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Franziska Baum

FDP 24.04.2024 Sitzungen 7/133

b) Thüringer Gesetz zur Modernisierung des Schulwesens

Ich habe 10 Minuten, damit ist man gar nicht mehr so klein. (Beifall Gruppe der FDP) Der Herr Präsident weiß offensichtlich, dass ich danach noch Dienst dahinten habe. Deswegen vielen Dank. Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörerinnen, Zuschauer, Zuschauerinnen, wo auch immer Sie dieser Debatte folgen! Es ist ja eine kleine Binsenweisheit, dass kein Gesetz das Parlament so verlässt, wie es eingebracht wurde. Und wir sprechen hier bei dieser Einigung auch ein bisschen über eine Einigung, die sehr deutlich macht, wie schmerzhaft Politik manchmal sein kann. Denn wir reden über zwei Gesetzentwürfe, die von ziemlich unterschiedlichen Seiten zusammengekommen sind. Dementsprechend schwierig war auch eine Einigung und ich glaube, wenn wir ganz ehrlich sind, dann sind wir auch alle am Ende nicht so wirklich zufrieden mit dem, was man so als Kompromiss an dieser Stelle bezeichnen kann. Aber das gehört einfach zur Wahrheit und zur politischen Konstellation dazu. Als FDP haben wir uns ja gemeinsam mit der CDU hauptsächlich mit dem Thema des gemeinsamen Lernens und der Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf beschäftigt, mit dem Elternwahlrecht der inklusiven Beschulung und dem automatischen Aufrücken, während die regierungstragenden Fraktionen in ihrem Gesetzentwurf wiederum teilweise wieder Korrekturen zur letzten Novelle des Schulgesetzes vorgenommen und Regelungsbedarfe abgedeckt haben, die sich aus aktuellen Entwicklungen in der Thüringer Bildungslandschaft ergaben. Die rot-rot-grünen Fraktionen wollten darüber hinaus auch die Themen wie schulstufenbezogene Lehrerausbildung oder die Frage nach der Bevorzugung oder Benachteiligung bestimmter Schularten, zum Beispiel an den Gemeinschaftsschulen, regeln. Am Ende liegt jetzt ein Gesetz aus der Opposition und eines aus der Regierung vor, die das Wesentliche und am Ende auch das technisch Mögliche regeln. Da geht es um die regelhafte Einführung der 13. Klassenstufe an den Sportgymnasien. Das ergibt sich aus einem Modellprojekt, das positiv erörtert hat, dass das notwendig ist, um sowohl der sportlichen Talentförderung als eben auch der Schulpflicht zu genügen. Es klärt einige Berichtspflichten gegenüber dem Bund, es klärt die Beschulung von Thüringer Schülerinnen und Schülern in den angrenzenden Bundesländern. Da ist jetzt nur noch eine nachgewiesene Anmeldung und keine Genehmigung durch das Schulamt mehr notwendig. Es klärt auch eine Praxisorientierung an der Regelschule. Die war uns auch sehr wichtig und wir haben erst neulich wieder über die Wichtigkeit der Praxisorientierung gerade an der Regelschule diskutiert und gehört. Und es geht um die gesetzliche Festschreibung von Schulverwaltungsassistentinnen und Schulassistenten. Ich möchte jetzt aber hier in meiner Rede hauptsächlich auf ein paar Punkte eingehen, die uns jetzt in dieser Beschlussfassung besonders wichtig sind. Da sind zwei dabei, die sich aus dem Gesetzentwurf von FDP und CDU ergeben, und einer, den wir im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Kompromisses im Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün mitbearbeiten durften. Im Schulgesetz wird nun dank FDP und CDU verankert, dass für das gemeinsame Lernen zukünftig die personellen und sachlichen Voraussetzungen bei inklusiver Beschulung stärker beachtet werden. Dabei geht es uns nicht – wie fälschlicherweise manchmal dargestellt wird – darum, Schüler zu exkludieren oder ihnen Chancen zu verwehren, sondern wir nehmen schlicht die Hinweise aus der Lehrpraxis ernst. Im erst heute deutschlandweit veröffentlichten Schulbarometer 2024 geben 77 Prozent der befragten Lehrkräfte an, dass die inklusive Beschulung derzeit nicht ausreichend auf die spezielle Unterstützung von Schülerinnen und Schülern ausgerichtet ist. (Beifall Gruppe der FDP) Es ist aus unserer Sicht wichtig, dass dieser gemeinsame Unterricht aber für alle funktioniert und dass jede Schülerin und jeder Schüler die Chance hat, die eigenen Potenziale zu entwickeln. Wir hätten gerne noch besonders transparent gemacht, welche Schule für welche Förderbedarfe besonders gut ausgerüstet ist; das ist nicht erfolgreich gelungen. Gemeinsames Lernen und inklusive Beschulung von Kindern mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf