Astrid Rothe-Beinlich
b) Thüringer Gesetz zur Modernisierung des Schulwesens
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Entschließungsantrag zu den Gesetzen ist neu. Ich darf ihn hier begründen. Da geht es um die Qualitätsentwicklung für den Unterricht und darum, den Lernort zu stützen, und um die Überarbeitung und Erweiterung des Referenzrahmens „Schulischer Qualitätsrahmen Thüringen“. Ich will gleich vorwegschicken, dass ich hoffe, dass wir auch hier zu einer breiten Unterstützung und Verabschiedung kommen. Ich bin sehr froh, dass wir so weit nach der langen Debatte zusammengefunden haben. Warum dieser Entschließungsantrag? Es ist in der Anhörung zum Gesetz aus unserer Sicht sehr deutlich geworden, dass die Qualitätsentwicklung ein ganz wichtiges Anliegen für alle demokratischen Fraktionen zumindest hier im Raum ist. Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung liegen nun mal in der Verantwortung der Schulen und damit sollen sie auf regionale Besonderheiten und Bedarfe der Schülerinnen und auch der Lehrkräfte reagieren können. Die Schulen sollen aber auch die Möglichkeiten haben, eigene Schwerpunkte zu setzen – bei der Ausgestaltung des Unterrichts, von Teilhabe und Mitbestimmung, bei Personalführung und Entwicklung, aber auch bei der räumlichen Gestaltung des Lernorts Schule. Und man sieht schon an dieser nicht abschließenden Aufzählung, wie komplex Schulentwicklung ist und dass dazu ganz unterschiedliche Qualitätskriterien gehören. Dabei unterstützt das Bildungsministerium bereits seit 2017 Thüringer Schulen mithilfe des Programms QThüS – Qualitätsentwicklung Thüringer Schulen – als Verfahren der externen Evaluation und für diesen Einsatz – das will ich an der Stelle auch sagen – sind wir dem durchführenden Schulamt Nordthüringen ausgesprochen dankbar. Wir wollen darüber hinaus den Schulen einen zeitgemäßen Referenzrahmen zur Orientierung bei der Schulentwicklung und damit eine Erleichterung mit auf den Weg geben. Also allen, die Sorge haben, es ginge hier um mehr Bürokratie: Darum geht es eben genau nicht. Von daher bitten wir das Bildungsministerium, auch den „Schulischen Qualitätsrahmen Thüringen“ anhand aktueller Erkenntnisse der Bildungsforschung und der Ergebnisse des Dialogprozesses „Dialog Schule 2030“ entsprechend zu überarbeiten. Dabei sollen auch bisher nicht enthaltene Qualitätsbereiche mit aufgenommen werden. Besonders hervorzuheben sind dabei zum einen die Zusammenarbeit, Führung, Personalentwicklung und das Management, dann die datengestützte Qualitätsentwicklung und -sicherung, die Schulkultur, aber auch zukunftsorientierte Querschnittsthemen wie Demokratiebildung, Leben in der digitalen Welt und Bildung für nachhaltige Entwicklung. Wir wollen zudem schulinterne Prozesse vor Ort unterstützen, indem wir für neue Fachkräfte der Schulaufsicht in den Schulämtern ein Einarbeitungskonzept anhand des aktualisierten Orientierungsrahmens erstellen und etablieren werden. Und es muss darum gehen, Schulentwicklungsteams ebenfalls in die Schulen zu bringen, um Qualitätsentwicklungsprozesse innerhalb der Schulen zu begleiten. Noch mal ganz wichtig: Es geht uns nicht darum, Schulen zu überfordern, da sind wir uns, denke ich, alle einig, sondern bereits Erarbeitetes zu würdigen, das bedeutet, die weitere Qualitätsentwicklung möglichst unbürokratisch zu gestalten und dabei bereits erarbeitete Schulkonzepte zu berücksichtigen. In diesem Sinne hoffe ich – wie gesagt – auch hier auf eine breite Unterstützung und will ausdrücklich allen Referentinnen, insbesondere der demokratischen Fraktionen, danken, die zum Gelingen auch dieses Antrags mit beigetragen haben. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
