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Karawanskij

24.04.2024 Sitzungen 7/133

Thüringer Gesetz zur Neufassung des Berufsrechts der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure

Vielen Dank. Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer, wir haben als Landesregierung am 16. Januar den Entwurf des Thüringer Gesetzes zur Neufassung des Berufsrechts der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure beschlossen und daraufhin dem Landtag zugeleitet. Ich muss an dieser Stelle einen Dank nicht nur für unsere ÖbVIs – so nennen wir sie verwaltungsintern – loswerden, sondern natürlich auch für den konstruktiven und vor allen Dingen sachlichen Umgang mit dem Gesetz im Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft. Das zeigt: Wenn uns allen daran gelegen ist, hier substanzielles Gutes auf den Weg zu bringen, können wir das auch gemeinsam schaffen. Mit dieser Novelle schaffen wir tatsächlich ein modernes und ein zukunftsfähiges Berufsrecht für die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure in unserem Land. Das konnten wir hiermit auf den Weg bringen und ich bin sehr froh, dass das hier über die Fraktionen hinweg von so einem breiten Konsens getragen ist. Ich möchte noch mal ins Licht rücken, dass die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure wirklich einen sehr wichtigen Beitrag für die Entwicklung unseres Landes leisten. Denn zu ihrer Aufgabe gehört es vor allen Dingen, die Ausführung und auch die Auswertung von Vermessungen an Grundstücksgrenzen wie auch die Abmarkung von Grenzpunkten zu erstellen. Diese Vermessungsergebnisse übernehmen wir dann natürlich als Land in das Liegenschaftskataster und meistens ist das dann wichtig, wenn Investitionsvorhaben benötigt werden bzw. wenn wir diese Aufgaben dann schnell erledigen wollen. Also auch in diesem Sinne ist dieses Gesetz wichtig, damit nicht nur die weitere Entwicklung von Thüringen gewährleistet ist, sondern dass wir es schnell tun können und uns auf die ÖbVIs verlassen können. Neben dem Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation leisten damit auch die Vermessungsingenieurinnen und ‑ ingenieure einen wichtigen Beitrag zur Eigentumssicherung einerseits, aber auch zu einer geordneten Grundstücksstruktur mit klaren Eigentumsverhältnissen. Ich möchte noch mal ganz kurz zurückblicken, wie sich die Situation der ÖbVIs verändert hat bzw. wie natürlich hier auch die Frage um Nachfolge und Zukunftsfähigkeit im Berufsstand vor den aktuellen Herausforderungen nicht haltmacht. Wir hatten 2005 in Thüringen noch 80 Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure, die tätig waren, und bis auf den heutigen Tag hat sich diese Zahl auf 51 reduziert. Die Prognosen sagen voraus, dass sich dieser Trend ein wenig fortsetzen lässt und in etwa zehn Jahren weniger als die Hälfte der heute noch tätigen ÖbVIs hoheitliche Vermessungsleistungen anbieten werden. Mit diesem Gesetz sind die wichtigen Weichenstellungen jetzt vollzogen worden oder zu vollziehen, um dann natürlich auch dem Fachkräftemangel, den wir in diesem Sektor zu verzeichnen haben, entgegenzuwirken und damit auch zukünftig die Versorgung mit hoheitlichen Vermessungsleistungen zum Wohle der Landesentwicklung, zum Wohle auch von Daten, die zur Verfügung stehen und verarbeitet werden können, weiterhin zu gewährleisten. Also noch mal: Vielen Dank für diese gute, konstruktive Arbeit im Ausschuss und natürlich vor allen Dingen vielen Dank an unsere Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure. Die leisten wirklich eine tolle Arbeit, es sind hochqualifizierte Leute. Ich wünsche mir und hoffe, dass es gelingen wird, dass wir diesen Berufsstand auch in Thüringen zukunftsfest machen, dass wir weiterhin auf diese Leistung zurückgreifen können. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, Gruppe der FDP)

Protokoll ↗