Torsten Wolf
b) Thüringer Gesetz zur Modernisierung des Schulwesens
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Haus, sehr geehrte Interessenten am Livestream, wenn mich vor vier/sechs Wochen jemand gefragt hätte: „Kriegt ihr das noch hin mit dem Schulgesetz?“, hätte ich ihm oder ihr ehrlich antworten müssen: Ich glaube es, ehrlich gesagt, nicht. Warum? Das kann ich hier kurz ausführen. Die Positionen der beiden eingebrachten Schulgesetze von CDU und FDP und von Rot-Rot-Grün waren so unterschiedlich, wie sie irgendwie nur sein konnten. Das ist auch nachvollziehbar, weil sich bei Rot-Rot-Grün ein ganz anderes Verständnis von Bildung, von Schule, auch von Kindergärten, von pädagogischer Arbeit wiederfindet als bei der CDU und bei der FDP. Dementsprechend unterschiedlich waren auch die eingebrachten Gesetzentwürfe. Als erstes möchte ich tatsächlich auch der CDU, möchte ich Kollegen Tischner auch mal danken, denn als er seinen Gesetzentwurf zusammen mit der FDP eingebracht hat, gab es eine Verabredung, und die hat gehalten, nämlich, dass wenn wir etwas machen hier in dem Hohen Haus, dann machen wir es im demokratischen Spektrum. Wir reden miteinander, wir versuchen, Lösungen zu finden, und wenn wir Lösungen gefunden haben, mit denen alle auch leben können, dann ist es eben dieser Kompromiss. Das kann man jetzt als kleinste Menge bezeichnen. Ich finde, das ist ein Kompromiss, der zeitgemäß ist, der vor allen Dingen Sicherheit und Orientierung in schwierigen Zeiten für die Schulen, für die Schulverwaltung gibt, und von daher ist es ein guter Kompromiss. Und dass die Verabredung gehalten hat, zeigt ganz klar, dass dieser Landtag auch in schwierigen Zeiten kurz vor der Landtagswahl – und daran hat natürlich auch Minister Holter seinen Anteil, der immer wieder mit Gesprächen mitgeholfen hat, dass wir nicht auseinandergegangen sind – heute hier dieses Gesetz in der zweiten Lesung hat und heute sicherlich auch gemeinsam verabschiedet. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, noch mal zur Unterschiedlichkeit: Kollegin Baum hat ja eben schon ausgeführt, worum es vor allem CDU und FDP ging. Das war auf der einen Seite die Stärkung des Elternwillens – dazu sage ich nachher noch etwas – im Bereich „Gemeinsamer Unterricht“, aber eben auch die ganze Frage der Einschulung. Auf der anderen Seite – und das habe ich auch zu Beginn bei der ersten Lesung gesagt, das ist Vollgas mit Blick in den Rückspiegel – findet sich in dem Gesetz wieder, dass man zum Beispiel die Versetzungsentscheidung komplett wieder zurückdrehen wollte, also Doppeljahrgangsstufen, und in diesen Doppeljahrgangsstufen, wo es auch Lehr- und Entwicklungspläne gibt, die kompetenzorientiert für unsere Schülerinnen und Schüler sind, dort trotz alledem die Frage stellen: Muss in dieser Doppeljahrgangsstufe ein Kind versetzt werden, ja oder nein? Das haben die CDU und die FDP anders beantwortet als wir – völlig zulässig. Es ist gut, dass das so nicht gekommen ist. Was haben wir als Rot-Rot-Grün eingebracht? Ich will nur mal die grundsätzlichen Fragen