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Thomas Hartung

SPD 24.04.2024 Sitzungen 7/133

b) Thüringer Gesetz zur Modernisierung des Schulwesens

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, es ist hier schon verschiedentlich angeklungen: Heute finden lange, harte Verhandlungen ihren Abschluss und um ganz ehrlich zu sein – das hat Torsten Wolf schon angesprochen –, hätte ich zeitweilig nicht gedacht, dass wir uns einigen. Trotzdem bin ich dankbar, dass wir uns geeinigt haben. Mit dem einen oder anderen Punkt bin ich zufriedener als mit anderen, die da drinstehen, aber prinzipiell ist es ein gutes Signal, dass Demokraten untereinander in der Lage sind, sich über alle trennenden Dinge hinweg zu Kompromissen zu verständigen und dann am Ende Gesetze auf den Weg zu bringen, die durchaus vernünftig sind. Irgendwo habe ich mal gelesen: Ein guter Kompromiss zeichnet sich dadurch aus, dass alle unzufrieden sind. Ich denke, so richtig zufrieden sind wir alle nicht, also gibt es noch viel zu tun für nach der Wahl, das ist von fast jedem angeklungen. Offensichtlich ist dieser Kompromiss nach diesen Kriterien ganz gut. Aber wie sieht jetzt dieser Konsens/dieser Kompromiss aus unserer Sicht, aus Sicht der SPD, aus? Ich möchte hier erst mal einige Worte zur Habenseite nennen. Das eine ist die Entlastung der Schulen, der Lehrerinnen und Lehrer durch die Schulverwaltungsassistenten und die Pädagogischen Assistenzkräfte. Das waren bislang sich so im Graubereich der Regelung bewegende Mitarbeiter, für die es Modellprojekte gab, für die es mögliche Einsatzgebiete gab, aber wo es auf Dauer keine gesetzlich verpflichtenden, keine gesetzlich verbindlichen Lösungen und Regelungen gab. Das haben wir jetzt in diesem Gesetz etabliert, und das ist, glaube ich, ein großer Erfolg für unsere modernen Schulen. Zweitens sind auf der Habenseite verschiedene technische Änderungen, das ist hier auch schon angesprochen worden. Das eine ist die Rechtssicherheit im Bereich der Digitalisierung und des digitalen Unterrichts. Da gab es Verordnungen, da gab es verschiedene Handlungspraxen, da gab es eingeschliffene Möglichkeiten, die jede Schule für sich ausgelotet hat. Jetzt haben wir im Gesetz dazu Regelungen stehen. Weitere gesetzlich verbindliche Regelungen gibt es jetzt bei der Aufnahme von Geschwisterkindern, beim Schulbesuch außerhalb Thüringens, bei der Schulzeitstreckung an Spezialgymnasien oder bei der Weitergabe statistischer Daten an die Kultusministerkonferenz. Zu diesen Punkten gab es die Notwendigkeit von Klärungen, und die haben wir in der sogenannten technischen Liste im Gesetz etabliert, und wir sind in der Lage, hier moderne gesetzliche Regelungen auf den Weg zu bringen. Bei allem Konsens muss man allerdings auch die Sollseite kurz erwähnen. Größtes Manko in diesem Gesetz ist die Tatsache, dass wir die Schulsozialarbeit praktisch fallen gelassen haben, obwohl die Angehörten wirklich durchweg ein positives Echo dazu gegeben haben. Es gibt keine Kritik an der Schulsozialarbeit und an der angestrebten Regelung, trotzdem haben wir dafür keine Mehrheit gefunden. Das wird etwas sein, was wir in der nächsten Legislaturperiode wieder aufrufen, und das ist etwas, was uns an diesem Gesetz besonders schmerzt: Dass wir bei der flächendeckenden Schulsozialarbeit, die während der Coronapandemie, aber auch bei der Frage der Senkung der Schulabbrecherquoten deutliche Erfolge gezeigt hat, keine Einigung herbeiführen konnten. Aber das ist nur aufgeschoben, nicht aufgehoben. Ein zweiter Punkt, bei dem wir mit Sicherheit nachbessern müssen, ist die schulstufenbezogene Lehrerausbildung. Denn eine glaubwürdige Antwort auf das Problem, wie wir den Lehrermangel beheben, wenn wir uns weiterhin leisten, dass ein Großteil der angehenden Lehrer für die Sekundarstufe auf das Gymnasium möchte und sich dafür ausbilden lässt, sucht man bei FDP und CDU bislang vergebens. Wir werden es also wieder aufrufen müssen, denn wir werden nicht darum herumkommen, alle Möglichkeiten zu nutzen, um das personelle Ausbluten der Regelschule zu verhindern. Als Letztes möchte ich bei der To-do-Liste auf der Sollseite noch erwähnen, dass das längere gemeinsame Lernen in diesem Kompromiss ebenfalls quasi nicht vorkommt, obwohl die aktuelle Pisa-Studie ganz klar sagt, dass der Weg raus aus den sozioökonomischen Scheiterbedingungen, also Bedingungen für schlechte Schulabschlüsse, für die Problematik, dass immer noch Kinder aus sozioökonomisch schlechtergestellten Familien Schwierigkeiten haben, gleichwertige Schulabschlüsse zu erreichen, das längere gemeinsame Lernen ist. Das hat sich in den Verhandlungen nicht durchgesetzt und hat sich nicht in unserem Schulgesetz niedergeschlagen. Das ist etwas, was wir auch wieder aufrufen werden. Und als letzten Punkt möchte ich an dieser Stelle die BLF nennen. Alle Schülergruppen, die wir hier im Landtag haben, die in der 9. Klasse sind, fragen: Was wird aus der BLF? Wir konnten lange keine Antwort geben. Jetzt können wir sie geben: Wir werden sie noch ein, zwei Jahre haben. Aber auch die wird nach der Wahl abgeschafft werden müssen, denn wir sind eines der wenigen Bundesländer, die das überhaupt noch haben. Und unser Realschulabschluss, wenn man ein Gymnasium besucht hat, ist deutlich schwieriger zu erlangen als in den allermeisten Bundesländern. Das ist eine Ungleichheit. Da werden wir nachbessern müssen. Also wenn ich Bilanz ziehe: Es gibt Licht und Schatten. Am Ende überwiegt das Licht. Aus diesem Grund werbe ich um Zustimmung für beide Gesetzentwürfe und ausdrücklich auch um Zustimmung für den Entschließungsantrag, der ebenfalls ein Thema aufgreift, das es nicht in den Kompromiss geschafft hat, aber trotzdem wichtig ist: die Qualitätsentwicklung an Schulen. Ich werbe ausdrücklich auch um Zustimmung zu diesem Entschließungsantrag. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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