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Uwe Thrum

AfD 24.04.2024 Sitzungen 7/133

b) Thüringer Gesetz zur Modernisierung des Schulwesens

Sehr geehrte Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Gäste, zwei Vorhaben zur Änderung des Schulgesetzes, dem Herzstück des Bildungssystems, stehen heute zur Abstimmung. Unzählige Male wurde die Beratung im Ausschuss verschoben, man konnte sich nicht einigen. Nun hat man sich doch irgendwie zusammengerauft, wobei vom von RotRot-Grün angekündigten großen Wurf nicht mehr viel übrig geblieben ist, was wir allerdings auch ausdrücklich begrüßen. So wurde der komplette Teil zur Änderung des Lehrerbildungsgesetzes herausgenommen. Vorgesehen war die Umwandlung der Lehrerbildung von der schulartbezogenen hin zur schulstufenbezogenen Ausbildung. Dieser große Einschnitt in das Bildungssystem hätte den Weg für den von Rot-Rot-Grün angestrebten Einheitslehrer der Einheitsschule freigemacht. Wir sind froh, dass dieses Bildungsexperiment abgewendet werden konnte, denn es würde einen weiteren Qualitätsverlust bedeuten. (Beifall AfD) Die Forderung, dass Grundschulen zukünftig mindestens zweizügig sein müssen, ist weggefallen. Das ist auch gut so, denn damit würden viele Grundschulstandorte vor allem im ländlichen Raum infrage gestellt werden. Ebenfalls positiv bewerten wir, dass die BLF-Prüfungen an den Gymnasien bleiben und der praxisorientierte Unterricht mit reinkommt. Was gibt es nun Neues? Für Schüler in den Grenzregionen wird der Schulbesuch außerhalb Thüringens erleichtert. Die bisherige Formulierung, dass nur aus zwingenden persönlichen Gründen mit Genehmigung des zuständigen Schulamts in ein anderes Bundesland gegangen werden kann, ist zu steif, hat immer wieder für sehr viel Ärger gesorgt. Es wird jetzt höchste Zeit, dass hier mehr Flexibilität reinkommt. Auch der Einsatz von Schulverwaltungsassistenten soll nun endlich im Schulgesetz verankert werden. Die AfD-Fraktion hatte das bereits 2017 gefordert, einen Antrag dazu eingebracht. Wir begrüßen ausdrücklich diesen Teil der Gesetzesänderung. Flächendeckend müssen nun die Schulleiter durch Schulverwaltungsassistenten entlastet werden. (Beifall AfD) Im Weiteren geht es darum, die Möglichkeit des Distanzunterrichts zu verankern. Ließ der ursprüngliche Entwurf noch befürchten, dass der Distanzunterricht dazu missbraucht werden könnte, den Lehrermangel zu kaschieren oder gar Distanzunterricht zur Regel werden zu lassen, so ist jetzt die Formulierung deutlich konkreter. Distanzunterricht soll nur im äußersten Ausnahmefall, wie zum Beispiel bei außergewöhnlicher Witterung oder im Fall, dass Schüler die Schule nicht besuchen können, möglich sein. Damit können wir leben und das zeigt auch, dass Sie es doch verstanden haben, dass sich der Distanzunterricht nicht bewährt hat und nur im besten Fall eine Notlösung sein kann. Alles in allem erkennen wir mehrere kleine Änderungen im neuen Schulgesetz, die den Praxisalltag erleichtern. Der große Wurf für die Modernisierung des Schulwesens bleibt allerdings aus. Es ist ein Minimalkonsens, mehr ist ja auch von einer Minderheitsregierung nicht zu erwarten. (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Dann haben Sie es aber nicht richtig gelesen!) Kommen wir nun zum Gesetzentwurf von CDU und FDP. Auch an diesem gab es zahlreiche Änderungen und übrig geblieben sind im Wesentlichen zwei Punkte. Erstens: Kinder können auf Antrag der Eltern einmalig für ein Jahr auch aus pädagogischen Gründen von der Einschulung zurückgestellt werden. Zweitens: Eltern von Kindern mit Beeinträchtigungen können entscheiden, ob ihr Kind eine Förderschule besucht oder inklusiv an einer allgemeinbildenden Schule am Unterricht teilnehmen soll. Dass nun das Entscheidungsrecht der Eltern gestärkt werden soll, ist dringend erforderlich. Herkömmliche Grund- und Regelschulen haben oftmals nicht die Voraussetzungen, Kinder mit Beeinträchtigungen angemessen zu beschulen. Die Voraussetzungen sind häufig nicht da, sei es das fehlende qualifizierte Personal oder die mangelnde sächliche Ausstattung in der Schule, beispielsweise die Treppenaufzüge für Menschen mit Gehbehinderung, denken wir auch an den Sanierungsstau an den Thüringer Schulen von insgesamt 2 Milliarden Euro. Trotz allem hören wir auch immer wieder von den Eltern, dass sie jahrelang kämpfen müssen, damit ihr Kind eine Förderschule besuchen darf und dort auch die nötige Förderung, die es braucht, bekommt. Damit muss Schluss sein, denn wir wollen nicht, dass Kinder mit Förderbedarfen in überfüllte Klassen hineingestopft werden und überforderte Lehrer sich nicht um sie kümmern können und extra bestellte Sonderpädagogen von Schule zu Schule hetzen, um sich dann nur wenige Stunden in der Woche mit diesen Kindern beschäftigen zu können. (Beifall AfD) Das ist definitiv nicht im Sinne des Wohls der Kinder. Das Wohl der Kinder muss immer an erster Stelle stehen und deshalb sind für uns die Förderschulen für Kinder mit Beeinträchtigungen der Dreh- und Angelpunkt für individuelle Fördermaßnahmen. Dort können sie anhand ihrer Interessen, Bedürfnisse und Begabungen entsprechend auf ihren weiteren Lebensweg vorbereitet werden, für ein erfolgreiches Lernen und für die soziale und berufliche Integration. Deswegen sagen wir auch ganz klar Ja zur Förderschule, Ja zur individuellen Förderung von Kindern und Ja zur freien Entscheidung der Eltern. Wir stimmen den Änderungen des Schulgesetzes zu. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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