Astrid Rothe-Beinlich
b) Thüringer Gesetz zur Modernisierung des Schulwesens
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will an den Anfang auch meinen Dank stellen, weil es hier schon zweifach erwähnt worden ist. Auch ich habe zugegebenermaßen lange nicht mehr damit gerechnet, dass wir uns doch noch einigen. Ich denke, es ist ein wichtiges und ein gutes Signal, dass wir zeigen, dass wir als Demokratinnen und Demokraten handlungsfähig sind, dass wir uns gemeinsam verständigen können, zugegebenermaßen teilweise auf Minimalkonsense, das ist so, ja. Wir hatten zwei sehr weit auseinanderliegende Gesetzentwürfe, über die wir hier in den letzten zweieinhalb Jahren diskutiert haben. Aber wir haben deutlich gemacht, dass wir uns in den entscheidenden Fragen aufeinander zu bewegen können und dass wir zu Einigungen kommen. Das finde ich gut und wichtig. Ich hätte zwar gern noch sehr viel weitgehender einen Schulfrieden erreicht, von dem Herr Tischner neulich auch mal wieder sprach. Das klang jetzt in seiner Rede wieder ein bisschen anders, aber wir sind ja auch im Wahlkampf und ihm scheint das an der Stelle wichtig. Ich würde mir das als Perspektive wünschen, aber das wird man sehen. Was wir allerdings jetzt mit der letzten Rede am Pult von Herrn Thrum, der wahrscheinlich den Beitrag von Herrn Jankowski vorgelesen hat, einmal mehr erleben durften, war das Lehrstück, wie ich mich mit fremden Federn schmücke, wenn ich selber überhaupt nichts auf die Reihe kriege,
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) denn – das muss man ganz deutlich sagen – die AfD hat keinen einzigen Änderungsantrag, keine einzige Zeile, kein einziges Wort selbst zu Papier gebracht, zu keinem der beiden Gesetzentwürfe. Es ist mehr als wohlfeil, wie sie sich jetzt hier verhält. Sie hat überhaupt gar kein Interesse an der Diskussion gehabt, das muss man einfach auch noch mal so deutlich sagen. Ich will kurz darauf eingehen, was nun in den geänderten Gesetzentwürfen steht, aber vorwegschicken, weil ich das schon spannend finde, liebe Kolleginnen und Kollegen aus der CDU: Manchmal kommt es offenkundig wirklich darauf an, wo man sich befindet. Die CDU in Berlin jedenfalls rühmt sich gerade damit, dass sie den Mittleren Schulabschluss mit einem Sofortprogramm an den Gymnasien abgeschafft hat. Da hieß es so schön: „Wir werden die Prüfungen des Mittleren Schulabschlusses am Gymnasium am Ende der Klasse 10 abschaffen.“ Das ist jetzt auch schon Realität in diesem Schuljahr. „Schülerinnen und Schüler sollen künftig mit Versetzung in Klasse 11 den Mittleren Schulabschluss erhalten. Damit gewinnen die Schulen Lernzeit in der Vorbereitung auf die gymnasiale Oberstufe.“ Eines unserer Argumente, warum wir auch für die Abschaffung der BLF geworben haben, konnten wir leider nicht durchsetzen. In Berlin hat es die CDU durchgesetzt, gegen RotRot-Grün vorher spannenderweise. So verschieden ist es dann manchmal, vielleicht auch Ironie der Geschichte, aber vielleicht hilft es ja auch in einer der nächsten Legislaturen. Nun noch mal zu den Gesetzentwürfen: Ich komme zunächst zu unserem Gesetzentwurf, da ist die Rechtsgrundlage für Pädagogische Assistenzen und Schulverwaltungsassistenzen enthalten und auch geeint. Warum betone ich das? Weil wir mit diesen zum einen Lehrkräfte und Schulleitungen bei Verwaltungsaufgaben entlasten. Das war ein Thema, das hier auch immer wieder eine Rolle gespielt hat. Beide Professionen leisten aber noch viel mehr, als das vielleicht jetzt der schnöde Begriff erst mal suggeriert. Pädagogische Assistenzen schaffen zusätzliche Lerngelegenheiten – das muss man ganz deutlich sagen – für Schülerinnen und Schüler, insbesondere auch für Kinder nicht deutscher Muttersprache oder für Kinder, die besondere Unterstützungsbedarfe haben. Sie geben auch Unterstützung bei digitalem und hybridem Unterricht. Verwaltungsassistenzen