Robert-Martin Montag
b) Fünftes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung
Punkt b müssten wir noch überweisen – a ist die Verfassungsänderung und b ist das Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung. Das würden wir gern ausschließlich an den HuFA überweisen.
