Christian Tischner
b) Thüringer Gesetz zur Modernisierung des Schulwesens
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Zuschauer am Livestream, es war vor zweieinhalb Jahren, als ich für meine Fraktion den gemeinsamen Gesetzentwurf von CDU und FDP hier in den Landtag einbringen durfte, ein Gesetzentwurf, der klar die Rechte der Eltern und die Förderschulen in Thüringen in den Mittelpunkt stellte und diese wieder stärken wollte. Seit Jahren haben wir alle die Rückmeldungen erhalten, wie schwer es Eltern gemacht wurde, ihre Kinder in einer Förderschule beschulen zu lassen. Wir alle kennen die Berichte aus den Schulen, dass Kinder nicht im gemeinsamen Unterricht bedarfsgerecht gefördert werden können, weil der Freistaat die Ressourcen für die Schulen nicht zur Verfügung stellt. Ich habe damals meine Rede beendet mit den Worten des Ministerpräsidenten – ich darf noch mal zitieren –: „Wer etwas ausdenkt, kann falschliegen, wer handelt, kann Fehler machen. Es kommt auf das Erkennen an, auf die Fähigkeit zum Korrigieren, [um] das Gemeinsame in der Gesellschaft zusammenzuführen.“ Die heftigen Zwischenrufe, die es damals bei dem Zitat gab, nehme ich heute nicht mehr wahr. Das ist auch gut so. Es ist auch gut, dass das heute ein guter Tag für die Bildung in Thüringen wird. Der Landtag wird gleich zwei Schulgesetzänderungen beschließen, die wesentlich durch die Vorschläge unserer Fraktion geprägt sind. Dieser Erfolg zeigt, dass sich Praxisnähe in der Bildungspolitik, Einsatz und Hartnäckigkeit für unsere Schüler und Lehrer auch auszahlen können. Wir werden am Ende des heutigen Tages ein Schulgesetz haben, das etwas weniger von Ideologie geprägt ist und mehr praxistauglich sein wird. Zu den wichtigsten Erfolgen gehört, dass wir die Rechte der Eltern stärken und ihnen die Entscheidungsfreiheit zurückgeben, die sie verdienen – und das ist auch gut so. In den vergangenen Jahren hatten Eltern von Kindern mit Förderbedarf kaum Einfluss darauf, welche Schulart – Förderschule oder gemeinsamer Unterricht – ihr Kind besuchen konnte. Die Entscheidung lag beim Schulamt und nicht wenige Familien mussten unsägliche Gespräche über sich ergehen lassen, um das zu erreichen, was sie für ihr Kind am besten hielten. Mit der heutigen Novelle des Schulgesetzes ändern wir dies grundlegend und schaffen Klarheit. Nun können Eltern wieder selbst entscheiden, welche Förderung für ihr Kind die richtige ist. Das ist ein großer Schritt hin zu mehr Selbstbestimmung und Anerkennung der elterlichen Verantwortung. Herr Wolf hat gerade wieder versucht, diesen Kompromiss zu unterlaufen. Dazu sage ich nur: Schon allein, dass wir diese Änderung vor zweieinhalb Jahren in den Landtag eingebracht haben, hat dazu geführt, dass das eine oder andere Schulamt in seinem Vorgehen und der eine oder andere Inklusionsfanatiker in den Schulämtern etwas vorsichtiger agiert hat – und das war auch gut so.
(Beifall CDU)
Um auch an dieser Stelle noch einmal mit der Umdeutung der UN-Behindertenrechtskonvention aufzuräumen: Dort steht, dass Menschen mit Behinderungen nicht vom Bildungssystem ausgeschlossen werden dürfen und dass angemessene Vorkehrungen für die Bedürfnisse des Einzelnen getroffen werden sollen. Dort steht eben nicht, dass hoch spezialisierte Förderschulen und bestens qualifizierte Pädagogen Teufelszeug und Versager sind – im Gegenteil. Und woher sich der Staat und die Gesetzgeber in der Vergangenheit das Recht genommen haben, über die Familien zu entscheiden, das erschließt sich mir bis heute nicht. Meine Damen und Herren, Politik hat die Aufgabe, die Realität zur Kenntnis zu nehmen. Seit der Einführung des gemeinsamen Unterrichts haben sich aber die Voraussetzungen für diesen leider nicht verbessert, sondern im Gegenteil. Was ist in den vergangenen 15 Jahren von 2009 bis 2014 passiert? An den Grundschulen haben wir inzwischen 7 Prozent mehr Schüler, aber 15 Prozent weniger Lehrer. An den Regelschulen, die die Hauptlast der Inklusion tragen, haben wir in den letzten 15 Jahren 8 Prozent mehr Schüler, aber 42 Prozent weniger Lehrer. Die Leidtragenden sind nunmehr die überlasteten Lehrkräfte in den Klassen, aber vor allem die Schülerinnen und Schüler, die unter schlechten Rahmenbedingungen nicht gefördert werden können, so wie es eigentlich sein müsste. Und deshalb ist es gut, dass nun im Schulgesetz an mehreren Stellen die Schaffung der Ressourcen als Voraussetzung für den gemeinsamen Unterricht benannt wurde und klargestellt wird, dass der gemeinsame Unterricht die Ressourcen benötigt, die man für ihn braucht. Alles andere ist Inklusion, die genau das Gegenteil für die Kinder mit Förderbedarf bewirken wird.
