Heike Werner
d) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zu dem Thema: „Thüringen muss ein klares Zeichen für Selbstbestimmung setzen: Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisieren“
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zunächst, Frau Bergner, Sie haben in Ihrer Rede skandalisiert, dass in der Öffentlichkeit darüber gesprochen wird, dass Kinder zu bekommen zum Armutsrisiko werden kann, dass es für Frauen einen Karriereknick bedeutet, dass Männer keine Verantwortung übernehmen, und haben das als populistisch gekennzeichnet. Selber aber haben Sie gerade gesagt: Keiner guckt nach Kindern, niemand kümmert sich um Spielplätze, keiner hat irgendwie den Blick auf die Kinder. Das ist selber Populismus. Ich glaube, was das aber zeigt, ist, dass es darum geht, endlich ehrlich zu sein. Das ist der Grund und darüber bin ich sehr froh, dass diese Kommission beauftragt wurde durch die Koalition, ein entsprechendes Papier zu erarbeiten, in dem es um Ehrlichkeit gehen soll und nicht darum, dass auf der einen Seite etwas gesagt wird, aber eben auf der anderen Seite dann unter Strafbarkeit gestellt wird. Es wurde schon gesagt, dieser § 218 ist 150 Jahre alt. Er war damals im Strafgesetzbuch des Deutschen Reiches aufgenommen worden und hat damals schon die Kriminalität der Abtreibung strafrechtlich bewährt. Darauf ist heute schon einige Male eingegangen worden. Was man aber hier an dieser Stelle noch mal sagen muss: In diesen 150 Jahren sind auch zahllose Frauen an unsachgemäß durchgeführten Abbrüchen gestorben oder für immer unfruchtbar geworden. In diesen 150 Jahren sind unzählige Frauen an dem Umstand, dass das Recht am eigenen Körper kriminalisiert ist, verzweifelt, Herr Montag. Und das ist der Gegenstand, über den wir heute reden, dass der Körper der Frau kriminalisiert wird und dass man daran verzweifelt. Herr Montag, wenn das zumindest für Sie kein Argument ist, dann müsste ja eigentlich zumindest ein Argument sein, dass es hier um das Selbstbestimmungsrecht geht. Denn die Gruppe der FDP stellt sich hier ja immer auch als die Rechtspartei dar.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Das sind wir auch!)) Na ja, an der Stelle merkt man, dass das nicht konsistent ist.
(Beifall DIE LINKE)
Das Selbstbestimmungsrecht der Frauen wird eben gerade an der Stelle eingeschränkt, wenn es um Geburt und Familiengründung geht. Eine Frau, die sich gegen ein Kind entscheidet, muss entweder teure Verhütungsmittel bezahlen, findet kaum einen Arzt oder eine Ärztin, die vor ihrem 30. Lebensjahr, nicht selten sogar erst vor dem 35. Geburtstag eine Sterilisation durchführen würde, oder unterliegt bei einer Abtreibung dem Risiko der Strafbarkeit. Übrigens sind die Männer an der Stelle nicht betroffen. Da sehen Sie, dass auch da ein Ungleichgewicht ist.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Das können wir jetzt aber nicht ändern!) Natürlich ist es so, die Strafe wird nach der vorgeschriebenen Beratung nicht verhängt, aber nach wie vor steht der § 218 im Strafgesetzbuch und manifestiert damit die grundsätzliche Strafbarkeit dieser Handlungen. Der Protest gegen die Verankerungen des Schwangerschaftsabbruchs im Strafgesetzbuch ist ein zentrales und in Anbetracht der langen zeitlichen Dauer dieses Protestes ein beinahe historisches Anliegen der Frauenbewegung und der feministischen Bewegung. Wenn Sie sagen, es war ein Kompromiss, Frau Meißner: Das war ein Kompromiss, der für eine Seite gut gewesen ist, aber viele andere haben eben darunter gelitten und leiden bis heute darunter. Zum vorgelegten Bericht der Kommission: Herr Montag, wenn ich es richtig verstanden habe, waren es ja die Koalitionsfraktionen, die diesen Bericht beauftragt haben. Ich nehme an, dass man, wenn man so einen Bericht beauftragt hat, natürlich auch mit dem Ergebnis umgeht. Dieser vorgelegte Bericht der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin bekräftigt eben die seit Jahrzehnten benannte Forderung, dass es eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs braucht. Verfassungs-, europa- und völkerrechtliche Vorgaben sprechen dafür, einen Abbruch in der Frühphase der Schwangerschaft mit Einwilligung der Frau zu erlauben, und zwar rechtmäßig und straffrei. Wichtig ist nun, dass diesem Bericht auch Taten folgen. Der nun vorgebrachte Vorwand, dass eine zügige Umsetzung ob der Brisanz des Themas nicht möglich sei, ist aus meiner Sicht Hohn, betrachtet man die ausgewiesene Fachexpertise der Kommission, welche eine neutrale wissenschaftliche und juristische Abhandlung anfertigte, die absolut nachvollziehbar ist und an der es aus meiner Sicht an nichts fehlt. Zeitnah zum Kommissionsbericht – und darauf möchte ich kurz eingehen – wurden auch die Ergebnisse der Studie „Erfahrungen und Lebenslagen ungewollt Schwangerer – Angebote der Beratung und Versorgung“ – kurz: ELSA – veröffentlicht. Diese ELSA-Studie zeigt unter anderem die Versorgungslage hinsichtlich der Möglichkeit, einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen, in den Bundesländern auf. Als unzureichend wird dabei etwa eine Fahrtdauer von mehr als 40 Minuten in eine Praxis, welche Schwangerschaftsabbrüche vornimmt, bewertet. Thüringen weist im Vergleich zu Ländern wie Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz zwar einen hohen Versorgungsgrund auf, aber eine Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen ist auch für die Ärztinnen und Ärzte relevant, die heute hier noch gar keine Rolle gespielt haben. Viele fürchten Stigmatisierung und Anfeindungen, wenn sie Schwangerschaftsabbrüche in ihren Praxen anbieten. Radikale Abtreibungsgegner wähnen sich auch unter Berufung auf das Strafgesetzbuch auf der sicheren Seite, wenn sie Frauen und Ärztinnen und Ärzte vor den Praxen tyrannisieren. Um also die Versorgungslage in bestimmten Regionen zu verbessern und ansonsten zu sichern, brauchen Ärztinnen und Ärzte ein Bekenntnis zum Verfassungsrecht, zum Europarecht und zum Völkerrecht durch eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs. Und an der Stelle sei noch mal ganz deutlich gesagt: Hier hat niemand gesagt, dass es hier einen Generalverdacht gegen die Beratenden in den Beratungsstellen gibt – also ganz im Gegenteil.
