Heike Werner
Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Heilberufegesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Keine Angst, ich mache es relativ kurz. Aber ich möchte zumindest die Gelegenheit nutzen, mich für die wirklich konstruktive Diskussion im Ausschuss zu bedanken. Diese hat es uns jetzt ermöglicht, dass wir im Rahmen des Zeitfensters, das wir der Europäischen Kommission genannt haben, den Gesetzentwurf abschließend beraten können. Ich wollte nur noch einmal darauf hinweisen: Dieses Vertragsverletzungsverfahren ist etwas, das sich auf die EU-Verhältnismäßigkeitsrichtlinie bezieht. Es geht insbesondere um Begriffsbestimmungen. Hier gab es also ein Vertragsverletzungsverfahren, das tatsächlich alle Länder und den Bund betroffen hat. Wir haben aber auch von der Europäischen Kommission sehr deutlich gemacht bekommen, dass der Europäischen Kommission wichtig ist, dass wir die Kriterien genau umsetzen. Das ist von besonderer Bedeutung. Deswegen hatten wir hier auch keinen Ermessensspielraum – Herr König, Sie haben das hier auch jetzt noch einmal dargestellt. Insofern haben wir jetzt einen eindeutigen gesetzlichen Rahmen geschaffen. Ich bedanke mich für die konstruktive Zusammenarbeit und hoffe, dass Sie jetzt alle dem Gesetzentwurf zustimmen werden. Danke.
(Beifall DIE LINKE)
