch – Abhilfe schaffen. Wir müssen Geflüchtete so unterbringen, dass es menschenwürdig ist, dass wir eben auch Anlässe reduzieren, durch die es zu Reibungen und Konflikten kommt. Natürlich tragen Menschen, die zu uns kommen, die geflüchtet sind, traumatische Erlebnisse in sich. Das kann etwas mit einem Menschen machen. Damit müssen wir umgehen und da Angebote machen. Ja, und es kommt auch manchmal vor, wenn jemand aus einem Polizeistaat nach Deutschland kommt und merkt, hier gibt es einen demokratischen Rechtsstaat, und das heißt, wenn man einen Ladendiebstahl begeht, landet man nicht automatisch im Gefängnis, dann kann das einen negativen Lerneffekt erzielen. Auch dem müssen wir entgegenwirken. Das heißt, wir müssen insbesondere präventive Maßnahmen in diesem Bereich noch mal stärken. Wenn Menschen zu uns kommen, dann ist es das Gebot der Stunde und auch unsere Verpflichtung, deutlich zu machen – und das am besten natürlich in der entsprechenden Landessprache auch –, was unsere Normen und unsere Werte anbelangt, dass die klar vermittelt werden und dass man sich daran halten muss. Was wir auch tun, ist, gerade auch in den Erstaufnahmeeinrichtungen eine gewisse Präsenz sicherzustellen durch Polizistinnen und Polizisten. Unser polizeilicher Kontaktdienst, der sich in allen Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes zur Verfügung stellt, dort vor Ort ist, ist auch Ansprechpartner für diese Leute oder für Menschen, die zu uns geflüchtet sind, um eben auch das Gespräch zu führen und auch die Vermittlung zu machen. Wir müssen auch in Kriminalitätsschwerpunkten – und auch das geschieht – verstärkt natürlich polizeiliche Präsenz zeigen und Kontrollmaßnahmen durchführen, um hier auch eine gewisse – natürlich abschreckende – Wirkung zu erzielen. Und was ganz wichtig ist: Oft geschehen Delikte und Kriminalität auch aus der schieren Langeweile heraus. Wir müssen schauen, dass Menschen so schnell wie möglich in Arbeit kommen. Arbeitsverbote sollten fallen. Das sind die präventiven Maßnahmen. Aber natürlich ist es auch meine Aufgabe, repressiv tätig zu werden, denn wir werden nicht alles verhindern können. Natürlich ist jede verhinderte Straftat die beste Straftat – deswegen immer das Primat auf die Prävention. Aber die Repression muss auch funktionieren. Wir müssen insbesondere Mehrfachund Intensivstraftäter in den Blick nehmen. (Beifall Gruppe der FDP) Es sind oft ganz wenige, die viele Straftaten begehen. Das sind oft ganz wenige, die für Unruhe sorgen, die neue Konflikte provozieren. Auch hier sind wir bereits tätig geworden, indem wir solche Mehrfach- und Intensivstraftäter – egal welcher Nationalität – auch ganz gezielt in den Blick nehmen und zentral bearbeiten und auch hier einen personenorientierten Ansatz an den Tag legen, dass eben nicht unterschiedliche Verfahren parallel laufen, sondern dass sie eben auf die Person fixiert zusammen bearbeitet werden und, wenn es sich um einen Nichtdeutschen handelt, natürlich auch die Ausländerbehörden involviert werden, informiert werden, sodass dort Entscheidungen getroffen werden können, die dann eben auch dazu führen können und in manchen Fällen auch dazu führen müssen, dass der Aufenthalt in Deutschland beendet wird. Das ist eine logische Folge: Wer sich nicht an Regeln hält, das nachhaltig tut und es auch kein Abschiebehindernis gibt, dann ist das eine rechtsstaatliche Maßnahme, die ergriffen werden muss, und das geschieht auch. An dieser Stelle abschließend auch mein Dank an die Kolleginnen und Kollegen der Thüringer Polizei. Sie machen einen hervorragenden Job. Das kann man unter anderem an der sehr hohen Aufklärungsquote ablesen. Thüringen ist und bleibt ein sicheres Bundesland und darauf bin ich auch stolz. Danke schön. (Beifall SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Birgit Pommer

b) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Ausländerkriminalität in Thüringen auf neuem Höchststand: Der Trend muss endlich gestoppt werden“

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Damit schließe ich den zweiten Teil und rufe auf den dritten Teil der Aktuellen Stunde Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/9862 Das Wort erhält Frau Abgeordnete Henfling für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Diese Rede einzeln zitieren

Madeleine Henfling GRÜNE

c) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Thema: „Freiheit und Vielfalt der Medien in Thüringen langfristig schützen – den öffentlichen Rundfunk stärken“

Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Frau Präsidentin, das Forschungsprojekt „Verfassungsblog“ hat im Thüringen-Projekt die politische Resilienz, also die Widerstandsfähigkeit, des politischen Systems in Thüringen untersucht, und das aus traurigem Anlass. In Thüringen begann 1924 der politische Aufstieg des Nationalsozialismus und 100 Jahre später müssen wir uns die Frage stellen, inwieweit wir daraus gelernt haben. Auch in der letzten Woche wurde ein Bericht des European Centre for Press and Media Freedom – kurz: ECPMF – zur Medienfreiheit in der Bundesrepublik vorgestellt. Das zeichnet leider ein düsteres Bild von der Pressefreiheit, insbesondere in Thüringen. Der Bericht kann eindrucksvoll belegen, dass sich hinter gemeinsamen Feindbildern wie beispielsweise Journalistinnen Zusammenschlüsse von extrem rechten, rechtsextremistischen und verschwörungsideologischen Gruppierungen sowie sogenannten besorgten Bürgerinnen formieren. So beschreibt der ECPMF-Bericht auf Seite 54: „Einige der Lokaljournalist:innen, die 2023 Ziel von physischen und nicht-physischen Angriffen wurden, waren auch in der Vergangenheit betroffen. Die Wohnung eines Lokaljournalisten aus Thüringen wurde zweimal, im Februar und im Juli, von Unbekannten mit Eiern beworfen. In der Vergangenheit hatten Unbekannte bereits Schrauben an der Vespa des Lokaljournalisten gelockert, den Zaun der Wohnung attackiert und die von ihm herausgegebenen Zeitschriften im Hauseingang angezündet.“ Und das ist leider kein Einzelfall. Die Situation von Journalistinnen in Thüringen wird im Bericht leider häufig thematisiert. So heißt es weiter, dass sich Medienfeindlichkeit nicht mehr nur in den mittlerweile zum Alltag von Journalistinnen und Journalisten gehörenden „Lügenpresse“-Rufen, Beleidigungen und gelegentlichen Drohungen äußert, sondern in regelmäßigen gewalttätigen Übergriffen auf Journalistinnen. Das zeigt auch der Übergriff am 12.04. hier vor dem Landtagsgebäude leider sehr eindrucksvoll. Die voranschreitende extrem rechte Raumaneignung erhöht die Bedrohungslage für Journalistinnen, die über entsprechende Akteurinnen, Veranstaltungen und Demonstrationen vor Ort berichten. Als Treiber dieses aggressiven Klimas gegen Medienschaffende weist die Forschungsgruppe sehr klar auch die AfD aus. Dieses Klima richtet sich auch gegen grundsätzliche Strukturen der Medien- und Pressefreiheit. Als beispielsweise die Journalistinnen des Fernsehmagazins „Monitor“ über den Landesparteitag der AfD in Pfiffelbach berichten wollten, begrüßte der Bundestagsabgeordnete Pohl sie mit den Worten: „[Z]wölf Monate, dann hat Thüringen gewählt und wir kündigen den Rundfunkstaatsvertrag.“ (Beifall AfD) Verfassungsfeinde sagen, was Verfassungsfeinde eben denken, und die Forschungsgruppe des Verfassungsblogs „Thüringen-Projekt“ gibt uns zur Stärkung unserer demokratischen Strukturen klare Handlungsempfehlungen. Als Fraktion haben wir diese für den Bereich der Medien- und Pressefreiheit in der letzten Woche ebenfalls aufgegriffen und ein Sechs-Punkte-Papier veröffentlicht. Ich würde mir sehr wünschen, dass wir dieses Papier nicht nur heute in dieser Aktuellen Stunde noch mal aufgreifen, sondern auch darüber nachdenken, welche Punkte wir davon auch noch umsetzen können. Zum einen steht dort drin: einmal die Klärung des Auslegungsspielraums der Auskunftsrechte von Journalistinnen im Pressegesetz. Wir schlagen zweitens einen Medienkodex für die Polizei für die landesweiten Standards der polizeilichen Presseund Öffentlichkeitsarbeit, zum Schutz für journalistisches Arbeiten und zur Gleichbehandlung der Medien vor. Drittens schlagen wir die Wahrung der Medienvielfalt durch die Förderung von lokalem und investigativem Journalismus vor. Viertens wollen wir die Parlamentsbeteiligung auch bei der Kündigung von Staatsverträgen in die Verfassung schreiben. Fünftens wollen wir das Beitragsverfahren durch ein kooperatives Indexverfahren ersetzen. Sechstens sind wir der Meinung, dass die Einbindung der Länderparlamente beim Zustandekommen beispielsweise von Medienstaatsverträgen in ein wirklich gutes Verfahren gegossen werden muss. Wir stellen uns das vor wie bei den Subsidiaritätsprüfungen zu den EU-Dokumenten. Die Berichte der Forschungsgruppe und unser Papier liegen in ihrer Veröffentlichung zeitlich nah beieinander. Das war in dem Fall tatsächlich Zufall, aber ich denke, sie zeigen einige gemeinsame Punkte und einige davon sind beispielsweise exekutiv ohne Probleme umsetzbar, über andere müsste man länger diskutieren. Aber ob man zum Beispiel eine kleine Änderung in der Verfassung noch mit aufnimmt, die wirklich unkompliziert wäre, finde ich, sollten wir ernsthaft ins Auge fassen. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Besucherinnen hier im Thüringer Landtag, es muss Bekenntnis aller demokratischen Parteien in diesem Land sein, dass sich die Zustände von vor hundert Jahren nicht wiederholen, und eine vielfältige und freie Medien- und Presselandschaft bildet dabei eine wesentliche Säule. Unsere Solidarität gilt allen Journalistinnen und Journalisten in diesem Land. Ihre Arbeit ist wichtig und ich glaube, man kann das nicht häufig genug betonen. Da auch noch einmal einen herzlichen Dank an die schnelle Reaktion der Präsidentin in der vorletzten Woche zu dem Übergriff auf den Journalisten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Lassen Sie uns gemeinsam alles dafür tun, dass die Widerstandsfähigkeit unserer Demokratie in Thüringen gestärkt wird, auch für die Medien- und Pressefreiheit. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Birgit Pommer

c) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Thema: „Freiheit und Vielfalt der Medien in Thüringen langfristig schützen – den öffentlichen Rundfunk stärken“

Für die CDU-Fraktion erhält Herr Abgeordneter Kellner das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Jörg Kellner CDU

c) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Thema: „Freiheit und Vielfalt der Medien in Thüringen langfristig schützen – den öffentlichen Rundfunk stärken“

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörer auf der Tribüne und Zuschauer am Livestream! Ich bin erst mal dankbar für diesen Antrag in der Aktuellen Stunde, dass wir über „Freiheit und Vielfalt der Medien in Thüringen langfristig schützen – den öffentlichen Rundfunk stärken“ sprechen. Ich habe nicht so ganz verstanden, was jetzt von der Frau Kollegin Henfling alles vorgebracht wurde. Ich habe das so entnommen, dass es auch um den Angriff ging am 12.04. dieses Jahres auf einen Journalisten hier vor dem Landtagsgebäude. Dann wurde eine ganze Menge anderes noch gebracht, öffentlich-rechtlicher Rundfunk usw., es wurden Studien verlesen. Die kann man ja verlesen, aber für die CDU-Fraktion steht fest, wir dulden keinerlei Angriffe gegen Journalisten, (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das teilen wir ja alle!) aber auch generell Angriffe gegen Andersdenkende, zum Beispiel auch Kommunalpolitiker. Die Diskussion haben wir auch mehrfach, Angriffe auf Parteibüros etc. Also ich meine, eine Studie ist sicherlich hilfreich, aber es versteht sich von selbst – aus unserer Sicht jedenfalls, der CDU-Fraktion –, dass wir keine Toleranz gegenüber extremistischen Anschlägen, ob von links oder von rechts, tolerieren und fordern, dass alle Möglichkeiten und Maßnahmen ergriffen werden, dagegen vorzugehen. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Was hat das jetzt mit Medien zu tun? Ich meine, das ist eine Selbstverständlichkeit. Studien helfen da sicherlich, aber ich denke, das ist eine Grundsatzfrage, da sind wir als CDU ganz klar. Wir lehnen jegliche Gewalt an der Stelle ab und überhaupt Gewalt. Jetzt kommen wir zu dem Vorfall, der hier stattgefunden hat. Das war ja kein öffentlich-rechtlicher, also vom Öffentlich-Rechtlichen ein Redakteur, sondern einer von der „Welt“, ein privater. Man hat das ein bisschen alles zusammengewürfelt. Ich habe das nicht so richtig verstanden, (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie hätten zuhören müssen, was ich gesagt habe! Das ist das Problem!) was da alles so reingebracht wurde. Aber wir haben sicherlich die Möglichkeit, auch tiefer dort einzusteigen in das, was Ihr Ansinnen war, auch was den Öffentlich-Rechtlichen anbelangt. Wir haben es zunehmend mit Gewalt zu tun, auch gegen Journalisten, was die Berichterstattung anbelangt, dass versucht wird, dort Einfluss zu nehmen. Ich habe es gesagt, will es wiederholen: Das lehnen wir entschieden ab. Entscheidend ist aber auch, dass wir alle, alle Parteien, an der Stelle auch ein Stück weit aufpassen, dass wir nicht die Stimmungslage aufheizen. Das war ja auch ein bisschen der Anlass zu dem sogenannten Duell, was ja stattgefunden hat, was ja im Vorfeld auch medial begleitet wurde, aber auch von den Parteien begleitet wurde. Da wurden Annoncen geschaltet, es wurde gegen die CDU in einer Art und Weise auch – ich sage mal vorsichtig – Kritik geübt, was meiner Ansicht nach nicht angemessen war. Das war ein ganz normaler Vorgang, dass sich Parteien auseinandersetzen. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Herr Kellner, es geht immer noch um Journalisten!) Wenn man das anders sieht, ist das Ihr gutes Recht. Aber medial dann so aufzutreten, Anzeigen zu schalten und auch letztendlich zu versuchen, die CDU zu diffamieren, das fand ich nicht in Ordnung und hilft auch der Sache nicht. Das erzeugt ein Klima in der Gesellschaft, (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Und deswegen werden Journalisten angegriffen?) das uns allen nicht guttut. Das gehört zur Wahrheit auch dazu. Entschuldigen Sie, das gehört zur Wahrheit auch dazu! Das sollte man auch nicht ausgrenzen und ausblenden. Also an der Stelle kann ich nur sagen: Wir sind gegen jegliche Gewalt, nicht nur gegen Journalisten, auch gegen andere, wie gesagt, Kommunalpolitiker etc., die eine andere Meinung haben, und es gehört letztendlich in einer Demokratie dazu, dass man die auch äußern darf und äußern soll. Deswegen, bin ich der Meinung, haben wir als CDU an der Stelle eine klare Haltung und werden das auch verteidigen. Ich komme zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk, den man da auch mit reingebracht hat: „den öffentlich-rechtlichen Rundfunk stärken“. Ja, darüber diskutieren wir auch schon lange. Ich möchte eines noch vorwegschicken: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat erst mal die Aufgabe, sich wieder eine höhere Akzeptanz in der Gesellschaft zu erarbeiten, sage ich mal. Wir denken an die Vorwürfe gegenüber dem NDR: Korruption, Vetternwirtschaft etc. Aber auch das jüngste Beispiel, wenn der MDR-Programmdirektor kündigt, den MDR verlässt, aber sein Vertrag bis 2026 mit 220.000 Euro weiter durch den MDR bedient wird, so ist das nicht unbedingt eine Stärkung der Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sondern wirft mehr Fragen auf. Parallel dazu diskutieren wir über die Rundfunkbeiträge. Auch die Landesregierung hat sich schon, soviel ich weiß, dagegen ausgesprochen, die Erhöhung mitzutragen, weil es nämlich auch in der öffentlichen Diskussion an der Stelle mehr Fragezeichen als Ausrufezeichen gibt. Ich bin immer dafür, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu stärken, ich bin ein Fan von öffentlichrechtlichem Rundfunk, gar keine Frage, aber in erster Linie muss auch öffentlich-rechtlicher Rundfunk seinen Beitrag dazu leisten. Vielen Dank. (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Herr Kellner, zu welcher Aktuellen Stunde haben Sie geredet?)

Diese Rede einzeln zitieren

Birgit Pommer

c) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Thema: „Freiheit und Vielfalt der Medien in Thüringen langfristig schützen – den öffentlichen Rundfunk stärken“

Das Wort hat nun Herr Abgeordneter Blechschmidt für die Fraktion Die Linke.

Diese Rede einzeln zitieren

André Blechschmidt Die Linke

c) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Thema: „Freiheit und Vielfalt der Medien in Thüringen langfristig schützen – den öffentlichen Rundfunk stärken“

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir reden heute und hier nicht zum ersten Mal über die Bedeutung der Freiheit und Vielfalt der Medien für unsere demokratische Gesellschaft. Dass wir uns immer wieder gezwungen sehen, dieses Thema hier zu diskutieren, hängt damit zusammen, dass statt einer Verbesserung leider immer noch, immer wieder und teils immer stärker versucht wird, genau diese Freiheit und diese Vielfalt anzugreifen, zu untergraben oder gar abzuschaffen. Ob es dabei um Gewaltakte gegen Journalistinnen und Journalisten, um gezielte Desinformation im Internet oder Diskreditierung von Medienschaffenden und ihrer Institutionen geht, meine Damen und Herren – die Freiheit der Medien ist auch in Thüringen bedroht. Es sind die berühmten Eulen, die nach Athen getragen werden. Unsere Mediengesellschaft ist ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Gesellschaft. Sie ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, sich frei zu informieren, unterschiedliche Perspektiven kennenzulernen und sich eine eigene – ich sage ausdrücklich, ihre eigene – Meinung zu bilden. Nur, wenn die Gesellschaft freie Medien hat, in denen frei berichtet wird, können Meinungen und Diskurs entstehen. Medienfreiheit ist Sauerstoff einer demokratischen Gesellschaft. Medienfreiheit ist aber auch keine Selbstverständlichkeit, nicht weltweit, nicht in Europa und auch nicht in Deutschland. In den letzten fünf Jahren erlebten etwa 85 Prozent der Weltbevölkerung einen Rückgang der Pressefreiheit in ihrem Land. Und da reden wir nicht über Länder wie Russland und Ungarn. Deutschland liegt beim Ranking der Medienfreiheit nicht mehr unter den Top 20. Dass dem so ist, hängt hauptsächlich damit zusammen, dass es in den letzten Jahren für Journalistinnen und Journalisten teilweise immer riskanter geworden ist, sich insbesondere im Umfeld ihrer Arbeit frei zu bewegen. Das haben wir bei Pegida-Demonstrationen, Coronaprotesten, aber auch bei oder im Umfeld von AfD-Veranstaltungen zur Kenntnis nehmen müssen. Meine Damen und Herren, zwei Gesichtspunkte möchte ich im Rahmen dieser Diskussion hervorheben: erstens die, wie es das Bundesverfassungsgericht immer betont, Bestands- und Entwicklungsgarantie einschließlich der finanziellen Mittel des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, also auch unsere Verantwortung, Rahmenbedingungen zur chancengleichen, besonders technischen Entwicklung der Medien zu garantieren; zweitens, Fehlentwicklungen, Missstände oder finanzielle oder wirtschaftliche Auswüchse, zum Beispiel eben auch beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk, müssen kritisch angesprochen werden. Berechtigte Kritik gibt es reichlich, seien es Intendantengehälter, Pensionsansprüche, Investitionen bei Sportrechten oder strukturelle Probleme – Stichwort: Programmauftrag. Aber wenn Herr Höcke dann davon redet, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk abgeschafft oder Rundfunkstaatsverträge gekündigt werden sollen, so gießt er nicht nur Öl ins Feuer der Diskussion, sondern stellt die sogenannte vierte Gewalt infrage, stellt das medienpolitische System in der Bundesrepublik in Gänze infrage. Meine Damen und Herren, wer auf dem Boden der Demokratie steht, hat eine freie Presse nicht zu fürchten. Er kennt ihren Wert und unterstützt sie, statt sie zu untergraben. (Beifall DIE LINKE, SPD) Die Presse-, Rundfunk- und Informationsfreiheit sind Errungenschaften, die auch, wenn Sie es so wollen, nicht immer selbstverständlich sind, aber auch nicht selbstverständlich bleiben werden. Deshalb müssen wir als Politik einen Rahmen schaffen, der es der Presselandschaft ermöglicht, sich frei zu entfalten und ihre wichtige Rolle in unserer Gesellschaft zu erfüllen. Doch letztlich liegt es auch an der Zivilgesellschaft, die Medienlandschaft zu schützen und zu verteidigen. Hier sind wir alle aufgefordert, uns aktiv für die Pressefreiheit und die Vielfalt der Medien einzusetzen. Denn nur so können wir unsere Demokratie bewahren und garantieren. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Birgit Pommer

c) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Thema: „Freiheit und Vielfalt der Medien in Thüringen langfristig schützen – den öffentlichen Rundfunk stärken“

Für die Gruppe der FDP erhält Herr Abgeordneter Montag das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Robert-Martin Montag FDP

c) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Thema: „Freiheit und Vielfalt der Medien in Thüringen langfristig schützen – den öffentlichen Rundfunk stärken“

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, an meinem Schweigen und dem Suchen nach dem richtigen Einstieg merken Sie schon, dass ich etwas anderes erwartet habe in der Aktuellen Stunde. Deswegen hoffe ich, dass ich jetzt mit eher handfesteren Fragen zur Entwicklung der Medien nicht Ihre Erwartungen konterkariere, sondern natürlich ist die Frage „Gewaltfreiheit, Respekt gegenüber Journalistinnen und Journalisten“ konstitutiv für unser Gemeinwesen, für unsere demokratische Diskurskultur. Das gilt aber im Normalfall gegenüber jedermann und auch gegenüber Sachen – insofern kein Dissens. Aber ich möchte vielleicht zwei andere Punkte ansprechen, die, glaube ich, auch wichtig sind, wenn wir über die aktuellen Herausforderungen in der Medienlandschaft sprechen. Das sind schon die destruktiven Wirkungen beispielsweise der Digitalisierung. Ich glaube, was wir dort sehen, ist tatsächlich, dass hier auch gerade der Markt im Bereich der Zeitungs- und Printveröffentlichung unter Druck ist, dass die Unternehmen unter Druck sind, dass sie dadurch natürlich Redaktionen abbauen müssen, dass die Dinge schneller berichtet werden müssen, und damit natürlich auch mehr Druck bei den Kolleginnen und Kollegen in den Zeitungen und Redaktionen herrscht. Das ist natürlich nicht gut, wenn wir doch gerade darauf angewiesen sind, dass wir gute Recherche, nachgründige, tiefgründige Recherche brauchen eben als Grundlage, um die Debatten, die wir hier im Haus führen, die wir am Rande von politischen Arenen führen, auch in Gesellschaft weiterführen zu können. Aber auch da ist das Umdenken der Medienhäuser schon in vollem Gange. Wir erinnern uns beispielsweise – die Kolleginnen und Kollegen der „Zeit“ habe ich hier gesehen, die heute und die nächsten Tage hier sein werden –, wie auch „Die Zeit“ versucht, mit Podcasts sich neue Gruppen zu erschließen. Ich glaube, dem muss auch die Politik Rechnung tragen, dass tatsächlich solche Medienhäuser agieren können. (Beifall Gruppe der FDP) Deswegen hatten wir hier mal einen Vorschlag aus der CDU – meine ich – zur Liberalisierung des Landesmediengesetzes vorliegen. Wir müssen darüber nachdenken, wie es tatsächlich Medienschaffenden möglich ist, auch unter diesen sich wandelnden Marktbedingungen gut Medien zu schaffen, aber eben auch Geld zu verdienen. Denn das ist legitim. Ich habe manchmal nicht das Gefühl, dass diese Debatte und diese Herausforderung tatsächlich bei allen angekommen sind. Denn das Schicksal dieses Liberalisierungsgesetzentwurfs ist ja bekannt. Zum Zweiten will ich etwas zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk sagen. Wir sind sehr froh, dass wir ihn haben, aber er kann nicht so bleiben, wie er ist. Denn alles ist im Wandel und so muss sich auch die Institution des Öffentlich-Rechtlichen wandeln. Ich glaube, ich sage da nichts Neues seitens der FDP, denn die Struktur, die wir haben, kommt aus einer Zeit, als man von Medienvielfalt tatsächlich nicht sprechen konnte. Das hat sich aber doch in den letzten Jahrzehnten deutlich geändert. Wir brauchen also zunächst mal einen neuen und zeitgemäßen Rundfunkauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, wir brauchen Abbau von Strukturen, wir brauchen Abbau von Beteiligungen, wir brauchen tatsächlich auch das Zusammenlegen von Sendeanstalten – wenn ich an den Saarländischen Rundfunk denke, wenn ich an Radio Bremen denke – und auch die Diskussion – auch das ist nicht neu, Position unserer Bundesebene –, darüber nachzudenken: Wie geht es weiter mit dem ZDF, kann nicht auch das ZDF durchaus privatisiert werden? Ich glaube, andere Rundfunkanstalten, beispielsweise die BBC, leisten in hoher Qualität und schaffen in hoher Qualität Content zu deutlich geringeren Kosten. Das muss doch Anspruch und Ansporn für uns in Deutschland sein, nicht im Status quo zu verweilen. Die Debatte habe ich schon öfter hier am Pult geführt, auch mit dem Minister, wir haben sie im Ausschuss geführt. Aber erst ganz langsam schlägt sich das tatsächlich im Handeln nieder, und da ist Politik aufgefordert, den Rundfunkanstalten auch konkrete Vorgaben zu machen. Wir haben hier als Freie Demokraten im Rund mehrfach Anträge dazu gestellt, die sehr konkret aufgefordert haben, und wir hoffen, dass wir irgendwann tatsächlich auch auf dieser Ebene zu einer Lösung kommen. Denn guter Rundfunk hängt nicht nur von der Höhe der Gebühren ab, sondern auch von der Qualität der Struktur. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

c) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Thema: „Freiheit und Vielfalt der Medien in Thüringen langfristig schützen – den öffentlichen Rundfunk stärken“

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als nächsten Redner rufe ich Herrn Abgeordneten Hartung, Fraktion der SPD, auf.

Diese Rede einzeln zitieren

Thomas Hartung SPD

c) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Thema: „Freiheit und Vielfalt der Medien in Thüringen langfristig schützen – den öffentlichen Rundfunk stärken“

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Also die Reden von FDP und CDU kann ich nicht verstehen. Wenn das Haus brennt, dann diskutiere ich doch nicht den Raumzuschnitt, sondern dann lösche ich das Feuer. Wir erleben in diesem Umfeld doch im Moment einen zunehmend aggressiven Angriff auf Journalisten, auf Medien, auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk usw. Das ist doch unser Problem. Alles andere müssen wir auch diskutieren, aber doch nicht als vordringlichen Punkt. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Das ist aber Teil der Aktuellen Stunde! Das steht im Text!) Das mag ja sein, aber den Schwerpunkt bestimmst doch du und der Schwerpunkt muss doch darin liegen, Journalisten in diesem Land ein gefahrfreies Arbeiten zu ermöglichen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir erleben doch zunehmend, dass das nicht mehr geht. Vor knapp zwei Wochen gab es dieses sogenannte Duell zwischen dem Führer der AfD und Mario Voigt. Da hat hier im Saal auf der einen Seite die rechtsextreme Partei ihre Fake News verbreitet und aufgearbeitet, sie hat hier Fernsehen gespielt und draußen war ein Journalist, der ist angegriffen worden. Das ist doch die Realität. (Unruhe AfD) Wir müssen erleben, dass hier im Social-Media-Bereich, im YouTube-Bereich usw. Lügen, Fake News usw. verbreitet werden, als wären es echte Nachrichten. Und die Menschen, die echte Nachrichten machen wollen, werden angegriffen, sie werden bespuckt, ihnen werden die Reifen zerstochen usw. usf. Das ist doch die Realität. Wenn wir das weiterspinnen, wir brauchen ja nur zitieren, dann ist einer der ersten Schritte des AfD-Führers, die Rundfunkverträge zu kündigen. Dann haben wir hier einen Volksfunk – oder wie auch immer er das nennen möchte –, der im Prinzip Propaganda verbreiten würde. Und genau das ist doch unser Problem. Dem müssen wir uns doch entgegenstellen. Denn das lernen wir doch. Das lernen wir doch jeden Tag: Diese Partei will nicht nur unser Land ethnisch säubern, sie will nicht nur unsere Gesellschaft umkrempeln und unsere Demokratie abschaffen. Und natürlich braucht sie dafür, auch was die Medien angeht, die Deutungshoheit und Medien, die ihr das Wort reden. Und genau an dieser Stelle müssen Demokraten zusammenstehen und wir müssen das verhindern. Und deswegen: Lasst uns erst das Feuer löschen und dann über den Raumzuschnitt reden! Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

c) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Thema: „Freiheit und Vielfalt der Medien in Thüringen langfristig schützen – den öffentlichen Rundfunk stärken“

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als nächsten Redner rufe ich Herrn Abgeordneten Cotta, Fraktion der AfD, auf.

Diese Rede einzeln zitieren

Jens Cotta AfD

c) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Thema: „Freiheit und Vielfalt der Medien in Thüringen langfristig schützen – den öffentlichen Rundfunk stärken“

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer, ich werde jetzt mal zur eigentlichen Aktuellen Stunde sprechen, die heißt nämlich „Freiheit und Vielfalt der Medien in Thüringen langfristig schützen – den öffentlichen Rundfunk stärken“. (Beifall AfD) Das nur auf die Gewalt gegenüber Journalisten zu beziehen, ist ein bisschen knapp, denn die Branche hat ganz andere Probleme. Offensichtlich existiert aber bereits bei der Überschrift ein Widerspruch. Denn die Stärkung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks könnte paradoxerweise die Vielfalt in der Medienlandschaft verringern. (Beifall AfD) Die Argumentation, dass ein stärkerer öffentlichrechtlicher Rundfunk zu mehr Medienfreiheit führt, ist nicht schlüssig. Tatsächlich könnte er durch seine Dominanz die Vielfalt einschränken. Das ist eben grüne Logik. Man gibt einem Hamster mehr Laufräder und denkt, dass damit der Tesla vor der Tür geladen werden kann. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist zwar streng reguliert, um Ausgewogenheit zu gewährleisten, doch wird eine Stärkung ungewollt zu einer stärkeren staatlichen Kontrolle über die Medieninhalte führen. Das wird die Freiheit der Medien potenziell einschränken. Darüber hinaus beeinträchtigt der Rundfunkzwangsbeitrag, den jeder Haushalt zahlen muss, die Wettbewerbsfähigkeit der privaten Medien, die sich im Gegensatz durch Werbung und Verkaufserlöse finanzieren müssen. Diese ungleichen Finanzierungsstrukturen können private Anbieter benachteiligen und den Markt verzerren. Ein besonderes Problem stellt die Desinformation dar. Gezielte Falschinformationen nicht nur im Internet sind eine ernste Bedrohung für die Medienfreiheit, da sie die öffentliche Meinung manipulieren und das Vertrauen in die Medienlandschaft untergraben. (Beifall AfD) Ich möchte dazu explizit an die gleichgeschaltete Coronapresse erinnern, die maßgeblich dazu beigetragen hat, dieses Land zu spalten. Noch heute fehlt jede Reue und Einsicht bei dieser existenzvernichtenden Propaganda. (Beifall AfD) Leider werden im Zuge des Digital Services Act auf EU-Ebene neue Weichen gestellt, die festlegen, wer die Wahrheit definiert. Bedauerlicherweise sind das nicht die Journalisten, die diese Rolle übernehmen sollen, sondern staatliche Behörden. Das ist ein Schritt zurück und eine potenzielle Einladung zur Zensur. (Beifall AfD) Ist Journalismus denn noch Journalismus, wenn sogenannte Faktenchecker eingesetzt werden, die staatlich finanziert werden? Ist es nicht Aufgabe des Journalismus als vierte Instanz – wir haben es ja heute schon gehört – in diesem Land die Regierung zu kritisieren und zu hinterfragen? (Beifall AfD) In Deutschland ist es inzwischen andersherum. Und die Staatskanzlei bewirbt AfD-kritische Bücher mit Steuermitteln. (Beifall AfD) Der Ausschluss von Oppositionsmeinungen aus dem öffentlichen Diskurs ist problematisch. Eine lebendige Demokratie benötigt die Vielfalt der Meinungen und den freien Austausch von Ideen. Jüngst tauchten im Netz immer wieder Fälle von vermeintlich zufällig interviewten Passanten im ÖRR auf, die parteipolitisch aktiv waren, ohne dass das Publikum über die entsprechenden Einblendungen darüber informiert wurde. Der sogenannte ÖRR-Blog hat seit Jahresbeginn nach eigener Aussage über 100 solcher Fälle – hauptsächlich bei Anti-AfD-Demos – dokumentiert. Die NZZ hat stichprobenartig nachgeprüft und die Fälle wurden alle – wer möge es glauben – bestätigt. Der Ausschluss politischer Meinungen, besonders, wenn er von staatlichen Medien ausgeht, kann schwerwiegende, langfristige Auswirkungen auf die Gesundheit der demokratischen Institutionen haben. Eine solche Praxis führt zu einer Echokammer, in der nur noch gleichgesinnte Meinungen zirkulieren, was die demokratische Debatte untergräbt und die Legitimität des politischen Systems schwächt. Der Angriff auf Journalisten ist tatsächlich ein weiteres besorgniserregendes Thema. Auch meine Fraktion lehnt jede Art von Gewalt gegen Journalisten ab. (Beifall AfD) (Heiterkeit SPD) In den letzten Jahren wurden zahlreiche gewaltsame Übergriffe gegen Journalisten erfasst. Im Jahr 2022 wurden 95 gewaltsame Übergriffe gegen Journalisten in Deutschland registriert – eine Zunahme gegenüber dem Vorjahr. Laut MDR-Bericht vom 16.04.2024 finden Angriffe häufig bei israelfeindlichen palästinensischen Demonstrationen statt. Antisemitistische Angriffe werden in der Statistik stets als rechte Straftat geführt, deshalb auch der gestiegene Anteil vermeintlich rechter Straftaten. Die strukturellen Veränderungen in der Medienlandschaft sind vielfältig und tiefgreifend. Herr Montag hat es schon angesprochen: Die Digitalisierung hat die traditionellen Medienformate wie Zeitung und Rundfunk dramatisch verändert. Diese Medien konkurrieren jetzt mit digitalen Plattformen, was zu einem schnelleren Nachrichtenzyklus und einer Veränderung in der Art und Weise führt, wie Inhalte produziert und konsumiert werden. Diese Entwicklung kann bestehende Gesetze und Schutzmechanismen irrrelevant machen. In einigen Fällen versuchen politische und wirtschaftliche Akteure, die Medien zu ihrem Vorteil zu beeinflussen. Dies kann die Bedrohung der Pressefreiheit verstärken und Journalisten daran hindern, ihre Rolle als Wächter der Macht vollständig auszuüben. Zusammenfassend ist meine Fraktion überzeugt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in seiner jetzigen Form nicht reformierbar und eine Kündigung der Medienstaatsverträge unabdingbar ist. (Beifall AfD) Was soll man davon halten, wenn ein Zukunftsrat, der für Einsparungen sorgen soll, im Ergebnis wieder zu mehr Zwangsbeiträgen führt? Tiefgreifende strukturelle Änderungen sind notwendig, um eine echte Medienfreiheit und -vielfalt zu gewährleisten, die sowohl den demokratischen Diskurs als auch die Wettbewerbsfähigkeit im Medienbereich fördern. Das bedeutet aber nicht, dass die AfD den öffentlich-rechtlichen Rundfunk abschaffen wird, nur grunderneuern. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

c) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Thema: „Freiheit und Vielfalt der Medien in Thüringen langfristig schützen – den öffentlichen Rundfunk stärken“

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen jetzt keine weiteren Redemeldungen vor. Ich frage die Landesregierung. Herr Minister Hoff, bitte, Sie haben das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr. Hoff

c) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Thema: „Freiheit und Vielfalt der Medien in Thüringen langfristig schützen – den öffentlichen Rundfunk stärken“