(Beifall DIE LINKE)
Aber wenn Sie mit den Beratenden reden, dann werden Sie hören, dass die beispielsweise sagen, wir brauchen ganz dringend kostenlose Verhütung. Das wäre ein Mittel, um tatsächlich Frauen
(Beifall DIE LINKE)
zu unterstützen und eben nicht die Verantwortung nur auf die Frau zu schieben, sondern hier eine gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen, weil da natürlich Männer auch Steuermittel mit einzahlen müssten.
(Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Haben wir
in Thüringen auch nicht!) Wir hatten ein Modellprojekt in Thüringen. Die Ergebnisse wurden auf Bundesebene vorgestellt und wir haben uns daran beteiligt, auch zu sagen, dass es diese entsprechenden kostenlosen Verhütungsmittel braucht. Denn Frauen müssen selbstbestimmt entscheiden können, ob sie grundsätzlich ein Leben mit oder ohne Kind oder mit wie vielen Kindern führen wollen. Dazu brauchen sie den kostenlosen Zugang zu Verhütungsmitteln. Auch das empfiehlt im Übrigen die Kommission: Aufklärungsund Präventionsmaßnahmen sollen gestärkt und der kostenfreie Zugang zu Verhütungsmitteln auch nach dem Ende des 22. Lebensjahres ermöglicht werden. Die Kommission widmet sich ebenfalls den Beratungsangeboten für Frauen in Bezug auf Schwangerschaftsabbruch. In Thüringen existiert – und da sind wir froh – ein tragfähiges Netz von Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen an 33 Standorten, in denen Frauen Zugang zu Beratung und Unterstützung finden. Auf Grundlage des Schwangerschaftskonfliktgesetzes des Bundes und des Thüringer Schwangerschaftskonfliktgesetzes werden Frauen zu allen Fragen einer Schwangerschaft, einschließlich zu Fragen in Konfliktsituationen, natürlich umfänglich beraten. Es wurde schon gesagt: Im Jahr 2022 beispielsweise fanden 4.000 Beratungen statt. Aber – und das ist das Entscheidende – sie fanden eben statt, weil die Frauen dazu gezwungen wurden. Ich bin mir ganz sicher, jede Frau würde sich auch beraten lassen, wenn kein Zwang da wäre. Aber es geht eben darum, hier endlich die Straffreiheit herzustellen.
(Beifall DIE LINKE)
Wichtig ist, dass das Beratungsangebot auch bei einer Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs erhalten bleibt. Zum einen, um eine ergebnisoffene Beratung in Anspruch nehmen zu können, und zum anderen, um Beratungs- und Unterstützungsleistungen niedrigschwellig und flächendeckend erhalten zu können. Eine selbstbestimmte Entscheidung in einer komplexen Situation zu fällen, darin müssen die Frauen gestärkt werden. Und noch mal, weil Sie, glaube ich, wegen der Beratungsstellen noch mal gefragt haben: Wir haben hier Beratungsstellen in Thüringen aufgebaut, weil sich die Menschen das eben wünschten, aber nicht, weil sie dazu gezwungen werden, die Beratungsstellen in Anspruch zu nehmen, sondern weil sie sich eben eine gute, unabhängige fachliche Beratung wünschen, und das soll ja auch weiter möglich sein. Wie Sie wissen, habe ich mich gemeinsam mit dem Justizministerium auch für die Abschaffung des § 218 a im Strafgesetzbuch eingesetzt, auch im Bundesrat. Lassen Sie uns also weiterhin den § 218 Strafgesetzbuch in all seinen Facetten infrage stellen. Die Forderung nach seiner Abschaffung hat nichts mit einer grundsätzlich gesellschaftlichen Ablehnung von Kindern zu tun. Es wäre fatal, das miteinander zu vermischen. Nein, bei der Neuregelung des § 218 geht es um die Akzeptanz einer selbstbestimmten Lebensführung der Frauen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