aufwerfen, die wir uns gestellt haben, nämlich: Was lernen wir denn eigentlich aus der Pandemie? Wo stehen wir nach kürzester Zeit – 2019 ist ja unser Schulgesetz erst mal in Kraft getreten – denn heute und was müssen wir den Schulen mitgeben, damit sie sich weiterentwickeln können? Wir haben darauf folgende Antwort gefunden: Erstens, durch stärkere Praxisorientierung im Unterricht tatsächlich als Schulentwicklungsinstrument für die Regel- und Gemeinschaftsschulen den Schulen die Möglichkeit zu geben, nicht nur Berufsorientierung stärker zu implementieren, sondern vor allen Dingen den – für mich unerträglich – hohen Anteil – trotz pädagogischer Instrumente wie zum Beispiel der individuellen Abschlussphase – von Schülerinnen und Schülern ohne Abschluss zu verringern. Zweitens, wir wollen längeres gemeinsames Lernen und wir wollen das weiter befördern. Deswegen haben wir einen Vorschlag gemacht, dass, wenn Grund- und Regelschule an einem Standort sind, sich dort die Schulen auch in einer angemessenen Zeit zu einer Gemeinschaftsschule weiterentwickeln können. Drittens, der gesamte Bereich der Digitalität: Was haben wir diskutiert während der Coronazeit, wo wir da stehen! Jetzt braucht es einen Rechtsrahmen, die Schulen brauchen das zwingend. Ich sage jetzt mal, die zweite Stufe der Digitalität ist das, was derzeit schon in den Schulen gelebt werden muss, weil es gar nicht anders geht, nämlich der Umgang mit Künstlicher Intelligenz – ein ganz wichtiges Thema. Viertens: Multiprofessionalität stärken durch Assistenzkräfte, pädagogische Assistenz, aber auch Schulverwaltungsassistenz, aber natürlich auch durch die deutlichere bedarfsgerechte Ausstattung mit Schulsozialarbeit. Des Weiteren – ein großer Streitpunkt –: Wegfall der Besonderen Leistungsfeststellung. Warum sehen wir das als entbehrlich? Nicht nur, weil Thüringen eines der wenigen Länder ist, die das haben. Das wäre nur das Geringste. Es bringt überhaupt keinen Lernfortschritt etc. pp. Hier konnten wir uns nicht einigen. Wir haben es als wichtig angesehen und sind da auch in der Anhörung, zum Beispiel vom Philologenverband, also dem Verband der Gymnasiallehrerinnen und Gymnasiallehrer, unterstützt worden. Weiterhin: Mitwirkung und Demokratie an der Schule stärken und durch Kooperation den Unterrichtsausfall begrenzen. Wie schon gesagt, wir haben eine große Anhörung dazu gemacht, es haben sich viele beteiligt. Mein Dank dafür. Wir haben auch intensiv diskutiert dazu im Bildungsausschuss und schlussendlich muss man sich auch auf etwas einigen. Es ist verständlich, dass wir uns vor allen Dingen auf Fragen geeinigt haben, die der Schulpraxis und weniger dem, was jeder Partei und jeder Fraktion besonders wichtig ist, dienlich ist, da, wo wir Ansatzpunkte hatten zur Weiterentwicklung, wenn auch nicht in dem ganz großen Umfeld, wie wir es uns vorstellen. Wir haben uns unter anderem, und das ist meiner Fraktion besonders wichtig gewesen, auf das praxisorientierte Lernen geeinigt. Ich will es mal deutlich sagen: Polytechnik ist in den Thüringen Schulen auch zukünftig wieder aktuell.