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, es sind ja auf sehr unterschiedlichen Ebenen in der Aktuellen Stunde Themen aufgerufen worden, und das sind, glaube ich, auch die Themen, die uns hier im Thüringer Landtag beschäftigen. Das ist auf der einen Seite die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, das ist auf der zweiten Ebene die Auseinandersetzung mit den Herausforderungen einer sich ausdifferenzierenden Medienlandschaft, in der soziale Netzwerke und neue Formate eine zunehmend größere Rolle spielen und auch der Einfluss von KI-Instrumenten beispielsweise die Identifizierung von dem, was tatsächliche Bilder und Nachrichten sind und was in jeder Form manipulierfähige Nachrichten und Bilder sind, noch mal verstärkt. Es wurde gesprochen über die schwierigen Rahmenbedingungen für Journalistinnen und Journalisten, wenn die Tätigkeit journalistischer Arbeit aufgrund von gewaltsamen Ausschreitungen – mit welchem Hintergrund auch immer – zunehmend schwerer wird. Ich glaube, alle drei Themen haben das Recht und den Anspruch, in einer Aktuellen Stunde diskutiert zu werden. Insofern wird uns nichts weiter übrigbleiben, als nur den einen oder anderen Punkt anzureißen. Ich will auch den 3. Mai zum Anlass nehmen, um deutlich zu machen, dass der Tag der Pressefreiheit international und hier in Deutschland sehr unterschiedliche Rahmenbedingungen hat. International wissen wir, dass es eine große Zahl von Journalistinnen und Journalisten gibt, deren kritische journalistische Tätigkeit gegenüber herrschenden Gruppierungen – ob sie nun in einer staatlichen Institution/Regierung sind oder ob sie in Institutionen von defekten Demokratien etc. Macht ausüben – mit einem hohen Einsatz von Risiko für den eigenen Leib und das Leben, aber auch für die Freiheit und Sicherheit von Familienangehörigen und Freunden verbunden ist. Und wir wissen – ein Blick nach Russland beispielsweise –, was kritischer Journalismus eben bedeuten kann. In Deutschland selbst – und darauf ist hingewiesen worden, die Zahl der Übergriffe gegenüber Journalistinnen und Journalisten hat zugenommen – ist diese Situation schwierig. Es macht aus meiner Sicht überhaupt keinen Sinn, darauf zu verweisen, was der politische Hintergrund ist. Jeder Angriff auf eine Journalistin/einen Journalisten ist einer zu viel, weil er die Möglichkeit der kritischen Berichterstattung verhindert, erschwert. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Aus diesem Grunde muss es uns insgesamt ein Anliegen sein – darauf wird auch im morgigen Thüringen-Monitor hinzuweisen sein –, dass – Johannes Rau, der 1987 seinen Kanzlerwahlkampf unter das Motto „Versöhnung statt Spaltung“ setzte – etwas getan werden muss, um gesellschaftlichen Spaltungsprozessen entgegenzuwirken, auch weil in einer immer stärker gespaltenen Gesellschaft die Möglichkeiten von aufklärerischem Diskurs, auch von aufklärerischem Diskurs von Journalistinnen und Journalisten, der kritischen Debatte zum Opfer fallen. Der zweite Punkt: Wir werden morgen in der Regierungserklärung den Thüringen-Monitor diskutieren und stellen dort in diesem Thüringen-Monitor ja durchaus auch ein ambivalentes Befragungsergebnis fest. Ein absolut überwiegender Teil – unabhängig von der sozialen Schicht, unabhängig von der Altersschicht – sagt: Ich bin hoch skeptisch gegenüber Informationen aus den sozialen Netzwerken. Das heißt also, Menschen gehen, egal welchen Alters, in die sozialen Netzwerke mit einer zurückhaltenden Haltung im Sinne von: Ich weiß nicht, ob die Informationen, die ich dort bekomme, tatsächlich stimmen. Gleichzeitig gibt es eine große Reserviertheit gegenüber Regulierungsinstrumenten gegenüber den sozialen Netzwerken unter dem Eindruck von möglicher Einschränkung von Meinungsfreiheit. Diese Ambivalenz erst mal zur Kenntnis zu nehmen, nicht sofort zu glauben, dass man die richtige Antwort darauf hat, sondern sich damit auseinanderzusetzen, ist etwas, was uns der Thüringen-Monitor als eine Denkaufgabe gibt – und nicht der Thüringen-Monitor als Instrument, sondern die Bürgerinnen und Bürger unseres Freistaats, die im Thüringen-Monitor befragt ihre Meinung sagen. Das Dritte – Robert-Martin Montag hat es angesprochen, andere Kolleginnen und Kollegen haben es auch angesprochen – ist die Daueraufgabe der Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Letzte Woche haben die Medientage Mitteldeutschland stattgefunden – die/der eine oder andere Kollegin/Kollege war da. Ich habe dort deutlich gemacht, dass meine Erwartung ist, dass das, was der Zukunftsrat – eingesetzt von den Ländern – vorgelegt hat als Programm, auch tatsächlich umgesetzt wird. Das ist ein Maßnahmenpaket, das man quasi nach dem Motto „Gekauft wie gesehen“ umsetzen sollte, insbesondere was die ARD betrifft, insbesondere was die Zusammenarbeit von Deutschlandradio und ZDF betrifft im Bereich von gemeinsamer Tochterstruktur, aber auch, was die Managementorganisation der öffentlich-rechtlichen Anstalten betrifft. Und ich habe dort deutlich gemacht – und damit will ich abschließen –, dass die Debatte über den Rundfunkbeitrag auch bedeutet, dass wir uns mit der Frage auseinandersetzen müssen: Welche rundfunkbeitragsfernen Elemente müssen eigentlich aus dem Rundfunkbeitrag raus, mit dem Ziel, auch den Rundfunkbeitrag abzusenken? Ich will hier nur drei Beispiele nennen. Das Erste: Im Rundfunkbeitrag enthalten sind die Ausgaben für diejenigen, die als Bürgergeldempfängerinnen und Bürgergeldempfänger quasi vom Rundfunkbeitrag befreit sind. Warum ist das ein Gegenstand des Rundfunkbeitrags? Alle diejenigen, die sich derzeit über die Reform des Bürgergelds Gedanken machen, sollten sich mit der Frage befassen, ob man dieses rundfunkbeitragsfreie und rein sozialpolitische Instrument aus dem Rundfunkbeitrag rausnimmt und steuerfinanziert als Gegenstand des Bürgergelds betrachtet. Wer will, dass der Rundfunkbeitrag nicht steigt, sondern sinkt, muss sich mit der Frage auseinandersetzen, welche Elemente des Rundfunkbeitrags eigentlich nichts mit der Arbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu tun haben. Das ist ein Element davon. Das Zweite ist die Frage der Altersversorgung. Es sind über lange Jahre nicht in den ostdeutschen Rundfunkanstalten, sondern in den westdeutschen Rundfunkanstalten Versorgungslasten entstanden, die dort definiert und enthalten sind, die über einen Rundfunkbeitrag finanziert sind. Man könnte auch dieses Element aus dem Rundfunkbeitrag herausnehmen und im Übrigen eine Deckelung bei den weiteren Versorgungsausgaben, also dem Anstieg in den Versorgungsausgaben, mit hineingeben. Letzter und abschließender Punkt – da habe ich eine ganz andere Meinung, als das eben angesprochen worden ist –: Die Landesmedienanstalten sind für die Aufsicht über die privaten Fernsehund Rundfunkanstalten zuständig. Warum soll im Rundfunkbeitrag diese Aufgabe der Landesmedienanstalten finanziert werden? Wir haben andere Beispiele, wo die Kontrolle wirtschaftlicher Unternehmen auch von den Unternehmen selbst finanziert wird. Warum sollen nicht ProSieben, RTL und andere diese Aufgabe der Landesmedienanstalt finanzieren? Sie können hier sofort den Rundfunkbeitrag entlasten und gleichzeitig wird die entsprechende Aufgabe der Aufsicht finanziert und wahrgenommen und gleichzeitig die aufklärerische Funktion mitgemacht. Diese drei Elemente können rundfunkbeitragsentlastend sein, ohne dass man auch nur an irgendeiner einzigen Stelle die Diskussion aufmachen müsste, wie sich die Struktur entwickelt. Um nicht mehr und nicht weniger geht es. Ich habe deutlich gemacht, alle drei Elemente wären eine eigene Aktuelle Stunde wert. Insofern gehe ich davon aus, dass uns diese Debatte auch in den nächsten Plenarsitzungen bzw. der nächsten Wahlperiode erhalten bleiben wird. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

c) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Thema: „Freiheit und Vielfalt der Medien in Thüringen langfristig schützen – den öffentlichen Rundfunk stärken“

Vielen Dank, Herr Minister. Damit schließe ich den dritten Teil und rufe auf den vierten Teil der Aktuellen Stunde Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/9863 Das Wort erhält Frau Abgeordnete Stange, Fraktion Die Linke.

Diese Rede einzeln zitieren

Karola Stange Die Linke

d) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zu dem Thema: „Thüringen muss ein klares Zeichen für Selbstbestimmung setzen: Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisieren“

Herr Präsident, sehr geehrte Damen, es geht um uns – es geht um uns, wenn wir über den § 218 reden, oder es geht um Ihre Töchter, Enkeltöchter oder Ihre Urenkelinnen, weil es geht um ihre Selbstbestimmung. Seit 1871 – und ich sage, seit 1871, diese Jahreszahl sollte man sich schon mal auf der Zunge zergehen lassen – steht im Strafgesetzbuch, dass ein Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich ein Straftatbestand ist. Ich sage: Es ist ein Skandal! (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Seit mehr als 150 Jahren schränkt damit ein – und ich denke, ich kann es so sagen – von Männern gemachter Paragraf die Selbstbestimmung von Frauen ein. Seit Jahrzehnten wird dieser Paragraf heftigst kritisiert, und wir als Linke sagen: zu Recht! Meine Fraktion und ich haben deshalb diesen Antrag heute hier in das Plenum als Aktuelle Stunde eingebracht, um noch mal klare Position zu beziehen. Es wird und ist endlich an der Zeit, diesen diskriminierenden Paragrafen zu streichen. (Beifall DIE LINKE) Gerade vor dem Hintergrund der ostdeutschen Frauen, die nach der Wende eine böse Überraschung erlebt haben, ist es noch einmal ein wichtiges Thema. Wir in der ehemaligen DDR konnten bis zur zwölften Woche allein entscheiden, ob wir die Schwangerschaft abbrechen wollen oder nicht. Das wurde nach den Wendejahren geändert. Ich lasse Sie auch nicht raus, wenn ich noch mal ein paar Auswirkungen zu diesem Paragrafen deutlich machen will. Es geht also nicht nur darum, dass den Frauen ihr Grundrecht auf Selbstbestimmung über den Körper einfach beschränkt worden ist, sondern es geht auch um eine absolute Rechtsunsicherheit. Es ist diskriminierend. Die Folgen sind Angst – ja, Angst –, nicht nur bei den Schwangeren, sondern auch bei den Ärztinnen und Ärzten und bei den Beraterinnen und Beratern. Ja, und ich sage auch: Wer sich für ein Kind entscheidet, weiß, dass er damit ausdrücklich auch ein Armutsrisiko hat. (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Unglaublich!) Und ich will auch noch einmal sagen, wer sich für einen Abbruch entscheidet: Das macht keine Frau mal aus einer Laune heraus, sondern es sind meistens ganz massive Ängste, es sind Zukunftsängste, es sind Geldängste, es sind Ausbildungsschwierigkeiten, es ist vielleicht die Wohnung, die nicht vorhanden oder zu klein ist. Es sind unterschiedliche Faktoren und keine Frau, die diesen Schritt geht, darf dafür je unter Verdacht oder unter Strafe gestellt werden. (Beifall DIE LINKE) Ich sage auch eindeutig: Solange es die sogenannten Lebensschützerinnen gibt, die vor den Praxen der Ärztinnen und Ärzte oder den Beratungen, Beratungsangeboten stehen und den Frauen und den Mitarbeitenden Ängste und ein schlechtes Gewissen einflößen wollen, solange darf es nicht stillstehen, unsere Forderung nach Abschaffung des § 218. Hier sage ich immer wieder: Es geht um uns, werte Frauen, die hier im Raum sitzen oder gerade am Livestream zuhören, es geht um unsere Grundrechte. Darum ist es gut, dass die Expertinnenkommission von der Ampel eingesetzt worden ist. Und ich sage extra „Expertinnenkommission“, die aus einem Bereich des Rechtes, der Soziologie und der Psychologie kommen und uns ein einstimmiges Ergebnis vorgelegt haben, ins Stammbuch geschrieben haben, dass die Schwangerschaftsabbrüche bis zur zwölften Woche endlich entkriminalisiert werden müssen. Und ja, in dem jetzigen Gutachten steht auch, dass die jetzige Regelung verfassungsrechtlich, völkerrechtlich und europarechtlich einer Prüfung nicht standhält. Also was wollen wir denn noch mehr? Also sollten wir die Ampel sofort auffordern: Geht und macht, bringt neue Gesetze auf den Weg, die genau dieses regulieren! Weg mit dem § 218! Andere Länder haben es uns vorgemacht. Frankreich hat mittlerweile die Legalisierung und das Recht in die Verfassung geschrieben – also in die Verfassung. Wie lange wollen wir noch warten? Selbst Polen ist nach dem Wechsel der Regierung auf einem besseren, auf einem neueren Weg, um das Selbstbestimmungsrecht für Frauen als Grundrecht zu verwirklichen. (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Aha!) Ja, und da können Sie rufen, wie Sie wollen. Ich akzeptiere auch Ihre Meinung, wenn Sie eine andere haben, aber eine große Anzahl von den Frauen, nicht nur hier in den neuen Bundesländern, sondern auch insgesamt in Deutschland, sagt: Der § 218 muss weg. Dafür werden wir stehen als Linke-Fraktion, nicht nur heute und hier, sondern auch in Perspektive. Und eines will ich noch mal ausdrücklich formulieren: Alle, die in der politischen Verantwortung des Bundes sind, lassen Sie sich keine Angst machen vor eventuellen Verfassungsklagen, wenn die CDU/CSU dies schon wieder ruft, sondern haben Sie endlich

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

d) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zu dem Thema: „Thüringen muss ein klares Zeichen für Selbstbestimmung setzen: Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisieren“

Frau Abgeordnete, Ihre Redezeit ist jetzt zu Ende.

Diese Rede einzeln zitieren

Karola Stange Die Linke

d) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zu dem Thema: „Thüringen muss ein klares Zeichen für Selbstbestimmung setzen: Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisieren“

den Mut, für ein Selbstbestimmungsrecht der Frauen einzutreten. Dafür sollten wir kämpfen. Danke. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

d) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zu dem Thema: „Thüringen muss ein klares Zeichen für Selbstbestimmung setzen: Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisieren“

Vielen Dank. Ich rufe auf als nächsten Redner Herrn Abgeordneten Montag, Gruppe der FDP.

Diese Rede einzeln zitieren

Robert-Martin Montag FDP

d) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zu dem Thema: „Thüringen muss ein klares Zeichen für Selbstbestimmung setzen: Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisieren“

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! „Thüringen muss ein klares Zeichen für Selbstbestimmung setzen: Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisieren“ – zum zweiten Mal in dieser Legislaturperiode stellt die Fraktion Die Linke eine Aktuelle Stunde zu diesem Thema. Seitdem hat sich durch die Abschaffung des § 219a im Bund einiges getan. Also diese kolportierte Rechtsunsicherheit für Ärzte kann ich nun beim besten Willen nicht erkennen. Denn genau diese Rechtssicherheit ist durch die Abschaffung des § 219a geschaffen worden. Beim letzten Mal habe ich schon darüber ausgeführt, wie es zum Kompromiss im § 218 gekommen ist, um zu zeigen, dass dieser eben nicht im luftleeren Raum entstanden ist, sondern viele, viele Jahre intensiver gesellschaftlicher Debatte vorausgegangen sind. (Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich will gar nicht verhehlen, liebe Frau Wahl, dass gesellschaftlicher Diskurs immer angebracht ist, aber er muss doch auch Rückgriff haben auf ein reales Problem. Und dieses reale Problem ist erst mal so nicht zu sehen, weil es faktisch keinerlei Gerichtsprozesse auf Grundlage des § 218 in unserem Land gibt. Jetzt kann man natürlich sagen, dass man – und die Expertenkommission im Bund hat sich ja auf den Weg gemacht, das zu bewerten … (Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Aber wie?) Ja, Frau Stange, das ist eben das Problem, dass nicht immer alle springen, wenn Sie sagen: Spring! Damit müssen Sie zurechtkommen. (Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: 150 Jahre!) Das ist einer pluralistischen Gesellschaft eben eigen, dass es auch durchaus unterschiedliche Positionen geben kann. (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Es geht hier aber doch um Kinder, die nicht auf die Welt kommen!) Aber da ist ja die Frage bis zur zwölften Woche, also wo auch legal Schwangerschaftsabbrüche möglich sind, darüber zu diskutieren, ob man dann den Straftatbestand dafür abschafft. Ich weiß aber nicht, ob das tatsächlich gut ist, weil es natürlich eine Frage auch gesellschaftspolitischer Verschärfung bedeutet, vor allen Dingen dann – und das ist mein Petitum, was ich bringen möchte –, wenn es gar kein gegenständliches Problem ist, (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, für Männer nicht!) wenn wir über die Anzahl der entsprechenden Gerichtsentscheidungen oder überhaupt der Gerichtsverfahren dazu kommen. Ich kenne die Positionierung. Es gibt andere Länder, die haben das anders geregelt. Die Strafbewährtheit gibt es beispielsweise in Kanada nicht. (Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: So weit müssen wir doch gar nicht gehen. Wir bleiben in Europa!) Auch da gibt es keinen einzige – ich meine, das ist jetzt vielleicht zu viel gesagt –, aber es gibt keine signifikant unterschiedliche Menge an Schwangerschaftsabbrüchen je 100.000 Einwohner. Aber wir haben doch einen Kompromiss in diesem Land gefunden und ich habe bisher noch nicht verstanden – das kann man vielleicht meiner eingeschränkten kognitiven Fähigkeit in diesem Thema zuschreiben –, aber ich habe noch nicht substanziell verstanden, warum Sie dieses Thema jetzt mit diesem Nachdruck nicht nur hier, sondern auch im Bund aufmachen. Ich würde mich freuen, vielleicht in einer anderen Debatte, nicht nur in der Aktuellen Stunde, dazu durchaus tiefer in den Diskurs zu kommen. Das heute im Rahmen einer Aktuellen Stunde zu machen, ist Symbolpolitik. Das ist legitim, mehr auch nicht. Vielen Dank für Ihre freundliche Aufmerksamkeit. (Beifall Gruppe der FDP) (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das sagt die FDP!) (Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Schä- men Sie sich!)

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

d) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zu dem Thema: „Thüringen muss ein klares Zeichen für Selbstbestimmung setzen: Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisieren“

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die Fraktion der SPD rufe ich auf Frau Abgeordnete Dr. Klisch.

Diese Rede einzeln zitieren

Cornelia Klisch SPD

d) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zu dem Thema: „Thüringen muss ein klares Zeichen für Selbstbestimmung setzen: Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisieren“

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen, ich wie auch meine SPD-Landtagsfraktion unterstützen ausdrücklich das Anliegen, § 218 ersatzlos abzuschaffen. Deswegen herzlichen Dank für diesen Tagesordnungspunkt heute und für die Aktuelle Stunde! (Beifall DIE LINKE) Ich kann nur sagen, es ist ein bisschen wie „Und täglich grüßt das Murmeltier“. In jedem Fall sind wir schon mal stolz, dass wir vor zwei Jahren die Gunst der Stunde genutzt hatten, in der neuen Konstellation der Bundesregierung beim sogenannten Informationsverbot, also dem damaligen § 219a, den ersten Schritt in Richtung Klarheit und auch rechtliche Klarheit gegangen zu sein. Damit ist jetzt letztendlich dieser § 218 der nächste notwendige Schritt, den wir auf jeden Fall in Richtung ehrliche Selbstbestimmung von Frauen (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – und man muss sagen, auch schwangere Frauen sind Frauen – gehen müssen. Ich könnte Ihnen jetzt auch analog zu „Und täglich grüßt das Murmeltier“ ganz viele Fakten und Zahlen nennen. Das haben wir schon hunderttausendmal getan, Politikerinnen vor mir haben das schon hunderttausendmal getan, insofern möchte ich Ihnen das jetzt ersparen. Am Ende sind Ihnen all diese Fakten auch bekannt. Das ist am Ende eigentlich nur Schall und Rauch. Denn unterm Strich, wenn wir uns ehrlich machen, geht es wirklich um ein ganz essenzielles Grundrecht, und zwar das Grundrecht der freien Selbstbestimmung. Es ist ein ganz einfaches Recht. Wir haben diesem einfachen Recht eine schizophrene Rechtsordnung entgegenstehend, denn ich persönlich verstehe nicht, was das heißt: Straftat ohne Strafe. Was will ich damit sagen? Ist das nicht scheinheilig, ist das nicht Doppelmoral? Aus meiner Sicht ist es das. Lassen wir nicht einfach in dem Moment Frauen allein? Wir lassen Frauen allein, wir lassen Ärzte allein, wir lassen Berater allein, immer in dieser Grauzone, in diesem Twilight nach dem Motto: Ihr könnt das machen, müsst es nicht machen. Ihr begeht eine Straftat, aber wir geben euch keine Strafe. Ich glaube, Klarheit ist etwas anderes. Hier geht es eben auch nicht um Kompromisse, wie gerade die FDP gesagt hat, denn ich glaube, klar, Recht bekommt man nicht immer oder Recht hat man auch nicht immer, aber in jedem Fall muss es im Recht klare Strukturen geben. Wir können hier nicht wie in der Politik sagen: Wir machen jetzt mal einen Kompromiss. Gerade, wenn es um Menschenrechte geht, müssen wir klar sein und da müssen eben auch Strafen klar sein. Insofern, finde ich, lohnt es sich absolut, in den Abschlussbericht der von der Ampel eingesetzten Regierungskommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin mal reinzuschauen, der vor einer Woche vorgelegt wurde, der Anlass für diese Aktuelle Stunde ist. Es wurde schon gesagt: Neun Professorinnen in dieser Arbeitsgruppe haben wirklich intensiv über medizinische, ethische und auch rechtliche Aspekte geschaut, haben diese geprüft und gegeneinander abgewogen und meiner Meinung nach im Endeffekt dann kluge und überfällige Empfehlungen an die Politik ausgesprochen. Die Essenz – das möchte ich hier einfach noch mal wiederholen – ist: Wie Frauen selbst mit einer ungewollten Schwangerschaft umgehen, ist nichts, was auch nur ansatzweise im Strafrecht verankert sein muss. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das sehen wir ganz genauso. Zum Schutz des selbstbestimmten Lebens von Frauen gehört die Möglichkeit der freien Entscheidung auch über den Abbruch einer ungewollten Schwangerschaft. Dieses Recht, das Recht über den eigenen Körper zu entscheiden, ist meiner Meinung nach ein Menschenrecht, und für dieses setzen wir uns ganz konkret in der Umsetzung ein. Heißt: Wir setzen uns für die Reform des Strafgesetzbuchs ein. Das heißt, wir setzen uns dafür ein, dass flächendeckend Ärzte oder auch Kliniken barrierefrei erreichbar sind, die auf Wunsch der Schwangeren dann diese Abbrüche durchführen, und dass darüber beraten werden kann. Ich bin der Meinung, die Beratung ist etwas sehr Essenzielles, die unbedingt auch beibehalten werden sollte, aber auch die transparente Informationsfreiheit, dass Frauen jederzeit auch transparent Informationen bekommen können: Wo kann ich einen Schwangerschaftsabbruch machen lassen, wo bin ich qualitativ auch gut beraten, betreut? Deswegen steht der Slogan „Mein Körper, mein Recht, meine Entscheidung“ für uns Frauen und auch für mich. Insofern herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

d) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zu dem Thema: „Thüringen muss ein klares Zeichen für Selbstbestimmung setzen: Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisieren“

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Als nächster Rednerin erteile ich Frau Abgeordneter Herold, Fraktion der AfD, das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Corinna Herold AfD

d) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zu dem Thema: „Thüringen muss ein klares Zeichen für Selbstbestimmung setzen: Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisieren“

Vielen Dank. Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Besucher und Zuschauer auf der Tribüne, seit Jahren legen grün-linke, rot-grüne, marxistisch-leninistische und altstalinistische Weltverbesserer und Ideologen immer wieder die Axt an unsere tiefgegründeten Pfähle unseres in Jahrtausenden gewachsenen gemeinsamen Wertefundaments. (Beifall AfD) Nach der Abschaffung der wissenschaftlichen Grundlagen der Biologie erleben wir jetzt, dass zum vermeintlichen Wohl ungewollt schwangerer Frauen der vor mehr als 30 Jahren nach sorgfältiger Abwägung aller Interessen gefundene Kompromiss zum § 218 Strafgesetzbuch beseitigt werden soll. Wieder einmal wird hier auf dem Rücken von Kindern, ungeborenen noch dazu, Minderheitenpolitik betrieben. Pro Jahr werden in Deutschland etwa 100.000 Kinder abgetrieben. Das bedeutet, dass etwa 100.000 Frauen jedes Jahr in einen Schwangerschaftskonflikt hineingeraten, der nach sorgfältiger Betrachtung der Gründe und einer Pflichtberatung in die Beendigung der Schwangerschaft mit ärztlicher Hilfe mündet. Keine der betroffenen Frauen wird eine solche Entscheidung leichtfertig fällen. Auch durch die umfangreiche Debatte zum Thema in den letzten Jahrzehnten ist den allermeisten Frauen bewusst, dass sie ein werdendes Leben beenden müssen, um weitreichende und unangenehme Folgen für ihr eigenes Leben abzuwenden. Es spricht für unsere hochentwickelte und humane Gesellschaft, dass diese Frauen sich nicht in der Dunkelheit und Anonymität gewissenloser und geldgieriger Engelmacherinnen grausamen Prozeduren unterziehen müssen, sondern die Hilfe sicherer und moderner Medizin in Anspruch nehmen dürfen. Noch ein Wort an dieser Stelle zu Verantwortung und Pflichten: Nach Berichten aus den damit befassten Beratungsstellen kommen etwa 75 Prozent aller Frauen mit dem Wunsch nach dem Beratungsschein, weil die an der Zeugung des Kindes maßgeblich beteiligten Männer mit ihrer Vaterschaft nicht einverstanden sind und die Frauen mehr oder weniger zur Abtreibung gedrängt haben oder ihnen diesen Weg als einzig möglichen Ausweg nahegelegt hatten. So viel in aller Kürze zur Situation von Männern und Frauen in dem in Rede stehenden Handlungsfeld. Aber es gibt ja hier noch eine dritte Person, von der in der Regel bei den Befürwortern der Abschaffung des § 218 – und das aus leicht durchschaubaren Gründen – so gut wie nie die Rede ist. Es handelt sich um das im Wachstum und in der Reifung befindliche Kind, das von Anfang an ein Mensch ist, (Beifall AfD) wenn auch ein sehr kleiner, hilfloser und völlig schutzloser Mensch. Auch hier im Thüringer Landtag wird bei jeder Gelegenheit die Menschenwürde bemüht, wenn es darum geht, Ansprüche von viel niedererem Rang als das reine Überleben zu rechtfertigen. Ich darf also davon ausgehen, dass die Menschenwürde eine zwar abstrakte, aber universell gültige Kategorie für jeden Menschen darstellt. Also haben nach meiner Überlegung auch die unfreiwilligen Eltern, Vater und Mutter, immer und in jedem Falle Menschenwürde. Dies ist ein nicht nur äußerliches und verliehenes Recht, sondern jeder Mensch trägt diese Würde gewissermaßen in jeder Zelle seines Körpers mit sich. Das gilt auch für die Keimzellen. Also folgere ich daraus, dass der Zellverband, der unmittelbar nach der Konzeption entsteht, ebenso Menschenwürde in sich trägt, im väterlichen und mütterlichen Anteil. (Beifall AfD) Weiter folgt für mich daraus, dass der Staat, also unser aller Gemeinwesen und Rechtsverbund, der den Schutz der Menschenwürde in sein Grundgesetz geschrieben hat, Garantiegeber dieser Menschenwürde sein muss. Folglich muss der Staat die Menschenwürde und das Recht des neu erzeugten Lebens vertreten und versuchen, es nach Kräften zu schützen. Dieser Verpflichtung und Aufgabe kommt er nach, wenn er den betroffenen Frauen in ihrer Notlage Angebote machen kann, die ihnen vielleicht einen gangbaren Ausweg zeigen, der nicht mit der Tötung ihres Kindes endet. An dieser Stelle wünschen und fordern wir gesetzgeberisches Handeln. Unsere Gesellschaft verfügt über genügend Ressourcen, um den Frauen und ihren Kindern den Start in ein gemeinsames Leben irgendwie zu erleichtern und zu ermöglichen. Dazu gehört nicht nur die Sicherung der materiellen Basis, sondern auch Aufmerksamkeit und menschliche Zuwendung: Netzwerke von ehrenamtlichen Großeltern, Hebammenhilfe, kinderärztliche Betreuung und auskömmliche Versorgung der Mütter im eigenen Krankheitsfall. Es gibt vieles, was den Frauen ein Ja zum eigenen Kind erleichtern kann. Daran mitzuwirken, erscheint mir lohnenswerter als die Streichung eines § 218 als Ausdruck staatlicher Verantwortungslosigkeit. Wir stehen auf jeden Fall für die Beibehaltung des § 218 in seiner jetzigen Form. Vielen Dank. (Beifall AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

d) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zu dem Thema: „Thüringen muss ein klares Zeichen für Selbstbestimmung setzen: Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisieren“

Vielen Dank. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht als nächste Rednerin Frau Abgeordnete Wahl.

Diese Rede einzeln zitieren

Laura Wahl GRÜNE

d) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zu dem Thema: „Thüringen muss ein klares Zeichen für Selbstbestimmung setzen: Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisieren“

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen und Zuhörer/-innen, die Rede vor mir hat mir noch mal deutlich gemacht, warum ich den § 218 eben nicht als einen gesellschaftlichen Kompromiss empfinde. Denn wenn ich ungewollt schwanger werde, dann ist es schön, wenn es Unterstützungsangebote gibt oder finanzielle Unterstützung oder was notwendig ist, aber am Ende ist das eine ganz private, eine ganz persönliche Entscheidung, ob man als Mensch und Frau Mutter werden möchte und ein Kind gebären möchte oder nicht. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deswegen bin ich der Meinung, dass der § 218 abgeschafft gehört. Wir reden hier über einen Paragrafen aus dem Jahr 1871, also einer Zeit, wo Frauen noch keinerlei Rechte hatten, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Bis heute steht der Schwangerschaftsabbruch damit grundsätzlich unter Strafe. Bis zu drei Jahren Gefängnis können aufgrund des § 218 theoretisch auch heute noch verhängt werden. Nur unter bestimmten Bedingungen bleibt ein Schwangerschaftsabbruch straflos, nämlich wenn er innerhalb einer bestimmten Frist durchgeführt wurde und nach einer Zwangswartezeit und einer Zwangsberatung erfolgte. Und hier, finde ich, fängt auch das reale Problem an, von dem Herr Montag sprach, nämlich einerseits, dass man sich ohne Grund in einer ungewollt schwangeren Situation im Strafgesetzbuch wiederfindet, was ich erst mal sehr irrsinnig finde, und das zweite tatsächlich real existierende Problem ist ja die Unterversorgung, nämlich dass in vielen Regionen Deutschlands ein Schwangerschaftsabbruch gar nicht vor Ort durchgeführt werden kann, sondern man teilweise sehr lange Wege als Betroffene auf sich nehmen muss. Dieses Problem der Unterversorgung, würde ich sagen, ist schon auch – zumindest indirekt – eine Folge des § 218, nämlich der Straftatbestand, womit es eben nicht sozusagen als ein regelmäßiger medizinischer Eingriff gewertet wird, der standardmäßig angeboten werden sollte. Der Geist und das Weltbild, die hinter dem § 218 stehen, sind meiner Meinung nach offensichtlich. Frauen und ungewollt schwangeren Menschen werden von Rechts wegen Strafmaßnahmen und Zwang angedroht, anstatt ihnen das zu geben, was sie in dem schwierigen Fall einer ungewollten Schwangerschaft wirklich brauchen, nämlich eine ergebnisoffene Beratung und Unterstützung. Deswegen sagen wir als Grüne ganz deutlich: Der § 218 gehört abgeschafft. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Seit den 1970er-Jahren haben sich in der DDR und BRD sehr unterschiedliche Rechtsnormen und Lebensrealitäten herausgebildet. In der DDR wurde der Schwangerschaftsabbruch schon 1972 per Gesetz legalisiert, in der Bundesrepublik blieb er grundsätzlich illegal und nur unter bestimmten Bedingungen straffrei. Der Einigungsvertrag 1990 ließ die Abtreibungsfrage dann offen. Drei Jahre lang stritten Frauenbewegungen, Kirchen und Politiker/-innen erbittert, welches Gesetz im vereinten Deutschland gelten soll, nachdem dann 1992 im Bundestag entschieden worden ist, dass die sogenannte Fristenlösung gilt. Seitdem gab es – wie ich finde, auch zu Recht – weiterhin von der Frauenbewegung viele Demonstrationen und Proteste, die deutlich machen, dass ein Paragraf, der Frauen und Menschen, die gebären können, unter Generalverdacht stellt, abgeschafft gehört. Ein großer und wichtiger Fortschritt ist, dass halt die Bundesregierung aus SPD, Grüne und FDP das Werbeverbot in § 219a endlich gestrichen hat. Familienministerin Lisa Paus hat nach dieser wichtigen Entscheidung gleich auch den nächsten richtigen Schritt auf den Weg gebracht, sie hat nämlich eine Expertinnen-/Expertenkommission berufen, in der sich 18 Juristinnen, Medizinerinnen und Sozialwissenschaftlerinnen umfassend mit der Thematik auseinandergesetzt haben. Das Ergebnis heißt: Abtreibungen sollten in Deutschland nicht mehr grundsätzlich strafbar seien. Die grundsätzliche Rechtswidrigkeit des Abbruchs in der Frühphase der Schwangerschaft ist nicht haltbar, sagt die Expertenkommission. Und weiter: Damit es gar nicht dazu kommen muss, soll es mehr Aufklärung und Prävention geben, zum Beispiel kostenlose Verhütungsmittel, so lautet die wichtigste Empfehlung der Kommission. Das ist ein Ansatz, den ich absolut mittragen kann, nämlich im Vorfeld bestmögliche Prävention, Beratung, und dann aber, wenn es dazu kommt, eben keinen Druck, sondern Beratung. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir appellieren daher an den Bundestag und die Bundesregierung, diese Empfehlungen ernst zu nehmen und die Neuregelung auf den Weg zu bringen. Denn man muss ganz deutlich sagen: Die restriktiven Verbotsregelungen haben zu keiner Zeit geholfen, Schwangerschaften zu schützen, sondern sie haben oft Frauen in entwürdigende und lebensgefährliche Situationen gebracht. Nicht die strafrechtliche Verfolgung von Schwangerschaftsabbrüchen, sondern freiwillige, qualifizierte und ergebnisoffene Beratung ist geeignet, Frauen bei ihrer Entscheidung zu unterstützen und ihnen in schwierigen Situationen zur Seite zu stehen. (Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Aber die haben wir doch in Thüringen!) Deswegen ist das Ansinnen der Aktuellen Stunde richtig: Der Freistaat muss sich für eine sofortige ersatzlose Streichung des § 218 aus dem Strafgesetzbuch einsetzen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

d) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zu dem Thema: „Thüringen muss ein klares Zeichen für Selbstbestimmung setzen: Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisieren“

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Nächste Rednerin ist jetzt Frau Abgeordnete Meißner, Fraktion der CDU.