haben auch eine wichtige Schlüsselfunktion bei der Schulqualität. Wir sehen da eine Schnittstelle für ganz unterschiedliche Akteurinnen und Akteure vom Schulträger/Schulamt bei der Datenaufbereitung und bei der Verwaltung, beispielsweise vom Schulbudget. Das heißt, es ist eine echte praktische Erleichterung, die damit kommt. Wir schaffen mit der Änderung auch Voraussetzungen für kommende Haushalte und erweitern das Arbeiten verschiedener Berufsgruppen, pädagogisch und nicht pädagogisch. Das sind die sogenannten multiprofessionellen Teams an Thüringer Schulen. Das wurde von Expertinnen und Fachkräften lange schon gefordert, übrigens auch in der ausführlichen Anhörung am 3. März, wer das noch mal nachlesen möchte. Die Regelung zum Distanzunterricht in Schulen war ein ganz wichtiges Anliegen. Hier werden eine Rechtsgrundlage und auch Regelungen zur Verwendung von digitalen Endgeräten wie Smartphones im Unterricht eingeführt. Damit erlauben wir den Schulen, digital gestützten Unterricht nicht nur im Ausnahmefall wie während der Coronapandemie, sondern wir machen den Weg frei für zeitgemäßen digitalen oder hybriden Unterricht – etwas, was die AfD absolut verteufelt –, aber natürlich auf Grundlage eines pädagogischen Konzepts. Das war uns auch wichtig, damit das eben nicht im luftleeren Raum passiert. Der Besuch der 10. Klasse wird an berufsbildenden Schulen jetzt auch ohne Hauptschulabschluss möglich. Dieser kann dort nachgeholt werden, auch ein wichtiger Punkt. Wir müssen zugeben – das schmerzt uns, glaube ich, alle –, dass wir immer noch sehr viele Schülerinnen und Schüler haben, die die Schule ohne Abschluss verlassen. Jetzt geben wir eine Möglichkeit, den Hauptschulabschluss dort nachzuholen. Außerdem ist ein Thema, das in der Debatte immer wieder eine Rolle gespielt hat, die erleichterte Aufnahme von Geschwisterkindern an der gleichen Schule und Regelungen zur eigenständigen Aufnahme von Kindern, wenn sich Familien zum Beispiel für ein besonderes reformpädagogisches Konzept einer Schule entschieden haben. Auch da schaffen wir die Sicherheit, die Möglichkeit, genau das umzusetzen, dass nicht das Kind zur Schule passen muss, sondern dass wir den Familien die Möglichkeit geben, die passende Schule für ihr Kind zu wählen. Ein ganz wichtiger weiterer Punkt ist das praxisorientierte Lernen – mein Kollege Torsten Wolf hat schon darauf verwiesen –, auch die berufliche Orientierung als Unterrichtsprinzip in den Regelschulen. Ein Punkt betrifft die Spezialgymnasien, ist aber auch wichtig: die Streckung der Qualifikationsphase auf drei Jahre, auch etwas, was wir noch nicht regelhaft im Gesetz verankert hatten. Jetzt findet es sich wieder. Ein Thema, was wir hier auch hatten – manche erinnern sich vielleicht, Frau Tasch ist jetzt nicht da, aber das hat zum Beispiel im Eichsfeld für einige eine Rolle gespielt –, ist der Gastschulbesuch in anderen Bundesländern. Auch das wird jetzt erleichtert. Es ist eine Lebensrealität – Herr König nickt. Wir wissen, das sind zwar vielleicht zahlenmäßig nicht viele, aber eine sehr entscheidende Frage für diejenigen Familien, die es betrifft. Darüber, dass hier endlich eine Sicherheit geschaffen wurde, sind wir sehr froh. Genauso auch die Regelungen zur Erhebung von Daten für die Schulstatistiken – all diese Einigungen finden sich in unserem Gesetzentwurf wieder. Zum Gesetzentwurf der CDU und FDP: Wir haben heute die Besonderheit, über beide Gesetzentwürfe mit positiven Beschlussempfehlungen zu sprechen. Da haben wir einen Kompromiss zu den Voraussetzungen für den gemeinsamen Unterricht gefunden. Ja, wir sind da CDU und FDP bei der Präzisierung des Elternwillens bei der Auswahl der Schule für Kinder mit Förderbedarf entgegengekommen. Ich sage ganz offen: Aus unserer Sicht hat der Elternwille nie infrage gestanden, weil bereits im Schulgesetz in § 3 Abs. 1 stand – ich will nur noch