Janine Merz
b) Fünftes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung
Vielen Dank. Das Unterlassen der gebotenen Investitionen seitens des Staates in die öffentliche Infrastruktur verletzt die Generationengerechtigkeit in weitaus größerem Maße. Bereits jetzt haben sich die Versäumnisse der Vergangenheit zu einem weithin anerkannten Investitionsstau im öffentlichen Bereich aufgetürmt. Die Ratingagentur Scope summierte ihn kürzlich auf mehr als 300 Milliarden Euro. Marode Brücken und Straßen, fehlende Glasfaseranschlüsse, schlecht ausgestattete Schulen – die Liste ist lang. Kein EU-Land investiert so wenig in seine öffentliche Infrastruktur wie Deutschland. Im europäischen Durchschnitt wurden seit dem Jahr 2000 jährlich etwa 3,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts für staatliche Investitionen aufgewendet. Deutschland lag mit einem Durchschnitt von 2,1 Prozent deutlich darunter. Das Institut der Deutschen Wirtschaft hat Ende letzten Jahres im Rahmen der Haushaltsverhandlungen im Bund davor gewarnt, dass wichtige Investitionen auf der Strecke bleiben könnten und der Sparkurs des Bundesfinanzministers der FDP die Wirtschaft schrumpfen lassen könnte. Das ist nicht der Weg, den wir als SPD gehen wollen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, öffentliche Investitionen können über Jahrzehnte deutliche Vorteile für Deutschland und Thüringen als Wirtschaftsstandort und als lebenswertes Land bringen. Eine höhere Produktivität durch bessere Bildung und effektivere Technik oder Kosteneinsparungen durch Dekarbonisierung zum Beispiel – das sind Vorteile, von denen künftige Generationen profitieren werden, weshalb es durchaus sinnvoll und gerecht ist, sie teilweise auch über Kredite zu finanzieren. Denn am Ende kommt das Ausbleiben staatlicher Investitionen einer unterlassenen Hilfeleistung an unseren Kindern und Kindeskindern gleich. Und genau aus diesem Grund plädieren wir für eine Reform der Schuldenbremse, damit der Staat künftig Handlungsspielräume für genau solche Investitionen hat, die sich langfristig rechnen werden und dem Verfall unserer Infrastruktur vorbeugen. Die aktuelle Regelung ist dysfunktional, unflexibel und absolut überholt, was unter anderem auch der unabhängige wissenschaftliche Beirat beim Bundeswirtschaftsministerium, die sogenannten Wirtschaftsweisen, in seinem Gutachten auch noch mal unterstrichen und eine Reform der Neuverschuldungsregelungen dringend angemahnt hat. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die beiden Gesetzentwürfe der FDP stehen diesen Zukunftsherausforderungen deutlich entgegen. Darüber hinaus sind sie leider auch schlecht gemacht. Bei der Verfassungsänderung haben Sie beispielsweise eine Passage unter Artikel 1 Nr. 1, in der Sie die Schuldenbremse in der Verfassung verankern möchten, zur verbindlichen Festlegung des Bürgschaftsrahmens des Landes per Gesetz gleich mit gestrichen. Eine Formulierung, die mit der Schuldenregelung überhaupt nichts zu tun hat, die das Budgetrecht dieses Parlaments aber stärkt und von der auch regelmäßig Gebrauch gemacht wird, im blinden Aktionismus einfach gestrichen. Zusätzlich wollen Sie, dass Ausnahmen von der Schuldenbremse in Notsituationen, die wir zuletzt unter der Coronapandemie in Anspruch genommen haben, zukünftig von einer Zweidrittelmehrheit des Landtags beschlossen werden sollen. Da muss man schon die Stirn runzeln. Die vorgeschlagene Regelung birgt im Fall haushaltspolitischer Notlagen die Gefahr einer negativen Sperrminorität, da eine Minderheit aus rein politischen Erwägungen die Regierung wie auch die regierungstragende Parlamentsmehrheit handlungsunfähig machen könnte, und das in Krisenfällen. Sie wollen also allen Ernstes dem Staat im Falle einer Notsituation die Hände auf den Rücken binden, anstatt den Menschen da draußen im Land zu helfen, und das alles nur, um Ihr Dogma „keine Schulden machen“ hochzuhalten. Nicht mit uns! In der Änderung zur Landeshaushaltsordnung haben Sie noch ein paar ganz andere wilde Schlenker drin. Wir haben vorhin schon von dem Thema des Kontrollkontos gehört. Wie ist das reingerutscht? Ich kann es mir nur so erklären: Sie haben vom Land Niedersachsen abgeschrieben. Es hat nämlich in Thüringen keinerlei Funktion, wenn Sie wirklich mal in die Landeshaushaltsordnung schauen. Dumm nur, dass in Niedersachsen eben ganz andere Regelungen gelten und die von Ihnen gewählte Formulierung in Bezug auf die Thüringer Neuverschuldungsnormen ins Leere laufen würde. Es braucht keine Schuldenbremse in der Landesverfassung, die bestehenden Regelungen des Grundgesetzes gelten für Thüringen ohnehin entsprechend. Und es braucht nicht weniger Flexibilität, sondern im Gegenteil mehr Mut für staatliche Zukunftsinvestitionen. Ich habe lieber Schulden auf meinem Bankkonto, als dass ich sie meinen Kindern hinterlasse. Deswegen halte ich diesen Gesetzentwurf, wie er derzeit vorliegt, leider für unbrauchbar und er muss definitiv schwer überarbeitet werden. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