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Meißner CDU

d) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zu dem Thema: „Thüringen muss ein klares Zeichen für Selbstbestimmung setzen: Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisieren“

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ja, vielleicht müsste ich sogar das ungeborene Leben ansprechen, nachdem ich die Rede von Frau Stange gehört habe, aber das spare ich mir jetzt. Sie haben jetzt gerade wunderbar gehört, wie unterschiedlich die Positionen zu dem Thema sind: die einen, die am liebsten eine Abtreibung abschaffen würden, und die anderen, die Abtreibung ermöglichen wollen ohne jegliche Beratung bzw. Bedingung. (Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE) Wir als CDU-Fraktion sehen deswegen an dieser Stelle den 1995 gefundenen Kompromiss als gute Lösung für alle Interessen. Und liebe Frau Stange, ich finde es sehr bedauerlich, dass Sie in dieses sensible Thema eine Schärfe reinbringen – auch jetzt während meiner Rede –, die es gar nicht zulässt, (Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Das ist keine Schärfe, das sind Emotionen!) sich auch wirklich mit den unterschiedlichen Sichtweisen zu beschäftigen. Und die sind damals wie heute nämlich die gleichen: Es geht hier nicht nur um das Rechtsgut der freien Entscheidung bzw. das Selbstbestimmungsrecht der Frau. (Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Doch, doch!) Nein, es geht auch um das Existenzrecht des ungeborenen Kindes. (Beifall CDU, AfD, Gruppe der FDP) Das ist kein Gummibärchen, was man einfach wegschmeißt. (Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Es geht doch aber auch um die Frauen!) Das ist die Keimzelle von Leben und wichtiger Bestandteil dieser Gesellschaft. Und dass Sie das ignorieren, ist ein Skandal. (Beifall CDU) Das ist ein Skandal, denn es geht hier einfach nur darum, dass wir einen Kompromiss, der in jahrelanger Verhandlung geschaffen wurde, einfach auch wertschätzen. Ich will das an dieser Stelle noch mal sagen: Keine Frau wird durch diesen Kompromiss zu einer Schwangerschaft gezwungen – keine Frau. Im Gegenteil: Jede Frau kann auch mit dieser aktuellen Regelung frei über ihren Körper und über eine Schwangerschaft entscheiden. Das Einzige, was jetzt in dem Kompromiss – in der Regelung – beinhaltet ist, ist die Fristenlösung und die Beratungspflicht. (Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Ge- nau, das ist es doch!) Und dann sind wir doch mal ganz ehrlich: Wir haben in Thüringen 33 Beratungsstellen flächendeckend in einer Trägervielfalt, die eine qualitativ hochwertige Beratung ermöglichen. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist ja gut!) Diese Beratung ist auch in Anspruch genommen worden: (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Muss- ten!) 2022 – 4.071 Beratungen. Und das, was Sie hier tun, das ist einfach ein Generalverdacht gegen jede Beraterin/jeden Berater, (Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) dass sie irgendeinen Druck, irgendeinen Zwang auf die Schwangere ausüben. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Jetzt bringen Sie aber hier eine Schärfe rein!) Nein, die Beratung erfüllt ergebnisoffen alle Qualitätskriterien. Und ich will darüber sagen: Es geht ja auch nicht nur um die Beratung im Hinblick auf einen Schwangerschaftsbruch. Die Beratung, die dort gemacht wird, hat so viele unterschiedliche Unterstützungsmöglichkeiten für Frauen in dieser Situation, die wirklich auch über einen Abbruch hinausgehen. Deswegen ist dieses Angebot wertvoll und wichtig und deswegen sollten wir es auch ausbauen, ohne in diesem Zusammenhang einen Verdacht der Kritik in den Raum zu stellen. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, das wollen wir doch auch!) Ich sage es noch mal, es gibt zwei Rechtsgüter: Es gibt das Selbstbestimmungsrecht der Frau und es gibt das Existenzrecht des ungeborenen Kindes. Genau deswegen hat das Bundesverfassungsgericht damals auch gesagt, dass eine Straffreiheit wie gewünscht nicht möglich ist, denn es müssen entsprechend unserm Grundgesetz alle menschlichen Lebensformen geschützt werden. (Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Spermien auch?) Eine Verneinung dieses Lebensschutzes wird es mit uns als CDU-Fraktion nicht geben. (Beifall CDU) Für uns ist es eine Grundsatzfrage und eine Frage der Werte und wir fühlen uns zum Schutz des ungeborenen Lebens verpflichtet. Und ganz ehrlich: Gerade dieses Leben braucht auch eine Stimme, weil es selbst keine Stimme deutlich machen kann. Deswegen kann ich an der Stelle nur sagen: Nein, wir müssen hier jetzt kein klares Zeichen setzen. Und nein, wir brauchen auch keine Änderung der jetzigen Regelung. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Doch!) 100.000 Abtreibungen und kein Strafverfahren zeigen, dass wir hier eine Situation haben, die allen Interessen gerecht wird. Ich möchte an dieser Stelle noch eines sagen: Ich warne davor, diesen Kompromiss jetzt aufzulösen. Denn Sie wissen alle, was dieses sensible Thema für ein Verhetzungspotenzial hat. Schauen Sie nach Amerika, was da los ist! (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Auch in Amerika gibt es eine Mehrheit, die gegen die Strafbarkeit einer Abtreibung ist!) Deswegen bitte ich Sie einfach an dieser Stelle, nicht leichtfertig umzugehen, und möchte meinen Redebeitrag mit einem Zitat unseres Bundesjustizministers schließen. Der sagte – ich zitiere –: „Was wir nicht gebrauchen können, das sind Debatten, die die Gesellschaft in Flammen setzen oder gar spalten.“ Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

d) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zu dem Thema: „Thüringen muss ein klares Zeichen für Selbstbestimmung setzen: Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisieren“

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Nächste Rednerin ist jetzt die fraktionslose Abgeordnete Frau gner. Dr. Ber

Diese Rede einzeln zitieren

Ute Bergner fraktionslos

d) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zu dem Thema: „Thüringen muss ein klares Zeichen für Selbstbestimmung setzen: Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisieren“

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, ich danke der Fraktion Die Linke dafür, dass Sie im Rahmen der Aktuellen Stunde dieses Thema aufgerufen haben. Diese Diskussion ist durch das Gutachten einer Expertenkommission wieder auf die Tagesordnung gerufen worden. Ich stehe wie viele Frauen in unserem Land für das Selbstbestimmungsrecht der Frau, und das gilt auch für eine Schwangerschaft. Jede Frau muss diese Entscheidung mit ihrem Gewissen ausmachen können. Es wird auch niemand durch die Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs zu einem Schwangerschaftsabbruch gezwungen. Wie grotesk ist denn unsere Gesetzgebung? Frau Klisch hat das ausführlich erläutert. Wir definieren eine Straftat und stellen diese Straftat straffrei unter bestimmten Bedingungen. Ja, damals, als das beschlossen wurde, habe ich gedacht, das ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Ich bin aber dafür, diesen Weg konsequent weiterzugehen, und zwar klar. Wir brauchen hier keine ewigen Diskussionen, wir brauchen keine weitere Spaltung der Gesellschaft. Wir könnten mit ganz einfachen demokratischen Mitteln wie einem Volksentscheid der Betroffenen – sagen wir, der echten Frauen – Klarheit schaffen. Aber dieser simple Weg wurde leider durch das kürzlich verabschiedete unsägliche Transgendergesetz verbaut. Eine Schwangerschaftsunterbrechung bis zur zwölften Woche ist aus biologischen Gründen eine sinnvolle Grenze, abgesehen von Missbildungen, die erst später erkennbar werden. Ich finde den Widerstand gegen die Legalisierung so entwürdigend in einer Gesellschaft, in der Politiker Kinder als potenzielle Gefährder des Allgemeinwohls bezeichnen können, in der Kinder sinnlos mit Masken gequält werden, (Unruhe CDU) in der in den Mainstreammedien permanent zu hören ist, dass Kinder ein Armutsrisiko sind oder die Karriere behindern, in der Kinder sexuell missbraucht werden und man sich der ehrlichen Aufklärung und der wirklichen Bestrafung verweigert, in der Kinder an einer gesunden Entwicklung gehindert werden durch Frühsexualisierung in Kindergärten, Transgenderdiskussionen (Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Werbung für Pubertätsblocker. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Vielleicht werden die Kinder früh sexualisiert, weil man stillt!) Wo ist denn da die Stimme dieser moralischen Menschen? Aus meiner Sicht ist es höchste Zeit, unser gesellschaftliches Klima zu verändern und die Mütter zu Wort kommen zu lassen, die aus tiefstem Inneren bestätigen, dass es das schönste Glücksgefühl einer Frau ist, ein Kind entbunden zu haben und dieses in den Armen halten zu können. Es ist höchste Zeit, dass Familie wieder in den Mittelpunkt unserer Gesellschaft rückt und Eltern zeigen, wie stolz sie sind, wenn ihre Kinder ihr Leben selbstständig meistern. Wir brauchen ein Klima für Lust auf Kinder. Dazu gehört auch, dass Kinder gern gesehen sind und nicht stören, dass Kinderlärm wieder Musik in den Ohren wird und dass es überall einladende Kinderspielplätze gibt, wie ich es zum Beispiel letzthin in Chile erlebt habe. Wenn wir solche Rahmenbedingungen haben, werden wir freiwillig mehr Wunschkinder haben und nicht über Abtreibungen im großen Stil debattieren müssen. Frau Herold, ich kenne viele Frauen, die sich für ihr Kind entschieden und sich von den Erzeugern der Kinder getrennt haben, weil sie einen Abbruch gefordert haben – und das in Zeiten, wo es legal war, die Schwangerschaft zu unterbrechen. Ich wünsche mir tatsächlich ein anderes Klima in unserer Gesellschaft für Kinder. Allerdings, wenn ich hier die Debatten so verfolge, habe ich Zweifel, ob unsere Gesellschaft dazu überhaupt fähig ist. Danke.

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

d) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zu dem Thema: „Thüringen muss ein klares Zeichen für Selbstbestimmung setzen: Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisieren“

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Ich gehe jetzt davon aus, dass Frau Ministerin Werner für die Landesregierung sprechen wird. Das ist der Fall.

Diese Rede einzeln zitieren

Heike Werner

d) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zu dem Thema: „Thüringen muss ein klares Zeichen für Selbstbestimmung setzen: Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisieren“

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zunächst, Frau Bergner, Sie haben in Ihrer Rede skandalisiert, dass in der Öffentlichkeit darüber gesprochen wird, dass Kinder zu bekommen zum Armutsrisiko werden kann, dass es für Frauen einen Karriereknick bedeutet, dass Männer keine Verantwortung übernehmen, und haben das als populistisch gekennzeichnet. Selber aber haben Sie gerade gesagt: Keiner guckt nach Kindern, niemand kümmert sich um Spielplätze, keiner hat irgendwie den Blick auf die Kinder. Das ist selber Populismus. Ich glaube, was das aber zeigt, ist, dass es darum geht, endlich ehrlich zu sein. Das ist der Grund und darüber bin ich sehr froh, dass diese Kommission beauftragt wurde durch die Koalition, ein entsprechendes Papier zu erarbeiten, in dem es um Ehrlichkeit gehen soll und nicht darum, dass auf der einen Seite etwas gesagt wird, aber eben auf der anderen Seite dann unter Strafbarkeit gestellt wird. Es wurde schon gesagt, dieser § 218 ist 150 Jahre alt. Er war damals im Strafgesetzbuch des Deutschen Reiches aufgenommen worden und hat damals schon die Kriminalität der Abtreibung strafrechtlich bewährt. Darauf ist heute schon einige Male eingegangen worden. Was man aber hier an dieser Stelle noch mal sagen muss: In diesen 150 Jahren sind auch zahllose Frauen an unsachgemäß durchgeführten Abbrüchen gestorben oder für immer unfruchtbar geworden. In diesen 150 Jahren sind unzählige Frauen an dem Umstand, dass das Recht am eigenen Körper kriminalisiert ist, verzweifelt, Herr Montag. Und das ist der Gegenstand, über den wir heute reden, dass der Körper der Frau kriminalisiert wird und dass man daran verzweifelt. Herr Montag, wenn das zumindest für Sie kein Argument ist, dann müsste ja eigentlich zumindest ein Argument sein, dass es hier um das Selbstbestimmungsrecht geht. Denn die Gruppe der FDP stellt sich hier ja immer auch als die Rechtspartei dar. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Das sind wir auch!)) Na ja, an der Stelle merkt man, dass das nicht konsistent ist. (Beifall DIE LINKE) Das Selbstbestimmungsrecht der Frauen wird eben gerade an der Stelle eingeschränkt, wenn es um Geburt und Familiengründung geht. Eine Frau, die sich gegen ein Kind entscheidet, muss entweder teure Verhütungsmittel bezahlen, findet kaum einen Arzt oder eine Ärztin, die vor ihrem 30. Lebensjahr, nicht selten sogar erst vor dem 35. Geburtstag eine Sterilisation durchführen würde, oder unterliegt bei einer Abtreibung dem Risiko der Strafbarkeit. Übrigens sind die Männer an der Stelle nicht betroffen. Da sehen Sie, dass auch da ein Ungleichgewicht ist. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Das können wir jetzt aber nicht ändern!) Natürlich ist es so, die Strafe wird nach der vorgeschriebenen Beratung nicht verhängt, aber nach wie vor steht der § 218 im Strafgesetzbuch und manifestiert damit die grundsätzliche Strafbarkeit dieser Handlungen. Der Protest gegen die Verankerungen des Schwangerschaftsabbruchs im Strafgesetzbuch ist ein zentrales und in Anbetracht der langen zeitlichen Dauer dieses Protestes ein beinahe historisches Anliegen der Frauenbewegung und der feministischen Bewegung. Wenn Sie sagen, es war ein Kompromiss, Frau Meißner: Das war ein Kompromiss, der für eine Seite gut gewesen ist, aber viele andere haben eben darunter gelitten und leiden bis heute darunter. Zum vorgelegten Bericht der Kommission: Herr Montag, wenn ich es richtig verstanden habe, waren es ja die Koalitionsfraktionen, die diesen Bericht beauftragt haben. Ich nehme an, dass man, wenn man so einen Bericht beauftragt hat, natürlich auch mit dem Ergebnis umgeht. Dieser vorgelegte Bericht der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin bekräftigt eben die seit Jahrzehnten benannte Forderung, dass es eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs braucht. Verfassungs-, europa- und völkerrechtliche Vorgaben sprechen dafür, einen Abbruch in der Frühphase der Schwangerschaft mit Einwilligung der Frau zu erlauben, und zwar rechtmäßig und straffrei. Wichtig ist nun, dass diesem Bericht auch Taten folgen. Der nun vorgebrachte Vorwand, dass eine zügige Umsetzung ob der Brisanz des Themas nicht möglich sei, ist aus meiner Sicht Hohn, betrachtet man die ausgewiesene Fachexpertise der Kommission, welche eine neutrale wissenschaftliche und juristische Abhandlung anfertigte, die absolut nachvollziehbar ist und an der es aus meiner Sicht an nichts fehlt. Zeitnah zum Kommissionsbericht – und darauf möchte ich kurz eingehen – wurden auch die Ergebnisse der Studie „Erfahrungen und Lebenslagen ungewollt Schwangerer – Angebote der Beratung und Versorgung“ – kurz: ELSA – veröffentlicht. Diese ELSA-Studie zeigt unter anderem die Versorgungslage hinsichtlich der Möglichkeit, einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen, in den Bundesländern auf. Als unzureichend wird dabei etwa eine Fahrtdauer von mehr als 40 Minuten in eine Praxis, welche Schwangerschaftsabbrüche vornimmt, bewertet. Thüringen weist im Vergleich zu Ländern wie Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz zwar einen hohen Versorgungsgrund auf, aber eine Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen ist auch für die Ärztinnen und Ärzte relevant, die heute hier noch gar keine Rolle gespielt haben. Viele fürchten Stigmatisierung und Anfeindungen, wenn sie Schwangerschaftsabbrüche in ihren Praxen anbieten. Radikale Abtreibungsgegner wähnen sich auch unter Berufung auf das Strafgesetzbuch auf der sicheren Seite, wenn sie Frauen und Ärztinnen und Ärzte vor den Praxen tyrannisieren. Um also die Versorgungslage in bestimmten Regionen zu verbessern und ansonsten zu sichern, brauchen Ärztinnen und Ärzte ein Bekenntnis zum Verfassungsrecht, zum Europarecht und zum Völkerrecht durch eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs. Und an der Stelle sei noch mal ganz deutlich gesagt: Hier hat niemand gesagt, dass es hier einen Generalverdacht gegen die Beratenden in den Beratungsstellen gibt – also ganz im Gegenteil. (Beifall DIE LINKE) Aber wenn Sie mit den Beratenden reden, dann werden Sie hören, dass die beispielsweise sagen, wir brauchen ganz dringend kostenlose Verhütung. Das wäre ein Mittel, um tatsächlich Frauen (Beifall DIE LINKE) zu unterstützen und eben nicht die Verantwortung nur auf die Frau zu schieben, sondern hier eine gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen, weil da natürlich Männer auch Steuermittel mit einzahlen müssten. (Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Haben wir in Thüringen auch nicht!) Wir hatten ein Modellprojekt in Thüringen. Die Ergebnisse wurden auf Bundesebene vorgestellt und wir haben uns daran beteiligt, auch zu sagen, dass es diese entsprechenden kostenlosen Verhütungsmittel braucht. Denn Frauen müssen selbstbestimmt entscheiden können, ob sie grundsätzlich ein Leben mit oder ohne Kind oder mit wie vielen Kindern führen wollen. Dazu brauchen sie den kostenlosen Zugang zu Verhütungsmitteln. Auch das empfiehlt im Übrigen die Kommission: Aufklärungsund Präventionsmaßnahmen sollen gestärkt und der kostenfreie Zugang zu Verhütungsmitteln auch nach dem Ende des 22. Lebensjahres ermöglicht werden. Die Kommission widmet sich ebenfalls den Beratungsangeboten für Frauen in Bezug auf Schwangerschaftsabbruch. In Thüringen existiert – und da sind wir froh – ein tragfähiges Netz von Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen an 33 Standorten, in denen Frauen Zugang zu Beratung und Unterstützung finden. Auf Grundlage des Schwangerschaftskonfliktgesetzes des Bundes und des Thüringer Schwangerschaftskonfliktgesetzes werden Frauen zu allen Fragen einer Schwangerschaft, einschließlich zu Fragen in Konfliktsituationen, natürlich umfänglich beraten. Es wurde schon gesagt: Im Jahr 2022 beispielsweise fanden 4.000 Beratungen statt. Aber – und das ist das Entscheidende – sie fanden eben statt, weil die Frauen dazu gezwungen wurden. Ich bin mir ganz sicher, jede Frau würde sich auch beraten lassen, wenn kein Zwang da wäre. Aber es geht eben darum, hier endlich die Straffreiheit herzustellen. (Beifall DIE LINKE) Wichtig ist, dass das Beratungsangebot auch bei einer Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs erhalten bleibt. Zum einen, um eine ergebnisoffene Beratung in Anspruch nehmen zu können, und zum anderen, um Beratungs- und Unterstützungsleistungen niedrigschwellig und flächendeckend erhalten zu können. Eine selbstbestimmte Entscheidung in einer komplexen Situation zu fällen, darin müssen die Frauen gestärkt werden. Und noch mal, weil Sie, glaube ich, wegen der Beratungsstellen noch mal gefragt haben: Wir haben hier Beratungsstellen in Thüringen aufgebaut, weil sich die Menschen das eben wünschten, aber nicht, weil sie dazu gezwungen werden, die Beratungsstellen in Anspruch zu nehmen, sondern weil sie sich eben eine gute, unabhängige fachliche Beratung wünschen, und das soll ja auch weiter möglich sein. Wie Sie wissen, habe ich mich gemeinsam mit dem Justizministerium auch für die Abschaffung des § 218 a im Strafgesetzbuch eingesetzt, auch im Bundesrat. Lassen Sie uns also weiterhin den § 218 Strafgesetzbuch in all seinen Facetten infrage stellen. Die Forderung nach seiner Abschaffung hat nichts mit einer grundsätzlich gesellschaftlichen Ablehnung von Kindern zu tun. Es wäre fatal, das miteinander zu vermischen. Nein, bei der Neuregelung des § 218 geht es um die Akzeptanz einer selbstbestimmten Lebensführung der Frauen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

d) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zu dem Thema: „Thüringen muss ein klares Zeichen für Selbstbestimmung setzen: Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisieren“

Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich schließe damit die Aktuelle Stunde. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2 in seinen Teilen Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/5371 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport - Drucksache 7/9931 dazu: Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/9938 ZWEITE BERATUNG Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/6573 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport - Drucksache 7/9878 dazu: Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9944 dazu: Qualitätsentwicklung für Unterricht und Lernort Schule stützen – Überarbeitung und Erweiterung des Referenzrahmens „Schulischer Qualitätsrahmen Thüringen“ Entschließungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9945 ZWEITE BERATUNG Die Tagesordnungspunkte 2 c und 2 d wurden von der Tagesordnung abgesetzt. Das Wort erhält Abgeordneter Schaft aus dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zur Berichterstattung zu den beiden Gesetzentwürfen. Bitte, Herr Abgeordneter.

Diese Rede einzeln zitieren

Christian Schaft Die Linke

b) Thüringer Gesetz zur Modernisierung des Schulwesens

Vielen Dank. Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe verbliebene Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und auch am Livestream! Schon an den einführenden Worten des Präsidenten und auch an den vielen Drucksachen, die genannt wurden, merkt man, dass es ein sehr langer Prozess war, bis wir jetzt hier zum Ergebnis gekommen sind. Das sieht man auch an den Drucksachen: Wir reden über den Gesetzentwurf der CDU und der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/5371 und den der rot-rotgrünen Fraktionen in der Drucksache 7/6573. Im April 2022 haben die CDU-Fraktion und die Parlamentarische Gruppe der FDP den Entwurf zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes eingereicht. Die Koalitionsfraktionen von Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, wir haben unseren am 2. November 2022 als eigenen Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen. Nach der ersten Beratung zu den Gesetzentwürfen führte dann der Ausschuss am 3. März 2023 zu beiden Gesetzen – wir können uns sicherlich noch alle an die Debatten erinnern – eine ausführliche mündliche Anhörung durch, an der sich mehr als 40 Anzuhörende beteiligt haben, die auch damals schon mehrfach anmahnten, dass sich die Fraktionen über das Trennende hinweg zu den wichtigen Vorhaben in beiden Gesetzen doch vereinbaren und dort auch zu einer Lösung kommen, die wir heute auch hier diskutieren. Am 18.04., also in der vergangenen Woche, wurde dann die Beschlussempfehlung im Bildungsausschuss angenommen und die Annahme beider Entwürfe mit Änderungen empfohlen. Ich will allerdings nur noch mal, um es ins Gedächtnis zu rufen und jetzt nicht nur bei den Drucksachennummern zu bleiben, wenigstens die Berichterstattung kurz nutzen, um noch mal darzustellen, worum es geht. Schlaglichtartig hatte der Gesetzentwurf der CDU und FDP drei Schwerpunkte: bei der Frage „Stärkung des Elternrechts bei der Bestimmung des Schulalters für Kinder mit besonderem Förderbedarf“, dem Stattfinden von gemeinsamem Unterricht und den dafür erforderlichen Voraussetzungen und der Ermöglichung von Rückstellungen vom Schulbesuch für Kinder. Der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen hatte insgesamt neun verschiedene Schwerpunkte. Das betraf unter anderem, das praxisorientierte Lernen an Regel- und Gemeinschaftsschulen im Gesetz auch mit zu formulieren, zweitens das längere gemeinsame Lernen zu ermöglichen durch die Entstehung von neuen Gemeinschaftsschulen und im nächsten Schritt Schulstandorten, wo Grundund Regelschulen direkt nebeneinander bestehen, in einem Zeitraum von fünf Jahren, ebenso die Regelung zur Anwendung digitaler Unterrichtsformen oder die Erweiterung der Lehrmittelfreiheit auf die Zurverfügungstellung eines Endgeräts für jede Schülerin oder jeden Schüler. Weiterhin gab es Vorschläge für den langfristigen Einsatz der pädagogischen und Verwaltungsassistentinnen und -assistenten, ebenso den Vorschlag zur Abschaffung der Besonderen Leistungsfeststellung am Ende der Klasse 10, ebenso den Vorschlag zur bedarfsgerechten Ausstattung der Schulen mit Schulsozialarbeit und darüber hinaus aber auch noch beispielsweise die Stärkung beim Thema der Schulkonzeption, indem Ziele, pädagogische Schwerpunkte in der Arbeit mit festgelegt werden und die Beteiligung der Eltern und Schüler regelmäßig mit fortzuschreiben ist. In dem Ergebnis, was uns jetzt vorliegt, wurde zwischen den Fraktionen und der Gruppe der FDP ein entsprechender Kompromiss gefunden, der jetzt auch von der Mehrheit im Ausschuss mit der Beschlussempfehlung entsprechend getragen wurde. Dementsprechend wurden wesentliche Punkte aus den beiden Gesetzentwürfen noch mal beraten und letztlich im Bildungsausschuss mit einer großen Mehrheit eine zustimmende Beschlussempfehlung in Verbindung mit den vorliegenden Änderungsanträgen verabschiedet. Aus dem rot-rot-grünen Gesetzentwurf werden jetzt die Praxisorientierungen, die geschärfte Definition der Grundlage für digitale Unterrichtsmethoden sowie die Verankerung des Einsatzes von Pädagogischen und Verwaltungsassistentinnen in das Gesetz übernommen und aus dem Gesetzentwurf von CDU und FDP die Stärkung des Elternwillens bei der Wahl der Beschulung von Kindern mit besonderem Förderbedarf. Damit ist jetzt ein Kompromiss erreicht und ich denke, alle haben damit jetzt auch eine entsprechende Erwartung für die anstehende Diskussion. Ich will nur noch auf die Tischvorlagen hinweisen, die jetzt noch ausliegen. Das eine ist die Änderung des Titels. Durch die Streichung des Lehrerbildungsgesetzes, das die Umwandlung von der schulart- zur schulstufenbezogenen Lehrerinnenausbildung vorsah, ist ein Änderungsantrag notwendig, weil wir jetzt nicht mehr über ein Mantelgesetz, sondern über ein einfaches Änderungsgesetz zum Thüringer Schulgesetz reden – deswegen jetzt die Änderung zum Vierten Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes. Und der Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Parlamentarischen Gruppe der FDP ergibt sich durch das bisherige gleichzeitige Inkrafttreten in den beiden Gesetzentwürfen am 1. August, sodass jetzt hier eine Änderung entsprechend vorgenommen wird; im Gesetzentwurf von CDU und FDP wird das entsprechend auf den Juni vorgezogen. So weit zur Berichterstattung und damit freue ich mich jetzt auf die gemeinsame Debatte. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

b) Thüringer Gesetz zur Modernisierung des Schulwesens

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Schaft. Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich hat mir signalisiert, dass sie die Begründung des Entschließungsantrags zu Tagesordnungspunkt 2 b wünscht. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, das mache ich!) Bitte.

Diese Rede einzeln zitieren

Astrid Rothe-Beinlich GRÜNE

b) Thüringer Gesetz zur Modernisierung des Schulwesens

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Entschließungsantrag zu den Gesetzen ist neu. Ich darf ihn hier begründen. Da geht es um die Qualitätsentwicklung für den Unterricht und darum, den Lernort zu stützen, und um die Überarbeitung und Erweiterung des Referenzrahmens „Schulischer Qualitätsrahmen Thüringen“. Ich will gleich vorwegschicken, dass ich hoffe, dass wir auch hier zu einer breiten Unterstützung und Verabschiedung kommen. Ich bin sehr froh, dass wir so weit nach der langen Debatte zusammengefunden haben. Warum dieser Entschließungsantrag? Es ist in der Anhörung zum Gesetz aus unserer Sicht sehr deutlich geworden, dass die Qualitätsentwicklung ein ganz wichtiges Anliegen für alle demokratischen Fraktionen zumindest hier im Raum ist. Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung liegen nun mal in der Verantwortung der Schulen und damit sollen sie auf regionale Besonderheiten und Bedarfe der Schülerinnen und auch der Lehrkräfte reagieren können. Die Schulen sollen aber auch die Möglichkeiten haben, eigene Schwerpunkte zu setzen – bei der Ausgestaltung des Unterrichts, von Teilhabe und Mitbestimmung, bei Personalführung und Entwicklung, aber auch bei der räumlichen Gestaltung des Lernorts Schule. Und man sieht schon an dieser nicht abschließenden Aufzählung, wie komplex Schulentwicklung ist und dass dazu ganz unterschiedliche Qualitätskriterien gehören. Dabei unterstützt das Bildungsministerium bereits seit 2017 Thüringer Schulen mithilfe des Programms QThüS – Qualitätsentwicklung Thüringer Schulen – als Verfahren der externen Evaluation und für diesen Einsatz – das will ich an der Stelle auch sagen – sind wir dem durchführenden Schulamt Nordthüringen ausgesprochen dankbar. Wir wollen darüber hinaus den Schulen einen zeitgemäßen Referenzrahmen zur Orientierung bei der Schulentwicklung und damit eine Erleichterung mit auf den Weg geben. Also allen, die Sorge haben, es ginge hier um mehr Bürokratie: Darum geht es eben genau nicht. Von daher bitten wir das Bildungsministerium, auch den „Schulischen Qualitätsrahmen Thüringen“ anhand aktueller Erkenntnisse der Bildungsforschung und der Ergebnisse des Dialogprozesses „Dialog Schule 2030“ entsprechend zu überarbeiten. Dabei sollen auch bisher nicht enthaltene Qualitätsbereiche mit aufgenommen werden. Besonders hervorzuheben sind dabei zum einen die Zusammenarbeit, Führung, Personalentwicklung und das Management, dann die datengestützte Qualitätsentwicklung und -sicherung, die Schulkultur, aber auch zukunftsorientierte Querschnittsthemen wie Demokratiebildung, Leben in der digitalen Welt und Bildung für nachhaltige Entwicklung. Wir wollen zudem schulinterne Prozesse vor Ort unterstützen, indem wir für neue Fachkräfte der Schulaufsicht in den Schulämtern ein Einarbeitungskonzept anhand des aktualisierten Orientierungsrahmens erstellen und etablieren werden. Und es muss darum gehen, Schulentwicklungsteams ebenfalls in die Schulen zu bringen, um Qualitätsentwicklungsprozesse innerhalb der Schulen zu begleiten. Noch mal ganz wichtig: Es geht uns nicht darum, Schulen zu überfordern, da sind wir uns, denke ich, alle einig, sondern bereits Erarbeitetes zu würdigen, das bedeutet, die weitere Qualitätsentwicklung möglichst unbürokratisch zu gestalten und dabei bereits erarbeitete Schulkonzepte zu berücksichtigen. In diesem Sinne hoffe ich – wie gesagt – auch hier auf eine breite Unterstützung und will ausdrücklich allen Referentinnen, insbesondere der demokratischen Fraktionen, danken, die zum Gelingen auch dieses Antrags mit beigetragen haben. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

b) Thüringer Gesetz zur Modernisierung des Schulwesens

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Ich eröffne die Aussprache und als erste Rednerin rufe ich Frau Abgeordnete Baum für die Parlamentarische Gruppe der FDP auf.

Diese Rede einzeln zitieren

Franziska Baum FDP

b) Thüringer Gesetz zur Modernisierung des Schulwesens

Ich habe 10 Minuten, damit ist man gar nicht mehr so klein. (Beifall Gruppe der FDP) Der Herr Präsident weiß offensichtlich, dass ich danach noch Dienst dahinten habe. Deswegen vielen Dank. Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörerinnen, Zuschauer, Zuschauerinnen, wo auch immer Sie dieser Debatte folgen! Es ist ja eine kleine Binsenweisheit, dass kein Gesetz das Parlament so verlässt, wie es eingebracht wurde. Und wir sprechen hier bei dieser Einigung auch ein bisschen über eine Einigung, die sehr deutlich macht, wie schmerzhaft Politik manchmal sein kann. Denn wir reden über zwei Gesetzentwürfe, die von ziemlich unterschiedlichen Seiten zusammengekommen sind. Dementsprechend schwierig war auch eine Einigung und ich glaube, wenn wir ganz ehrlich sind, dann sind wir auch alle am Ende nicht so wirklich zufrieden mit dem, was man so als Kompromiss an dieser Stelle bezeichnen kann. Aber das gehört einfach zur Wahrheit und zur politischen Konstellation dazu. Als FDP haben wir uns ja gemeinsam mit der CDU hauptsächlich mit dem Thema des gemeinsamen Lernens und der Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf beschäftigt, mit dem Elternwahlrecht der inklusiven Beschulung und dem automatischen Aufrücken, während die regierungstragenden Fraktionen in ihrem Gesetzentwurf wiederum teilweise wieder Korrekturen zur letzten Novelle des Schulgesetzes vorgenommen und Regelungsbedarfe abgedeckt haben, die sich aus aktuellen Entwicklungen in der Thüringer Bildungslandschaft ergaben. Die rot-rot-grünen Fraktionen wollten darüber hinaus auch die Themen wie schulstufenbezogene Lehrerausbildung oder die Frage nach der Bevorzugung oder Benachteiligung bestimmter Schularten, zum Beispiel an den Gemeinschaftsschulen, regeln. Am Ende liegt jetzt ein Gesetz aus der Opposition und eines aus der Regierung vor, die das Wesentliche und am Ende auch das technisch Mögliche regeln. Da geht es um die regelhafte Einführung der 13. Klassenstufe an den Sportgymnasien. Das ergibt sich aus einem Modellprojekt, das positiv erörtert hat, dass das notwendig ist, um sowohl der sportlichen Talentförderung als eben auch der Schulpflicht zu genügen. Es klärt einige Berichtspflichten gegenüber dem Bund, es klärt die Beschulung von Thüringer Schülerinnen und Schülern in den angrenzenden Bundesländern. Da ist jetzt nur noch eine nachgewiesene Anmeldung und keine Genehmigung durch das Schulamt mehr notwendig. Es klärt auch eine Praxisorientierung an der Regelschule. Die war uns auch sehr wichtig und wir haben erst neulich wieder über die Wichtigkeit der Praxisorientierung gerade an der Regelschule diskutiert und gehört. Und es geht um die gesetzliche Festschreibung von Schulverwaltungsassistentinnen und Schulassistenten. Ich möchte jetzt aber hier in meiner Rede hauptsächlich auf ein paar Punkte eingehen, die uns jetzt in dieser Beschlussfassung besonders wichtig sind. Da sind zwei dabei, die sich aus dem Gesetzentwurf von FDP und CDU ergeben, und einer, den wir im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Kompromisses im Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün mitbearbeiten durften. Im Schulgesetz wird nun dank FDP und CDU verankert, dass für das gemeinsame Lernen zukünftig die personellen und sachlichen Voraussetzungen bei inklusiver Beschulung stärker beachtet werden. Dabei geht es uns nicht – wie fälschlicherweise manchmal dargestellt wird – darum, Schüler zu exkludieren oder ihnen Chancen zu verwehren, sondern wir nehmen schlicht die Hinweise aus der Lehrpraxis ernst. Im erst heute deutschlandweit veröffentlichten Schulbarometer 2024 geben 77 Prozent der befragten Lehrkräfte an, dass die inklusive Beschulung derzeit nicht ausreichend auf die spezielle Unterstützung von Schülerinnen und Schülern ausgerichtet ist. (Beifall Gruppe der FDP) Es ist aus unserer Sicht wichtig, dass dieser gemeinsame Unterricht aber für alle funktioniert und dass jede Schülerin und jeder Schüler die Chance hat, die eigenen Potenziale zu entwickeln. Wir hätten gerne noch besonders transparent gemacht, welche Schule für welche Förderbedarfe besonders gut ausgerüstet ist; das ist nicht erfolgreich gelungen. Gemeinsames Lernen und inklusive Beschulung von Kindern mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf können aber nur gelingen, wenn die Bedingungen an der Schule vor Ort stimmen. Deswegen freuen wir uns, dass das hier an der Stelle noch mal sehr deutlich im Gesetz angesprochen wird. Genauso wird in diesem Zusammenhang auch die Frage geklärt, wer denn nun am Ende rechtlich entscheidet, auf welche Schule das Kind gehen soll. Wir stärken an dieser Stelle den Elternwillen. Das heißt, es wird rechtlich klargestellt, dass die Eltern des Kindes mit Behinderung entscheiden, ob ihr Kind den gemeinsamen Unterricht oder eben eine Förderschule besuchen soll. Was nach einem kleinen Punkt klingen mag, sorgt für rechtliche Klarheit, die gerade für die Betroffenen und am Verfahren Beteiligten wichtig ist und die vor allem Unsicherheit bei den Eltern abbaut. Auch bei der Rückstellung, also bei der Frage, wann die Einschulung für das Kind beginnt, stärkt der heutige Beschluss die Eltern. Es ist jetzt nicht mehr eine medizinische Indikation notwendig, wenn das Kind später zur Schule gehen möchte. Zukünftig können Eltern also deutlich freier einen Antrag auf Rückstellung stellen, wenn sie der Auffassung sind, dass ihr Kind noch nicht bereit ist für die Schule. Wir stärken und präzisieren also an entscheidenden Stellen den Elternwillen im Schulgesetz. Und mein dritter Punkt: Wir wären nicht die Freien Demokraten, wenn wir dann nicht doch noch zum Thema „Digitalisierung“ sprechen würden. Hier waren wir mit die Ersten. Sie erinnern sich möglicherweise an die erste Debatte dazu. Da waren wir mit dem Entwurf von Rot-Rot-Grün eher unzufrieden, weil dieser aus unserer Sicht sehr restriktiv und nicht mit ausreichender Klarheit darauf eingeht, welche Voraussetzungen wir gesetzlich für eine gelingende Digitalisierung der Schulen schaffen müssen. Auch der Kompromiss zeigt aus unserer Sicht immer noch nicht das Potenzial, was die Digitalisierung für den Bildungsbereich hat. (Beifall Gruppe der FDP) Immerhin sind wir froh, dass den Schulen jetzt ein Rechtsrahmen geboten wird, digitale Formate für den Unterricht, zum Beispiel als Distanzunterricht, zu nutzen, denn eines muss klar sein: Unterricht muss stattfinden! (Beifall Gruppe der FDP) Und wer sich mit den Eltern und Lehrerinnen und Lehrern unterhält, die ich zum Beispiel gestern beim bildungspolitischen Abend der IHK Suhl getroffen habe, der merkt sehr deutlich, dass der Frust über Unterrichtsausfall, über fehlende Lehrkräfte sehr groß ist. Das heißt, diese Aufgabe liegt nach wie vor vor uns allen. Denn in Zeiten größter Herausforderungen für die Schulen fehlt es trotz allem, was wir jetzt heute hier beschließen, nach wie vor an einer klaren Mission für eine zukunftsgerichtete Weiterentwicklung des Schulsystems. (Beifall Gruppe der FDP) Ich begrüße den Entschließungsantrag zum Thema „Schulqualität“, denn dieses Thema hat es nicht ins Gesetz geschafft. Es ist aber wesentlich, dass es einen Rahmen für Schulqualität gibt und dass sich vor allem das Unterstützungssystem um Schule kümmert und nicht umgekehrt. Ein kritischer Blick muss an dieser Stelle aber erlaubt sein: Sie haben es als rot-rot-grüne Regierung in den letzten zehn Jahren nicht vermocht, das Zuständigkeits- und Verwaltungswirrwarr im Schulbereich zu entflechten und die über die Jahre angestaute Bürokratie abzubauen. Vielmehr lassen wir sie jetzt durch neues Personal verwalten. (Beifall Gruppe der FDP) Sie haben keine überzeugende Lösung gegen den Lehrermangel vorgelegt, damit hier und jetzt von den Schulen Druck genommen werden kann und nicht erst in fünf, sechs oder sieben, acht Jahren. Sie haben die eigenverantwortliche Schule nicht strukturell mit Leben gefüllt. Themen wie das Schulbudget sind leidlich bürokratisch umgesetzt, Personalhoheit wurde gar nicht angefasst. (Beifall Gruppe der FDP) So haben Sie den Schulen nie eine Chance gegeben, auf eigene Faust und unter Einbindung aller Bildungsakteure modern, digital und resilient zu werden. (Beifall Gruppe der FDP) Es wird die Aufgabe des zukünftigen Landtags und der zukünftigen Landesregierung sein, den Schulen im Freistaat genau dieses Update zu verpassen, damit Schule wieder stattfindet, damit das, was Schule betrifft, auch in der Schule entschieden werden kann, damit Leistung gefördert und gefordert wird, kurzum: damit Schule wieder funktioniert. (Beifall Gruppe der FDP) Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall Gruppe der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

b) Thüringer Gesetz zur Modernisierung des Schulwesens

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Nächster Redner ist Abgeordneter Wolf, Fraktion Die Linke.

