Madeleine Henfling
b) Fünftes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung
Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten vor. Für die Landesregierung hat sich Finanzministerin Taubert zu Wort gemeldet. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zunächst einmal können wir als Landesregierung zwei Dinge festhalten: Wir halten die Gesetze ein.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der
FDP: Schön zu wissen!) Ja, gut, genau die Reaktion habe ich erhofft. Denn wenn wir Gesetze einhalten, dann brauchen wir die Veränderung der Verfassung nicht, weil wir die Landeshaushaltsordnung einhalten. Also: Gesetze sind einzuhalten.
(Unruhe Gruppe der FDP)
Wie bitte? Ich habe es nicht verstanden.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der
FDP: Der Rechnungshof wirft Ihnen ja nicht grundlos vor, die Haushaltsgrundsätze verletzt zu haben!) Die Haushaltsgrundsätze haben wir verletzt? Okay, gut. Wir haben das Gesetz eingehalten, Herr Kemmerich.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der
FDP: Dann lesen Sie doch mal den Bericht des Rechnungshofs!) Das können Sie trotz alledem so mitnehmen, weil uns der Rechnungshof das an anderer Stelle bestätigt hat, dass wir diese Gesetze auch einhalten. Der zweite Punkt, den ich feststellen möchte, ist: Natürlich haben diese Landesregierung und die vorhergehende Landesregierung eine vernünftige Haushaltspolitik gemacht. Denn was heißt denn Haushaltpolitik?
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der
FDP: 1 Milliarde Defizit!) Wir haben eine vernünftige Haushaltpolitik gemacht.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der
FDP: 1 Milliarde Defizit gemacht!) Ja, Sie können das zehnmal wiederholen. Ich sage trotzdem wieder: Wir haben vernünftige Haushaltpolitik gemacht. Warum machen wir denn Politik? Warum machen wir denn einen Haushalt? Fragen wir doch mal: Machen wir den Haushalt, um das Geld, wie einer gesagt hat, gewinnbringend auf die hohe Kante zu legen, oder machen wir einen Haushalt, weil wir die Steuermittel, die wir bekommen, für Maßnahmen einsetzen, die die Bevölkerung braucht und möchte? Ich könnte ja jetzt viele Dinge aufzählen, die Sie, Ihre Gruppe, auch die Nachbarfraktion, alle so gewollt haben und auch noch wollen.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Wir waren sehr bescheiden!) So.
(Unruhe Gruppe der FDP)
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der
FDP: Konsumptive Ausgaben versus investive Ausgaben!) Ja, Sie wollen auch konsumptive Ausgaben. Weil gerade Corona angesprochen wurde: Wie viel Geld hat denn die Wirtschaft zur Unterstützung für diesen Notfall aus Steuermitteln bekommen und warum hat sie es denn bekommen? Sie hat es bekommen, damit sie weiterarbeiten kann, nur deswegen. Damit das System aufrecht erhalten bleibt – wissen Sie sicherlich auch. Meine Damen und Herren, das 14. Mal in Folge – und da ist nicht nur die vorhergehende und vorvorhergehende, sondern die noch mal vorhergehende Regierung gemeint – hat uns der Stabilitätsrat bescheinigt, im Stabilitätsbericht 2021 bis 2023 auch nachzulesen, dass wir in keiner Kennziffer auffällig geworden sind. Und das ist, glaube ich, zunächst mal wichtig, um überhaupt die Dinge einordnen zu können. Ja, wir haben noch in der Verfassung die se goldene Regel stehen, die wir gar nicht anwen den, weil wir in der Landeshaushaltsordnung ver nünftigerweise damals, als viele sich damit gebrüs tet haben, dass sie in ihrer Verfassung diese Schul denbremse aufnehmen, gesagt haben: Nein, wir machen das mit einer gesetzlichen Regelung. Falls sich doch irgendeiner noch mal daran erinnert, wie das damals zustande gekommen ist: Wir haben uns zum Beispiel mit den Hessen verglichen. Die haben es in der Verfassung drin, aber nichts,aber auch ga r nichts ist anders als in Thüringen – nichts, absolut nichts. Wir haben seit 2012 bis auf das Thema „Co rona“ und die Kreditaufnahme keine Kredite mehr aufgenommen – keine Kredite. Wir sind viel eher in die Tilgung gegangen als Freistaat Thüringen und haben das auch als rot-rot-grüne Regierung, die von Ihnen immer gescholten wird, durchgehalten. Im Gegenteil, wir haben das Geld genutzt, um auch Kredite in erheblichem Maße zu tilgen. Seit 2012 haben wir – bis auf die Coronakrise – keine Kredite mehr aufgenommen.
(Beifall DIE LINKE)
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der
FDP: Im letzten Haushaltsbeschluss haben Sie den Tilgungszeitraum verlängert!) Das sollte uns ein anderes Bundesland, gerade die westdeutschen Bundesländer, mal nachgemacht haben. Da ist bis zur letzten Minute der Kreditrahmen ausgeschöpft worden, bis zum Jahr 2020. Wenn wir in den Ländervergleich schauen, dann sehen wir, dass wir mit Kreditaufnahmen wirklich außerordentlich sparsam umgegangen sind. Es ist ja auch erwähnt worden, selbst bei Ihnen in dem Antrag, dass wir – bis auf die Coronakrise – hier sehr erfolgreich gearbeitet haben. Auch wenn Sie sagen, dass diese Aufnahme in die Verfassung zu Rechtsklarheit führen kann. Diese Regelungen müssen – wie gesagt – auch gelebt werden. Gerade die Coronakrise hat doch bewiesen, was unsere Nachbarn gemacht haben: Tilgungszeiträume bis zu 50 Jahren, obwohl genau das in der Verfassung steht, was Sie jetzt hier wollen. Sie können sich an die Diskussion erinnern. Wir hatten, als die Landeshaushaltsordnung geändert wurde, einen Tilgungszeitraum von fünf Jahren aufgenommen. Da kann ich jetzt von „wir“ reden, weil die CDU mit der SPD in Regierungsverantwortung gewesen ist. Wir haben diesen Rahmen nach intensiver Diskussion jetzt auf 15 Jahre erweitert. Da liegen wir noch weit entfernt von 50 Jahren und übermäßigen Kreditaufnahmen, die ja auch von Landesverfassungsgerichten moniert wurden – auch von den Nachbarn, die das in der Verfassung stehen haben. Das heißt, es kommt auf die Ausnahmesituation an. Es ist ja gerade noch mal vorgelesen worden. Wir haben sie in der Landeshaushaltsordnung stehen, Sie wollen diese fast gleiche Formulierung in die Verfassung aufnehmen. Trotz alledem ist das eine Interpretation. Wir haben richtigerweise diese Ausnahmesituation. Das ist der Landesregierung und auch den regierungstragenden Fraktionen nicht leichtgefallen: Wie gestalten wir diese Ausnahmesituation aus? Was nutzen wir aus? Das Verfassungsgericht hat nun mittlerweile auch Rahmenbedingungen gesetzt, die es noch mal erschweren, diese Ausnahmeregelung tatsächlich weit auszulegen. Insofern denken wir, dass wir mit der jetzigen Regelung, die wir in der Landeshaushaltsordnung haben, wirklich gut auskommen, dass verantwortungsbewusstes Handeln da auch abgebildet ist und dass wir in der Verfassung diese Regelung nicht benötigen, weil das, was Sie sagen, eben nicht stimmt: Nur, wenn es in der Verfassung steht, wird es auch eingehalten. Danke.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