(Beifall CDU)
Ein weiterer zentraler Punkt unserer Initiative zur Änderung des Schulgesetzes gemeinsam mit der FDP war der Erhalt von Grund- und Regelschulen auch im ländlichen Raum. Die Pläne der rot-rotgrünen Minderheitsregierung hätten durch die realitätsferne Erhöhung der Mindestschülerzahl und die Einführung der Zweizügigkeit vieler Schulen in Thüringen für diese Schulen das Aus bedeutet. Wir haben diese Maßnahmen in den Verhandlungen erfolgreich gekippt. Jede zweite Grundschule im ländlichen Raum stand vor dem Aus, stand vor der Schließung oder sollte zu einer Gemeinschaftsschule zwangsfusionieren. Das wurde verhindert, und das ist eine gute Nachricht, vor allem für die kleinen Gemeinden, für die kleinen Städte in unserem Freistaat. Sie sind das Herz Thüringens und sie müssen gestärkt und nicht geschwächt werden. Wir haben die Elternrechte auch an einem anderen Punkt gestärkt: bei der Frage des Zurückstellens von Kindern, sprich bei der Einschulung. Nun können Kinder auch aus pädagogischen Gründen ein Jahr länger im Kindergarten bleiben und es ist nicht mehr nur an medizinische Gründe gebunden. Diese Flexibilität ist entscheidend für eine kindgerechte Entwicklung. Die Gesetzesnovelle macht unser Schulsystem nicht nur gerechter, sie macht es auch flexibler und stärker. Sie befreit unsere Schulen von überholten Vorgaben und gibt ihnen die Freiheit zurück, die sie für eine erfolgreiche pädagogische Arbeit benötigen. Gleichwohl braucht es mehr Ressourcen. Das ist allen bekannt und wird oft hier diskutiert. Leider haben wir uns bei einer Sache nicht durchsetzen können – das ist vorhin auch schon angesprochen worden, das war auch ein schwerer Kompromiss, den wir aber im Großen und Ganzen zunächst eingegangen sind –: Das ist die Frage der Versetzungsentscheidung in Thüringen. Während die Linke, insbesondere die Bundesvorsitzende der Linken, Hausaufgaben und Noten abschaffen will und auch unser Bildungsminister sich leider oftmals da mit Vorschlägen in diese Richtung an der Debatte beteiligt, sagen uns die Eltern, sagen uns die Unternehmen, erst gestern wieder in Suhl bei der Veranstaltung: Wir brauchen neben dem Fördern an unseren Schulen eben auch das Fordern und wir brauchen auch die Versetzungsentscheidung in jeder Klasse. Viele von uns Bildungspolitikern besuchen regelmäßig die Schulen. In den vergangenen Jahren kam es bei mir regelmäßig vor, dass Schulleiter oder Klassenleiter mir mal unaufgefordert einen Blick in die Notenbücher gegeben haben und mir zeigen wollten, wie krass sich die Noten der Schülerinnen und Schüler insbesondere in der 8. Klasse verändert haben.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Daten-
schutz!) In der 8. Klasse, weil die Schüler in den Jahren vorher nur selten wiederholen können. Deswegen bleibt gerade die Forderung, dass wir das Sitzenbleiben, also die Versetzungsentscheidung, auch in jedem Jahrgang ab der 2. Klasse einführen wollen. Eine Verdreifachung des Sitzenbleibens – das ist auch das Ergebnis dieser schlechten Noten in der 8. Klasse – in der 8. Klasse ist das Ergebnis der rot-rot-grünen Bildungspolitik in den letzten zehn Jahren. Wir werden dies nach der Landtagswahl endlich im Interesse unserer Kinder korrigieren. Diese Politik von Rot-Rot-Grün produziert nämlich leider Bildungsverlierer am laufenden Band.