Diese Rede einzeln zitieren

Torsten Wolf Die Linke

b) Thüringer Gesetz zur Modernisierung des Schulwesens

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Haus, sehr geehrte Interessenten am Livestream, wenn mich vor vier/sechs Wochen jemand gefragt hätte: „Kriegt ihr das noch hin mit dem Schulgesetz?“, hätte ich ihm oder ihr ehrlich antworten müssen: Ich glaube es, ehrlich gesagt, nicht. Warum? Das kann ich hier kurz ausführen. Die Positionen der beiden eingebrachten Schulgesetze von CDU und FDP und von Rot-Rot-Grün waren so unterschiedlich, wie sie irgendwie nur sein konnten. Das ist auch nachvollziehbar, weil sich bei Rot-Rot-Grün ein ganz anderes Verständnis von Bildung, von Schule, auch von Kindergärten, von pädagogischer Arbeit wiederfindet als bei der CDU und bei der FDP. Dementsprechend unterschiedlich waren auch die eingebrachten Gesetzentwürfe. Als erstes möchte ich tatsächlich auch der CDU, möchte ich Kollegen Tischner auch mal danken, denn als er seinen Gesetzentwurf zusammen mit der FDP eingebracht hat, gab es eine Verabredung, und die hat gehalten, nämlich, dass wenn wir etwas machen hier in dem Hohen Haus, dann machen wir es im demokratischen Spektrum. Wir reden miteinander, wir versuchen, Lösungen zu finden, und wenn wir Lösungen gefunden haben, mit denen alle auch leben können, dann ist es eben dieser Kompromiss. Das kann man jetzt als kleinste Menge bezeichnen. Ich finde, das ist ein Kompromiss, der zeitgemäß ist, der vor allen Dingen Sicherheit und Orientierung in schwierigen Zeiten für die Schulen, für die Schulverwaltung gibt, und von daher ist es ein guter Kompromiss. Und dass die Verabredung gehalten hat, zeigt ganz klar, dass dieser Landtag auch in schwierigen Zeiten kurz vor der Landtagswahl – und daran hat natürlich auch Minister Holter seinen Anteil, der immer wieder mit Gesprächen mitgeholfen hat, dass wir nicht auseinandergegangen sind – heute hier dieses Gesetz in der zweiten Lesung hat und heute sicherlich auch gemeinsam verabschiedet. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, noch mal zur Unterschiedlichkeit: Kollegin Baum hat ja eben schon ausgeführt, worum es vor allem CDU und FDP ging. Das war auf der einen Seite die Stärkung des Elternwillens – dazu sage ich nachher noch etwas – im Bereich „Gemeinsamer Unterricht“, aber eben auch die ganze Frage der Einschulung. Auf der anderen Seite – und das habe ich auch zu Beginn bei der ersten Lesung gesagt, das ist Vollgas mit Blick in den Rückspiegel – findet sich in dem Gesetz wieder, dass man zum Beispiel die Versetzungsentscheidung komplett wieder zurückdrehen wollte, also Doppeljahrgangsstufen, und in diesen Doppeljahrgangsstufen, wo es auch Lehr- und Entwicklungspläne gibt, die kompetenzorientiert für unsere Schülerinnen und Schüler sind, dort trotz alledem die Frage stellen: Muss in dieser Doppeljahrgangsstufe ein Kind versetzt werden, ja oder nein? Das haben die CDU und die FDP anders beantwortet als wir – völlig zulässig. Es ist gut, dass das so nicht gekommen ist. Was haben wir als Rot-Rot-Grün eingebracht? Ich will nur mal die grundsätzlichen Fragen aufwerfen, die wir uns gestellt haben, nämlich: Was lernen wir denn eigentlich aus der Pandemie? Wo stehen wir nach kürzester Zeit – 2019 ist ja unser Schulgesetz erst mal in Kraft getreten – denn heute und was müssen wir den Schulen mitgeben, damit sie sich weiterentwickeln können? Wir haben darauf folgende Antwort gefunden: Erstens, durch stärkere Praxisorientierung im Unterricht tatsächlich als Schulentwicklungsinstrument für die Regel- und Gemeinschaftsschulen den Schulen die Möglichkeit zu geben, nicht nur Berufsorientierung stärker zu implementieren, sondern vor allen Dingen den – für mich unerträglich – hohen Anteil – trotz pädagogischer Instrumente wie zum Beispiel der individuellen Abschlussphase – von Schülerinnen und Schülern ohne Abschluss zu verringern. Zweitens, wir wollen längeres gemeinsames Lernen und wir wollen das weiter befördern. Deswegen haben wir einen Vorschlag gemacht, dass, wenn Grund- und Regelschule an einem Standort sind, sich dort die Schulen auch in einer angemessenen Zeit zu einer Gemeinschaftsschule weiterentwickeln können. Drittens, der gesamte Bereich der Digitalität: Was haben wir diskutiert während der Coronazeit, wo wir da stehen! Jetzt braucht es einen Rechtsrahmen, die Schulen brauchen das zwingend. Ich sage jetzt mal, die zweite Stufe der Digitalität ist das, was derzeit schon in den Schulen gelebt werden muss, weil es gar nicht anders geht, nämlich der Umgang mit Künstlicher Intelligenz – ein ganz wichtiges Thema. Viertens: Multiprofessionalität stärken durch Assistenzkräfte, pädagogische Assistenz, aber auch Schulverwaltungsassistenz, aber natürlich auch durch die deutlichere bedarfsgerechte Ausstattung mit Schulsozialarbeit. Des Weiteren – ein großer Streitpunkt –: Wegfall der Besonderen Leistungsfeststellung. Warum sehen wir das als entbehrlich? Nicht nur, weil Thüringen eines der wenigen Länder ist, die das haben. Das wäre nur das Geringste. Es bringt überhaupt keinen Lernfortschritt etc. pp. Hier konnten wir uns nicht einigen. Wir haben es als wichtig angesehen und sind da auch in der Anhörung, zum Beispiel vom Philologenverband, also dem Verband der Gymnasiallehrerinnen und Gymnasiallehrer, unterstützt worden. Weiterhin: Mitwirkung und Demokratie an der Schule stärken und durch Kooperation den Unterrichtsausfall begrenzen. Wie schon gesagt, wir haben eine große Anhörung dazu gemacht, es haben sich viele beteiligt. Mein Dank dafür. Wir haben auch intensiv diskutiert dazu im Bildungsausschuss und schlussendlich muss man sich auch auf etwas einigen. Es ist verständlich, dass wir uns vor allen Dingen auf Fragen geeinigt haben, die der Schulpraxis und weniger dem, was jeder Partei und jeder Fraktion besonders wichtig ist, dienlich ist, da, wo wir Ansatzpunkte hatten zur Weiterentwicklung, wenn auch nicht in dem ganz großen Umfeld, wie wir es uns vorstellen. Wir haben uns unter anderem, und das ist meiner Fraktion besonders wichtig gewesen, auf das praxisorientierte Lernen geeinigt. Ich will es mal deutlich sagen: Polytechnik ist in den Thüringen Schulen auch zukünftig wieder aktuell. (Beifall DIE LINKE) Wir saßen gestern – die Kollegin Baum hat es schon erwähnt – auf dem Podium bei der Wirtschaft zusammen mit Minister Holter in Südthüringen. Das ist genau die Forderung, die die Wirtschaft an uns gestellt hat: Übertragt das bitte flächendeckend oder in der gesamten Fläche. Minister Holter hat dann noch einmal ausgeführt, wie es in Südthüringen diesbezüglich derzeit aussieht. Mit diesem klaren gesetzlichen Auftrag haben die Schulen, die Regelschulen, die Orientierung, wohin die Reise geht, und die Stärkung auch in ihrem Auftrag. Warum ist aber auch die gesetzliche Verankerung so wichtig? Als im Schulamtsbereich Nordthüringen die ersten Schulen sich da auf den Weg gemacht haben vor gut zwei Jahren, da war für viele Schulen die Frage: Wie ist das denn überhaupt vom rechtlichen Rahmen her? Das ist ja Lernen am anderen Ort. Wir haben ja hier eigentlich gar keinen gesetzlichen Rahmen, um das genau so auszugestalten. – Das haben wir jetzt nachvollzogen. Und ich lade alle Schulen dazu ein und ich weiß – auch da mein Dank noch einmal an die Schulämter für die Arbeit, die da schon in den letzten zwei Jahren geleistet worden ist –, dass dort alle Regelschulen, Gemeinschaftsschulen jetzt schon wissen, wie sie es machen können, weil sie gelernt haben von dem guten Modell, welches in Nordthüringen entwickelt worden ist, damit sie nicht bei null anfangen müssen, sondern das, was tatsächlich für alle Schulen wesentlich ist, wie kann ich meine eigene Schulentwicklung auch in schwierigen Zeiten bestmöglich betreiben, dass das abgesichert ist. Die Reaktion gestern bei der Wirtschaft, aber auch von den anwesenden Schulleitungen war nur positiv, auch in der Anhörung zum praxisorientierten Lernen nur positive Reaktionen, ein ganz wichtiges Instrument, damit wir – ich hatte es schon erwähnt – von dem zu hohen Anteil der jungen Menschen, die derzeit ohne Schulabschluss die Schule verlassen, herunterkommen. Ich denke auch, es ist zeitgemäß. Ich sage es mal so, ich habe mittlerweile Anrufe aus Sachsen, die mich bitten: Können Sie das mal bei uns vorstellen? Elternvertretungen, Wirtschaft etc., was machen Sie da in Thüringen? Das zeigt also, das Thüringer Modell strahlt jetzt schon. Gut, dass wir es haben. Gut, dass wir es jetzt ins Gesetz bekommen. Wir werden zukünftig – und das ist auch aus meinem Wahlkreis in Jena ein wichtiges Instrument – bei den Schulträgern, die keine Schulbezirke haben und mit einem hohen Anteil an Schulen mit einer besonderen pädagogischen Entwicklung gesegnet sind, die Möglichkeit haben, 30 Prozent der Schülerinnen und Schüler, die nicht unmittelbar in dem Einzugsbereich sind, auch an die Schule aufzunehmen. Das ist eine ganz wichtige Forderung. Wir übernehmen das, was in Jena jetzt schon Praxis ist, aber jetzt eben mit dem gesetzlichen Rahmen, geben da auch Sicherheit. Auch hier: wichtige Entwicklung! Wir stärken die Schulkonferenz in dem Auftrag, nämlich genau in dem Auftrag: Was heißt es, mit digitalen Lernmedien umzugehen? Die Schulkonferenzen sind jetzt beauftragt, dort eigene Konzepte zu entwickeln, sie auch abzustimmen und sie mit dem Schulamt im Genehmigungsverfahren zu implementieren. Das ist auf Kompromissbasis entstanden. Kollegin Baum hat schon darauf hingewiesen: ein guter Kompromiss. Mit der Pädagogischen Assistenz und der Verwaltungsassistenz haben wir zwei neue Beschäftigtengruppen ins Schulgesetz aufgenommen. Ich sage mal, jede Schule in einem besonderen Umfeld hat es auch verdient, mit der multiprofessionellen Unterstützung auch weiter voranzukommen. Jetzt zu dem, was uns naturgemäß nicht so entsprochen hat, nicht nur, weil es aus einem anderen Gesetz kam, sondern weil es auch meiner Meinung nach eigentlich schon gut verfasst war. Wir haben uns trotzdem mit CDU und FDP darauf geeinigt, nämlich die Frage, inwiefern der gemeinsame Unterricht Gelingensbedingungen braucht. Das hatten wir schon verfasst. Im selben Paragrafen, nur nicht in Absatz 1, sondern in Absatz 3, hatten wir die Gelingensbedingungen schon formuliert. Seitdem haben wir festgestellt – und ich habe das mit einer Mündlichen Anfrage auch im Plenum noch mal deutlich machen können –, dass die Aufnahme an einer allgemeinbildenden Schule zum gemeinsamen Unterricht leider nicht mehr die Entwicklung hatte, weil die Voraussetzungen für den gemeinsamen Unterricht eben nicht überall gegeben waren. Es steht jetzt woanders. Es ist noch mal deutlicher formuliert. Wir können damit gut leben, weil es – wie gesagt – unserem Anspruch entspricht, dass der gemeinsame Unterricht Voraussetzungen braucht, nämlich Gelingensbedingungen. Das Zweite – und da wird es besonders heikel –, die Frage: Steht es den Eltern frei oder soll es den Eltern freistehen, die Schule zu wählen? Das ist aber auch hier an eine Bedingung geknüpft. Wir haben nämlich eine Kaskade. Zuerst gibt es ein sonderpädagogisches Gutachten, dann schauen der Schulträger und das Schulamt nach einer geeigneten Schule und schlagen die vor und dann steht es den Eltern frei, diese Schule auch zu wählen. Ist das jetzt besonders anders als das, was wir bisher hatten? Ich sage, es ist anders, aber es ist nichts Neues. (Zwischenruf Abg. Baum, Gruppe der FDP: Es ist jetzt klarer!) Denn auch bei uns im Gesetz steht bisher: „unter Berücksichtigung des Elternwillens“. Und genau das haben die Schulämter gemacht. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Na ja!) Genau das haben sie gemacht, Kollege Tischner. Also von daher konnten wir auch bei dem ganz gut mitgehen. Es war nicht leicht, wir haben auch lange diskutiert. Trotz alledem, und das habe ich im Ausschuss auch gesagt: Jedes Gesetz, was den Landtag verlässt, muss erst einmal seine Praxistauglichkeit beweisen. Ich wünsche den Schulen von ganzem Herzen, dass jetzt Ruhe einkehrt, dass jetzt wirklich mal über die nächsten Jahre nicht wieder irgendwelche Diskussionen geführt werden, wohin die Reise gehen soll, sondern die Schulen jetzt mit diesem Gesetz Verlässlichkeit, Sicherheit haben und sich auf Grundlage dieses Gesetzes auf den Weg machen können, auch ihre eigenen Wege zu finden und bestmöglich ihrer pädagogischen Aufgabe nachzugehen, Unterricht abzuhalten, Kinder zu fördern und zu einem Abschluss zu bringen. Dem entspricht auch der Antrag von Rot-Rot-Grün, den Kollegin Rothe-Beinlich dankenswerterweise schon vorgestellt hat. Von daher kann ich mich da kurzfassen. Wir wissen, dass die Landesregierung hier schon intensiv daran arbeitet, dass sie mit eigenen Fachkräften dort die Schulen unterstützt. Das ist eine wichtige Aufgabe. Wir geben diesen Antrag mit bei, weil wir uns – Kollegin Rothe-Beinlich hat es, glaube ich, schon erwähnt, oder Kollegin Baum war es – in den Verhandlungen leider nicht einigen konnten, wir die Schulentwicklung mit den entsprechenden Komponenten aber trotz alledem für eine so herausragende Aufgabe halten, dass wir es mit diesem Antrag noch mal deutlich klarstellen und der Landesregierung als Auftrag auch noch mal mitgeben wollten. Ich denke abschließend, hier liegt etwas vor, wo jeder, der an guter Schulentwicklung, guter Unterrichtsentwicklung interessiert ist, gut zustimmen kann. Dementsprechend werbe ich auch nicht nur in meiner Fraktion, sondern insgesamt hier im Hohen Haus: Lassen Sie uns den Schulen größtmögliche Sicherheit und Orientierung geben! Mit diesem Gesetz, mit diesem Kompromiss ist das möglich. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

b) Thüringer Gesetz zur Modernisierung des Schulwesens

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die Fraktion der CDU rufe ich Herrn Abgeordneten Tischner auf.

Diese Rede einzeln zitieren

Christian Tischner CDU

b) Thüringer Gesetz zur Modernisierung des Schulwesens

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Zuschauer am Livestream, es war vor zweieinhalb Jahren, als ich für meine Fraktion den gemeinsamen Gesetzentwurf von CDU und FDP hier in den Landtag einbringen durfte, ein Gesetzentwurf, der klar die Rechte der Eltern und die Förderschulen in Thüringen in den Mittelpunkt stellte und diese wieder stärken wollte. Seit Jahren haben wir alle die Rückmeldungen erhalten, wie schwer es Eltern gemacht wurde, ihre Kinder in einer Förderschule beschulen zu lassen. Wir alle kennen die Berichte aus den Schulen, dass Kinder nicht im gemeinsamen Unterricht bedarfsgerecht gefördert werden können, weil der Freistaat die Ressourcen für die Schulen nicht zur Verfügung stellt. Ich habe damals meine Rede beendet mit den Worten des Ministerpräsidenten – ich darf noch mal zitieren –: „Wer etwas ausdenkt, kann falschliegen, wer handelt, kann Fehler machen. Es kommt auf das Erkennen an, auf die Fähigkeit zum Korrigieren, [um] das Gemeinsame in der Gesellschaft zusammenzuführen.“ Die heftigen Zwischenrufe, die es damals bei dem Zitat gab, nehme ich heute nicht mehr wahr. Das ist auch gut so. Es ist auch gut, dass das heute ein guter Tag für die Bildung in Thüringen wird. Der Landtag wird gleich zwei Schulgesetzänderungen beschließen, die wesentlich durch die Vorschläge unserer Fraktion geprägt sind. Dieser Erfolg zeigt, dass sich Praxisnähe in der Bildungspolitik, Einsatz und Hartnäckigkeit für unsere Schüler und Lehrer auch auszahlen können. Wir werden am Ende des heutigen Tages ein Schulgesetz haben, das etwas weniger von Ideologie geprägt ist und mehr praxistauglich sein wird. Zu den wichtigsten Erfolgen gehört, dass wir die Rechte der Eltern stärken und ihnen die Entscheidungsfreiheit zurückgeben, die sie verdienen – und das ist auch gut so. In den vergangenen Jahren hatten Eltern von Kindern mit Förderbedarf kaum Einfluss darauf, welche Schulart – Förderschule oder gemeinsamer Unterricht – ihr Kind besuchen konnte. Die Entscheidung lag beim Schulamt und nicht wenige Familien mussten unsägliche Gespräche über sich ergehen lassen, um das zu erreichen, was sie für ihr Kind am besten hielten. Mit der heutigen Novelle des Schulgesetzes ändern wir dies grundlegend und schaffen Klarheit. Nun können Eltern wieder selbst entscheiden, welche Förderung für ihr Kind die richtige ist. Das ist ein großer Schritt hin zu mehr Selbstbestimmung und Anerkennung der elterlichen Verantwortung. Herr Wolf hat gerade wieder versucht, diesen Kompromiss zu unterlaufen. Dazu sage ich nur: Schon allein, dass wir diese Änderung vor zweieinhalb Jahren in den Landtag eingebracht haben, hat dazu geführt, dass das eine oder andere Schulamt in seinem Vorgehen und der eine oder andere Inklusionsfanatiker in den Schulämtern etwas vorsichtiger agiert hat – und das war auch gut so. (Beifall CDU) Um auch an dieser Stelle noch einmal mit der Umdeutung der UN-Behindertenrechtskonvention aufzuräumen: Dort steht, dass Menschen mit Behinderungen nicht vom Bildungssystem ausgeschlossen werden dürfen und dass angemessene Vorkehrungen für die Bedürfnisse des Einzelnen getroffen werden sollen. Dort steht eben nicht, dass hoch spezialisierte Förderschulen und bestens qualifizierte Pädagogen Teufelszeug und Versager sind – im Gegenteil. Und woher sich der Staat und die Gesetzgeber in der Vergangenheit das Recht genommen haben, über die Familien zu entscheiden, das erschließt sich mir bis heute nicht. Meine Damen und Herren, Politik hat die Aufgabe, die Realität zur Kenntnis zu nehmen. Seit der Einführung des gemeinsamen Unterrichts haben sich aber die Voraussetzungen für diesen leider nicht verbessert, sondern im Gegenteil. Was ist in den vergangenen 15 Jahren von 2009 bis 2014 passiert? An den Grundschulen haben wir inzwischen 7 Prozent mehr Schüler, aber 15 Prozent weniger Lehrer. An den Regelschulen, die die Hauptlast der Inklusion tragen, haben wir in den letzten 15 Jahren 8 Prozent mehr Schüler, aber 42 Prozent weniger Lehrer. Die Leidtragenden sind nunmehr die überlasteten Lehrkräfte in den Klassen, aber vor allem die Schülerinnen und Schüler, die unter schlechten Rahmenbedingungen nicht gefördert werden können, so wie es eigentlich sein müsste. Und deshalb ist es gut, dass nun im Schulgesetz an mehreren Stellen die Schaffung der Ressourcen als Voraussetzung für den gemeinsamen Unterricht benannt wurde und klargestellt wird, dass der gemeinsame Unterricht die Ressourcen benötigt, die man für ihn braucht. Alles andere ist Inklusion, die genau das Gegenteil für die Kinder mit Förderbedarf bewirken wird. (Beifall CDU) Ein weiterer zentraler Punkt unserer Initiative zur Änderung des Schulgesetzes gemeinsam mit der FDP war der Erhalt von Grund- und Regelschulen auch im ländlichen Raum. Die Pläne der rot-rotgrünen Minderheitsregierung hätten durch die realitätsferne Erhöhung der Mindestschülerzahl und die Einführung der Zweizügigkeit vieler Schulen in Thüringen für diese Schulen das Aus bedeutet. Wir haben diese Maßnahmen in den Verhandlungen erfolgreich gekippt. Jede zweite Grundschule im ländlichen Raum stand vor dem Aus, stand vor der Schließung oder sollte zu einer Gemeinschaftsschule zwangsfusionieren. Das wurde verhindert, und das ist eine gute Nachricht, vor allem für die kleinen Gemeinden, für die kleinen Städte in unserem Freistaat. Sie sind das Herz Thüringens und sie müssen gestärkt und nicht geschwächt werden. Wir haben die Elternrechte auch an einem anderen Punkt gestärkt: bei der Frage des Zurückstellens von Kindern, sprich bei der Einschulung. Nun können Kinder auch aus pädagogischen Gründen ein Jahr länger im Kindergarten bleiben und es ist nicht mehr nur an medizinische Gründe gebunden. Diese Flexibilität ist entscheidend für eine kindgerechte Entwicklung. Die Gesetzesnovelle macht unser Schulsystem nicht nur gerechter, sie macht es auch flexibler und stärker. Sie befreit unsere Schulen von überholten Vorgaben und gibt ihnen die Freiheit zurück, die sie für eine erfolgreiche pädagogische Arbeit benötigen. Gleichwohl braucht es mehr Ressourcen. Das ist allen bekannt und wird oft hier diskutiert. Leider haben wir uns bei einer Sache nicht durchsetzen können – das ist vorhin auch schon angesprochen worden, das war auch ein schwerer Kompromiss, den wir aber im Großen und Ganzen zunächst eingegangen sind –: Das ist die Frage der Versetzungsentscheidung in Thüringen. Während die Linke, insbesondere die Bundesvorsitzende der Linken, Hausaufgaben und Noten abschaffen will und auch unser Bildungsminister sich leider oftmals da mit Vorschlägen in diese Richtung an der Debatte beteiligt, sagen uns die Eltern, sagen uns die Unternehmen, erst gestern wieder in Suhl bei der Veranstaltung: Wir brauchen neben dem Fördern an unseren Schulen eben auch das Fordern und wir brauchen auch die Versetzungsentscheidung in jeder Klasse. Viele von uns Bildungspolitikern besuchen regelmäßig die Schulen. In den vergangenen Jahren kam es bei mir regelmäßig vor, dass Schulleiter oder Klassenleiter mir mal unaufgefordert einen Blick in die Notenbücher gegeben haben und mir zeigen wollten, wie krass sich die Noten der Schülerinnen und Schüler insbesondere in der 8. Klasse verändert haben. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Daten- schutz!) In der 8. Klasse, weil die Schüler in den Jahren vorher nur selten wiederholen können. Deswegen bleibt gerade die Forderung, dass wir das Sitzenbleiben, also die Versetzungsentscheidung, auch in jedem Jahrgang ab der 2. Klasse einführen wollen. Eine Verdreifachung des Sitzenbleibens – das ist auch das Ergebnis dieser schlechten Noten in der 8. Klasse – in der 8. Klasse ist das Ergebnis der rot-rot-grünen Bildungspolitik in den letzten zehn Jahren. Wir werden dies nach der Landtagswahl endlich im Interesse unserer Kinder korrigieren. Diese Politik von Rot-Rot-Grün produziert nämlich leider Bildungsverlierer am laufenden Band. (Beifall CDU) Meine Damen und Herren, ich möchte nun zum Änderungsvorschlag für das Thüringer Schulgesetz von Rot-Rot-Grün kommen. Was war da nicht alles an Angriffen auf unsere Schulen drin: Festlegungen von Schulmindestgrößen, die 40 bis 45 Prozent der Grund- und Regelschulen in Existenzängste gebracht haben, Zwangsfusionen von Grund- und Regelschulen, die Entwertung des Regelschulabschlusses durch das angestrebte Verschenken des Abschlusses, also des Regelschulabschlusses, ohne Prüfung am Gymnasium oder auch die Frage der Einheitslehrer in der Lehrerbildung. Und wir haben auch die Schulordnung – das gehört zu diesem Paket dazu, da bin ich Minister Holter sehr dankbar – in wesentlichen Punkten im Rahmen dieser Diskussion zum Schulgesetz als Parlament korrigieren können. Insbesondere bei der vorgeschlagenen Kürzung der Physik, Chemie und Biologie in den 10. Klassen am Gymnasium, was erhebliche Auswirkungen auf die Oberstufen gehabt hätte, aber auch bei den Kürzungen von Geografie, Wirtschaft, Recht und Sozialkunde hat Minister Holter jetzt einen neuen Weg eingeschlagen, der zu begrüßen ist. Aber auch bei der Schulordnung – kann ich für meine Fraktion ankündigen – werden wir nach der Landtagswahl noch einmal sehr genau draufschauen und Fehlentwicklungen zügig rückgängig machen. Ein Beispiel: Das ist die geplante Kürzung von Geschichte in der 10. Klasse, wo an der Regelschule, am Gymnasium, in Gemeinschaftsschulen zukünftig eben nur noch eine Stunde Geschichte in der 10. Klasse unterrichtet werden soll. Das ist zu wenig für die Zeitgeschichte. Das werden wir rückgängig machen. (Beifall CDU) Was sind Punkte, die wir ohne Diskussion mittragen, wo es großen Konsens gibt? Das ist die Verankerung des Tages in der Praxis, ein gutes Modell, das im Schulamt Nordthüringen entwickelt wurde und sich jetzt über das ganze Land ausrollt. Wir tragen die Verankerung der Pädagogischen Assistenten und der Schulverwaltungsassistenten mit, eine Forderung, die wir vor vielen Jahren auch schon – ich glaube, parteiübergreifend – hier im Landtag beschlossen haben, ein Schritt hin zu den multiprofessionellen Teams, und wir tragen natürlich auch die sogenannten technischen Sachen mit Blick auf Datenschutz mit, Gastschulanträge usw. Gut ist auch, dass zukünftig – es ist schon benannt worden – die Schulkonferenz, also Eltern, Schüler und Lehrer gemeinsam, über die Qualität des Distanzunterrichts und den Umfang des Distanzunterrichts bestimmen kann. Das gibt Freiräume vor Ort und schafft auch Akzeptanz des Distanzlernens innerhalb und außerhalb der Schule in den verschiedenen Situationen, die es dann vielleicht gibt, und das ist gut so. Meine sehr geehrten Damen und Herren, nun noch ein paar kurze allgemeine Worte, die mit Blick auf Schulgesetzdebatten sicherlich auch notwendig sind. Zentrales Element unserer Bildungspolitik ist das Prinzip des lebenslangen Lernens. Eine zukunftsorientierte Bildungspolitik will, dass jeder gut und mit Freude ein Leben lang lernen kann, und wir wollen als CDU, dass alle bestmöglich gebildet und selbstständig werden, um ihre Zukunft erfolgreich gestalten zu können. Bildung ist da der Schlüssel, das ist auch gut so. Bildung erstreckt sich entlang der individuellen Bildungslaufbahn jedes Einzelnen und fokussiert darauf, von Beginn an hervorragende Bildungschancen dann auch zu schaffen, um Talente optimal zu entfalten und diese auch zu unterstützen. Unser Ziel ist es, die individuellen Stärken jeder Person während ihrer gesamten Bildungsbiografie zu fördern. Wir setzen deshalb auf Fördern und Fordern und nicht auf Unruhe durch Strukturreformen, die unsere Schulen mehr und mehr überfordern. Das lebenslange Lernen von der frühkindlichen Bildung bis hinein in das hohe Erwachsenenalter bildet das Fundament für eine leistungsstarke und sozialgerechte Gesellschaft und an diesem Grundprinzip sollten sich die zukünftigen Schulgesetznovellen orientieren. Da bin ich nicht ganz bei Kollegen Wolf, der nach zehn Jahren hier im Parlament sagt: Jetzt muss aber endlich mal Ruhe sein an den Schulen. Das sage ich schon seit zehn Jahren, dass wir eigentlich Unterricht entwickeln sollen und nicht ständig das Schulsystem durcheinanderschütteln. Aber schön, lieber Torsten, dass wir da jetzt auf einen gemeinsamen Nenner kommen. Und trotzdem brauchen wir Schulgesetznovellen, die sich genau daran orientieren, was ich gerade gesagt habe, nämlich dass wir Schülerinnen und Schüler befähigen, lebenslang in unserer Gesellschaft gut und erfolgreich zu bestehen. Daran müssen sich kommende Schulgesetznovellen, die es sicherlich auch in der nächsten Wahlperiode geben wird, dringend orientieren. Ich möchte abschließend auch allen danken, die zu diesem Kompromiss beigetragen haben, insbesondere – es ist schon gefallen – unseren Referenten in den Fraktionen. Ich möchte aber auch an der Stelle Bildungsminister Holter herzlich danken, der in einer großen Offenheit und Zusammenarbeit mit der Opposition, auch mit seinem Haus, zur Verfügung stand. Das war ein gutes Miteinander und so, glaube ich, haben wir heute einen Kompromiss für die Thüringer Schulen vorliegen, der notwendig, wichtig und gut ist, wenn es auch nicht der allergrößte Wurf ist. Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

b) Thüringer Gesetz zur Modernisierung des Schulwesens

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Nächster Redner ist jetzt Herr Abgeordneter Dr. Hartung, Fraktion der SPD.

Diese Rede einzeln zitieren

Thomas Hartung SPD

b) Thüringer Gesetz zur Modernisierung des Schulwesens

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, es ist hier schon verschiedentlich angeklungen: Heute finden lange, harte Verhandlungen ihren Abschluss und um ganz ehrlich zu sein – das hat Torsten Wolf schon angesprochen –, hätte ich zeitweilig nicht gedacht, dass wir uns einigen. Trotzdem bin ich dankbar, dass wir uns geeinigt haben. Mit dem einen oder anderen Punkt bin ich zufriedener als mit anderen, die da drinstehen, aber prinzipiell ist es ein gutes Signal, dass Demokraten untereinander in der Lage sind, sich über alle trennenden Dinge hinweg zu Kompromissen zu verständigen und dann am Ende Gesetze auf den Weg zu bringen, die durchaus vernünftig sind. Irgendwo habe ich mal gelesen: Ein guter Kompromiss zeichnet sich dadurch aus, dass alle unzufrieden sind. Ich denke, so richtig zufrieden sind wir alle nicht, also gibt es noch viel zu tun für nach der Wahl, das ist von fast jedem angeklungen. Offensichtlich ist dieser Kompromiss nach diesen Kriterien ganz gut. Aber wie sieht jetzt dieser Konsens/dieser Kompromiss aus unserer Sicht, aus Sicht der SPD, aus? Ich möchte hier erst mal einige Worte zur Habenseite nennen. Das eine ist die Entlastung der Schulen, der Lehrerinnen und Lehrer durch die Schulverwaltungsassistenten und die Pädagogischen Assistenzkräfte. Das waren bislang sich so im Graubereich der Regelung bewegende Mitarbeiter, für die es Modellprojekte gab, für die es mögliche Einsatzgebiete gab, aber wo es auf Dauer keine gesetzlich verpflichtenden, keine gesetzlich verbindlichen Lösungen und Regelungen gab. Das haben wir jetzt in diesem Gesetz etabliert, und das ist, glaube ich, ein großer Erfolg für unsere modernen Schulen. Zweitens sind auf der Habenseite verschiedene technische Änderungen, das ist hier auch schon angesprochen worden. Das eine ist die Rechtssicherheit im Bereich der Digitalisierung und des digitalen Unterrichts. Da gab es Verordnungen, da gab es verschiedene Handlungspraxen, da gab es eingeschliffene Möglichkeiten, die jede Schule für sich ausgelotet hat. Jetzt haben wir im Gesetz dazu Regelungen stehen. Weitere gesetzlich verbindliche Regelungen gibt es jetzt bei der Aufnahme von Geschwisterkindern, beim Schulbesuch außerhalb Thüringens, bei der Schulzeitstreckung an Spezialgymnasien oder bei der Weitergabe statistischer Daten an die Kultusministerkonferenz. Zu diesen Punkten gab es die Notwendigkeit von Klärungen, und die haben wir in der sogenannten technischen Liste im Gesetz etabliert, und wir sind in der Lage, hier moderne gesetzliche Regelungen auf den Weg zu bringen. Bei allem Konsens muss man allerdings auch die Sollseite kurz erwähnen. Größtes Manko in diesem Gesetz ist die Tatsache, dass wir die Schulsozialarbeit praktisch fallen gelassen haben, obwohl die Angehörten wirklich durchweg ein positives Echo dazu gegeben haben. Es gibt keine Kritik an der Schulsozialarbeit und an der angestrebten Regelung, trotzdem haben wir dafür keine Mehrheit gefunden. Das wird etwas sein, was wir in der nächsten Legislaturperiode wieder aufrufen, und das ist etwas, was uns an diesem Gesetz besonders schmerzt: Dass wir bei der flächendeckenden Schulsozialarbeit, die während der Coronapandemie, aber auch bei der Frage der Senkung der Schulabbrecherquoten deutliche Erfolge gezeigt hat, keine Einigung herbeiführen konnten. Aber das ist nur aufgeschoben, nicht aufgehoben. Ein zweiter Punkt, bei dem wir mit Sicherheit nachbessern müssen, ist die schulstufenbezogene Lehrerausbildung. Denn eine glaubwürdige Antwort auf das Problem, wie wir den Lehrermangel beheben, wenn wir uns weiterhin leisten, dass ein Großteil der angehenden Lehrer für die Sekundarstufe auf das Gymnasium möchte und sich dafür ausbilden lässt, sucht man bei FDP und CDU bislang vergebens. Wir werden es also wieder aufrufen müssen, denn wir werden nicht darum herumkommen, alle Möglichkeiten zu nutzen, um das personelle Ausbluten der Regelschule zu verhindern. Als Letztes möchte ich bei der To-do-Liste auf der Sollseite noch erwähnen, dass das längere gemeinsame Lernen in diesem Kompromiss ebenfalls quasi nicht vorkommt, obwohl die aktuelle Pisa-Studie ganz klar sagt, dass der Weg raus aus den sozioökonomischen Scheiterbedingungen, also Bedingungen für schlechte Schulabschlüsse, für die Problematik, dass immer noch Kinder aus sozioökonomisch schlechtergestellten Familien Schwierigkeiten haben, gleichwertige Schulabschlüsse zu erreichen, das längere gemeinsame Lernen ist. Das hat sich in den Verhandlungen nicht durchgesetzt und hat sich nicht in unserem Schulgesetz niedergeschlagen. Das ist etwas, was wir auch wieder aufrufen werden. Und als letzten Punkt möchte ich an dieser Stelle die BLF nennen. Alle Schülergruppen, die wir hier im Landtag haben, die in der 9. Klasse sind, fragen: Was wird aus der BLF? Wir konnten lange keine Antwort geben. Jetzt können wir sie geben: Wir werden sie noch ein, zwei Jahre haben. Aber auch die wird nach der Wahl abgeschafft werden müssen, denn wir sind eines der wenigen Bundesländer, die das überhaupt noch haben. Und unser Realschulabschluss, wenn man ein Gymnasium besucht hat, ist deutlich schwieriger zu erlangen als in den allermeisten Bundesländern. Das ist eine Ungleichheit. Da werden wir nachbessern müssen. Also wenn ich Bilanz ziehe: Es gibt Licht und Schatten. Am Ende überwiegt das Licht. Aus diesem Grund werbe ich um Zustimmung für beide Gesetzentwürfe und ausdrücklich auch um Zustimmung für den Entschließungsantrag, der ebenfalls ein Thema aufgreift, das es nicht in den Kompromiss geschafft hat, aber trotzdem wichtig ist: die Qualitätsentwicklung an Schulen. Ich werbe ausdrücklich auch um Zustimmung zu diesem Entschließungsantrag. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Madeleine Henfling

b) Thüringer Gesetz zur Modernisierung des Schulwesens

Vielen Dank. Als Nächster erhält Abgeordneter Thrum für die Fraktion der AfD das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Uwe Thrum AfD

