thueringer-landtag.de ↗

Prof. Dr. Hoff

24.04.2024 Sitzungen 7/133

Thüringer Gesetz zu dem Fünften Medienänderungsstaatsvertrag

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, mit dem Thüringer Gesetz zum Fünften Medienänderungsstaatsvertrag soll die Transformation der entsprechenden Regelungen in Landesrecht erfolgen. Der zuständige Ausschuss für Europa, Kultur und Medien stellte die Unterrichtung in seiner 52. Sitzung im Januar dieses Jahres fest und nahm die Inhalte zur Kenntnis. Mit dem Staatsvertrag erfolgen Anpassungen an den europäischen Digital Services Act und an das Digitale-Dienste-Gesetz des Bundes, das im März 2024 in Kraft getreten ist. Für alle Betreiber gilt der Digital Services Act seit dem 17. Februar 2024. Die Einhaltung der Regeln soll in Deutschland vor allem durch die Bundesnetzagentur kontrolliert werden. Der Bundestag hat dem Digitale-Dienste-Gesetz am 21. März dieses Jahres zugestimmt. Damit sind auch die nationalen Vorschriften auf Bundes- und Länderebene an die neuen europäischen Vorgaben angepasst. Es gilt: Was offline verboten ist, muss es auch online sein. Das Gesetz modernisiert den Rechtsrahmen für digitale Dienste in Deutschland, regelt aber auch Buß- und Zwangsgelder für Verstöße. Die Zuständigkeiten der Landesmedienanstalten werden um die Überwachung der Einhaltung der Jugendmedienschutzregelungen bei den Plattformanbietern erweitert. Deshalb werden die Landesmedienanstalten verpflichtet, einen gemeinsamen Beauftragten für die Zusammenarbeit mit den weiteren zuständigen Stellen und Behörden nach dem Digitale-Dienste-Gesetz und dem DSA zu benennen. Für den Fall, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk von solchen Maßnahmen betroffen sein sollte, werden die Landesmedienanstalten zudem verpflichtet, die betroffene Rundfunkanstalt in das Verfahren einzubeziehen. Damit soll insbesondere auch sichergestellt werden, dass Vorgänge, die die Telemedienangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks betreffen, zur Bearbeitung auch an den zuständigen Rundfunk-, Fernseh- bzw. Hörfunkrat weitergeleitet werden. Das heißt, mit dem Fünften Medienänderungsstaatsvertrag erfolgt eine europaweite Harmonisierung des Medienstaatsvertrags und des Jugendmedienstaatsvertrags mit den von mir bereits genannten DSA und DDG des Bundes. Aber auch die Regelungen für die Regionalfenster im Privatfernsehen werden entsprechend nachjustiert. Der Staatsvertrag soll zum 1. Oktober 2024 in Kraft treten. Ich bitte Sie um die Zustimmung zu dem Staatsvertrag, um die Weiterentwicklung im Medienbereich zu intensivieren, aber auch die Anpassung an die EU-Vorgaben vornehmen zu können, und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE)

Protokoll ↗