(Beifall DIE LINKE)
Wir saßen gestern – die Kollegin Baum hat es schon erwähnt – auf dem Podium bei der Wirtschaft zusammen mit Minister Holter in Südthüringen. Das ist genau die Forderung, die die Wirtschaft an uns gestellt hat: Übertragt das bitte flächendeckend oder in der gesamten Fläche. Minister Holter hat dann noch einmal ausgeführt, wie es in Südthüringen diesbezüglich derzeit aussieht. Mit diesem klaren gesetzlichen Auftrag haben die Schulen, die Regelschulen, die Orientierung, wohin die Reise geht, und die Stärkung auch in ihrem Auftrag. Warum ist aber auch die gesetzliche Verankerung so wichtig? Als im Schulamtsbereich Nordthüringen die ersten Schulen sich da auf den Weg gemacht haben vor gut zwei Jahren, da war für viele Schulen die Frage: Wie ist das denn überhaupt vom rechtlichen Rahmen her? Das ist ja Lernen am anderen Ort. Wir haben ja hier eigentlich gar keinen gesetzlichen Rahmen, um das genau so auszugestalten. – Das haben wir jetzt nachvollzogen. Und ich lade alle Schulen dazu ein und ich weiß – auch da mein Dank noch einmal an die Schulämter für die Arbeit, die da schon in den letzten zwei Jahren geleistet worden ist –, dass dort alle Regelschulen, Gemeinschaftsschulen jetzt schon wissen, wie sie es machen können, weil sie gelernt haben von dem guten Modell, welches in Nordthüringen entwickelt worden ist, damit sie nicht bei null anfangen müssen, sondern das, was tatsächlich für alle Schulen wesentlich ist, wie kann ich meine eigene Schulentwicklung auch in schwierigen Zeiten bestmöglich betreiben, dass das abgesichert ist. Die Reaktion gestern bei der Wirtschaft, aber auch von den anwesenden Schulleitungen war nur positiv, auch in der Anhörung zum praxisorientierten Lernen nur positive Reaktionen, ein ganz wichtiges Instrument, damit wir – ich hatte es schon erwähnt – von dem zu hohen Anteil der jungen Menschen, die derzeit ohne Schulabschluss die Schule verlassen, herunterkommen. Ich denke auch, es ist zeitgemäß. Ich sage es mal so, ich habe mittlerweile Anrufe aus Sachsen, die mich bitten: Können Sie das mal bei uns vorstellen? Elternvertretungen, Wirtschaft etc., was machen Sie da in Thüringen? Das zeigt also, das Thüringer Modell strahlt jetzt schon. Gut, dass wir es haben. Gut, dass wir es jetzt ins Gesetz bekommen. Wir werden zukünftig – und das ist auch aus meinem Wahlkreis in Jena ein wichtiges Instrument – bei den Schulträgern, die keine Schulbezirke haben und mit einem hohen Anteil an Schulen mit einer besonderen pädagogischen Entwicklung gesegnet sind, die Möglichkeit haben, 30 Prozent der Schülerinnen und Schüler, die nicht unmittelbar in dem Einzugsbereich sind, auch an die Schule aufzunehmen. Das ist eine ganz wichtige Forderung. Wir übernehmen das, was in Jena jetzt schon Praxis ist, aber jetzt eben mit dem gesetzlichen Rahmen, geben da auch Sicherheit. Auch hier: wichtige Entwicklung! Wir stärken die Schulkonferenz in dem Auftrag, nämlich genau in dem Auftrag: Was heißt es, mit digitalen Lernmedien umzugehen? Die Schulkonferenzen sind jetzt beauftragt, dort eigene Konzepte zu entwickeln, sie auch abzustimmen und sie mit dem Schulamt im Genehmigungsverfahren zu implementieren. Das ist auf Kompromissbasis entstanden. Kollegin Baum hat schon darauf hingewiesen: ein guter Kompromiss. Mit der Pädagogischen Assistenz und der Verwaltungsassistenz haben wir zwei neue Beschäftigtengruppen ins Schulgesetz aufgenommen. Ich sage mal, jede Schule in einem besonderen Umfeld hat es auch verdient, mit der multiprofessionellen Unterstützung auch weiter voranzukommen. Jetzt zu dem, was uns naturgemäß nicht so entsprochen hat, nicht nur, weil es aus einem anderen Gesetz kam, sondern weil es auch meiner Meinung nach eigentlich