b) Thüringer Gesetz zur Modernisierung des Schulwesens

Sehr geehrte Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Gäste, zwei Vorhaben zur Änderung des Schulgesetzes, dem Herzstück des Bildungssystems, stehen heute zur Abstimmung. Unzählige Male wurde die Beratung im Ausschuss verschoben, man konnte sich nicht einigen. Nun hat man sich doch irgendwie zusammengerauft, wobei vom von RotRot-Grün angekündigten großen Wurf nicht mehr viel übrig geblieben ist, was wir allerdings auch ausdrücklich begrüßen. So wurde der komplette Teil zur Änderung des Lehrerbildungsgesetzes herausgenommen. Vorgesehen war die Umwandlung der Lehrerbildung von der schulartbezogenen hin zur schulstufenbezogenen Ausbildung. Dieser große Einschnitt in das Bildungssystem hätte den Weg für den von Rot-Rot-Grün angestrebten Einheitslehrer der Einheitsschule freigemacht. Wir sind froh, dass dieses Bildungsexperiment abgewendet werden konnte, denn es würde einen weiteren Qualitätsverlust bedeuten. (Beifall AfD) Die Forderung, dass Grundschulen zukünftig mindestens zweizügig sein müssen, ist weggefallen. Das ist auch gut so, denn damit würden viele Grundschulstandorte vor allem im ländlichen Raum infrage gestellt werden. Ebenfalls positiv bewerten wir, dass die BLF-Prüfungen an den Gymnasien bleiben und der praxisorientierte Unterricht mit reinkommt. Was gibt es nun Neues? Für Schüler in den Grenzregionen wird der Schulbesuch außerhalb Thüringens erleichtert. Die bisherige Formulierung, dass nur aus zwingenden persönlichen Gründen mit Genehmigung des zuständigen Schulamts in ein anderes Bundesland gegangen werden kann, ist zu steif, hat immer wieder für sehr viel Ärger gesorgt. Es wird jetzt höchste Zeit, dass hier mehr Flexibilität reinkommt. Auch der Einsatz von Schulverwaltungsassistenten soll nun endlich im Schulgesetz verankert werden. Die AfD-Fraktion hatte das bereits 2017 gefordert, einen Antrag dazu eingebracht. Wir begrüßen ausdrücklich diesen Teil der Gesetzesänderung. Flächendeckend müssen nun die Schulleiter durch Schulverwaltungsassistenten entlastet werden. (Beifall AfD) Im Weiteren geht es darum, die Möglichkeit des Distanzunterrichts zu verankern. Ließ der ursprüngliche Entwurf noch befürchten, dass der Distanzunterricht dazu missbraucht werden könnte, den Lehrermangel zu kaschieren oder gar Distanzunterricht zur Regel werden zu lassen, so ist jetzt die Formulierung deutlich konkreter. Distanzunterricht soll nur im äußersten Ausnahmefall, wie zum Beispiel bei außergewöhnlicher Witterung oder im Fall, dass Schüler die Schule nicht besuchen können, möglich sein. Damit können wir leben und das zeigt auch, dass Sie es doch verstanden haben, dass sich der Distanzunterricht nicht bewährt hat und nur im besten Fall eine Notlösung sein kann. Alles in allem erkennen wir mehrere kleine Änderungen im neuen Schulgesetz, die den Praxisalltag erleichtern. Der große Wurf für die Modernisierung des Schulwesens bleibt allerdings aus. Es ist ein Minimalkonsens, mehr ist ja auch von einer Minderheitsregierung nicht zu erwarten. (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Dann haben Sie es aber nicht richtig gelesen!) Kommen wir nun zum Gesetzentwurf von CDU und FDP. Auch an diesem gab es zahlreiche Änderungen und übrig geblieben sind im Wesentlichen zwei Punkte. Erstens: Kinder können auf Antrag der Eltern einmalig für ein Jahr auch aus pädagogischen Gründen von der Einschulung zurückgestellt werden. Zweitens: Eltern von Kindern mit Beeinträchtigungen können entscheiden, ob ihr Kind eine Förderschule besucht oder inklusiv an einer allgemeinbildenden Schule am Unterricht teilnehmen soll. Dass nun das Entscheidungsrecht der Eltern gestärkt werden soll, ist dringend erforderlich. Herkömmliche Grund- und Regelschulen haben oftmals nicht die Voraussetzungen, Kinder mit Beeinträchtigungen angemessen zu beschulen. Die Voraussetzungen sind häufig nicht da, sei es das fehlende qualifizierte Personal oder die mangelnde sächliche Ausstattung in der Schule, beispielsweise die Treppenaufzüge für Menschen mit Gehbehinderung, denken wir auch an den Sanierungsstau an den Thüringer Schulen von insgesamt 2 Milliarden Euro. Trotz allem hören wir auch immer wieder von den Eltern, dass sie jahrelang kämpfen müssen, damit ihr Kind eine Förderschule besuchen darf und dort auch die nötige Förderung, die es braucht, bekommt. Damit muss Schluss sein, denn wir wollen nicht, dass Kinder mit Förderbedarfen in überfüllte Klassen hineingestopft werden und überforderte Lehrer sich nicht um sie kümmern können und extra bestellte Sonderpädagogen von Schule zu Schule hetzen, um sich dann nur wenige Stunden in der Woche mit diesen Kindern beschäftigen zu können. (Beifall AfD) Das ist definitiv nicht im Sinne des Wohls der Kinder. Das Wohl der Kinder muss immer an erster Stelle stehen und deshalb sind für uns die Förderschulen für Kinder mit Beeinträchtigungen der Dreh- und Angelpunkt für individuelle Fördermaßnahmen. Dort können sie anhand ihrer Interessen, Bedürfnisse und Begabungen entsprechend auf ihren weiteren Lebensweg vorbereitet werden, für ein erfolgreiches Lernen und für die soziale und berufliche Integration. Deswegen sagen wir auch ganz klar Ja zur Förderschule, Ja zur individuellen Förderung von Kindern und Ja zur freien Entscheidung der Eltern. Wir stimmen den Änderungen des Schulgesetzes zu. Vielen Dank. (Beifall AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Madeleine Henfling

b) Thüringer Gesetz zur Modernisierung des Schulwesens

Als Nächste erhält Abgeordnete Rothe-Beinlich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Astrid Rothe-Beinlich GRÜNE

b) Thüringer Gesetz zur Modernisierung des Schulwesens

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will an den Anfang auch meinen Dank stellen, weil es hier schon zweifach erwähnt worden ist. Auch ich habe zugegebenermaßen lange nicht mehr damit gerechnet, dass wir uns doch noch einigen. Ich denke, es ist ein wichtiges und ein gutes Signal, dass wir zeigen, dass wir als Demokratinnen und Demokraten handlungsfähig sind, dass wir uns gemeinsam verständigen können, zugegebenermaßen teilweise auf Minimalkonsense, das ist so, ja. Wir hatten zwei sehr weit auseinanderliegende Gesetzentwürfe, über die wir hier in den letzten zweieinhalb Jahren diskutiert haben. Aber wir haben deutlich gemacht, dass wir uns in den entscheidenden Fragen aufeinander zu bewegen können und dass wir zu Einigungen kommen. Das finde ich gut und wichtig. Ich hätte zwar gern noch sehr viel weitgehender einen Schulfrieden erreicht, von dem Herr Tischner neulich auch mal wieder sprach. Das klang jetzt in seiner Rede wieder ein bisschen anders, aber wir sind ja auch im Wahlkampf und ihm scheint das an der Stelle wichtig. Ich würde mir das als Perspektive wünschen, aber das wird man sehen. Was wir allerdings jetzt mit der letzten Rede am Pult von Herrn Thrum, der wahrscheinlich den Beitrag von Herrn Jankowski vorgelesen hat, einmal mehr erleben durften, war das Lehrstück, wie ich mich mit fremden Federn schmücke, wenn ich selber überhaupt nichts auf die Reihe kriege, (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) denn – das muss man ganz deutlich sagen – die AfD hat keinen einzigen Änderungsantrag, keine einzige Zeile, kein einziges Wort selbst zu Papier gebracht, zu keinem der beiden Gesetzentwürfe. Es ist mehr als wohlfeil, wie sie sich jetzt hier verhält. Sie hat überhaupt gar kein Interesse an der Diskussion gehabt, das muss man einfach auch noch mal so deutlich sagen. Ich will kurz darauf eingehen, was nun in den geänderten Gesetzentwürfen steht, aber vorwegschicken, weil ich das schon spannend finde, liebe Kolleginnen und Kollegen aus der CDU: Manchmal kommt es offenkundig wirklich darauf an, wo man sich befindet. Die CDU in Berlin jedenfalls rühmt sich gerade damit, dass sie den Mittleren Schulabschluss mit einem Sofortprogramm an den Gymnasien abgeschafft hat. Da hieß es so schön: „Wir werden die Prüfungen des Mittleren Schulabschlusses am Gymnasium am Ende der Klasse 10 abschaffen.“ Das ist jetzt auch schon Realität in diesem Schuljahr. „Schülerinnen und Schüler sollen künftig mit Versetzung in Klasse 11 den Mittleren Schulabschluss erhalten. Damit gewinnen die Schulen Lernzeit in der Vorbereitung auf die gymnasiale Oberstufe.“ Eines unserer Argumente, warum wir auch für die Abschaffung der BLF geworben haben, konnten wir leider nicht durchsetzen. In Berlin hat es die CDU durchgesetzt, gegen RotRot-Grün vorher spannenderweise. So verschieden ist es dann manchmal, vielleicht auch Ironie der Geschichte, aber vielleicht hilft es ja auch in einer der nächsten Legislaturen. Nun noch mal zu den Gesetzentwürfen: Ich komme zunächst zu unserem Gesetzentwurf, da ist die Rechtsgrundlage für Pädagogische Assistenzen und Schulverwaltungsassistenzen enthalten und auch geeint. Warum betone ich das? Weil wir mit diesen zum einen Lehrkräfte und Schulleitungen bei Verwaltungsaufgaben entlasten. Das war ein Thema, das hier auch immer wieder eine Rolle gespielt hat. Beide Professionen leisten aber noch viel mehr, als das vielleicht jetzt der schnöde Begriff erst mal suggeriert. Pädagogische Assistenzen schaffen zusätzliche Lerngelegenheiten – das muss man ganz deutlich sagen – für Schülerinnen und Schüler, insbesondere auch für Kinder nicht deutscher Muttersprache oder für Kinder, die besondere Unterstützungsbedarfe haben. Sie geben auch Unterstützung bei digitalem und hybridem Unterricht. Verwaltungsassistenzen haben auch eine wichtige Schlüsselfunktion bei der Schulqualität. Wir sehen da eine Schnittstelle für ganz unterschiedliche Akteurinnen und Akteure vom Schulträger/Schulamt bei der Datenaufbereitung und bei der Verwaltung, beispielsweise vom Schulbudget. Das heißt, es ist eine echte praktische Erleichterung, die damit kommt. Wir schaffen mit der Änderung auch Voraussetzungen für kommende Haushalte und erweitern das Arbeiten verschiedener Berufsgruppen, pädagogisch und nicht pädagogisch. Das sind die sogenannten multiprofessionellen Teams an Thüringer Schulen. Das wurde von Expertinnen und Fachkräften lange schon gefordert, übrigens auch in der ausführlichen Anhörung am 3. März, wer das noch mal nachlesen möchte. Die Regelung zum Distanzunterricht in Schulen war ein ganz wichtiges Anliegen. Hier werden eine Rechtsgrundlage und auch Regelungen zur Verwendung von digitalen Endgeräten wie Smartphones im Unterricht eingeführt. Damit erlauben wir den Schulen, digital gestützten Unterricht nicht nur im Ausnahmefall wie während der Coronapandemie, sondern wir machen den Weg frei für zeitgemäßen digitalen oder hybriden Unterricht – etwas, was die AfD absolut verteufelt –, aber natürlich auf Grundlage eines pädagogischen Konzepts. Das war uns auch wichtig, damit das eben nicht im luftleeren Raum passiert. Der Besuch der 10. Klasse wird an berufsbildenden Schulen jetzt auch ohne Hauptschulabschluss möglich. Dieser kann dort nachgeholt werden, auch ein wichtiger Punkt. Wir müssen zugeben – das schmerzt uns, glaube ich, alle –, dass wir immer noch sehr viele Schülerinnen und Schüler haben, die die Schule ohne Abschluss verlassen. Jetzt geben wir eine Möglichkeit, den Hauptschulabschluss dort nachzuholen. Außerdem ist ein Thema, das in der Debatte immer wieder eine Rolle gespielt hat, die erleichterte Aufnahme von Geschwisterkindern an der gleichen Schule und Regelungen zur eigenständigen Aufnahme von Kindern, wenn sich Familien zum Beispiel für ein besonderes reformpädagogisches Konzept einer Schule entschieden haben. Auch da schaffen wir die Sicherheit, die Möglichkeit, genau das umzusetzen, dass nicht das Kind zur Schule passen muss, sondern dass wir den Familien die Möglichkeit geben, die passende Schule für ihr Kind zu wählen. Ein ganz wichtiger weiterer Punkt ist das praxisorientierte Lernen – mein Kollege Torsten Wolf hat schon darauf verwiesen –, auch die berufliche Orientierung als Unterrichtsprinzip in den Regelschulen. Ein Punkt betrifft die Spezialgymnasien, ist aber auch wichtig: die Streckung der Qualifikationsphase auf drei Jahre, auch etwas, was wir noch nicht regelhaft im Gesetz verankert hatten. Jetzt findet es sich wieder. Ein Thema, was wir hier auch hatten – manche erinnern sich vielleicht, Frau Tasch ist jetzt nicht da, aber das hat zum Beispiel im Eichsfeld für einige eine Rolle gespielt –, ist der Gastschulbesuch in anderen Bundesländern. Auch das wird jetzt erleichtert. Es ist eine Lebensrealität – Herr König nickt. Wir wissen, das sind zwar vielleicht zahlenmäßig nicht viele, aber eine sehr entscheidende Frage für diejenigen Familien, die es betrifft. Darüber, dass hier endlich eine Sicherheit geschaffen wurde, sind wir sehr froh. Genauso auch die Regelungen zur Erhebung von Daten für die Schulstatistiken – all diese Einigungen finden sich in unserem Gesetzentwurf wieder. Zum Gesetzentwurf der CDU und FDP: Wir haben heute die Besonderheit, über beide Gesetzentwürfe mit positiven Beschlussempfehlungen zu sprechen. Da haben wir einen Kompromiss zu den Voraussetzungen für den gemeinsamen Unterricht gefunden. Ja, wir sind da CDU und FDP bei der Präzisierung des Elternwillens bei der Auswahl der Schule für Kinder mit Förderbedarf entgegengekommen. Ich sage ganz offen: Aus unserer Sicht hat der Elternwille nie infrage gestanden, weil bereits im Schulgesetz in § 3 Abs. 1 stand – ich will nur noch mal daran erinnern –, Zitat: „Die Eltern haben im Rahmen der jeweiligen Bestimmungen nach Maßgabe der Befähigung und Leistung des Schülers die Wahl zwischen den zur Verfügung stehenden Schularten […], Schulformen […] und Bildungsgängen sowie deren jeweiligen Bildungsmöglichkeiten“. Aber das ist jetzt so klar geregelt, dass, glaube ich, auch niemand mehr etwas böswillig hineininterpretieren kann. Das war und ist uns wichtig. Und bei der Rückstellung von Kindern vom Schulbesuch wird auf Wunsch der CDU klargestellt, dass diese auch möglich ist, wenn die Voraussetzungen für erfolgreiches schulisches Lernen noch nicht gegeben sind; die Entscheidung allerdings liegt hier weiterhin bei dem Schulleiter. Das ist auch wichtig und das, denken wir, ist auch eine vernünftige Klarstellung. Ich will trotzdem noch mal kurz auf Punkte eingehen, die wir uns weitergehend wünschen würden und über die wir gern auch in der Zukunft noch diskutieren wollen. Das ist einmal das längere gemeinsame Lernen, der Ausbau entsprechender Schulstandorte und auch die Berücksichtigung bei der Schulnetzplanung, dann der Erhalt kleiner Schulstandorte, denn darum ging es uns immer, auch wenn manche uns etwas anderes glauben machen wollten. Wir wollten eben gerade kleinere Schulstandorte erhalten und Kooperationen ermöglichen, wenn die Mindestzügigkeit zum Beispiel nicht gegeben ist. Wir wollten die BLF abschaffen, die in Berlin ja, wie gesagt, jetzt auch nicht mehr existiert, auch wenn sie dort anders hieß. Uns war ganz wichtig: der Ausbau der Schulsozialarbeit auch im Zusammenspiel mit dem Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz, die Ganztagsbetreuung zu stärken, also Ganztagsangebote auch auf Antrag der Schulkonferenz zu ermöglichen, Klassensprecherinnen auch schon ab Klasse 1 verpflichtend zu wählen, um die Teilhabe von Schülerinnen und Schülern und Demokratieerfahrungen möglich zu machen. Die schulstufenbezogene Lehramtsausbildung ist ja schon thematisiert worden. Wir fänden das wichtig als Beitrag zur Unterrichtsabsicherung durch einen wesentlich flexibleren Einsatz von Lehrkräften und auch die Qualitätsentwicklung an Schulen ausgerichtet am Thüringer Orientierungsrahmen Schulqualität. Da bin ich froh, dass wir uns zumindest auf den Entschließungsantrag verständigen konnten, und hoffe da auf breite Unterstützung. Was wir verhindern konnten – das will ich auch sagen –: Unter dem Deckmantel – muss ich leider so sagen – „Stärkung der Elternrechte“ wollten CDU und FDP ein Zurück bei der Inklusion von Kindern mit Förderbedarf, also eine Trennung von Kindern, statt gleiche Bildung für alle, übrigens auch in Regelschulen, und auch ein Sitzenbleiben von Kindern in der Grundschule, obwohl wir eine flexible Schuleingangsphase haben, die allen Kindern ja eine Förderung entsprechend ihres individuellen Lerntempos ermöglicht. Insofern sage ich nur – wie gesagt –: Wo Kompromisse sind, da finden sich immer Licht und Schatten. Wir werben um Zustimmung zu beiden Gesetzentwürfen und natürlich auch zu unserem Entschließungsantrag. Ich hätte mir gewünscht, dass auch dieser Entschließungsantrag zur Qualitätsentwicklung hier gemeinsam hätte gestellt werden können. Aber ich sage mal, noch ist nicht aller Tage Abend und die Möglichkeit zur Zustimmung besteht jetzt immer noch. Ich hoffe auf breite Unterstützung. Danke noch mal allen, auch und gerade dem Ministerium, allen Referentinnen, die sich beteiligt haben. Und noch mal: Lassen Sie sich nicht täuschen von der AfD, denn die interessiert weder das Thema noch der Gesetzentwurf noch die inhaltliche Arbeit in Ausschüssen. Das muss man auch immer wieder konstatieren und muss man auch noch mal sagen, weil ich es nicht redlich finde, wenn man dann hier so tut, als ob man auch nur irgendetwas zu diesen Gesetzen oder zu einer Einigung beigetragen habe. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Madeleine Henfling

b) Thüringer Gesetz zur Modernisierung des Schulwesens

Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten habe ich jetzt keine weiteren Wortmeldungen vorliegen. Für die Landesregierung hat sich Minister Holter zu Wort gemeldet. Bitte schön.

Diese Rede einzeln zitieren

Holter

b) Thüringer Gesetz zur Modernisierung des Schulwesens

Sehr geehrte Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, ich habe gute Laune, meine Stimmung ist sehr gut, (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Man sieht es Ihnen auch an!) und dass, lieber Christian Tischner, eure/deine Fraktion und, liebe Franziska Baum, deine Gruppe dazu beiträgt, dass ich glücklich bin, das hätte ich ja nie gedacht. Wer hätte das von Ihnen gedacht? Also herzlichen Dank dafür. Sie sehen zumindest einen Glücklichen vor sich und ich hoffe, dass viele in Thüringen glücklich sind mit der Entscheidung, die heute das Parlament trifft. Eine wichtige und eine gute Entscheidung, und das 132 Tage vor der Landtagswahl. Wenn wir uns an den 1. September begeben, dann hätten wir jetzt 18.21 Uhr am 1. September, da gibt es Hochrechnungen, Ergebnisse, und dann haben auch die Wählerinnen und Wähler in Thüringen über die zukünftige Schulpolitik abgestimmt. Ganz klar, sie stimmen nicht nur über die Zusammensetzung des Landtags ab, sondern auch über die politische Ausrichtung. Aber darüber kann man im Wahlkampf kräftig diskutieren, das will ich hier nicht tun. Wir haben also heute einen bemerkenswerten Tag, wir haben ein gutes Ergebnis. Und wie das schon von Abgeordneten gesagt wurde: Ich war bei dem Prozess dabei, das war mir wichtig, und ich habe durchaus Gespräche geführt, Brücken gebaut. Es ging immer darum, den Ball am Rollen zu lassen, den Faden nicht abreißen zu lassen. Der Prozess war wichtig. Er war wichtig und wer die Debatte verfolgt hat, hat mitbekommen, der Prozess schien sehr spannend gewesen zu sein, weil die verschiedenen Argumente zu Recht aus den Fraktionen und aus der Gruppe der FDP aufeinandergetroffen sind. Das war kontrovers, aber es war ein demokratischer Prozess und das, was herausgekommen ist – und das war das Zweite, was mir wichtig ist –, das war ein Ergebnis. Politik ist nun mal immer die Kunst des Machbaren und wir haben gemeinsam, die demokratischen Fraktionen, sie haben gemeinsam bewiesen, dass das Machbare auch das Beste und das Gute für Thüringen sein kann. Und was das Ergebnis betrifft, ist es doch besser, eine Lösung zu haben, als gar keine Lösung zu haben. Denn wie würde Thüringen, das Parlament – das erlaube ich mir zu sagen als Minister – dastehen, wenn wir zu keiner Lösung gekommen wären? Ich glaube, nicht nur ich bin froh und glücklich über das Ergebnis, sondern auch die Thüringer Schulen, die Lehrerinnen und Lehrer, diejenigen, die an den Schulen arbeiten, insbesondere auch die Schülerinnen und Schüler. Kant hat dieses Jahr, vor einigen Tagen, seinen 300. Geburtstag gehabt. Wir haben ihn gefeiert, in der Presse hoch und runter, und ich will ein Stück über Kant reden. Es geht nämlich um Moral und Politik. Einige fassen da die Moral mit spitzen Fingern an, andere sagen: Politik ist ohne Moral nicht denkbar. Das ist auch meine Position und Immanuel Kant hat uns wohl die langlebigste politische moralische Richtung hinterlassen, seinen kategorischen Imperativ, und den darf ich kurz zitieren: „Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.“ Und genau das, meine Damen und Herren, wird heute passieren. Wenn Sie dann abstimmen und den Änderungsanträgen zu den beiden Gesetzentwürfen, über die die Abgeordneten gesprochen haben, dann zustimmen, dann ist das durchaus ein Stück reine und praktische Vernunft. Dann entsteht aus gutem Willen ein allgemeines Gesetz, hätte Kant gesagt. Das ist genau das, was ich begrüßen kann. Die Rednerinnen und Redner der Fraktionen sind darauf eingegangen, worauf sich die Parlamentarier geeinigt haben. Ich will nicht auf alle Punkte eingehen. Ich will auf einen, zwei Punkte eingehen und als Erstes den Praxisbezug herausstellen. Es haben schon Torsten Wolf, Christian Tischner und Franziska Baum – sie waren dabei, ich auch – auf das Forum, auf die Diskussion gestern Abend in Suhl abgestellt. Was ist da deutlich geworden? Die Unternehmerinnen und Unternehmer sagen: Das mit der Ausbildungsreife, mit dem Niveau der Schulabgängerinnen und Schulabgänger ist nicht das, was wir brauchen. Da sage ich: Ja, das nehme ich zur Kenntnis und wir müssen also mehr dafür tun, dass Schülerinnen und Schüler gerade an den Regelschulen und Gemeinschaftsschulen motiviert sind, gut zu lernen und gerade auch das zu lernen, was sie dann für ihre Ausbildung brauchen. Gut zu lernen und Motivation zu erzielen, funktioniert über den Praxisbezug. Und deswegen, das will ich hier noch mal dick unterstreichen, geht Thüringen hier einen innovativen Weg, auch wenn einige sich an alte Zeiten erinnern. Das ist auch gut so, aber auf der anderen Seite gehen wir einen innovativen Weg, indem wir das, was in Nordthüringen begonnen wurde, jetzt verpflichtend in ganz Thüringen machen, dass also gerade in den Regel- und Gemeinschaftsschulen in der 8. und 9. Klasse nicht nur die Berufspraktika stattfinden, sondern dass tatsächlich ein Jahr lang ein Tag in der Woche ein betrieblicher Praxisbezug hergestellt wird. Das ist etwas Neues, und das ist gut so und das fördert die Motivation der Schülerinnen und Schüler. Ich habe mit vielen darüber gesprochen und sie haben mir gesagt: Ich kann jetzt genau bestimmen, welchen Beruf ich erlernen will. Ich bin motiviert, weil ich weiß, ich muss die und die Fächer gut beherrschen, damit ich dann diesen Beruf ergreifen kann. Das ist genau das, was mit dem Tag in der Praxis und anderen Modellen ganz konkret umgesetzt wird. Und was machen wir? Sie als Parlamentarier entscheiden etwas, was in Thüringen schon Usus ist, was wir ausbreiten wollen, und geben damit diesem Praxisbezug eine rechtliche Grundlage. Das Zweite, was ich ansprechen will, ist die Digitalität. Wir haben die Digitalisierung in Thüringen vorangetrieben. Da muss noch mehr getan werden, ich will jetzt gar nicht die kritischen Momente hier ansprechen. Und wir haben darüber gesprochen, dass Digitalität, digitaler Unterricht in den Schulen Einzug gehalten hat – richtig. Aber wir haben auch ein paar Dinge dabei zu beachten. Denn der Erwachsene genau wie das Kind hat ein Recht an seinem Bild. Wenn also tatsächlich Videoübertragungen erfolgen, dann muss man sich fragen: Was ist denn nun mit meinen Bildrechten? Das ist eine der Fragen, die in dem Zusammenhang gestanden haben. Es ging darum, um an dem Beispiel das deutlich zu machen, tatsächlich den digitalen Unterricht und nicht nur die Videoübertragung, den Distanzunterricht, sondern insgesamt den digitalen Unterricht auf eine rechtlich stabile Basis zu stellen, damit Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler, aber auch die Eltern sicher sind, dass das in einem guten rechtlichen Rahmen erfolgt. Das wird mit diesem Gesetz dann entsprechend realisiert. Da geht es auf der einen Seite um die digitale Arbeit innerhalb der Schule, auf der anderen Seite um die Zusammenarbeit zwischen Schulen. Es geht aber auch um bestimmte Situationen wie Schulausfall. Es schneit so in Thüringen, dass kein Schulbus mehr fährt und niemand zur Schule kommt, weder der Lehrer noch die Lehrerin noch die Schülerinnen und Schüler. Es kann aber auch sein, dass gestreikt wird – gutes Recht. Da streiken die Busfahrer und wie kommen die Schülerinnen und Schüler in die Schule? Da kann man also auch Distanzunterricht organisieren und nicht die Schüler allein zu Hause sitzen lassen, dass sie im Homeschooling, das ist zwar der falsche Begriff, aber zu Hause selbstständig lernen. Auch das funktioniert. Und auch wenn ich das nicht will, aber es kann auch sein, dass uns auch mal wieder eine Infektion erwischt und dass wir dann unter ganz bestimmten Bedingungen den Schulbetrieb aufrechterhalten müssen, wobei ich nicht will, dass Schulen in Zukunft geschlossen werden, um das hier an dieser Stelle auch noch mal deutlich zu machen. (Beifall DIE LINKE) Es geht aber auch darum, innovative Konzepte umzusetzen. Ich glaube, Torsten Wolf war es, der hat es angesprochen und andere auch: KI, die künstliche Intelligenz, lässt grüßen. Also, es ist richtig, dass wir hier die moderne Schule vorantreiben – auch darüber haben wir gestern Abend gesprochen. Es kann kein Zurück geben vor Corona, was den Schulbetrieb betrifft, sondern wir müssen mit der Digitalität auch eine moderne Schule umsetzen und natürlichen diesen Weg auch weitergehen. Ein weiteres Novum in Thüringen – das wird hier so mit Selbstverständlichkeit auch dargestellt – sind Pädagogische Assistenzen und Verwaltungsassistenzen. Wir haben jetzt mit den Änderungsanträgen für diese beiden Gesetzentwürfe deutlich gemacht, dass diese Personengruppe zu dem Team in der Schule dazugehört – selbstverständlich. Das wird jetzt gesetzlich verankert. Da sind wir uns ja alle einig und ich halte das auch für wichtig. Die Pädagogischen Assistenzen sind ja nicht irgendwo hergekommen oder diese Idee. Wie hat sie sich denn entwickelt? Sie hat mit dem Ukraine-Krieg zu tun. Februar 2022: Putin lässt die Ukraine überfallen und es kommen die vielen Geflüchteten hierher. Urplötzlich waren viele ukrainische Flüchtlinge da und damit auch Schülerinnen und Schüler, die an unseren Schulen waren. Und wir haben überlegt: Wie können wir es denn absichern, dass diese Schülerinnen und Schüler, die ja nicht alle Deutsch beherrschten, auch am Unterricht teilnehmen können? Da sind wir auf diese Pädagogischen Assistenzen gekommen, Frauen und Männer, die möglicherweise auch deren Sprache sprechen, nicht nur eben Ukrainisch oder Russisch, sondern auch die anderer Flüchtlinge, um sie zu unterstützen, in unseren Schulen tatsächlich einen guten Platz zu finden und auch am Lernen teilhaben zu können, und so auch Lehrerinnen und Lehrer zu unterstützen. Elternarbeit ist auch wichtig. Es ging aber auch darum, Betreuungsaufgaben abzusichern oder auch die Klassenfahrt zu begleiten, vorzubereiten und den digitalen Unterricht zu beaufsichtigen. Das ist wichtig und das werden wir auch fortsetzen. Wir haben mit dem Haushalt 2024 ja auch die Bedingungen geschaffen, dass wir die Anzahl der Assistentinnen und Assistenten auf 350 in Thüringen insgesamt entwickeln können. Und mit dem Startchancen-Programm werden wir noch weitere Pädagogische Assistenzen, die wir Startchancen-Assistenzen nennen, haben. Was die Verwaltungsassistenzen betrifft, möchte ich mich ausdrücklich auch namentlich bei der Landrätin Peggy Greiser und bei der Landrätin Antje Hochwind-Schneider bedanken. Das sind nämlich die beiden Landrätinnen, die mit uns gemeinsam diesen Weg gegangen sind und gesagt haben: Ja, wir sind bereit, mit euch als Bildungsministerium diesen Modellversuch „Schulverwaltungsassistenzen“ umzusetzen – erfolgreich. Ich habe mich in Meiningen beispielsweise bei einer Präsentation mit den Assistenzen, mit den Kolleginnen – das sind nur Frauen – unterhalten. Die Frage nach dem Schulbudget besteht in Schmalkalden-Meiningen nicht mehr. Das sind Bürofachfrauen und Bankfachfrauen, die genau verstehen, wie man solche Dinge umsetzt. Und dort in den Schulen wird das Schulbudget zu 100 Prozent und mehr als 100 Prozent umgesetzt, da schießen wir sogar richtig mehr Geld nach. Also Lehrerinnen und Lehrer sind mit diesen bürokratischen Dingen überfordert, weil sie auch nicht die Zeit dazu haben. Aber mit der Unterstützung von Verwaltungsassistenzen bei der Bestellung des Busses für die Klassenfahrt oder für die Fahrt zum Lernen am anderen Ort, einer Gedenkstätte beispielsweise, werden gute Ergebnisse erzielt. Das ist eine Entlastung für Lehrerinnen und Lehrer und für die Schulleitungen. Diesen Weg wollen wir weiter gehen und den auch in weiteren Kreisen umsetzen. Mit der gesetzlichen Entscheidung schaffen wir die Bedingungen und hoffentlich lässt der Freistaat das auch nie wieder los, dass sowohl die Pädagogischen Assistenzkräfte als auch die Verwaltungsassistentinnen und -assistenten einen dauerhaften Platz in der Schule haben. Und das am heutigen Tag, dem Tag der Bürofachkräfte und der Sekretärinnen und Sekretäre. Dann gratulieren wir doch mal diesen Kolleginnen und Kollegen, die in den Schulen genau diese Aufgaben erfüllen, und gratulieren natürlich auch allen anderen, die in den Büros tätig sind. Also herzlichen Glückwunsch zum Ehrentag! (Beifall DIE LINKE) Meine Damen und Herren – Beifall für die Sekretärinnen und Sekretäre, für die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter –, Sie haben gemerkt, dass natürlich auch Unterschiede zwischen den Fraktionen und der FDP-Gruppe bestehen. Das ist auch ganz natürlich. Diese Fragen müssen auch weiter diskutiert werden. Ich halte es auch für wichtig, dass wir uns in bestimmten Fragen geeinigt haben, und die haben nach meiner Auffassung mit Ideologie und Parteipolitik gar nichts zu tun. Hier ging es um die Frage der Spezialgymnasien, dass dort die Schülerinnen und Schüler 13 Jahre bis zum Abitur bekommen. Thadäus König wurde erwähnt, aber es geht nicht nur um das Eichsfeld, es geht auch um andere Grenzregionen, dass Schülerinnen und Schüler selbstverständlich auch bei den Nachbarn die Schule besuchen können. Es geht um die Regelung über die Elternentscheidung, darüber ist hier ausführlich gesprochen worden. Ich habe das eindeutig auch mit unterstützt, bis hin auch, was die Rückstellung betrifft – Christian Tischner ist darauf eingegangen. Ich halte es für richtig und für notwendig, dass wir hier einen gemeinsamen Weg gehen. Das stimmt mich optimistisch, dass wir auch in anderen Fragen über Parteigrenzen hinweg solche Dinge hinbekommen und dass wir deutlich machen können: Demokratinnen und Demokraten stehen zusammen – zuerst das Land, dann die Partei, dann die Person. Ich glaube, dieser Spruch wird an dieser Stelle sehr deutlich. Es geht um die Schulen, es geht um moderne Schule, es geht um Schulentwicklung. Es geht darum, gute Lernbedingungen für Schülerinnen und Schüler und gute Arbeitsbedingungen für Lehrerinnen und Lehrer und für das weitere Personal an unseren Schulen zu schaffen. Aus Sicht der Landesregierung bitte ich um Zustimmung zu den Änderungsentwürfen, die von den Fraktionen vorgelegt wurden. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Madeleine Henfling

b) Thüringer Gesetz zur Modernisierung des Schulwesens

Vielen Dank. Ich sehe jetzt keine weiteren Wortmeldungen und schließe damit auch die Aussprache. Wir würden jetzt zur Abstimmung zum Gesetzentwurf kommen: einmal zur Abstimmung zum Gesetzentwurf zu TOP 2 a, zuerst über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/9938. Wer für diesen Änderungsantrag stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen und Gruppen und fraktionslosen Abgeordneten des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Das sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? Auch nicht. Damit ist dieser Änderungsantrag angenommen. Jetzt kommen wir zweitens zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport in der Drucksache 7/9931 unter Berücksichtigung der gerade erfolgten Abstimmung über den Änderungsantrag. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Auch das sind alle Fraktionen, Gruppen und fraktionslosen Abgeordneten des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Das sehe ich nicht. Enthaltungen? Auch nicht. Damit ist auch diese Beschlussempfehlung angenommen. Dann kommen wir jetzt drittens zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/5371 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Gruppen, fraktionslosen Abgeordneten und Fraktionen des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das sehe ich nicht. Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung angenommen. Jetzt kommen wir zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dafür stimmen möchte, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Auch das sind alle Fraktionen, Gruppen und fraktionslosen Abgeordneten des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Das sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? Auch nicht. Damit ist dieses Gesetz auch in der Endabstimmung beschlossen. Jetzt kommen wir zur Abstimmung zum Gesetzentwurf zu TOP 2 b, erstens über den Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/9944. Wer für diesen Änderungsantrag stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen, Gruppen und fraktionslosen Abgeordneten des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Das sehe ich nicht. Enthaltungen? Auch nicht. Damit ist dieser Änderungsantrag angenommen. Wir kommen zweitens zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport in der Drucksache 7/9878 unter Berücksichtigung des gerade abgestimmten Ergebnisses zum Änderungsantrag. Wer für diese Beschlussempfehlung stimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen, Gruppen und fraktionslosen Abgeordneten des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Das sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? Auch nicht. Damit ist auch diese Beschlussempfehlung angenommen. Wir kommen jetzt drittens zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/6573 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Auch das sind alle Fraktionen, Gruppen und fraktionslosen Abgeordneten des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Das sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? Das sehe ich auch nicht. Damit ist dieser Gesetzentwurf in zweiter Beratung angenommen. Jetzt kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Wer dafür stimmen möchte, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Auch das sind alle Fraktionen, fraktionslosen Abgeordneten und Gruppen des Hauses. Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? Das sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? Auch nicht. Damit ist dieser Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung angenommen. (Beifall DIE LINKE) Jetzt kommen wir aber noch zur Abstimmung zum Entschließungsantrag zu TOP 2 b. Wird hier Ausschussüberweisung beantragt? Nein. Dann kommen wir direkt zur Abstimmung. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und SPD. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Bei Stimmenthaltungen des restlichen Hauses ist dieser Entschließungsantrag angenommen. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Ich schließe damit den Tagesordnungspunkt. Wir kommen zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 3 Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/8244 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung - Drucksache 7/9699 dazu: Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/9844 ZWEITE BERATUNG Das Wort erhält Abgeordneter Montag für die Berichterstattung. Nein? Herr Abgeordneter Blechschmidt zur Geschäftsordnung.

Diese Rede einzeln zitieren

André Blechschmidt Die Linke

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Chancengleichheitsfördergesetzes – Ausbau und Förderung von Einrichtungen und Angeboten des Gewaltschutzes

Danke, Frau Präsidentin. Ich würde jetzt signalisieren wollen, ohne die Beratung zu beenden – das steht mir ja nicht zu –, dass wir gern eine Rücküberweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung anstreben, die ich hiermit beantrage.

