thueringer-landtag.de ↗

Birgit Pommer

24.04.2024 Sitzungen 7/133

Dann fange ich zunächst erst mal mit den Tagesordnungspunkten 44 und 48, das sind jeweils zwei Wahlen, an. Das ist der Antrag, diese beiden gemeinsam als Tagesordnungspunkt 1 bzw. 2 am Freitag aufzurufen. Erhebt sich Widerspruch? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Der nächste Antrag lautet, den Tagesordnungspunkt 14 in jedem Fall abzuarbeiten – (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Erste und zweite Beratung!) in erster und zweiter Beratung aufzurufen. Gut. Widerspruch dazu? Sehe ich nicht. Dann gibt es den Antrag, den Tagesordnungspunkt aus dem Verfassungsausschuss am Freitag als dritten Tagesordnungspunkt aufzurufen. Der wird neu in die Tagesordnung aufgenommen. Wird widersprochen, das zu tun? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Dann können wir entsprechend mit einfacher Mehrheit abstimmen. Wer dafür ist, den im Verfassungsausschuss beratenen Tagesordnungspunkt als dritten Tagesordnungspunkt am Freitag aufzurufen, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Mehrheit, also die Koalition, die Gruppe der FDP, die CDU-Fraktion. Wer ist dagegen? Sehe ich keinen. Stimmenthaltungen? Das sind die AfDFraktion und die fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist das mit Mehrheit beschlossen. Ich werde gerade darauf aufmerksam gemacht, dass wir noch über die Fristverkürzung abstimmen müssen. Die Aufnahme in die Tagesordnung zur Verfassungsänderung ist erfolgt. Über die Fristverkürzung ist ebenfalls abzustimmen. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Koalition, der Gruppe der FDP, der CDU-Fraktion. Wer ist gegen die Fristverkürzung? Sehe ich nicht. Wer enthält sich der Stimme zur Fristverkürzung? Das sind ebenfalls die Stimmen aus der AfD-Fraktion und von den fraktionslosen Abgeordneten. Weitere Bemerkungen zur Tagesordnung? Ja, Frau Abgeordnete Henfling, bitte.

Alle Reden von Birgit Pommer Protokoll ↗