Ute Bergner
b) Fünftes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, ob es die von der FDP eingebrachte Verfassungsänderung aus formalrechtlichen Gründen tatsächlich braucht oder nicht, möchte ich an dieser Stelle nicht bewerten. Allerdings drängt sich der Verdacht auf, dass die Verfassungsnovelle deshalb auf die Tagesordnung gehoben wurde, weil es in Riesenschritten auf den Landtagswahlkampf zugeht. Selbst wenn der zuständige Verfassungsausschuss einmal ganz entgegen seiner bisherigen Arbeitsweise konstruktiv und lösungsorientiert, also sehr rasch, arbeiten würde, um diese Änderung der Thüringer Verfassung beschlussfähig zu gestalten, braucht man keinerlei prophetische Gaben, um zu erkennen, dass dies in der verbleibenden Zeit in dieser Legislatur nicht mehr gelingen kann. Die Abstimmungen zur Verfassungsänderung, die in dieser Plenarwoche auf die Tagesordnung gerufen wurden, sind über zwei Jahre verhandelt oder auch beschwiegen worden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir das Thema „Verfassung“ im letzten Quartal dieser Legislaturperiode zweimal anfassen. Also ist dieser Antrag populistisch. Die inhaltliche Auseinandersetzung ruft bei mir andere Widerstände hervor als bei meinen Vorrednern von Rot-Rot-Grün. Aus meiner Sicht ermöglicht er nämlich die bei Corona bereits exerzierte Praxis, aufgrund einer festgestellten Notlage ungehemmt Schulden aufzunehmen und daraus einen Regelfall zu machen. Ist das wirklich euer Ernst, liebe Kollegen von der FDP? Es heißt im Gesetzentwurf dazu: „Im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, kann von den Vorgaben nach Absatz 2 aufgrund eines Beschlusses mit der Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags abgewichen werden.“
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Ja, das ist auch vernünftig!) Dieser Absatz 2 definiert die Grundregel einer soliden Haushaltsführung, nämlich dass Einnahmen und Ausgaben grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten ausgeglichen sind. Schuldenmachen ist somit per Verfassung verboten, und das muss auch so bleiben. Die Verfassungsänderung kommt eigentlich einem Blankoscheck zur Schuldenaufnahme gleich, denn was letztendlich eine außergewöhnliche Notsituation,
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Legt das Parlament mit Zweidrittelmehrheit fest!) die sich der Kontrolle des Staates entzieht, tatsächlich ist, kann nahezu beliebig definiert werden. Und eine Zweidrittelmehrheit bei einer entsprechenden psychologischen Manipulation kommt schneller zustande, als sinnvoll ist. Ob es eine Pandemie oder vielleicht sogar auch nur eine nationale Epidemie ist, ein Krieg irgendwo auf der Welt oder was auch immer, ist der Fantasie der Parlamentarier und gegebenenfalls der Landesregierung überlassen. Gründe dafür lassen sich ja immer finden.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Der Landtag entscheidet, nicht die Landesregierung!) Und wenn es keine akuten Krisen sind, die in den letzten Jahren ebenfalls inflationär aufgetaucht sind, sind es Krisen wie die stets und ständig beschworene Klimakrise. Dafür, so die offizielle Lesart, ist keine Ausgabe zu groß, denn es gilt, den drohenden Klimakollaps zu verhindern. Inwieweit das überhaupt möglich ist, weil das Klima sich immer ändert – ganz gleich, was der Mensch tut oder lässt –, ist dabei aus den offiziellen Betrachtungen verschwunden. Das feststehende Narrativ des menschengemachten Klimawandels und seiner möglichen Verhinderung ist in manchen Kreisen eine nicht zu hinterfragende, quasi religiöse Tatsache, und die weckt Begehrlichkeiten. So hat sich eine Klimawirtschaft etabliert, die immense Profite erwirtschaftet und dabei jeden Umwelt- und Naturschutz ignoriert. Wenn es also nach den Wünschen einiger Fraktionen hier im Landtag ginge, würde Thüringen noch viel mehr Schulden aufnehmen, um den angeblich alternativen Klimaschutz zu finanzieren. Die Tatsache, dass dies bisher nicht ausgeufert ist, verdanken wir in erster Linie der besonnenen Haushaltspolitik unserer Finanzministerin. Sie hat beispielsweise beim Corona-Sondervermögen, das ja auch schuldenfinanziert ist, einem Missbrauch einen Riegel vorgeschoben. Diese Verfassungsnovelle nimmt sogar einem verantwortungsbewussten Finanzminister jede Rückendeckung, denn das Parlament kann ihn mit Beschluss zum Handeln des Schuldenkönigs zwingen. Daher muss eine solche Verfassungsänderung, wie sie die FDP jetzt einbringt, unbedingt verhindert werden. Ohne die eiserne Regel, einen ausgeglichenen Landeshaushalt ohne Kredite aufzuweisen, zumal mit solch schwammigen Begriffen wie in Absatz 3 des Gesetzentwurfs, wäre das Einfallstor zum ungebremsten Schuldenmachen geöffnet. Der sinnlosen und ideologischen Kreditaufnahme muss ein wirksamer Riegel vorgeschoben werden. Das ist das Gebot der Stunde – keine Verfassungsnovelle zur ungebremsten Schuldenpolitik in Thüringen. Daher lehne ich den Gesetzentwurf und die daraus resultierenden Änderungen der Landeshaushaltsordnung ab. Zu dem Entschließungsantrag der AfD kann ich nichts sagen, da er jetzt gerade erst ausgeteilt worden ist. Danke.
