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Corinna Herold

AfD 24.04.2024 Sitzungen 7/133

d) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zu dem Thema: „Thüringen muss ein klares Zeichen für Selbstbestimmung setzen: Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisieren“

Vielen Dank. Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Besucher und Zuschauer auf der Tribüne, seit Jahren legen grün-linke, rot-grüne, marxistisch-leninistische und altstalinistische Weltverbesserer und Ideologen immer wieder die Axt an unsere tiefgegründeten Pfähle unseres in Jahrtausenden gewachsenen gemeinsamen Wertefundaments. (Beifall AfD) Nach der Abschaffung der wissenschaftlichen Grundlagen der Biologie erleben wir jetzt, dass zum vermeintlichen Wohl ungewollt schwangerer Frauen der vor mehr als 30 Jahren nach sorgfältiger Abwägung aller Interessen gefundene Kompromiss zum § 218 Strafgesetzbuch beseitigt werden soll. Wieder einmal wird hier auf dem Rücken von Kindern, ungeborenen noch dazu, Minderheitenpolitik betrieben. Pro Jahr werden in Deutschland etwa 100.000 Kinder abgetrieben. Das bedeutet, dass etwa 100.000 Frauen jedes Jahr in einen Schwangerschaftskonflikt hineingeraten, der nach sorgfältiger Betrachtung der Gründe und einer Pflichtberatung in die Beendigung der Schwangerschaft mit ärztlicher Hilfe mündet. Keine der betroffenen Frauen wird eine solche Entscheidung leichtfertig fällen. Auch durch die umfangreiche Debatte zum Thema in den letzten Jahrzehnten ist den allermeisten Frauen bewusst, dass sie ein werdendes Leben beenden müssen, um weitreichende und unangenehme Folgen für ihr eigenes Leben abzuwenden. Es spricht für unsere hochentwickelte und humane Gesellschaft, dass diese Frauen sich nicht in der Dunkelheit und Anonymität gewissenloser und geldgieriger Engelmacherinnen grausamen Prozeduren unterziehen müssen, sondern die Hilfe sicherer und moderner Medizin in Anspruch nehmen dürfen. Noch ein Wort an dieser Stelle zu Verantwortung und Pflichten: Nach Berichten aus den damit befassten Beratungsstellen kommen etwa 75 Prozent aller Frauen mit dem Wunsch nach dem Beratungsschein, weil die an der Zeugung des Kindes maßgeblich beteiligten Männer mit ihrer Vaterschaft nicht einverstanden sind und die Frauen mehr oder weniger zur Abtreibung gedrängt haben oder ihnen diesen Weg als einzig möglichen Ausweg nahegelegt hatten. So viel in aller Kürze zur Situation von Männern und Frauen in dem in Rede stehenden Handlungsfeld. Aber es gibt ja hier noch eine dritte Person, von der in der Regel bei den Befürwortern der Abschaffung des § 218 – und das aus leicht durchschaubaren Gründen – so gut wie nie die Rede ist. Es handelt sich um das im Wachstum und in der Reifung befindliche Kind, das von Anfang an ein Mensch ist, (Beifall AfD) wenn auch ein sehr kleiner, hilfloser und völlig schutzloser Mensch. Auch hier im Thüringer Landtag wird bei jeder Gelegenheit die Menschenwürde bemüht, wenn es darum geht, Ansprüche von viel niedererem Rang als das reine Überleben zu rechtfertigen. Ich darf also davon ausgehen, dass die Menschenwürde eine zwar abstrakte, aber universell gültige Kategorie für jeden Menschen darstellt. Also haben nach meiner Überlegung auch die unfreiwilligen Eltern, Vater und Mutter, immer und in jedem Falle Menschenwürde. Dies ist ein nicht nur äußerliches und verliehenes Recht, sondern jeder Mensch trägt diese Würde gewissermaßen in jeder Zelle seines Körpers mit sich. Das gilt auch für die Keimzellen. Also folgere ich daraus, dass der Zellverband, der unmittelbar nach der Konzeption entsteht, ebenso Menschenwürde in sich trägt, im väterlichen und mütterlichen Anteil. (Beifall AfD) Weiter folgt für mich daraus, dass der Staat, also unser aller Gemeinwesen und Rechtsverbund, der den Schutz der Menschenwürde in sein Grundgesetz geschrieben hat, Garantiegeber dieser Menschenwürde sein muss. Folglich muss der Staat die Menschenwürde und das Recht des neu erzeugten Lebens vertreten und versuchen, es nach Kräften zu schützen. Dieser Verpflichtung und Aufgabe kommt er nach, wenn er den betroffenen Frauen in ihrer Notlage Angebote machen kann, die ihnen vielleicht einen gangbaren Ausweg zeigen, der nicht mit der Tötung ihres Kindes endet. An dieser Stelle wünschen und fordern wir gesetzgeberisches Handeln. Unsere Gesellschaft verfügt über genügend Ressourcen, um den Frauen und ihren Kindern den Start in ein gemeinsames Leben irgendwie zu erleichtern und zu ermöglichen. Dazu gehört nicht nur die Sicherung der materiellen Basis, sondern auch Aufmerksamkeit und menschliche Zuwendung: Netzwerke von ehrenamtlichen Großeltern, Hebammenhilfe, kinderärztliche Betreuung und auskömmliche Versorgung der Mütter im eigenen Krankheitsfall. Es gibt vieles, was den Frauen ein Ja zum eigenen Kind erleichtern kann. Daran mitzuwirken, erscheint mir lohnenswerter als die Streichung eines § 218 als Ausdruck staatlicher Verantwortungslosigkeit. Wir stehen auf jeden Fall für die Beibehaltung des § 218 in seiner jetzigen Form. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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