Maik Kowalleck
b) Fünftes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben eben gesehen an den Ausführungen der Ampel-Parteien, warum das in Berlin gar nicht klappen kann. Die einen halten das Geld zusammen, die anderen denken, es regnet Geldscheine vom Himmel. Diese Ausführungen hier lassen einen teilweise erschaudern. Ich denke, auch unsere Finanzministerin hat das eine oder andere Mal den Kopf geschüttelt, wenn man hier die Koalitionsfraktionen hört. Denn wir sind in einer Zeit, wo wir wirklich überlegen müssen, wie wir mit unseren Finanzen und insbesondere mit den Schulden umgehen. Das ist uns als CDU besonders wichtig. Wir haben ja an dieser Stelle schon oft über verschiedene Initiativen zur Schuldenbremse diskutiert und auch die schwarze Null ist ja da immer wieder ein Thema. Für uns ist vor allem eines klar: Schulden gibt es nicht zum Nulltarif. Die aktuelle Zinswende wird erbarmungslos zuschlagen. Angesichts der Steuerschätzung für das Jahr 2025, die von Steuereinnahmen im Bund von mehr als 1 Billion Euro ausgeht, wird zudem klar: Wir haben kein Einnahmeproblem, sondern ein Ausgabeproblem, und das zeigt sich sowohl auf Bundesebene als auch auf Landesebene. Die Einnahmen aus Steuern, EU- sowie Bundesmitteln steigen stetig an und befinden sich seit Jahren auf einem Höchstniveau. Trotzdem gelingt es auch hier im Land der rot-rot-grünen Landesregierung seit Jahren nicht, einen ausgeglichenen Haushalt ohne den Griff in die Rücklage vorzulegen.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE:
Welche Rücklage?) Ich erinnere da nur an die Debatten zum letzten Haushalt. Mit Blick auf den Konsolidierungsbedarf von über 1 Milliarde Euro für die kommenden Jahre bleibt noch offen, wie die künftigen Haushalte abgesichert werden sollen. Deshalb war es uns als CDU-Fraktion auch so wichtig, für den Haushalt 2024 darauf zu drängen, den Konsolidierungspfad einzuleiten und die Rücklagen des Landes entsprechend zu schonen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, eben genau das bedeutet für uns Zukunft. Die Schuldenbremse steht für die CDU-Fraktion im Wesentlichen für fünf Zukunftsthemen. Das ist erstens: Die Schuldenbremse sorgt für finanzielle Stabilität, indem sie verhindert, dass die öffentliche Verschuldung außer Kontrolle gerät. Dies ist von entscheidender Bedeutung, um die Vertrauenswürdigkeit auf den internationalen Finanzmärkten aufrechtzuerhalten. Zweitens: Die Schuldenbremse fördert eine verantwortungsvolle Haushaltsführung und zwingt die Regierung, die Einnahmen und Ausgaben sorgfältig zu planen und zu überwachen. Dies schützt vor leichtfertigem und verschwenderischem Handeln. Drittens: Die Schuldenbremse dient auch der Generationengerechtigkeit, indem sie sicherstellt, dass die heutige Generation nicht auf Kosten zukünftiger Generationen lebt. Eine übermäßige Verschuldung würde die finanzielle Belastung auf diejenigen abwälzen, die noch kommen werden. Da haben wir eben auch dieses Beispiel, Frau Merz, das Sie hier angebracht haben, vom Häuslebauer, der sein Haus finanzieren muss, aber der eben auch versucht, das Haus zu Lebzeiten abzuzahlen und nicht an die kommenden Generationen die Schulden weiterzugeben,
(Beifall Gruppe der FDP)
denn das ist nämlich auch unverantwortlich gegenüber den nachfolgenden Generationen. Das sollten Sie an dieser Stelle auch noch mal bedenken und da in sich gehen. Viertens ist für uns der Punkt: Die Schuldenbremse steht für wirtschaftliche Stabilität. In wirtschaftlich guten Zeiten schreibt die Schuldenbremse vor, dass Überschüsse erzielt werden, um die öffentliche Verschuldung weiter abzubauen. Dies schafft einen Puffer für schlechtere Zeiten und ermöglicht es der Regierung, in Krisenzeiten gezielte Investitionen zu tätigen und die Wirtschaft anzukurbeln. Eben das haben wir ja auch in den vergangenen Jahren gesehen, die verschiedenen Krisenszenarien wurden hier auch schon angesprochen, die wir die letzten Jahre hatten.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE:
Jetzt sind wir in der Rezession!) Fünftens: Die Schuldenbremse steht für uns für Glaubwürdigkeit und Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Regierung und ihre Fähigkeit, die öffentlichen Finanzen zu verwalten. Dieses Vertrauen ist eben entscheidend für die Stabilität und das Wohl einer Gesellschaft. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Bürgerinnen und Bürger schauen sehr wohl ganz genau darauf, welche Entscheidungen wir hier treffen, und die Bürgerinnen und Bürger haben ein sehr gutes Gespür dafür, ob das richtige Entscheidungen sind, gerade im Hinblick auf die finanzielle Seriosität. Da sollte sich der eine oder andere, der hier gesprochen hat, auch noch mal überlegen, wie man zukunftsfähig Finanzpolitik gestaltet.
(Beifall Gruppe der FDP)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, gerade der Punkt der Glaubwürdigkeit und des Vertrauens ist für uns in der aktuellen Situation besonders wichtig. Wir müssen eben auch daran denken, wie gerade diese Menschen in Thüringen Monat für Monat mit dem auskommen müssen, was sie verdienen. Hier haben wir die Vorbildwirkung, die ich auch eben erwähnt habe. Inwieweit die Schuldenbremse nun auch in unserer Thüringer Verfassung Einzug halten soll, ist im Haushalts- und Finanzausschuss, aber auch im Verfassungsausschuss nach unserer Meinung zu behandeln. Deshalb beantragen wir die Überweisung des Gesetzentwurfs zur Verfassungsänderung auch an beide Ausschüsse. Der Gesetzentwurf zur Änderung der Landeshaushaltsordnung soll aus unserer Sicht nur an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen werden. Der Entschließungsantrag der AfD kam jetzt eben erst auf den Tisch. Die Neufassung wurde jetzt erst verteilt, habe ich gesehen. Ansonsten – wie gesagt – wollen wir uns mit den Initiativen der FDP intensiver im Haushalts- und Finanzausschuss und im Verfassungsausschuss beschäftigen. Danke sehr für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