mal daran erinnern –, Zitat: „Die Eltern haben im Rahmen der jeweiligen Bestimmungen nach Maßgabe der Befähigung und Leistung des Schülers die Wahl zwischen den zur Verfügung stehenden Schularten […], Schulformen […] und Bildungsgängen sowie deren jeweiligen Bildungsmöglichkeiten“. Aber das ist jetzt so klar geregelt, dass, glaube ich, auch niemand mehr etwas böswillig hineininterpretieren kann. Das war und ist uns wichtig. Und bei der Rückstellung von Kindern vom Schulbesuch wird auf Wunsch der CDU klargestellt, dass diese auch möglich ist, wenn die Voraussetzungen für erfolgreiches schulisches Lernen noch nicht gegeben sind; die Entscheidung allerdings liegt hier weiterhin bei dem Schulleiter. Das ist auch wichtig und das, denken wir, ist auch eine vernünftige Klarstellung. Ich will trotzdem noch mal kurz auf Punkte eingehen, die wir uns weitergehend wünschen würden und über die wir gern auch in der Zukunft noch diskutieren wollen. Das ist einmal das längere gemeinsame Lernen, der Ausbau entsprechender Schulstandorte und auch die Berücksichtigung bei der Schulnetzplanung, dann der Erhalt kleiner Schulstandorte, denn darum ging es uns immer, auch wenn manche uns etwas anderes glauben machen wollten. Wir wollten eben gerade kleinere Schulstandorte erhalten und Kooperationen ermöglichen, wenn die Mindestzügigkeit zum Beispiel nicht gegeben ist. Wir wollten die BLF abschaffen, die in Berlin ja, wie gesagt, jetzt auch nicht mehr existiert, auch wenn sie dort anders hieß. Uns war ganz wichtig: der Ausbau der Schulsozialarbeit auch im Zusammenspiel mit dem Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz, die Ganztagsbetreuung zu stärken, also Ganztagsangebote auch auf Antrag der Schulkonferenz zu ermöglichen, Klassensprecherinnen auch schon ab Klasse 1 verpflichtend zu wählen, um die Teilhabe von Schülerinnen und Schülern und Demokratieerfahrungen möglich zu machen. Die schulstufenbezogene Lehramtsausbildung ist ja schon thematisiert worden. Wir fänden das wichtig als Beitrag zur Unterrichtsabsicherung durch einen wesentlich flexibleren Einsatz von Lehrkräften und auch die Qualitätsentwicklung an Schulen ausgerichtet am Thüringer Orientierungsrahmen Schulqualität. Da bin ich froh, dass wir uns zumindest auf den Entschließungsantrag verständigen konnten, und hoffe da auf breite Unterstützung. Was wir verhindern konnten – das will ich auch sagen –: Unter dem Deckmantel – muss ich leider so sagen – „Stärkung der Elternrechte“ wollten CDU und FDP ein Zurück bei der Inklusion von Kindern mit Förderbedarf, also eine Trennung von Kindern, statt gleiche Bildung für alle, übrigens auch in Regelschulen, und auch ein Sitzenbleiben von Kindern in der Grundschule, obwohl wir eine flexible Schuleingangsphase haben, die allen Kindern ja eine Förderung entsprechend ihres individuellen Lerntempos ermöglicht. Insofern sage ich nur – wie gesagt –: Wo Kompromisse sind, da finden sich immer Licht und Schatten. Wir werben um Zustimmung zu beiden Gesetzentwürfen und natürlich auch zu unserem Entschließungsantrag. Ich hätte mir gewünscht, dass auch dieser Entschließungsantrag zur Qualitätsentwicklung hier gemeinsam hätte gestellt werden können. Aber ich sage mal, noch ist nicht aller Tage Abend und die Möglichkeit zur Zustimmung besteht jetzt immer noch. Ich hoffe auf breite Unterstützung. Danke noch mal allen, auch und gerade dem Ministerium, allen Referentinnen, die sich beteiligt haben. Und noch mal: Lassen Sie sich nicht täuschen von der AfD, denn die interessiert weder das Thema noch der Gesetzentwurf noch die inhaltliche Arbeit in Ausschüssen. Das muss man auch immer wieder konstatieren und muss man auch noch mal sagen, weil ich es nicht redlich finde, wenn man dann hier so tut, als ob man auch nur irgendetwas zu diesen Gesetzen oder zu einer Einigung beigetragen habe. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
