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Dr. Thadäus Rudolf König

CDU 24.04.2024 Sitzungen 7/133

Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Heilberufegesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer am Livestream! Das Thüringer Heilberufegesetz ist ein Gesetz, was uns schon des Öfteren in dieser Legislaturperiode beschäftigt hat. Hier in dem Punkt: Die vorgeschlagene Änderung im Gesetzentwurf regelt im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung noch mal eine Klarstellung. Ihnen wurde schon in der Berichterstattung vom Kollegen Montag gesagt, dass wir eine Anhörung durchgeführt haben. Bei fünf Anzuhörenden muss man sagen: Bis auf die Kritik der Landesärztekammer Thüringen, die im Rahmen ihrer Stellungnahme kritisiert hat, dass der Wortlaut der Richtlinie ohne Anpassung für die vorliegenden Berufsgruppen übernommen wurde und daher schwer verständlich sei, sind die anderen Anzuhörenden mit einem positiven Votum zu diesem Gesetzentwurf rausgegangen. Wir haben im Ausschuss noch einmal intensiv diskutiert. Also die Einwände der Landesärztekammer wurden noch mal unter die Lupe genommen. Für uns war letztendlich das Argument ausschlaggebend, dass alle Bundesländer wie Thüringen den einheitlichen Wortlaut übernehmen und hier eine Klarstellung vornehmen, sodass die Verhältnismäßigkeit dann gewahrt ist und es kein Verfahren gegen die Bundesrepublik geben wird. Deswegen ist hier Thüringen ein Puzzleteil vom Ganzen. Deshalb werden wir dem Gesetzentwurf zustimmen, bitten aber auch darum, dass in den Stellungnahmen geäußerte Themen wie unter anderem auch die schnellere Anerkennung der Abschlüsse von Fachkräften in den Gesundheitsfachberufen oder auch die Einwände der Landesärztekammer berücksichtigt werden. Denn eines ist auch klar: Gerade in den Gesundheitsfachberufen brauchen wir jede Fachkraft. Da können wir uns verlängerte Verfahren usw. nicht leisten. Also deswegen: Der Fokus darauf ist richtig und wichtig. Was hier den Gesetzentwurf angeht, hatten wir auch eine zeitliche Schiene genannt bekommen – April 2024. Wir sind also jetzt genau an der Linie. Wenn wir jetzt heute oder in diesem Plenum nicht beschließen würden, würden wir in einen terminlichen Verzug kommen. Auch vor dem Hintergrund werden wir den Gesetzentwurf mittragen. Herzlichen Dank.

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