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Laura Wahl

GRÜNE 24.04.2024 Sitzungen 7/133

d) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zu dem Thema: „Thüringen muss ein klares Zeichen für Selbstbestimmung setzen: Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisieren“

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen und Zuhörer/-innen, die Rede vor mir hat mir noch mal deutlich gemacht, warum ich den § 218 eben nicht als einen gesellschaftlichen Kompromiss empfinde. Denn wenn ich ungewollt schwanger werde, dann ist es schön, wenn es Unterstützungsangebote gibt oder finanzielle Unterstützung oder was notwendig ist, aber am Ende ist das eine ganz private, eine ganz persönliche Entscheidung, ob man als Mensch und Frau Mutter werden möchte und ein Kind gebären möchte oder nicht. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deswegen bin ich der Meinung, dass der § 218 abgeschafft gehört. Wir reden hier über einen Paragrafen aus dem Jahr 1871, also einer Zeit, wo Frauen noch keinerlei Rechte hatten, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Bis heute steht der Schwangerschaftsabbruch damit grundsätzlich unter Strafe. Bis zu drei Jahren Gefängnis können aufgrund des § 218 theoretisch auch heute noch verhängt werden. Nur unter bestimmten Bedingungen bleibt ein Schwangerschaftsabbruch straflos, nämlich wenn er innerhalb einer bestimmten Frist durchgeführt wurde und nach einer Zwangswartezeit und einer Zwangsberatung erfolgte. Und hier, finde ich, fängt auch das reale Problem an, von dem Herr Montag sprach, nämlich einerseits, dass man sich ohne Grund in einer ungewollt schwangeren Situation im Strafgesetzbuch wiederfindet, was ich erst mal sehr irrsinnig finde, und das zweite tatsächlich real existierende Problem ist ja die Unterversorgung, nämlich dass in vielen Regionen Deutschlands ein Schwangerschaftsabbruch gar nicht vor Ort durchgeführt werden kann, sondern man teilweise sehr lange Wege als Betroffene auf sich nehmen muss. Dieses Problem der Unterversorgung, würde ich sagen, ist schon auch – zumindest indirekt – eine Folge des § 218, nämlich der Straftatbestand, womit es eben nicht sozusagen als ein regelmäßiger medizinischer Eingriff gewertet wird, der standardmäßig angeboten werden sollte. Der Geist und das Weltbild, die hinter dem § 218 stehen, sind meiner Meinung nach offensichtlich. Frauen und ungewollt schwangeren Menschen werden von Rechts wegen Strafmaßnahmen und Zwang angedroht, anstatt ihnen das zu geben, was sie in dem schwierigen Fall einer ungewollten Schwangerschaft wirklich brauchen, nämlich eine ergebnisoffene Beratung und Unterstützung. Deswegen sagen wir als Grüne ganz deutlich: Der § 218 gehört abgeschafft. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Seit den 1970er-Jahren haben sich in der DDR und BRD sehr unterschiedliche Rechtsnormen und Lebensrealitäten herausgebildet. In der DDR wurde der Schwangerschaftsabbruch schon 1972 per Gesetz legalisiert, in der Bundesrepublik blieb er grundsätzlich illegal und nur unter bestimmten Bedingungen straffrei. Der Einigungsvertrag 1990 ließ die Abtreibungsfrage dann offen. Drei Jahre lang stritten Frauenbewegungen, Kirchen und Politiker/-innen erbittert, welches Gesetz im vereinten Deutschland gelten soll, nachdem dann 1992 im Bundestag entschieden worden ist, dass die sogenannte Fristenlösung gilt. Seitdem gab es – wie ich finde, auch zu Recht – weiterhin von der Frauenbewegung viele Demonstrationen und Proteste, die deutlich machen, dass ein Paragraf, der Frauen und Menschen, die gebären können, unter Generalverdacht stellt, abgeschafft gehört. Ein großer und wichtiger Fortschritt ist, dass halt die Bundesregierung aus SPD, Grüne und FDP das Werbeverbot in § 219a endlich gestrichen hat. Familienministerin Lisa Paus hat nach dieser wichtigen Entscheidung gleich auch den nächsten richtigen Schritt auf den Weg gebracht, sie hat nämlich eine Expertinnen-/Expertenkommission berufen, in der sich 18 Juristinnen, Medizinerinnen und Sozialwissenschaftlerinnen umfassend mit der Thematik auseinandergesetzt haben. Das Ergebnis heißt: Abtreibungen sollten in Deutschland nicht mehr grundsätzlich strafbar seien. Die grundsätzliche Rechtswidrigkeit des Abbruchs in der Frühphase der Schwangerschaft ist nicht haltbar, sagt die Expertenkommission. Und weiter: Damit es gar nicht dazu kommen muss, soll es mehr Aufklärung und Prävention geben, zum Beispiel kostenlose Verhütungsmittel, so lautet die wichtigste Empfehlung der Kommission. Das ist ein Ansatz, den ich absolut mittragen kann, nämlich im Vorfeld bestmögliche Prävention, Beratung, und dann aber, wenn es dazu kommt, eben keinen Druck, sondern Beratung. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir appellieren daher an den Bundestag und die Bundesregierung, diese Empfehlungen ernst zu nehmen und die Neuregelung auf den Weg zu bringen. Denn man muss ganz deutlich sagen: Die restriktiven Verbotsregelungen haben zu keiner Zeit geholfen, Schwangerschaften zu schützen, sondern sie haben oft Frauen in entwürdigende und lebensgefährliche Situationen gebracht. Nicht die strafrechtliche Verfolgung von Schwangerschaftsabbrüchen, sondern freiwillige, qualifizierte und ergebnisoffene Beratung ist geeignet, Frauen bei ihrer Entscheidung zu unterstützen und ihnen in schwierigen Situationen zur Seite zu stehen. (Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Aber die haben wir doch in Thüringen!) Deswegen ist das Ansinnen der Aktuellen Stunde richtig: Der Freistaat muss sich für eine sofortige ersatzlose Streichung des § 218 aus dem Strafgesetzbuch einsetzen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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