Robert-Martin Montag
d) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zu dem Thema: „Thüringen muss ein klares Zeichen für Selbstbestimmung setzen: Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisieren“
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! „Thüringen muss ein klares Zeichen für Selbstbestimmung setzen: Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisieren“ – zum zweiten Mal in dieser Legislaturperiode stellt die Fraktion Die Linke eine Aktuelle Stunde zu diesem Thema. Seitdem hat sich durch die Abschaffung des § 219a im Bund einiges getan. Also diese kolportierte Rechtsunsicherheit für Ärzte kann ich nun beim besten Willen nicht erkennen. Denn genau diese Rechtssicherheit ist durch die Abschaffung des § 219a geschaffen worden. Beim letzten Mal habe ich schon darüber ausgeführt, wie es zum Kompromiss im § 218 gekommen ist, um zu zeigen, dass dieser eben nicht im luftleeren Raum entstanden ist, sondern viele, viele Jahre intensiver gesellschaftlicher Debatte vorausgegangen sind.
(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich will gar nicht verhehlen, liebe Frau Wahl, dass gesellschaftlicher Diskurs immer angebracht ist, aber er muss doch auch Rückgriff haben auf ein reales Problem. Und dieses reale Problem ist erst mal so nicht zu sehen, weil es faktisch keinerlei Gerichtsprozesse auf Grundlage des § 218 in unserem Land gibt. Jetzt kann man natürlich sagen, dass man – und die Expertenkommission im Bund hat sich ja auf den Weg gemacht, das zu bewerten …
(Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Aber
wie?) Ja, Frau Stange, das ist eben das Problem, dass nicht immer alle springen, wenn Sie sagen: Spring! Damit müssen Sie zurechtkommen.
(Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE:
150 Jahre!) Das ist einer pluralistischen Gesellschaft eben eigen, dass es auch durchaus unterschiedliche Positionen geben kann.
(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Es geht hier
aber doch um Kinder, die nicht auf die Welt kommen!) Aber da ist ja die Frage bis zur zwölften Woche, also wo auch legal Schwangerschaftsabbrüche möglich sind, darüber zu diskutieren, ob man dann den Straftatbestand dafür abschafft. Ich weiß aber nicht, ob das tatsächlich gut ist, weil es natürlich eine Frage auch gesellschaftspolitischer Verschärfung bedeutet, vor allen Dingen dann – und das ist mein Petitum, was ich bringen möchte –, wenn es gar kein gegenständliches Problem ist,
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Ja, für Männer nicht!) wenn wir über die Anzahl der entsprechenden Gerichtsentscheidungen oder überhaupt der Gerichtsverfahren dazu kommen. Ich kenne die Positionierung. Es gibt andere Länder, die haben das anders geregelt. Die Strafbewährtheit gibt es beispielsweise in Kanada nicht.
(Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: So
weit müssen wir doch gar nicht gehen. Wir bleiben in Europa!) Auch da gibt es keinen einzige – ich meine, das ist jetzt vielleicht zu viel gesagt –, aber es gibt keine signifikant unterschiedliche Menge an Schwangerschaftsabbrüchen je 100.000 Einwohner. Aber wir haben doch einen Kompromiss in diesem Land gefunden und ich habe bisher noch nicht verstanden – das kann man vielleicht meiner eingeschränkten kognitiven Fähigkeit in diesem Thema zuschreiben –, aber ich habe noch nicht substanziell verstanden, warum Sie dieses Thema jetzt mit diesem Nachdruck nicht nur hier, sondern auch im Bund aufmachen. Ich würde mich freuen, vielleicht in einer anderen Debatte, nicht nur in der Aktuellen Stunde, dazu durchaus tiefer in den Diskurs zu kommen. Das heute im Rahmen einer Aktuellen Stunde zu machen, ist Symbolpolitik. Das ist legitim, mehr auch nicht. Vielen Dank für Ihre freundliche Aufmerksamkeit.
(Beifall Gruppe der FDP)
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das
sagt die FDP!)
(Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Schä-
men Sie sich!)