(Beifall CDU)
Meine Damen und Herren, ich möchte nun zum Änderungsvorschlag für das Thüringer Schulgesetz von Rot-Rot-Grün kommen. Was war da nicht alles an Angriffen auf unsere Schulen drin: Festlegungen von Schulmindestgrößen, die 40 bis 45 Prozent der Grund- und Regelschulen in Existenzängste gebracht haben, Zwangsfusionen von Grund- und Regelschulen, die Entwertung des Regelschulabschlusses durch das angestrebte Verschenken des Abschlusses, also des Regelschulabschlusses, ohne Prüfung am Gymnasium oder auch die Frage der Einheitslehrer in der Lehrerbildung. Und wir haben auch die Schulordnung – das gehört zu diesem Paket dazu, da bin ich Minister Holter sehr dankbar – in wesentlichen Punkten im Rahmen dieser Diskussion zum Schulgesetz als Parlament korrigieren können. Insbesondere bei der vorgeschlagenen Kürzung der Physik, Chemie und Biologie in den 10. Klassen am Gymnasium, was erhebliche Auswirkungen auf die Oberstufen gehabt hätte, aber auch bei den Kürzungen von Geografie, Wirtschaft, Recht und Sozialkunde hat Minister Holter jetzt einen neuen Weg eingeschlagen, der zu begrüßen ist. Aber auch bei der Schulordnung – kann ich für meine Fraktion ankündigen – werden wir nach der Landtagswahl noch einmal sehr genau draufschauen und Fehlentwicklungen zügig rückgängig machen. Ein Beispiel: Das ist die geplante Kürzung von Geschichte in der 10. Klasse, wo an der Regelschule, am Gymnasium, in Gemeinschaftsschulen zukünftig eben nur noch eine Stunde Geschichte in der 10. Klasse unterrichtet werden soll. Das ist zu wenig für die Zeitgeschichte. Das werden wir rückgängig machen.
(Beifall CDU)
Was sind Punkte, die wir ohne Diskussion mittragen, wo es großen Konsens gibt? Das ist die Verankerung des Tages in der Praxis, ein gutes Modell, das im Schulamt Nordthüringen entwickelt wurde und sich jetzt über das ganze Land ausrollt. Wir tragen die Verankerung der Pädagogischen Assistenten und der Schulverwaltungsassistenten mit, eine Forderung, die wir vor vielen Jahren auch schon – ich glaube, parteiübergreifend – hier im Landtag beschlossen haben, ein Schritt hin zu den multiprofessionellen Teams, und wir tragen natürlich auch die sogenannten technischen Sachen mit Blick auf Datenschutz mit, Gastschulanträge usw. Gut ist auch, dass zukünftig – es ist schon benannt worden – die Schulkonferenz, also Eltern, Schüler und Lehrer gemeinsam, über die Qualität des Distanzunterrichts und den Umfang des Distanzunterrichts bestimmen kann. Das gibt Freiräume vor Ort und schafft auch Akzeptanz des Distanzlernens innerhalb und außerhalb der Schule in den verschiedenen Situationen, die es dann vielleicht gibt, und das ist gut so. Meine sehr geehrten Damen und Herren, nun noch ein paar kurze allgemeine Worte, die mit Blick auf Schulgesetzdebatten sicherlich auch notwendig sind. Zentrales Element unserer Bildungspolitik ist das Prinzip des lebenslangen Lernens. Eine zukunftsorientierte Bildungspolitik will, dass jeder gut und mit Freude ein Leben lang lernen kann, und wir wollen als CDU, dass alle bestmöglich gebildet und selbstständig werden, um ihre Zukunft erfolgreich gestalten zu können. Bildung ist da der Schlüssel, das ist auch gut so. Bildung erstreckt sich entlang der individuellen Bildungslaufbahn jedes Einzelnen und fokussiert darauf, von Beginn an hervorragende Bildungschancen dann auch zu schaffen, um Talente optimal zu entfalten und diese auch zu unterstützen. Unser Ziel ist es, die individuellen Stärken jeder Person während ihrer gesamten Bildungsbiografie zu fördern. Wir setzen deshalb auf Fördern und Fordern und nicht auf Unruhe durch Strukturreformen, die unsere Schulen mehr und mehr überfordern. Das lebenslange Lernen von der frühkindlichen Bildung bis hinein in das hohe Erwachsenenalter bildet das Fundament für eine leistungsstarke und sozialgerechte Gesellschaft und an diesem Grundprinzip sollten sich die zukünftigen Schulgesetznovellen orientieren. Da bin ich nicht ganz bei Kollegen Wolf, der nach zehn Jahren hier im Parlament sagt: Jetzt muss aber endlich mal Ruhe sein an den Schulen. Das sage ich schon seit zehn Jahren, dass wir eigentlich Unterricht entwickeln sollen und nicht ständig das Schulsystem durcheinanderschütteln. Aber schön, lieber Torsten, dass wir da jetzt auf einen gemeinsamen Nenner kommen. Und trotzdem brauchen wir Schulgesetznovellen, die sich genau daran orientieren, was ich gerade gesagt habe, nämlich dass wir Schülerinnen und Schüler befähigen, lebenslang in unserer Gesellschaft gut und erfolgreich zu bestehen. Daran müssen sich kommende Schulgesetznovellen, die es sicherlich auch in der nächsten Wahlperiode geben wird, dringend orientieren. Ich möchte abschließend auch allen danken, die zu diesem Kompromiss beigetragen haben, insbesondere – es ist schon gefallen – unseren Referenten in den Fraktionen. Ich möchte aber auch an der Stelle Bildungsminister Holter herzlich danken, der in einer großen Offenheit und Zusammenarbeit mit der Opposition, auch mit seinem Haus, zur Verfügung stand. Das war ein gutes Miteinander und so, glaube ich, haben wir heute einen Kompromiss für die Thüringer Schulen vorliegen, der notwendig, wichtig und gut ist, wenn es auch nicht der allergrößte Wurf ist. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