Diese Rede einzeln zitieren

Madeleine Henfling

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Chancengleichheitsfördergesetzes – Ausbau und Förderung von Einrichtungen und Angeboten des Gewaltschutzes

Okay, wir haben das jetzt auch noch mal geklärt. Das geht auch, ohne dass vorher die Berichterstattung erfolgt ist. Deswegen steht erst mal der Antrag zum Tagesordnungspunkt 3 zur Rücküberweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung im Raum. Gibt es dazu jetzt größeren Widerspruch, dass wir so verfahren? Dann würden wir das abstimmen. Wer also der Rücküberweisung an den zuständigen Ausschuss zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Gruppen, Fraktionen und fraktionslosen Abgeordneten des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit sind dieser Tagesordnungspunkt, das erwähnte Gesetz und der Änderungsantrag dazu an den Ausschuss zurücküberwiesen. Wir schließen den Tagesordnungspunkt 3 und kommen zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 5 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/8921 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung - Drucksache 7/9437 ZWEITE BERATUNG Auch hier würde das Wort zur Berichterstattung Abgeordneter Montag erhalten. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Robert-Martin Montag FDP

Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Heilberufegesetzes

Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf heute zum Siebten Gesetz zur Änderung des Thüringer Heilberufegesetzes Bericht erstatten. Durch Beschluss des Landtags in seiner 120. Sitzung vom 2. November 2023 wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung hat den Gesetzentwurf in seiner 65. Sitzung am 30. November 2023 und in seiner 67. Sitzung am 25. Januar 2024 beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Am 25. Januar 2024 hat der Ausschuss bei Enthaltung der Fraktion der CDU und der Parlamentarischen Gruppe der FDP mehrheitlich beschlossen, das Annehmen des Antrags zu empfehlen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall Gruppe der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Madeleine Henfling

Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Heilberufegesetzes

Vielen Dank, Herr Montag. Damit eröffne ich die Aussprache und zu Wort hat sich Abgeordneter König für die CDU-Fraktion gemeldet.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Thadäus Rudolf König CDU

Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Heilberufegesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer am Livestream! Das Thüringer Heilberufegesetz ist ein Gesetz, was uns schon des Öfteren in dieser Legislaturperiode beschäftigt hat. Hier in dem Punkt: Die vorgeschlagene Änderung im Gesetzentwurf regelt im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung noch mal eine Klarstellung. Ihnen wurde schon in der Berichterstattung vom Kollegen Montag gesagt, dass wir eine Anhörung durchgeführt haben. Bei fünf Anzuhörenden muss man sagen: Bis auf die Kritik der Landesärztekammer Thüringen, die im Rahmen ihrer Stellungnahme kritisiert hat, dass der Wortlaut der Richtlinie ohne Anpassung für die vorliegenden Berufsgruppen übernommen wurde und daher schwer verständlich sei, sind die anderen Anzuhörenden mit einem positiven Votum zu diesem Gesetzentwurf rausgegangen. Wir haben im Ausschuss noch einmal intensiv diskutiert. Also die Einwände der Landesärztekammer wurden noch mal unter die Lupe genommen. Für uns war letztendlich das Argument ausschlaggebend, dass alle Bundesländer wie Thüringen den einheitlichen Wortlaut übernehmen und hier eine Klarstellung vornehmen, sodass die Verhältnismäßigkeit dann gewahrt ist und es kein Verfahren gegen die Bundesrepublik geben wird. Deswegen ist hier Thüringen ein Puzzleteil vom Ganzen. Deshalb werden wir dem Gesetzentwurf zustimmen, bitten aber auch darum, dass in den Stellungnahmen geäußerte Themen wie unter anderem auch die schnellere Anerkennung der Abschlüsse von Fachkräften in den Gesundheitsfachberufen oder auch die Einwände der Landesärztekammer berücksichtigt werden. Denn eines ist auch klar: Gerade in den Gesundheitsfachberufen brauchen wir jede Fachkraft. Da können wir uns verlängerte Verfahren usw. nicht leisten. Also deswegen: Der Fokus darauf ist richtig und wichtig. Was hier den Gesetzentwurf angeht, hatten wir auch eine zeitliche Schiene genannt bekommen – April 2024. Wir sind also jetzt genau an der Linie. Wenn wir jetzt heute oder in diesem Plenum nicht beschließen würden, würden wir in einen terminlichen Verzug kommen. Auch vor dem Hintergrund werden wir den Gesetzentwurf mittragen. Herzlichen Dank.

Diese Rede einzeln zitieren

Madeleine Henfling

Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Heilberufegesetzes

Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Für die Landesregierung hat sich Frau Ministerin Werner zu Wort gemeldet. Bitte schön.

Diese Rede einzeln zitieren

Heike Werner

Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Heilberufegesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Keine Angst, ich mache es relativ kurz. Aber ich möchte zumindest die Gelegenheit nutzen, mich für die wirklich konstruktive Diskussion im Ausschuss zu bedanken. Diese hat es uns jetzt ermöglicht, dass wir im Rahmen des Zeitfensters, das wir der Europäischen Kommission genannt haben, den Gesetzentwurf abschließend beraten können. Ich wollte nur noch einmal darauf hinweisen: Dieses Vertragsverletzungsverfahren ist etwas, das sich auf die EU-Verhältnismäßigkeitsrichtlinie bezieht. Es geht insbesondere um Begriffsbestimmungen. Hier gab es also ein Vertragsverletzungsverfahren, das tatsächlich alle Länder und den Bund betroffen hat. Wir haben aber auch von der Europäischen Kommission sehr deutlich gemacht bekommen, dass der Europäischen Kommission wichtig ist, dass wir die Kriterien genau umsetzen. Das ist von besonderer Bedeutung. Deswegen hatten wir hier auch keinen Ermessensspielraum – Herr König, Sie haben das hier auch jetzt noch einmal dargestellt. Insofern haben wir jetzt einen eindeutigen gesetzlichen Rahmen geschaffen. Ich bedanke mich für die konstruktive Zusammenarbeit und hoffe, dass Sie jetzt alle dem Gesetzentwurf zustimmen werden. Danke. (Beifall DIE LINKE)

Diese Rede einzeln zitieren

Madeleine Henfling

Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Heilberufegesetzes

Vielen Dank. Es gibt immer noch keine Wortmeldungen. Dann kann ich die Aussprache schließen und wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/8921 in zweiter Beratung. Wer für diesen Gesetzentwurf stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die CDUFraktion, die Gruppe der FDP. Gibt es Gegenstimmen? Die AfD-Fraktion. Stimmenthaltungen? Kann ich nicht erkennen. Dann ist dieser Gesetzentwurf in zweiter Beratung angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung über diesen Gesetzentwurf. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Auch das sind die Koalitionsfraktionen, die Fraktion der CDU und die Gruppe der FDP. Gibt es Gegenstimmen? Das ist die AfD-Fraktion. Stimmenthaltungen? Kann ich nicht erkennen. Damit ist das Gesetz auch in der Schlussabstimmung angenommen. Wir schließen diesen Tagesordnungspunkt und kommen zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 7 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/9414 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten - Drucksache 7/9845 ZWEITE BERATUNG Das Wort erhält Abgeordneter Bergner aus dem Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten für die Berichterstattung. Bitte schön.

Diese Rede einzeln zitieren

Dirk Bergner FDP

Thüringer Gesetz zur Neufassung des Berufsrechts der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure

Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, an dieser Stelle möchte ich als Berichterstatter über die Beratungen zum Thüringer Gesetz über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure in Drucksache 7/9414 ausführen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde am 23.01.2024 eingebracht. Der Landtag hat den Entwurf in seiner 127. Sitzung am 01.02.2024 beraten und ihn einstimmig an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 49. Sitzung am 29.02.2024 für eine schriftliche Anhörung vorgesehen, welche mit den betroffenen Experten durchgeführt wurde. Den Anmerkungen aus der Anhörung, in der sich die Experten im Wesentlichen einig waren, dass es dieses Gesetzes bedarf, lediglich zwei kleine Änderungen bezüglich einer Definition, wer als Vermessungsingenieur bestellt werden darf, und die Frage der Evaluation des Gesetzes betreffend kamen die regierungstragenden Fraktionen nach. Der entsprechende Änderungsantrag findet sich in Vorlage 7/6420 und wurde vom Ausschuss angenommen. Der Gesetzentwurf in seiner geänderten Version wurde vom Ausschuss ebenfalls zum Beschluss empfohlen. Das entsprechende Dokument finden Sie in der Drucksache 7/9845. So weit die Berichterstattung. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall Gruppe der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Madeleine Henfling

Thüringer Gesetz zur Neufassung des Berufsrechts der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Bergner. Damit eröffne ich die Aussprache. Zunächst hat sich Abgeordnete Lukin für die Fraktion Die Linke zu Wort gemeldet.

Diese Rede einzeln zitieren

Gudrun Lukin Die Linke

Thüringer Gesetz zur Neufassung des Berufsrechts der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, uns liegen heute das Thüringer Gesetz zur Neufassung der Berufsrechte der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure und die vom Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten vorgeschlagene Beschlussempfehlung mit einem Änderungsantrag vor. Mit diesem Gesetz hat die Landesregierung in konstruktiver Zusammenarbeit mit den entsprechenden Verbänden, zum Beispiel dem BDVI, dem DVW Thüringen e. V. oder der Ingenieurkammer Thüringen, eine sinnvolle Anpassung des entsprechenden Thüringer Gesetzes über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure von 2005 mit der letzten Änderung von 2018 vorgenommen. Neu aufgeführte Punkte in der Begründung heben die notwendig gewordenen Änderungen noch einmal explizit hervor. Beispielhaft möchte ich hier die Wiedereinführung des technischen Referendariats in Thüringen, die Flexibilisierung der beruflichen Zusammenarbeit der ÖbVI und die Möglichkeit, den ÖbVI auch einen zweiten Amtsbezirk zuzuweisen, nennen. Ziel der Anpassung in diesem Gesetz ist neben der Modernisierung und Entbürokratisierung ihrer Arbeit auch die Absicht, wieder mehr Nachwuchs für diesen wichtigen Berufsstand zu gewinnen, zumal die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure als beliehene Freiberufler auch hoheitliche Aufgaben wahrnehmen. Sie sind damit funktional einer Behörde gleichgestellt und erfüllen die gleichen Aufgaben wie eine staatliche Vermessungsbehörde. Dieser hohe Grad an Eigenständigkeit und Eigenverantwortung erfordert sehr umfangreiche rechtliche Kenntnisse, eine hohe fachliche, aber auch betriebswirtschaftliche Kompetenz. Die Anzuhörenden haben das Gesetz und die vorgenommenen Veränderungen durch die Landesregierung begrüßt. Kritik und Einwendungen gab es lediglich im Punkt der erweiterten Zulassungsvoraussetzungen. Es wurde angemerkt, dass ihrer Meinung nach die damit vorgenommene Absenkung oder Aufweichung nicht zur beabsichtigten Erhöhung der Neuzulassungen führt, wohl aber zu einem eventuellen Qualitätsverlust der Arbeit. Sie haben befürchtet, dass ersatzweise anerkannte und nachgewiesene Praxiszeiten ohne abschließende Prüfung keine objektive Bewertung der notwendig sehr breit angelegten Kompetenzen und Kenntnisse eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs ermöglichen und somit sogar Qualitätsverluste in der beruflichen Arbeit entstehen könnten. Deshalb haben wir in unserem Änderungsantrag dem Wunsch der Verbände und der eingeholten Expertise Rechnung getragen. Der Ausschuss hat darüber diskutiert und ist dieser Argumentation gemeinsam gefolgt. Nachfolgend wurde der Artikel 1 des Gesetzentwurfs die Ausbildung und Zulassung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure betreffend wie folgt geändert: Der Buchstabe c in Absatz 2 Ziffer 2 wird in § 4 gestrichen. Gleichzeitig wird aber in einem neuen § 26 eine Evaluierung des Gesetzes vier Jahre nach Inkrafttreten festgelegt. Damit entsteht die Möglichkeit, in Zusammenarbeit mit den Fachverbänden das Problem der Fachkräftegewinnung und der Attraktivität des Berufsbilds sowie die Gewährleistung der ständig steigenden Anforderungen und Einsatzgebiete erneut zu diskutieren. Wir haben auch die Onlinediskussion ermöglicht, allerdings keine Zuschriften dazu bekommen, dafür aber die Expertisen der Fachverbände. Mit diesem Gesetz in der jetzigen Vorlage ist ein wesentlicher und auch sehr notwendiger Bestandteil dieser Arbeit ermöglicht worden. Ich bitte um Zustimmung. Es ist ein sehr gutes Gesetz. (Beifall DIE LINKE)

Diese Rede einzeln zitieren

Madeleine Henfling

Thüringer Gesetz zur Neufassung des Berufsrechts der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure

Vielen Dank. Als Nächstes erhält Abgeordneter Kießling für die AfD-Fraktion das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Olaf Kießling AfD

Thüringer Gesetz zur Neufassung des Berufsrechts der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer an den Bildschirmen, die Änderung bzw. die Neufassung des Thüringer Gesetzes über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure aus dem Jahr 2005 zum Thüringer Gesetz zur Neufassung des Berufsrechts der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure ist den geänderten Anforderungen der heutigen Zeit geschuldet und sicherlich auch notwendig. Die Stellungnahmen zum Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 7/9414 waren grundsätzlich zustimmend. Die Zugangsvoraussetzungen wurden im neuen Gesetz präzisiert. Das Gesetz hat nun 22 Paragrafen statt der bisher 25, dafür werden aber mehr als 14 Seiten notwendig. Dennoch soll heute mit der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten noch ein weiterer § 23 zugefügt werden, was wir als AfD-Fraktion begrüßen und da auch entsprechend zustimmen werden. Denn es geht hier – was mein Vorredner schon ausführte – um die Evaluierung des Gesetzes nach vier Jahren seit Inkrafttreten, ob die Vorschriften sich so in dieser Formulierung bewährt haben oder angepasst werden sollten. Eine Streichung, welche auch Forderung der Anzuhörenden war, betrifft den § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c, die sogenannte Öffnungsklausel. Dies wurde in die Beschlussempfehlung mit eingebaut, welcher wir auch zustimmen können. Denn die Qualität der Zugangsvoraussetzungen der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure sollte trotz Fachkräftemangel möglichst hochgehalten werden. Eine zusätzliche Einführung des Bachelors mit entsprechender Laufbahnprüfung ist schon eine entsprechende mögliche Anpassung, was auch die Anzuhörenden in den Stellungnahmen mehrfach bestätigt haben. Eine mögliche Anpassung für die Evaluierung könnte jedoch zum Beispiel der § 9 Abs. 3 des Gesetzentwurfs sein, denn hier heißt es: „Die Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin oder der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur darf ihr oder sein Amt nur von ihrem oder seinem Amtssitz aus wahrnehmen. Es dürfen weder Zweigstellen eingerichtet noch auswärtige Sprechtage abgehalten werden.“ Das steht eigentlich ein bisschen im Widerspruch zum Absatz 6 des § 9, denn dort heißt es: „Die Aufsichtsbehörde kann einer Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin oder einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur abweichend von § 6 Abs. 3 Satz 1 vorübergehend einen zweiten Amtsbezirk zuweisen, sofern es der Wahrung eines geordneten amtlichen Vermessungswesens dient.“ Dies bedeutet im Umkehrschluss eventuell auch, dass eben je nach Lage und Größe des zugewiesenen Amtsbezirks zusätzliche Fahrtkosten entstehen und verschwendete Arbeitszeit damit einhergeht, wenn eben keine Zweigstelle eingerichtet werden darf oder auswärtige Sprechtage abgehalten werden dürfen. Die Praxis wird das natürlich dann zeigen, wie sich das dann entsprechend gestaltet. Auch die Formulierung des § 13 Abs. 5, „Die Vertreterin oder der Vertreter bedient sich der Geschäftsstelle der oder des Vertretenen und zeichnet mit dem Zusatz ‚In Vertretung‘.“ – soweit noch in Ordnung – „Für eine Amtspflichtverletzung der Vertreterin oder des Vertreters haftet die oder der Vertretene gegenüber dem Geschädigten.“, könnte nach meiner Ansicht zu Problemen führen, zum einen hinsichtlich des Verbots aus § 9 Abs. 3, keine zweite Amts- oder Zweigstelle haben und auch keine auswärtigen Sprechtage anbieten zu dürfen, obwohl man sich ja dann nach § 13 Abs. 5 einer anderen Geschäftsstelle bedienen muss. Die Haftung für Amtspflichtverletzungen im Vertretungsfall soll nach Ihrer Formulierung der Vertretene für die Vertreter tragen. Dies mag sicherlich denkbar sein, wenn sich der Vertretene selbst um seine Vertretung gekümmert hat, aber wie es auch heißt, ist die Aufsichtsbehörde ja berechtigt, von Amts wegen einen Vertreter zu bestellen und einzusetzen. So soll hier auch der Vertretene für die möglichen Fehler der amtlich eingesetzten Vertretung haften – ist schwierig. Sollte nicht derjenige haften, welcher den Schaden verursacht hat? Und stellen Sie sich einmal vor, ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur erleidet einen Unfall, möglicherweise sogar in Ausübung seiner Tätigkeit, fällt längere Zeit aus – und hier haben wir die Zeitgrenze von drei Wochen –, also liegt länger als drei Wochen im Krankenhaus, dann wird er quasi ja von Amts wegen vertreten und dann passiert es eben, dass der von Amts wegen bestellten Vertretung eventuell ein Fehler unterläuft, und dann soll aber auch derjenige haften, der im Krankenhaus eventuell liegt, für den Fehler, den der bestellte Vermessungsingenieur dann gemacht hat. Das halte ich für sehr zweifelhaft und das sollte entsprechend mal überprüft werden. Aber eventuell wollen Sie ja in der Rechtsverordnung, die ja in § 20 angeführt wird, noch entsprechende Ausführungsbestimmungen dazu machen und das entsprechend klarstellen, was Sie damit meinen, was auch nicht der beste Weg wäre, wenn man das noch mal klarstellt. Aber wie gesagt, vielleicht kann man es noch anpassen und eventuell möchte ja der Einreicher des Gesetzentwurfs diesen Punkt noch überdenken. Ansonsten, denke ich mal, können wir dem im Großen und Ganzen zustimmen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Madeleine Henfling

Thüringer Gesetz zur Neufassung des Berufsrechts der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure

Für die Gruppe der FDP erhält jetzt Abgeordneter Bergner das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Dirk Bergner FDP

Thüringer Gesetz zur Neufassung des Berufsrechts der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure

Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich verspreche eines, ich mache es kurz, weil schon sehr viel dazu gesagt worden ist. Aber ich möchte doch einige wenige Worte noch sagen schlicht und einfach zur Bedeutung der Vermesserinnen und Vermesser, die wir in Thüringen haben. Sie leisten eine hervorragende Arbeit, sie leisten eine sehr genaue Arbeit, ohne die Bauen in unserem Lande so nicht möglich wäre und ohne die auch das eine oder andere Erbe in unserem Land so nicht möglich wäre. Deswegen ist es, glaube ich, auch der richtige Zeitpunkt, einmal Danke zu sagen. (Beifall AfD) Ich möchte noch einen weiteren Satz hinzufügen: Die sogenannten öbuvS, also die öffentlich bestellten und vereidigten Vermesser, und das möchte ich auch gerade als Liberaler sagen, sind ein hervorragendes Beispiel, wie private Personen öffentliche Aufgaben übernehmen können, wie sie hoheitliche Aufgaben übernehmen können. (Beifall Gruppe der FDP) Und es funktioniert, man muss davor keine Angst haben. Auch das kann man mal als gutes Beispiel mit zeigen und mit benennen. Ansonsten will ich auch ganz klar und deutlich sagen: Bei so guter Arbeit haben es die Vermesser in Thüringen auch verdient, dass wir nicht lange daran herumdoktern, dass wir das nicht lange hinziehen, sondern ihre Arbeitsgrundlagen auf den Punkt bringen, der notwendig ist, damit sie auch weiter ordentlich und ungestört ihrer Arbeit nachgehen können. Deswegen verbinde ich meinen Dank für diese Arbeit mit einer kurzen Rede. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Madeleine Henfling

Thüringer Gesetz zur Neufassung des Berufsrechts der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure

Vielen Dank. Als Nächster erhält Abgeordneter Malsch für die CDU-Fraktion das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Marcus Malsch CDU

Thüringer Gesetz zur Neufassung des Berufsrechts der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure

Ja, werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will nur ganz kurz etwas zum Gesetzentwurf sagen. Das aktuell geltende Baurecht der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure in Thüringen stammt aus dem Jahr 2005, dem Modernisierungsbedarf soll durch eine Neufassung des Gesetzes Rechnung getragen werden und die vorgesehenen Änderungen sind umfangreich. Die Anhörung der Betroffenen im Ausschuss für Infrastruktur, Land- und Forstwirtschaft hat breite Zustimmung aufgezeigt. Daher ist die Beschlussempfehlung auch einstimmig erfolgt. So weit, so gut. Schließlich haben tatsächlich alle Anzuhörenden den Gesetzentwurf begrüßt. Ganz offenbar hat das Ministerium im Anhörungsverfahren auf Regierungsebene gute Arbeit geleistet. Ich will aber auch sagen, meine Kolleginnen und Kollegen, dass wir uns das gern für andere Gesetze aus diesem Hause auch gewünscht hätten. Das hat aber weder beim Agrarstrukturgesetz geklappt noch beim Landesentwicklungsplan, zu dem es erst aus dem Südthüringer Bereich einen Aufschrei gab, mit dem wir uns in der letzten Ausschusssitzung mit einer Anhörung der vier Städte des Oberzentrums befasst haben. Das wird auch mit der Bauordnung sehr problematisch und vielleicht auch mit dem Architektenund Ingenieurkammergesetz – im Übrigen, werte Kolleginnen und Kollegen, alles Gesetze, die uns die Landesregierung kurz vor Schluss einer Legislaturperiode vorgelegt hat. Vielen Dank. (Beifall CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Madeleine Henfling

Thüringer Gesetz zur Neufassung des Berufsrechts der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure

Aus den Reihen der Abgeordneten habe ich jetzt keine weiteren Wortmeldungen. Für die Landesregierung hat sich Ministerin Karawanskij zu Wort gemeldet. Bitte schön.

Diese Rede einzeln zitieren

Karawanskij

Thüringer Gesetz zur Neufassung des Berufsrechts der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure

Vielen Dank. Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer, wir haben als Landesregierung am 16. Januar den Entwurf des Thüringer Gesetzes zur Neufassung des Berufsrechts der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure beschlossen und daraufhin dem Landtag zugeleitet. Ich muss an dieser Stelle einen Dank nicht nur für unsere ÖbVIs – so nennen wir sie verwaltungsintern – loswerden, sondern natürlich auch für den konstruktiven und vor allen Dingen sachlichen Umgang mit dem Gesetz im Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft. Das zeigt: Wenn uns allen daran gelegen ist, hier substanzielles Gutes auf den Weg zu bringen, können wir das auch gemeinsam schaffen. Mit dieser Novelle schaffen wir tatsächlich ein modernes und ein zukunftsfähiges Berufsrecht für die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure in unserem Land. Das konnten wir hiermit auf den Weg bringen und ich bin sehr froh, dass das hier über die Fraktionen hinweg von so einem breiten Konsens getragen ist. Ich möchte noch mal ins Licht rücken, dass die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure wirklich einen sehr wichtigen Beitrag für die Entwicklung unseres Landes leisten. Denn zu ihrer Aufgabe gehört es vor allen Dingen, die Ausführung und auch die Auswertung von Vermessungen an Grundstücksgrenzen wie auch die Abmarkung von Grenzpunkten zu erstellen. Diese Vermessungsergebnisse übernehmen wir dann natürlich als Land in das Liegenschaftskataster und meistens ist das dann wichtig, wenn Investitionsvorhaben benötigt werden bzw. wenn wir diese Aufgaben dann schnell erledigen wollen. Also auch in diesem Sinne ist dieses Gesetz wichtig, damit nicht nur die weitere Entwicklung von Thüringen gewährleistet ist, sondern dass wir es schnell tun können und uns auf die ÖbVIs verlassen können. Neben dem Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation leisten damit auch die Vermessungsingenieurinnen und ‑ ingenieure einen wichtigen Beitrag zur Eigentumssicherung einerseits, aber auch zu einer geordneten Grundstücksstruktur mit klaren Eigentumsverhältnissen. Ich möchte noch mal ganz kurz zurückblicken, wie sich die Situation der ÖbVIs verändert hat bzw. wie natürlich hier auch die Frage um Nachfolge und Zukunftsfähigkeit im Berufsstand vor den aktuellen Herausforderungen nicht haltmacht. Wir hatten 2005 in Thüringen noch 80 Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure, die tätig waren, und bis auf den heutigen Tag hat sich diese Zahl auf 51 reduziert. Die Prognosen sagen voraus, dass sich dieser Trend ein wenig fortsetzen lässt und in etwa zehn Jahren weniger als die Hälfte der heute noch tätigen ÖbVIs hoheitliche Vermessungsleistungen anbieten werden. Mit diesem Gesetz sind die wichtigen Weichenstellungen jetzt vollzogen worden oder zu vollziehen, um dann natürlich auch dem Fachkräftemangel, den wir in diesem Sektor zu verzeichnen haben, entgegenzuwirken und damit auch zukünftig die Versorgung mit hoheitlichen Vermessungsleistungen zum Wohle der Landesentwicklung, zum Wohle auch von Daten, die zur Verfügung stehen und verarbeitet werden können, weiterhin zu gewährleisten. Also noch mal: Vielen Dank für diese gute, konstruktive Arbeit im Ausschuss und natürlich vor allen Dingen vielen Dank an unsere Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure. Die leisten wirklich eine tolle Arbeit, es sind hochqualifizierte Leute. Ich wünsche mir und hoffe, dass es gelingen wird, dass wir diesen Berufsstand auch in Thüringen zukunftsfest machen, dass wir weiterhin auf diese Leistung zurückgreifen können. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, Gruppe der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Madeleine Henfling

Thüringer Gesetz zur Neufassung des Berufsrechts der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure

Vielen Dank. Damit habe ich jetzt auch keine weiteren Wortmeldungen. Wir kommen zur Abstimmung, zunächst über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten in der Drucksache 7/9845. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Gruppen und Fraktionen des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Keine. Stimmenthaltungen? Das war so ein Dauermelden, Herr Montag. Das war eine Zustimmung, ja? (Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Ja, das war eine Zustimmung!) Alles klar. Damit ist die Beschlussempfehlung an dieser Stelle angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/9414 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der gerade abgestimmten Beschlussempfehlung. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Gruppen und Fraktionen des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind alle Fraktionen des Hauses und die Parlamentarische Gruppe. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das kann ich beides nicht erkennen. Damit ist dieser Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/9854 ERSTE und ZWEITE BERATUNG Wird hier das Wort zur Begründung gewünscht? Das sehe ich nicht. Dann beginnen wir mit der ersten Beratung, zu der ich die Aussprache eröffne, mir aber keine Wortmeldungen vorliegen. Ich schließe die Aussprache deswegen wieder. Damit ist auch keine Ausschussüberweisung beantragt? Richtig, wundervoll. Dann schließe ich die erste Beratung und wir kommen direkt zur zweiten Beratung. Auch hier liegen mir keine Wortmeldungen vor und es ist auch keine Ausschussüberweisung beantragt. Damit schließe ich auch die zweite Beratung. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/9854 in zweiter Beratung. Wer für diesen Gesetzentwurf stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen des Hauses und die Parlamentarische Gruppe. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das kann ich beides nicht erkennen. Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Wer für diesen Gesetzentwurf ist, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind alle Fraktionen des Hauses und die Parlamentarische Gruppe. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das kann ich beides nicht erkennen. Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung angenommen. Ich komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 10 in den Teilen Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/9448 ERSTE BERATUNG Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/9449 dazu: Für eine sparsame und aufgabenbezogene Mittelbewirtschaftung Entschließungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9861 - korrigierte Fassung ERSTE BERATUNG Wird das Wort zur Begründung zum Gesetzentwurf im Tagesordnungspunkt 10 a gewünscht? Nein. Und die Begründung zum Tagesordnungspunkt 10 b? Auch nicht. Und die Begründung zum Entschließungsantrag, Fraktion der AfD? Wollen Sie eine Begründung zum Entschließungsantrag machen? Nein. Okay. Dann eröffne ich die Aussprache. Als Erster erhält Abgeordneter Cotta das Wort, der nicht da ist. Dann tauschen wir jetzt ganz kurz im Präsidium. Dann rufe ich jetzt zunächst Robert-Martin Montag für die Gruppe der FDP auf. (Beifall Gruppe der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Robert-Martin Montag FDP

b) Fünftes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung

Verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, zunächst mal ganz technisch: Seit 2020 gelten in Thüringen auch die Vorgaben der Schuldenbremse. Die Thüringer Verfassung folgt jedoch nach wie vor der alten grundgesetzlichen Schuldenregel des Bundes aus Artikel 115 Abs. 1 des Grundgesetzes alte Fassung. Eine Anpassung der Thüringer Verfassung erfolgte bisher nicht. Insoweit ist die Regelung des Artikels 98 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen verfassungswidrig und nach Artikel 31 des Grundgesetzes nichtig. Bereits aus Gründen der Rechtsklarheit ist eine Anpassung der Landesverfassung aus unserer Sicht geboten. Dann mal ein kurzer Blick auf die Situation in Thüringen: Vor der Coronakrise konnte die Verschuldung stetig reduziert werden. Es sind und waren die goldenen Jahre. Doch Kredite in Höhe von 1,2 Milliarden Euro während der Pandemie führten zu einer signifikanten Neuverschuldung. Im Jahr 2016 betrug die Pro-Kopf-Verschuldung 7.224 Euro, prognostiziert wird sie im Haushalt 2024 auf 7.262 Euro ansteigen. Bis 2019 verzeichneten die Haushalte einen positiven Finanzsaldo. Seither ist er im Haushaltsausgleich nur durch signifikante Entnahmen aus der Rücklage möglich. Trotz Rekordeinnahmen steigen die Ausgaben jährlich überproportional. Nun – wie nicht anders zu erwarten von uns – ein Blick auf die Vernunft: Die Schuldenbremse des Grundgesetzes ist gerade sehr in den Medien präsent. Wir kennen die Debatte aus dem Bund. Seit der verfassungsgerichtlichen Absage an die Umwidmung der Sondervermögen und der daraus folgenden haushalterischen Sparzwänge wird reflexhaft die Schuldenbremse ins Visier genommen. Für uns Freie Demokraten ist und bleibt aber klar: Die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse ist ein Gebot der Vernunft und der Generationengerechtigkeit. (Unruhe DIE LINKE) Sie trägt dazu bei, dass die öffentliche Hand mit soliden Finanzen und nicht mit Luftbuchungen auf Kosten zukünftiger Generationen – werter Kollege Schubert von der Linken – tatsächlich auch handlungsfähig bleibt. Handlungsfähig bleibt man, wenn man nicht überschuldet ist. Das gilt für Privathaushalte, das gilt für Unternehmen und – Sie wissen das auch, spätestens, wenn Sie die Ratingagenturen kritisieren – auch für öffentliche Haushalte. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Ein Land, das nicht investiert, ist nicht handlungsfähig!) Wir haben die Inflation natürlich mitverfolgt. Ich weiß nicht, ob Sie es wissen, aber eine hohe Verschuldung und hohe Schuldenaufnahme befördern Inflation, die wir ja alle hier im Hause auch vorgeben bekämpfen zu wollen. Sie trägt dazu bei, die Schuldenbremse, dass die öffentliche Hand mit soliden Finanzen auch in Zukunft handlungsfähig bleibt. Gerade in Zeiten hoher Inflation wären immer noch höhere Schulden fatal. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Sie sind von gestern!) Die Schuldenbremse zwingt politische Entscheiderinnen – und jetzt kommen wir zu dem Grund, warum Sie das nicht mögen – nämlich zu einer wirklichen Verantwortung. Sie müssen priorisieren, keine Kamelle-Politik. Sie schützt die Handlungsfähigkeit des Staates. Eine höhere Verschuldung engt zunehmend die Spielräume des Staates durch höhere Zinsausgaben und die von den Finanzmärkten bestimmten Grenzen der Verschuldung ein. Unsere Gesellschaft altert und sie steht damit vor großen Herausforderungen, etwa durch geopolitische Veränderungen oder ambitionierten Klimaschutz. Angesichts dieser Entwicklungen ist es schwer, eben auch die Wertschöpfung hochzuhalten. In Zukunft liegt die Last der Staatsverschuldung auf den Schultern einer geringeren Zahl an wirtschaftlich aktiven Menschen, die gleichzeitig eben auch noch unsere Sozialsysteme finanzieren müssen. Sie wird schwerer wiegen als heute oder in der Vergangenheit. Wir Freien Demokraten stehen für eine nachhaltige, vernünftige Haushaltspolitik, die Gegenwart und Zukunft gleichermaßen im Blick hat. (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Des- wegen stimmt ihr dem Haushalt nicht zu, um 1 Milliarde einzusparen, ohne einen Vorschlag zu machen!) Das ist es. (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Wir ha- ben gar keine Schulden gemacht!) Lieber Kollege Wolf, ich finde es wirklich gut, jetzt nach fünf Jahren haben Sie verstanden, warum wir bisher den Haushalten nicht zustimmen konnten. (Beifall Gruppe der FDP) Schön, dass es der nahezu letzte Satz meiner Rede ist, der zu dem Erkenntnisgewinn beigetragen hat. (Unruhe DIE LINKE) Aber vielleicht auch noch zur Frage, warum diese Diskussion verglichen mit anderen Verfassungsänderungsvorschlägen deutlich später kommt. Weil wir die Diskussion um den Begriff der Nachhaltigkeit lange geführt haben. Man hat natürlich durchaus auch diskutiert, was denn Nachhaltigkeit bedeutet. Man hat dabei auch versucht, uns mit dem Argument zu überzeugen, dass damit natürlich auch ökonomische Nachhaltigkeit gemeint sei. (Beifall Gruppe der FDP) Es ist schön, dass das überhaupt ein Punkt der Debatte gewesen ist. Noch viel schöner ist es, wenn man es tatsächlich auch in der Verfassung regelt. Und insofern, liebe Kolleginnen und Kollegen, würde ich mich sehr freuen, wenn wir die doch scheinbar gedeihlichen, guten Debatten im Verfassungsausschuss fortsetzen können an etwas, wofür unsere Kinder und unsere Enkel uns dankbar sein werden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall Gruppe der FDP) (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Wir sind nicht dankbar für marode Schulen!)

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

b) Fünftes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung

Vielen Dank, Herr Kollege Montag. (Unruhe DIE LINKE, Gruppe der FDP) Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich werbe doch sehr dafür, die Auseinandersetzung hier am Pult zu führen. Selbst Kollege Montag hat noch Redezeit übrig, sodass das also auch ginge. Jetzt mache ich noch darauf aufmerksam, dass zur Drucksache 7/9861, das ist der Entschließungsantrag der Fraktion der AfD, soeben eine Neufassung verteilt wurde. Ich rufe jetzt Frau Abgeordnete Henfling für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf.

