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Jens Cotta

AfD 24.04.2024 Sitzungen 7/133

b) Fünftes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer, bei dem Antrag der Gruppe der FDP handelt es sich nicht um einen philosophischen Ansatz, ob Schuldenbremse oder nicht. Hier geht es um eine technische Geschichte, was mit Tilgung passieren sollte. Das ist erst einmal Nummer eins. Allerdings zielt die von der Gruppe der FDP geplante Novellierung der Thüringer Landeshaushaltsordnung und der Thüringer Verfassung darauf ab, den Tilgungszeitraum von Neukrediten neu festzulegen und diese schneller zu tilgen. Grundsätzlich ist diese Initiative nicht abzulehnen. Beide Anträge der Gruppe der FDP zeigen jedoch, dass die Parlamentarische Gruppe die seit Jahren in Thüringen praktizierte Systematik der Schuldentilgung nicht vollständig verstanden hat. Neukredite sind lediglich diejenigen, welche die Landesregierung im Jahr 2020 aufgrund der Schuldenbremse und der Coronapolitik aufnehmen durfte. Mit unserem eigenen Entschließungsantrag – übrigens keine inhaltliche Änderung, sondern nur in der Nummerierung etwas falsch, also muss keiner noch mal neu lesen – versuchten wir, die praktizierte Tilgung von Alt- und Neukrediten deutlich zu machen und einen geeigneteren Weg aufzuzeigen, um die Landesregierung zu einem schnelleren Schuldenabbau zu verpflichten. Die Tilgung von Altkrediten bestimmt, ob die Landesregierung die Jahresüberschüsse hierfür verwendet oder eben nicht. Bei Betrachtung der letzten Jahre kann hier nur ein schlechtes Mittelbewirtschaftungsmanagement bescheinigt werden, wie auch der Stabilitätsrat in seinem kürzlich erschienenen, mehrere hundert Seiten dicken Bericht in der Drucksache 7/9396 bestätigt hat. Hier wurde festgestellt, dass nur Thüringen im Jahr 2022 Auffälligkeiten bei der strukturellen Nettokreditaufnahme unter Berücksichtigung von Notsituationen mit 257 Millionen Euro deutlich über null aufwies. Bereits in den Beratungen der letzten beiden Haushaltspläne haben wir darauf hingewiesen, dass Mittel zum 31.12.2022 erkennbar unbenötigt in das Corona-Sondervermögen geschoben wurden. Diese liegen bis heute dort und laut dem am Freitag verabschiedeten Wirtschaftsplan sollen zum 31.12.2024 über 260 Millionen Euro in den Kernhaushalt zurückfließen, die bisher nicht als Einnahmen veranschlagt sind. Unser Antrag soll sicherstellen, dass die Rückführung dieser Mittel nicht als zusätzliche Geldanlagen gebunkert werden, sondern direkt in die Schuldentilgung fließen. Die Anträge der Gruppe der FDP haben zwar ein richtiges Thema aufgegriffen, leider aber mit dem falschen Lösungsansatz. Eine Zuarbeit von Frau Finanzministerin Taubert an den Haushalts- und Finanzausschuss vom 02.04.2024 zu den liquiden Mitteln des Freistaats in der Vorlage 7/6393 zeigte, dass der Kassenbestand 2023 bei immer über 2,61 Milliarden Euro stets im positiven Bereich lag. Es wird also deutlich, dass für die schleppende Tilgung von Krediten keine Notwendigkeit besteht oder bestand. Es werden wider jeder Vernunft Mittel im Bestand gehalten, die man in die Tilgung geben könnte. Aus den Antworten zu den Fragen Nummer 1 und Nummer 8 in Drucksache 7/5455 wurde bereits 2022 deutlich, dass die Landesregierung ihre Ermächtigung zur Wiederaufnahme unterjährig getilgter Kredite nicht von der Kassenlage abhängig gemacht hat. Der Schuldenstand blieb seit 2021 im Vergleich zum Vorjahr unverändert und war auch später nur geringfügig niedriger. Wir haben erlebt, wie sich die Landesregierung dafür feierte, in 2023 unerwartet hohe Zinserträge aus angelegten Mitteln erzielt zu haben. Dies ist jedoch keine lobenswerte Leistung, sondern eine schlechte Art und Weise, wie man mit Geld des Steuerzahlers umgeht. Das geht zulasten der kommenden Generation, Frau Henfling. (Beifall AfD) Die Gefahr des Ausfalls angelegter Kassenguthaben wurde durch den Verlust von 50 Millionen Euro bei der insolventen Greensill Bank deutlich. Trotz der von der Landesregierung gelobten Verbesserung der Mittelbewirtschaftung lässt sich anhand des Anstiegs kreditfinanzierter Geldanlagen keine Verbesserung erkennen. Mit unserem Entschließungsantrag möchten wir erreichen, dass im Vollzug des § 2 Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Gesetzes über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 Kreditermächtigungen, die der Erneuerung der im Haushaltsjahr 2024 zu tilgenden Kredite bis zu einer Höhe von 1,015 Milliarden Euro dienen, nur dann ausgeschöpft werden, wenn es die Kassenliquidität erfordert. Wir sind es ehrlich gesagt leid, dass uns immer wieder erzählt wird, es sei kein Geld für Tilgung da und es sei kein Geld für laufende Haushaltsausgaben im Sinne der Thüringer Bürger da. Es wird wirklich Zeit, dass mit der Wahl im September ein Kassensturz gemacht wird. Die Thüringer Wähler werden im September einen ehrlichen, transparenten Einsatz ihrer Steuergelder erleben, anders als es die rot-rot-grüne Regierung bis jetzt abgeliefert hat. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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