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Robert-Martin Montag

FDP 24.04.2024 Sitzungen 7/133

b) Fünftes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung

Verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, zunächst mal ganz technisch: Seit 2020 gelten in Thüringen auch die Vorgaben der Schuldenbremse. Die Thüringer Verfassung folgt jedoch nach wie vor der alten grundgesetzlichen Schuldenregel des Bundes aus Artikel 115 Abs. 1 des Grundgesetzes alte Fassung. Eine Anpassung der Thüringer Verfassung erfolgte bisher nicht. Insoweit ist die Regelung des Artikels 98 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen verfassungswidrig und nach Artikel 31 des Grundgesetzes nichtig. Bereits aus Gründen der Rechtsklarheit ist eine Anpassung der Landesverfassung aus unserer Sicht geboten. Dann mal ein kurzer Blick auf die Situation in Thüringen: Vor der Coronakrise konnte die Verschuldung stetig reduziert werden. Es sind und waren die goldenen Jahre. Doch Kredite in Höhe von 1,2 Milliarden Euro während der Pandemie führten zu einer signifikanten Neuverschuldung. Im Jahr 2016 betrug die Pro-Kopf-Verschuldung 7.224 Euro, prognostiziert wird sie im Haushalt 2024 auf 7.262 Euro ansteigen. Bis 2019 verzeichneten die Haushalte einen positiven Finanzsaldo. Seither ist er im Haushaltsausgleich nur durch signifikante Entnahmen aus der Rücklage möglich. Trotz Rekordeinnahmen steigen die Ausgaben jährlich überproportional. Nun – wie nicht anders zu erwarten von uns – ein Blick auf die Vernunft: Die Schuldenbremse des Grundgesetzes ist gerade sehr in den Medien präsent. Wir kennen die Debatte aus dem Bund. Seit der verfassungsgerichtlichen Absage an die Umwidmung der Sondervermögen und der daraus folgenden haushalterischen Sparzwänge wird reflexhaft die Schuldenbremse ins Visier genommen. Für uns Freie Demokraten ist und bleibt aber klar: Die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse ist ein Gebot der Vernunft und der Generationengerechtigkeit. (Unruhe DIE LINKE) Sie trägt dazu bei, dass die öffentliche Hand mit soliden Finanzen und nicht mit Luftbuchungen auf Kosten zukünftiger Generationen – werter Kollege Schubert von der Linken – tatsächlich auch handlungsfähig bleibt. Handlungsfähig bleibt man, wenn man nicht überschuldet ist. Das gilt für Privathaushalte, das gilt für Unternehmen und – Sie wissen das auch, spätestens, wenn Sie die Ratingagenturen kritisieren – auch für öffentliche Haushalte. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Ein Land, das nicht investiert, ist nicht handlungsfähig!) Wir haben die Inflation natürlich mitverfolgt. Ich weiß nicht, ob Sie es wissen, aber eine hohe Verschuldung und hohe Schuldenaufnahme befördern Inflation, die wir ja alle hier im Hause auch vorgeben bekämpfen zu wollen. Sie trägt dazu bei, die Schuldenbremse, dass die öffentliche Hand mit soliden Finanzen auch in Zukunft handlungsfähig bleibt. Gerade in Zeiten hoher Inflation wären immer noch höhere Schulden fatal. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Sie sind von gestern!) Die Schuldenbremse zwingt politische Entscheiderinnen – und jetzt kommen wir zu dem Grund, warum Sie das nicht mögen – nämlich zu einer wirklichen Verantwortung. Sie müssen priorisieren, keine Kamelle-Politik. Sie schützt die Handlungsfähigkeit des Staates. Eine höhere Verschuldung engt zunehmend die Spielräume des Staates durch höhere Zinsausgaben und die von den Finanzmärkten bestimmten Grenzen der Verschuldung ein. Unsere Gesellschaft altert und sie steht damit vor großen Herausforderungen, etwa durch geopolitische Veränderungen oder ambitionierten Klimaschutz. Angesichts dieser Entwicklungen ist es schwer, eben auch die Wertschöpfung hochzuhalten. In Zukunft liegt die Last der Staatsverschuldung auf den Schultern einer geringeren Zahl an wirtschaftlich aktiven Menschen, die gleichzeitig eben auch noch unsere Sozialsysteme finanzieren müssen. Sie wird schwerer wiegen als heute oder in der Vergangenheit. Wir Freien Demokraten stehen für eine nachhaltige, vernünftige Haushaltspolitik, die Gegenwart und Zukunft gleichermaßen im Blick hat. (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Des- wegen stimmt ihr dem Haushalt nicht zu, um 1 Milliarde einzusparen, ohne einen Vorschlag zu machen!) Das ist es. (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Wir ha- ben gar keine Schulden gemacht!) Lieber Kollege Wolf, ich finde es wirklich gut, jetzt nach fünf Jahren haben Sie verstanden, warum wir bisher den Haushalten nicht zustimmen konnten. (Beifall Gruppe der FDP) Schön, dass es der nahezu letzte Satz meiner Rede ist, der zu dem Erkenntnisgewinn beigetragen hat. (Unruhe DIE LINKE) Aber vielleicht auch noch zur Frage, warum diese Diskussion verglichen mit anderen Verfassungsänderungsvorschlägen deutlich später kommt. Weil wir die Diskussion um den Begriff der Nachhaltigkeit lange geführt haben. Man hat natürlich durchaus auch diskutiert, was denn Nachhaltigkeit bedeutet. Man hat dabei auch versucht, uns mit dem Argument zu überzeugen, dass damit natürlich auch ökonomische Nachhaltigkeit gemeint sei. (Beifall Gruppe der FDP) Es ist schön, dass das überhaupt ein Punkt der Debatte gewesen ist. Noch viel schöner ist es, wenn man es tatsächlich auch in der Verfassung regelt. Und insofern, liebe Kolleginnen und Kollegen, würde ich mich sehr freuen, wenn wir die doch scheinbar gedeihlichen, guten Debatten im Verfassungsausschuss fortsetzen können an etwas, wofür unsere Kinder und unsere Enkel uns dankbar sein werden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall Gruppe der FDP) (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Wir sind nicht dankbar für marode Schulen!)

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