schon gut verfasst war. Wir haben uns trotzdem mit CDU und FDP darauf geeinigt, nämlich die Frage, inwiefern der gemeinsame Unterricht Gelingensbedingungen braucht. Das hatten wir schon verfasst. Im selben Paragrafen, nur nicht in Absatz 1, sondern in Absatz 3, hatten wir die Gelingensbedingungen schon formuliert. Seitdem haben wir festgestellt – und ich habe das mit einer Mündlichen Anfrage auch im Plenum noch mal deutlich machen können –, dass die Aufnahme an einer allgemeinbildenden Schule zum gemeinsamen Unterricht leider nicht mehr die Entwicklung hatte, weil die Voraussetzungen für den gemeinsamen Unterricht eben nicht überall gegeben waren. Es steht jetzt woanders. Es ist noch mal deutlicher formuliert. Wir können damit gut leben, weil es – wie gesagt – unserem Anspruch entspricht, dass der gemeinsame Unterricht Voraussetzungen braucht, nämlich Gelingensbedingungen. Das Zweite – und da wird es besonders heikel –, die Frage: Steht es den Eltern frei oder soll es den Eltern freistehen, die Schule zu wählen? Das ist aber auch hier an eine Bedingung geknüpft. Wir haben nämlich eine Kaskade. Zuerst gibt es ein sonderpädagogisches Gutachten, dann schauen der Schulträger und das Schulamt nach einer geeigneten Schule und schlagen die vor und dann steht es den Eltern frei, diese Schule auch zu wählen. Ist das jetzt besonders anders als das, was wir bisher hatten? Ich sage, es ist anders, aber es ist nichts Neues.
(Zwischenruf Abg. Baum, Gruppe der FDP:
Es ist jetzt klarer!) Denn auch bei uns im Gesetz steht bisher: „unter Berücksichtigung des Elternwillens“. Und genau das haben die Schulämter gemacht.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Na ja!)
Genau das haben sie gemacht, Kollege Tischner. Also von daher konnten wir auch bei dem ganz gut mitgehen. Es war nicht leicht, wir haben auch lange diskutiert. Trotz alledem, und das habe ich im Ausschuss auch gesagt: Jedes Gesetz, was den Landtag verlässt, muss erst einmal seine Praxistauglichkeit beweisen. Ich wünsche den Schulen von ganzem Herzen, dass jetzt Ruhe einkehrt, dass jetzt wirklich mal über die nächsten Jahre nicht wieder irgendwelche Diskussionen geführt werden, wohin die Reise gehen soll, sondern die Schulen jetzt mit diesem Gesetz Verlässlichkeit, Sicherheit haben und sich auf Grundlage dieses Gesetzes auf den Weg machen können, auch ihre eigenen Wege zu finden und bestmöglich ihrer pädagogischen Aufgabe nachzugehen, Unterricht abzuhalten, Kinder zu fördern und zu einem Abschluss zu bringen. Dem entspricht auch der Antrag von Rot-Rot-Grün, den Kollegin Rothe-Beinlich dankenswerterweise schon vorgestellt hat. Von daher kann ich mich da kurzfassen. Wir wissen, dass die Landesregierung hier schon intensiv daran arbeitet, dass sie mit eigenen Fachkräften dort die Schulen unterstützt. Das ist eine wichtige Aufgabe. Wir geben diesen Antrag mit bei, weil wir uns – Kollegin Rothe-Beinlich hat es, glaube ich, schon erwähnt, oder Kollegin Baum war es – in den Verhandlungen leider nicht einigen konnten, wir die Schulentwicklung mit den entsprechenden Komponenten aber trotz alledem für eine so herausragende Aufgabe halten, dass wir es mit diesem Antrag noch mal deutlich klarstellen und der Landesregierung als Auftrag auch noch mal mitgeben wollten. Ich denke abschließend, hier liegt etwas vor, wo jeder, der an guter Schulentwicklung, guter Unterrichtsentwicklung interessiert ist, gut zustimmen kann. Dementsprechend werbe ich auch nicht nur in meiner Fraktion, sondern insgesamt hier im Hohen Haus: Lassen Sie uns den Schulen größtmögliche Sicherheit und Orientierung geben! Mit diesem Gesetz, mit diesem Kompromiss ist das möglich. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