können aber nur gelingen, wenn die Bedingungen an der Schule vor Ort stimmen. Deswegen freuen wir uns, dass das hier an der Stelle noch mal sehr deutlich im Gesetz angesprochen wird. Genauso wird in diesem Zusammenhang auch die Frage geklärt, wer denn nun am Ende rechtlich entscheidet, auf welche Schule das Kind gehen soll. Wir stärken an dieser Stelle den Elternwillen. Das heißt, es wird rechtlich klargestellt, dass die Eltern des Kindes mit Behinderung entscheiden, ob ihr Kind den gemeinsamen Unterricht oder eben eine Förderschule besuchen soll. Was nach einem kleinen Punkt klingen mag, sorgt für rechtliche Klarheit, die gerade für die Betroffenen und am Verfahren Beteiligten wichtig ist und die vor allem Unsicherheit bei den Eltern abbaut. Auch bei der Rückstellung, also bei der Frage, wann die Einschulung für das Kind beginnt, stärkt der heutige Beschluss die Eltern. Es ist jetzt nicht mehr eine medizinische Indikation notwendig, wenn das Kind später zur Schule gehen möchte. Zukünftig können Eltern also deutlich freier einen Antrag auf Rückstellung stellen, wenn sie der Auffassung sind, dass ihr Kind noch nicht bereit ist für die Schule. Wir stärken und präzisieren also an entscheidenden Stellen den Elternwillen im Schulgesetz. Und mein dritter Punkt: Wir wären nicht die Freien Demokraten, wenn wir dann nicht doch noch zum Thema „Digitalisierung“ sprechen würden. Hier waren wir mit die Ersten. Sie erinnern sich möglicherweise an die erste Debatte dazu. Da waren wir mit dem Entwurf von Rot-Rot-Grün eher unzufrieden, weil dieser aus unserer Sicht sehr restriktiv und nicht mit ausreichender Klarheit darauf eingeht, welche Voraussetzungen wir gesetzlich für eine gelingende Digitalisierung der Schulen schaffen müssen. Auch der Kompromiss zeigt aus unserer Sicht immer noch nicht das Potenzial, was die Digitalisierung für den Bildungsbereich hat. (Beifall Gruppe der FDP) Immerhin sind wir froh, dass den Schulen jetzt ein Rechtsrahmen geboten wird, digitale Formate für den Unterricht, zum Beispiel als Distanzunterricht, zu nutzen, denn eines muss klar sein: Unterricht muss stattfinden! (Beifall Gruppe der FDP) Und wer sich mit den Eltern und Lehrerinnen und Lehrern unterhält, die ich zum Beispiel gestern beim bildungspolitischen Abend der IHK Suhl getroffen habe, der merkt sehr deutlich, dass der Frust über Unterrichtsausfall, über fehlende Lehrkräfte sehr groß ist. Das heißt, diese Aufgabe liegt nach wie vor vor uns allen. Denn in Zeiten größter Herausforderungen für die Schulen fehlt es trotz allem, was wir jetzt heute hier beschließen, nach wie vor an einer klaren Mission für eine zukunftsgerichtete Weiterentwicklung des Schulsystems. (Beifall Gruppe der FDP) Ich begrüße den Entschließungsantrag zum Thema „Schulqualität“, denn dieses Thema hat es nicht ins Gesetz geschafft. Es ist aber wesentlich, dass es einen Rahmen für Schulqualität gibt und dass sich vor allem das Unterstützungssystem um Schule kümmert und nicht umgekehrt. Ein kritischer Blick muss an dieser Stelle aber erlaubt sein: Sie haben es als rot-rot-grüne Regierung in den letzten zehn Jahren nicht vermocht, das Zuständigkeits- und Verwaltungswirrwarr im Schulbereich zu entflechten und die über die Jahre angestaute Bürokratie abzubauen. Vielmehr lassen wir sie jetzt durch neues Personal verwalten. (Beifall Gruppe der FDP) Sie haben keine überzeugende Lösung gegen den Lehrermangel vorgelegt, damit hier und jetzt von den Schulen Druck genommen werden kann und nicht erst in fünf, sechs oder sieben, acht Jahren. Sie haben die eigenverantwortliche Schule nicht strukturell mit Leben gefüllt. Themen wie das Schulbudget sind leidlich bürokratisch umgesetzt, Personalhoheit wurde gar nicht angefasst. (Beifall Gruppe der FDP) So haben Sie den Schulen nie eine Chance gegeben, auf eigene Faust und unter Einbindung aller Bildungsakteure modern, digital und resilient zu werden. (Beifall Gruppe der FDP) Es wird die Aufgabe des zukünftigen Landtags und der zukünftigen Landesregierung sein, den Schulen im Freistaat genau dieses Update zu verpassen, damit Schule wieder stattfindet, damit das, was Schule betrifft, auch in der Schule entschieden werden kann, damit Leistung gefördert und gefordert wird, kurzum: damit Schule wieder funktioniert. (Beifall Gruppe der FDP) Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall Gruppe der FDP)

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