Diese Rede einzeln zitieren

Madeleine Henfling GRÜNE

b) Fünftes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, die FDP und die Schuldenbremse – ein schwieriges Thema. Ich finde so ein bisschen, dass das, was Sie da vorgelegt haben, ein bisschen zur Unzeit kommt, wo das ganze Land gerade über etwas anderes diskutiert, zumindest was die Richtung angeht. Sie wollen die bisher einfachgesetzliche Regelung in der Landeshaushaltsordnung, die da geregelte Schuldenbremse, in die Landesverfassung packen. Darin vorgesehen ist, dass die Haushalte grundsätzlich ohne Schulden ausgeglichen sein sollen. Ausnahmen sind nur möglich bei Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, und das muss mit einer Zweidrittelmehrheit festgestellt werden. Dementsprechend soll die Landeshaushaltsordnung angepasst werden. Darüber hinaus wird in einem neuen § 18a ein Kontrollkonto eingeführt – ich hätte mir gewünscht, dass Sie uns noch mal erklären, was Sie damit eigentlich wollen, wir sind daraus nicht ganz schlau geworden. Laut der Begründung soll in diesem Konto der jeweilige Schuldenstand im Haushaltsvollzug transparent dokumentiert werden und so soll sichergestellt werden, dass im Vollzug möglicherweise vorübergehend entstehende Defizite wieder zurückgeführt werden. Der Bund und einige Länder haben ein solches Kontrollkonto. Das soll gewährleisten, dass aus im Haushaltsvollzug notwendigen Kreditaufnahmen kein strukturelles Defizit entsteht. Bisher ist Thüringen aber auch ohne so ein Konto ausgekommen. Das ist eigentlich der kleine Teil etwas am Rande. Das kann man machen, muss man aber nicht. Der AfD-Antrag ist aus unserer Perspektive komplett überflüssig. Die Landesregierung wird dazu aufgefordert, von der Kreditermächtigung im § 2 des Haushaltsgesetzes nur im erforderlichen Maß Gebrauch zu machen. Diese Ermächtigung dient dazu, Kredite aufzunehmen, um auslaufende Kredite zu erneuern. Außerdem sollen keine neuen Kredite aufgenommen werden, wenn ungeplant Einnahmen aus Rückführungen aus Sondervermögen erzielt werden. Die Begründung für die AfD ist unter anderem die Entwicklung der Rücklagen und der Tilgungsbeträge seit 2014. Alles Zahlen, die zeigen, dass die Landesregierung gut gewirtschaftet hat – danke noch mal dafür. (Beifall DIE LINKE) So wurde das bis auf 2022 und 2021 eigentlich immer getilgt. 2020 und 2021 waren Coronajahre – aber gut. Das erst mal zum Inhalt. Ich wollte das noch mal klarstellen, weil mir zumindest aus dem Redebeitrag jetzt noch nicht ganz so klar wurde, was Sie eigentlich genau einbringen. Deswegen ist das zumindest das, was ich verstanden habe, was Sie einbringen. Warum kommt das zur Unzeit? Die Diskussion über eine Reform der Schuldenbremse geht ja nun schon seit einigen Wochen, spätestens seit der letzten Diskussion zum Bundeshaushalt ist sie auch virulent. Ich finde, da ist der Antrag eigentlich schon ein bisschen als anachronistisch zu bezeichnen, wenn man sich das anguckt. Vereinzelt wird ja die Abschaffung der Schuldenbremse gefordert, (Beifall DIE LINKE) also Teile der SPD, der Linken, der Grünen wollen die Schuldenbremse lieber abschaffen, als sie permanent auszusetzen. Denn das war ja der momentane Zustand. Und nahezu alle namhaften Wirtschaftswissenschaftler in Deutschland haben Vorschläge zu einer Reform der Schuldenbremse gemacht. Die Vorschläge sehen überwiegend vor, Investitionen von der Schuldenbremse auszunehmen, und dabei werden Investitionen überwiegend als Investition in Sachwerte angesehen, also Verkehrsinfrastruktur, Bildungseinrichtungen, Digitalisierung, Transformation hin zu erneuerbaren Energien sowohl bei der Versorgungsinfrastruktur als auch in der Wirtschaft. Ich will mal ganz ehrlich sagen – weil dieser Vergleich, er langweilt mich auf der einen Seite, auf der anderen Seite ist er komplett schräg von der FDP, die immer sagt, jedes Unternehmen würde dies und das machen –: Also ich weiß nicht, mit welchen Unternehmen Sie so reden, aber ich kenne kaum Unternehmen, gerade in Thüringen, den kleinen und mittelständischen Unternehmen, die nicht Kredite brauchen, um beispielsweise in Transformationsprozesse, in Investitionen, in ihre (Beifall DIE LINKE) eigenen Unternehmen zu investieren. Jetzt müssen Sie mir mal erklären, erstens, warum Sie der Meinung sind, dass man eine staatliche Institution genauso vergleicht wie Unternehmen. Das finde ich ja schon mal in erster Linie schräg. Und selbst wenn man das machen würde, ist es ein schräger Vergleich, weil auch ein Staat und staatliche Institutionen (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Wir haben doch Kredite im Freistaat Thüringen, oder nicht?) – ja, Herr Kemmerich, dass Sie da zucken, das ist ja immerhin schön; Sie sind da – natürlich in Veränderung investieren müssen. Und wir haben ein großes Potpourri an Transformationsprozessen vor der Brust: einerseits die Investitionen beispielsweise in die Energiewende, aber wir sehen auch, dass die Digitalisierung nicht zum Nulltarif zu haben ist. Wir sehen auch, dass wir in Bildungseinrichtungen investieren müssen. Das alles liegt ja auf dem Tisch. Was Sie mir nicht erklären können, ist, warum es eigentlich besser sein soll, einer nachfolgenden Generation eine kaputte Infrastruktur zu überlassen, anstatt das jetzt zu richten, die Transformationsprozesse anzuschieben und zu sagen: Wir erfüllen tatsächlich für die Generation das, was sie auch braucht, um tatsächlich dann in ein paar Jahren gut wirtschaften zu können. Was daran jetzt besser sein soll zu sagen, wir investieren gar nicht und wir lassen die Schuldenbremse so, wie sie ist, (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Wenn die nächsten Generationen kein Geld mehr haben, nützt das auch nichts!) das erschließt sich mir in Ihrer Logik wirklich überhaupt nicht. (Beifall DIE LINKE) Staatliche Investitionen sind doch immer eine Investition in die Zukunft, sonst sind es keine Investitionen, sonst ist es Geld-zum-Fenster-Rauswerfen. Also deswegen: Keine Ahnung, wo Sie da eigentlich genau hinwollen. Vereinzelt wird ja bei dem Investitionsbegriff auch der Begriff der Investitionen in Köpfe genannt. Also man könnte jetzt auch sagen, beispielsweise Investitionen in Forschung, Investitionen generell in Bildungseinrichtungen über die harten Facts hinaus wären auch eine Investition. Darüber müsste man sich tatsächlich mal ernsthaft verständigen, insbesondere als Land, in dem unsere große Ressource die Menschen sind, die hier leben, und tatsächlich da auch ein Innovationspotenzial in den Bildungseinrichtungen liegt. Was ich damit sagen will: Ich finde, diese Vorschläge, die Sie gerade hier auf den Tisch gelegt haben, die passen so überhaupt nicht zu der momentanen Situation und zu der momentanen Diskussion, die wir führen. Man muss auch mal ganz ehrlich sein: Selbst in der CDU bewegen sich ja gerade die einen oder anderen Menschen. Also Kai Wegner, Boris Rhein, Reiner Haseloff haben sich offen für eine Diskussion gezeigt und auch eine Veränderung gefordert. Auch Michael Kretschmer unterstützt das. Alle sagen, da liegen gerade ein paar Vorschläge auf dem Tisch, über die wir tatsächlich reden müssten, und Ihnen fällt nichts anderes ein, als einfach das Ganze so, wie es ist, in der Verfassung festzuschreiben und damit nichts beizutragen zu der momentanen Reformdiskussion zur Schuldenbremse. Nichtsdestotrotz, wir können das gerne überweisen. Wir können das auch gerne weiterdiskutieren. Ich fürchte nur, in der vorliegenden Fassung werden wir alle nicht zueinanderkommen. Ich frage mich tatsächlich auch, wenn man Regierungsanspruch hat in diesem Bundesland, warum man ausgerechnet sich selbst das Bein stellt für eine folgende Regierung, indem man mit einer Zweidrittelmehrheit in einer Verfassung festschreibt, dass man eigentlich ab der nächsten Legislatur kein Geld mehr hat, um irgendwas zu verändern in diesem Land. Aber das ist vielleicht die Logik der FDP, die ich einfach noch nicht verstanden habe. Vielleicht erklären Sie sie uns noch mal. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

b) Fünftes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung

Vielen Dank, Frau Kollegin Henfling. Ich rufe für die AfD-Fraktion Herrn Abgeordneten Cotta auf.

Diese Rede einzeln zitieren

Jens Cotta AfD

b) Fünftes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer, bei dem Antrag der Gruppe der FDP handelt es sich nicht um einen philosophischen Ansatz, ob Schuldenbremse oder nicht. Hier geht es um eine technische Geschichte, was mit Tilgung passieren sollte. Das ist erst einmal Nummer eins. Allerdings zielt die von der Gruppe der FDP geplante Novellierung der Thüringer Landeshaushaltsordnung und der Thüringer Verfassung darauf ab, den Tilgungszeitraum von Neukrediten neu festzulegen und diese schneller zu tilgen. Grundsätzlich ist diese Initiative nicht abzulehnen. Beide Anträge der Gruppe der FDP zeigen jedoch, dass die Parlamentarische Gruppe die seit Jahren in Thüringen praktizierte Systematik der Schuldentilgung nicht vollständig verstanden hat. Neukredite sind lediglich diejenigen, welche die Landesregierung im Jahr 2020 aufgrund der Schuldenbremse und der Coronapolitik aufnehmen durfte. Mit unserem eigenen Entschließungsantrag – übrigens keine inhaltliche Änderung, sondern nur in der Nummerierung etwas falsch, also muss keiner noch mal neu lesen – versuchten wir, die praktizierte Tilgung von Alt- und Neukrediten deutlich zu machen und einen geeigneteren Weg aufzuzeigen, um die Landesregierung zu einem schnelleren Schuldenabbau zu verpflichten. Die Tilgung von Altkrediten bestimmt, ob die Landesregierung die Jahresüberschüsse hierfür verwendet oder eben nicht. Bei Betrachtung der letzten Jahre kann hier nur ein schlechtes Mittelbewirtschaftungsmanagement bescheinigt werden, wie auch der Stabilitätsrat in seinem kürzlich erschienenen, mehrere hundert Seiten dicken Bericht in der Drucksache 7/9396 bestätigt hat. Hier wurde festgestellt, dass nur Thüringen im Jahr 2022 Auffälligkeiten bei der strukturellen Nettokreditaufnahme unter Berücksichtigung von Notsituationen mit 257 Millionen Euro deutlich über null aufwies. Bereits in den Beratungen der letzten beiden Haushaltspläne haben wir darauf hingewiesen, dass Mittel zum 31.12.2022 erkennbar unbenötigt in das Corona-Sondervermögen geschoben wurden. Diese liegen bis heute dort und laut dem am Freitag verabschiedeten Wirtschaftsplan sollen zum 31.12.2024 über 260 Millionen Euro in den Kernhaushalt zurückfließen, die bisher nicht als Einnahmen veranschlagt sind. Unser Antrag soll sicherstellen, dass die Rückführung dieser Mittel nicht als zusätzliche Geldanlagen gebunkert werden, sondern direkt in die Schuldentilgung fließen. Die Anträge der Gruppe der FDP haben zwar ein richtiges Thema aufgegriffen, leider aber mit dem falschen Lösungsansatz. Eine Zuarbeit von Frau Finanzministerin Taubert an den Haushalts- und Finanzausschuss vom 02.04.2024 zu den liquiden Mitteln des Freistaats in der Vorlage 7/6393 zeigte, dass der Kassenbestand 2023 bei immer über 2,61 Milliarden Euro stets im positiven Bereich lag. Es wird also deutlich, dass für die schleppende Tilgung von Krediten keine Notwendigkeit besteht oder bestand. Es werden wider jeder Vernunft Mittel im Bestand gehalten, die man in die Tilgung geben könnte. Aus den Antworten zu den Fragen Nummer 1 und Nummer 8 in Drucksache 7/5455 wurde bereits 2022 deutlich, dass die Landesregierung ihre Ermächtigung zur Wiederaufnahme unterjährig getilgter Kredite nicht von der Kassenlage abhängig gemacht hat. Der Schuldenstand blieb seit 2021 im Vergleich zum Vorjahr unverändert und war auch später nur geringfügig niedriger. Wir haben erlebt, wie sich die Landesregierung dafür feierte, in 2023 unerwartet hohe Zinserträge aus angelegten Mitteln erzielt zu haben. Dies ist jedoch keine lobenswerte Leistung, sondern eine schlechte Art und Weise, wie man mit Geld des Steuerzahlers umgeht. Das geht zulasten der kommenden Generation, Frau Henfling. (Beifall AfD) Die Gefahr des Ausfalls angelegter Kassenguthaben wurde durch den Verlust von 50 Millionen Euro bei der insolventen Greensill Bank deutlich. Trotz der von der Landesregierung gelobten Verbesserung der Mittelbewirtschaftung lässt sich anhand des Anstiegs kreditfinanzierter Geldanlagen keine Verbesserung erkennen. Mit unserem Entschließungsantrag möchten wir erreichen, dass im Vollzug des § 2 Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Gesetzes über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 Kreditermächtigungen, die der Erneuerung der im Haushaltsjahr 2024 zu tilgenden Kredite bis zu einer Höhe von 1,015 Milliarden Euro dienen, nur dann ausgeschöpft werden, wenn es die Kassenliquidität erfordert. Wir sind es ehrlich gesagt leid, dass uns immer wieder erzählt wird, es sei kein Geld für Tilgung da und es sei kein Geld für laufende Haushaltsausgaben im Sinne der Thüringer Bürger da. Es wird wirklich Zeit, dass mit der Wahl im September ein Kassensturz gemacht wird. Die Thüringer Wähler werden im September einen ehrlichen, transparenten Einsatz ihrer Steuergelder erleben, anders als es die rot-rot-grüne Regierung bis jetzt abgeliefert hat. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Madeleine Henfling

b) Fünftes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung

Als Nächste erhält Abgeordnete Merz für die Fraktion der SPD das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Janine Merz SPD

b) Fünftes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich habe mich wirklich auf die Debatte gefreut, auch wenn es jetzt ein bisschen später ist und sehr leer, aber wir haben schon an ein paar Vorrednern gemerkt, dass es doch auch ein bisschen Spannung in sich trägt, weil das Thema tatsächlich auch gerade in aller Munde ist. Ich habe auch links – also von meinem Platz aus gesehen – schon wieder so ein paar Floskeln gehört, die man üblicherweise hört, wenn es um das Thema „Schuldenbremse“ geht. Ich kann nur ausgeben, was ich habe, Frau Tasch. (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: So ist es!) Das kann man machen. Ich weiß nicht, ob Sie ein Haus zu Hause haben, ob Sie das vielleicht selbst kaufen und finanzieren mussten, so wie ich zum Beispiel mal oder viele andere Familien in Thüringen auch. Da kann ich auch nicht zwingend sagen: Habe ich es auf der hohen Kante oder habe es geerbt? Ich muss leider einen Kredit aufnehmen, Frau Tasch. Und was mache ich? Ich muss dafür eine Kreditfähigkeit nachweisen. Ich muss zu meiner Bank gehen und muss nachweisen, dass ich dauerhaft natürlich auch ein gewisses Einkommen habe und es dafür ausgebe. Ich kann also ein Leben lang zur Miete leben und gebe es da aus oder ich kriege halt von der Bank vorher einen Kredit finanziert und trage über 20 oder 30 Jahre oder noch länger einen Kredit ab. Von daher: Ich kann schon ausgeben, was ich momentan nicht habe. Beim Auto läuft das nicht anders. Deswegen finde ich diese Floskel absolut unangemessen, auch in dieser Debatte. Aber darauf komme ich gleich noch mal zurück. (Beifall DIE LINKE) Herr Montag, das Thema „Nachhaltigkeit“ ist mir manchmal in dem Zusammenhang auch zu inflationär benutzt, sage ich auch ganz deutlich. Also von Nachhaltigkeit zu sprechen, wenn es um Schulden geht … (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Auch Sie sprechen jetzt schon von Inflation!) (Unruhe DIE LINKE) Aber Sie haben damit so abgeschlossen. Deshalb halte ich es auch für fehl am Platz, wenn wir auf der anderen Seite auch noch mal von fehlenden Investitionen reden. Aber ja, die Kollegin Henfling hat es gesagt: Das Thema „Schuldenbremse“ ist gerade auch in aller Munde, es ist gerade so ein bisschen ein politischer Evergreen. Spätestens nach Corona und natürlich auch durch einen Politikwechsel auch in Berlin in der Ampel haben wir einen anderen Politikstil, der auch diese Debatte wieder anders befeuert. Anfang der Woche konnte ich dem Deutschlandfunk oder auch der Kommunikation auf X entnehmen, dass mehrere CDU-geführte Bundesländer oder Ministerpräsidenten auch gerade tatsächlich eine Reform der Schuldenbremse anstreben und begrüßen würden. Auch da sind wir also in der Debatte, ist die Ampel nicht ganz allein, sondern es bewegt sich was, auch in den Bundesländern. In der heutigen Debatte, wie auch bei den beiden Gesetzentwürfen, bleibe ich deswegen mitunter ein bisschen fragend zurück, warum weiterhin diese theologisch anmutende Begeisterung des Antragstellers, der FDP, für die Schuldenregelung überhaupt da ist. Das Dogma eines überholten Spardiktats „Ich kann nur ausgeben, was ich einnehme.“ oder der bemühten schwäbischen Hausfrau steht bei diesem Gesetzentwurf weiterhin im Vordergrund. Wenn Sie in diesem Zusammenhang dann immer von Belastungen künftiger Generationen reden, verlieren Sie aber grundsätzlich immer eines aus dem Blick: Das Unterlassen der gebotenen Investitionen seitens des Staates in die öffentliche Infrastruktur verletzt die Generationengerechtigkeit …

Diese Rede einzeln zitieren

Madeleine Henfling

b) Fünftes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung

Frau Merz, darf ich Sie kurz unterbrechen? Es ist unfassbar laut im Saal. Ich würde wirklich darum bitten, dass, wenn Sie etwas zu besprechen haben, Sie das nach draußen verlegen. Bitte schön, Frau Merz, Sie haben das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Janine Merz SPD

b) Fünftes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung

Vielen Dank. Das Unterlassen der gebotenen Investitionen seitens des Staates in die öffentliche Infrastruktur verletzt die Generationengerechtigkeit in weitaus größerem Maße. Bereits jetzt haben sich die Versäumnisse der Vergangenheit zu einem weithin anerkannten Investitionsstau im öffentlichen Bereich aufgetürmt. Die Ratingagentur Scope summierte ihn kürzlich auf mehr als 300 Milliarden Euro. Marode Brücken und Straßen, fehlende Glasfaseranschlüsse, schlecht ausgestattete Schulen – die Liste ist lang. Kein EU-Land investiert so wenig in seine öffentliche Infrastruktur wie Deutschland. Im europäischen Durchschnitt wurden seit dem Jahr 2000 jährlich etwa 3,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts für staatliche Investitionen aufgewendet. Deutschland lag mit einem Durchschnitt von 2,1 Prozent deutlich darunter. Das Institut der Deutschen Wirtschaft hat Ende letzten Jahres im Rahmen der Haushaltsverhandlungen im Bund davor gewarnt, dass wichtige Investitionen auf der Strecke bleiben könnten und der Sparkurs des Bundesfinanzministers der FDP die Wirtschaft schrumpfen lassen könnte. Das ist nicht der Weg, den wir als SPD gehen wollen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, öffentliche Investitionen können über Jahrzehnte deutliche Vorteile für Deutschland und Thüringen als Wirtschaftsstandort und als lebenswertes Land bringen. Eine höhere Produktivität durch bessere Bildung und effektivere Technik oder Kosteneinsparungen durch Dekarbonisierung zum Beispiel – das sind Vorteile, von denen künftige Generationen profitieren werden, weshalb es durchaus sinnvoll und gerecht ist, sie teilweise auch über Kredite zu finanzieren. Denn am Ende kommt das Ausbleiben staatlicher Investitionen einer unterlassenen Hilfeleistung an unseren Kindern und Kindeskindern gleich. Und genau aus diesem Grund plädieren wir für eine Reform der Schuldenbremse, damit der Staat künftig Handlungsspielräume für genau solche Investitionen hat, die sich langfristig rechnen werden und dem Verfall unserer Infrastruktur vorbeugen. Die aktuelle Regelung ist dysfunktional, unflexibel und absolut überholt, was unter anderem auch der unabhängige wissenschaftliche Beirat beim Bundeswirtschaftsministerium, die sogenannten Wirtschaftsweisen, in seinem Gutachten auch noch mal unterstrichen und eine Reform der Neuverschuldungsregelungen dringend angemahnt hat. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die beiden Gesetzentwürfe der FDP stehen diesen Zukunftsherausforderungen deutlich entgegen. Darüber hinaus sind sie leider auch schlecht gemacht. Bei der Verfassungsänderung haben Sie beispielsweise eine Passage unter Artikel 1 Nr. 1, in der Sie die Schuldenbremse in der Verfassung verankern möchten, zur verbindlichen Festlegung des Bürgschaftsrahmens des Landes per Gesetz gleich mit gestrichen. Eine Formulierung, die mit der Schuldenregelung überhaupt nichts zu tun hat, die das Budgetrecht dieses Parlaments aber stärkt und von der auch regelmäßig Gebrauch gemacht wird, im blinden Aktionismus einfach gestrichen. Zusätzlich wollen Sie, dass Ausnahmen von der Schuldenbremse in Notsituationen, die wir zuletzt unter der Coronapandemie in Anspruch genommen haben, zukünftig von einer Zweidrittelmehrheit des Landtags beschlossen werden sollen. Da muss man schon die Stirn runzeln. Die vorgeschlagene Regelung birgt im Fall haushaltspolitischer Notlagen die Gefahr einer negativen Sperrminorität, da eine Minderheit aus rein politischen Erwägungen die Regierung wie auch die regierungstragende Parlamentsmehrheit handlungsunfähig machen könnte, und das in Krisenfällen. Sie wollen also allen Ernstes dem Staat im Falle einer Notsituation die Hände auf den Rücken binden, anstatt den Menschen da draußen im Land zu helfen, und das alles nur, um Ihr Dogma „keine Schulden machen“ hochzuhalten. Nicht mit uns! In der Änderung zur Landeshaushaltsordnung haben Sie noch ein paar ganz andere wilde Schlenker drin. Wir haben vorhin schon von dem Thema des Kontrollkontos gehört. Wie ist das reingerutscht? Ich kann es mir nur so erklären: Sie haben vom Land Niedersachsen abgeschrieben. Es hat nämlich in Thüringen keinerlei Funktion, wenn Sie wirklich mal in die Landeshaushaltsordnung schauen. Dumm nur, dass in Niedersachsen eben ganz andere Regelungen gelten und die von Ihnen gewählte Formulierung in Bezug auf die Thüringer Neuverschuldungsnormen ins Leere laufen würde. Es braucht keine Schuldenbremse in der Landesverfassung, die bestehenden Regelungen des Grundgesetzes gelten für Thüringen ohnehin entsprechend. Und es braucht nicht weniger Flexibilität, sondern im Gegenteil mehr Mut für staatliche Zukunftsinvestitionen. Ich habe lieber Schulden auf meinem Bankkonto, als dass ich sie meinen Kindern hinterlasse. Deswegen halte ich diesen Gesetzentwurf, wie er derzeit vorliegt, leider für unbrauchbar und er muss definitiv schwer überarbeitet werden. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE)

Diese Rede einzeln zitieren

Madeleine Henfling

b) Fünftes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung

Vielen Dank. Für die Fraktion der CDU erhält jetzt Abgeordneter Kowalleck das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Maik Kowalleck CDU

b) Fünftes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben eben gesehen an den Ausführungen der Ampel-Parteien, warum das in Berlin gar nicht klappen kann. Die einen halten das Geld zusammen, die anderen denken, es regnet Geldscheine vom Himmel. Diese Ausführungen hier lassen einen teilweise erschaudern. Ich denke, auch unsere Finanzministerin hat das eine oder andere Mal den Kopf geschüttelt, wenn man hier die Koalitionsfraktionen hört. Denn wir sind in einer Zeit, wo wir wirklich überlegen müssen, wie wir mit unseren Finanzen und insbesondere mit den Schulden umgehen. Das ist uns als CDU besonders wichtig. Wir haben ja an dieser Stelle schon oft über verschiedene Initiativen zur Schuldenbremse diskutiert und auch die schwarze Null ist ja da immer wieder ein Thema. Für uns ist vor allem eines klar: Schulden gibt es nicht zum Nulltarif. Die aktuelle Zinswende wird erbarmungslos zuschlagen. Angesichts der Steuerschätzung für das Jahr 2025, die von Steuereinnahmen im Bund von mehr als 1 Billion Euro ausgeht, wird zudem klar: Wir haben kein Einnahmeproblem, sondern ein Ausgabeproblem, und das zeigt sich sowohl auf Bundesebene als auch auf Landesebene. Die Einnahmen aus Steuern, EU- sowie Bundesmitteln steigen stetig an und befinden sich seit Jahren auf einem Höchstniveau. Trotzdem gelingt es auch hier im Land der rot-rot-grünen Landesregierung seit Jahren nicht, einen ausgeglichenen Haushalt ohne den Griff in die Rücklage vorzulegen. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Welche Rücklage?) Ich erinnere da nur an die Debatten zum letzten Haushalt. Mit Blick auf den Konsolidierungsbedarf von über 1 Milliarde Euro für die kommenden Jahre bleibt noch offen, wie die künftigen Haushalte abgesichert werden sollen. Deshalb war es uns als CDU-Fraktion auch so wichtig, für den Haushalt 2024 darauf zu drängen, den Konsolidierungspfad einzuleiten und die Rücklagen des Landes entsprechend zu schonen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, eben genau das bedeutet für uns Zukunft. Die Schuldenbremse steht für die CDU-Fraktion im Wesentlichen für fünf Zukunftsthemen. Das ist erstens: Die Schuldenbremse sorgt für finanzielle Stabilität, indem sie verhindert, dass die öffentliche Verschuldung außer Kontrolle gerät. Dies ist von entscheidender Bedeutung, um die Vertrauenswürdigkeit auf den internationalen Finanzmärkten aufrechtzuerhalten. Zweitens: Die Schuldenbremse fördert eine verantwortungsvolle Haushaltsführung und zwingt die Regierung, die Einnahmen und Ausgaben sorgfältig zu planen und zu überwachen. Dies schützt vor leichtfertigem und verschwenderischem Handeln. Drittens: Die Schuldenbremse dient auch der Generationengerechtigkeit, indem sie sicherstellt, dass die heutige Generation nicht auf Kosten zukünftiger Generationen lebt. Eine übermäßige Verschuldung würde die finanzielle Belastung auf diejenigen abwälzen, die noch kommen werden. Da haben wir eben auch dieses Beispiel, Frau Merz, das Sie hier angebracht haben, vom Häuslebauer, der sein Haus finanzieren muss, aber der eben auch versucht, das Haus zu Lebzeiten abzuzahlen und nicht an die kommenden Generationen die Schulden weiterzugeben, (Beifall Gruppe der FDP) denn das ist nämlich auch unverantwortlich gegenüber den nachfolgenden Generationen. Das sollten Sie an dieser Stelle auch noch mal bedenken und da in sich gehen. Viertens ist für uns der Punkt: Die Schuldenbremse steht für wirtschaftliche Stabilität. In wirtschaftlich guten Zeiten schreibt die Schuldenbremse vor, dass Überschüsse erzielt werden, um die öffentliche Verschuldung weiter abzubauen. Dies schafft einen Puffer für schlechtere Zeiten und ermöglicht es der Regierung, in Krisenzeiten gezielte Investitionen zu tätigen und die Wirtschaft anzukurbeln. Eben das haben wir ja auch in den vergangenen Jahren gesehen, die verschiedenen Krisenszenarien wurden hier auch schon angesprochen, die wir die letzten Jahre hatten. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Jetzt sind wir in der Rezession!) Fünftens: Die Schuldenbremse steht für uns für Glaubwürdigkeit und Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Regierung und ihre Fähigkeit, die öffentlichen Finanzen zu verwalten. Dieses Vertrauen ist eben entscheidend für die Stabilität und das Wohl einer Gesellschaft. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Bürgerinnen und Bürger schauen sehr wohl ganz genau darauf, welche Entscheidungen wir hier treffen, und die Bürgerinnen und Bürger haben ein sehr gutes Gespür dafür, ob das richtige Entscheidungen sind, gerade im Hinblick auf die finanzielle Seriosität. Da sollte sich der eine oder andere, der hier gesprochen hat, auch noch mal überlegen, wie man zukunftsfähig Finanzpolitik gestaltet. (Beifall Gruppe der FDP) Meine sehr geehrten Damen und Herren, gerade der Punkt der Glaubwürdigkeit und des Vertrauens ist für uns in der aktuellen Situation besonders wichtig. Wir müssen eben auch daran denken, wie gerade diese Menschen in Thüringen Monat für Monat mit dem auskommen müssen, was sie verdienen. Hier haben wir die Vorbildwirkung, die ich auch eben erwähnt habe. Inwieweit die Schuldenbremse nun auch in unserer Thüringer Verfassung Einzug halten soll, ist im Haushalts- und Finanzausschuss, aber auch im Verfassungsausschuss nach unserer Meinung zu behandeln. Deshalb beantragen wir die Überweisung des Gesetzentwurfs zur Verfassungsänderung auch an beide Ausschüsse. Der Gesetzentwurf zur Änderung der Landeshaushaltsordnung soll aus unserer Sicht nur an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen werden. Der Entschließungsantrag der AfD kam jetzt eben erst auf den Tisch. Die Neufassung wurde jetzt erst verteilt, habe ich gesehen. Ansonsten – wie gesagt – wollen wir uns mit den Initiativen der FDP intensiver im Haushalts- und Finanzausschuss und im Verfassungsausschuss beschäftigen. Danke sehr für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, Gruppe der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Madeleine Henfling

b) Fünftes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung

Als Nächstes erhält Abgeordneter Hande für die Fraktion Die Linke das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Ronald Hande Die Linke

b) Fünftes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, eines vielleicht zu Beginn: Dieser Gesetzentwurf ist mitnichten einfach nur eine technische Änderung. Dieser Gesetzentwurf ist einmal mehr der Versuch, über das Thema der Schuldenbremse Klientelpolitik zu machen. Aber dazu würde ich dann gern später ausführen. (Beifall DIE LINKE) Im Gesetzentwurf findet sich der Versuch, mit viel Text ein Regelungsbedürfnis darzustellen, zu konstruieren, was es gar nicht gibt. Aber schauen wir mal in die Problemdarstellungen in Ihrem Gesetzentwurf rein. Nach einer Darstellung zur Geschichte der Schuldenbremse führen Sie aus, dass Artikel 98 Abs. 2 der Thüringer Verfassung verfassungswidrig sei, aber – ich verweise wie schon einige Vorredner darauf – wir haben bereits in Thüringen eine inhaltsgleiche gesetzliche Regelung, auf die in Artikel 98 der Thüringer Verfassung auch verwiesen wird, nämlich in der Landeshaushaltsordnung – das schreiben Sie auch an späterer Stelle in Ihren Gesetzentwurf in der Begründung rein. Sie führen weiterhin aus, dass sich der Schuldenstand seit 2016 nahezu nicht verändert hat – fast. Dazu sage ich später auch noch etwas. Sie schreiben weiter: „Vor der Corona-Krise konnte die Verschuldung stetig reduziert werden.“ – ja. (Beifall DIE LINKE) (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Hat Rot- Rot-Grün gemacht!) Und weiter: „Ohne die coronabedingte Neuverschuldung wäre ein kontinuierlicher Abbau der Schulden möglich gewesen.“ – ja. Und dann sagen Sie auch noch: „Jede weitere Krise könnte die Versuchung neuer Schuldenaufnahmen verstärken.“ – ja. Nun stellt sich mir aber die Frage: Was haben Sie für ein Verständnis von Hilfe gegenüber Menschen, die Unterstützungsleistungen brauchen, die Kosten abfedern müssen, die explodiert sind und die auch die Wirtschaft mächtig belastet haben in der Vergangenheit? Da muss ich ganz ehrlich sagen: Zum Glück haben wir hier in Thüringen alle nach diesen vergangenen Krisen in den letzten Jahren nicht miterlebt, wie ein AfD-gestützter MP von der FDP dies gehandhabt hätte. (Beifall DIE LINKE, SPD) Rot-Rot-Grün hat mit der Schaffung des Sondervermögens zu Corona und Energiehilfen den Menschen, Verbänden und auch der Wirtschaft effektiv, schnell und nachhaltig geholfen – ja, auch mit Kreditmitteln. Das war zu dem Zeitpunkt angezeigt und es war wirkungsvoll an der Stelle, mit diesen Mitteln zu helfen. Trotz dieser 1,2-Milliarden-Kreditaufnahme konnte der Schuldenstand unter Rot-Rot-Grün von 2014 bis Ende 2023 sogar leicht reduziert werden von 15,8 auf 15,7 Milliarden Euro. Im gleichen Zeitraum sind die Rücklagen von rund 300 Millionen Euro auf 1,3 Milliarden Euro gestiegen. Das ist ein positiver Saldo von über 1 Milliarde Euro. Und, Herr Kowalleck, ich muss jetzt mal sagen, Sie halten hier die Schuldenbremse hoch, aber ich frage mich dann tatsächlich: Die rund 16 Milliarden Euro Schulden, die wir 2014 übernommen hatten, wo kamen die denn her? (Heiterkeit und Beifall DIE LINKE, SPD) (Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Was hat denn Ihre Vorgängerpartei in diesem Land angerichtet?) (Unruhe DIE LINKE, CDU) Mir ist natürlich klar, dass Sie vor dem Hintergrund dieser Thüringer Erfolgsgeschichte mit dieser zusammengeklöppelten Begründung in Ihrem Gesetzentwurf nur einen Vorwand suchen, um einen weiteren Schritt in Ihrer Klientelpolitik zu gehen, und dazu komme ich jetzt. Denn der Kern der Frage der Schuldenbremse ist ja eigentlich die Absicherung der Tragfähigkeit der Staatsfinanzen, also die Fähigkeit des Staates, Finanzen langfristig stabil zu halten und allen Verpflichtungen entsprechend nachzukommen und diese zu leisten. Das sage nicht ich, sondern das sagen die Wirtschaftsweisen, die auch schon angesprochen wurden, also der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Nebenbei gesagt, diese langfristige Stabilität gewährleistet Rot-Rot-Grün seit knapp zehn Jahren, (Beifall DIE LINKE) (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Wie viele Einnahmen hatten Sie denn?) und das nicht zuletzt durch solide, ausgeglichene Haushalte, Herr Kemmerich, und das trotz einer wenig konstruktiven Opposition. Eine solche Tragfähigkeit der Staatsfinanzen kann natürlich ausgabenseitig sichergestellt werden. Unter anderem deshalb wurde die Schuldenbremse etabliert, um durch den zu erbringenden Kapitaldienst in der Zukunft diese künftige Tragfähigkeit nicht zu gefährden. Genau diesen einseitigen Blick auf die Ausgabenseite wollen Sie direkt in der Thüringer Verfassung verankern, obwohl das, wie eingangs gesagt, nicht notwendig ist. Sie wollen das auch, obwohl die Wirtschaftsweisen darauf hinweisen, dass die Schuldenbremse reformiert werden sollte. Das wurde auch schon angesprochen. Übrigens, auch die Linke im Bundestag hat eine solche Reform bereits mehrfach gefordert, zuletzt unter anderem mit der Schaffung einer Übergangsregelung für die Jahre nach der festgestellten Ausnahmeregelung oder auch einer Konjunkturbereinigung. Das fordern auch die Wirtschaftsweisen, das fordern auch andere Akteure. Denn das zentrale Problem der Schuldenbremse ist ja der sich verschärfende Investitionsstau. Und gerade Zukunftsinvestitionen werden dadurch ausgebremst. Sie sprachen von Handlungsmöglichkeiten, Herr Montag. Die gibt es dann nicht mehr. (Beifall DIE LINKE) Sie bemühen immer mit dem Blick auf Kreditvermeidung die sogenannte schwäbische Hausfrau. (Unruhe Gruppe der FDP) Aber zeitgleich soll der Staat mehr unternehmerisch handeln. Ja, was denn nun? Das passt beides nicht zusammen. Nein, zeigen Sie mir in der Wirtschaft vergleichbar große Investitionen, die ohne Fremdkapital gestemmt werden. (Beifall DIE LINKE) Wie soll die Wirtschaft und wie soll die Gesellschaft denn da weiterentwickelt werden? Vorfinanzierungen sind nun mal üblich und sinnvoll, um positive Effekte schon jetzt zu erzielen, und aus Staatssicht heißt das, einen Nutzen für die Gesellschaft zu erzielen. Nein, das ist auch gar nicht Ihre Intention. Das weiß ich ja, ich sagte es ja bereits. Die Tragfähigkeit der Staatsfinanzen kann ausgabenseitig sichergestellt werden, sie kann aber eben auch einnahmenseitig abgesichert werden. Wie wäre es zum Beispiel mit der Wiedereinführung der Vermögenssteuer? (Beifall DIE LINKE) Wenn Sie so gerne auf das Grundgesetz schauen – steht ja auch ausführlich in Ihrer Gesetzesbegründung jetzt drin, schauen Sie mal rein –, schauen Sie mal auf Artikel 14 – kennen Sie, kennen wir alle –: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ (Beifall DIE LINKE) (Unruhe Gruppe der FDP) Dann empfehle ich weiterzulesen im Artikel 106 des Grundgesetzes: Die Erträge aus der Vermögenssteuer stehen den Ländern zu. Das würde Thüringen helfen. (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Dann sagt doch mal, was ihr mit der Grundsteuer macht!) Aber: Die Vermögenssteuer wurde ja 1997 von der Bundesregierung ausgesetzt, anstatt, wie es damals angezeigt war, sachgerecht angepasst zu werden. Und falls ich jetzt gefragt werde: Ja, damals war die FDP in Regierungsverantwortung. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Richtig!) Damals genauso wie heute wollen Sie einmal mehr die Umverteilung von unten nach oben zementieren. Viele sozial schwächer gestellte Menschen wollen Sie schwächen, die Vermögenden bevorteilen. Sie wollen die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter öffnen. Nur deshalb sind Sie so sehr darauf fixiert, Kreditfinanzierungen und damit Tilgungszahlungen genauso niedrig zu halten wie allgemeine Staatsausgaben. Ich sage nur das Stichwort: 1.000 Millionen müssen eingespart werden. Das kennen wir ja von Ihnen hier aus Thüringen. Oder ich spreche das Thema „Steuern“ an, Stichwort „Grunderwerbsteuer“. Einzig, um ja nicht in die Diskussion zu kommen, wie Sie aus Ihrer Sicht unliebsame Staatseinnahmen fördern könnten, wie zum Beispiel – wie gerade gesagt – die Vermögenssteuer, und das zulasten derer, die eigentlich Unterstützung vom Staat und von der Gesellschaft brauchen. Sie sind sich nicht dafür zu schade, mit diesem vorliegenden scheinheiligen Gesetzentwurf auch noch die Thüringer Verfassung dafür zu missbrauchen. (Beifall DIE LINKE) Abschließend kann ich Ihnen daher nur sagen, erstens: Die Schuldenbremse in der jetzigen Form lehnen wir als Linke ab, denn es ist eine Investitionsbremse. (Beifall DIE LINKE) Zweitens: Die Situation und Handlungsfähigkeit des Freistaats, Herr Montag, wird durch den vorliegenden Gesetzentwurf unnötig eingeschränkt. Das gilt im Übrigen auch für den Antrag der AfD. Drittens: Eine solche Klientelpolitik können und wollen wir als Linke auch hier in Thüringen nicht mittragen. Danke schön. (Beifall DIE LINKE)

Diese Rede einzeln zitieren

Madeleine Henfling

b) Fünftes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung

Als Nächstes erhält die fraktionslose Abgeordnete Bergner das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Ute Bergner fraktionslos

b) Fünftes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, ob es die von der FDP eingebrachte Verfassungsänderung aus formalrechtlichen Gründen tatsächlich braucht oder nicht, möchte ich an dieser Stelle nicht bewerten. Allerdings drängt sich der Verdacht auf, dass die Verfassungsnovelle deshalb auf die Tagesordnung gehoben wurde, weil es in Riesenschritten auf den Landtagswahlkampf zugeht. Selbst wenn der zuständige Verfassungsausschuss einmal ganz entgegen seiner bisherigen Arbeitsweise konstruktiv und lösungsorientiert, also sehr rasch, arbeiten würde, um diese Änderung der Thüringer Verfassung beschlussfähig zu gestalten, braucht man keinerlei prophetische Gaben, um zu erkennen, dass dies in der verbleibenden Zeit in dieser Legislatur nicht mehr gelingen kann. Die Abstimmungen zur Verfassungsänderung, die in dieser Plenarwoche auf die Tagesordnung gerufen wurden, sind über zwei Jahre verhandelt oder auch beschwiegen worden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir das Thema „Verfassung“ im letzten Quartal dieser Legislaturperiode zweimal anfassen. Also ist dieser Antrag populistisch. Die inhaltliche Auseinandersetzung ruft bei mir andere Widerstände hervor als bei meinen Vorrednern von Rot-Rot-Grün. Aus meiner Sicht ermöglicht er nämlich die bei Corona bereits exerzierte Praxis, aufgrund einer festgestellten Notlage ungehemmt Schulden aufzunehmen und daraus einen Regelfall zu machen. Ist das wirklich euer Ernst, liebe Kollegen von der FDP? Es heißt im Gesetzentwurf dazu: „Im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, kann von den Vorgaben nach Absatz 2 aufgrund eines Beschlusses mit der Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags abgewichen werden.“ (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Ja, das ist auch vernünftig!) Dieser Absatz 2 definiert die Grundregel einer soliden Haushaltsführung, nämlich dass Einnahmen und Ausgaben grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten ausgeglichen sind. Schuldenmachen ist somit per Verfassung verboten, und das muss auch so bleiben. Die Verfassungsänderung kommt eigentlich einem Blankoscheck zur Schuldenaufnahme gleich, denn was letztendlich eine außergewöhnliche Notsituation, (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Legt das Parlament mit Zweidrittelmehrheit fest!) die sich der Kontrolle des Staates entzieht, tatsächlich ist, kann nahezu beliebig definiert werden. Und eine Zweidrittelmehrheit bei einer entsprechenden psychologischen Manipulation kommt schneller zustande, als sinnvoll ist. Ob es eine Pandemie oder vielleicht sogar auch nur eine nationale Epidemie ist, ein Krieg irgendwo auf der Welt oder was auch immer, ist der Fantasie der Parlamentarier und gegebenenfalls der Landesregierung überlassen. Gründe dafür lassen sich ja immer finden. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Der Landtag entscheidet, nicht die Landesregierung!) Und wenn es keine akuten Krisen sind, die in den letzten Jahren ebenfalls inflationär aufgetaucht sind, sind es Krisen wie die stets und ständig beschworene Klimakrise. Dafür, so die offizielle Lesart, ist keine Ausgabe zu groß, denn es gilt, den drohenden Klimakollaps zu verhindern. Inwieweit das überhaupt möglich ist, weil das Klima sich immer ändert – ganz gleich, was der Mensch tut oder lässt –, ist dabei aus den offiziellen Betrachtungen verschwunden. Das feststehende Narrativ des menschengemachten Klimawandels und seiner möglichen Verhinderung ist in manchen Kreisen eine nicht zu hinterfragende, quasi religiöse Tatsache, und die weckt Begehrlichkeiten. So hat sich eine Klimawirtschaft etabliert, die immense Profite erwirtschaftet und dabei jeden Umwelt- und Naturschutz ignoriert. Wenn es also nach den Wünschen einiger Fraktionen hier im Landtag ginge, würde Thüringen noch viel mehr Schulden aufnehmen, um den angeblich alternativen Klimaschutz zu finanzieren. Die Tatsache, dass dies bisher nicht ausgeufert ist, verdanken wir in erster Linie der besonnenen Haushaltspolitik unserer Finanzministerin. Sie hat beispielsweise beim Corona-Sondervermögen, das ja auch schuldenfinanziert ist, einem Missbrauch einen Riegel vorgeschoben. Diese Verfassungsnovelle nimmt sogar einem verantwortungsbewussten Finanzminister jede Rückendeckung, denn das Parlament kann ihn mit Beschluss zum Handeln des Schuldenkönigs zwingen. Daher muss eine solche Verfassungsänderung, wie sie die FDP jetzt einbringt, unbedingt verhindert werden. Ohne die eiserne Regel, einen ausgeglichenen Landeshaushalt ohne Kredite aufzuweisen, zumal mit solch schwammigen Begriffen wie in Absatz 3 des Gesetzentwurfs, wäre das Einfallstor zum ungebremsten Schuldenmachen geöffnet. Der sinnlosen und ideologischen Kreditaufnahme muss ein wirksamer Riegel vorgeschoben werden. Das ist das Gebot der Stunde – keine Verfassungsnovelle zur ungebremsten Schuldenpolitik in Thüringen. Daher lehne ich den Gesetzentwurf und die daraus resultierenden Änderungen der Landeshaushaltsordnung ab. Zu dem Entschließungsantrag der AfD kann ich nichts sagen, da er jetzt gerade erst ausgeteilt worden ist. Danke.

