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Jens Cotta

AfD 24.04.2024 Sitzungen 7/133

Thüringer Gesetz zu dem Fünften Medienänderungsstaatsvertrag

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Medienschaffende und Zuschauer, heute haben wir also das Vergnügen, den inzwischen Fünften Medienänderungsstaatsvertrag zu behandeln. Aber wie das beim Vergnügen häufiger der Fall ist, folgt der Kater unmittelbar. Auch bei diesem Vertrag müssen wir feststellen: Man will das Beste, schränkt aber letztendlich nur die Meinungsfreiheit und den Bewegungsspielraum im Internet ein. Wieder ist man auf der bizarren Mission, die digitale Welt regulieren zu wollen. Beginnen wir mit den wesentlichen Änderungen. Da wäre zunächst die Anpassung an den Digital Services Act, DAS, zu nennen. Dieser europäische Rechtsakt soll einen einheitlichen Rechtsrahmen für digitale Dienste schaffen, einschließlich Onlineplattformen wie soziale Netzwerke und Onlinemarktplätze. Die deutschen Regelungen sollen entsprechend angepasst werden, um eine Konformität mit dem EU-DSA zu gewährleisten. Des Weiteren erfährt der Medienstaatsvertrag Anpassungen, die insbesondere darauf abzielen, die Vorschriften für Anbieter von Telemedien und digitalen Diensten zu aktualisieren. Dies betrifft die Niederlassungspflicht in Deutschland sowie die Zuständigkeit und Aufsicht durch die Landesmedienanstalten. Für digitale Plattformen werden neue Verpflichtungen eingeführt. Dazu zählen Regelungen zur Meldung und Prüfung von Nutzerbeschwerden, die darauf abzielen, rechtswidrige Inhalte effektiver zu bekämpfen – so die Theorie. Aber schauen wir etwas genauer hin und beginnen mit der erweiterten Rolle der TLM. Die Thüringer Landesmedienanstalt, finanziert durch den Zwangsbeitrag, hat eigentlich folgende Aufgaben: die Lizenzierung von Rundfunkanbietern, die Aufsicht über den Rundfunkmarkt, die Medienkompetenzförderung, also die Unterstützung von Projekten und Initiativen zur Stärkung der Medienkompetenz von Bürgern, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen. Es wäre eine logische Konsequenz, dass mit der Aufgabenerweiterung durch den DSA eine entsprechende Besserstellung der Thüringer Landesmedienanstalt einhergehen würde, aber weder das angewachsene Aufgabenspektrum noch das Mehr an Verantwortung sollen zu einer adäquaten Ausstattung mit finanziellen und personellen Ressourcen führen. Das ist, als würde man einen Gärtner bitten, einen Wald zu pflanzen, verweigert ihm aber Setzlinge und Spaten. Kommen wir zum eigentlichen Kernthema, dem Digital Services Act, einem großen Schritt in die falsche Richtung: ein kolossaler Gesetzesakt, der versucht, digitale Dienste zu regulieren, doch statt Feinjustierung erleben wir eher den Einsatz einer Abrissbirne. Besonders kleine und mittlere Unternehmen der Medienbranche werden die Vorgaben zu spüren bekommen. Diese Firmen haben regelmäßig nicht die Ressourcen, um die mannigfaltigen regulatorischen Anforderungen dieser Gesetzgebung zu erfüllen. Große Konzerne hingegen verfügen über die notwendigen Mittel, die Vorschriften zu erfüllen. So könnte der DSA paradoxerweise dazu führen, dass wir am Ende wieder weniger Vielfalt und mehr amerikanische Monopolisierung in unserem digitalen Ökosystem haben. Wie so oft in der EU: mit Kanonen auf Elefanten schießen und dann doch nur den Spatz treffen. Beim Datenschutz tritt der DSA nicht als Beschützer, sondern möglicherweise als Big Brother auf. Erhöhte Überwachungsund Berichtspflichten könnten tief in die Privatsphäre der Nutzer eingreifen. Die Konsequenz wäre eine Welt, in der Überwachungstechnologien nicht nur genutzt werden, um Recht und Ordnung zu wahren, sondern um jeden unserer Schritte zu verfolgen. Ein Szenario, das mehr an Orwells Dystopie erinnert als an ein demokratisches System, welches uns gern vorgegaukelt wird. Ein weiteres gravierendes Problem ist das Risiko der Zensur durch Überregulierung. Die Anforderung an die Plattform, rechtswidrige Inhalte proaktiv zu bekämpfen, könnte dazu führen, dass diese aus Vorsicht legale Inhalte blockieren oder löschen. Wir riskieren damit, dass die Meinungsfreiheit, einer der Grundpfeiler unserer Gesellschaft, unter dem Deckmantel der Sicherheit erodiert. Das ist ein Preis, der zu hoch ist. Schon Benjamin Franklin wusste: Wer Freiheit für Sicherheit opfert, wird am Ende beides verlieren. Den überarbeiteten Jugendmedien-Staatsvertrag sehen wir ambivalent. Auch hier könnte der positive Ansatz, die digitale Welt für unsere Kinder sicherer zu machen, zu skurrilen Ergebnissen führen. Die neuen Regelungen könnten zu einem sogenannten Overblocking führen, einem Verfahren, bei dem auch harmlose Inhalte aus Vorsicht gefiltert werden. Beispielsweise könnte ein Bildungsportal für Jugendliche, das anatomische Zeichnungen postet, von Algorithmen als nicht jugendfrei eingestuft und blockiert werden. Letztendlich werden solche Ansätze des Blockierens von Inhalten immer zum Scheitern verurteilt sein. Wer meint, in einem demokratischen System Netzinhalte blockieren zu können, ist entweder Kanzlerin von Neuland oder hat schlichtweg keine Ahnung oder beides. (Beifall AfD) Die zentralisierte Natur des DSA untergräbt unser föderales System. Indem legislative Kompetenzen auf die EU-Ebene verlagert werden, schwächen wir die Autonomie der Bundesländer und damit einen Kernaspekt der deutschen politischen Kultur. Wir müssen fragen: Sind wir bereit, diese Autonomie zu opfern für ein Stückchen mehr an vermeintlicher Sicherheit? Zusammenfassend sehen wir die Umsetzung des Fünften Medienänderungsstaatsvertrags kritisch. Er wird in seiner aktuellen Form nicht nur die Freiheit im Internet beschneiden, sondern auch die Strukturen, die unsere Gesellschaft zusammenhalten, schwächen. Wir brauchen eine kritische thematische Auseinandersetzung mit diesem Vertrag, um sicherzustellen, dass wir Sicherheit nicht unserer Freiheit und den demokratischen Prinzipien opfern. Wir können diesem Staatsvertrag nicht zustimmen. Ein freies Land braucht keine Zensur und Bevormundung aus Brüssel, sondern eine gute Medienkompetenzförderung – eine der drei am Anfang genannten Kernaufgaben der TLM. Statt Überwachung sollte präventiv gebildet werden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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