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Jörg Kellner

CDU 24.04.2024 Sitzungen 7/133

Thüringer Gesetz zu dem Fünften Medienänderungsstaatsvertrag

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, da kann ich mich auch kurzfassen, André Blechschmidt hat das alles so schön eingebracht (Heiterkeit und Beifall DIE LINKE) mit seiner langjährigen Erfahrung. Wie viel waren es? 20 Medienstaatsverträge und es ist heute einer noch hier. Ich weiß nicht, ob wir noch mal einen haben in der Kürze – wahrscheinlich nicht. Ich will es kurz machen, der Minister hat das ja alles sehr gut eingebracht. Es geht hier im Wesentlichen um eine Anpassung an das europäische Recht oder an die europäische Verordnung. Gestärkt werden sollen der Jugendschutz, aber auch die Regelung von Onlineplattformen. Zukünftig soll es mehr Transparenz geben, wenn es übernommen wird bzw. übernommen werden muss. Auch die Anbieter wie Ebay und Amazon sollen künftig genauer prüfen, was auf ihrer Plattform passiert. Es soll nicht nur überprüft, sondern zukünftig auch gelöscht werden können, also nicht nur, dass es kritisiert wird, sondern es soll auch gelöscht werden. Weiterhin ist die Möglichkeit gegeben, dass die privaten Anbieter wie RTL, ProSieben, SAT.1 zukünftig auch Regionalfenster öffnen können. Das trifft zwar für Thüringen nicht zu, das ist mehr Nordrhein-Westfalen und Süddeutschland. Und in Artikel 2 soll noch der JugendmedienschutzStaatsvertrag durch Anpassungen an den Digital Services Act und das Digitale-Dienste-Gesetz des Bundes geregelt werden. Nachdem das Telemediengesetz durch das Digitale-Dienste-Gesetz des Bundes abgelöst wird, müssen nunmehr einzelne Normen aus dem Telemediengesetz auch in den Jugendmedienschutzstaatsvertrag übertragen, übernommen werden. Vielen Dank. (Beifall CDU, Gruppe der FDP)

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