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Dirk Bergner

FDP 24.04.2024 Sitzungen 7/133

Thüringer Gesetz zur Neufassung des Berufsrechts der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure

Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, an dieser Stelle möchte ich als Berichterstatter über die Beratungen zum Thüringer Gesetz über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure in Drucksache 7/9414 ausführen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde am 23.01.2024 eingebracht. Der Landtag hat den Entwurf in seiner 127. Sitzung am 01.02.2024 beraten und ihn einstimmig an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 49. Sitzung am 29.02.2024 für eine schriftliche Anhörung vorgesehen, welche mit den betroffenen Experten durchgeführt wurde. Den Anmerkungen aus der Anhörung, in der sich die Experten im Wesentlichen einig waren, dass es dieses Gesetzes bedarf, lediglich zwei kleine Änderungen bezüglich einer Definition, wer als Vermessungsingenieur bestellt werden darf, und die Frage der Evaluation des Gesetzes betreffend kamen die regierungstragenden Fraktionen nach. Der entsprechende Änderungsantrag findet sich in Vorlage 7/6420 und wurde vom Ausschuss angenommen. Der Gesetzentwurf in seiner geänderten Version wurde vom Ausschuss ebenfalls zum Beschluss empfohlen. Das entsprechende Dokument finden Sie in der Drucksache 7/9845. So weit die Berichterstattung. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall Gruppe der FDP)

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