Diese Rede einzeln zitieren

Madeleine Henfling

b) Fünftes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung

Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten vor. Für die Landesregierung hat sich Finanzministerin Taubert zu Wort gemeldet. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zunächst einmal können wir als Landesregierung zwei Dinge festhalten: Wir halten die Gesetze ein. (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Schön zu wissen!) Ja, gut, genau die Reaktion habe ich erhofft. Denn wenn wir Gesetze einhalten, dann brauchen wir die Veränderung der Verfassung nicht, weil wir die Landeshaushaltsordnung einhalten. Also: Gesetze sind einzuhalten. (Unruhe Gruppe der FDP) Wie bitte? Ich habe es nicht verstanden. (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Der Rechnungshof wirft Ihnen ja nicht grundlos vor, die Haushaltsgrundsätze verletzt zu haben!) Die Haushaltsgrundsätze haben wir verletzt? Okay, gut. Wir haben das Gesetz eingehalten, Herr Kemmerich. (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Dann lesen Sie doch mal den Bericht des Rechnungshofs!) Das können Sie trotz alledem so mitnehmen, weil uns der Rechnungshof das an anderer Stelle bestätigt hat, dass wir diese Gesetze auch einhalten. Der zweite Punkt, den ich feststellen möchte, ist: Natürlich haben diese Landesregierung und die vorhergehende Landesregierung eine vernünftige Haushaltspolitik gemacht. Denn was heißt denn Haushaltpolitik? (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: 1 Milliarde Defizit!) Wir haben eine vernünftige Haushaltpolitik gemacht. (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: 1 Milliarde Defizit gemacht!) Ja, Sie können das zehnmal wiederholen. Ich sage trotzdem wieder: Wir haben vernünftige Haushaltpolitik gemacht. Warum machen wir denn Politik? Warum machen wir denn einen Haushalt? Fragen wir doch mal: Machen wir den Haushalt, um das Geld, wie einer gesagt hat, gewinnbringend auf die hohe Kante zu legen, oder machen wir einen Haushalt, weil wir die Steuermittel, die wir bekommen, für Maßnahmen einsetzen, die die Bevölkerung braucht und möchte? Ich könnte ja jetzt viele Dinge aufzählen, die Sie, Ihre Gruppe, auch die Nachbarfraktion, alle so gewollt haben und auch noch wollen. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Wir waren sehr bescheiden!) So. (Unruhe Gruppe der FDP) (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Konsumptive Ausgaben versus investive Ausgaben!) Ja, Sie wollen auch konsumptive Ausgaben. Weil gerade Corona angesprochen wurde: Wie viel Geld hat denn die Wirtschaft zur Unterstützung für diesen Notfall aus Steuermitteln bekommen und warum hat sie es denn bekommen? Sie hat es bekommen, damit sie weiterarbeiten kann, nur deswegen. Damit das System aufrecht erhalten bleibt – wissen Sie sicherlich auch. Meine Damen und Herren, das 14. Mal in Folge – und da ist nicht nur die vorhergehende und vorvorhergehende, sondern die noch mal vorhergehende Regierung gemeint – hat uns der Stabilitätsrat bescheinigt, im Stabilitätsbericht 2021 bis 2023 auch nachzulesen, dass wir in keiner Kennziffer auffällig geworden sind. Und das ist, glaube ich, zunächst mal wichtig, um überhaupt die Dinge einordnen zu können. Ja, wir haben noch in der Verfassung die ­ se goldene Regel stehen, die wir gar nicht anwen ­ den, weil wir in der Landeshaushaltsordnung ver ­ nünftigerweise damals, als viele sich damit gebrüs ­ tet haben, dass sie in ihrer Verfassung diese Schul ­ denbremse aufnehmen, gesagt haben: Nein, wir machen das mit einer gesetzlichen Regelung. Falls sich doch irgendeiner noch mal daran erinnert, wie das damals zustande gekommen ist: Wir haben uns zum Beispiel mit den Hessen verglichen. Die haben es in der Verfassung drin, aber nichts,aber auch ga r nichts ist anders als in Thüringen – nichts, absolut nichts. Wir haben seit 2012 bis auf das Thema „Co ­ rona“ und die Kreditaufnahme keine Kredite mehr aufgenommen – keine Kredite. Wir sind viel eher in die Tilgung gegangen als Freistaat Thüringen und haben das auch als rot-rot-grüne Regierung, die von Ihnen immer gescholten wird, durchgehalten. Im Gegenteil, wir haben das Geld genutzt, um auch Kredite in erheblichem Maße zu tilgen. Seit 2012 haben wir – bis auf die Coronakrise – keine Kredite mehr aufgenommen. (Beifall DIE LINKE) (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Im letzten Haushaltsbeschluss haben Sie den Tilgungszeitraum verlängert!) Das sollte uns ein anderes Bundesland, gerade die westdeutschen Bundesländer, mal nachgemacht haben. Da ist bis zur letzten Minute der Kreditrahmen ausgeschöpft worden, bis zum Jahr 2020. Wenn wir in den Ländervergleich schauen, dann sehen wir, dass wir mit Kreditaufnahmen wirklich außerordentlich sparsam umgegangen sind. Es ist ja auch erwähnt worden, selbst bei Ihnen in dem Antrag, dass wir – bis auf die Coronakrise – hier sehr erfolgreich gearbeitet haben. Auch wenn Sie sagen, dass diese Aufnahme in die Verfassung zu Rechtsklarheit führen kann. Diese Regelungen müssen – wie gesagt – auch gelebt werden. Gerade die Coronakrise hat doch bewiesen, was unsere Nachbarn gemacht haben: Tilgungszeiträume bis zu 50 Jahren, obwohl genau das in der Verfassung steht, was Sie jetzt hier wollen. Sie können sich an die Diskussion erinnern. Wir hatten, als die Landeshaushaltsordnung geändert wurde, einen Tilgungszeitraum von fünf Jahren aufgenommen. Da kann ich jetzt von „wir“ reden, weil die CDU mit der SPD in Regierungsverantwortung gewesen ist. Wir haben diesen Rahmen nach intensiver Diskussion jetzt auf 15 Jahre erweitert. Da liegen wir noch weit entfernt von 50 Jahren und übermäßigen Kreditaufnahmen, die ja auch von Landesverfassungsgerichten moniert wurden – auch von den Nachbarn, die das in der Verfassung stehen haben. Das heißt, es kommt auf die Ausnahmesituation an. Es ist ja gerade noch mal vorgelesen worden. Wir haben sie in der Landeshaushaltsordnung stehen, Sie wollen diese fast gleiche Formulierung in die Verfassung aufnehmen. Trotz alledem ist das eine Interpretation. Wir haben richtigerweise diese Ausnahmesituation. Das ist der Landesregierung und auch den regierungstragenden Fraktionen nicht leichtgefallen: Wie gestalten wir diese Ausnahmesituation aus? Was nutzen wir aus? Das Verfassungsgericht hat nun mittlerweile auch Rahmenbedingungen gesetzt, die es noch mal erschweren, diese Ausnahmeregelung tatsächlich weit auszulegen. Insofern denken wir, dass wir mit der jetzigen Regelung, die wir in der Landeshaushaltsordnung haben, wirklich gut auskommen, dass verantwortungsbewusstes Handeln da auch abgebildet ist und dass wir in der Verfassung diese Regelung nicht benötigen, weil das, was Sie sagen, eben nicht stimmt: Nur, wenn es in der Verfassung steht, wird es auch eingehalten. Danke. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Madeleine Henfling

b) Fünftes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung

Vielen Dank. Dann hat sich jetzt noch Herr Kemmerich zu Wort gemeldet. Bitte schön.

Diese Rede einzeln zitieren

Thomas L. Kemmerich FDP

b) Fünftes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren und hoffentlich noch viele, die denen zuhören und zuschauen! Wir debattieren um nicht weniger als um die Zukunft des Freistaats Thüringen. (Beifall Gruppe der FDP) Deshalb noch mal die nackten Zahlen und die Uneinsichtigkeit, insbesondere der Parteien, die immer noch die Regierung tragen: 2014 hatte der Freistaat noch ein Haushaltsvolumen von 9 Milliarden Euro. Dieses Haushaltsvolumen ist jetzt auf fast 14 Milliarden Euro angewachsen. Was Sie verschweigen, ist, dass die fleißigen Steuerzahler und Steuerzahlerinnen dem Freistaat Thüringen zuletzt ein Mehreinnahmevolumen von über 3 Milliarden Euro pro Jahr gegeben haben. (Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Sehen Sie, wie gut wir das gemacht haben!) Der Schuldenstand ist relativ gleich geblieben, mit 15,8 oder 15,7. Jetzt treten Sie hier vor das Hohe Haus und behaupten, dass Sie nicht in der Lage waren, in der letzten Zeit ausreichend für den Freistaat zu investieren. Wir haben das kritisiert, auch anhand der Rücklagen, die sich am Ende des Jahres gebildet haben, weil Sie die Haushaltsreste nicht ausgegeben haben. Insofern liegt es nicht an den Investitionen, sondern an vielerlei anderen Dingen, dass die nicht durchgeführt worden sind. Und es liegt vor allem nicht an einem: dass zu wenig Geld da ist. Sie treten allen Ernstes vor den Wähler am 1. September mit der Behauptung, wir brauchen mehr Schulden. Um denn was zu machen? Um die weiter feuchten Träume aus Rot-Rot-Grün zu finanzieren. Denn das Ende dieses Haushalts schließt mit einem Defizit von ungefähr 700 Millionen ab, fortgeschrieben in die Jahre 2025 und 2026. Dafür reichen die Rücklagen nun mal nicht mehr aus. Also müsste man konsolidieren. Das wird die nächste Regierung auf jeden Fall machen. Und jetzt will ich es denen auch noch mal erklären, die hier die Mehrheit haben und sagen, nur mit Schulden kann man investieren. Nein, man kann auch aus den vorhandenen eigenen Mitteln investieren. Nochmals: Wir haben einen Schuldenstand von 16 Milliarden, den haben wir nicht getilgt. Das führt in Ihren Haushaltsentwürfen und natürlich auch im Vollzug inzwischen zu deutlich höheren Zinsen, die natürlich auch bezahlt werden müssen. Und jetzt bleiben wir mal bei dem Bild, was die grüne Vorrednerin gebildet hat. Treten Sie mal zum Kreditantrag vor einen Banker und sagen, ich möchte mir jetzt ein Haus kaufen. Da wird er Sie fragen: Was haben Sie denn für ein verfügbares Einkommen? Und da wird er genauso fragen: Wie sind denn Ihre konsumptiven Ausgaben, also was bleibt übrig? Und wenn der Saldo negativ ist, werden Sie keinen Kredit bekommen. Da sollte der Steuerzahler oder die Steuerzahlerin genauso mitmachen, auch wenn das etwas indifferent ist. Es darf keine weiteren Kredite geben für konsumptive Ausgaben. Sie müssen einfach in den Haushalten umschichten und zulasten oder zugunsten vor allen Dingen von Zukunftsinvestitionen tatsächlich konsumptive Ausgaben runterfahren. (Beifall Gruppe der FDP) Das hat damit zu tun, dass wir nicht ausreichend digitalisiert sind, auch wenn Sie immer behaupten, Digitalisierung kostet Geld. Ja, sie kostet erst mal Geld, aber dann entlastet sie die Aufgabe. Wir sind bei Bitkom nun mal Bummelletzter bei der Frage „Digitalisierung“. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Das liegt daran, dass wir zu wenig investieren, Sie Schlaumeier!) Wir sind bei der Frage „Wirtschaftswachstum“, was Geld in die Kassen des Freistaats spielt, auch inzwischen weit nach hinten durchgereicht worden. Und das sind doch die wirklichen Strukturprobleme, die uns davon abhalten, die Zukunft des Freistaats zu gestalten. Also, es ist keine Diskussion, die wir intellektuell jetzt um den letzten Buchstaben dieses Gesetzes führen. Es geht um eine Haltung, wie man mit dem Geld der Steuerzahler und Steuerzahlerinnen des Freistaats umgeht. Das hat diese Regierung nicht gewürdigt, sondern gar schlecht gemacht. Es ist eine katastrophale Bilanz (Unruhe DIE LINKE) zum Ende dieser Regierung. Sie hinterlassen ein finanzielles Desaster, was die nächsten Regierungen und auch die Thüringer teuer zu bezahlen haben. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP) (Unruhe im Hause)

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

b) Fünftes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung

Vielen Dank. Ich würde vorschlagen, die Diskussion führen wir wirklich am Pult. Diese Diskussion hier so quer durch den Saal ist doch etwas anstrengend. So, meine Damen und Herren, ich sehe jetzt keine weiteren Wortmeldungen hier zu diesem Tagesordnungspunkt. Oder gibt es bei der Aufregung doch noch Wortmeldungen? Nein, das ist nicht der Fall. Es wurde Ausschussüberweisung beantragt. Ich gucke mal in Richtung des Herrn Kollegen Montag. Durch den Wechsel muss ich jetzt noch mal kurz nachfragen: Es war also einmal HuFA und einmal Verfassungsausschuss. So ist es. Dann kommen wir zur Überweisung erst einmal an den Verfassungsausschuss. Wer der Überweisung an den Verfassungsausschuss zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen und Gruppen und auch der fraktionslosen Abgeordneten. Gibt es Gegenstimmen? Kann ich nicht erkennen. Gibt es Enthaltungen? Meine Damen und Herren, bitte mal ein bisschen Ruhe, das ist ganz schwierig, das hier zu verfolgen. Also auch keine Enthaltungen. Jetzt kommen wir – jetzt muss ich doch mal ein bisschen lauter werden, das ist ja nervig – zur Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer der Überweisung an den Haushaltsund Finanzausschuss zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind wiederum die Stimmen aus allen Gruppen und Fraktionen und der fraktionslosen Abgeordneten. Gibt es Gegenstimmen? Erwartungsgemäß keine. Gibt es Enthaltungen? Ebenfalls keine. Damit ist beiden Überweisungen stattgegeben. Ich schließe diesen Tagespunkt – ach so, halt, die Federführung. Danke. Das ist mir auch gerade noch auf- und eingefallen. Was war noch? Die Federführung ist mir klar, aber da war noch irgendwie ein Antrag, den ich vorhin selber noch mit angekündigt habe.

Diese Rede einzeln zitieren

Robert-Martin Montag FDP

b) Fünftes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung

Punkt b müssten wir noch überweisen – a ist die Verfassungsänderung und b ist das Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung. Das würden wir gern ausschließlich an den HuFA überweisen.

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

b) Fünftes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung

Wir machen jetzt erst mal die Federführung. Herr Abgeordneter Montag, die Federführung war wo vorgesehen?

Diese Rede einzeln zitieren

Robert-Martin Montag FDP

b) Fünftes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung

Haushalts- und Finanzausschuss.

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

b) Fünftes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung

Wer der Federführung des Haushalts- und Finanzausschusses zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion, der Gruppe der FDP. Teile der CDU-Fraktion – Federführung HuFA? (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Wir stimmen zu!) Dann der CDU-Fraktion. Wer stimmt gegen die Federführung des Haushalts- und Finanzausschusses? Das ist niemand. Enthaltungen? Das sind demzufolge die regierungstragenden Fraktionen. Damit ist der federführende Ausschuss der Haushalts- und Finanzausschuss. Jetzt haben wir die Abstimmung noch zu Tagesordnungspunkt 10 b. Wird dort Ausschussüberweisung beantragt?

Diese Rede einzeln zitieren

Robert-Martin Montag FDP

b) Fünftes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung

Haushalts- und Finanzausschuss.

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

b) Fünftes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung

Es ist die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss beantragt. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind wiederum die Stimmen aller Fraktionen und Gruppen und der fraktionslosen Abgeordneten. Gegenstimmen? Keine. Enthaltungen? Keine. Damit ist die Ausschussüberweisung angenommen. Beim Antrag der Fraktion der AfD ist ebenfalls Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss beantragt. Dann stelle ich das jetzt zur Abstimmung. Wer die Überweisung des Entschließungsantrags der AfD-Fraktion an den Haushaltsund Finanzausschuss befürwortet, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion, zwei weitere Stimmen gibt es. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus den regierungstragenden Fraktionen und Teile der CDU-Fraktion. Damit ist die Überweisung abgelehnt. Der Ordnung halber noch: Enthaltungen? Das sind weitere 3 Stimmen. Es bleibt dabei, dass es abgelehnt ist. Damit trifft also auch hier heute der Landtag zu diesem Tagesordnungspunkt keine abschließende Entscheidung. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 10. Entsprechend der Absprache der Parlamentarischen Geschäftsführer kommen wir jetzt zu Tagesordnungspunkt 14. Ich rufe also auf den Tagesordnungspunkt 14 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/9817 ERSTE und ZWEITE BERATUNG Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Herr Minister Hoff, bitte schön.

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr. Hoff

Thüringer Gesetz zu dem Fünften Medienänderungsstaatsvertrag

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, mit dem Thüringer Gesetz zum Fünften Medienänderungsstaatsvertrag soll die Transformation der entsprechenden Regelungen in Landesrecht erfolgen. Der zuständige Ausschuss für Europa, Kultur und Medien stellte die Unterrichtung in seiner 52. Sitzung im Januar dieses Jahres fest und nahm die Inhalte zur Kenntnis. Mit dem Staatsvertrag erfolgen Anpassungen an den europäischen Digital Services Act und an das Digitale-Dienste-Gesetz des Bundes, das im März 2024 in Kraft getreten ist. Für alle Betreiber gilt der Digital Services Act seit dem 17. Februar 2024. Die Einhaltung der Regeln soll in Deutschland vor allem durch die Bundesnetzagentur kontrolliert werden. Der Bundestag hat dem Digitale-Dienste-Gesetz am 21. März dieses Jahres zugestimmt. Damit sind auch die nationalen Vorschriften auf Bundes- und Länderebene an die neuen europäischen Vorgaben angepasst. Es gilt: Was offline verboten ist, muss es auch online sein. Das Gesetz modernisiert den Rechtsrahmen für digitale Dienste in Deutschland, regelt aber auch Buß- und Zwangsgelder für Verstöße. Die Zuständigkeiten der Landesmedienanstalten werden um die Überwachung der Einhaltung der Jugendmedienschutzregelungen bei den Plattformanbietern erweitert. Deshalb werden die Landesmedienanstalten verpflichtet, einen gemeinsamen Beauftragten für die Zusammenarbeit mit den weiteren zuständigen Stellen und Behörden nach dem Digitale-Dienste-Gesetz und dem DSA zu benennen. Für den Fall, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk von solchen Maßnahmen betroffen sein sollte, werden die Landesmedienanstalten zudem verpflichtet, die betroffene Rundfunkanstalt in das Verfahren einzubeziehen. Damit soll insbesondere auch sichergestellt werden, dass Vorgänge, die die Telemedienangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks betreffen, zur Bearbeitung auch an den zuständigen Rundfunk-, Fernseh- bzw. Hörfunkrat weitergeleitet werden. Das heißt, mit dem Fünften Medienänderungsstaatsvertrag erfolgt eine europaweite Harmonisierung des Medienstaatsvertrags und des Jugendmedienstaatsvertrags mit den von mir bereits genannten DSA und DDG des Bundes. Aber auch die Regelungen für die Regionalfenster im Privatfernsehen werden entsprechend nachjustiert. Der Staatsvertrag soll zum 1. Oktober 2024 in Kraft treten. Ich bitte Sie um die Zustimmung zu dem Staatsvertrag, um die Weiterentwicklung im Medienbereich zu intensivieren, aber auch die Anpassung an die EU-Vorgaben vornehmen zu können, und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE)

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Thüringer Gesetz zu dem Fünften Medienänderungsstaatsvertrag

Vielen Dank, Herr Minister. Ich eröffne die Aussprache. Als Erster hat sich Abgeordneter Blechschmidt für die Fraktion Die Linke zu Wort gemeldet – Sie wirkten gerade etwas überrascht.

Diese Rede einzeln zitieren

André Blechschmidt Die Linke

Thüringer Gesetz zu dem Fünften Medienänderungsstaatsvertrag

Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich habe dem Minister sehr aufmerksam zugehört. (Heiterkeit DIE LINKE) Insgesamt sind die Änderungen des vorliegenden Vertrags sinnvoll, schlicht und ergreifend notwendig. Ich betone das an dieser Stelle und würde trotzdem deutlich hervorheben: Es wird natürlich noch folgende Staatsverträge geben, weil es nicht nur einfache Lösungen wie jetzt, sondern im Grunde genommen wichtige inhaltliche Debatten geben wird. Strukturreform oder Beitragsordnung – das wird auf alle Fälle noch kommen, wobei dies, habe ich die Vermutung, mein letzter Staatsvertrag sein wird, bei dem ich mit abstimme. (Zwischenrufe aus der Fraktion DIE LINKE: Och, och!) Ja, ich habe sie nicht gezählt, aber ich würde mal sagen, um die 20 sind es gewesen. Die haben ja immer laufende Nummern gehabt. Bevor man die Fünf abgestimmt hat, war die Sechs oder Sieben schon im Umlauf. Trotz alledem, meine Damen und Herren, das Thüringer Gesetz zum Fünften Medienänderungsstaatsvertrag sollte die Zustimmung finden. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN, Gruppe der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Thüringer Gesetz zu dem Fünften Medienänderungsstaatsvertrag

Vielen Dank, Herr Kollege Blechschmidt. Frenetischer Applaus war Ihnen gewiss. Jetzt rufe ich Abgeordneten Kellner für die CDU-Fraktion auf. (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Der hat sich gar nicht gemeldet!) Da müssen wir mal fragen, wer bei euch PGF ist. Auf jeden Fall steht er auf dem Zettel.

Diese Rede einzeln zitieren

Jörg Kellner CDU

Thüringer Gesetz zu dem Fünften Medienänderungsstaatsvertrag

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, da kann ich mich auch kurzfassen, André Blechschmidt hat das alles so schön eingebracht (Heiterkeit und Beifall DIE LINKE) mit seiner langjährigen Erfahrung. Wie viel waren es? 20 Medienstaatsverträge und es ist heute einer noch hier. Ich weiß nicht, ob wir noch mal einen haben in der Kürze – wahrscheinlich nicht. Ich will es kurz machen, der Minister hat das ja alles sehr gut eingebracht. Es geht hier im Wesentlichen um eine Anpassung an das europäische Recht oder an die europäische Verordnung. Gestärkt werden sollen der Jugendschutz, aber auch die Regelung von Onlineplattformen. Zukünftig soll es mehr Transparenz geben, wenn es übernommen wird bzw. übernommen werden muss. Auch die Anbieter wie Ebay und Amazon sollen künftig genauer prüfen, was auf ihrer Plattform passiert. Es soll nicht nur überprüft, sondern zukünftig auch gelöscht werden können, also nicht nur, dass es kritisiert wird, sondern es soll auch gelöscht werden. Weiterhin ist die Möglichkeit gegeben, dass die privaten Anbieter wie RTL, ProSieben, SAT.1 zukünftig auch Regionalfenster öffnen können. Das trifft zwar für Thüringen nicht zu, das ist mehr Nordrhein-Westfalen und Süddeutschland. Und in Artikel 2 soll noch der JugendmedienschutzStaatsvertrag durch Anpassungen an den Digital Services Act und das Digitale-Dienste-Gesetz des Bundes geregelt werden. Nachdem das Telemediengesetz durch das Digitale-Dienste-Gesetz des Bundes abgelöst wird, müssen nunmehr einzelne Normen aus dem Telemediengesetz auch in den Jugendmedienschutzstaatsvertrag übertragen, übernommen werden. Vielen Dank. (Beifall CDU, Gruppe der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Thüringer Gesetz zu dem Fünften Medienänderungsstaatsvertrag

Vielen Dank, Herr Kollege Kellner. Ich rufe für die Gruppe der FDP Herrn Abgeordneten Montag auf.

Diese Rede einzeln zitieren

Robert-Martin Montag FDP

Thüringer Gesetz zu dem Fünften Medienänderungsstaatsvertrag

Werter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, nach zwei alten Hasen in der Medienpolitik sprechen zu dürfen, die beide – so gehen wir mal davon aus – dem nächsten Landtag nicht wieder angehören werden – für uns kann ich das nicht versprechen, dass das für uns auch gilt –, möchte ich an der Stelle einfach mal Danke sagen, denn die Debatten waren immer intensiv mit euch und ich habe von beiden Debattenbeitragenden viel gelernt. Dass tatsächlich Medienpolitik Spaß machen kann – habe ich am Anfang nicht geglaubt, aber erfahren, dass man sich darüber herrlich streiten kann –, ist Teil der Freude, die ich im Parlament empfinde. An der Stelle, glaube ich, darf ich sagen, dass ich mich gefreut hätte, hätten wir noch viele weitere Staatsverträge zusammen machen können. In dem Fall aber sei es drum. Ich freue mich auf das dann, was für euch danach kommt. Vielen Dank für die gute Zusammenarbeit. (Beifall CDU, Gruppe der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Thüringer Gesetz zu dem Fünften Medienänderungsstaatsvertrag

Vielen Dank, Herr Kollege Montag. Ich rufe die fraktionslose Abgeordnete Frau Dr. Bergner auf. Sie zieht zurück. Damit rufe ich Abgeordneten Cotta für die AfD-Fraktion auf.

Diese Rede einzeln zitieren

Jens Cotta AfD

Thüringer Gesetz zu dem Fünften Medienänderungsstaatsvertrag

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Medienschaffende und Zuschauer, heute haben wir also das Vergnügen, den inzwischen Fünften Medienänderungsstaatsvertrag zu behandeln. Aber wie das beim Vergnügen häufiger der Fall ist, folgt der Kater unmittelbar. Auch bei diesem Vertrag müssen wir feststellen: Man will das Beste, schränkt aber letztendlich nur die Meinungsfreiheit und den Bewegungsspielraum im Internet ein. Wieder ist man auf der bizarren Mission, die digitale Welt regulieren zu wollen. Beginnen wir mit den wesentlichen Änderungen. Da wäre zunächst die Anpassung an den Digital Services Act, DAS, zu nennen. Dieser europäische Rechtsakt soll einen einheitlichen Rechtsrahmen für digitale Dienste schaffen, einschließlich Onlineplattformen wie soziale Netzwerke und Onlinemarktplätze. Die deutschen Regelungen sollen entsprechend angepasst werden, um eine Konformität mit dem EU-DSA zu gewährleisten. Des Weiteren erfährt der Medienstaatsvertrag Anpassungen, die insbesondere darauf abzielen, die Vorschriften für Anbieter von Telemedien und digitalen Diensten zu aktualisieren. Dies betrifft die Niederlassungspflicht in Deutschland sowie die Zuständigkeit und Aufsicht durch die Landesmedienanstalten. Für digitale Plattformen werden neue Verpflichtungen eingeführt. Dazu zählen Regelungen zur Meldung und Prüfung von Nutzerbeschwerden, die darauf abzielen, rechtswidrige Inhalte effektiver zu bekämpfen – so die Theorie. Aber schauen wir etwas genauer hin und beginnen mit der erweiterten Rolle der TLM. Die Thüringer Landesmedienanstalt, finanziert durch den Zwangsbeitrag, hat eigentlich folgende Aufgaben: die Lizenzierung von Rundfunkanbietern, die Aufsicht über den Rundfunkmarkt, die Medienkompetenzförderung, also die Unterstützung von Projekten und Initiativen zur Stärkung der Medienkompetenz von Bürgern, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen. Es wäre eine logische Konsequenz, dass mit der Aufgabenerweiterung durch den DSA eine entsprechende Besserstellung der Thüringer Landesmedienanstalt einhergehen würde, aber weder das angewachsene Aufgabenspektrum noch das Mehr an Verantwortung sollen zu einer adäquaten Ausstattung mit finanziellen und personellen Ressourcen führen. Das ist, als würde man einen Gärtner bitten, einen Wald zu pflanzen, verweigert ihm aber Setzlinge und Spaten. Kommen wir zum eigentlichen Kernthema, dem Digital Services Act, einem großen Schritt in die falsche Richtung: ein kolossaler Gesetzesakt, der versucht, digitale Dienste zu regulieren, doch statt Feinjustierung erleben wir eher den Einsatz einer Abrissbirne. Besonders kleine und mittlere Unternehmen der Medienbranche werden die Vorgaben zu spüren bekommen. Diese Firmen haben regelmäßig nicht die Ressourcen, um die mannigfaltigen regulatorischen Anforderungen dieser Gesetzgebung zu erfüllen. Große Konzerne hingegen verfügen über die notwendigen Mittel, die Vorschriften zu erfüllen. So könnte der DSA paradoxerweise dazu führen, dass wir am Ende wieder weniger Vielfalt und mehr amerikanische Monopolisierung in unserem digitalen Ökosystem haben. Wie so oft in der EU: mit Kanonen auf Elefanten schießen und dann doch nur den Spatz treffen. Beim Datenschutz tritt der DSA nicht als Beschützer, sondern möglicherweise als Big Brother auf. Erhöhte Überwachungsund Berichtspflichten könnten tief in die Privatsphäre der Nutzer eingreifen. Die Konsequenz wäre eine Welt, in der Überwachungstechnologien nicht nur genutzt werden, um Recht und Ordnung zu wahren, sondern um jeden unserer Schritte zu verfolgen. Ein Szenario, das mehr an Orwells Dystopie erinnert als an ein demokratisches System, welches uns gern vorgegaukelt wird. Ein weiteres gravierendes Problem ist das Risiko der Zensur durch Überregulierung. Die Anforderung an die Plattform, rechtswidrige Inhalte proaktiv zu bekämpfen, könnte dazu führen, dass diese aus Vorsicht legale Inhalte blockieren oder löschen. Wir riskieren damit, dass die Meinungsfreiheit, einer der Grundpfeiler unserer Gesellschaft, unter dem Deckmantel der Sicherheit erodiert. Das ist ein Preis, der zu hoch ist. Schon Benjamin Franklin wusste: Wer Freiheit für Sicherheit opfert, wird am Ende beides verlieren. Den überarbeiteten Jugendmedien-Staatsvertrag sehen wir ambivalent. Auch hier könnte der positive Ansatz, die digitale Welt für unsere Kinder sicherer zu machen, zu skurrilen Ergebnissen führen. Die neuen Regelungen könnten zu einem sogenannten Overblocking führen, einem Verfahren, bei dem auch harmlose Inhalte aus Vorsicht gefiltert werden. Beispielsweise könnte ein Bildungsportal für Jugendliche, das anatomische Zeichnungen postet, von Algorithmen als nicht jugendfrei eingestuft und blockiert werden. Letztendlich werden solche Ansätze des Blockierens von Inhalten immer zum Scheitern verurteilt sein. Wer meint, in einem demokratischen System Netzinhalte blockieren zu können, ist entweder Kanzlerin von Neuland oder hat schlichtweg keine Ahnung oder beides. (Beifall AfD) Die zentralisierte Natur des DSA untergräbt unser föderales System. Indem legislative Kompetenzen auf die EU-Ebene verlagert werden, schwächen wir die Autonomie der Bundesländer und damit einen Kernaspekt der deutschen politischen Kultur. Wir müssen fragen: Sind wir bereit, diese Autonomie zu opfern für ein Stückchen mehr an vermeintlicher Sicherheit? Zusammenfassend sehen wir die Umsetzung des Fünften Medienänderungsstaatsvertrags kritisch. Er wird in seiner aktuellen Form nicht nur die Freiheit im Internet beschneiden, sondern auch die Strukturen, die unsere Gesellschaft zusammenhalten, schwächen. Wir brauchen eine kritische thematische Auseinandersetzung mit diesem Vertrag, um sicherzustellen, dass wir Sicherheit nicht unserer Freiheit und den demokratischen Prinzipien opfern. Wir können diesem Staatsvertrag nicht zustimmen. Ein freies Land braucht keine Zensur und Bevormundung aus Brüssel, sondern eine gute Medienkompetenzförderung – eine der drei am Anfang genannten Kernaufgaben der TLM. Statt Überwachung sollte präventiv gebildet werden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Thüringer Gesetz zu dem Fünften Medienänderungsstaatsvertrag

Vielen Dank, Herr Cotta. Aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich jetzt zur Aussprache in der ersten Beratung keine Wortmeldungen mehr. Dann stelle ich die Frage: Wird Ausschussüberweisung beantragt? Das ist erkennbar nicht der Fall. Damit eröffne ich die Aussprache zur zweiten Beratung. Ich sehe keine Wortmeldungen zur zweiten Beratung. Dann schließe ich damit die zweite Beratung. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/9817 in zweiter Beratung. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, Gruppe der FDP, CDU-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der AfDFraktion. Enthaltungen? Frau Abgeordnete Dr. Bergner. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt, sich von den Plätzen zu erheben. Danke schön. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Vorher die Jastimmen waren die regierungstragenden Fraktionen, die Gruppe der FDP und die CDU-Fraktion – noch mal für das Protokoll. Und jetzt die Enthaltungen. Frau Abgeordnete Dr. Bergner. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und bitte noch einmal kurz die Parlamentarischen Geschäftsführer und Geschäftsführerinnen nach vorn. Meine Damen und Herren, die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer sind mit Blick auf die Tagesordnung und die Uhr übereingekommen, dass das jetzt der letzte Aufruf für heute war. Soll heißen: Ich schließe die Sitzung für heute, wünsche Ihnen einen schönen Abend und freue mich auf gute Diskussionen morgen. Vielen Dank.

Diese Rede einzeln zitieren