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Marcus Malsch

CDU 24.04.2024 Sitzungen 7/133

Thüringer Gesetz zur Neufassung des Berufsrechts der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure

Ja, werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will nur ganz kurz etwas zum Gesetzentwurf sagen. Das aktuell geltende Baurecht der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure in Thüringen stammt aus dem Jahr 2005, dem Modernisierungsbedarf soll durch eine Neufassung des Gesetzes Rechnung getragen werden und die vorgesehenen Änderungen sind umfangreich. Die Anhörung der Betroffenen im Ausschuss für Infrastruktur, Land- und Forstwirtschaft hat breite Zustimmung aufgezeigt. Daher ist die Beschlussempfehlung auch einstimmig erfolgt. So weit, so gut. Schließlich haben tatsächlich alle Anzuhörenden den Gesetzentwurf begrüßt. Ganz offenbar hat das Ministerium im Anhörungsverfahren auf Regierungsebene gute Arbeit geleistet. Ich will aber auch sagen, meine Kolleginnen und Kollegen, dass wir uns das gern für andere Gesetze aus diesem Hause auch gewünscht hätten. Das hat aber weder beim Agrarstrukturgesetz geklappt noch beim Landesentwicklungsplan, zu dem es erst aus dem Südthüringer Bereich einen Aufschrei gab, mit dem wir uns in der letzten Ausschusssitzung mit einer Anhörung der vier Städte des Oberzentrums befasst haben. Das wird auch mit der Bauordnung sehr problematisch und vielleicht auch mit dem Architektenund Ingenieurkammergesetz – im Übrigen, werte Kolleginnen und Kollegen, alles Gesetze, die uns die Landesregierung kurz vor Schluss einer Legislaturperiode vorgelegt hat. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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